Erklärung zur Barrierefreiheit nach BayDiV
Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Gemeinde Haiming ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung. Sie gilt für die Website www.haiming.de mit den Bereichen Aktuelles & Termine, Rathaus & Service, Haiming, Kultur & Freizeit, Wirtschaft & Infrastruktur.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nicht mit der BayDiV bzw. dem der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
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Bei einigen Bildern sind die Alternativ-Texte durch Platzhaltertexte gefüllt, andere Bilder haben keinen aussagekräftigen Alternativ-Text.
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Auf der Webseite kommt es vor, dass Überschriften nicht konsequent hierarchisch geordnet sind.
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Auf der Startseite sind die Kacheln in der Newsübersicht nicht semantisch gekennzeichnet.
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Optische Listen sind nicht immer semantisch gekennzeichnet.
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Zitaten fehlt das HTML-Strukturelement blockquote.
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Leerzeilen werden zur Schaffung von Abständen eingesetzt.
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Nicht alle verlinkten PDF-Dateien sind barrierefrei.
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Kontrastverhältnisse sind zum Teil unzureichend.
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Bedienelemente sind ggf. nicht erreichbar.
Begründung
Die Gemeinde Haiming arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Seite noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Außerdem ist in den kommenden Monaten ein Relaunch des Webauftritts geplant.
Alternative Zugangswege
Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
E-Mail: gemeinde@haiming.de
Telefon: 08678-9887-0
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.06.2025 erstellt und am 24.10.2025 zuletzt überarbeitet.
Methodik der Prüfung
Bewertung durch Dritte
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@haming.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Haiming
E-Mail: info@haiming.de
Telefon: 08678-9887-0
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

