Bericht zur Gemeinderatssitzung am 16-09-21

Bericht des Bürgermeisters
Der 6.8.2021 war für den HaimAT eV ein wichtiges Datum: Mit einer Restzahlung von 466,61 EUR wurde der von der Gemeinde zum Kauf des ersten Fahrzeuges geleistete Vorschuss in Höhe von 6.000 EUR vollständig zurückbezahlt. Damit verbessert sich der finanzielle Rahmen des Vereins, denn jetzt können mit den Einnahmen aus der Nutzung des Carsharing-Fahrzeuges die notwendigen Rücklagen gebildet werden.
Im Bereich der Feuerwehren gibt es einen Nachrüstungsbedarf: Die Einsatzalarmierung wird für die ILS Traunstein auf das System Alamos umgestellt. Dafür ist jedes Feuerwehrhaus mit PC, Alarmmonitor und Alarmdrucker auszustatten. Weiter braucht jedes Einsatzfahrzeug ein Tablet. Für die drei Feuerwehren kostet die Anschaffung der erforderlichen Geräte 3.300 EUR. Darin noch nicht enthalten sind die Kosten für die Mobilfunkverträge und den Einbau im Fahrzeug.
Der Vor-Ort-Termin beim Audit zur PEFC-Zertifizierung unserer Waldbewirtschaftung am 3.8.2021 verlief erfolgreich. Es gab bei der Besichtigung keine Beanstandungen, lediglich den Hinweis darauf, dass trotz erhöhter Abschüsse der Wildbestand noch nicht überall befriedigend ist. Ansonsten wurde festgestellt, dass „in allen zutreffenden Bereichen dem Betrieb eine vorbildliche PEFC-Konformität bestätigt werden kann“ und deswegen die PEFC-Teilnehmerurkunde aufrecht erhalten bleibt. In diesem Zusammenhang besonderer Dank an Waldreferenten Felix von Ow, der sich vorbildlich um unsere Waldflächen kümmert.
Am 5.9.2021 wurde in einem kleinen öffentlichen Akt vom Golfclub Altötting-Burghausen die neue Indoor-Halle eröffnet. Von außen passt das neue Gebäude an der Driving-Ranch dank der Holzbauweise gut ins Gelände, innen ist sie mit neuester Technik ausgestattet. Schlagfeste Leinwand, Hochleistungsbeamer und vor allem der Trackmann erlauben optimale Diagnosen der Schlagtechnik und damit eine Verbesserung des Trainings. Aber auch der sportliche Reiz ist erhöht, denn man kann im Wettkampfmodus bei jedem Wetter auf zaghlreichen Golfplätzen der Welt seine Fähigkeiten unter Beweis stellen. Der Dinosaurier-Golfkurs ist besonders bei jüngeren Spielern beliebt. Die neue Indoor-Halle ist für den Golfclub der erste Schritt für eine Reihe von Investitionsmaßnahmen in den kommenden Jahren.
Am 9.9.2021 erhielten wir den Förderbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über einen Förderbetrag bis zu 104.000 EUR für den Einbau coronagerechter stationärer raumlufttechnischer Anlagen in 5 Klassenräumen unserer Grundschule. Die Höhe der Förderung beruht auf einem geschätzten Investionsbetrag von 130.000 EUR. Die Umsetzungsfrist ist der 6.9.2022, bis dahin muss die Maßnahme also abgeschlossen sein.
Bei der Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Niedergottsau am 10.9.2021 gab es eine wichtige Entscheidung: Aus den Rücklagen der Jagdgenossenschaft wird in den Tierschutz investiert. Um zu verhindern, dass bei Mähen der Wiesen im Frühsommer die Rehkitze getötet werden, kauft die Jagdgenossenschaft 10 Rehkitzrettungsgeräte. Es sind akustische und optische Signale, die in unregelmäßigen Abständen von einem Stab gesendet werden, der in der Wiese aufgestellt wird. Die Gesamtkosten betragen 1.400 EUR und die Geräte können von den Landwirten bei den Jägern abgerufen werden.
Am 14.9. war der erste Schultag auch in Haiming. 21 Kinder kommen in die 1.Klasse – 7 Mädel und 14 Buben. Leider gibt es gleich zu Beginn eine Erschwernis: Die reguläre Lehrerin für die 4.Klasse ist ausgefallen und bis knapp vor Schulbeginn war nicht klar, ob es Ersatz gibt. Das Problem konnte aber gelöst werden und das Lehrerkollegium ist komplett.
Das Impfmobil vom Impfzentrum des Landkreises kommt jetzt auch regelmäßig nach Haiming. Jeweils am Montag-Nachmittag alle 3 Wochen wird es auf dem Parkplatz am Rathaus stehen und ohne Anmeldungen erst- und auch Auffrischungsimpfungen vornehmen. der erste Termin ist Montag, 11.10.2021.
Das Ferienprogramm für diesen Sommer war ein großer Erfolg. Bis auf die zwei Führungen auf der Burghauser Burg fanden alle Veranstaltungen mit großer Beteiligung statt. Das zeigt, dass die Organisatoren Katharina Eckl und Sabine Matheis und Jugendeferent Markus Eggl das richtige Gespür für das haben, was Kinder wollen und die zahlreichen Veranstalter attraktive Angebote machten. Spitzenreiter in der Kindergunst war der Mehrkampf beim Brucke – über 40 Kinder nahmen teil. Der „Kreative Vormittag“ mit Maria Egerter war gleich so gefragt, dass ein zweiter Termin mit den Kindern vereinbart wurde. Träger der Veranstaltungen waren neben der Gemeinde die Schule, der Frauenbund, das Tierheim Winhöring, der Fischereiverein und der Golfclub, 20 Frauen und Männer waren an der Durchführung beteiligt. Allen dafür ein großes Lob und herzlicher Dank. Und für kommendes Jahr gibt es bereits wieder eine Fülle von Ideen.
Das Thema PFOA beschäftigte uns zunächst als gesundheitsbedenkliche Belastung im Trinkwasser; mit der Aktivkohlefilteranlage ist das weitgehend behoben. Seit Jahren gibt es aber Unsicherheiten darüber, wie mit dem Bodenaushub zu verfahren ist, der mit PFOA belastet ist. Denn PFOA ist durch den Boden nicht nur ins Grundwasser ausgewaschen worden, sondern durch den Lufteintrag sind auch die Böden – insbesondere der sog. B-Horizont unterhalb der belebten Humusschicht – mit PFOA belastet. Grundsätzlich gilt, dass Bodenaushub, der mit Schadstoffen belastet ist, nach den Abfallregeln behandelt werden muss. Also: Bodenuntersuchung, um das Maß der Belastung festzustellen und dann geordnete Entsorgung in einer Grube oder Deponie, je nach Belastungswert. Das brachte Unsicherheiten, Aufwand und Kosten. Für die kleineren Baumaßnahmen hatte man sich in der Vergangenheit mit einer sog. Bagatellgrenze von 500 m³ beholfen: Bis zu dieser Größenordnung war eine Beprobung und Entsorgung nicht notwendig, insbesondere der Wiedereinbau von Bodenaushub war möglich. Das Wasserwirtschaftsamt hat aber in dem Bemühen, das Problem PFOA im Boden durch geordnete Entsorgung zu lösen, diese Bagatellgrenze mehr und mehr in Frage gestellt. Deswegen haben Landkreis und Bürgermeister der hauptbetroffenen Gemeinden seit Jahren gefordert, dass bis zur Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzeptes unter finanzieller Einbeziehung des Verursachers eine praktikable Zwischenlösung erfolgen muss. Nach langer Vorarbeit hat der Landkreis jetzt mit Wirkung zum 21.8.2021 die „Allgemeinverfügung zum Umgang mit PFOA-belastetem Bodenaushub“ erlassen.
Kernpunkt ist die Festsetzung von Belastungszonen. Dies beruht auf umfangreichen Untersuchungen des B-Horizont-Eluats im Rahmen einer Studie und aus diesen Ergebnissen wurden Zonen mit bestimmten Belastungswerten festgelegt. In Zone I ist eine Belastung mit PFOA von 0,1 – 0,4 µg/l festgelegt. In den Zonen II und III sind diese Werte entsprechend höher.
Die entscheidende Regelung in dieser Allgemeinverfügung ist Zif. 4.2: Der Einbau von Bodenaushub ist ohne technische Sicherungsmaßnahmen innerhalb der gleichen Belastungszone oder in einer Zone mit höherer Belastung möglich. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung, denn unabhängig vom Umfang des Bodenaushubs kann er innerhalb der gleichen Belastungszone ohne Untersuchung und ohne Sicherungsmaßnahmen wieder eingebaut werden. Im umgekehrten Fall – also Verbringung von Bodenaushub aus einer höheren in eine niedrigere Zone – sind technische Sicherungsmaßnahmen notwendig. Damit soll sichergestellt werden, dass durch Verwendung von Bodenaushub keine Verschlechterung der PFOA-Belastungssituation stattfindet.
Eine weitere wichtige Regelung findet sich in Zif. 4.5.2.: In den festgelegten Belastungszonen sind Untersuchungen des Bodenaushubs nicht erforderlich, denn es wird die Belastung entsprechend der Werte der festgesetzten Zone vermutet. Diese Vermutung kann aber durch Untersuchung widerlegt werden (Zif. 4.5.1), so dass dann die Verwendung des Materials ohne Einschränkungen möglich ist.
Für die Gemeinde Haiming gilt diese Allgemeinverfügung fast flächendeckend: Mit Ausnahme der Ortschaften Holzhausen und Niedergottsau und des in Richtung Inn angrenzenden Bereichs ist das weitere Gemeindegebiet als Zone I festgesetzt.
In diesem Bereich ist künftig bei allen Baumaßnahmen auch die Mitteilungspflicht gem. Zif. 8.1 zu beachten: Bein jedem Bodenaushub ab 3 m³ Umfang ist mit Formblatt dem Landratsamt der Ort des Aushubs, das voraussichtliche Volumen und der Ort des Einbaus sowie die Firma, die den Aushub vornimmt, mitzuteilen. Dieses Formblatt kann von der Homepage des Landratsamtes zur Verfügung gestellt werden und liegt in der Gemeindeverwaltung auf.

Bericht aus dem KommU
Alle aktuellen Baustellen sind im Laufen und bei der Tagespflege auch im Zeitplan. Die Erschließungsgebiete werden in diesem Jahr abgeschlossen, bei der Tagespflege beginnen die Arbeiten an den unmittelbaren Außenanlagen am 11. Oktober.

Erweiterung Außenbereichssatzung Eisching
Zur geplanten Erweiterung der Außenbereichssatzung gab es lediglich vom Wasserwirtschaftsamt eine Reihe von Einwänden und Hinweisen, die aber zu einem großen Teil nicht beschlussmäßig zu behandeln waren, da sie die örtlichen Verhältnisse oder den geringfügigen Umfang der Erweiterung nicht berücksichtigten. Als Hinweis wird in die Satzung aufgenommen, dass bei jedem Bauvorhaben der Grundwasserstand zu berücksichtigen ist. Bezüglich der Bodenbelastung mit PFOA haben sich die umfangreichen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes durch die Allgemeinverfügung des Landkreises überholt. Auf diese Allgemeinverfügung wird im Text der Satzung hingewiesen. Der abschließende Satzungsbeschluss wird in der Oktobersitzung gefasst.

Wacker-Chemie – Erlaubnis zur Grundwasserentnahme
Seit Mai 2015 hat die Wacker-Chemie eine befristete und beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser, um damit für verschiedenste Prozesse aufbereitetes Wasser von höchster Qualität sicherzustellen. Notwendig ist diese Verwendung von Grundwasser, weil zu unterschiedlichsten Zeiten das normalerweise dafür verwendete Wasser des Mühlbaches in Überackern mit TOC-Fraktionen belastet ist. Die Grundwasserentnahme war auf eine Jahresmenge von 1,3 Mio m³ beschränkt. Diese Menge hat Wacker zu keinem Zeitpunkt ausgeschöpft. Denn mit umfassenden technischen Maßnahmen ist es gelungen, den Harnstoff aus dem Mühlbachwasser herauszufiltern. Nicht in den Griff zu bekommen sind weitere niedermolekulare organische Fraktionen (LMW), die zeitweise auftreten und durch die jetzt vorgeschaltete Vollentsalzungsanlage nicht zu eliminieren sind. Deswegen war in den zurückliegenden Jahren weiterhin die Zumischung von Grundwasser erforderlich. Die entnommene Menge nahm kontinuierlich ab: Im Jahr 2015 betrug die Gesamtfördermenge 351.549 m³, im Jahr 2020 nur noch 101.269 m³ und davon lediglich noch 4.537 m³. Die andere Menge ist Ersatz bei Revisionsabschaltung der Zuleitung des Mühlbachwassers unter der Salzach. Die Auswirkungen der Grundwasserentnahme wurden überprüft durch regelmäßige Messungen der Grundwasserstände und der Abflussmengen im Stegbach, im Kressenbach und im Haiminger Mühlbach. Hier konnten keine Rückgänge der Wassermenge im Zusammenhang mit Grundwasserförderung festgestellt werden. Ebenso brachte das regelmäßige Biomonitoring in der Salzachau einen Hinweis auf nachteilige Veränderung der Vegetation. Die Grundwasserstände in der Au werden maßgeblich durch den Wasserstand der Salzach beeinflusst.
Wacker-Chemie beantragt jetzt eine Verlängerung dieser beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis auf die für diese Verfahren übliche Dauer von 20 Jahren. Die erlaubte Jahresmenge soll gleich bleiben, ebenso die Maximalwerte von 300 m³/Std. und 7.200 m³/Tag. Für einen Übergangszeitraum von 1 – 2 Jahren sollen die Abflussmessungen am Stegbach und Kressenbach fortgesetzt werden und dann ersetzt werden durch Grundwassermessungen im unmittelbaren Einzugsbereich dieser Bäche, da diese Messungen weniger störanfällig sind. eingestellt wird die Messung am Haiminger Mühlbach, da in den zurückliegenden Jahren keinerlei Abhängigkeit zu den Grundwasserentnahmen feststellbar war. Für die Salzachau ist ein erneutes Biomonitoring für 2031 vorgesehen.
Dr. Moser, Leiter der Umweltabteilung bei Wacker, und Herr Dr. Plagentz erläuterten in einer Präsentation die Maßnahme und beantworteten Fragen aus dem Gemeinderat.
So erläuterten sie, dass der Grundwasserbrunnen im westlichen Bereich des Werksgeländes ca. 45 Meter tief ist und das Wasser aus der oberen Schicht Grundwasser entnimmt. Die Laufzeit von 20 Jahren entspricht der üblichen Laufzeit von befristeten und beschränkten Erlaubnissen. Außerdem sicherte Dr. Moser zu, die jährlichen Berichte über die entnommene Grundwassermenge auch der Gemeinde zuzuleiten.
Der Gemeinderat erhob gegenüber der beantragten Grundwasserentnahme keine Einwendungen.

Loxxess Haiming GmbH – Nutzungsänderung der neuen Lagerhallen
Die neuen Lagerhallen der Fa. Loxxess sind im Bau und um eine zeitgerechte Fertigstellung bis Jahresende zu ermöglichen, musste die Baugenehmigung beschleunigt werden. Deswegen wurde die immisionsschutzrechtliche Betrachtung abgetrennt und ist jetzt Gegenstand der beantragten Nutzungsänderung. Inhaltlich geht es um die Lagerung von Stoffen, die nach den Anlagen zur BImSchV genehmigungspflichtig sind und zur deren Lagerung die Gebäude bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. Diese Anforderungen werden beim jetzigen Bau bereits eingehalten, werden jetzt im Nutzungsänderungsverfahren aber erstmals geprüft und dann auch vorgeschrieben. der Gemeinderat erteilte zu der beantragten Nutzungsänderung sein Einvernehmen.

Zuschussantrag Haiminger-Autoteiler eV
Derzeit steht als Carsharing-Fahrzeug des HaimAT eV ein Benziner vor dem Rathaus in Haiming. Um die Idee der Fahrzeugteilung stärker zu verbreiten und das Angebot attraktiver zu machen, will der Verein für einen begrenzten Zeitraum ein geeignetes E-Mobil anbieten. Dieses Fahrzeug wird aber nicht gekauft, sondern für einen Zeitraum von sechs oder 12 Monaten gemietet. Da wegen der Fahrten als Seniorenexpress klein Kleinwagen möglich ist, betragen die Mietkosten ca. 450 EUR monatlich. Zur Finanzierung der Aufwendungen dieser Anmietung beantragt der HaimAT bei der Gemeinde einen Vorschuss von 4.500 EUR. Dies dient zur Absicherung des Vereins, über den Vorschuss wird nach Ende der Laufzeit abgerechnet. Dann kann auch beurteilt werden, ob dieses zusätzliche Angebot mehr Bürgerinnen und Bürger bewegen konnte, das Carsharing-Angebot in Haiming zu nutzen. Der Gemeinderat hat dem Antrag zugestimmt.

Errichtung einer PV-Anlage auf dem Rathausdach
Mit einer PV-Anlage auf dem Rathausdach wollten wir bereits 2017 in eine Eigenstromverbrauchsanlage einstiegen. Dies ist daran gescheitert, weil die notwendige denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nicht erteilt wurde. Kreisheimatpflegerin Renate Heinrich sah wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zur Kirche St. Stephanus deren Bedeutung als schutzwürdiges Denkmal gefährdet. Jetzt nehmen wir einen neuen Anlauf, denn es ist übereinstimmender Wille in der Politik, soweit wie möglich auf allen Dächern PV-Anlagen zu installieren, um den Anteil von Sonnenstrom als Beitrag zum Klimaschutz zu erhöhen. Gerade Kommunen sind zu einem aktiven Beitrag zur Erreichung der Klimaziele angehalten und das Rathausdach ist für eine PV-Anlage bestens geeignet. Es könnten Module mit einer Leistung von 10 kWp verbaut werden und damit ließe sich der Stromverbrauch des Rathauses – durchschnittlich 12.000 kW pro Jahr – fast abdecken. Der Gemeinderat stimmte diesem Projekt zu und beauftragte den Bürgermeister, die entsprechende behördliche Genehmigung zu beantragen.

Kindergarten Niedergottsau – erneuter Antrag auf Beschaffung von Luftreinigungsgeräten
In der Juli-Sitzung hatte der Gemeinderat den Antrag auf Beschaffung von mobilen Luftfiltergeräten abgelehnt mit der Begründung, dass es sich dabei um eine nicht sehr nachhaltige Lösung zum Schutz vor Infektionsviren handelt. Stattdessen wurde dem Träger angeboten, ebenso wie in der Schule dezentrale raumlufttechnische Anlagen in den Gruppenräumen einzubauen. Planung und Anschaffung werden durch ein Bundesprogramm mit 80% gefördert. Dieses Angebot nimmt der Träger aber nicht an, sondern stellt erneut den Antrag auf Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte. Der Träger begründet dies damit, dass hier die Anschaffung zeitnah erfolgen kann und ein wesentlich geringerer Planungs- und Montageaufwand besteht. Außerdem sieht er die Verhältnisse zwischen Kindergarten und Schule nicht als vergleichbar an. Das bayer. Förderprogramm für mobile Luftreinigungsgeräte schreibt eine bestimmte Technik vor, die Erreichung einer bestimmten Luftumwälzmenge und die Einhaltung bestimmter Lärmgrenzen. Bei Erfüllung dieser Kriterien beträgt die Förderung 50% der Kosten, maximal aber 1.750 EUR je Raum. Der Gemeinderat sah die mobilen Luftreinigungsgeräte kritisch, insbesondere bei Wirksamkeit, Lärmentwicklung, Stromverbrauch und Unterhalt im Zusammenhang mit Filterwechsel. Mehrheitlich vertrat er die Auffassung, dass gerade unter den besonderen Bedingungen des Kindergartenbetriebs – die Kinder spielen eng miteinander und sind im Raum unterwegs – Luftfilteranlagen die Infektionsgefahr kaum minimieren und deswegen die Gefahr besteht, dass letztlich die Geräte nutzlos im Raum stehen. Mit 4:10 Stimmen lehnte er deswegen die Anschaffung ab.

Beschaffung eines Online-Dienste-Bundles
Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) soll ermöglicht werden, dass ab Ende 2022 im Bereich der öffentlichen Verwaltung alle Verwaltungsleistungen auch online angeboten werden. Im Bereich der Gemeinde Haiming gibt es bereits eine Reihe solcher Online-Dienste, sie werden aber künftig weiter ausgebaut. Dazu werden wir mit der AKDB als dem für uns besten Partner einen entsprechenden Vertrag abschließen. Seitens des Landes Bayern gibt es dafür auch eine Förderung, den entsprechenden Förderantrag hat der Bürgermeister im Wege eines Eilgeschäftes bereits am 23.12.2020 gestellt. Im Nachgang dazu hat die Förderstelle jetzt darum gebeten, diesen Förderantrag durch einen Gemeinderatsbeschluss förmlich zu bestätigen. Denn gem. Angebot der AKDB wird die Einrichtung weiterer Onlinedienste Kosten in Höhe von 14.460 EUR verursachen und die Förderung von 80% beträgt somit 11.568 EUR. Damit ist die Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters überschritten und der Gemeinderatsbeschluss aus Sicht der Förderstelle notwendig.

Antrag Petra Haunreiter auf Niederlegung des Amtes als Gemeinderätin
Die Gemeinderätin Petra Haunreiter hat mit Schreiben vom 2.8.2021 beantragt, sie aus dem Ehrenamt als Gemeinderätin zu entlassen. In ihrem Antrag benennt sie dafür persönliche Gründe. Nach Art. 19 Abs.1 BayGO ist so eine Entlassung aus dem Ehrenamt möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, die eine ordnungsgemäße Ausübung der Gemeinderatstätigkeit nicht mehr ermöglichen. Solche Gründe hat Petra Haunreiter in ihrem Antrag dargelegt. Der Gemeinderat hat deswegen der Entlassung zugestimmt, wobei er die Meinung des Bürgermeisters teilt, dass dieser Amtsverzicht für die Arbeit des Gemeinderates einen großen Verlust darstellt. Petra Haunreiter war seit 2008 Gemeinderätin und jeweils mit großer Stimmenzahl wiedergewählt worden. Sie war Mitglied des Finanzausschusses und des Verwaltungsrates KommU und leitete den Rechnungsprüfungsausschuss. In dieser Wahlperiode war sie vertretendes Mitglied im Bauausschuss und Verbandsrätin im Wasserzweckverband. Ihr Nachfolger wird Georg Sewald von der Niedergerner Liste, der seine Bereitschaft zur Rückkehr in den Gemeinderat bereits erklärt hat.

Wolfgang Beier