Bericht zur Gemeinderatssitzung am 20-05-10

Bericht des Bürgermeisters

Nachdem der Gemeinderat bereits zwei Stunden in nichtöffentlicher Sitzung vorberaten hatte, eröffnete Bürgermeister Alois Straubinger pünktlich um 19.00 Uhr die öffentliche Sitzung des Gemeinderates, zu der wieder viele Zuhörer erschienen waren.

In seinem Bericht wies er darauf hin, dass sich für die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Werkstoffhofhalle 8 weitere Bewerber gemeldet hatten und vier davon ausgelost wurden. Die Betreibergesellschaft besteht jetzt aus sechs Gesellschaftern. Die Anlage ist bereits errichtet und in Betrieb.

Weiter teilte er mit, dass derzeit die überörtliche Rechnungsprüfung stattfinde, dazu seien zwei Mitarbeiter des Landratsamtes im Rathaus. Die Sanierung der Kanaldeckel beginne ab 25. Mai; für die Straßenbauten in Stockach und von Weg nach Haid erfolge die Angebotseröffnung Ende Mai. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass nach einer Besichtigung die Gemeindestraße in Stockach nur von der Abzweigung nach Thalweg bis zur Gemeindegrenze erneuert wird, der andere Bereich ist noch nicht sanierungsbedürftig.


Kindergartenausschuss

Aus der gemeinsamen Sitzung von Kindergartenausschuss und Bauausschuss berichtete GR Wolfgang Beier über die Überlegungen zur Einrichtung von Kinderkrippenplätzen im Kindergarten Niedergottsau. Für das Kindergartenjahr 2010/2011 gibt es derzeit 7 Anmeldungen für Kinder unter 3 Jahren und ab 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf Krippenplätze. Deswegen sind entsprechende bauliche Maßnahmen erforderlich, um für Kleinkinder Schlafmöglichkeiten, angepasste sanitäre Einrichtungen und Nebenräume zu schaffen. Denkbar wäre ein Umbau eines bestehenden Gruppenraumes, der Kindergartenausschuss sähe dies aber lediglich als Notlösung. Übereinstimmend wird deswegen eine grundlegende bauliche Lösung unter Einbeziehung der sog. Lehrerwohnung befürwortet, weil dann auch die unbefriedigende Eingangslösung zum Kindergarten und die fehlenden Personal- und Besprechungsräume gelöst werden können. Außerdem können die derzeitigen Fördermittel für die Schaffung von Krippenplätzen damit optimal genutzt werden.


Innenbereichssatzung Daxenthal

Auf Anregung der Kreisheimatpflegerin wird in den Festsetzungen die Verpflichtung aufgenommen, rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege zu verständigen, damit bei Bodenarbeiten eventuell vorhandene Bodendenkmäler gesichert werden können. Weitere Einwendungen waren nicht zu berücksichtigen; der Satzungsbeschluss für die Erweiterung der Baumöglichkeit in Daxenthal-Berg wurde einstimmig gefasst.


Baugebiet Winklham

Um die Errichtung einer gewerblichen Lagerhalle mit einer Grundfläche von ca. 250 qm zu ermöglichen fasste der Gemeinderat auf der Grundlage eines vorgelegten Planes den Billigungs- und Aufstellungsbeschluss für die Erweiterung des Baugebietes Winklham in Richtung Norden.


Baumscheiben in der Hauptstraße

Seit Jahren gibt es immer wieder Beschwerden wegen der großsteinig gepflasterten Baumscheiben an der Einmündung der Schlossstraße in die Hauptstraße. Der Gehweg wird dadurch unterbrochen und vor allem für ältere Menschen mit Gehhilfen oder Rollstuhlfahrer ist dieser Bereich nur schwer begeh- oder befahrbar. Mit einer Absenkung und einer Verfugung der Pflasterung soll dadurch jetzt Abhilfe geschaffen werden. Die Kosten liegen bei ca. 3.300 EUR.


Brandschutzmaßnahmen für die Schule

Im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung und der nachträglichen Genehmigung der Nutzungsänderung für Räume im Dachgeschoss (Nutzung als Bibliothek) und Kellergeschoss (Handarbeits- und Werkraumraum) sind Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Dazu wird ein brandschutztechnisches Gutachten erstellt, danach werden die konkreten Maßnahmen, insbesondere Lage und Art weiterer Außentreppen als zusätzliche Fluchtwege, festgelegt.


Genehmigungsverfahren für das OMV Gas- und Dampfkraftwerk

Im Genehmigungsverfahren der Regierung von Oberbayern für das Gaskraftwerk der OMV fehlt baurechtlich weiterhin das Einvernehmen der Gemeinde hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe. Gem. Bebauungsplan sind Gebäude bis 30 Meter Höhe zulässig, die Betriebsgebäude haben eine Höhe bis 39 Meter.

Die Gemeinde hatte bei dem Beschluss, mit dem eine Befreiung von diesen Festsetzungen abgelehnt wurde, in Aussicht gestellt, für das Gaskraftwerk einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufzustellen; dies war auch Inhalt des Ratsbegehrens.

Eine andere Möglichkeit für die Gemeinde wäre es, den Bebauungsplan im sog. vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern, dies würde aber bedeuten, dass bereits mit dem Änderungsbeschluss die Regierung von Oberbayern die Genehmigung für das Gaskraftwerk erteilen kann; bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – das Verfahren dauert ca. sechs Monate – ist dies mit großer Wahrscheinlichkeit erst bei Abschluss dieses Verfahrens möglich. Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungplanes kann die Gemeinde mit dem Bauherrn einen begleitenden Vertrag zu baurechtlichen Fragen und weitere ergänzende vertragliche Vereinbarungen abschließen.

Bereits in nichtöffentlicher Sitzung hatte sich der Gemeinderat intensiv mit den verschiedensten Aspekten des Vorgehens befasst, auch damit, welche Bindung sich aus dem Bürgerentscheid ergibt und welches Vorgehen im Hinblick auf die Stromtrasse am sinnvollsten ist.

Mit großer Mehrheit (14:1) wurde die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes abgelehnt. Hauptgrund war das Argument, weil damit Inhalt und Sinn des Ratsbegehrens nicht erfüllt würde, insbesondere würde die Genehmigung des Gaskraftwerkes seitens der Gemeinde ermöglicht, ohne dass der Verlauf der Stromtrasse geklärt ist.

Mit 11:4 Stimmen wurde deswegen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gaskraftwerk beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass mit der OMV begleitende vertragliche Regelungen abgeschlossen werden, die Ziele dafür wird der Gemeinderat in der Juni-Sitzung festlegen. Die Gegenstimmen zu diesem Beschluss wurden damit begründet, dass eventuell bereits dieser Beschluss der Regierung von Oberbayern die Möglichkeit gibt, die Genehmigung zu erteilen und damit die Gemeinde kein Zeitfenster mehr für Verhandlungen mit der OMV hat.

Das Raumordnungsverfahren zur Stromtrasse wird voraussichtlich Anfang Juni 2010 eröffnet.


Anträge aus der Bürgerversammlung

In der Bürgerversammlung am 6. Mai gab es eine Reihe von Anfragen und Anträgen, die in der Gemeinderatssitzung zu behandeln sind.

Zum Zustand der Wirtschaftswege im Staatsforst wird der Bürgermeister bei den Bayerischen Staatsforsten anfragen, ob eine Verbesserung für Radfahrer möglich ist.

Ebenso Aufgabe der Verwaltung ist die Wiederherstellung eines fehlenden Grenzsteines in Moosen und die Überprüfung des Zustandes eines Feld- und Waldweges in Moosen.

Der von Martin Gartmeier geschilderte Vorfall der Versperrung der Zufahrt nach Moosen ist für den Gemeinderat kein Anlass, für die gesamte Gemeinde eine Stellplatzverordnung zu erlassen. In der Niedergerner soll darauf hingewiesen werden, Fahrzeuge im privaten Bereich zu parken und nicht öffentliche Straßen und Wege als Park- und Abstellplätze zu nutzen.

Die Nachfrage bezüglich der Umsetzung des Beschlusses zur Erdverkabelung beantwortet der Gemeinderat in der Weise, dass eine solche Erdverkabelung der Stromtrasse nur gefordert werden kann. Dies ist im Vorfeld des Raumordnungsverfahrens geschehen und wird innerhalb des Raumordnungsverfahrens seitens der Gemeinde nochmals eingebracht und erörtert werden.

Die Forderungen bezüglich Regelung der Verwendung von Kühlwasser beim Gaskraftwerk, das Verlangen nach Hybridkühltürmen und die Forderung nach Verhandlungen mit der OMV wird erfüllt mit dem Beschluss im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes; die Ziele für die Verhandlungen mit der OMV werden in der Juni-Sitzung festgelegt, dabei wird auch entschieden, ob hinsichtlich Verwendung von Kühlmitteln und Einsatz von Hybridkühltürmen mit der OMV Regelungen angestrebt werden.

Der Antrag aus der Bürgerversammlung, für die Verhandlungen externe Berater beizuziehen, wurde abgelehnt.

Zum Anfall möglicher Gewerbesteuer wurde seitens der Verwaltung die Auskunft gegeben, dass das Aufkommen erheblichen Schwankungen unterliegen kann, die Parameter zur Berechnung wegen des Steuergeheimnisses nicht genannt werden können. In der bisherigen Finanzplanung sind Steueraufkommen aus einem Gaskraftwerk nicht eingeplant.

Die Frage der Stromtrasse und die Zusammenlegung mit der bestehenden 110-KV-Leitung wird Gegenstand der Verhandlungen mit der OMV sein.

Zur Anfrage einer Familie nach einem Krippenplatz kann keine Zusage gegeben werden, ein Krippenplatz steht derzeit nicht zur Verfügung und kann kurzfristig auch nicht geschaffen werden.

Das Anliegen von Felix von Ow nach verbesserter Information der Bürger greift der Gemeinderat auf: Es soll künftig regelmäßige Bürgerversammlungen zur aktuellen Information und Diskussion geben; die nächste Versammlung wird noch vor der Juni-Sitzung des Gemeinderates stattfinden.


wb