Bericht zur Gemeinderatssitzung am 25-03-21

Bericht des Bürgermeisters
Mit der Stromabrechnung für die Straßenbeleuchtung bestätigt sich die Stromersparnis durch die Umrüstung auf LED: Im Jahr 2019 wurden 256 Brennstellen mit LED-Lampen ausgestattet und die Stromersparnis war vom Bayernwerk mit 68.500 kWh kalkuliert worden. Aus der jetzt vorliegenden Jahresstromrechnung ergibt sich für 2020 ein Gesamtverbrauch von 18.435 kWh. Der jährliche Durchschnittsverbrauch von 2014 – 2019 lag bei 82.400 kWh, die Ersparnis also bei 63.965 kWh, eine Minderung um 77,63%. Dies ist eine Kostenersparnis von rund 21.000 EUR und natürlich eine erhebliche CO2 –Einsparung.
Zur Vermeidung von Härten bei der Zahlung von Straßenausbaubeiträgen wurde mit Abschaffung dieser Beiträge ein Härtefallfond eingerichtet. Alle Antragsteller warten jetzt bereits zwei Jahre auf beantragte Zahlungen; der Grund dafür wird aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage deutlich. Die unabhängige Härtefallkommission kann erst dann über die Verteilung der Mittel entscheiden, wenn alle Anträge vollständig, prüffähig und mit allen Unterlagen vorliegen. Wann das bei den 14.500 eingegangen Anträgen der Fall sein wird, ist völlig offen. Denn es fehlen Unterlagen, Doppelungen müssen ausgeschlossen werden und bei Hunderten von Anträgen sind nichtexistierende Postleitzahlen angegeben worden. erst wenn mit hohem Verwaltungsaufwand alle Anträge ordnungsgemäß sind, können Entschädigungsentscheidungen getroffen werden.
Die Firma Stirner hat am 4.3.2021 bei insgesamt 13 Unterflurhydranten eine Nachmessung vorgenommen. Dabei konnte geklärt werden, dass der zunächst festgestellte Fließdruck wegen eines Messfehlers nicht richtig angegeben wurde. Tatsächlich ist bis auf eine Ausnahme bei allen Hydranten der notwendige Fließdruck von 1,5 bar gegeben und dabei wurde dann lediglich bei einem Hydranten die notwendige Durchflussmenge nicht erreicht werden. Im Ergebnis ist damit festzustellen: Alle Hydranten, die einen technischen Mangel aufweisen, meist altersbedingt, werden getauscht und für wenigen Bereiche in der Gemeinde, in denen die Löschwasserversorgung nicht dauerhaft ausreichend ist, wird ein Einsatzplan mit Löschwasserversorgung durch Pendelverkehr erstellt. Die Beschaffung des Wasserauffangbehälters ist dazu die notwendige technische Ausstattung.
In der ersten Märzhälfte wurde die Gemeindeverbindungsstraße von Winklham Richtung Niedergottsau im Bereich Schwarzloh umfassend instandgesetzt. Wir nutzen die Gelegenheit, dass im Waldbereich die Forstwege auch saniert wurden und beauftragten deswegen die Fa. Pinzl mit der Maßnahme. Die Gesamtkosten betragen 6.688 EUR, wobei 3546 EUR auf das Material entfallen. Der Materialaufwand auf der rd. 500 Meter langen Strecke war teilweise deswegen höher, weil Vertiefungen und ausgefahrene Kurven ausgeglichen werden mussten. Bis 31.3.2021 bleibt die Straße gesperrt, damit sich die Oberfläche der Straße verfestigt.
In Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH) ist nach den EU-Bestimmungen der Erhaltungszustand der schutzwürdigen Lebensräume und der Bestand der Tier- und Pflanzenarten regelmäßig zu überprüfen. In Deutschland wird das in einem sog. Stichprobenverfahren ermittelt und dokumentiert. Dieses FFH-Artenmonitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien- und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen. Eine oder mehrere solche Flächen befinden sich auch im FFH-Gebiet in unserer Gemeinde. Diese Probeflächen werden im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt im Zeitraum April 2021 bis Oktober 2023 begangen und bewertet. Ausdrücklich wird in der Information des Landesamtes darauf hingewiesen, dass die Untersuchungen keine Konsequenzen für die Grundstückseigentümer und die Nutzungsberechtigten haben und auch keine Beeinträchtigung der Flurstücke darstellen. Nähere Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt.
Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung wurde über den aktuellen Stand der Atommüll-Endlagersuche berichtet. Derzeit befindet sich diese Suche in Phase 1, nämlich in der Diskussion des Zwischenberichtes Teilgebiete. Dieser Zwischenbericht wurde am 28.9.2020 veröffentlich und benennt 90 Teilgebiete als möglichen Endlagerstandort. In Bayern sind rund 2/3 der Fläche betroffen, darunter auch ein größerer Umfang der Gemeinde Haiming. Grundlage dieser Festlegungen sind geologische Referenzdaten, die bei Auswertung im Bürowege als geeignete Standorte angesehen wurden. Für unser Gebiet ist maßgeblich das sog. tertiäre Tongestein. Im nächsten Schritt werden unter Verwendung von Ausschluss- und Abwägungskriterien aus der derzeitigen Fülle die Teilgebiete definiert, bei denen eine sog. obertägige Raumuntersuchung stattfinden soll; hier wird also erstmals die konkrete räumliche Situation bewertet. Ziel nach dem Standortsicherungsgesetz ist eine Reduzierung auf 6 mögliche Standortregionen. Mit dieser Untersuchung beginnt dann Phase 2. In Phase 3 werden dann Untersuchungen untertage durchgeführt und bis Ende 2031 soll dann ein konkreter Standort für ein Endlager vorliegen. Die Entscheidung trifft dann der Bundestag. Konkret auf unseren Bereich lässt sich sagen, dass hier bereits zwei ungünstige Faktoren in die Beratungen eingebracht werden: In unmittelbarer Nähe befinden sich sog. aktive Störzonen, ein absoluter Ausschlussgrund und im Tongestein ist zu anderen geologischen Formationen der Flächenbedarf am größten: Ein Endlager braucht hier eine Fläche von 10 km². Bei vorläufiger Bewertung ist es nicht wahrscheinlich, dass das Teilgebiet 02, zu dem Haiming gehört, ein möglicher Endlagerstandort wird.
Am 18,3.2021 Hat Dr. Moser, Leiter der Umweltabteilung der Fa. Wacker, die Daten zur Grundwasserentnahme im Jahr 2020 mitgeteilt. Wie in den zurückliegenden Jahren ist die Grundwasserförderung im erlaubten Rahmen dann notwendig, wenn das von Überackern bezogene Mühlbachwasser nicht zur Verfügung steht oder wegen Verunreinigung dieses Wasser nicht zur Aufbereitung für Reinstwasser verwendet werden kann. Für Kühlzwecke war im Jahr 2020 eine Grundwasserentnahme von ca. 94.000 m³ erforderlich, vor allem während der Revision der Druckleitung vom 21. – 29.9.2020 (ca. 84.000 m³). Der Bedarf an Grundwasser zur Beimischung für die Reinstwasseraufbereitung war im Jahr 2020 sehr gering: Es wurden nur 4.500 m³ benötigt. Denn eine organische Verunreinigung des Mühlbachwassers trat nur in wenigen kurzen Phasen auf. Geringe Grundwassermengen wurden im gesamten Jahresverlauf für die monatlich notwendigen kurzen Betriebsphasen zur Aufrechterhaltung der Fördertechnik gefördert. Insgesamt betrug die Menge des geförderten Grundwassers ca. 101.000 m³ und liegt damit ganz erheblich unter der genehmigten Menge von 1,3 Mio m³ pro Jahr. Die kontinuierlichen Pegelmessungen am Kressenbach und Stegbach zeigen keinerlei Einfluss der Grundwasserentnahme auf die Abflussmengen. Dr. Moser teilte weiter mit, dass im Rahmen ausführlicher Studien in den zurückliegenden Jahren eine Methode entwickelt wurde, um Harnstoff aus dem Mühlbachwasser zu entfernen. Damit verbleiben lediglich noch niedermolekulare organische Fraktionen, die zeitweise zu Qualitätsproblemen führen können. Die Grundwasserentnahme kann dadurch weiter reduziert werden; die großtechnische Umsetzung dieser Anlagenerweiterung bei der Reinstwassergewinnung soll Ende 2021 in Betrieb gehen. Für die in Ausnahmefällen weiter notwendige Grundwasserentnahme zur Beimischung wird die Fa. Wacker im Sommer dieses Jahres die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis beantragen.
Auch die Aktion Plant for the planet wird durch Corona eingebremst: Bereits im Herbst wurde die Pflanzung des Schulwaldes durch die 3.Klasse abgesagt und jetzt hat die Schulleitung mitgeteilt, dass mit Blick auf die aktuelle Situation eine Pflanzaktion im Frühjahr nicht machbar ist. Damit kann der bisherige Rhythmus nicht eingehalten werden und die nächste Pflanzung wird dann im Herbst mit der dann neuen 3.Klasse sein.
Dagegen startet das Schulgartenprojekt Ackerdemie wie geplant: Die Gartenfläche am Rand der Gottschallerwiese wurde bereits im Herbst gefräst und zur Humusbildung mit Laub abgedeckt. In der letzten Schulwoche vor den Osterferien wird diese Fläche jetzt mit Hilfe des Bauhofs gewendet und für die Ansaat vorbereitet. Die Kinder haben dann am Freitag ihren zweiten großen Einsatz: Nach dem Laubabrechen werden Unkraut und Steine abgesammelt bevor dann am 16.April der erste Pflanztermin ist. Auch hier gilt als Voraussetzung: Der Präsenzunterricht in der Schule muss dann erlaubt sein.
Der Landtag hat am 4.März eine wesentliche Änderung der Bayer. Gemeindeordnung beschlossen. Rückwirkend ab 1.Januar ist gem. Art. 47a GO künftig eine Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung möglich, es sind damit hybride Gemeinderatssitzungen möglich. Dies soll nicht nur für die Zeit der Pandemie gelten, sondern generell mehr Handlungsspielräume schaffen, z.B. um die Vereinbarkeit eines kommunalen Ehrenamtes mit Familie und Beruf zu verbessern. Rein virtuelle Sitzungen sind ausgeschlossen, denn die Gemeinderatssitzung (wie auch andere kommunale Gremien) müssen weiterhin öffentlich sein und zumindest der Bürgermeister muss körperlich im Sitzungsraum anwesend sein. Zwingend ist eine kombinierte Ton-Bild-Übertragung, wobei gewährleistet sein muss, dass sich anwesende und zugeschaltete Gemeinderatsmitglieder gegenseitig hörend und sehend wahrnehmen können. In öffentlichen Sitzungen müssen zudem die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder für die Zuhörer hör- und sichtbar sein. Bei technischen Störungen dürfen Sitzungen nicht beginnen oder sind zu unterbrechen. Dies gilt aber dann nicht, wenn die Ursache der Störung außerhalb des Verantwortungsbereichs der Gemeinde ist. Um diese Hybrid-Sitzungen einzuführen muss die Geschäftsordnung des Gemeinderates entsprechend geändert werden; dazu ist aber eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden erforderlich. Daneben gibt es noch eine Reihe von Einzelbestimmungen: So kann eine Quote von Zuschaltungen festgelegt werden, damit immer eine bestimmte Anzahl der Gremienmitglieder persönlich anwesend ist; die Zuschaltung kann generell erlaubt oder auf besondere Gründe beschränkt werden; die Zuschaltung kann auf bestimmte kommunale Gremien beschränkt werden und z.B. nur auf öffentliche oder nichtöffentliche Sitzungen. Es wird seitens des Ministeriums noch gesonderte Anwendungshinweise geben.
Wir planen und sind in Vorbereitungsgesprächen, eine Corona-Teststation in Haiming einzurichten. Gut geeignet ist dafür die Turnhalle, mit den getrennten Ein- und Ausgängen eine begegnungslose Nutzung erlaubt; im Bereich der Umkleideräume kann ein Wartebereich eingerichtet werden. Möglich ist das örtliche Testzentrum durch die Kooperation mit der Marienapotheke Marktl, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verantwortlich für die Durchführung des Tests und die Dokumentation, die gesamte weitere Logistik wird von der Gemeinde übernommen. Die Teststation könnte am Donnerstag, 8.4.2021starten; die Öffnungszeiten sind von 13.00 – 15.00 Uhr. Es ist eine telefonische Anmeldung erforderlich, dabei werden auch die Testzeiten mit einem 10-Minuten-Abstand vergeben. Das Testergebnis liegt nach etwa 30 Minuten vor und kann an der Teststation abgeholt werden. Dieses Testergebnis ist ein amtlicher Nachweis; der Test ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.
Aktuelle Ergänzung: Der Start der Corona-Test-Station ist für Donnerstag, 8. April, vorgesehen, aber wegen möglicher personeller Engpässe noch nicht sicher. Genaue Zeiten und Rufnummer für die Anmeldung werden hier auf der Homepage und in der Zeitung bekannt gegeben.

Bericht aus dem KommU
Die Baustellen sind wieder angelaufen. In Winklham-Nordwest ist der Kanal verlegt und sind alle Kanalhausanschlüsse erstellt. Bis Ostern werden die Wasser- und Gasleitung verlegt. In Haid-Süd haben die Arbeiten zur Baulandfreimachung begonnen.
Für das Gebäude der Tagespflegeeinrichtung sind jetzt alle Gewerke ausgeschrieben. Die restlichen Vergaben erfolgen kurz nach Ostern.

Investitionsprogramm für das Seniorenhaus
Im BRK-Seniorenhaus Bischof Sigismund Felix sind für die Jahre 2021 und 2022 umfangreiche Investitionen geplant. Kreisgeschäftsführer Josef Jung und Projektleiter Franz Fischer stellten dem Gemeinderat die einzelnen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten vor. Eine sehr dringende bauliche Maßnahme ist die Sanierung des in Teilbereichen undichten Flachdaches. Die eingebrachten Folien haben die Lebensdauer erreicht und sind brüchig, deswegen dringt Wasser ein. Für diese Maßnahme sind rd. 100.000 EUR veranschlagt. Eine weitere dringend notwendige technische Maßnahme ist der Einbau einer neuen Ruf- und Brandmeldeanlage. Damit verbunden ist auch eine Rauchüberwachung in den einzelnen Räumen. Dies ist verbunden mit einer Aufrüstung der digitalen Netzstruktur und Ausstattung aller Bereiche des Hauses mit WLan. Die Kosten dafür liegen geschätzt bei 290.000 EUR. Eine erhebliche bauliche Umgestaltung sowohl im westlichen Gebäudetrakt wie auch im sich anschließenden Außenbereich verlangt die Erweiterung des Angebotes mit einem beschützenden Bereich. Josef Jung bezeichnet dies als das Herzstück der geplanten Investitionen. Denn es bedeutet eine wichtige inhaltliche Ausweitung der stationären Altenpflege im Haiminger Seniorenhaus und bietet demenziell veränderten Menschen den entsprechenden Lebensraum. Bei diesen Umbauten werden auch die neuesten Pflegekonzepte gerade für diesen Personenkreis berücksichtigt. Angebote für Menschen in dieser Lebenssituation gibt es im Landkreis nur wenige, das Haus in Haiming erhält dadurch ein Alleinstellungsmerkmal. Für die notwendigen Umbauten ist ein Kostenansatz von 170.000 EUR vorgesehen. Schließlich besteht im Zusammenhang mit dieser Neukonzeption und auch wegen des Baus der Tagespflege die Notwendigkeit, den Garten im östlichen Bereich neu zu gestalten. Er ist gleichsam auch das grüne Verbindungsband von Seniorenhaus und Tagespflege. Die Kosten dafür werden mit rd. 60.000 EUR veranschlagt. Weitere 60.000 EUR im Investitionsprogramm sind für sonstige reguläre Investitionen (Nachrüstung Aufzug, Türsprechanlage, Fassadenrenovierung, Erneuerung Hebeanlage Kanal) vorgesehen. Insgesamt will der BRK-Kreisverband Altötting damit 680.000 EUR in die Zukunft des Seniorenhauses investieren. Diese Finanzmittel aufzubringen fällt nicht leicht, da im Haushaltsplan im Zusammenhang mit den Pflegeplatzkosten nur rd. 70.000 EUR jährliche Investitionen vorgesehen sind. Das BRK hat deswegen an die Gemeinde auch einen Zuschussantrag gestellt, über den in der Aprilsitzung entschieden wird.

Örtliche Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2021/22
In den zurückliegende drei Jahren sind die Geburtenzahlen in der Gemeinde stark angestiegen: 2018 und 2019 je 29 Kinder und 2020 gab es 33 Geburten. Dies spiegelt sich auch in den Anmeldezahlen für Kinderkrippe und Kindergarten wider. Bei Ausnutzung der Platzsharingmöglichkeiten in der Krippe (nicht alle Kinder besuchen die Krippe an fünf Tagen in der Woche) sind dort im September 2021 für 18 Plätze 25 Kinder angemeldet und ein Kind steht auf der Warteliste; im Kindergarten sind unter Einrechnung von 8 Kindern unter 3 Jahre (sie zählen für den Platzbedarf doppelt) 93 Plätze belegt. Die aktuelle Bedarfsanerkennung der Gemeinde lautet aber auf 18 Plätze in der Krippe und 80 Plätze im Kindergarten. Nach der neuen Bedarfserhebung reichen diese Plätze im Kindergarten für die kommenden Jahre nicht aus und deswegen werden jetzt 105 Plätze im Kindergarten als bedarfsnotwendig anerkannt. Von diesen 105 Plätzen können 12 mit Kindern unter 3 Jahren belegt werden. Damit stehen für Krippenkinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren insgesamt 30 Plätze zur Verfügung. Damit kann auch der Bedarf für Kinder im Krippenalter abgedeckt werden. Diese mit der Bedarfsanerkennung zusätzlich eingerichtete Gruppe wird eine Natur- und Gartengruppe sein: Dafür gibt es ein eigenes pädagogisches Konzept und es wird dafür auch ein eigenes Gartenhaus mit Gruppenraum, Intensivraum und notwendigen Nebenräumen errichtet. Dazu laufen gerade Grundstücksverhandlungen und Planungsgespräche. Die konkreten Entscheidungen werden in der Aprilsitzung getroffen werden.

Neue Schließanlage Unterer Wirt
Derzeit wird coronabedingt der Untere Wirt nur eingeschränkt genutzt. Im Normalbetrieb gibt es aber eine Vielzahl von Nutzern der verschiedenen Räume und in den vergangenen Jahren wurde auch eine Vielzahl von Schlüsseln ausgegeben. Mittlerweile ist nicht mehr nachvollziehbar, welche Schlüssel im Umlauf sind und welche Personen zu den verschiedenen Räumen Zutritt haben. Der neue Hausmeister hat deswegen einen Vorschlag für ein neues Schließsystem erarbeitet, das über ein elektronisches Schließsystem umgesetzt werden soll. Dieses System ist individuell programmierbar und hat eine Reihe von Vorteilen: Jeder einzelne Schlüssel ist individuell programmierbar und kann bei Verlust gesperrt werden. Damit ist auch die Ausgabe der Schlüssel und deren Überwachung wesentlich besser zu handhaben. Die einzelnen Zylinder sind einfach und schnell einzubauen und es ist kein Stromanschluss erforderlich, da die Zylinder mit Batterie versorgt werden und die Lebensdauer bei ca. 6 Jahren liegt. Alle Türen können mit einer Panikfunktion ausgerüstet werden, sind also von innen jederzeit zu öffnen. Die Kosten für diese Umrüstung belaufen sich gem. Angebot der Fa. Winkhaus auf 8.000 EUR. Der Gemeinderat stimmte dieser Beschaffungsmaßnahme zu.

Straßennamen für die neuen Erschließungsstraßen in Haid
Mit Beginn der Erschließungsplanung für die beiden Baugebiete Haid-Osat und Haid-Süd brauchen die dort geplanten Straßen auch einen offiziellen Namen. Bereits in der ersten Anliegerversammlung wurde der Wunsch geäußert, dass hier nicht die bisher bestehende Hausnummernvergabe ohne Straßennamen fortgesetzt werden darf, da dann die Orientierung z.B. für Rettungsdienste immer schwieriger wird. Deswegen beschloss der Gemeinderat folgende Straßennamen: Beim Haidweber für die Stichstraße in Haid-Ost und Haider Süden in Haid-Süd.

Wolfgang Beier