Bericht zur Gemeinderatssitzung am 22-10-09

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Alois Straubinger eröffnete die Sitzung mit einer positiven Personalnachricht: Gudrun Fischer hat den einjährigen Lehrgang an der Bayer. Verwaltungsschule mit gutem Erfolg abgeschlossen und kann jetzt die Bezeichnung Verwaltungsfachwirt führen.

Die Arbeiten zur energetischen Sanierung der Grundschule werden im 1. Bauabschnitt bis Ende November abgeschlossen, bereits jetzt können die Klassen wieder in die Räume im Altbau umziehen, in den Herbstferien erfolgen dann die restlichen Innenarbeiten. Der Bürgermeister zollte Lehrern und Schülern großes Lob, dass sie Lärm und Staub in der Bauphase mit Geduld ertragen haben. Die Arbeiten des 2. Bauabschnittes werden weitgehend in Ferienzeiten durchgeführt, so der Austausch der Fußböden in den Osterferien und die Sanierung des Neubaues in den Sommerferien 2010.

Im öffentlichen WC in Niedergottsau beginnen die Fliesenarbeiten.

Im Baugebiet Wirtsfeld-Ost sind die Erschließungsmaßnahmen im 1. Abschnitt bis Mitte November abgeschlossen.

Die Sprecher des AK Industrie haben festgelegt, die Arbeit des AK vorerst ruhen zu lassen. Die Aufgabe der Information der Bürger ist vorläufig erfüllt; durch die Meinungsabfrage mittels Fragebogen ist auch ausreichend Information hin zum Gemeinderat gegeben worden. Auch ist abzuwarten, ob sich jetzt eine Bürgerinitiative bildet.



Genehmigungsverfahren Gaskraftwerk der OMV

Im laufenden Genehmigungsverfahren ist die Gemeinde Haiming als Träger öffentlicher Belange beteiligt und kann zu allen genehmigungsrelevanten Fragen eine Stellungnahme abgeben. Zur Bewertung der umfangreichen Antragsunterlagen, insbesondere der Fachgutachten zu den Umweltauswirkungen, hat die Gemeinde mit Dipl.Ing. Hans Jürgen Warm, Freilassing, einen Sachverständigen beigezogen. Er wird zur Vorbereitung der gemeindichen Stellungnahme ein Gutachten erstellen; in der Sitzung war er bereits anwesend und hat drei Stunden lang zu den wesentlichen Bereichen und Fragen bereits erste Bewertungen abgegeben.

Den technischen Teil der Antragsunterlagen bewertete er als teils lückenhaft und teils oberflächlich und unbrauchbar, dies hat aber keinerlei Auswirkungen auf die Funktionsweise des Gaskraftwerkes und seine Umweltauswirkungen. Die Antragsunterlagen zu den Umweltauswirkungen des Kraftwerkes bezeichnete der Sachverständige als sehr gut ausgestaltet, sehr umfangreich und gründlich, sie entsprechen den wissenschaftlichen Anforderungen. Mit umfangreichen Gutachten sind die Emissionen und die Immissionen detailliert abgehandelt.

In der einleitenden Gesamtbewertung und auch in der Beantwortung von Einzelfragen wies der Sachverständige immer wieder darauf hin, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten, meist weit unterschritten werden und in Einzelbereichen die Auswirkungen marginal sind.

Dennoch gibt es einige Unklarheiten und unrichtige Anknüpfungen für die Berechnung der Auswirkungen. So sind für die gesamten Aussagen zu den meteorologischen Auswirkungen die lokalen Bedingungen für Windrichtungen, Windhäufigkeit, Temperaturen und Luftfeuchtigkeit und die konkrete Topografie nicht berücksichtigt. Hier die Daten der Wettermessstation Mühldorf anzunehmen ist nicht richtig und führt zu falschen Wertungsergebnissen. Aber, so führte der Sachverständige aus, selbst bei Erhöhung der Auswirkungen um 50%, ergäben sich bezüglich Dampfschwaden und klimatischen Veränderungen keine gravierenden Auswirkungen.

Einen weiteren Mangelpunkt in den Antragsunterlagen sah er darin, dass es keine exakte Berechnung der Emissionswerte für die Fälle des An- und Abfahrens des Kraftwerkes, also für die Zeiten der Auslastung unter 50% gibt, da für diese Zeiten die gesetzlichen Grenzwerte nicht eingehalten werden müssen. Auch gibt es keine verbindliche Aussage dazu, wie oft und in welchen Abständen ein solches An- und Abfahren erfolgt. Bezüglich der für die Bevölkerung maßgeblichen Immissionswerte sieht der Sachverständige aber auch hier nicht die Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte, da diese bei Dauerlast während eines ganzen Jahres weit unterschritten sind.

Unproblematisch sind für den Sachverständigen die Lärmauswirkungen. Gemäß vorliegender Berechnungen sind die Werte extrem niedrig; „mehr kann nicht erreicht werden“.

Anders ist die Situation beim Kühlwasser: Hier ist für den Sachverständigen aus den Antragsunterlagen bereits unklar, wo genau das Kühlwasser herkommt. Auch gibt es keine Aussage dazu, ob und in welchem Umfang die zur Konditionierung des Kühlwassers eingesetzten Stoffe (Biozide) mit den Dampfschwaden in die Atmosphäre gelangen. Auch gibt es keine verbindliche Aussage dazu, welche Stoffe dem Kühlwasser zugesetzt werden. Und schließlich ist die Vorbelastung des Kühlwassers, das bereits bei der Wacker-Chemie zum Einsatz kommt, nicht beschrieben und in der Auswirkung nicht berechnet. Unklar ist auch, wie Hydrozin (ein krebserregender Stoff) in das Kühlwasser gelangt, nachdem dieser Stoff nicht zur Konditionierung zugesetzt werden darf. Auf alle diese Punkte wird der sachverständige in seinem Gutachten eingehen und Nachbesserung der Antragsunterlagen verlangen.

Für die immissionsrechtliche Zulässigkeit des Gaskraftwerkes ist maßgeblich die Gesamtbelastung der Umgebung mit Schadstoffen. Dabei werden der bereits bestehenden Vorbelastung die zusätzlich vom Gaskraftwerk ausgehenden Immissionen hinzugerechnet; der sich daraus ergebende Gesamtwert darf die Grenzwerte nicht überschreiten. In den Berechnungen der Antragsunterlagen sind für die Vorbelastung die Daten der Messsationen Burghausen und Mehring angesetzt, denn für den Bereich Haiming gibt es keine Messdaten. Fraglich ist, ob das zulässig ist und ob dies richtige Ergebnisse für die Gesamtbelastung erbringt. Der Sachverständige wird diese Frage in seinem Gutachten ebenfalls ansprechen; den Gemeinderat beruhigte er in diesem Zusammenhang damit, dass die Größenordnungen der Vorbelastung und der zusätzlichen Werte des Gaskraftwerkes so gering seien, dass gesundheitliche Auswirkungen nicht anzunehmen sind.

Am 9. November, 20.00 Uhr, Saal Unterer Wirt, wird der Sachverständige Dipl. Ing. Warm auch allen Bürgerinnen und Bürgern für Fragen zu den Antragsunterlagen zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat wird in zwei weiteren Sitzungen am 5.11. und 12.11.2009 seine Stellungnahme zum Gaskraftwerk vorbereiten und beschließen. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde bis 19.11.2009 verlängert.



Photovoltaik auf Feuerwehrhaus

Die Betreiber der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach „Unterer Wirt“ wollen auch auf dem Dach des Haiminger Feuerwehrhauses eine Anlage mit 18 KWp errichten. Die Dachausrichtung ist nicht optimal, aber die Ertragseinbuße beträgt lediglich 10%. Die Gemeinde würde sich wieder mit einem Anteil von 20% beteiligen. Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben seine Zustimmung.



Errichtung Umweltmessstation

Drei Bürgerinnen und Bürger aus Kemerting beantragten, dass sich die Gemeinde für die Errichtung einer Station zur Lärmmessung in Kemerting einsetzt. Der Gemeinderat griff das Anliegen auf und beantragt beim Landesamt für Umwelt die Errichtung einer Lärmmessstation an der Druckerhöhungsstation im Kemerting und einer umfassenden Umweltmessstation für den Bereich Neuhofen-Kemerting-Moosen. Im Genehmigungsverfahren für das Gaskraftwerk wird deutlich, dass es für unser Gemeindegebiet keine verlässlichen Daten zur Umweltbelastung gibt.



Fernwärmeversorgung Haiming

Im Zusammenhang mit dem Gaskraftwerk wurde für eine mögliche Fernwärmeversorgung bereits ein Bedarfskataster für Haiming erstellt. In neuerlichen Gesprächen mit Verantwortlichen der OMV haben sich die Möglichkeiten für den Bezug von Fernwärme wieder etwas konkretisiert – weiterhin offen sind aber alle Fragen der Wirtschaftlichkeit eines Fernwärmenetzes im Bereich der Gemeinde Haiming. Dazu ist eine Machbarkeitsstudie erforderlich; der Gemeinderat beschloss jetzt, dass dazu Angebote von Ingenieurbüros eingeholt werden. Zugkeich soll in dieser Angelegenheit nochmals Kontakt mit der Stadt Burghausen aufgenommen werden.



Vergünstigung für Jugendleiterkarte

Bundesweit gibt es mit JULEICA eine Lugendleitercard für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Die Gemeinde ist angefragt worden, welche Vergünstigungen im Gemeindebereich – insbesondere kostenlose Eintritte – gewährt werden können. Die Entscheidung darüber wurde zurückgestellt, da zunächst noch Auskünfte des Kreisjugendringes eingeholt werden.



Zuschuss Dorfhelferinnen

Die Dorfhelferinnen-Station im Landkreis erhält bisher einen jährlichen Zuschuss von 150 EUR. Die Dorfhelferinnen stehen als Mitarbeiterinnen in Familien, vor allem im bäuerlichen Bereich, bei Notsituationen und in längeren Krankheitsfällen zur Verfügung. Mit öffentlichen Zuschüssen werden die Ausgaben abgedeckt, die nicht von Krankenkassen übernommen werden. Der Zuschuss wird ab 2009 auf 250 EUR jährlich erhöht.



Druckkostenzuschuss für das Buch „Heimat – Land zwischen Inn und Salzach“

Christoph Pittner stellte das Buchprojekt vor, das er mit einem Partner in einem neu gegründeten Verlag herausbringen will. Das Buch wird 240 Seiten umfassen, im Handel 29,80 EUR kosten und zu Weihnachten 2010 erscheinen. Für das Gebiet Haiming sind ca. 10 Seiten vorgesehen.

Die Gemeinde Haiming gewährt einen Druckkostenzuschuss von 5.000 EUR und erhält dafür 100 Belegexemplare. Diese sollen als gemeindliche Geschenke verwendet werden, auf diese weise werden Ausgaben für andere Präsente eingespart.



Sanierung der Stockbahnen in Niedergottsau

Bereits für 2007 hatte die Gemeinde für die Sanierung der Asphaltbahnen am Sportplatz Niedergottsau einen Zuschuss in Höhe von 6.500 EUR bewilligt. Dies entsprach 2/3 der veranschlagten Baukosten. Jetzt will die Freizeitgruppe Niedergottsau aber nicht mehr eine Sanierung des Asphaltbelages vornehmen, sondern die Bahnen pflastern. Denn die Asphaltbahnen sind sehr schwer zu schießen und können von einigen älteren Schützen nicht mehr bewältigt werden. Bei einer Pflaster-Bahn stellt sich das Problem nicht.

Die Kosten dieser Maßnahme sind aber erheblich höher, sie liegen bei 22.400 EUR. Die Gemeinde gewährt auf der Grundlage der 2/3-Regelung einen erhöhten Zuschuss von 14.900 EUR.



Musikunterricht in der Schule

Verschiedene Räume der Grundschule werden für Unterricht des Musikvereins Marktl genutzt. Dies soll in Zukunft nicht mehr möglich sein, da die neue Schulleterin sich an die Gemeinde mit dem Wunsch gewandt hat, alle schulfremden Nutzungen aus dem Schulgebäude auszulagern. Hintergrund sind neue sicherheitsrechtliche Anweisungen des Kultusministeriums und des Schulamtes wegen gewalttätiger Vorfälle im Schulbereich. Der Gemeinderat wollte ein so pauschales und kategorisches Vorgehen nicht einsehen und will zur Fortführung der jetzt jahrelangen guten Praxis zunächst ein Gespräch mit der neuen Schulleiterin führen.

Wenig Hoffnung gibt es für den Probenraum der Musikgruppe „Munchis“ im Keller: Dieser Raum wird jetzt als Pelletslagerraum benötigt und ein Ersatzraum steht nicht zur Verfügung.


wb