Bericht zur Gemeinderatssitzung am 22-04-21

Bericht des Bürgermeisters
Die sog. 3.Welle der Corona-Pandemie hat auch spürbare Auswirkungen in unserer Gemeinde: Mit den stark ansteigenden Inzidenzzahlen im Landkreis ab 9.4. gab es auch in Haiming wieder Infektionen. Nach mehreren Wochen ohne Erkrankung betrug der Stand am 16.4.2021 insgesamt 7 infizierte Personen. In der Grundschule konnten nach den Osterferien nur die Schülerinnen und Schüler der 4.Klasse in den Präsenzunterricht zurückkommen. Dabei wird dann auch jetzt zweimal wöchentlich ein Selbsttest durchgeführt. Aus einem Gespräch mit Schulleiterin und der Klassenlehrerin ist zu entnehmen, dass dieses Testen problemlos läuft. Die Gemeindeverwaltung ist weiterhin geschlossen, die Bürgerinnen und Bürger nehmen aber von der Möglichkeit der Terminvereinbarung regen Gebrauch. Im gewerblichen und geschäftlichen Bereich gibt es die Einschränkungen vor allem bei den Gastwirten und inzidenzabhängig beim Schuhgeschäft; bei den Geschäften des täglichen Bedarfs und bei den Handwerksbetrieben gibt es keine Einschränkungen. Individualsport ist jetzt wieder möglich, deswegen sind jetzt dann die Tennisplätze wieder geöffnet; der andere Sportbetrieb ruht.
Die Gemeinde bietet jetzt in Zusammenarbeit mit der Marienapotheke Marktl auch eine Corona-Teststation an: Ab 15.4. ist jeweils am Donnerstag von 13.00 – 15.00 Uhr in der Turnhalle ein kostenloser Schnelltest für die Haiminger Bürgerinnen und Bürger möglich. Beim ersten Termin, zu dem eine telefonische Anmeldung erforderlich ist, wurden 17 Personen getestet.
Jetzt gibt es auch in Niedergottsau einen öffentlich zugänglichen Defibrillator. Am 14.4.2021 wurde vom Bauhof an der Garage zwischen Alter Schule und Kindergarten das Gerät installiert, das von außen gut erkennbar und auch erreichbar ist.
Am 15.4.2021 war die Abnahme der Brandschutzertüchtigung in der Grundschule durch das Landratsamt. Die Hoffnung des Bürgermeisters, dass dann diese jetzt schon längere Zeit andauernde Maßnahme abgeschlossen ist, hat sich nicht erfüllt. Neben kleinen notwendigen Ergänzungen, z.B. ein zusätzliches Hinweisschild auf den Fluchtweg oder die Entfernung eines Spielgerätes aus einem Flur im 1.Stock, gibt es im Bereich 2.Stock bei den beiden Türen Nachrüstungsbedarf: Die Tür zum Musikraum braucht einen Schließautomatik, die Tür rechts in den Bereich der früheren Hausmeisterwohnung hat keine T 30 RS Zertifizierung. Diese ist aber notwendig, da der durch diese Tür erreichbare Bereich von seiner Größe her eine sichere Abschottung zum Treppenhaus hin benötigt. Eine Abweichung dahingehend, dass die jetzt vorhandene rauchdichte Tür ausreicht, wird vom Landratsamt nicht genehmigt. Es wird aber möglicherweise nicht ausreichen, lediglich das Türblatt auszuwechseln, dann wäre auch der Einbau einer entsprechend zertifizierten Türzarge notwendig. Damit fallen nicht nur weitere Materialkosten an, sondern sind auch bauliche Maßnahmen erforderlich. Die Kosten schätzt Architekt Fuchshuber auf rund 2.500 EUR. Der Umfang der Maßnahme wird aber noch geprüft. Erforderlich ist weiter eine umfassende A-B-C-Dokumentation zum Verhalten im Brandfall als Grundlage für regelmäßige Einweisungen der im Schulgebäude tätigen Personen. Schließlich sind als letzter Baustein der Abnahme dem Landratsamt sachkundige Prüfungen der Brandmeldeanlage, der Rauchabzugsanlage und des Blitzschutzes vorzulegen. Wenn alles das erfüllt ist, kann dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen eine Gesamtkostenabrechnung vorgelegt werden.
Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben auch die öffentlichen Aktivitäten der Ökomodellregion Inn-Salzach erheblich beeinträchtigt. Denn zahlreiche geplante Veranstaltungen und Gesprächsrunden, auch bei uns in der Gemeinde, konnten nicht stattfinden. So sollte zum Start der Humus-AG, die auch von unserer Seite aus angestoßen wurde, bereits im November eine Info-Veranstaltung in Hohenwart stattfinden. Diese wurde jetzt als Online-Videokonferenz am 16.4.2021. Über 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigen die Bedeutung dieses Themas und das Interesse daran. Dies ist auch ein Projekt, das gleichermaßen für den konventionellen und ökologischen Landbau von großer Wichtigkeit ist. Denn durch die Art der Bodenbearbeitung und durch Düngung kann der Humusanteil im Boden erhöht und nachhaltig stabilisiert werden. Dies erhöht die Speicherkapazität für Nährstoffe und fördert die bodenbiologische Aktivität. Das bedeutet mehr Bodengesundheit. Zugleich verbessert sich dadurch das gesamte Bodengefüge und damit die Funktion des Bodens als Wasserspeicher. Für die Veränderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel eine Verbesserung von geradezu existentieller Bedeutung für die Landwirtschaft. Ein weiteres wichtiges Faktum für das Klima ist die Fähigkeit des Bodens, CO2 zu speichern. Mehr Humusanteil im Boden heißt: mehr Speicherung von CO2. Umgekehrt wird bei Humusabbau im Boden mehr CO2 in die Atmosphäre freigegeben. Die Kapazität von CO2 –Speicherung im Boden durch Humusaufbau ist so groß, dass Landwirte, die sich in einem Netzwerk zusammenschließen, das erreichte Maß der Speicherung dokumentieren und in Form von handelbaren CO2 – Zertifikaten vermarkten können. Humusaufbau hat also erhebliche ökologische und auch wirtschaftliche Vorteile. In seinem Referat legte Prof. Huelsbergen von der TU München dies sehr anschaulich dar und hat, so ist zu hoffen, den Kreis der interessierten Landwirte zu einer entsprechenden Wirtschaftsweise motiviert. In unserer Gemeinde gibt es für diese Bodenbearbeitung praktische Beispiele – sobald wieder größere Treffen von Menschen erlaubt sind, werden wir im Rahmen der Ökomodellregion dazu eine Info-Veranstaltung durchführen. Denn das Prinzip des Humusaufbaus lässt sich auch im eigenen Garten umsetzen. In der Mai-Sitzung werden wir eine Zwischenbilanz zur Ökomodellregion vorlegen und darüber beschließen, seitens der Gemeinde Haiming für weitere drei Jahre dieses Projekt mitzutragen.
Am 7.4.2021 hat das Wasserwirtschaftsamt Traunstein der Gemeinde eine Karte über die sog. Gewässerrandstreifenkulisse übermittelt, am 19.4.2021 wurde dazu online eine Info-Veranstaltung abgehalten. Die Karten sind seit 12.4.2021 auf der Homepage des WWA Traunstein veröffentlicht (www.wwa-ts.bayern.de). Im Landkreis Altötting wurden bei Ortsbegehungen rund 580 Kilometer Gewässer III: Ordnung auf die gesetzlich bestehende Gewässerrandstreifenpflicht überprüft. Davon sind 77% gewässerrandstreifenpflichtig. Nach dem Naturschutzgesetz sind in einem Streifen von 5 Metern ackerbauliche oder gartenbauliche Nutzung nicht mehr erlaubt. Unberührt bleiben private Gartennutzung oder Grünlandnutzung. Bezugspunkt für den 5-Meter-Abstand ist die Böschungsoberkante des jeweiligen Gewässers. Vom WWA wird lediglich festgelegt, an welchen Gewässern diese Gewässerrandstreifenpflicht besteht, wo und wie weit der Randstreifen dann tatsächlich einzuhalten ist, hat der jeweilige Nutzungsanlieger festzulegen. Die Grundregel ist: Bei allen natürlichen Gewässern besteht die Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens. Bei unklaren Verhältnissen ist maßgeblich die offizielle Hinweiskarte, die zum 1. Juli im Umweltatlas veröffentlicht wird. Bis 24. Mai können Hinweise oder Anregungen an das WWA Traunstein gerichtet werden. Diese werden dann in die Hinweiskarten eingearbeitet. Für Einschränkungen in der Bewirtschaftung gibt es für die Landwirte Ausgleichszahlungen, die im Mehrfachantrag beantragt werden können. Im Vertragsnaturschutz können diese Flächen aber nicht mehr berücksichtigt werden.
Am 19.4.2021 gab es per Onlinekonferenz eine Information zum Förderprogramm LEADER.  Bisher sind in der LEDAER-LAG Traun-Alz-Salzach lediglich 5 Gemeinden aus dem Landkreis Altötting vertreten, obwohl im Zusammenwirken mit weiteren örtlichen Wirtschafts- und Sozialpartnern ein buntes Spektrum von Projekten mit europäischen Mitteln gefördert werden können. Bei der fördertechnischen Abwicklung des Projektes ist die LEADER-Geschäftsstelle behilflich. In einem Steuerkreis wird das Projekt begutachtet und mit Punkten bewertet; wird eine Punktemindestzahl erreicht, kann das Projekt gefördert werden. insgesamt stehen 1,5 Mio EUR zur Verfügung. Der Fördersatz für Gemeinden beträgt 50% der Nettosumme; bei Bürgerprojekten gibt es eine Förderung bis 2.500 EUR und als Eigenanteil wäre nur die jeweilige MWSt. zu tragen.
Mitgliedsbeitrag der Gemeinde: jährlich 2.530 EUR.
Erster Schritt ist die Entwicklung einer lokalen Entwicklungsstrategie, wobei vor allem das Entwicklungsziel 1 in Frage kommt: Förderung und Vernetzung von Kultur, Tourismus und Freizeit. Hier könnte z.B. ein Wanderwegenetz mit verschiedenen Stationen eingebracht werden. Gefördert wurde im Rahmen dieses Entwicklungszieles z.B. eine Kneipanlage in Kirchweidach. Wesentlich ist die Erarbeitung von verschiedenen Handlungszielen, die dann in konkreten Projekten umgesetzt werden. Eigentlich sind hier vielfältigen Ideen und Vorhaben Tür und Tor geöffnet.
Weiteres Entwicklungsziel ist Demographischer Wandel und Daseinsvorsorge. Hier fallen ganzheitliche Bildung, Sicherung der Nahversorgung, Mobilität für alle oder Strategien für künftige Treffpunkte im Dorf oder auch Siedlungsentwicklung darunter. Aktuell gibt es hier ein Förderprojekt Mehrgenerationenplatz; im Bürgersaal Tyrlaching wurde die Inneneinrichtung gefördert.
Das Entwicklungsziel 3 ist Natur. und Kulturlandschaft erhalten. Hier wurde z.B. ein Schaubienenhaus gefördert oder eine Vortragsreihe über Wald, Waldboden und Blühwiese. In diesem Bereich gibt es auch eine enge Zusammenarbeit mit der Ökomodellregion.
Bei der Förderung ist auch eine Kombination mit anderen Förderrichtlinien möglich, wobei aber eine klare Abgrenzung einzelner Projektteile notwendig ist. Die Höchstförderung bei LEADER ist 200.000 EUR.
Die Förderperiode, die eigentlich 2020 abgeschlossen worden wäre, wird um zwei weitere Jahre verlängert; es stehen für diesen Zeitraum weiter ausreichend Fördermittel zur Verfügung.
Für eine Mitgliedschaft ist ein Antrag der Gemeinde an die LAG zu stellen und die Mitgliederversammlung am 19.5.2021 beschließt über den Beitritt. Ein notwendiger Gemeinderatsbeschluss kann nachgereicht werden. Für die neue Förderperiode muss dann bis 21.5.2021 eine Interessensbekundung beim Ministerium eigereicht werden.
Im Hinblick auf denkbare Projekte aus dem Aufgabenfeld des Arbeitskreises OLGA begrüßt Christoph Pittner als Leiter des AK einen Beitritt der Gemeinde zur LAG Trau-Alz-Salzach, da damit auch die Förderung von kleineren Projekten des bürgerschaftlichen Engagements möglich ist.

Bericht aus dem KommU
Der Bau der Tagespflege schreitet zügig voran, im Moment liegen die Arbeiten ca. 2 Wochen vor dem Bauzeitenplan. In der kommenden Woche wird der Dachstuhl aufgestellt werden. Ebenso zügig voran gehen die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Winklham. Für die Erschließung der beiden Baugebiete in Haid sind die Ausschreibungsunterlagen versandt worden; Angebotseröffnung ist am 27.4.2021. Für die Breitbandversorgung werden in den Baugebieten die Leerrohre mitverlegt. Die Telekom bläst später die Glasfaser ein. Leider konnte der Bauabschnitt vom Wertstoffhof bis Haid für die Breitbandversorgung auf Glasfaserbasis nicht mit eingebunden werden. Hier hätte das KommU die Tiefbauarbeiten gegen Kostenerstattung durch die Telekom mit ausgeschrieben und durchgeführt. Der Telekom waren die Preise aber dann zu hoch, denn sie hat bei ihren Rahmenverträgen deutlich günstigere Einheitspreise.

Jahresrechnung 2020 – Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung
Wie jedes Jahr wird in der Aprilsitzung die Jahresrechnung für das abgeschlossene Haushaltsjahr vorgelegt. Das Jahr 2020 endete mit einem Sollüberschuss von 9.054.363 EUR; dieser Betrag wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und steht damit der Finanzierung weiterer Haushaltsjahre zur Verfügung.
Diese Jahresrechnung und damit der Vollzug des Haushaltsplanes durch die Verwaltung wird vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft; die Prüfung fand am 31.3.2021 statt. Gemeinderat Hans Lautenschlager gab als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses darüber einen Bericht. Darin schildert er Dauer und Umfang der Prüfung und einzelne Prüfungsschwerpunkte, so z.B. die Abrechnung der Erschließungsstraßen Am Mitterfeld und Erlenstraße. In der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses stellte er fest, dass es keine Prüfungsbeanstandungen gibt und auch keine unerledigten Prüfungserinnerungen aus dem Vorjahr. Als Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses schlug Hans Lautenschlager vor, bei größeren Projekten von Anfang an ein Monitoring der Projektkosten einzuführen, da damit eine bessere Kontrolle und auch Nachprüfbarkeit gewährleistet ist.
Insgesamt empfahl Gemeinderat Hans Lautenschlager die Feststellung der Jahresrechnung und die Entlastung von 1.Bürgermeister Wolfgang Beier und der Verwaltung. Der Gemeinderat stimmte dem jeweils einstimmig zu. Auch einzelne Haushaltsüberschreitungen wurden vom Gemeinderat gebilligt. Dies betrifft unabwendbare Ausgaben wie z.B. die Erneuerung von Löschwasserhydranten oder nicht erwartete Steuereinnahmen wie die Corona-Ausgleichszahlung bei der Gewerbesteuer. Insgesamt konnte festgestellt werden, dass das Haushaltsjahr 2020 sehr positiv abgeschlossen hat.

Zuschuss für das BRK Seniorenhaus
In der März-Sitzung des Gemeinderates hatte BRK-Kreisgeschäftsführer die geplanten Investitionsmaßnahmen am Seniorenhaus in Haiming vorgestellt. Für die neue Gestaltung der Außenanlagen zwischen Seniorenhaus und Tagespflege sind 60.000 EUR eingeplant, die notwendige Sanierung des Flachdaches wird 100.000 EUR kosten und 290.000 EUR sind für eine neue Brandmeldeanlage, Einbau einer Rauchüberwachung in den Zimmern und Ausstattung des Gebäudes mit WLAN-Technik vorgesehen. Für allgemeine Erhaltungsinvestitionen im Gebäude sind weitere 60.000 EUR veranschlagt. Wesentliche Finanzmittel sind für eine neue Einrichtung im Erdgeschoss des Westflügels vorgesehen: Hier wird eine beschützende Einrichtung für alte Menschen für Demenzerkrankung eingerichtet. Das verlangt besondere bauliche Gestaltung und zusätzliche gemeinsame Räume, um diese Menschen in ihrer besonderen Lebenssituation angemessen zu versorgen und zu betreuen. Josef Jung bezeichnete dies als eine Abrundung und Komplettierung des Angebots des BRK am Standort Haiming und als Herzstück der Investitionen. Dafür sind 170.000 EUR vorgesehen. Da das BRK diese erheblichen Investitionen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann, wurde an die Gemeinde ein Zuschussantrag gestellt. Der Bürgermeister betonte die auf einer langen geschichtlichen Entwicklung beruhende gute Zusammenarbeit mit dem BRK und der großen Bedeutung des umfassenden Angebots der stationären, teilstationären und ambulanten Altenpflege für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Auch der Gemeinderat bewertete Angebot und Arbeit von BRK als positiv und zeigte sich aufgeschlossen für den Zuschussantrag. Entsprechend der Empfehlung des Bürgermeisters wird der Zuschuss für konkrete Projekte und nicht pauschal für die Gesamtinvestition gewährt. So fördert gemäß des Beschlusses des Gemeinderates die Gemeinde Haiming die Neugestaltung der Außenanlagen mit 60.000 EUR. Der Zuschuss kann nach Beginn der Baumaßnahme abgerufen werden und nach Abschluss der Maßnahme ist gegenüber der Gemeinde Rechnung zu legen um zu vermeiden, dass der Zuschuss eventuell die Gesamtkosten übersteigt. Eine längere Diskussiion gab es hinsichtlich des Projekts der Neueinrichtung eines beschützenden Bereiches für Demenzerkrankte. Grundsätzlich sieht der Gemeinderat auch diese Maßnahme als förderwürdig an. Der vorgeschlagene Zuschuss von 120.000 EUR bei geschätzten Gesamtkosten von 170.000 EUR fand keine ungeteilte Zustimmung. Hier hatte der Gemeinderat einige offene Fragen, z.B. ob und in welcher Höhe hier der Investkostenanteil im Pflegesatz zur Finanzierung herangezogen werden kann, ob duch den Zuschuss Zusatzmaßnahmen möglich sind oder diese Mittel über eine Herabsetzung des Pflegesatzes unmittelbar den Heimbewohner zu Gute kommen. Bei der Höhe des Zuschusses war dem Gemeinderat auch wichtig, dass eine genauere Kostenkalkulation vorgelegt wird. Um in einem Gespräch mit dem BRK diese offenen Fragen zu klären, wurde die Entscheidung über den Zuschussantrag für dieses Projekt zurückgestellt. Grundsätzlich werden die Zuschüsse aus den bereits 2019 für die Errichtung der Tagespflege bereit gestellten Mitteln finanziert; diese sind wegen einer leichten Kostenunterschreitung nach Vorliegen der Angebote noch nicht ausgeschöpft.

Kindergarten Niedergottsau: Erweiterung um eine vierte Gruppe
In der Märzsitzung hatte der Gemeinderat mit Blick auf die aktuelle Entwicklung bei den Geburtenzahlen in der Gemeinde und die Anmeldungen für den Kindergarten die Bedarfsanerkennung für 105 Plätze im Kindergarten und 18 Plätze in der Kinderkrippe ausgesprochen. Jetzt war zu entscheiden, wie der Raumbedarf für eine künftige vierte Gruppe im Kindergarten sichergestellt werden kann. Von Anfang an war von der Gemeinde in Abstimmung mit der Kindergartenleitung und dem Elternbeirat mit der räumlichen Erweiterung auch eine pädagogische Ausweitung des Angebots im Kindergarten angedacht worden. Da das Konzept eines Waldkindergartens nicht auf Gegenliebe gestoßen war, konnte man sich auf eine Natur- und Gartengruppe einigen. Monika Gassner und Susanne Briendl stellten dem Gemeinderat dieses Konzept vor. Die Bildungsziele sind identisch mit denen der bisherigen Kindergartengruppen, wesentlich ist aber, dass die Kinder sich hauptsächlich im Freien aufhalten und die Natur, der Garten und alles was in diesem Umfeld dazugehört der Spiel-, Erlebens- und Erfahrungsbereich für die Kinder sind. Diesem Konzept entsprechend braucht es einen vergrößerten Gartenbereich mit viel natürlichen Elementen und für das Zusammensein im Raum eine entsprechende Unterkunft. Deswegen war von Anfang an nicht an eine bauliche Erweiterung des bestehenden Kindergartengebäudes gedacht, sondern an ein Holzgartenhaus in räumlicher Nähe. Ein solches Fertiggebäude aus Holz kann in kurzer Zeit im Zusammenwirken mit der Firma Kunstholzbau Schmid erstellt werden, sodass bereits im September die Natur- und Gartengruppe starten kann. Ideal wäre als Standort das unmittelbar anschließende Grundstück, dieses steht aber derzeit noch nicht zur Verfügung, da die Grundstücksverhandlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Es gibt aber für eine Übergangszeit eine Grundstücksalternative: In Sichtweite des Kindergartens, rund 50 Meter entfernt, steht eine Fläche von 900 m² zur Verfügung, auf der das Gartenhaus errichtet und die weitere Fläche als Spielgarten genutzt werden kann. Das Holzgebäude hat einen Gruppenraum mit 75m², einen sich anschließenden Intensivraum mit 25m², sanitäre Räume für die Kinder und die Mitarbeiterinnen, einen Eingangsbereich mit Garderobe und einen teilüberdachten Terrassenbereich. Das aus Systemfertigteilen errichtete Holzgebäude kann auch jederzeit an einen anderen Standort versetzt werden. In seiner natürlichen Bauart entspricht es einer Natur- und Gartengruppe; in Ausführung, Ausstattung und Raumkonzept erfüllt es aber auch die Anforderungen an eine sog. normale Kindergartengruppe. Im Hinblick auf die notwendige Betriebserlaubnis wurde das Konzept auch bereits mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Landratsamtes abgestimmt. Optimal wäre die Konzeptlösung für die Erweiterung des Kindergartens, wenn sie auf dem unmittelbar angrenzenden Grundstück verwirklicht werden könnte; mit der jetzigen Zwischenlösung kann aber sichergestellt werden, dass der notwendige Gruppen- und Gartenraum im September zur Verfügung steht. Nach einem vorläufigen Angebot liegt der Kostenaufwand für die Gemeinde bezüglich des Gebäudes bei rund 220.000 EUR; hinzukommen die Kosten für die Erstellung der Strom, Wasser- und Kanalanschlüsse und die Gestaltung des Gartens einschließlich Zaun. Erforderlich ist auch die Erstausstattung für den vierten Gruppenraum. Hier liegt eine Aufstellung der Kindergartenleiterin vor für Möbel, Ausstattung und Spielmaterial. Hier liegen die Kosten bei rund 20.000 EUR.
Der Gemeinderat stimmte dem vorgestellten Konzept zur Erweiterung des Kindergartens Niedergottsau zu und befürwortete ausdrücklich die Einrichtung einer Natur- und Gartengruppe. Dieses pädagogische Angebot für die Jüngsten ist eine konkrete und praktische Antwort auf die drängenden Herausforderungen dieser Zeit. Weiter beschloss der Gemeinderat zur baulichen Erweiterung die den Ankauf eines Gebäudes in Holzausführung gem. Angebot der Fa. Kunstholzbau Schmid. Und er beauftragte den Bürgermeister, entsprechend der Trägervereinbarung mit der Kirchenstiftung Niedergottsau die Erstausstattung für die vierte Kindergartengruppe zu beschaffen.

Erlass einer Einfriedungssatzung
Bei der Gestaltung von Einfriedungen – Zäune, Mauern, Hecken – kommt es immer wieder zu Diskussionen: Entweder in der Bevölkerung, wenn man sich über Mauern an Grundstücksgrenzen oder blickdichte Doppelstabmattenzäune seine Gedanken macht oder im Gemeinderat, wenn über Abweichungen oder Befreiungen von Regelungen im Bebauungsplan zu entscheiden ist. Bislang gibt es gemeindliche Regelungen zu Einfriedungen nur in einzelnen Bebauungsplänen, in allen anderen Fällen gilt die Regelung der Bayer. Bauordnung: Danach sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 Metern genehmigungsfrei. Um für den Gemeindebereich eine einheitliche und für alle gleiche Regelung zu erreichen, gibt es die gesetzliche Möglichkeit einer Einfriedungssatzung. In dieser wird – so wie auch in Bebauungsplänen – festgelegt, welche Einfriedungen überhaupt zulässig sind und in welcher Höhe. Der Entwurf einer solchen Satzung, die bereits im Bauausschuss vorberaten wurde, lag jetzt dem Gemeinderat vor. Kernpunkt ist die Bestimmung: „Geschlossene Einfriedungen – also Mauern, Holzwände, Gabionen und Einfriedungen, die mit Matten und Folien bespannt sind – sind nicht zulässig. Weiter wird festgelegt, dass Zäune nicht höher als 1,20 Meter sein dürfen und zwischen Geländeoberfläche und Zaun ein Mindestabstand von 10 cm einzuhalten ist. Zu Maschendrahtzäunen gibt es die Regelung, dass sie straßenseitig nicht erlaubt sind und an anderen Grundstückseiten mit einheimischen Gehölzen zu hinterpflanzen sind. Wenn die Satzung in Kraft tritt, gilt sie ab diesem Zeitpunkt; bestehende Einfriedungen sind von den Regelungen nicht betroffen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass in begründeten Fällen auch Abweichungen von der Satzung möglich sind. In einer ausführlichen Diskussion wurde das Für und Wider solcher Regelungen erwogen und auch kritisch hinterfragt, ob wegen einzelner Auswüchse jetzt über Baugebiete hinaus die Errichtung von Einfriedungen geregelt werden müsse. Letztlich entschied der Gemeinderat mit 10:5 Stimmen, die vorgelegte Satzung durch die Rechtsaufsicht beim Landratsamt auch auf formelle Richtigkeit überprüfen zu lassen und dann in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Wolfgang Beier