Bericht zur Gemeinderatssitzung am 21-05-15

Mai 2015



Bericht des Bürgermeisters

Die Solargemeinde Haiming: In insgesamt 331 PV-Anlagen wurde bei einer installierten Leistung von 5.273,82 kWp eine abgerechnete Gesamtmenge von 4.844.124 kWh Strom erzeugt. Das ergäbe rechnerisch 1.974 kW pro Einwohner.


Die Mitglieder des Bauausschusses besichtigten am 5. Mai die Gewerbegebiete in Kastl und ließen sich in Kirchweidach über den Planungsstand für ein neues Gewerbegebiet informieren. Übereinstimmend stellten die beiden Bürgermeister Mitterer und Krumbachner fest, dass die derzeit strengen Regeln des Landesentwicklungsprogrammes hinsichtlich Anbindegebot nur dadurch überwunden werden konnten, da im Flächennutzungsplan bereits Teilflächen als Gewerbegebiet dargestellt waren und nur eine Erweiterung notwendig war.


Bürgerversammlung vom 07.05.2015 zum Thema Taxi-Einsatz Franz-Xaver-Gruber Schule: Nach Rücksprache mit dem Sekretariat der Gruber-Schule erhält das Taxi-Unternehmen jetzt für alle Einsätze eine Schülerliste – bisher gab es diese Liste nur für einzelne Einsätze. Mitfahren dürfen die Kinder, für welche der stundenplanmäßige Einsatz des Taxis vorgesehen ist. Wenn dann noch Plätze frei sind, dürfen auch andere Schüler mitfahren, aber Vorrang haben die Schüler laut Liste.


Das erste Treffen des AK Gemeindeentwicklung-Energie mit dem Energiecoach Andreas Huber, Coplan AG, war am 11. Mai im Rathaus. Eingeladen waren die Mitglieder des Gemeinderates, der Vorstand der EnerGen und weitere Personen, die in der Gemeinde in Sachen Energie und Strom aktiv sind. In dieser ersten Runde ging es um eine kurze Bestandsaufnahme und um die Frage, wo gibt es Potentiale und Ideen für Strom- und Energieeinsparung. Im Mittelpunkt stehen dabei die kommunalen Einrichtungen und Gebäude, so z.B. der Stromverbrauch im Bereich Abwasserbeseitigung und die Wärmeerzeugung im Unteren Wirt, in der Alten Schule und Kindergarten- und Feuerwehrhaus in Niedergottsau. Angesprochen wurde auch die Frage, ob zur Nutzung der industriellen Abwärme nicht politische Vorgaben notwendig sind und welche Möglichkeiten es in Sachen E-Mobilität in der Gemeinde geben kann.

Der im Rahmen des Förderprogramms bezahlte Energiecoach wird jetzt aus den Daten, Vorstellungen und Wünschen Konzeptvorschläge erarbeiten, die dann beim nächsten Treffen am 22. Juni besprochen werden. Zielsetzung ist, bis Ende des Jahres einen konkreten Maßnahmenkatalog zu erarbeiten.


Am 11. 5.2015 begann die Firma Henghuber mit den Arbeiten an der Westfassade des Unteren Wirts, am 12.5.2015 begannen die Sanierungsarbeiten der Fa. Babic an der Schwaigerstraße. Diese sind bis auf das Abkehren der Riesel abgeschlossen.


In einem Gespräch mit dem Elternbeirat, an dem auch Schulleiterin Frau Matner und Lehrerin Frau Simböck teilnahmen, hat der Bürgermeister den Stand der Planungen zu den Schulsportanlagen erläutert. Insbesondere wurde herausgestellt, dass in der Mai-Sitzung der Gemeinderat die Grundentscheidung zu treffen hat, ob die Anlagen vollständig erneuert und im Höhenprofil der neuen Sporthalle angeglichen werden oder der bestehende Hartplatz erhalten und lediglich saniert werden soll. In der sehr konstruktiven Diskussion brachten die Elternbeiratsmitglieder viele Argumente dafür, dass eine Erneuerung die bessere Lösung ist.

Zu den weiteren Grünflächen äußersten sie den dringenden Wunsch, diese soweit wie möglich zu erhalten, da es für die Pause und auch als Bolzplatz in der Freizeit eine für die Kinder wichtige Fläche ist. Weil es für beide Nutzungen für die Kinder praktisch keine örtliche Alternative gibt, wollen die Eltern dieses Anliegen auch mit einer Unterschriftensammlung deutlich machen. Die Unterschriftenliste wurde dem Bürgermeister am 20.5.2015 übergeben, das Anschreiben von Frau Schulleiterin Matner liegt dem Gemeinderat vor.


Am 13.5.2015 besichtigten Waldreferent Felix von Ow, Altbürgermeister Alois Straubinger und Bürgermeister Wolfgang Beier die Aufforstungsflächen der Gemeinde. Ca. 13 ha sind im Alleineigentum der Gemeinde, auf den anderen Flächen besteht eine Grunddienstbarkeit zur Sicherung des Bannwaldersatzes. In einigen Bereichen sind intensivere Pflegemaßnahmen erforderlich, teilweise auch Nachpflanzungen. Lediglich auf einer Fläche sind zur Sicherung des Aufwuchses der Baumpflanzen noch Mäharbeiten nötig. In den nächsten Jahren beginnt dann langsam die Durchforstung, um einen gesunden Bestand an Zukunftsbäumen zu erreichen.


Am 18.5.2015 klärten wir in einem Gespräch mit Frau Urban und Herrn Brugger vom Landratsamt Altötting die Frage einer Busbucht an der Einmündung Zehentweg in die Kreisstraße. Im Hinblick auf die bestehende Linienbushaltestelle an der Erlenstraße sieht der Landkreis für eine weitere Haltstelle keine Notwendigkeit. Für den Kindergartenbus und den Schulbus für die Grundschüler ist dort auch keine Haltestelle erforderlich, da wir diese je nach Bedarf im Bereich des Neubaugebietes festlegen können. Es wird deswegen dort die Fortsetzung des Gehweges geplant; der Radweg endet künftig an der Einmündung Zehentweg.


Zum Informationsabend über die Grundwasserentnahme durch die Fa. Wacker kamen rund 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger ins Gasthaus Altenbuchner in Neuhofen. Zunächst erklärten Dr. Gilles und Dr. Moser die Ursachen und den Umfang der künftigen Grundwasserentnahme sowie die Maßnahmen zur Reduzierung des Umfangs und Überwachung möglicher Einflüsse auf Bäche und Vegetation in der Au.

In der sachlichen Diskussion wurden viele Fragen gestellt, die auch die Sorge vor Umweltschäden zum Ausdruck brachten. Die Vertreter der Fa. Wacker sagten zu, die jeweiligen Messergebnisse zu veröffentlichen und in einer jährlichen Informationsveranstaltung über die Entwicklung der Grundwasserentnahme zu berichten.


Am 20.5.2015 besuchte die achtköpfige Bewertungskommission unsere Friedhöfe in Haiming und Niedergottsau, da Obst- und Gartenbauverein und die Kirchenverwaltungen sich an dem landesweiten Wettbewerb „Unser Friedhof – Ort der Würde, Kultur und Natur“ beteiligen. Neben der Verschönerung wurden in beiden Friedhöfen zusätzliche Bänke aufgestellt und der gesamte Friedhof in Niedergottsau mit neuen Rieseln versehen. Es wurde sehr viel Zeit und Arbeitskraft investiert – jetzt hoffen wir auf eine gute Bewertung


Innenbereichssatzung Vordorf

Grundsätzlich bestimmt eine Innenbereichssatzung den räumlichen Bereich, innerhalb dessen wie in einem bebauten Innenbereich gem. § 34 BauGB gebaut werden kann. Wenn eine solche Innenbereichssatzung, so wie für Vordorf, konkrete Festsetzungen zu Zahl der zulässigen Wohneinheiten, Höhe der Gebäude, Haustyp, Dachneigung und weiteres enthält, kann es davon keine Befreiungen geben, das Bauen ist somit stark eingeschränkt. Deswegen hat der Gemeinderat diese Innenbereichssatzung jetzt so geändert, dass diese Festsetzungen entfallen und die Zulässigkeit von Gebäuden danach bestimmt wird, ob sie sich in die umgebende Bebauung einfügen, so wie das vom Gesetz gem. § 34 BauGB vorgesehen ist.


Änderung der Entwässerungssatzung

Die geltende Entwässerungssatzung war in zwei Bestimmungen zu ändern:

§ 17 wurde der geltenden Rechtsprechung angepasst, wonach zwar die Gemeinde jederzeit Abwasser eines Einleiters untersuchen darf aber nicht zwingend der Einleiter die Kosten dieser Untersuchung zu tragen hat.

Wesentlicher ist die Änderung von § 6 der Beitrags- und Gebührensatzung. In regelmäßigem Abstand von drei Jahren sind die Kosten für die Hausanschlüsse zu kalkulieren (periodische Kalkulation) und dann der Beitrag für den Hausanschluss entsprechend anzupassen. Die jetzige Berechnung aller Investitionen im Kalkulationszeitraum 2013 – 2018 (tatsächlich und erwartet) im Verhältnis zu der Zahl der zu erwartenden Neuanschließer ergibt einen Kostenaufwand von 14,85 EUR pro m² Geschossfläche. Auf diesen Betrag wird der Beitrag ab 1.7.2015 erhöht, bis jetzt waren 10,16 EUR gültig.


Neue Straßenausbaubeitragssatzung

In Baugebieten werden die Erschließungskosten nach der Erschließungssatzung abgerechnet; wenn eine Ortsstraße erneuert oder verbessert wird, sind die Kosten über die Straßenausbaubeitragssatzung mit den Anliegern abzurechnen. Die Gemeinde Haiming hat eine solche Satzung bereits seit Ende der 80er Jahre, zuletzt wurde der Neubau des Neuhauserweges in Winklham nach den Grundsätzen dieser Satzung abgerechnet.

Auch bei dieser Satzung führen Gerichtsurteile immer wieder zu Veränderungen der Mustersatzung, entsprechend ist dann die geltende gemeindliche Satzung anzupassen.

In Verhandlungen mit dem Landratsamt konnte der Spielraum bei der Festsetzung der von den Anliegern zu tragenden Anteile an den Kosten so genutzt werden, dass sich bei den Kosten für Fahrbahn, Entwässerung und Beleuchtung keine gravierenden Änderungen ergeben. Die Höhe des Anteils bestimmt sich nach der Art der Straße: Bei einer Anliegerstraße beträgt dieser Anteil 75% (bisher: 60%), bei einer Haupterschließungsstraße (z.B. Neuhauserweg) 40% (wie bisher) und bei einer Hauptverkehrsstraße (z.B. Burghauserstraße) 30% (ebenso wie bisher).

Neu ist auch, dass unbebaute Grundstücke, die im Außenbereich liegen, ab über eine Ortsstraße erreicht werden können, mit Beiträgen herangezogen werden. Hier werden aber gestaffelt nach der Grundstücksgröße max. 2,5% der Fläche in die Verteilung einbezogen. Der Verteilungsmaßstab ist auch für die bebauten Grundstücke nunmehr die Grundstücksfläche.

Die neue Straßenausbaubeitragssatzung gilt ab 1.7.2015.



Neubau Sporthalle und Außenanlagen

Zunächst gab der Bürgermeister einen kurzen Überblick über den Stand der Bauarbeiten. Die Erdaushubarbeiten sind abgeschlossen und jetzt beginnt die Fa. Porr mit der Herstellung der Entwässerung und der Bodenplatte. Der Erdaushub war wegen der Standsicherheit umfangreicher als geplant, dadurch entstehen Mehrkosten.

Mittlerweile sind auch die Gewerke Holzbau, Elektro, Heizung, Lüftung und Sanitär vergeben; die Angebotspreise liegen im Schnitt knapp unter den Kostenschätzungen. Insgesamt sind Gewerke mit einem Wert von 1.333.000 EUR netto vergeben, Gewerke im Wert von 583.800 EUR netto sind noch auszuschreiben.

Der Gemeinderat hatte zu entscheiden über die Ausführung der Schulsportanlagen. Die Laufbahn mit einer Länge von 50 Meter zusätzlich Start- und Auslaufbereich ist auf jeden Fall neu zu machen.Offen war die Frage, ob auch der Hartplatz neu errichtet oder lediglich saniert wird. Ein Neubau des mittlerweile 40 Jahre alten Hartplatzes verursacht zwar Mehrkosten, hat aber den Vorteil, dass Laufbahn und Hartplatz integriert errichtet werden können und somit Gesamtfläche gespart wird. Und: Es kann das gesamte Gelände vom Höhenniveau der neuen Halle angepasst werden, so dass die nach Süden führenden zwei Ausgänge (Fluchttüren aus dem Zuschauerbereich heraus) nicht mit Podesten und Treppen zu versehen sind.

Nach vorläufiger Kostenschätzung liegen die Kosten für die Neuanlage von Laufbahn und Hartplatz und geringfügige Verlegung des Beachvolleyballplatzes bei ca. 100.000 EUR.

Nach eingehender Diskussion der Varianten und der Vorteile einer umfassenden Neugestaltung beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Schulsportanlage (Laufbahn, Hartplatz, Sprunggrube) neu zu errichten und das Höhenniveau der Außenanlage der neuen Sporthalle anzugleichen. Die genaue Lage der Anlagen, auch die Integration der Laufbahn in den Hartplatz und die Lage des Beachvolleyballplatzes bleibt der Detailplanung vorbehalten.


Bau einer Regenwasserzisterne

Von der Kirchenverwaltung Haiming wurde der Antrag gestellt, im Zuge des Sporthallenbaus zu prüfen, ob eine Regenwasserzisterne errichtet werden kann und von dort aus zum Gießen der Gräber Regenwasser statt bisher Trinkwasser bezogen werden kann. Der Jahresbedarf beträgt ca. 200 m³; eine Überschlagsrechnung ergab, dass die in diesen Bereich entwässerten Dachflächen in den Monaten April – November ca. 430 m³ erbringen. Eine Zisterne von 10 m³ wäre somit ausreichend. Die Kosten betragen überschlagsmäßig 12.000 EUR brutto, hinzukommen dann die Kosten für die technischen Anlagen zur Entnahme des Regenwassers und Versorgung des Friedhofs. Die Baukosten würde die Gemeinde tragen, die Kosten der technischen Einrichtung und des Betriebs wären Sache der Kirchenverwaltung.

Der Gemeinderat hat wegen der hohen Kosten einer solchen Anlage den Antrag auf Errichtung einer Regenwasserzisterne im Rahmen des Baus der Sporthalle abgelehnt.


Antrag aus Bürgerversammlung

Der mit großer Mehrheit bei der Bürgerversammlung angenommene Antrag von Konrad Auer zielt darauf ab, bei einer Sanierung der Pflasterfläche beim Unteren Wirt im Bereich der Fahrbahn nicht wieder Kopfsteinpflaster einzubauen, sondern die Fahrspur zu asphaltieren. Dies hätte Vorteile bei Schnee und Glätte und würde auch wesentlich weniger Lärm verursachen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, ob bei einer Sanierung des Unteren Dorfplatzes das Pflaster teilweise durch Asphalt ersetzt werden kann.


Verwendung des Gemeindewappens

Der Kemertinger SV veranstaltet in Burghausen ein Freizeitfußballturnier und will auf der Ausschreibung und dem Werbeflyer das Gemeindewappen verwenden. Der Gemeinderat erklärte sich damit einverstanden.



Wolfgang Beier