Bericht zur Gemeinderatssitzung am 25-05-23

Bericht des Bürgermeisters
Am 9.5.2023 führten wir mit zwei Ansprechpartner vom Bayernwerk ein Gespräch über die Zukunft der Strominfrastruktur, die künftigen technischen Entwicklungen und wesentliche Investitionsentscheidungen im Bereich Mittel- und Hochspannungsebene. Details dazu brauchen jetzt nicht berichtet werden, weil zur Gemeinderatssitzung im Juli kommen die Fachleute vom Bayernwerk und stellen diese Entwicklungen dar. Die Sitzung beginnt deswegen bereits um 18.00 Uhr. Eine interessante Zahl aus dem Gespräch kann ich aber dennoch berichten: Im Jahr 2021 haben die privaten Verbraucher im Gemeindegebiet 5.585.016 kWh Strom verbraucht, die Großkunden zusätzlich 2.687.109 kWh. Erzeugt wurden im gleichen Zeitraum in Haiming 5.780.621 kWh – der Privatbereich ist somit rechnerisch autark.
Am 11.5.2023 legte der Dienststellenleiter der PI Burghausen, EPHK Peter Spiegelsberger, den Sicherheitsbericht für 2022 vor. Im Gemeindebereich ist die Zahl der Straftaten mit 29 im Vergleich zu 2021 gleich geblieben und aus Sicht des Dienststellenleiters zählt die Gemeinde Haiming zu den sichersten Orten im Landkreis. Die sog. Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten pro 1.000 Einwohner) liegt mit 11,5 im unteren Bereich. Von den 29 angezeigten Delikten konnten 17 geklärt werden; diese Aufklärungsquote von 58,6% liegt unter dem Durchschnitt der PI Burghausen (69,6%). Am häufigsten sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (5), Diebstähle (5), Betrug (5), Körperverletzung (3) und Sachbeschädigung (3). Im Bereich Betäubungsmittelgesetz gab es keine Straftat. Im Bereich Jugendliche und Heranwachsende gibt es keine besonderen Auffälligkeiten. Insgesamt verzeichnet die PI Burghausen einen Anstieg der Straftaten, insbesondere bei der Gewaltkriminalität und den Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Zu beklagen ist eine personelle Unterbesetzung der PI bei gleichzeitig steigenden Aufgaben und Anforderungen.
Neuwahlen beim Frauen- und Mütterverein Niedergottsau: Anita Webersberger wurde für drei Jahre im Amt bestätigt, neu in die Vorstandschaft wurden gewählt Katharina Breitenberger, Diemut Möller und Regina Steiner. Nach langjähriger Tätigkeit sind Eva Maierhofer und Rosi Neubauer aus dem Kreis der Verantwortlichen ausgeschieden.
Am 13.5.2023 besuchten rd. 50 Frauen und Männer aus Haiming, Mehring und Marktl den Windpark in der Gemeinde Munderfing im Bezirk Braunau. Veranstaltet wurde die Fahrt von den CSU-Ortsverbänden der drei Orte. 2014 wurden in der Gemeinde Munderfing 5 Windkraftanlagen mit einer Leistung vom je 3 MW, einige Jahre später eine weitere Windkraftanlage mit einer Leistung von 3,5 MW errichtet. Die Windräder sind 196 Meter hoch und befinden sich im angrenzenden großen Gebiet der Bundesforsten. Die Gemeinde ist über eine GmbH zu 75% an den Windkraftanlagen beteiligt, die Planungs- und Betreiberfirma EWS und ein Stromunternehmen halten 25%. Durch die Erklärungen des Munderfinger Bürgermeisters Martin Voggenberger und die Besichtigung des Windparks konnten sich die Besucher ein Bild vom Flächenverbrauch, der optischen Wirkung im Wald, der Geräusche durch die Rotoren und der Wegeerschließung machen. Dadurch wurden auch die Argumente der Aktion Gegenwind bei einer Veranstaltung vom Vorabend im Sportheim deutlich widerlegt. Die freie Fläche um die Windräder betrug höchsten 3.000 m², das Drehen der Rotoren war in Form eines Rauschens zu hören und die Waldwege, auf denen alles zu den Standorten gebracht wurde, sind weniger ausgebaut oder breit, als unsere Forststraßen im Staatsforst. Im Gespräch mit einem Revierjäger wurde auch deutlich, dass der Vogelschlag nicht sehr hoch ist und irgendwelche anderen Auswirkungen auf die Tierwelt nicht festzustellen sind. Auch von einer klimatischen Veränderung ist nichts zu spüren. Auch der Erholungswert des Forstes ist nicht geschmälert, im Gegenteil: Es gibt eine Windpark-Wanderrunde und bei einem Windrad einen vielbesuchten Rastplatz, an dem jährlich von der Gemeinde der Jahresbaum mit den Namen alle Neugeborenen gepflanzt wird. Der Windpark ist mittlerweile unumstritten und die Gemeinde hat über ihre Beteiligung erhebliche Vorteile. Das Land Oberösterreich, das ursprünglich der Errichtung der Windräder skeptisch gegenüberstand, will jetzt weitere Windkraftanlagen errichten. Der Munderfinger Bürgermeister hat uns ermutigt, das Projekt Windpark im Staatsforst zu verwirklichen.
Bei der Bürgerversammlung am 4.5.2023 gab es eine Reihe von Wortmeldungen, die zum größten Teil bereits in der Versammlung beantwortet wurden. Eine Dokumentation der Wortmeldungen wird in der nächsten Niedergerner veröffentlicht. Auf einige Fragen oder Anregungen möchte ich noch kurz eingehen: Der Vorschlag, am Ortseingang beim Lagerhaus Bruckner eine Verkehrsinsel zu bauen, wurde schon vor Jahren geprüft und aus verschiedenen Gründen vom zuständigen Landratsamt verworfen. Einer der Gründe war, dass dadurch die Ein- und Ausfahrt von größeren LKWs ins Lagerhaus Bruckner stark behindert würde. Zu dem Themenkomplex Trinkwasser, neuer Brunnen, PFOA und Monodeponie will ich nochmals betonen, dass in allen drei Verhandlungen geführt werden bzw. Voruntersuchungen stattfinden und Gemeinderat und Öffentlichkeit unterrichtet werden, wenn Fakten feststehen. Die Anregung einer Baumschutzverordnung wird der Bauausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen behandeln. Zur Anregung Beteiligungsmöglichkeit an Windkraftanlagen wird eine öffentliche Information erfolgen, wenn der Standortsicherungsvertrag abgeschlossen ist, also ein möglicher künftiger Betreiber feststeht und damit auch die Formen einer Beteiligung verhandelt werden können.
Wegen der immer wieder auftretenden Schwierigkeiten bei der Abholung des Gelben Sackes hatte das Landratsamt zu einem Krisengespräch mit den Verantwortlichen der Entsorgerfirma eingeladen. Bürgermeister oder Vertreter waren bei dem Gespräch am 17. Mai anwesend und schilderten in einer ersten Runde anschaulich die seit Übernahme der Entsorgung durch die Firma Remondis auftretenden Probleme. So hat es in einer Gemeinde 7 Monate gedauert, bis bei der Umstellung von Gelber Sack auf Gelbe Tonne alle Haushalte eine Tonne bekommen hatten. Dazwischen herrschte oft Chaos: Es gab keine Gelben Säcke mehr oder sie wurden bei der Tonnenleerung nicht mitgenommen. Überraschend für die Bürgermeister war, dass die anwesenden Geschäftsführer vom Umfang der dargestellten Missstände „überrascht“ waren – nach ihren Worten waren ihnen so weitreichende Defizite nicht bekannt. Zum Ende der einstündigen Aussprache versprachen sie alle Anstrengung zu unternehmen, um flächendeckend im Landkreis die Abholung der Gelben Säcke besser und zuverlässig zu organisieren. Und eine weitere Überraschung gab es bei dem Gespräch: Ab 1.8. ist Remondis auch zuständig für die Abholung der Grauen Tonne und für die Einsammlung des Sperrmülls zuständig. Trotz Kenntnis von der „Zuverlässigkeit“ dieser Firma hat der Landkreis an das Unternehmen aus Chieming den Auftrag vergeben. Dann hoffen wir, dass es bei der grauen Tonne besser läuft als beim Gelben Sack.
Die Aktion Gegenwind hat der Gemeinde die jetzt wohl endgültige Fassung einer Unterschriftenliste für die Einleitung eines Bürgerbegehrens übermittelt. Die Fragestellung lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde ihr gemeindliches Einvernehmen zur Baumaßnahme der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet im Haiminger verweigert und alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um die Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zu verhindern?“ Das Bürgerbegehren ist dann erfolgreich, wenn 10% der Wahlberechtigten unterschreiben – derzeit beträgt die Zahl der Wahlberechtigten 2.071. Bei Einreichung der ausgefüllten Unterschriftenlisten wird die formale und inhaltliche Zulässigkeit geprüft und der Gemeinderat entscheidet dann über die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids zu dieser Frage. Derzeit geht die Initiative von drei Männern aus Kastl und Altötting aus – diese sind auf der Unterschriftenliste als Vertreter benannt.
Am Morgen des 24.5.2023 wurden wir durch einen Artikel in der PNP über eine Retentionspotentialstudie am Inn, die im Jahr 2015 in Auftrag gegeben wurde, überrascht. Denn es wurde eine Karte veröffentlich, wonach am Zusammenfluss von Inn und Salzach im Bereich der Gemeinde Haiming ein Flutpolder als machbar angesehen wird. Zunächst ist ärgerlich, dass bis zu dieser Veröffentlichung dieser ganze Vorgang nicht bekannt war. Weiter ist ärgerlich, dass die Presse offensichtlich vorab informiert wurde – bei der Gemeinde ist das Mail aus dem Umweltministerium am 23.5.2023 um 18.32 Uhr eingetroffen. der Bürgermeister hat am Morgen des 24.5. an den Ltd. Baudirektor Christian Leeb ein Mail mit ua folgendem Inhalt geschrieben: „Die Studie selbst ist mir noch nicht zugänglich. Ich habe morgen Abend Gemeinderatssitzung und erwarte dort einige Fragen zum dem roten Punkt auf der veröffentlichten Karte, der für Haiming einen Flutpolder markiert. Flutpolder verstehe ich als ein Gebiet, das zur Entlastung eines Fluss-Hochwassers gezielt geflutet wird. Dann aber stellt sich die Frage: Werden damit unsere gesamten Sportanlagen, das Sportheim mit Gaststätte, eine Reihe von Wohngebäuden und unsere Kläranlage geflutet? Und am tiefsten Punkt ist ein Pumpwerk, das das Wasser sämtlicher Bäche unserer Gemeinde über den Hochwasserdamm in den Inn pumpt – was ist dann damit? Ich bitte Sie um eine schnelle Rückantwort zu diesen Fragen, damit ich morgen Abend in der Gemeinderatssitzung auskunftsfähig bin.“
Aus der im Internet veröffentlichten Studie kann entnommen werden, dass der Flutpolder im Bereich Haiming eine Größe von 251 ha hätte, Rückhalt für 10,5 Mio m³ Wasser schaffen würde, sowohl vom Inn wie auch der Salzach geflutet werden könnte und mit Note 1 bewertet wird.
Kurz vor der Sitzung ging folgende Antwort von Regierungsdirektor Dr. Rieger aus dem Ministerium ein: Vorab weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Innstudie um eine Potentialstudie und nicht um eine konkrete Planung im eigentlichen Sinne handelt. Ziel der Potentialstudie war es zu untersuchen, welche Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung grundsätzlich denkbar sind und welche Wirkung diese Maß-nahmen theoretisch haben werden. Sollten die weiteren Untersuchungen ergeben, dass die in der Potentialstudie herausgearbeiteten Standorte geeignet sind, würde eine weitere, vertiefte Ausplanung an dem jeweiligen Standort erfolgen. Im Zuge der weiteren Ausplanung würden dann auch die Raumwiderstände an den Standorten detaillierter untersucht werden.
Die Kirchenstiftung St. Stephanus Haiming plant die Fortführung der Sanierung der Friedhofsmauer in Haiming. Das Vorhaben ist grundsätzlich in zwei Bereiche aufgeteilt: Einfriedung der Kirche und Mauerbestandteil des Friedhofs. Unter Einfriedung der Kirche versteht man die Mauer im Westteil Richtung Schule und einen noch nicht sanierten Mauerteil gegenüber dem Rathaus. In der Sitzung vom 15.09.2022 hat der Gemeinderat die Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich diskutiert und den Zuschuss für den Teilbereich Nord beschlossen. Der Mauerteil Nord ist mittlerweile saniert und abgerechnet. Zunächst war die Gesamtmaßnahme beantragt (die Mittel wurden daher für die Gesamtmaßnahme eingeplant). Für den Teil West und Ost wurde aber der Antrag vorläufig zurückgezogen, weil die Abstimmung mit dem Denkmalamt noch nicht erfolgt war. Die Sanierung dieser Teile wurde mittlerweile mit dem Denkmalamt abgestimmt. Das dazu erstellte Angebot beläuft sich auf 43.500,58 €. Die Kirchenstiftung bittet um einen 50-prozentigen Zuschuss analog zur Sanierung Nord. Der Antrag ist erst nach der Sitzungsladung eingegangen. Da heute nicht alle Mitglieder anwesend sind, kann der Tagesordnungspunkt nicht wirksam aufgenommen werden. Gleichwohl ist eine Entscheidung und Zusicherung drängend, weil die Kirchenstiftung im Finanzierungsplan für das Bistum Passau eine Aussage treffen muss. Der 1. Bürgermeister wird daher im Wege des Eilgeschäfts den Zuschuss zusagen. Die Mittel stehen seit 2022 als Haushaltsausgabereste vollständig zur Finanzierung bereit

Bericht aus dem KommU
Für die Fahnbacher Straße und den Birkenweg hat eine Besichtigung stattgefunden. Es wurden Restarbeiten und Mängelbehebungen festgelegt. Unter anderem wird ein zusätzlicher Sinkkasten eingebaut, weil an einer Stelle das Wasser nicht abläuft.
Dem KommU wurde die Errichtung einer PV-Anlage auf der Schulturnhalle übertragen. Die Anlage wird nächste Woche aufgebaut. Ein Batteriespeicher mit 20 KW wird ebenfalls beschafft. Dieser hat noch eine gewisse Lieferzeit. Die Anlage versorgt die Sporthalle des SV Haiming mit Strom. Der Nachtbedarf der Halle liegt bei ca. 20 KW/h und kann damit weitgehend mit Eigenstrom abgedeckt werden.

Neubau A 94 – Stellungnahme der Gemeinde im Planfeststellungsverfahren
Für den vierspurigen Ausbau der Bundesautobahn A 94 im Bereich Marktl – Simbach-West läuft jetzt bei der Regierung von Niederbayern das Planfeststellungsverfahren. Vom 13.4. – 12.5. lagen die Planunterlagen in der Gemeinde aus, bis zum 12.6.2023 können gegen die Planung Einwendungen erhoben werden. Auf der Grundlage verschiedener Gespräche und Diskussionen und der Einwendungen von Anliegern, die der Gemeinde übermittelt wurden, hat der Gemeinderat nach Vorberatung im Bauausschuss folgende Einwendungen und zusätzliche Anregungen beschlossen:

Die Gemeinde Haiming erhebt folgende Einwendungen und gibt ergänzende Hinweise und Anregungen:

Bereich Oberloh:
Der Rückbau und Verlegung der Richtungsfahrbahn München (jetziger Bestand) nach Süden ist aus folgenden Gründen nicht akzeptabel:
Unnötiger zusätzlicher Flächenverbrauch
Zusätzlicher Neubau statt Nutzung bestehender Fahrbahn: Verschwendung von Ressourcen
erheblicher Eingriff in eine Waldfläche und landwirtschaftlich genutzte Flächen
Deutliches Heranrücken der Fahrbahnen an die Bebauung in Oberloh mit nachteiligen Auswirkungen auf Lärmsituation und Landschaftsbild
Die Einhaltung der notwendigen Kurvenradien kann auch durch geringfügige Änderung bei der östlichen Weiterführung im Zusammenhang der Fahrbahnwechsel erreicht werden

Die Lärmschutzwand in Oberloh statt eines Lärmschutzwalls ist zu begrüßen
Aber: Zum Lärmschutz für die Anwesen ist eine wesentliche Verlängerung in westlicher und östlicher Richtung notwendig. Denn der Geländeeinschnitt der Autobahn in diesem Bereich erzeugt eine Trichterwirkung für den verursachten Lärm, insbesondere bei östlichen Windlagen.
Baulich ist Lärmschutzwand am oberen Ende so zu gestalten, dass ein Abstrahlen des Lärms über die Wand hinaus zusätzlich verhindert wird.
Der passive Lärmschutz an den Bestandsgebäuden ist auch an den Fenstern zur Ost- und Westseite vorzusehen.

Bereich Niedergottsau:
Das Anwesen Holzhauserstraße 18 ist bei den passiven Lärmschutzmaßnahmen nicht berücksichtigt.
Bei passivem Lärmschutz ist grundsätzlich in allen Wohnbereichen des Hauses die Maßnahme vorzusehen, nicht nur bei einigen Fenstern oder begrenzt auf einzelne Stockwerke.

Passive Lärmschutzmaßnahmen:
Bei einzelnen Objekten sind die Tag- oder Nachtgrenzwerte nur geringfügig unterschritten, zum Teil auch nur deswegen, weil der Siedlungsbereich als Dorfgebiet eingestuft ist, obwohl die tatsächliche Wohnungs- und Siedlungsstruktur dem nicht mehr entspricht (Voraussetzungen des § 5 BauNVO nicht mehr erfüllt).
Die errechneten Lärmimmissionen beruhen auf Annahmen für die Entwicklung des Verkehrs bis zum Jahr 2035, die unsicher sind. Bei einer durchgängig von München bis Passau befahrbaren A 94 mit Anschluss nach Österreich ist eine weit höhere Zunahme der Verkehrsbelastung, insbesondere beim LKW-Verkehr zu erwarten. Im Hinblick darauf ist ein zusätzlicher Vorsorgewert in die Berechnungen einzubeziehen und deswegen für weitere Gebäuden in Niedergottsau ein passiver Lärmschutz vorzusehen.
Eine besondere Berechnung sollte noch im Umfeld der Kirche Niedergottsau erfolgen. Das hohe Gebäude reflektiert den Verkehrslärm zu den umliegenden Wohnhäusern. Diese sind daher nicht nur von Norden her mit Lärm belastet, sondern auch aus den anderen Himmelsrichtungen. Diese Werte sollen ermittelt werden und entsprechende Maßnahmen zur Lärmvermeidung vorgesehen werden.

Brückenbauwerk über den Inn:
Zur Minimierung der Abrollgeräusche an den Übergangskonstruktionen/Dehnungsfugen der Brücke ist eine Ausführung zu wählen, die bauartbedingt in messbarem Umfang Lärm vermeidet. Seitens der Gemeinde wird dazu verwiesen auf Untersuchungsergebnisse der Firma Maurer (z.B. ÜKOs mit wellenförmig gebogenen Randprofilen oder schrägem Fugenverlauf), aus denen sich solche Minimierungen ergeben.
Auf der Nordseite der Innbrücke wird eine Lärmschutzwand errichtet, auf der Südseite nicht. Damit wird der an der Lärmschutzwand reflektierte Verkehrslärm ungehindert in Richtung Niedergottsau abgestrahlt. Es ist nicht ersichtlich, dass diese schalltechnische Wirkung bei der Berechnung der Lärmimmissionen Eingang gefunden hat.
Nach neuen zu erwartenden gesetzlichen Regelungen sollen in allen Bereichen von Autobahnen Möglichkeiten für PV-Freiflächenanlage genutzt werden. Der südliche Bereich der Brücke über den Inn ist dafür bestens geeignet, da keinerlei Schattenwirkung vorliegt und fahrbahnabgewandt keine Einflüsse auf den Verkehr zu befürchten sind. Es ist deswegen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Brückenstatik ausreicht, um an der Stelle des geplanten Spritzschutzes eine Trägerkonstruktion für PV-Module in einer Höhe von mindestens 2,50 Meter anbringen zu können. Dies würde zusätzlich den Lärmschutz verbessern.
Die Wegeführung des Radweges am östlichen Ende der Innbrücke ist so zu gestalten, dass der Anschluss an den Radweg Richtung Simbach und den Radweg Richtung Stammham sichergestellt ist.

Gemeindliche Straßen und Wege
In erheblichem Umfang werden durch die Maßnahme gemeindliche Straßen und Wege in Anspruch genommen. Die Gemeinde wird die entsprechenden Flächen zur Verfügung stellen, erwartet aber eine Wiederherstellung des Wegenetzes unter Aufrechterhaltung der bisherigen Erschließungsfunktionen (Breite, Anschluss an Wegenetz, Durchlässe) und Übereignung der entsprechenden Flächen an die Gemeinde.
Im begrenzten Umfang ist die Gemeinde darüber hinaus zu einem Flächentausch bereit um ökologische Ausgleichsflächen oder Tauschflächen für Anlieger zur Verfügung zu stellen.
Die Straße von Niedergottsau über Oberloh zur AÖ 24 ist ebenfalls wieder herzustellen. Die Straße ist integriert in das überörtliche Radwegenetz und kann deswegen zur besseren Nutzung in dieser Funktion verkehrsberuhigt gestaltet werden. Die Nutzung für den örtlichen landwirtschaftlichen Verkehr darf dadurch aber nicht eingeschränkt werden.

Baumaßnahme:
Der Baustellenverkehr ist über den Bereich der A 94 abzuwickeln, nicht über die Kreis- und Gemeindestraßen.
Zu prüfen ist, ob Lärmschutzbauwerke bereits vorab errichtet werden können um auch bereits während der Bauphase für verbesserten Lärmschutz zu sorgen.

Grundstücksangelegenheiten:
Im Sinne der betroffenen Anlieger legt die Gemeinde größten Wert darauf, dass der Grundstückseingriff so gering wie möglich gehalten wird und Wünsche nach Tauschflächen berücksichtigt werden. Zur Vermeidung unbilliger Härten sollen ökologische Ausgleichsmaßnahmen dort durchgeführt werden, wo die Flächen durch Kauf oder Tausch auf freiwilliger Basis erlangt werden können.

Diese Stellungnahme wurde einstimmig beschlossen.

Mittagsbetreuung – Einrichtung einer verlängerten Gruppe
In seiner Sitzung vom 16.1.2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, bereits ab dem Schuljahr 2023/24 eine verlängerte Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr anzubieten – damit würde auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllt werden. Jetzt liegen die Anmeldezahlen vor: 33 Kinder wollen an unterschiedlichen Tagen und verschiedenen Zeiten eine Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr, 8 Kinder haben sich für eine verlängerte Betreuung bis 16.00 Uhr angemeldet. Für die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr können wir damit 2 Gruppen mit mindestens 12 Schülerinnen und Schülern bilden und erhalten dafür auch eine staatliche Förderung (je Gruppe 4.200 EUR). Bei der Gruppe der verlängerten Mittagsbetreuung erhalten wir diese Förderung (12.000 EUR je Gruppe) nicht, da die Mindestzahl von 12 angemeldeten Kindern nicht erreicht wird. Hier hat die Gemeinde nach Abzug der Elternbeiträge die Kosten voll zu tragen. Der Gemeinderat beschloss, ab Schuljahr 2023/24 die verlängerte Mittagsbetreuung einzurichten.

Mittagsbetreuung – Festsetzung der Elternbeiträge
Bislang betrug der Elternanteil für die Mittagsbetreuung monatlich 2,50 EUR pro gebuchten Wochentag, also bei 5 Tagen Mittagsbetreuung insgesamt 12.50 EUR im Monat. Dies deckt die anfallenden Kosten nicht ab. Die abgeschätzten Kosten liegen bei insgesamt 60.600 EUR im Jahr (59.000 EUR Personalkosten incl. Sozialabgaben seitens der Gemeinde, 1.600 EUR Sachkosten). Nach Abzug der staatlichen Förderung verbleiben bei der Gemeinde Kosten in Höhe von 52.200 EUR. Auf der Grundlage der jetzigen Anmeldungen errechnen sich 137 Buchungstage in 11 Monaten (August ist frei). Zur Abdeckung der Kosten ergäbe das einen Elternbeitrag von 34,64 EUR je Buchungstag. Dies ist aus sozialen Gesichtspunkten nicht möglich. Bei der Festsetzung der Elternbeiträge orientieren wir uns an den Sätzen in Burghausen: Diese betragen für einen Buchungstag 7.00 EUR und in der verlängerten Mittagsbetreuung 10.00 EUR (also bei 5 Tagen in der Woche monatlich 35.00 EUR bzw. 50.00 EUR). Bei der Höhe dieser Elternbeiträge verbleibt bei der Gemeinde ein Defizit von 39.250 EUR, als rd. 65% der Gesamtkosten. Der Gemeinderat beschloss die Festsetzung der Elternbeiträge auf 7.00 EUR pro Tag in der Mittagsbetreuung und 10.00 EUR in der verlängerten Mittagsbetreuung. Die Anmeldung ist 11 Monate gültig (September – Juli); ein Getränkegeld wird nicht erhoben.

Mittagsbetreuung – Angebot eines Mittagessens
Der Gemeinderat hatte im Januar bereits grundsätzlich beschlossen, im Rahmen der Mittagsbetreuung auch ein Mittagessen anzubieten. Mittlerweile liegt auch vom BRK-Seniorenhaus Haiming ein Angebot zur Lieferung des Mittagessens vor, der Preis liegt bei 4.00 EUR und die Abwicklung erfolgt wie im Kindergarten. Die Anmeldungen für das Mittagessen sind tageweise unterschiedlich und liegen zwischen 16 und 6. Der Gemeinderat beschloss jetzt endgültig die Einführung des Angebots Mittagessen, nahm dazu das Angebot des BRK an und legte auch fest, dass gebuchte Mittagessen zu bezahlen sind, auch dann, wenn sie nicht rechtzeitig abbestellt wurden.

Kindertagesstätte St. Stephanus – Information zur Fördersituation
Für den Kindergarten in Niedergottsau besteht ein Erweiterungsbedarf: Notwendig ist eine zweite Krippengruppe, ein angemessener Raum für das Mittagessen, ein Sozialraum für die Mitarbeitenden und, im Idealfall, ein gesonderter Gruppenraum für Projektarbeit. Für diese räumliche Veränderung sind im Rahmen einer Machbarkeitsstudie insgesamt 7 Optionen untersucht worden, darunter auch ein Neubau des gesamten Kindergartens an anderer Stelle in Niedergottsau. Nachdem diese Option erstmals im Rahmen einer Kurzklausur näher betrachtet und als realistische Möglichkeit angesehen wurde hat die Verwaltung jetzt – zur Vorbereitung weiterer Entscheidungen – die Förderkulisse abgeklärt. Der Neubau einer Kita ist grundsätzlich nach der Finanzzuweisungsrichtlinie (FAZR) des Freistaates Bayern förderfähig. Dabei sind förderfähig die notwendigen Aufwendungen für ein festgelegtes Raumprogramm – darüberhinausgehende Raumausstattungen werden nicht gefördert. Die Förderung in Höhe von 0 – 80% ist aber zugleich abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde. Bei einer durchschnittlichen Finanzausstattung beträgt der Fördersatz 50%. Da aber unsere Gemeinde im Betrachtungszeitraum von mehreren Jahren eine überdurchschnittliche Finanzkraft aufweist, kann nur mit einem sehr geringen Fördersatz gerechnet werden. Für eine genaue Überprüfung des Fördersatzes werden in den kommenden Wochen alle maßgeblichen Daten der Regierung vorgelegt, um eine genaue Aussage zu erhalten.
Fest steht aber bereits jetzt, dass bei einem Neubau und damit der Aufgabe der Nutzung von bestehender Kinderkrippe die damals gewährten Zuschüsse zeitanteilig zurückbezahlt werden müssen. Im Jahr 2013 hat die Gemeinde für den Neubau der Kinderkrippe eine Förderung von 380.100 EUR und für den Umbau des Kindergartens 35.000 EUR erhalten. Die Bindungsfrist beträgt 25 Jahre und läuft 2038 aus. Eine vorzeitige Beendigung der Nutzung führt zu einer zeitanteiligen Rückzahlung der Förderung zuzüglich Zinsen.
Diese fiskalischen Gesichtspunkte sind bei einer Entscheidung über das künftige Bau- und Raumkonzept zu beachten, deswegen wurde der Gemeinderat dazu vorab informiert.

Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes
Von der Feuerwehr Haiming gibt es einen schriftlichen Antrag, die Raumsituation im Feuerwehrhaus so zu verbessern, dass kurzfristige Engpässe beseitigt und langfristige Entwicklungsperspektiven für die Feuerwehr erfüllt werden können. Bei den Gesprächen des Bürgermeisters mit den Kommandanten von Niedergottsau und Haiming wurde deutlich, dass auch in Niedergottsau Raumprobleme beim Feuerwehrhaus bestehen und bei den langfristigen Perspektiven, insbesondere bei dem Wunsch nach einem zusätzlichen Fahrzeug unterschiedliche und gegensätzliche Auffassungen bestehen. alle räumlichen und technischen Veränderungen erfordern hohe Investitionen bei Bau, Anschaffung und Unterhalt. Deswegen hat der Gemeinderat in seiner Kurzklausur einhellig die Meinung vertreten, dass Einsatzprofil, Aufgabenbereiche und Ausstattung der drei Feuerwehren grundlegend geprüft und festgelegt werden müssen und sich daraus dann konkrete Handlungsoptionen ergeben. Das geeignete und vom Feuerwehrgesetz auch vorgesehene Mittel dazu ist die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes. Dabei ist maßgeblich die Pflicht der Gemeinde, die Feuerwehren so zu organisieren und auszurüsten, dass sie die Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und bei der technischen Hilfeleistung erfüllen können. Bei der Organisation – also Anzahl der Feuerwehren und Standort – ist die gesetzlich vorgegebene Hilfsfrist zu beachten: Vom Eingang des Notrufes muss innerhalb von 10 Minuten die Feuerwehr den an einer Straße gelegenen Einsatzort erreichen können. Bei der Ausrüstung der Feuerwehren ist von entscheidender Bedeutung das örtliche Gefahrenpotential. Das Muster eines Feuerwehrbedarfsplanes umfasst Risiko- und Gefährdungsanalysen, Darstellung der Einsatzprofile, Bestandsaufnahme der jetzigen Ausrüstung und Bewertung mit Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung. Mit der Erstellung soll ein Fachbüro beauftragt werden; einbezogen sind natürlich die Kommandanten, der Kreisbrandrat und die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz bei der Regierung von Oberbayern. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes und beauftragte den Bürgermeister, Angebote von Fachbüros einzuholen.

Aufzug für das Rathaus
Die Notwendigkeit eines Aufzuges für das Rathaus ist unbestritten; beeinträchtige Personen können den Sitzungssaal und die Büros im 1. und 2.Stock nur schwer oder gar nicht erreichen. Es gibt jetzt von der ARGE Fuchshuber/Multerer im Rahmen einer Voruntersuchung zwei Möglichkeiten der Umsetzung: Aufzug innerhalb des Gebäudes, eingebaut in die jetzt als Behinderten-WC (Erdgeschoss) und Damen-WC (Obergeschoss) genutzten Räume. Diese Räume müssten an anderer Stelle im Haus ersetzt werden, was zu weiteren Umbaumaßnahmen führt. Der innenliegende Aufzug hat aber den Vorteil, dass auch der Keller mit erschlossen werden kann. Die Alternative ist ein an der Rückseite des Rathauses angesetzter Außenaufzug mit Zugang von außen im Erdgeschoss und Anschluss an das Treppenhaus im Obergeschoss unmittelbar in Nähe des Sitzungssaales. Hier sind nach einer Grobabschätzung die Baukosten höher und auch die Unterhaltskosten wegen der Heizung des Aufzugtraktes. Auch der Keller wird nicht miterschlossen. Andererseits gibt es keinen Eingriff in die Bausubstanz des Rathauses und keine Raumverluste.
Der Gemeinderat hatte zu entscheiden, für welche Variante die Planung weitergeführt werden soll, um dann zeitnah das Projekt „Aufzug für das Rathaus“ umsetzen zu können. Der Gemeinderat entschied sich für einen Außenaufzug und beauftragte die ARGE Fuchshuber/Multerer mit den weiteren Planungsleistungen. Dabei soll auch mit untersucht werden, ob es technisch und finanziell sinnvoll ist, auch das Kellergeschoß mit einzubeziehen.

Wolfgang Beier