Bericht zur Gemeinderatssitzung am 18-09-14

Gespräch mit OMV

Vor dem offiziellen Beginn der Gemeinderatssitzung waren Dr. Gerhard Wagner, Thomas Bauer, Georg Häckl und Lothar Forner als Vertreter der OMV zu Gast, um über den bevorstehenden Shut-Down der Raffinerie zu berichten. Der wird mit dem kontrollierten Abfahren am 30.9. beginnen und soll am 9.11.2014 beendet sein. Am Beginn und am Ende wird es wiederum Fackelbetrieb geben.


Bericht des Bürgermeisters

Am Abend der Juligemeinderatssitzung gab es für die Feuerwehr Niedergottsau einen außerordentlichen Einsatz: 25 Freiwillige haben unter der Regie von Hubert Emmersberger den Dachboden des Kindergartens freigeräumt, eine wichtige Vorarbeit für die Holzwurmbekämpfung. danach gab es eine von der Gemeinde gestiftete Brotzeit.


Am Sonntag, 27. Juli 2014, trat am Kanal in der Dorfstraße Niedergottsau ein Störfall auf: Wegen einer Verstopfung der Druckleitung Richtung Winklham sammelte sich das Abwasser in der Pumpstation Niedergottsau und es bestand die Gefahr des Rückstaus in die angeschlossenen Häuser. Dank dem schnellen Eingreifen von Horst Eger und unseren beiden Bauhofmitarbeitern Stefan Forstpointner und Hubert Emmersberger konnten größere Schäden vermieden werden: die Verstopfung wurde beseitigt, der Kanal durchgespült und – über mehrere Stunden hinweg – der Sammelbehälter im Pumphaus leergepumpt. Dabei kam uns Thomas Mooslechner tatkräftig zu Hilfe. Der Defekt wurde deswegen nicht zeitnah festgestellt, weil der Störmelder in der Pumpstation ausgefallen war. Die Kosten für diesen Notfalleinsatz betragen rund 2.000 EUR.

Bereits am nächsten Tag hat Horst Eger festgestellt, dass erneut ein Rückstau auftrat. Diesmal hatten Steine die Druckleitung verlegt, an zwei Stellen waren von außen Kies und Steine in die Leitung eingebracht worden. Um diese erneute Ursache zu beseitigen wurde in diesem Bereich die Druckleitung abgeschnitten und durch neue Leitungsteile ersetzt. Die verlegten Stellen befanden sich von Spanloh kommend am Anfang der durch den Wald führenden Leitung.


Die Thermo-Behandlung des KiGa-Dachstuhl ist abgeschlossen. Derzeit untersuchen wir die Abdichtung, Isolierung der Decke und den Einbau eines neuen Fußbodens.


Mit Bescheid vom 23.7.2014 hat die Regierung von Oberbayern die Gasanschlussleitung zum geplanten Gaskraftwerk der OMV genehmigt.


Am 8.8.2014 gab es in Haid einen Ortstermin wegen der geplanten Erstaufforstung. Dr. Kennel vom Amt für Landwirtschaft und Forsten besprach mit den Anliegern deren Einwände und Sorgen, die auch von der Gemeinde mitgetragen werden. Er kündigte an, dass zwar Gründe, um die beantragte Erlaubnis zu versagen, nicht vorliegen, aber Auflagen zum Schutz der benachbarten landwirtschaftlichen Flächen und der angrenzenden Wohnbebauung gemacht werden.


Der Kindergarten hat die geprüfte Jahresrechnung 2012/2013 vorgelegt. Das Kindergartenjahr schloss mit einem Überschuss in Höhe von 15.417,01 € ab. Der Personalschlüssel von 10,53 (Untergrenze) wurde mit 10,70 eingehalten, was ja Fördervoraussetzung ist. Die durchschnittliche Anzahl der Kinder lag bei 65,40. Der Kindergartenleitung und der Kindergartenverwaltung spreche ich für ihr sorgfältiges und verantwortungsbewusstes Wirtschaften den Dank und Respekt der Gemeinde aus.


Für viel Gesprächsstoff sorgen die Außenanlage bei der neuen Halle, insbesondere die Erhaltung der jetzt 29 Jahre alten Stefanus Eiche. Es gibt viele gute Gründe, diesen Baum als Treffpunkt, Schattenspender und auch historische Erinnerung zu bewahren. Möglich wird dies durch eine Verschiebung des Allwetterplatzes und des Beachvolleyballplatzes in Richtung Osten und eine platzsparende Variante für die Sprunggrube. Eine entsprechende Plananpassung wird vor der Bauausführung dieser Außenanlagen erfolgen.


Am 19.8.2014 hat der Bürgermeister eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. Kassen-Sollbestand und Kassen-Istbestand stimmten überein, es gab keinerlei Beanstandungen. Die Führung der Bücher und Unterlagen ist sehr gut.


Am 21.8.2014 hat das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Erstaufforstung auf der Fläche in Haid die Erlaubnis erteilt. Ein 2-Meter-Streifen zu den angrenzenden Grundstücken ist freizuhalten, weitere 8 Meter sind als gestufter Waldmantel anzulegen, 4 Meter davon lediglich mit Sträuchern. Gegenüber dem Hausgrundstück Haid 2a (Prähofer) ist statt der 2 Meter ein 15 Meter-Abstand einzuhalten.


Am 15.9.2014 haben die Räum- und Unterhaltsmaßnahmen am Haiminger Mühlbach begonnen. Dazu wurde der Bach im Dorfbereich abgelassen. Neben dem Ausräumen von Bewuchs und Schlamm sind auch Engstellen zu beseitigen und zur Verbesserung der Fließgeschwindigkeit wird in bestimmten Bereichen Schotter eingebracht. Ein Dank gilt den Anliegern, die zur Vorbereitung der gemeindlichen Arbeiten die Ufer gesäubert und Büsche und Bäume zurückgeschnitten haben.


Die EnergieGenossenschaft Inn-Salzach eG hat die Mitgliedsgemeinden angeschrieben und um die Erlaubnis zur Verwendung des Gemeindewappens gebeten. Da die Gemeindewappen nicht einzeln verwendet werden, sondern in einer Titelleiste abgedruckt werden, wurde die Gestattung jederzeit widerruflich erteilt.


Am 16. September war erster Schultag, in Haiming haben 8 Mädchen und 10 Buben ihre Schullaufbahn begonnen. Eine Prognose für die nächsten fünf Jahre zeigt, dass wir jeweils zwischen 18 und 22 Erstklassler haben werden.


Bericht über die finanzielle Lage und aus dem KommU

Die Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Fahnbacherstraße Süd haben ab 25. August planmäßig begonnen. Da es mittlerweile auch Interessenten für den östlichen Bereich gibt, wird jetzt die gesamte Erschließung durchgeführt. Ebenso werden zur Breitbandversorgung in Absprache mit Kabel Deutschland die entsprechenden Kabel verlegt.


Bebauungsplan Mühlenfeld (vormals Erlenstraße)

Rechtzeitig zur Gemeinderatssitzung legte der beauftragte Planer Stefan Sperl den Bebauungsplanentwurf für das künftige Baugebiet an der Erlenstraße vor. In Abstimmung auch mit den Anliegern sind jetzt auf insgesamt 13 Bauparzellen 3 Einzelhäuser mit je vier Wohneinheiten, ein Doppelhaus und 9 Einfamilienhäuser geplant. Die Festsetzungen zu Wand- und Firsthöhe entsprechen den Festlegungen im Baugebiet Fahnbacherstraße Süd (6,40 Meter Wandhöhe, maximal 10 Meter Firsthöhe), an Dachformen sind Satteldach und Walmdach zulässig. Die Erlenstraße wird in einem Bogen nach Süden verlängert und hat dort dann Anschluss an die Straße im Baugebiet Haiming-West, es ist also eine durchgehende Befahrung möglich. In gerader Verlängerung der Erlenstraße Richtung Westen gibt es nur einen Geh- und Radweg, über diesen kann der angrenzende Kinderspielplatz auf direktem Weg erreicht werden. Zwei Stichstraßen, die von der Erlenstraße aus jeweils zwei Hinterliegergrundstücke erschließen werden als Eigentümerwege ausgeführt. Dies legte der Gemeinderat in einer Einzelabstimmung mit 9:6 Stimmen fest.

Bereits im Bauausschuss und in der Anliegerversammlung gab es gegen den Plan keine Einwendungen – der Gemeinderat fasste den Billigungs- und Auslegungsbeschluss einstimmig und leitete damit das förmliche Anhörungsverfahren ein.


Bebauungsplan Haiming-West

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erhielt die Gemeinde bereits umfangreiche Stellungnahmen des Landratsamtes und der Landesplanungsbehörde. Danach sind noch ergänzende Untersuchungen zum Umgriff hinsichtlich Geruchsimmissionen und Begründung des Flächenbedarfs im Verhältnis zu bestehenden Baugrundstücken und Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde erforderlich. Auch zu einzelnen Festlegungen gab es bereits Anmerkungen, die bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt werden. In einer Detailabstimmung hielt der Gemeinderat aber an den derzeitigen Standorten für drei Mehrfamilienhäuser fest.

Soweit die ergänzenden Berichte und Begründungen fertig gestellt werden können, soll im Oktober für dieses Baugebiet der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.


Bauleitplanung Burghausen – Erweiterung Industriegebiet

Erneut wird die Gemeinde Haiming als Anliegergemeinde zur geplanten Erweiterung des Industriegebietes im Anschluss des Güterterminals in Richtung Norden angehört. Die Planung hat sich nicht verändert, es sollen ca. 24,6 ha Waldfläche gerodet und für standortbezogene Betriebe zur Verfügung gestellt werden.

Die Gemeinde hält an ihrem Hinweis fest, dass in jeder Planungs- und Umsetzungsphase der in Haiming vorhandene Industriegrund berücksichtigt werden soll, dadurch lässt sich event. eine weitere Waldrodung verhindern.


Planfeststellung 3-streifiger Ausbau B 20

Im Marktler Wald soll die B 20 dreistreifig ausgebaut und teilweise begradigt werden. Dadurch werden im Wechsel jeweils zwei Überholstrecken in jeder Fahrtrichtung geschaffen. Für diese Maßnahme sind in bestimmten Abschnitten erhebliche Eingriffe in den Wald erforderlich, insbesondere auch im Bereich der Abzweigung nach Schützing – dort wird eine Überführung mit Einschleifungen geplant.

Erhebliche Auswirkungen gibt es auch für die angrenzenden Waldwege: Diese werden alle geschlossen, d.h. es gibt keine Zufahrt zur B 20 mehr; der Scheidweg, das Mittelgeräumt erhalten eine Unterführung, bei Schmiedweg gibt es die Überführung zur Einfahrt Richtung Schützing. Bei all diesen stark auch durch Radfahrer genutzten Waldwegen gibt es keine Zufahrt mehr zum Radweg neben der B 20, lediglich im letzten Abschnitt Richtung Marktl ist eine Zufahrt vorgesehen.

Dies ist aus Sicht des Gemeinderates nicht hinnehmbar. In seiner Stellungnahme fordert er deswegen, dass aus Richtung Daxenthaler Forst bei Jesuitengeräumt (direkt angrenzend an das Industriegebiet) beim Scheidweg und beim Hauptgeräumt (Waldweg am Jagerhäusl) eine Zufahrt zum Radweg erhalten bleibt. Außerdem vertritt er die Auffassung, dass ein dreifacher Wechsel der Überholspur sinnvoller ist.

die Pläne für den Ausbau der B 20 liegen seit 16. September in der Gemeinde zur Einsicht auf.


Antrag der OMV Deutschland auf Änderung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser

Die OMV hat bisher für die Entnahme von Grundwasser durch die zwei Brunnen auf ihrem Firmengelände zwei Erlaubnisse: Eine gehobene Erlaubnis besteht für die Grundwasserentnahme zur Brauchwasserversorgung und zwar für maximal 2,8 Mio m³ im Jahr. Eine beschränkte Erlaubnis besteht für die Grundwasserentnahme zu Kühlzwecken, wenn das Wasser aus dem Alzkanal nicht entnommen werden kann und zwar zusätzlich 700.000 m³ im Jahr.

Tatsächlich hat sich der Grundwasserverbrauch reduziert, so dass die Zusatzmengen aus der beschränkten Erlaubnis nicht mehr erforderlich sind. Die OMV beantragt deswegen die Ausweitung der gehobenen Erlaubnis auch auf die Wasserentnahme zu Kühlzwecken und Reduzierung der maximalen täglichen Fördermenge um 1.180 m³ (auf 26.400 m³) und Verzicht auf die zusätzliche Jahresmenge von 700.000 m³.

Die Gemeinde erhebt keine Einwände, verlangt aber weiterhin eine Befristung wie bisher (31.12.2027).


Gebühren Kinderkrippe - Härteausgleich

Wie bereits im vergangenen Jahr gewährt die Gemeinde auch für das Kindergartenjahr 2014/15 einen Ausgleich für die in der Kinderkrippe (Kinder unter 3 Jahren) höheren Gebühren. Bei einer Bereuungszeit von 4-5 Stunden kostet ein Kita-Platz 88 EUR monatlich, ein Platz in der Krippe aber 130 EUR. Diese Differenz übernimmt die Gemeinde. Bei den derzeitigen Anmelde- und Buchungszahlen macht dieser Härteausgleich insgesamt 378 EUR aus. Bei einem Differenzbetrag von monatlich 5 EUR oder weniger erfolgt kein Ausgleich.


Zuschussantrag Dorfhelferinnen

Die Kath. Dorfhelferinnen u. Betriebshelfer gGmbH Station Altötting hat Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 247,20 EUR gestellt. Die Dorfhelferinnen u. Betriebshelfer können bei Familiennotsituationen im landwirtschaftlichen Betrieb und auch im Privathaushalt, somit auch in Familien-Haushalten in Anspruch genommen werden. Insbesondere bei Krankenhausaufenthalten, Kuraufenthalten, Krankheit, Erholung, Schwangerschaft, Mutterschutz, Entbindung, Todesfall.

In früheren Jahren wurde der Zuschuss regelmäßig gewährt, in den vergangenen zwei Jahren erfolgte kein Antrag.

Der Gemeinderat hat dem Zuschussantrag zugestimmt.


Förderprogramm Breitbandversorgung

Bereits in der Juni-Sitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, für die Breitbandversorgung in der Gemeinde einen Masterplan erstellen zu lassen; dies ist mittlerweile durch die Mitarbeiter der beauftragten Firma Breitbandberatung Bayern GmbH erfolgt. Grundlage sind dabei die im Breitbandatlas bereits festgehaltenen Daten; jetzt erfolgt durch Nachfrage bei den im Gemeindebereich tätigen Netzbetreibern eine detaillierte Darstellung der Versorgung der Bandbreiten im Down- und Upload. Dies ist dann eine exakte Grundlage für die Feststellung, in welchen Bereichen noch ein Ausbaubedarf besteht, um beim Download die Mindestversorgung von 30 Mbit/s zu erreichen. Unsere Vorgabe wird aber 50 Mbit/s sein, so dass möglicherweise auch in Bereichen, die jetzt bereits durch Kabel erschlossen sind, ein Bedarf besteht.

Mit zu diesem zweiten Schritt der sog. Markterkundung gehört dann auch, durch Gespräche mit den Netzbetreibern festzustellen, ob und wo diese eigenwirtschaftlich einen Ausbau vornehmen werden. Dann steht endgültig fest, ob überhaupt und in welchem räumlichen Bereich die Teilnahme am Förderprogramm notwendig und sinnvoll ist.

Nach den neuen Förderrichtlinien erhält die Gemeinde einen Fördersatz von 70% bei einem Förderhöchstbetrag von 870.000 EUR.

Das sog. Startgeld beträgt 5.000 EUR und Voraussetzung ist die Durchführung der Ist-Analyse mit Markterkundung.

Bis zur endgültigen Entscheidung über Ausbaumaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms fallen Gesamtkosten von 8.568 EUR an: 2.915 EUR für die Istanalyse, 4.165 EUR für das Paket Umsetzung (Teilnehmerwettbewerb, Angebotsaufforderung) und 1.487 EUR für die Erstellung einer eigenen Homepageseite für das Förderverfahren.

Bei jedem einzelnen Schritt ist eine Entscheidung möglich bzw. notwendig – jetzt beschloss der Gemeinderat den Einstieg in das Förderprogramm und die Durchführung der Markterkundung.


Neue Sporthalle – Finanzierungsvereinbarung

Die bereits in der Juli-Sitzung beschlossene Finanzierungsvereinbarung zwischen Gemeinde und SV Haiming für die neue Sporthalle hat sich in den konkreten Zahlen etwas modifiziert und bezogen auf den Zuschussantrag beim BLSV sind einige Ergänzungen formaler Art notwendig.

Durch eine konkretisierte Kostenschätzung haben sich die Gesamtkosten auf 2.894.377,52 EUR (bisher 2.881.445 EUR) verändert; entsprechend erhöht sich der Baukostenzuschuss der Gemeinde auf 1,8 Mio aus dem Bausparverträgen und zusätzlich 360.000 EUR. Die jährlichen Bewirtschaftungskosten werden mit 60.000 EUR kalkuliert.

Der Gemeinderat hat der geänderten Finanzierungsvereinbarung zugestimmt.


Ersatzbeschaffung und Zuschuss für Feuerwehren

Bei den Feuerwehrhelmen der drei Feuerwehren besteht Ersatzbedarf deswegen, weil teilweise die Zulassung abgelaufen ist und teilweise notwendige Ersatzteile nicht mehr vorhanden sind. Insgesamt sollen langfristig 115 Helme und 23 Helmlampen (Atemschutzträger) erneuert werden. Die Kosten pro Helm liegen bei 200 EUR und pro Lampe bei 60 EUR.

Im Jahr 2014 sollen 23 Helme mit Lampen erneuert werden, in den Folgejahren 2015 und 2016 dann jeweils 46 Helme pro Jahr.


Für das Führen von Feuerwehreinsatzfahrzeugen ist ein LKW-Führerschein notwendig und da dieser Führerschein über 3.000 € kostet, hat sich der Gemeinderat bereits vor vielen Jahren zur Unterstützung bei den Führerscheinkosten entschlossen und jeweils 1.000 € beigesteuert.

Die Führerscheinkosten steigen und deswegen ist eine Erhöhung des Zuschusses notwendig. Der Gemeinderat hat einen künftigen Zuschuss in Höhe von 1.500 EUR bewilligt.


Nachtragshaushalt 2014

Im Vollzug des Haushaltsjahres ergeben sich durchwegs positive Veränderungen, deswegen ist ein Nachtragshaushalt erforderlich.

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer steigen um 560.800 auf 906.200 EUR an, ebenso haben wir an Pachten und Entschädigung für Grunddienstbarkeiten um 45.000 EUR mehr eingenommen. Positiv auch die Zunahme bei der Grunderwerbssteuer (zusätzlich 7.000 EUR); insgesamt gibt es im Verwaltungshaushalt eine Einnahmenmehrung von 580.000 EUR. Dies führt dann dazu, dass entgegen der ursprünglichen Annahme jetzt dem Vermögenshaushalt ein Betrag von 61.300 EUR zugeführt werden kann.

Bei den Ausgaben wirkt sich der reduzierte Hebesatz der Kreisumlage aus: Es tritt eine Minderung von 53.950 EUR ein. Dagegen steigen aber die Ausgaben für Schulungen um 7.000 EUR.

Im Vermögenshaushalt gibt es Mehrungen bei den Grundstücksverkäufen (jetzt 208.500 EUR) und bei der Rücklagenentnahme um 739.850 EUR – um diesen Betrag war der Überschuss des Jahres 2013 angestiegen.

Bei den Ausgaben im Vermögenshaushalt steigen an die Kosten für die EDV-Umstellung (+ 13.000 EUR) und Neuausstattung des PC-Schulungsraumes in der Schule (+ 20.000 EUR).

Insgesamt ist die Entwicklung positiv und voraussichtlich muss der geplante Kredit von 1,0 Mio EUR nicht im Jahr 2014, sondern erst nächstes Jahr aufgenommen werden, wenn der Bau der Turnhalle beginnt.

Der Gemeinderat hat dem Nachtragshaushalt zugestimmt.



Wolfgang Beier