Bericht zur Gemeinderatssitzung am 22-11-18

Bericht des Bürgermeisters
Seit Wochen beschäftigt ein Biber mit seiner Bautätigkeit im Bereich der Kläranlage Landratsamt, Gemeinde und Grundstücksbesitzer. Durch die errichteten Dämme wird der Bach so stark angestaut, dass angrenzende Flächen überflutet werden und viele alte Eichen jetzt im Wasser stehen. Nach mehreren Besichtigungen hat das Landratsamt angeordnet, dass in die Dämme Drainagen eingebracht werden, um den Abfluss des Baches zu sichern. Nachdem dies nutzlos war, hat der Bauhof einige Dämme entnommen; dazu liegt die Genehmigung des Landratsamtes vor. Wir haben auch eine mögliche Gefährdung des Kläranlagengebäudes und der Zufahrtsstraße geprüft, hier ist derzeit eine kritische Situation nicht gegeben. Mittlerweile stellen wir innerhalb des Zaunes der Kläranlage Biberaktivitäten fest; deswegen muss der untere Bereich des Maschendrahtzaunes durch Baustahlgewebe verstärkt werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Biberpopulation stark ansteigt und sich entlang der Bäche auch außerhalb der Schutzbereiche in der Au die Biberreviere ausbreiten. Deswegen wird auf Antrag der Gemeinde im Bereich Aumühle das Landratsamt auch eine Uferbefestigung veranlassen, damit dortige Wohngebäude nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes am 5.11.2018 wurden eine Reihe wichtiger Themen diskutiert und auch Beschlüsse gefasst. Weitreichend ist die mehrheitlich getroffene Entscheidung, zukünftig im Verbandsgebiet beim regelmäßigen Austausch der Wasserzähler funkauslesbare elektronische Zähler einzubauen. Die Mehrkosten rechtfertigen sich durch eine genauere Verbrauchsmessung, die wesentliche Vereinfachung der Datenerfassung und Verarbeitung für die Wasserrechnung und die nachträgliche Möglichkeit, einen Rückfluss am Hausanschluss festzustellen und damit unzulässige Installationen aufzudecken. Vor dem Hintergrund der letztjährigen Verkeimung im Wassernetz ist dies von Bedeutung. Die notwendige Satzungsergänzung räumt dem Abwasserabnehmer aber das Recht ein, der Funkauslesung zu widersprechen; dann wird das Funkmodul aus dem elektronischen Wasserzähler ausgebaut.
Auf Nachfrage wurde vom Verbandsvorsitzenden mitgeteilt, dass in den Fällen unzulässiger Hausinstallation von der zuständigen Stelle im Landratsamt nach wie vor keine Bußgeldbescheide erlassen wurden und mögliche Bußgelder auch nicht an den Zweckverband fließen. Es gibt rechtlich auch keinen Anhaltspunkt, ohne konkreten Verdacht Hausinstallationen durch eigene Mitarbeiter oder durch Sachverständige zu überprüfen. Sollte erneut eine Verkeimung auftreten, gibt es einen für Bürgerinfo und notwendige Maßnahmen festgelegten Ablaufplan. Ob es dann auch kostenlose Ausgabe von Mineralwasser geben kann, wird erst in der jeweiligen Situation entschieden.
Für die Verhandlungen mit Dyneon bzw. der Muttergesellschaft 3M über die Übernahme von Betriebskosten der Aktivkohlefilteranlage in Vergangenheit und Zukunft und die Kosten der Ertüchtigung der bestehenden Anlage wird das Anwaltsbüro eingeschaltet, das auch Alt- und Neuötting und Kastl vertreten hat. es gibt in diesem Zusammenhang die Erwartung, dass die gleichen vertraglichen Regelungen getroffen werden, wie mit diesen Kommunen. Der Bürgermeister hat in diesem Zusammenhang auch den Vorschlag eingebracht, zu prüfen, ob nicht der Anschluss an die neue Aktivkohlefilteranlage der Städte Alt- und Neuötting eine technisch und betriebswirtschaftlich sinnvolle Alternative darstellt. In diesem Zusammenhang vertritt er auch die Auffassung, dass langfristig wohl ein großflächiger Wasserverbund zu schaffen ist, der insbesondere auch mit Blick auf andere Belastungsstoffe, vor allem auch Nitrat, einwandfreies Trinkwasser beschaffen und liefern kann. Denn aus der PFOA-Thematik ist zu lernen, dass eine plötzliche Neufestlegung von Vorsorge- und Grenzwerten schnell zu größeren Problemen führen kann. Hier gilt es im Zusammenwirken mit dem Wasserwirtschaftsamt, das einen entsprechenden Prüfungsauftrag hat, langfristige Perspektiven zu entwickeln.

Zum aktuellen Planungsstand des Ausbaus der A 94 im Bereich Marktl – Simbach führte der Bürgermeister am 19.11.2018 ein Gespräch mit Baudirektor Stefan Pritscher und zwei weiteren Mitarbeitern der Autobahndirektion Südbayern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind alle maßgeblichen Voruntersuchungen und Abstimmungsgespräche, insbesondere die naturschutzrechtlichen Klärungen, abgeschlossen und es wird die technische Vorentwurfsplanung erstellt. Es liegt auch bereits das Gutachten zur Verkehrsprognose vor, auf dessen Grundlage die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen errechnet werden. Änderungen gibt es im Bereich Niedergottsau in der Linienführung der zweiten Fahrbahn: Diese wird  etwa ab Höhe der Zufahrt zum Innstauwerk Stammham von der südlichen Seite auf die Nordseite der bestehenden Fahrbahn verlegt, um die Hangquellen im Bereich Niedergottsau zu schonen. Das bedeutet aber auch, dass die zweite Brücke nördlich gebaut wird und dort auch dann der neue Radweg angelegt wird. Damit entfällt auf der Seite von niedergottsau die als Lärmschutz gedachte Abgrenzungswand zwischen Fahrbahn und Radweg. Baudirektor Pritscher rechnet damit, dass bis Mitte 2019 die technische Entwurfsplanung erstellt und vom Ministerium genehmigt ist und diese dann in der Öffentlichkeit vorgestellt werden kann. Erst danach wird das förmliche Genehmigungsverfahren eingeleitet.

Am 19.11.2018 führte der Bürgermeister ein Gespräch mit den Kommandanten der drei Feuerwehren. Es wurde dabei über eine Fülle von Themen und Anliegen gesprochen, z.B. die Notwendigkeit von Anordnungen der Gemeinde für Verkehrslenkungen durch Mitglieder der Feuerwehren, eine Bürgerinfo über Bedeutung von Sirenenzeichen und Zeiten der Probealarme, gemeinsame Überlegungen zu Gefahrenpotentialen in der Gemeinde bei Hochwasser oder Starkregenereignissen, die Beteiligung der Feuerwehr bei dem Info-Tag „Leben und Wohnen im Alter“ am 6. April 2019, die Instandhaltung von Saugstellen in Außenbereichen oder die Neuerstellung von Hydranten. Ausführlich diskutiert wurde die Anschaffung von Defibrillatoren für die Mannschaftswagen der Feuerwehren und ein öffentlich angebrachter Defibrillator im Bereich Haiming und die dazu notwendigen Schulungsmaßnahmen für die Mannschaften. In der kommenden Zeit wird der Gemeinderat auch über die Ausstattung der Feuerwehrhäuser mit einer Notstromversorgung entscheiden: Mit einer USV soll bei Stromausfall die Funktionsfähigkeit der Feuerwehrhäuser für einige Stunden sichergestellt werden. Nach den Feuerwehren Piesing und Niedergottsau soll auch Haiming mit einem Gaswarngerät ausgestattet werden, da die Zahl der Gasanschlüsse ständig zunimmt. Als ebenso wichtig sahen es die Kommandanten an, mit Kartenmaterial über die Gashauptleitungen und die jeweiligen Hausanschlüsse informiert zu sein.

Am 20.11.2018 gab es an der Einmündung des Radweges aus Richtung Burghausen in die Ortsstraße von Neuhofen eine Verkehrsschau mit Frau Urban und Herrn Lichtenegger vom Landratsamt Altötting, Herrn PHK Grasteit von der PI Burghausen und Erwin Müller und Bürgermeister Beier. Anlass dafür waren immer wieder auftretende gefährliche Situationen zwischen schnell einfahrenden Radfahrern und Autos, die aus Neuhofen Richtung Burghausen fahren. In einem Fall war es kürzlich auch zu einem Zusammenstoß gekommen. Der Lösungsvorschlag seitens des Landratsamtes, das für die Wegführung des Radweges zuständig ist, sieht vor, dass das vorhandene Geländer teilweise zurückgebaut wird und parallel zur Kreisstraße bereits weiter oben und deswegen für Autofahrer besser einsehbar eine Einfahrt in die Ortsdurchfahrt geschaffen wird. Diese Radwegführung wird zusätzlich auf der Straße durch Markierungslinien kenntlich gemacht. Baulich kann dieser Vorschlag erst im kommenden Frühjahr umgesetzt werden, da in der kalten Jahreszeit Asphalt- und Markierungsarbeiten nicht möglich sind.

Eine umfassende Information zur Öko-Modellregion (ÖMR) gab es am 20.11.2018 im Helmbrechtssaal in Burghausen. Mittlerweile sind 15 Städte und Gemeinden im Landkreis an einer Teilnahme interessiert; im 3. Wettbewerb des Landwirtschaftsministeriums zur Schaffung weiterer 6 Öko-Modellregionen in Bayern gibt es derzeit 27 Bewerber. Von großer Bedeutung ist deswegen jetzt die Erarbeitung des Bewerbungskonzeptes, das neben einer Beschreibung der Ausgangslage und einer Stärken-Schwächenanalyse vor allem bereits konkrete Entwicklungs- und Projektansätze enthält und einen Arbeitsplan für die künftige Ökomodellregion beschreibt. Beauftragt mit dieser Arbeit ist Frau Amira Zaghdoudi, die gute Ortskenntnisse besitz, da sie seit Jahren die Wasserschutzgebiete von Burghausen und Burgkirchen betreut. In ihrem Vortrag wurde auch deutlich, dass es bereits gute Kontakte zu zahlreichen Vermarktern von Öko-Produkten in der Region gibt und hier ein starkes regionales Netzwerk geschaffen werden kann. Damit auch die speziellen Interessen der Gemeinde Haiming in dieses Bewerbungskonzept eingebracht werden kann, hat der Bürgermeister Frau Zaghdoudi zu einem Gespräch ins Rathaus Haiming eingeladen.

Bebauungsplan Winklham Nordwest
Im Bereich Winklham will die Gemeinde die derzeit erleichterten Möglichkeiten, Wohnbaugebiete auszuweisen nutzen und auf einer Fläche, die im Eigentum der Gemeinde steht, in geringem Umfang Baumöglichkeit zu schaffen. Es handelt sich um die Fortsetzung des Baugebietes Schöffbergweg: Dort sollen unter Beachtung des Schutzstreifens zur bestehenden 110-kV-Stromleitung insgesamt 7 Bauparzellen ausgewiesen werden. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind so gestaltet, dass in ortsgebundener Bauweise die Häuser errichtet werden: ein rechteckiger Baukörper mit Satteldach und einer maximalen Wandhöhe von 5,80 Meter. Es handelt sich jeweils um Einzelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 – Winklham Nordwest, billigte dazu den vorgelegten Entwurf und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens.
Für die künftige Vermarktung von Baugrundstücken im Eigentum der Gemeinde stellte der Bürgermeister Richtlinien vor, auf die sich der Gemeinderat durch Beschluss verpflichtet. Danach sollen, um eine verlangsamte, aber stetige bauliche Entwicklung zu ermöglichen, lediglich drei Baugrundstücke im Gemeindebereich pro Jahr vergeben werden. Außerdem soll dies nicht nach dem Motto „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ erfolgen, sondern es gibt einen Bewerbungsstichtag (z.B. der 31.8. jeden Jahres) und dann entscheidet der Gemeinderat nach einem Kriterienkatalog über die Vergabe. Ausnahmen davon soll es nur in begründeten Fällen geben. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt auch darin, dass trotz der hohen Nachfrage von außerhalb auch einheimische Bewerber zum Zuge kommen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist auch, dass mit einer solchen „Vorratspolitik“ bezüglich gemeindeeigener Baugrundstücke eine moderate Preisentwicklung auf dem Baulandsektor ermöglicht wird. Der Bauausschuss hatte diese Richtlinien bereits befürwortet, der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen darüber entscheiden.
Eine Bürger- und Anliegerversammlung zur Baulandausweisung und zu diesen Richtlinien gibt es am Montag, 10.12.2018 um 17.30 Uhr im Rathaus.

Innenbereichssatzung Winklham
Um einem einheimischen Grundstückseigentümer auf eigener Fläche das Bauen zu ermöglichen, soll die Innenbereichssatzung Winklham im südlichen Bereich geringfügig erweitert werden. Die Festsetzungen der Innenbereichssatzung werden dabei nicht verändert. Der Gemeindetrat hat den Entwurf gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Erschließung Fahnbacherstraße
Erneut hatte sich der Gemeinderat mit dem geplanten Ausbau und der endgültigen Herstellung der Fahnbacherstraße als Erschließungsstraße zu befassen. Nach einer Anliegerversammlung, in der bereits zahlreiche technischen und auch rechtlichen Fragen diskutiert wurden, haben die Anlieger einen Antrag an den Gemeinderat gerichtet, um zu erreichen, dass die Fahnbacherstraße entweder als bereits endgültig hergestellt eingestuft wird und deswegen die jetzt geplanten Baumaßnahmen – nach Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung – nicht mehr abgerechnet werden oder die Baumaßnahme so lange hinausgezögert wird, dass wegen der am 31.3.2021 eintretenden gesetzlichen Fiktion der endgültigen Herstellung keine Abrechnung mehr möglich ist. Die vielfältigen technischen und auch rechtlichen Fragen, die in diesem Schreiben der Anlieger aufgeworfen werden konnten bis zur Novembersitzung nicht umfassend und endgültig geklärt werden. Deswegen beschloss der Gemeinderat, dass bis zu einer Entscheidung über diese Themen eine Ausschreibung der Baumaßnahme unterbleiben soll, damit nicht ein unnötiger Zeitdruck entsteht.

Anfragen
Der Bürgermeister wies darauf hin, dass am 1.1.1969 der freiwillige Zusammenschluss der Gemeinden Haiming und Piesing erfolgte und deswegen ein 50-jähriges Jubiläum ansteht. Er schlug dazu eine besondere Veranstaltung im Saal vor, in der diese 50 Jahre aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden und in diesem Rahmen auch der diesjährige Niederkern-Kiesel verliehen wird. Der Gemeinderat hat diesen Festabend mit Rückblicken und Ausblick auf Freitag, 29. März 2019 festgelegt. Er beginnt um 19.30 Uhr.
 

Wolfgang Beier