Bericht zur Gemeinderatssitzung am 14-05-20

Bericht des Bürgermeisters
Den ersten Bericht des Bürgermeisters in der neuen Wahlperiode kann ich mit einer erfreulichen finanziellen Mitteilung beginnen: Von der Regierung von Oberbayern erhielten wir die Mitteilung, dass der pauschale Förderbetrag für die Schaffung eines zusätzlichen Stellplatzes im Feuerwehrhaus Piesing in Höhe von 27.500 EUR zur Auszahlung kommt.
Am Montag 11.5.2020 wurde der Schulbetrieb an der Grundschule in Haiming wieder aufgenommen. Die 4. Klasse kommt in zwei Schichten, wöchentlich getrennt, zum Unterricht. Am Montag waren das 13 Mädel und Buben. Der Unterricht endet bereits um 10.15 Uhr – seitens des Ministeriums wird das damit begründet, dass den Schülern ein langsames Eingewöhnen in den Präsenzunterricht ermöglicht wird. Ab 18.5. kommt dann die 1.Klasse, auch in zwei Schichten wieder zur Schule. Nach den Pfingstferien kommen dann auch die weiteren Klassen zur Schule. Der Schulbus fährt auch wieder, die Mittagsbetreuung für die dazu angemeldeten Kinder ist gewährleistet. Es ist schon ein merkwürdiges Bild, wenn die Kinder mit Mundschutz und im 2-Meter-Abstand in Richtung Schulhaus gehen. Mittlerweile wurde das System wieder geändert. Ab 18. Mai kommen die Klassen 1 und 4 täglich in die Schule, aber im Schichtbetrieb. Also ein Teil von 8.00 – 10.00 Uhr und der andere Teil von 10.15 – bis 12.30 Uhr. Das bedeutet auch viel organisatorischen Aufwand bei der Einteilung der Schulbusse. Wie das Ganze dann nach den Pfingstferien weitergeht, bleibt abzuwarten.
Die Arbeiten für die Neugestaltung des Spielplatzes am Kindergarten gehen zügig voran: Am 7.Mai war der Aufbau der angeschafften Geräte abgeschlossen und ein Prüfer von der gemeindlichen Unfallversicherung hat sie auch bereits baulich abgenommen. Es fehlt noch die Edelstahlrutsche, die ja vom alten Spielplatz wiederverwendet werden soll. Hier ist noch die Holzverplankung an der Unterseite zu erneuern. Die notwendigen Wasserleitungen sind bereits verlegt, es folgt noch ein Stromkabel für den hinteren Bereich des Spielplatzes. Die nächsten Arbeiten sind die Einfüllung des Sandes und die Ansaat des ganzen Geländes. Die offizielle Eröffnung des neuen Spielplatzes wird dann Anfang September sein. Ob dabei auch mit einem Fest das 30-jährige Bestehen des Kindergartens gefeiert werden kann, ist wegen Corona noch offen.
In Niedergottsau gibt es im Friedhof eine kleine offene Kapelle, die 1925 errichtet wurde und in der auf insgesamt 4 Holztafeln die Gefallenen der beiden Weltkriege namentlich erwähnt sind. Diese Tafeln sind zum Teil stark verwittert, so dass die Namen nur noch schwer zu lesen sind. Diese Tafeln werden jetzt im Auftrag der Gemeinde und in Absprache mit der Kirchenverwaltung und der Krieger- und Soldatenkameradschaft  renoviert. Die Kosten betragen rund 1.200 EUR und die KSK wird sich mit einer Spende beteiligen. Nach Abschluss dieser Arbeiten sind dann alle Kriegerdenkmäler und Erinnerungstafeln in Haiming und Niedergottsau erneuert.
In einer Videokonferenz hat TenneT am 11.5.2020 den derzeitigen Planungsstand für den Ersatzneubau der 380 kV-Leitung Pirach – Pleinting vorgestellt. Im Mittelpunkt standen dabei die Informationen zu den Auswirkungen, wenn bei der Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) für diese Trasse die Option einer Erdverkabelung eingeführt wird. Diese gesetzgeberische Entscheidung hätte schon längst getroffen werden müssen, ist aber weiterhin offen. Dennoch hat TenneT im Vorgriff bereits Planungsprämissen für eine Erdverkabelung entwickelt und mit dem Bayer. Wirtschaftsministerium abgestimmt. Maßgeblich ist, dass weiterhin die bisher erarbeiteten Trassenkorridore von Pirach zum Einspeisepunkt Simhar bei Tann gültig sind und diese in einem aufwändigen Prüfungsverfahren daraufhin untersucht werden, in welchen Abschnitten eine Erdverkabelung entsprechend der Planungsprämissen möglich ist. Nach den Darlegungen der TenneT-Mitarbeiter ist die Freileitung der Regelfall und die Option einer Erdverkabelung besteht nur dort, wo nach dem Grundsatz des Wohnumfeldschutzes (bekannt als Abstandsregel von 200 Metern im Außenbereich und 400 Metern zum bebauten Innenbereich) eine Freileitung nicht möglich ist. Dann aber ist bei der Prüfung einer Erdverkabelung zusätzlich zu berücksichtigen, dass es sich gesetzlich um eine Kann-Bestimmung handelt (§ 4 Abs. 1 BBPlG) und auch die technische Ausführung eines Erdkabels, insbesondere die baulichen Einrichtungen der Kabelübergangsanlagen zu raumrelevanten Beeinträchtigungen führen kann. Dies könnte dann eine Erdverkabelung in solchen Bereichen ausschließen. Zum zeitlichen Ablauf wurde mitgeteilt, dass derzeit alle Trassenkorridore auf diese Erdkabeloption hin identifiziert und bewertet werden und dies in die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren eingearbeitet wird. TenneT geht derzeit, wenn keine weiteren gesetzlichen Verzögerungen mehr eintreten, davon aus, dass im Januar 2021 das Raumordnungsverfahren beginnt. dann prüft die Regierung von Oberbayern die Unterlagen, nimmt die landesplanerische Bewertung vor und schlägt am Ende eine sog. Vorzugstrasse vor. Für diese Trasse werden dann die Genehmigungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird endgültig entschieden ob und wo die 380 kV-Leitung als Erdkabel ausgeführt wird.

Bericht aus dem KommU
Für die beiden Straßenprojekte Ortsdurchfahrt Eisching und Gemeindeverbindungsstraße Eisching – Weg liegt eine erste Entwurfsplanung vor. Es werden jetzt die Grundstückseigentümer angeschrieben mit dem Angebot, für einen Besprechung der Planung einen Termin zu vereinbaren. Dann wird es voraussichtlich im Juni auch noch eine Vor-Ort-Begehung geben, um konkrete Wünsche und Detailfragen abzuklären.
Am 12.5.2020 erfolgte die Abnahme der Feinschicht im Mühlbachweg, Mängel wurden nicht festgestellt.

Erneuerung Heizung Unterer Wirt
Von den gemeindlichen Gebäuden wird lediglich noch das Bürgerhaus Unterer Wirt mit Öl beheizt, alle anderen Liegenschaften sind auf Pellets- oder Gasheizung oder Fernwärme umgestellt worden. Der durchschnittliche jährliche Ölverbrauch im Unteren Wirt beträgt rd. 4.500 Liter, zuletzt wurden dort die Restmengen vom Kindergarten und der Alten Schule verbraucht. Die Heizungsanlage selbst ist bereits älter und es treten vermehrt Störungen auf. Im Zuge des Ausbaus des Erdgasnetzes in Haiming wurde bereits vor drei Jahren das Gebäude mit einem Erdgasanschluss ausgestattet. Aus allen diesen Gesichtspunkten heraus und auch um weitere Reparaturen zu vermeiden ist es sinnvoll, jetzt diec Heizung des Gebäudes auf Erdgas umzustellen. Der Kostenaufwand dafür wird mit 40.000 EUR geschätzt, die Stilllegung des Erdtanks verursacht weitere Kosten in Höhe von ca. 10.000 EUR. Der Gemeinderat hat dieses Vorhaben gebilligt und die Verwaltung beauftragt, für die Auftragserteilung drei Angebote im Wege der Verhandlungsvergabe einzuholen. Die Auftragsvergabe erfolgt dann in einem weiteren Beschluss.

Neue Feuerwehrsirene Niedergottsau
Die Sirene für den Ort Niedergottsau befindet sich auf dem Dach des Gasthauses Mayrhofer und ist elektrisch über die bisherige Gasthausküche angeschlossen. Im Rahmen der Umbauarbeiten müsste deswegen auch dieser Anschluss erheblich verändert werden. Hinzu kommt, dass diese Sirene nicht mehr dem neuesten technischen Standard entspricht. Deswegen schlug der Kommandant der Feuerwehr Niedergottsau vor, statt den kostenaufwändigen Umbau vorzunehmen gleich eine neue digitale Alarmsirene auf dem Dach des Feuerwehrhauses zu installieren. Dies verursacht zwar höhere Kosten – die Schätzung beläuft sich auf ca. 12.000 EUR – ist aber unter allen Gesichtspunkten die technisch und rechtlich bessere und auch zukunftssichere Lösung. Hinzukommen die Aufwendungen für den Abbau der alten Sirene und die bauseits zu erbringenden Leistungen (Kabelverlegung zum Potenzialausgleich, Bereitstellung eines Hubsteigers). Der Gemeinderat befürwortete diese Veränderung des Standortes der Alarmsirene für Niedergottsau und beschloss, die Firma Hörmann mit der Neuerrichtung der Alarmsirene zu beauftragen.

Fernwärmeanschluss Rathaus
Bereits bei der Planung des neuen Rathauses gab es den Wunsch, im benachbarten landwirtschaftlichen Anwesen eine Hackschnitzelheizung zu installieren und das Rathaus über eine Fernwärmeleitung mit Heizenergie zu versorgen. Dies war aber 2006 aus verschiedenen Gründen nicht möglich und deswegen wurde das Rathaus mit einer Holzpelletsheizung als umweltfreundliche Lösung ausgestattet. Jetzt plant Maximilian Haunreiter für das Anwesen Hauptstraße 14 eine Heizungserneuerung und wird deswegen im landwirtschaftlichen Nebengebäude eine Hackschnitzelheizung errichten. Die Leistungsfähigkeit dieser Anlage kann darauf ausgerichtet werden, auch die unmittelbar benachbarten Gebäude mitzuversorgen. Er ist deswegen an die Gemeinde mit dem Angebot herangetreten, das Rathaus an eine Fernwärmeleitung anzuschließen und mit Heizenergie zu versorgen. Der Anschlusswert beträgt ca. 30 kW, die Anschlussgebühren unter Einschluss der Übergabestation betragen 150 EUR je kW. Der Beginn des Wärmebezugs ist freigestellt, es kann also somit die bestehende Pelletsheizung weiter betrieben werden, solange diese ohne nennenswerte Störungen läuft. Der Gemeinderat begrüßte diese Option zur Umstellung der Heizung und beschloss deswegen, das Angebot von Maximilian Haunreiter zum Anschluss an die Fernwärmeleitung anzunehmen und den entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Breitbandausbau – Start des Auswahlverfahrens
Im 1.Verfahren des Bayerischen Förderprogramms für den Breitbandausbau wurden in Haiming im gesamten Gemeindegebiet 110 Objekte mit Glasfaser versorgt oder durch das Vectoringverfahren die Datenleistung auf über 30 Mbit/s erhöht. Mit dem bereits weitverbreitet vorhandenen Breitbandkabel (früher Kabel Deutschland) war damit die Gemeinde bei den Gebäuden zu 95% mit Datenleistungen von 30 Mbit/s bis 1GBit/s versorgt. Zeitlich anschließend wurde ein Breitband-Masterplan erstellt und dieser wies für das Gemeindegebiet insgesamt 118 weiße Flecken auf. weitgehend waren das unbebaute Grundstücke, wenige Einzelgebäude vor allem im Außenbereich und Objekte, deren Erschließung von Seiten der Gemeinde nicht notwendig ist (z.B. Pumpwerk der ÖBK am Inndamm, Pflanzgarten im Forst, Kläranlage der Fa. Wacker). Dennoch wurde im 2.Verfahren das Erschließungsgebiet auf alle diese Bereiche ausgedehnt. dabei stellte sich im Auswahlverfahren heraus, dass auf der Grubndlage der Angebote von Netzbetreibern die Gemeinde einen Eigenanteil von 2,5 Mio EUR hätte leisten müssen. Dies ist finanziell nicht möglich, deswegen wurde das 2. Verfahren beendet.
Im jetzt begonnenen 3. Verfahren stellte sich bei der ersten Stufe – Markterkundung – heraus, dass kein Netzbetreiber eigenwirtschaftlich diese weißen Flecken erschließen wird. Deswegen geht die Gemeinde jetzt den 2.Schritt: Das Auswahlverfahren. Hier werden die zu erschließenden Objekte – Gebäude und unbebaute Grundstücke – festgelegt und in Loose aufgeteilt. Maßgeblich für diese Festlegung sind einerseits die Festlegung einer gewissen Mindestzahl zu erschließender Objekte, damit ein Netzbetreiber überhaupt ein Angebot abgeben wird und andererseits das Gebot der Wirtschaftlichkeit. denn die zu erwartenden von der Gemeinde zu tragenden Ausbaukosten (sog. Wirtschaftlichkeitslücke) sollen das noch geförderte Investionsvolumen von 1,6 Mio EUR ausschöpfen, aber auch nicht übersteigen, damit der notwendige Gemeindeanteil von rund 360.000 EUR finanzierbar bleibt. Besonders kostenträchtige Ausbaustrecken im Außenbereich können deswegen nicht aufgenommen werden, ebenso sind alle Objekte herausgenommen, für die eine Breitbanderschließung in diesem Verfahren nicht erforderlich ist (z.B. ÖBK-Pumpstation am Inndamm, Kläranlage, Gebäude am Pflanzgarten) oder für die durch eine gute Moilfunkanbindung eine schnelle Internetverbindung gewährleistet ist (Oberloh, Neuhaus). Zur Absicherung, dass das Investitionsvolumen nicht überschritten wird, werden 2 Lose gebildet: Im Los 1 sind alle ausgewählten Objekte im Gemeindebereich zusammengefasst mit Ausnahme von Holzhausen und Niedergottsau, die dort vorhandenen weißen Flecke (in der Regel Baulücken) bilden das Los 2. Dies deswegen, weil im Zuge der Errichtung des Mobilfunkmastens eine Glasfaseranbindung in Niedergottsau geschaffen wird und dann nachfolgend die Erschließung der weißen Flecken wesentlich günstiger umzusetzen ist. Die jetzt vorgenommene Beschränkung des Erschließungsgebietes und die Aufteilung in 2 Lose ist auch deswegen vertretbar, da ein nächstes Förderverfahren in Aussicht gestellt wird, bei dem auch in bereits versorgten Bereichen eine Glasfaseranbindung möglich gemacht werden soll (sog. GigaBit-Verfahren).
Der Gemeinderat billigte das von der Verwaltung erarbeitete Erschließungsgebiet und die Aufteilung in 2 Lose und beschloss den Start des Auswahlverfahrens.

Wolfgang Beier