Bericht zur Gemeinderatssitzung am 19-09-19

Bericht des Bürgermeisters
Für das Mobilfunkförderprogramm ist die Regierung der Oberpfalz zuständig. Auf unsere Interessensbekundung zur Teilnahme an dem Förderprogramm erhielten wir am 6.8.2019 die Mitteilung, dass unser Gemeindegebiet keine unversorgten Flächen aufweist und deswegen gem. der Richtlinie eine Förderung nicht möglich ist. Zugleich wurde aber mitgeteilt, dass für unseren Bereich bei den Mobilfunkbetreibern nachgefragt wird, ob und in welchem Umfang Ausbaupläne bestehen. In diesem Zusammenhang werden die Betreiber auch aufgefordert in Sachen Mobilfunkabdeckung die Differenz zwischen tatsächlicher Wahrnehmung und Darstellung auf der Karte zu erklären.
Am 11.8.2019 war erstmals Bischof Stefan Oster in unserer Gemeinde zu Gast. Er leitete den Festgottesdienst anlässlich der Feier 150 Jahre Familie von Ow im Niedergern, nahm an der Feier in Piesing teil und besuchte auch das Seniorenhaus. Mit einem persönlichen Segenswunsch schrieb er sich ins Goldene Buch der Gemeinde ein.
Einen 24-Stunden-Tag gab es für die Jugendfeuerwehrleute von der Feuerwehr Niedergottsau. Von Samstag, 31.8. um 10.00 Uhr bis Sonntag 1.9. um 10.00 Uhr gab es für 6 junge Burschen und ihre drei Jugendbetreuer unterschiedliche Einsätze und Aufgaben zu bewältigen. Es musste ein Baum von der Straße entfernt und ein bei einem Verkehrsunfall Verletzter geborgen werden. Am Sportplatz Niedergottsau war ein Holzhausbrand zu löschen und in der Schulstraße veranlasste eine Rauchentwicklung im Keller einen Einsatz. Die vielfältigen Aufgaben vermittelten den Nachwachsfeuerwehrlern einen guten Einblick in das breite Aufgabenspektrum der Feuerwehr.
Das neue Schuljahr in der Grundschule Haiming beginnt mit 15 Erstklässlern und mit Frau Fischerauer als neuer Lehrerin für die 4. Klasse. Die Wahl zum Elternbeirat gab folgende Ergebnisse: Karin Frömmel ist neue Vorsitzende, Gaby Patsch ist Stellvertreterin und Natascha Winklharrer Schriftführerin.
Anfang August wurde von der Staatsregierung im  Rahmen des DigitalPaktes Schule die genaue Höhe der Förderung bekanntgegeben. Haiming erhält danach einen Förderzuschuss in Höhe von 32.903 EUR. Diese Mittel können bis Ende 2021 abgerufen werden und dienen der Finanzierung eines WLan-Zugangs für die Klassenzimmer, die Ausstattung mit PCs, Tablets oder Laptops und die Anschaffung von Dokumentenkamera, Beamer und interaktiver Tafel für die Klassenräume. Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines Medienkonzeptes durch die Schule und eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen IT-Ausstattung. Es gilt auch eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren; solange müssen also angeschaffte Geräte genutzt werden. Der Fördersatz ist auf 90% beschränkt, also 10% der Anschaffungskosten hat in jedem Fall die Gemeinde zu tragen. Für die Hardware sind auch Mindestkriterien hinsichtlich Ausstattung und Leistungsfähigkeit bestimmt worden. Nicht gefördert werden die Kosten für Software, Installation und Wartung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erarbeitet die Schule gerade ihr Medienkonzept unter dem Gesichtspunkt des bestmöglichen pädagogischen Nutzens der IT-Ausstattung für die Kinder.
Seit dem Abend des 24. August sorgt die Fackel der OMV-Raffinerie nicht nur für einen hellen Nachthimmel, sondern auch für erhebliche Lärmbeeinträchtigung und auch Sorgen und teilweise Ärger in der Bevölkerung. Die Sorge betrifft die Ursache und mögliche Auswirkungen. Hierzu teilte die OMV sehr schnell mit, dass wegen eines Ausfalls von Kühlmaschinen in der Ethylenanlage das kontrollierte Abfackeln von Prozessgasen notwendig war. Damit dieses Abfackeln weitgehend rußfrei erfolgt, wird an den Fackelköpfen Dampf zugeführt, was zu dem erheblichen und weit hörbaren Lärm führt. Nach Abschluss der Reparatur der Ausfallursache wurden die Anlagen wieder schrittweise angefahren und seit 4.9. befindet sich die Raffinerie wieder im Teillastbetrieb. Am 12.9. teilte der stellvertretende Werkleiter der OMV mit, dass der Regelbetrieb wieder aufgenommen wurde und kein Fackelbetrieb mehr erforderlich ist.
Da seitens verschiedener Personen eine Rußverschmutzung auf PV-Anlagen, auf Hausdächern und weiteren Anlagen mitgeteilt wurde hat der Bürgermeister am 31.8. veranlasst, dass an den mitgeteilten Objekten von Mitarbeitern der OMV Proben vor Ort genommen und analysiert wurden. In allen Fällen hat sich herausgestellt, dass die Verschmutzung, die teilweise auch nur sehr geringfügig war, nicht auf eine Rußemission zurückzuführen war. In diesem Zusammenhang bittet die OMV darum, über das Bürgertelefon die Umweltabteilung direkt zu verständigen, insbesondere wenn es sich um erhebliche Beeinträchtigungen handelt.
Mit Verantwortlichen der Breitbandberatung Bayern hat kürzlich ein Gespräch stattgefunden. Die Gemeinde hatte ja ein 2. Verfahren in der Breitbandinitiative begonnen und ist bis zum Auswahlverfahren gekommen. Im Auswahlverfahren hat sich keine Firma für die Erschließung von über 110 weißen Flecken beworben. Damit ist das 2. Verfahren gescheitert und wurde auch offiziell beendet. Es gibt mehrere Argumente, warum die Netzbetreiber kein Angebot abgegeben haben. Da ist zum einen die permanente Beanspruchung aller Kapazitäten für die Erschließungen, welche die Firma nahe ans Chaos führt. Zum anderen wurden wohl erhebliche Mittel vom Breitbandausbau in die Versteigerungskosten für die 5G-Lizenzen umgeschichtet. 5G wird den Netzbetreibern attraktiver erscheinen, als kabelgebundene Systeme. In der Zukunft werden die Kommunen wohl nur Angebote erhalten, wenn beispielsweise Leerrohre für die Glasfaserstrecken vorhanden sind. Die Kommunen müssen diese also bauen und im Auswahlverfahren zur Übernahme anbieten. Grundlage dafür kann der Masterplan FTTH sein. Bei jeder Tiefbaumaßnahme ist daher zu überlegen, ob die Gemeinde eine Leerrohrinfrastruktur schafft. Die Mittel hierfür könnten zwar verloren sein, wenn aber tatsächlich Maßnahmen erfolgen, dann könnten die Kosten zumindest zum Teil wieder zurückfließen. Hoffnung auf diese Entwicklung besteht, weil ein neues Gigabit-Förderprogramm aufgelegt werden soll. Mit diesem würden bereits bestehende kupferkabelgebundene Breitbandsysteme mit Glasfasersystemen überbaut. Anders wird ein flächendeckender Gigabitausbau nicht erreicht werden können. Konkret bedeutet das, dass bei vertretbaren Kosten die Gemeinde bei allen Straßenbaumaßnahmen auch die passive Infrastruktur für Glasfaser mit einbauen wird.
Am 8. September feierte der Altmännerverein Haiming-Niedergottsau sein 60-jähriges Jubiläum mit einem Festgottesdienst und einem unterhaltsamen Nachmittag im Gasthaus Mayrhofer. Die vielfältigen Aktivitäten wurden in einer Bilderpräsentation deutlich und ein Novum war auch, dass sich interessierte Bürger um die Schirmherrschaft bewerben mussten. Da der Bürgermeister den Zuschlag bekam, erhielt der Altmännerverein für die Fortführung seiner Arbeit auch eine finanzielle Spende.

Bericht aus dem KommU
Eine Reihe unserer Tiefbaumaßnahmen sind bereits abgeschlossen: Ausbau Feichtstafelberg, Sanierung der Straße von Eisching nach Daxenthal, Erneuerung Einmündung Schlossstraße in Hauptstraße, Asphaltierung der Tangente Schlossstraße und einige Fensterungen im Gemeindegebiet. Kurz vor Fertigstellung sind die Erschließungsstraßen Am Mitterfeld, Am Zehentweg und Erlenstraße. Noch im Bau ist die Sanierung Ortsdurchfahrt Holzhausen, 1. Abschnitt, da hier mit Wasserleitung und teilweiser Straßenentwässerung ein zeitaufwändiger Leitungsbau zu erfolgen hat. Der Abschluss ist hier für Ende November geplant. Für die Eigenstromverbrauchsanlage auf dem Dach Sporthalle mit Versorgung Schule, Turnhalle und Rathaus ist der Auftrag Ende August erteilt worden.

Bebauungsplan Haid-Ost
Zum neuen Bebauungsplan Haid-Ost, durch den in Haid auf 11 Parzellen Baumöglichkeit geschaffen wird, gab es im Rahmen der öffentlichen Auslegung seitens der Bürger keine Einwendungen. Vom Landratsamt kamen zu einzelnen Festsetzungen ergänzende Hinweise, insbesondere zur Gestaltung der Ortsrandeingrünung. Hier wird jetzt genauer geregelt, dass 2/3 der auf einem Grundstück zu pflanzenden Bäume und Sträucher dann, wenn das Grundstück am Rand des Baugebietes liegt, innerhalb des dargestellten Eingrünungsstreifens zu pflanzen sind. In den Hinweisen des Bebauungsplanes werden auch Aussagen zur Qualität der Bäume und Pflanzen gemacht. Einen umfangreicheren Abwägungsbeschluss war zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern erforderlich. Diese hatte aus den Gesichtspunkten des Vorranges einer zentralen Siedlungsentwicklung, der Innenverdichtung und des Flächensparens darum gebeten, die geplante Baulandausweisung, nochmals zu prüfen. In seinem umfangreich begründeten Abwägungsbeschluss der Gemeinderat auf die Bedenken ein und legt dabei die Besonderheit der gemeindlichen Siedlungsstruktur dar, dass nämlich neben den Hauptorten weitere dörfliche Siedlungsschwerpunkte bestehen, die infrastrukturell voll erschlossen sind und eine gute Sozialstruktur haben. Auch wird darauf verwiesen, dass eine Innenverdichtung in den Hauptorten Haiming und Niedergottsau deswegen derzeit nicht möglich ist, weil Baulücken dem Markt aus verschiedenen Gründen nicht zur Verfügung stehen, Freiflächen bewusst als grüne Inseln innerhalb der Bebauung erhalten bleiben sollen und für eine Siedlungsentwicklung denkbare Flächen nicht zur Verfügung stehen. Zum Gesichtspunkt des Flächensparens wird darauf hingewiesen, dass auch an anderer Stelle Flächen in gleichem Umfang zur Bebauung genützt würden und in Haid durch sehr zurückhaltende Straßenerschließung die Flächenversiegelung reduziert wird und die überörtlichen Wegeverbindungen vollständig vorhanden sind. Im Ergebnis hat der Gemeinderat an der Planung des Baugebietes Haid-Ost festgehalten und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Verlegung eines Oberflurhydranten Schulstraße Niedergottsau
Der Oberflurhydrant in der Schulstraße auf Höhe der Zufahrt zum Parkplatz Gasthaus Mayrhofer ist defekt und muss erneuert werden. Da der Standort nicht optimal ist, hat die Feuerwehr Niedergottsau beantragt, diesen Oberflurhydranten im Bereich der Zufahrt zum Feuerwehrhaus zu errichten und zugleich den im Bereich des Parkplatzes befindlichen Unterflurhydranten in der gleichen, jetzt bepflanzten Freifläche zu platzieren. Es ergäben sich daraus erhebliche Vorteile: Der Unterflurhydrant ist nicht mehr zugeparkt und damit im Einsatzfall und bei Übungen jederzeit zugänglich. Der Oberflurhydrant kann ohne Beeinträchtigung des Verkehrs zu Übungszwecken und bei Leistungsprüfungen genutzt werden. Ausgestattet mit einem verschließbaren Deckel ist der Oberflurhydrant dann auch ohne größeren Zeitaufwand zum Befüllen des Tanks des Löschfahrzeuges nutzbar. Diese Argumente waren für den Gemeinderat ausschlaggebend, der zur Verlegung notwendigen Investition in Höhe von 10.500 EUR zuzustimmen.

Erschließung Baugebiet Winklham-West
Der Bebauungsplan für das Baugebiet Winklham-West ist rechtsgültig, dort können im Jahr 2020 die ersten drei Grundstücke vergeben werden. Deswegen ist es erforderlich, im Jahr 2020 die Erschließung durchzuführen. Dazu gehört der Bau von Straße, Schmutzwasserkanal und Straßenentwässerung mit Sickerrigolen. Der Gesamtaufwand wird rund 300.000 EUR betragen, der von den Käufern der Grundstücke über Anschlussgebühren (Kosten Schmutzwasserkanal) und Kostenerstattungsverträge zu tragen ist. Mit der Durchführung der Erschließungsmaßnahme hat der Gemeinderat das KommU beauftragt.

Errichtung einer neuen Zufahrt in Winklham
Bei der Planung des Baugebietes Winklham-West wurde auch die beengte Straßenerschließung über den Schöffbergweg, insbesondere im Bereich des Anwesens Wimmer besprochen. Als Abhilfe wäre es möglich unter Nutzung eines gemeindlichen Feldweges die Erschließungsstraße zum neuen Baugebiet Richtung Westen zu verlängern und dann in einem Bogen über den Winklhamer Bach in den Neuhauserweg einzuschleifen. Dieser Straßenneubau wäre dann für die Häuser am Wiesenweg, am Schöffbergweg und im neuen Baugebiet die schnellste Verbindung Richtung Westen zur Kreisstraße. Für den Innenbereich Winklham wäre es eine erhebliche Entlastung. Die für den Bau der Straße notwendigen Flächen konnte die Gemeinde mittlerweile erwerben; eine vorläufige Kostenschätzung geht unter Einschluss der Brücke über den Bach von rd. 130.000 EUR aus. Der Gemeinderat hatte die Grundentscheidung zu treffen, ob die Planung weitergeführt werden soll. Denn zunächst ist eine Untersuchung des Bodens erforderlich und mit Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Querung des Baches zu klären. Der Gemeinderat stimmte der Klärung dieser Voraussetzungen für einen möglichen Straßenbau zu.

Stellplatzablöse für Erweiterung Kirchenwirt Niedergottsau
Der Kirchenwirt in Niedergottsau will für sein Hotel durch einen Neubau zusätzliche Zimmer schaffen. Im Rahmen der Baugenehmigung sind dann für die Gasstätte und das Hotel insgesamt 22 Stellplätze nachzuweisen. 18 dieser Stellplätze können vom Eigentümer auf dem eigenen Grundstück oder einem Nachbargrundstück dinglich gesichert werden. Vier weitere Stellplätze können auf öffentlichem Grund nachgewiesen werden, wenn die Gemeinde dem zustimmt. Dazu kann auf der Grundlage von Art. 47 Abs.3 Nr.3 BayBO ein Vertrag über eine Ablöse dieser Stellplätze geschlossen werden, was im Ergebnis dazu führt, dass ohne konkrete Festlegung oder örtliche Kennzeichnung vier Parkplätze im näheren oder weiteren Umfeld der Gaststätte genutzt werden – wie das jetzt auch bereits der Fall ist. Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag wird der Eigentümer davon befreit, diese Stellplätze selbst nachweisen zu müssen. Da die Gemeinde im Umfeld der Gasstätte mehr als 10 Stellplätze hat, die noch nicht einem Gebäude oder einer Einrichtung zugeordnet sind, kann der Ablösevertrag ohne Probleme geschlossen werden. Der Gemeinderat hat dem zugestimmt; die Höhe der Ablöse je Stellplatz wurde in nichtöffentlicher Sitzung festgelegt.

Beitritt zum gemeinsamen Kommunalunternehmen für Wohnungsbau
Auf Landkreisebene wird unter Begleitung durch das Landratsamt und auf Grund der im Kreistag gefassten Beschlüsse ein gemeinsames Kommunalunternehmen „Kreiswohnbau Altötting“ gegründet. Der Beitritt zu diesem Wohnbauunternehmen steht allen Städten und Gemeinden frei. Zielsetzung ist unter Nutzung der staatlichen Förderprogramme günstigen Wohnraum zu schaffen. Dies erfolgt in der Weise, dass die Mitgliedskommune dem Kommunalunternehmen das Grundstück zur Verfügung stellt und dann seitens des Kommunalunternehmens das Gebäude errichtet und verwaltet wird. Nach Ablauf von 20 Jahren geht das Gebäude an die Kommune über. Konkret hat somit die Gemeinde Haiming zum Beitritt eine Einlage von 10.000 EUR zu leisten und ein bebaubares Grundstück einzubringen. Mit Bau und Verwaltung des Gebäudes hat die Gemeinde dann nichts mehr zu tun, hat aber bei Vergabe der Wohnungen ein Mitsprachrecht. Derzeit steht in Haiming noch kein geeignetes Grundstück zur Verfügung, dennoch hat der Gemeinderat der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen in der Fassung vom 25.7.2019 zugestimmt und ist weiterhin bereit, diesem Wohnbauunternehmen beizutreten.

Örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesstätte
Die Gemeinde hat den Bedarf an Plätzen in Kinderkrippe und Kindertagesstätte zu ermitteln und dann im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung anzuerkennen. Damit wird formell zum Ausdruck gebracht, dass die von freien Trägern errichteten und angebotenen Plätze notwendig sind und die Kosten mit öffentlichen Mitteln getragen werden. Im Gemeindebereich hat die Kindertagesstätte St. Stephanus in Niedergottsau insgesamt 98 Plätze. Auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs werden auch diese 98 Plätze anerkannt, 18 für die Kinderkrippe und 80 für den Kindergarten. Darüber hinaus werden weitere 12 auswärtige Kindergarten-, Hort- und Tagespflegeplätze anerkannt. Dies beruht zum Teil auf konkreten Anmeldezahlen und für die Tagespflege zur Absicherung eines möglichen Bedarfs.

Berufung Wahlleiter für Kommunalwahl 2020
Am 15. März 2020 finden in Bayern die allgemeinen Kommunalwahlen statt – in Haiming die Bürgermeisterwahl und die Wahlen zum Gemeinderat. Für die Durchführung der Wahl hat der Gemeinderat Angelika Gerauer zur Wahlleiterin und Josef Straubinger zum Stellvertreter bestellt.

Wolfgang Beier