Bericht zur Gemeinderatssitzung am 26-01-23

Bericht des Bürgermeisters
Der Gemeinderat hat im September beschlossen, dass die Kirchenstiftung Haiming für die Sanierung der nördlichen Friedhofsmauer einen Zuschuss in Höhe von maximal 23.696,31 € (50 % des kirchlichen Eigenanteils) bekommt. Auch für diesen Teil der Maßnahmen hat die Kirchenstiftung die Schlussrechnungen erhalten. Sie liegen um über 18.000 € unter den Angeboten. Der 50-prozentige Anteil aus 28.924,09 € liegt bei 14.462,05 € und wurde ausgezahlt. Insgesamt konnte sich die Gemeinde hier rund 10.000 € sparen.
Zum Thema Gelber Sack oder Gelbe Tonne, das ja in der Dezembersitzung angesprochen worden war, teilte uns das Landratsamt auf Nachfrage mit: Die Vergabe der Entsorgung im Dualen System läuft immer drei Jahre und innerhalb eines solchen Vergabezeitraums kann die Entsorgungsform Sack oder Tonne nicht gewechselt werden. Der jetzige Zeitraum läuft noch bis Ende 2024, also ist ein Umstieg frühestens zum 1.1.2025 möglich. Der Antrag auf Änderung des Entsorgungssystems sollte bis Ende 2023 im Landratsamt vorgelegt werden, damit dies dann bei der nächsten Ausschreibung berücksichtigt werden kann. Ob dann tatsächlich eine Umstellung auf Tonne erfolgt, hängt von dem Ausschreibungsergebnis ab, ist aber wahrscheinlich. Sollte also eine solche Umstellung auf Gelbe Tonne gewünscht sein, müsste rechtzeitig ein entsprechender Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat gestellt werden.
Nochmals Gelber Sack: Bei der Entsorgung gibt es immer wieder Probleme. Teils werden die Abfuhrtage nicht eingehalten oder es werden ganze Straßenzüge oder Ortschaften vergessen. Auf Mahnungen hin wird dann nachgebessert, aber auch das nicht immer zuverlässig. Diese ärgerliche Unzuverlässigkeit gibt es nicht nur in Haiming, sondern in vielen Landkreisgemeinden. Da das Duale System eigenwirtschaftlich organisiert ist, haben weder Landkreis noch Gemeinden einen rechtlichen Einfluss auf Entsorgungsfirmen. Wegen der anhaltenden Beschwerden hat jetzt aber der sog. Systembetreiber, die BellandVision GmbH, die die Entsorgungsverträge ausschreibt und vergibt, das beauftragte Unternehmen RMG und deren Subunternehmer Remondis abgemahnt. Bei weiteren Verstößen kann der Vertrag gekündigt und die Entsorgung neu ausgeschrieben werden. Auch seitens der Gemeinde werden Mängelrügen der Bürgerinnen und Bürger immer umgehend an Remondis weitergegeben, nicht immer aber mit dem Erfolg der umgehenden Erledigung.
Am 12.1.2023 hat sich die Arbeitsgruppe Gartengestaltung zwischen Seniorenhaus und Tagespflege zum dritten Mal getroffen. Dabei wurde die Planung des Landschaftsarchitekten Wagenhäuser besprochen, der vom BRK auf der Grundlage der Vorschläge und Ideen aus dem zweiten Treffen der Arbeitsgruppe erarbeitet worden war. Wesentliche Elemente sind Spielgeräte für Kinder – Vogelnestschaukel, Stehwippe und Tiere auf Stahlfedern – ein Hochbeet zum Bepflanzen, eine Baumallee entlang der Feuerwehrzufahrt und ein Gartenhaus mit Sitzmöglichkeiten für ca. 10 Personen. Mit einbezogen in die Gartengestaltung wird auch der südlich abgrenzende Bereich zur Tangente der Schlossstraße: hier gibt es dann einen Fußweg in den Gartenbereich hinein und zur Gestaltung der Fläche werden einzelne Bäume gepflanzt. Die Umsetzung dieser Planung soll im Frühjahr und Sommer erfolgen – beim Sommerfest des Seniorenhauses am 12.7.2023 soll auch das Gartenhaus errichtet sein. An den Gesamtkosten der Gartengestaltung hat sich die Gemeinde mit einem Zuschuss von 60.000 EUR beteiligt.
Beim Kindergartenausschuss am 18.1.2023 hat Kindergartenleiterin Monika Gassner zunächst die aktuellen Belegungszahlen vorgelegt: In der Krippe sind 26 Kinder, davon ein Integrationskind und ein Kind mit individueller Begleitung. Im Kindergarten sind es 80 Kinder und in der Natur- und Gartengruppe 26 Kinder. Die Kita ist damit voll belegt. Die Prognose für den Herbst ist derzeit noch schwierig, da erst Mitte April feststeht, wie viele der 37 möglichen Schulanfänger tatsächlich den Kindergarten verlassen. In der Kita arbeiten derzeit 9 Fachkräfte, 7 Ergänzungskräfte und 2 Praktikantinnen. Bei der großen Kinderzahl wäre weiteres Personal wünschenswert. Die Trägerbeauftragte Marianne Wimmer legte den Haushaltsentwurf für 2023 vor. Bei den Personalausgaben und den Energiekosten gibt es im Vergleich zu 2022 deutliche Steigerungen; in der Summe wird für 2023 ein geringes Defizit von rund 11.000 EUR erwartet. Besondere Anträge und Wünsche gab es nicht; wünschenswert ist aber eine baldige Entscheidung der Gemeinde zur langfristigen Lösung der räumlichen Begrenzungen und der Erweiterung der Krippe. Mit Bedauern musste der Ausschuss zur Kenntnis nehmen, dass Marianne Wimmer zum 31.3.2023 ihre Tätigkeit beendet; die Nachfolge soll baldmöglichst geklärt werden.
Am 18.1.2023 erfolgte ein erster Test des neuen mobilen Notstromaggregats durch Alois Unterhaslberger vom Bauhof und Horst Eger, Verantwortlicher für die Kläranlage. Mit diesem Notstromaggregat sollen im Ernstfall eines Black-Outs die Pumpen im Bereich des Kanalnetzes betrieben wurden, um ein Überlaufen der jeweiligen Staubehälter zu vermeiden. Dazu wird das Notstromaggregat fest auf einem Anhänger verbaut, auf dem auch die gesamte zusätzlich notwendige Ausrüstung mitgeführt wird. Der Test wurde an der größten Pumpstation in Motzenbrunn durchgeführt und er verlief ohne Probleme und störungsfrei.
Die Wahl der Jugendschöffen steht wieder an. Schöffen wirken beim Amtsgericht und Landgericht in Strafsachen gegen Jugendliche und Erwachsene als Laienrichter mit und haben das gleiche Stimmrecht wir die Berufsrichter. Die Jugendschöffen werden für die Periode 2024 – 2028 vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises dem Amtsgericht vorgeschlagen und dort erfolgt dann die Wahl der Schöffen. Bis zum 3.3.2023 kann man sich beim Amt für Kinder, Jugend und Familie beim Landratsamt Altötting bewerben. Voraussetzung ist deutsche Staatsangehörigkeit, ein Alter von 25 – 70 Jahre, Wohnsitz im Landkreis Altötting und „erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren“. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurden oder die durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Es gibt noch weitere Gründe warum eine Person nicht berufen werden soll, dies prüft dann der Jugendhilfeausschuss.
Am 24.1.2023 fand im Saal Unterer Wirt ein Informationsabend zur geplanten Mono-Deponie für die Verfüllung von Bodenaushub, der mit PFOA belastet ist, statt. Rund 90 Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, um sich über die Planungen, die noch ganz am Anfang sind, zu unterrichten. Landrat Erwin Schneider legte dar, warum der Landkreis, der für Abfallentsorgung zuständig ist, jetzt in diese Deponieplanung einsteigen muss. Denn die übergeordneten Behörden hatten die Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit belastetem Bodenmaterial gefordert und zugleich verlangt, Maßnahmen für eine geordnete Entsorgung einzuleiten. Dr. Robert Müller, Abteilungsleiter im Landratsamt, erläuterte eingehend auch die rechtlichen Hintergründe für den jetzt eingeschlagenen Weg und bezeichnete die Planungen für eine DK I-Mono-Deponie als unbedingt erforderlich, um jeglichen Stillstand bei größeren oder auch kleineren Bauvorhaben zu vermeiden. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch eine Veränderung des Messverfahrens die jetzt festgestellten Werte der PFOA-Bodenbelastung erheblich ansteigen und man deswegen mit einer DK I-Deponie, in die Belastungen bis 50 µg/l eingebracht werden können, auf der sicheren Seite ist. Fachbereichsleiter Andreas Hüttl erläuterte mit einer Präsentation den technischen Aufbau einer DK I-Deponie und verwies darauf, dass durch den Einbau entsprechender Bodenabdeckungen und die Abdichtung der Deponie nach oben kein Sickerwasser ins Grundwasser eintreten kann, das Sickerwasser aufgefangen und dann das PFOA herausgefiltert wird. Im Rahmen der Darstellung wurde auch deutlich, dass die Gesamtmenge der Verfüllung noch nicht feststeht: Dies hängt davon ab, ob nur bis zum Bodenniveau verfüllt wird und das Gelände dann einer späteren Nutzung zur Verfügung steht, oder ob mit Aufschüttung eines Hügels wesentlich mehr Material eingebracht werden kann.
In der anschließenden Diskussion wurden eine Fülle von Fragen gestellt und auch Einschätzungen seitens der Besucherinnen und Besucher geäußert. Wesentlich waren dabei Fragen und Anmerkungen zur genauen Untersuchung des Sicherwassers und die kontinuierliche Kontrolle von Grundwasser und Haiminger Mühlbach, die Vermeidung von LKW-Verkehr im Bereich der Siedlungen, die Begrenzung der Einbringung auf Material ausschließlich aus dem Bereich des Landkreises, die Überprüfung des einzubringenden Materials und die Nachsorge für die Mono-Deponie. Ebenso thematisiert wurde die Frage der Kosten, insbesondere die Beteiligung der Verursacher, um dadurch die Kippgebühr für Nutzer der Deponie auf einem üblichen Maß zu halten. Insbesondere was Betrieb und Kontrolle der Deponie betrifft gab Tom Wolfmaier von der Fa. Inn-Kies sachkundige Antworten.
Der Bürgermeister schloss den Info-Abend mit Dank für den zahlreichen Besuch, die sachliche Diskussion und dem Hinweis, dass bei Konkretisierung der Planungen die Bevölkerung wieder informiert wird.

Bericht aus dem KommU
Zur Sicherung der Nahversorgung in der Ortsmitte wurden in den letzten Wochen weitreichende Beschlüsse gefasst. Seit über einem Jahr beschäftigt sich der Gemeinderat mit dem Thema „Sicherung der Nahversorgung“. Das Nahversorgungsgeschäft in Haiming wird durch Eva Straubinger betrieben. Sie nähert sich dem Rentenalter und kümmert sich daher um die Betriebsnachfolge. Aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen hat sich dazu Bettina Unterhaslberger bereit erklärt und wird derzeit in diese Aufgaben eingearbeitet. Eva Straubinger bleibt weiterhin im Boot, ebenso das gesamte Team. Der Bürgermeister bedankte sich an dieser Stelle bei allen, die in der Vergangenheit ihren Beitrag geleistet haben, dass wir am Ort einkaufen können: bei der Familie Pfaffenhuber als Vermieter der Ladenfläche, bei den Familien Straubinger und Fuchs für ihren unternehmerischen Einsatz, bei den Mitarbeiterinnen für ihren Dienst an den Kunden und bei allen Lieferanten, die dieses Geschäft beliefern.
Da das Geschäft bislang als Einzelunternehmen betrieben wird, ist auch ein rechtlicher Betriebsübergang zu lösen. Das Geschäft durch einen neuen Eigentümer als Einzelunternehmen weiter zu betreiben ist nicht möglich. Das Risiko für das eingesetzte Kapital steht in keinem akzeptablen Verhältnis zur betrieblichen Chance. Außerdem würde die EDEKA das Geschäft nur unter bestimmten Bedingungen beliefern. Die größte Hürde ist dabei ein interner Mindestumsatz des Geschäfts mit den Gütern der EDEKA. Diese Hürde ist derzeit bei weitem nicht genommen. Die EDEKA beliefert das Geschäft aber weiterhin, wenn lediglich ein Rechtsformwechsel stattfindet. Daher wird das Geschäft in eine GmbH umgewandelt. Diese heißt „Niedergerner Dorfladen GmbH“ und ist ab 01.04.2023 Betreiberin des Ladens. Eigentümer der GmbH sind zunächst Eva Straubinger mit 51% und das KommU Haiming mit 49%. Das KommU wird in einem weiteren Schritt die 51% von Eva Straubinger übernehmen und ist dann Alleineigentümerin der GmbH.
Die Sicherung der Nahversorgung ist für die Gemeinde Haiming und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner von elementarer Bedeutung. Nur mit großer Mühe kann ein Nahversorgungsgeschäft unterhalten werden. Die Gemeinde Haiming ist deshalb über das KommU Haiming in die GmbH eingestiegen, um den Übergangsprozess und den Fortbestand abzusichern. An dieser Stelle sei deutlich gesagt, dass das Geschäft nicht durch öffentliche Gelder subventioniert werden wird. Das Geschäft muss gewinnorientiert arbeiten und sich selber tragen.
Der Gemeinderat und die Verwaltungsräte des KommU haben Einblick in die Zahlen des Betriebs bekommen und es ist ganz klar geworden, dass das kein Selbstläufer ist. Ob es auch in Zukunft ein Geschäft in Haiming geben wird entscheiden die Kunden Tag für Tag an der Kasse. Und hier muss sich deutlich mehr tun, weil insbesondere die Energiekosten stark steigen und der Konkurrenzdruck im Lebensmittelhandel enorm ist, auch der EDEKA-Mindestumsatz muss erreicht werden. Hier sind in der Gemeinde alle gefordert: von jung bis alt, aber auch unsere Firmen und Vereine. Ich appelliere daher an alle: nutzt das Geschäft und kauft hier ein, denn das ist jetzt unser Laden – der Niedergerner Dorfladen – und für den sind wir alle verantwortlich.

Ganztagsbetreuung an der Grundschule - Grundsatzbeschluss
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht für die Eltern der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule. Unabhängig davon hat der Gemeinderat aber in seiner Themenklausur bereits die Überlegung angestellt, ob in Haiming nicht bereits früher diese Ganztagesbetreuung eingeführt werden kann. Dies sollte dann so frühzeitig beraten und entschieden werden, dass eine Einführung zum Schuljahr 2023/24 möglich ist. Bis Dezember 2022 gab es drei mögliche Formen für diese Ganztagsbetreuung: Hort, gebundene Ganztagsschule (Schulpflicht und Unterricht auch am Nachmittag) oder offene Ganztagsschule (Betreuung und inhaltliche Angebote am Nachmittag). In einem ersten Gespräch mit dem Elternbeirat im Sommer erkundigte sich der Bürgermeister nach den Wünschen der Eltern und der Schulleitung: Übereinstimmend wurde die offene Ganztagsschule bevorzugt; dabei war auch klar, dass bei einer Betreuung bis 16.00 Uhr für die Kinder auch ein Mittagessen angeboten wird. Im Dezember 2022 gab es dann eine Einigung zwischen den Fachministerien des Bundes und der Länder, dass ach die verlängerte Mittagsbetreuung den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung erfüllt. Dies hat aus Haiminger Sicht zwei Vorteile: Es kann die jetzt bereits bewährte Form der Mittagsbetreuung fortgeführt werden und die fünf Frauen, die jetzt die Mittagsbetreuung leisten, können weiter tätig sein und Mittagsbetreuung umfasst auch den Freitag (was bei der offenen Ganztagsschule nicht der Fall wäre). In weiteren Gesprächen klärte der Bürgermeister ab, dass alle Beteiligten diese Form der Ganztagsbetreuung begrüßen würden und in den Gesprächen wurde auch klar, dass die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen, auch für ein tägliches Mittagessen, an der Grundschule gegeben sind. Im Gespräch mit den Mittagsbetreuerinnen wurde aber auch klar, dass für eine verlängerte Mittagsbetreuung mit Essensangebot weitere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen gewonnen werden müssen. Der Bedarf nach verlängerter Mittagsbetreuung mit Essensangebot zeigte sich auch in einer Elternbefragung, den der Elternbeirat des Kindergartens bei den Eltern der Schulanfängerkinder durchführte. Dieses Ergebnis bestätigte in der Sitzung auch Elternbeiratsmitglied Elke Weißkopf, die zugleich die Notwendigkeit einer verlängerten Mittagsbetreuung für die Eltern darlegte. Schulleiterin Sabine Birneder und Kindergartenleiterin Monika Gaßner erhielten in der Gemeinderatssitzung ebenfalls Rederecht und begründeten aus ihrer Sicht die Vorteile einer verlängerten Mittagsbetreuung. Monika Gaßner berichtete von der hohen Zahl von Mittagessen im Kindergarten – an einzelnen Tagen für 47 Kinder und das große Interesse an den verschiedenen Nachmittagsangeboten. Schulleiterin Sabine Birneder ist überzeugt davon, dass auch nach dem Wechsel an die Grundschule die Betreuungsnotwendigkeit bis 16.00 Uhr verstärkt bestehen wird und gerade für diese Kinder, die länger in der Schule sind, das Mittagessensangebot unabdingbar ist. Sie begrüßt aus ihrer Sicht auch, dass die Gemeinde sehr frühzeitig den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen will.
Der Gemeinderat zeigte sich offen dafür, ab Beginn des Schuljahres 2023/24 an der Grundschule Haiming eine Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr mit Essensangebot einzuführen und ermächtigte den Bürgermeister, durch vertragliche Vereinbarungen dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Ein wichtiger Schritt dabei ist eine verbindliche Elternbefragung im April dieses Jahres, um den tatsächlichen Bedarf für Betreuungszeiten und Mittagessen festzustellen.

Haushaltsplan 2023
Der Haushaltsplan für das Jahr 2023 bestätigt die gesunde Finanzlage der Gemeinde: Alle geplanten Investitionen können aus den Einnahmen und den Rücklagen finanziert werden, eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich. Und zum Ende des Haushaltsjahres sind weiterhin ausreichend Rücklagemittel vorhanden (9,0 Mio EUR), um die Ausgaben der nächsten Jahre leisten zu können
Im Verwaltungshaushalt sind Einkommensteuer (2.175.000 EUR), Gewerbesteuer (1.570.000 EUR) und Grundsteuer (260.000 EUR) die wesentlichen Einnahmequellen. Wie bereits üblich kann der Verwaltungshaushalt wegen der hohen Kreisumlage nur mit einer Zuführung aus dem Vermögenshaushalt (2.054.000 EUR) ausgeglichen werden. Wesentliche Ausgabepositionen im Verwaltungshaushalt sind die Personalkosten (1.80.000 EUR), der Verwaltungs- und Betriebsaufwand (1.526.000 EUR), der Zuschuss für den Kindergarten (850.000 EUR) und die Kreisumlage mit 3.232.000 EUR). Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage zusammen machen 50,7% der Ausgaben im Verwaltungshaushalt aus.
Im Vermögenshaushalt sind für die Investitionen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 3.152.000 EUR vorgesehen. Die gesamten Investitionen für 2023 liegen aber noch höher, da für bestimmte Maßnahmen noch Mittel aus dem Haushalt 2022 zur Verfügung stehen. Wichtige Maßnahmen sind: Erneuerung der EDV Rathaus (93.000 EUR), Aufzug und PV-Anlage Rathaus (150.000 EUR), Umrüstung der Sirenen (120.000 EUR), Erneuerung Flutlichtanlagen Sportplatz (40.000 EUR), neues Fahrzeug Bauhof (150.000 EUR), neue Bauhofhalle (1.100.000 EUR), Straßenbaumaßnahmen Erneuerung Ortsdurchfahrt Unterviehhausen, Sanierung Wirtschaftswege, 400.000 EUR), Sturzflutrisikomanagement (200.000 EUR), Kläranlage und Kanalnetz (93.000 EUR), PV-Anlage Schulturnhalle (50.000 EUR), Erhöhung Kapitaleinlage beim KommU (199.000 EUR) und Erwerb von Grundstücken (500.000 EUR). Neben vorgesehenen Einnahmen in Höhe von 517.000 EUR werden diese Maßnahmen durch Entnahme von Rücklagemitteln in Höhe von 5.287.850 EUR finanziert – darin enthalten ist auch die Zuführung zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 2.054.000 EUR.
Unverändert bleiben der Personalplan, die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer und die Gebühren und Beiträge beim Kanal. Insgesamt ist der Haushaltsplan für 2023 ein erfreuliches Zahlenwerk, dem der Gemeinderat ohne Gegenstimme zustimmte.

Straßensanierungen: Weiherstraße und Ortsdurchfahrt Unterviehhausen
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 15.9.2022 das KommU beauftragt, die Sanierung der Weiherstraße für das Jahr 2024 zu planen und durchzuführen. Durch das beauftragte Ing-Büro sind dafür bereits die ersten Voruntersuchungen durchgeführt worden und dabei stellte sich heraus, dass die Straßenentwässerung Probleme bereitet. Denn zum einen ist eine Entwässerung im Untergrund nicht möglich, da das Grundwasser sehr hoch ansteht und zum anderen weist die Straße nur ein geringes Gefälle aus. Auch ist aus Genehmigungsgründen darauf zu achten, dass die entwässerte Fläche 1.000 m² nicht übersteigt. Im Ergebnis ist eine Oberflächenentwässerung in Richtung Haiminger Mühlbach notwendig. Dieses Gewässer nutzen aber auch schon andere Straßen als Vorfluter und deswegen ist der gesamte Bereich Weiherstraße, Unterer Dorfplatz, Innstraße und Flurstraße als Einzugsbereich der Straßenentwässerung im Rahmen des Sturzflutrisikomanagements zu betrachten. Es werden deswegen die Ergebnisse dieser Planung abgewartet, um dann die Sanierung der Weiherstraße mit Straßenentwässerung in Angriff zu nehmen.
Stattdessen beschloss der Gemeinderat, die Sanierung der Straße in Unterviehhausen aus der Projektliste zeitlich vorzuziehen und beauftragte das KommU, diese Maßnahme für das Jahr 2024 zu planen und durchzuführen.

Neues Mitglied bei Kreiswohnbau Altötting
Dem gemeinsamen Kommunalunternehmen „Kreiswohnbau Altötting“ ist als weitere Gemeinde Stammham beigetreten. In der Sitzung vom 17.11.2022 hat der Verwaltungsrat diesem Beitritt zugestimmt und die Unternehmenssatzung entsprechend geändert. Dieser Satzungsänderung müssen jetzt alle Mitgliedsgemeinden zustimmen, damit der Beitrag wirksam werden kann. Der Gemeinderat hat seine Zustimmung erklärt.

Klimawandelangepasste Gemeindeentwicklung
Die Gemeinde bewirbt sich mit dem Projekt „Agro-Forst“ an dem mit europäischen Mitteln geförderten Projekt „Klimawandelangepasste Gemeindeentwicklung“. Insgesamt 10 Projektgemeinden können in dem grenzüberschreitenden Euregioverbund gefördert werden, im Landkreis Altötting wären es Haiming und Erlbach. Die Projektsumme für Beratungs- und Begleitkosten ist auf 48.000 EUR in drei Jahren begrenzt; 75% davon hätte der Landkreis Altötting zu tragen, für die Gemeinde wäre die Beratungsleistung kostenlos. Nun hat aber der Landkreis mitgeteilt, dass er aus finanziellen Gründen diesen Betrag nicht aufbringen kann und die Gemeinden gebeten, im Rahmen einer Vereinbarung den kommunalen Kostenanteil zu übernehmen. Es war deswegen ein weiterer Beschluss notwendig, dass die Gemeinde Haiming diesen Kostenanteil von 4.000 EUR jährlich, höchstens insgesamt 12.000 EUR übernimmt. Da das Projekt auf einem gemeindlichen Grundstück geplant ist und damit auch die Gemeinde unmittelbar einen Vorteil hätte, hat der Gemeinderat der Kostenübernahme zugestimmt.

Projekt „Rückenwind ChemDelta“ – Einleitung des Auswahlverfahrens
Die Industriebetriebe unserer Region, insbesondere die Chemische Industrie, haben beim Energietransformationsprozess und der Dekarbonisierung einen erheblich gesteigerten Bedarf an erneuerbaren Strom. Dieser muss zuverlässig und kostengünstig zur Verfügung stehen. Deswegen hat die ChemDelta, der regionale Zusammenschluss der chemischen Industrie, das Projekt „Rückenwind ChemDelta“ entwickelt. Der Plan ist: Errichtung von bis zu 40 Windkraftanlagen moderner Bauart im Altöttinger und Burghauser Forst. Damit könnten nach vorläufigen Berechnungen bis zu 500 GWh pro Jahr erzeugt werden; dies würde etwa 7% des gesamten Stromverbrauchs decken. Neben der Menge des Stroms ist die regionale Erzeugung von großer Bedeutung, da bei der sog. Direkteinspeisung auch in Krisensituationen eine Grundversorgung mit erneuerbarem Strom gewährleistet wäre.
Der erste Schritt zur Umsetzung des Projekts ist die Ermittlung eines Vorhabenträgers, der Planung, Errichtung und Betrieb der Windkraftanlagen übernimmt. Dazu muss die Bayer. Staatsforsten als Grundeigentümer ein öffentliches wettbewerbliches Auswahlverfahren einleiten. In diesem Verfahren sollen auch bereits die Interessen der sog. Standortgemeinden und die besonderen regionalen Anforderungen berücksichtigt werden. Und es ist auch festzulegen, ob und in welcher Weise eine finanzielle Bürgerbeteiligung gewünscht ist. Deswegen haben die Bayer. Staatsforsten alle an den Staatsforst angrenzenden Städte und Gemeinden aufgefordert, durch Beschluss die Zustimmung zum Start des Auswahlverfahrens zu erklären und zugleich mitzuteilen, ob eine Bürgerbeteiligung gewünscht wird.
Um diese Entscheidung treffen zu können, war es für den Gemeinderat wichtig, sich grundsätzlich mit dem Projekt Windkraftanlagen im Staatsforst zu beschäftigen. Denn wenn auch die Zustimmung zum Auswahlverfahren keine Bindungswirkung für spätere Entscheidungen bei der Änderung des Regionalplanes und bei den notwendigen Baugenehmigungen hat, wäre es nicht sinnvoll, dem Auswahlverfahren zuzustimmen, obwohl man Windkraftanlagen im Staatsforst grundsätzlich ablehnt.
Deswegen wurden auch zahlreiche, jetzt bereits bekannte Detailfragen erörtert: Die grundlegende Frage nach der Wirtschaftlichkeit von Windrädern im Forst kann erst nach Windstrommessungen beantwortet werden. Damit steht und fällt auch das ganze Projekt, denn wichtig ist ein günstiger Stromtarif und der kann nur bei wirtschaftlichen Anlagen erzielt werden. Maßgeblich sind die Windgeschwindigkeiten und die Häufigkeit des Windes in ca. 160 – 200 Meter Höhe, denn so hoch werden moderne Windkraftanlagen errichtet. Dazu sagen die Darstellungen des Windatlasses aktuell wenig aus. Diese Messungen werden von der Siegerfirma des Auswahlverfahrens durchgeführt und auch bezahlt. Erst auf der Grundlage dieser Feststellungen zur sog. Windhöffigkeit werden die weiteren Planungen erfolgen: Anzahl, Höhe und genauer Standort der Windräder. Zum Stichwort „Waldverlust“ gibt es aber bereits jetzt auf Basis von rund 100 in Staatsforsten errichteten Windrädern Erfahrungswerte: Im Bau beträgt der Flächenbedarf pro Windrad ca. 8.000 – 10.000 m², im Betrieb dann 4.000 m². Die beim Bau benutzte Fläche wird zurückgebaut und wieder aufgeforstet; die Fläche um den Sockel des Windrades herum wird als ökologische Freifläche gestaltet. Bei der Maximalzahl von 40 Windrädern beträgt der endgültige Flächenbedarf ca. 20 ha, das sind 0,5% der Gesamtfläche des Altöttinger und Burghauser Forstes von 4.700 ha (der Anteil der Gemeinde Haiming ist rd. 650 ha). Die Betreiberfirma ist auch zuständig für alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen und übernimmt auch die Rückbauverpflichtung, wenn die Anlage nicht mehr betrieben wird.
Nach derzeitiger Planung soll der erzeugte Strom in einer Ringleitung erfasst und teilweise direkt in das jeweilige Firmennetz und teilweise ins öffentliche Mittel- und Hochspanungsnetz (Bayernwerk) eingespeist werden. On zusätzliche Umspannwerke errichtet werden müssen ist offen.
Für die planungsrechtliche Zulässigkeit muss zunächst der Regionalplan Südostoberbayern geändert werden, damit hier für Windkraftanklagen ein Vorranggebiet ausgewiesen wird. Das ist dann gem. des am 1.2.2023 in Kraft tretenden Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) ein sog. Windenergiegebiet. Mit diesen Gebieten erfüllt der Freistaat den sog. Flächenbeitragswert für Windenergieanlagen an Land (Zielwert bis 31.12.2032: 1,8% der Gesamtfläche Bayerns) In einem festgesetzten Windenergiegebiet sind Windkraftanlagen, für die jeweils eine Baugenehmigung erforderlich ist, gem. § 35 Abs.1 Nr.5 BauGB privilegiert. Im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren werden auch umfangreiche Natur- und Artenschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt. Die Gemeinde selbst ist in den beiden Verfahren – Änderung des Regionalplanes, Baugenehmigung – jeweils beteiligt und kann ihre Rechte (Einvernehmen im Baugenehmigungsverfahren) wahrnehmen. Bis dahin stehen dann auch weitere Details zu den Windkraftanlagen fest, insbesondere liegen dann auch die Messergebnisse zur Windhöffigkeit fest.
Der Gemeinderat stellte ergänzend zu den Informationen des Bürgermeisters noch eine Reihe von Fragen, insbesondere auch dazu, warum die Industrie nicht selbst die Erzeugung von Windstrom in die Hand nimmt. Bedenken gab es auch dazu, ob vor dieser Entscheidung die Bevölkerung bereits ausreichend genug über das Projekt Rückenwind informiert und in die Meinungsbildung einbezogen ist. Ein Antrag auf Zurückstellung der Beschlussfassung wurde aber mit 2:13 Stimmen abgelehnt. Begleitet war die Diskussion auch von einer großen Zahl von Besucherinnen und Besuchern, auch von außerhalb der Gemeinde. Aktivisten hatten mit Flugblättern zum Besuch der Gemeinderatssitzung aufgefordert und mit zahlreichen Mails versucht, den Gemeinderäten die „richtige“ Information zukommen zu lassen. Nach umfangreicher und sachlicher Diskussion fasste der Gemeinderat dann folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Haiming begrüßt das Vorhaben der Bayerischen Staatsforsten Rückenwind ChemDelta als einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung der Industrie in der Region und hält dazu auch den Einbezug der Staatsforstflächen im Bereich der Gemeinde Haiming für möglich. Die Gemeinde Haiming erklärt sich damit einverstanden, dass die Bayerischen Staatsforsten dazu ein öffentliches wettbewerbliches Auswahlverfahren initiieren und damit den geeigneten Bieter für die Planung, Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen ermitteln. Die Gemeinde Haiming wird im weiteren Verlauf bei den notwendigen planungsrechtlichen und vertraglichen Schritten konstruktiv mitwirken. In dem Auswahlverfahren sollte bereits vorgesehen sein, dass über die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung bei den Planungsschritten auch eine finanzielle Bürgerbeteiligung möglich ist. Aus Sicht der Gemeinde Haiming wäre dabei eine genossenschaftliche Organisation dieser Beteiligung die bevorzugte Variante.

10-jähriges Gründungsfest Dirndl- und Lederhosenverein
Der Dirndl- und Lederhosenverein plant für sein 10-jähriges Bestehen ein größeres Fest. An drei Tagen (9. – 11.6.2023) soll in einem Festzelt auf der Angererwiese gefeiert werden. Für Freitag-Abend ist eine Las VoiGas-Party geplant; dazu sind auch Jugendliche ab 16 Jahren eintrittsberechtigt. Am Samstag gibt es ab 15.00 Uhr ein Biergartenfest und der Festsonntag beginnt schon am Morgen mit Empfang der Vereine und Weißwurstfrühstück. Um 10.00 Uhr ist ein Festgottesdienst und daran anschließend ein Festzug und dann Essen und Unterhaltung im Festzelt. Der Verein rechnet mit bis zu 1.000 Besucherinnen und Besuchern. Für die Durchführung des Festes ist eine Genehmigung mit zahlreichen Auflagen erforderlich. Da es sich dabei nicht mehr um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung handelt ist die Zustimmung des Gemeinderates für die Genehmigung der Veranstaltung erforderlich. Der Gemeinderat hat der Veranstaltung zugestimmt und empfiehlt hinsichtlich der Inhalte der Genehmigung ein Abstimmungsgespräch mit Landratsamt und Polizei.

Neubenennung Mitglied Kindergartenausschuss
Seit Beginn dieser Wahlperiode ist Uwe Nagel einer der beiden Vertreter des Gemeinderates im Kindergartenausschuss, in dem auch die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchenstiftungen und des Elternbeirates sitzen. Uwe Nagel möchte das Amt beenden und vorgeschlagen, Tobias Sachsenhauser als Mitglied im Kindergartenausschuss zu benennen. Dem ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.

 

Wolfgang Beier