Erklärung zur Barrierefreiheit nach BayDiV 

 

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments dazu verpflichtet, Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. 

Geltungsbereich 

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung. Sie gilt für die Website www.haiming.de mit den Bereichen Aktuelles & Termine, Rathaus & Service, Haiming, Kultur & Freizeit, Wirtschaft & Infrastruktur. 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) nur teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt. 

Manche Inhalte sind nicht barrierefrei zugänglich. 

Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. 

Begründung 

Die Gemeinde Haiming arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials und der Komplexität der Site noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Außerdem ist in den kommenden Monaten ein Relaunch des Webauftritts geplant. 

 

Alternative Zugangswege 

Sollten Sie auf einzelne Inhalte nicht zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte direkt:  

E-Mail: gemeinde@haiming.de 

Telefon: 08678-9887-0 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Methodik der Prüfung: Bewertung durch Dritte 

Erstellungsdatum: 21.06.2025 

Letzte Überprüfung: 20.05.2025 

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen 

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. 

Kontaktstelle 

E-Mail: info@haiming.de 

Gemeinde Haiming 

Telefon: 08678-9887-0 

 

Durchsetzungsverfahren 

Bleibt eine Anfrage an die Kontaktstelle innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag der betroffenen Nutzer*innen, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern des Webangebots Maßnahmen erforderlich sind. Die für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht ist das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung: 

 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) 

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik 

St.-Martin-Straße 47 

81541 München 

E-Mail: bitv@bayern.de 

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html