Bericht zur Gemeinderatssitzung am 17-05-18

Bericht des Bürgermeisters

Zu Beginn der Sitzung ein kurzer Rückblick auf den Katholikentag in Münster: Der Bürgermeister hatte dabei Gelegenheit, die beiden obersten Repräsentanten unseres Staates persönlich zu erleben: Bundespräsident Steinmeier und Bundeskanzlerin Merkel. Ich möchte dazu nur weitergeben, dass beide Personen mich in ihren Aussagen sehr beeindruckt und überzeugt haben. Ich fühle mich bestärkt und ermutigt, dass wir an der Spitze des Staates zwei Personen haben, die ihr Amt mit hoher Glaubwürdigkeit und starker Überzeugung ausüben.
Was lange währt, wird endlich gut: Mitte April wurde im Bereich Gasthaus Bonimeier die Baumscheibe, die schon lange ein Ärgernis war, erneuert. Die Kosten betragen 5.500 EUR.
Am 1. Mai wurden in der Gemeinde wieder zwei Maibäume aufgestellt: In Niedergottsau und diesmal auch wieder in Neuhofen. Alles verlief reibungslos und fand bei den Bürgerinnen und Bürgern großen Anklang. In Neuhofen war die Besonderheit, dass die Diebe aus Überackern den Baum über die Salzach zurück brachten. Für die kommenden Jahre ist zu wünschen, dass das Aufstellen der Maibäume nicht zeitgleich erfolgt.
Das jährliche Sicherheitsgespräch mit dem Dienstellenleiter der PI Burghausen, EPHK Nieß, fand am 3.5.2018 statt. Die Zahlen des Sicherheitsreports 2017 sind auf den ersten Blick für Haiming nicht erfreulich: Die Zahl der angezeigten Straftaten ist von 24 im Jahr 2016 auf 43 im Jahr 2017 angestiegen. Die Details zeigen aber, dass dies größtenteils Kleindelikte sind, z.B. 4 der insgesamt 8 Körperverletzungsdelikte sind Taten im häuslichen Bereich einer einzigen Person. Ebenfalls mehrere Delikte im Bereich der Vermögensdelikte sind Internetbetrügereien. Bei den 9 sonstigen Straftaten ist auch ein Fall von Jagdwilderei dabei. Schwere Straftaten gibt es keine, auch die insgesamt 8 Diebstähle sind von geringem Umfang, insbesondere gibt es keine Wohnungseinbrüche. Im Bereich der Jugendkriminalität gibt es lediglich einen Fall von Sachbeschädigung. In einer Gesamtbetrachtung stellte EPHK Nieß fest, dass es in Haiming keine Auffälligkeiten bei Straftaten gibt, denn in der Zahl 43 sind auch solche Fälle enthalten, die dann nicht verfolgt, sondern eingestellt wurden.
Am 14.5.2018 sind in der Gemeinde eingegangen die Löschungsbewilligungen für die Vormerkungen zur Eintragung von Grunddienstbarkeiten zugunsten von Mastenstandorten der Kraftwerksanschlussleitung Haiming – Simbach. Zugleich wurde die Löschung im Grundbuch beantragt.
Der Landkreis Altötting lädt zu einer Schulenergiesparmeisterschaft ein und die Grundschule Haiming wird sich daran beteiligen. Der Wettbewerb startet zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 und zielt auf Einsparung von Strom, Wasser und Heizenergie. Es werden die verbrauchten Energien gemessen und verglichen mit den Vorjahreswerten. Die sich daraus errechnete Kostenersparnis wird aufgeteilt: 30% bekommt die Schule als freie Mittel, 15% das vom Landratsamt beauftragte Projektteam und 55% verbleiben der Gemeinde. Dies ist aber nur der eine Aspekt des Wettbewerbs. Wichtiger ist der Anreiz für die Schülerinnen und Schüler, auf den sorgsamen Umgang mit Energie zu achten und dadurch das eigene Verhalten dauerhaft zu verändern. Dazu wird es begleitende Infoveranstaltungen geben und in jeder Klasse zwei Energiewarte. Lassen wir uns überraschen, was in der Haiminger Schule eingespart werden kann.
Information zum Winterdienst 2017/2018: Der erste Einsatztag war der 4.12.2017 und letztmals war der Winterdienst unterwegs am 21.3.2018, insgesamt gab es 17 Einsatztage, davon aber nur 2 Tage, an denen auch Schnee geräumt wurde. Die Gesamtkosten für Material, Bereitstellung und Personal- und Maschineneinsatz betragen 23.210 EUR. Dabei nicht eingerechnet sind die Personalkosten im Bauhof.
Auf Nachfrage hat das Landratsamt mitgeteilt, dass die Baueinweisung für die Erneuerung des Radweges von Haiming bis zur OMV am 28.5.2018 erfolgt und dann spätestens 14 Tage später die Bauarbeiten beginnen.

Bericht aus dem KommU
In der Erschließungsstraße Mühlbachweg wurde jetzt die Feinschicht aufgebracht und damit kann dann dieses Erschließungsgebiet endgültig abgerechnet werden.

Instandsetzung Gemeindeverbindungsstraße Thalweg
In Thalweg verläuft die Zufahrt zum Anwesen Thalweg 2 unmittelbar an der Hangkante ist in einem Bereich durch ein an der Straße stehendes Gebäude verengt. Gerade in dieser Engstellen treten bedingt durch den Schwerlastverkehr Schäden auf, die Straße bricht an der Hangseite ein. Dies erfordert bauliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Straße und zur geringfügigen Verbreiterung. Dazu werden sog. Mauerscheiben eingebaut, die eine Tragfähigkeit bis 60 Tonnen garantieren. Notwendig sind auch eine Drainageleitung zur Ableitung des Hangwassers und voraussichtlich auch eine Leitplanke. Im Zuge dieser Maßnahme wird dann der weitere Verlauf der Straße bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Stockach – Marktl ebenfalls saniert. Die gesamten Kosten werden vorbehaltlich einer Baugrunduntersuchung auf rund 44.000 EUR geschätzt. Hinzu kommen noch Planungs- und Gutachterkosten für Baugrunduntersuchung und Standsicherheitsnachweis. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, zunächst die Baugrunduntersuchung zu veranlassen, um eine verlässliche Aussage über de weiter erforderlichen Maßnahmen zu erhalten.

Ausbau bzw. Abrechnung von Ortsstraßen
Eine im Jahr 2016 eingeführte gesetzliche Regelung legt fest, dass Erschließungsstraßen, die noch nicht fertiggestellt oder noch nicht abgerechnet wurden, ab 31.3.2021 als endgültig erstmals hergestellt gelten und dass danach keine Abrechnung mehr möglich ist. Solange die Straßenausbaubeitragssatzung rechtlich möglich war, stellte dies kein Problem dar, denn dann konnten spätere Maßnahmen an diesen Straßen über diese Rechtsgrundlage abgerechnet werden. Nach dem geplanten Wegfall der Straßenausbaubeiträge ist jetzt aber zu prüfen, welche Straßen im Gemeindegebiet von der Regelung des Art. 5a Abs.7 KAG betroffen sind und ob innerhalb der Frist noch Maßnahmen durchgeführt und abgerechnet werden. Dem Gemeinderat wurde dazu eine Liste mit insgesamt 18 Straßen vorgelegt, die grundsätzlich von der Regelung des Art. 5a KAG erfasst werden können. Bei keiner dieser Straßen gibt es eine technische Notwendigkeit für eine Baumaßnahme und es liegen auch keine Planungen vor. Hinzu kommt, dass bei einer Reihe dieser Straßen bisher nicht die Eigenschaft einer „Erschließungsstraße“ angenommen wurde, da sie nicht in einem Bebauungsplangebiet liegen und als historische Ortsdurchfahrten gelten (Holzhausen, Eisching, Daxenthal, Unterviehhausen). Andere Straßen wurden in der Vergangenheit mit Zuschussmitteln ausgebaut oder im Zusammenhang mit anderen Straßenzügen, so dass für eine Abrechnung der Maßnahme keine abgrenzbaren Kosten feststellbar sind. Aus diesen tatsächlichen und rechtlichen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, dass bei diesen Straßen derzeit keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. keine Abrechnung mehr möglich ist: Fliederweg, Lilienweg, Lindenstraße, Narzissenweg, Rosenstraße, Veilchenweg, Daxenthaler Ortstraßen, Eischinger Ortsstraßen, Holzhauser Ortsstraße, Unterviehhauser Ortsstraße, Austraße, Kemertinger Ortsstraße

Am Bach, Blumenstraße, Salzachstraße, Schwaiger Straße, Schloßstraße/West, Weiherstraße.

Fertigstellung der Erschließungsstraße Am Mitterfeld
Die Straße „Am Mitterfeld“ im Baugebiet Haiming Nord wurde 1993 in einem ersten Bauabschnitt mit Asphalttragschicht und teilweiser Entwässerung errichtet. Für die damals entstandenen Baukosten wurde von den Anliegern eine Vorausleistung in Höhe von 80% verlangt. Eine endgültige Herstellung (vollständige Entwässerung, Asphaltfeinschicht, Beleuchtung) ist bislang nicht erfolgt, da nach wie vor im Bereich dieser Straße lediglich ein Grundstück bebaut ist. Mittlerweile ist die Straße wieder sanierungsbedürftig und die endgültige Herstellung ist auch erforderlich, um vor der Frist des 31.3.2021 eine Abrechnung vornehmen zu können. Seitens der Verwaltung wird deswegen der vollständige Ausbau der Straße vorgeschlagen und diese Baumaßnahme im Zusammenhang mit dem Ausbau der Fahnbacherstraße durchzuführen. Der Gemeinderat traf noch keine Entscheidung, sondern will zunächst noch eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht einholen.

Heizungsumstellung im Sportheim
Zur Umstellung der Heizungsanlage im Sportheim von Öl auf Erdgas hatte die Gemeinde den SV Haiming mit der Durchführung der Maßnahme gegen Kostenerstattung beauftragt. Der Umfang dieser Umstellung hat sich jetzt deutlich erweitert. Denn zur Vermeidung von Legionellen sind sämtliche Duscharmaturen und auch die Armaturen an den Waschbecken gegen automatische Spülarmaturen auszutauschen. Allein diese Maßnahme erfordert zusätzliche Kosten von netto 40.000 EUR. Hinzu kommen eine Erneuerung der Gasleitung zur Küche, ein Austausch der Pufferspeicher zur besseren hydraulischen Einbindung und die Sicherstellung eines Verbrühungsschutzes. Die Kosten der Maßnahme verdoppeln sich dadurch auf rd. 100.000 EUR zuzüglich MWst. Der Gemeinderat hat der Erweiterung des Auftrages an den SV Haiming zugestimmt; die Durchführung der Maßnahme ist für Anfang Juli geplant.

Antrag SV Haiming: Ersatzbeschaffung Jugendbus
Seit vielen Jahren hat der SV Haiming einen Vereinsbus, der vor allem für Fahrten mit Jugendlichen zu sportlichen Wettbewerben, Lehrgängen oder Veranstaltungen eingesetzt wird. Nach acht Jahren Nutzungszeit ist jetzt eine Ersatzbeschaffung dringend erforderlich. Das neue Fahrzeug kostet 32.000 EUR und der Verein beantragte bei der Gemeinde eine finanzielle Unterstützung. Die Deckungslücke für den Verein beträgt 15.000 EUR, die durch einen Kredit abgedeckt werden muss. Für das letzte Fahrzeug wurde ein Zuschuss von 3.000 EUR gewährt. Diesmal beträgt der Zuschuss 4.500 EUR – dies entspricht dem Betrag, den die Gemeinde einspart, da der Zuschuss des BLSV für die neue Sporthalle schneller als erwartet eingetroffen ist.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Abwasser
Die Beiträge und Gebühren für die gemeindliche Abwasserentsorgung sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls den veränderten Einnahmen und Ausgaben anzupassen. Denn die Gemeinde ist grundsätzlich verpflichtet, gebühren- und beitragspflichtige Einrichtungen kostendeckend zu betreiben und nicht durch allgemeine Steuereinnahmen zu subventionieren. Denn dann müssten Gemeindebürger für Einrichtungen bezahlen unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sie diese tatsächlich nutzen. Die Vorausschau auf die in den kommenden drei Jahren zu erwartenden Kosten beim Betrieb der Kläranlage ergibt im Verhältnis zu den Einnahmen bei der gegenwärtigen Gebühr von 1,65 EUR pro m³ ein erhebliches Defizit. Die Kostensteigerung entsteht nicht nur durch höhere Sach- und Personalkosten – hier schlagen auch die Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst durch – sondern vor allem durch die notwendigen turnusmäßigen Kontrollen des Kanalnetzes auf Schäden und Dichtigkeit. Die Gebührenschwankungsrücklage beträgt derzeit 66.000 EUR – dieser Betrag soll in den kommenden Jahren auf 0 zurückgeführt werden. Deswegen ist auch nicht eine Erhöhung der Gebühr auf 2,06 EUR – was grundsätzlich zur Kostendeckung erforderlich ist – notwendig, sondern es reichen 1,90 EUR pro m³ aus. Für den Zeitraum von 2013 bis 2018 entspricht dies einer Steigerung um 15,15% oder jährlich 3,03%. Dies liegt im Rahmen der Preissteigerungen für technische Dienstleistungen. Die Erhöhung wird wirksam ab 1.7.2018 und betrifft dann die Abrechnung im Jahr 2019. Die Grundgebühr bleibt bei 48 EUR jährlich. Ebenso unverändert bleibt der Anschlussbeitrag von 14,85 EUR pro m² Geschossfläche. Der Gemeinderat hat dieser Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zugestimmt.

Kandidatenwerbung in der Niedergerner
Vom Kreisvorstand der Freien Wähler (FW) kam die Anfrage, ob zur Werbung für die Landtagswahl im Oktober 2018 in der Dorfzeitung „Die Niedergerner“ ein Text zum Direktkandidaten der FW veröffentlicht oder ein Werbeflyer beigelegt werden kann. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass in der Niedergerner keine Wahlwerbung für die Landtagswahl veröffentlicht wird.

Zuschuss für Sozialarbeit BRK
Die Gemeinde gibt während des Jahres ganz unterschiedlichen Einrichtungen und Vereinen Zuschüsse, die jeweils am Jahresende in einer Liste für das Folgejahr festgelegt und im Haushalt berücksichtigt werden. Die Sozialarbeit des BRK Kreisverband Altötting bekommt seit Jahren einen Betrag von 100 EUR jährlich. Dies entspricht nicht dem Richtwert von 20 Cent pro Einwohner, den das BRK bei seinem Zuschussantrag rechnerisch zu Grunde legt. Im Blick auf das umfangreiche Angebot des BRK in unserer Gemeinde ist es gerechtfertigt, diesen Zuschuss auf die Höhe des Richtwertes und damit auf jährlich 500 EUR zu erhöhen. Der Gemeinderat hat diesem Vorschlag zugestimmt. Nicht betroffen sind davon die jährlichen spenden für Sommerfest und Weihnachtsfeier des BRK-Seniorenhauses in Höhe von jeweils 250 EUR.

Ernennung einer stellvertretenden Datenschutzbeauftragten
Die Umsetzung der ab 25. Mai geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfordert viel Aufwand und auch technische Umstellungen. Nach den dann geltenden Bestimmungen gibt es bei einer Datenpanne eine Meldefrist von 72 Stunden, deren Einhaltung auch organisatorisch sichergestellt sein muss. Deswegen ist zum Datenschutzbeauftragten Simon Straubinger auch ein stellvertretender Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Der Gemeinderat hat deswegen beschlossen, Angelika Gerauer zur Stellvertreterin des Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

 

Wolfgang Beier