Bericht zur Gemeinderatssitzung am 12-12-13

Bericht des Bürgermeisters

Zu Beginn der letzten Sitzung im Jahr 2013 gab Bürgermeister Alois Straubinger ein Schreiben des Landratsamtes bekannt, in dem auf eine Wortmeldung in der Bürgerversammlung eingegangen wird. Herr Weber vom Landratsamt teilt darin mit, dass die Fa. Freudlsperger in Neuhofen eine nach Abfallrecht genehmigte Deponie der Klasse DK0 betreibt und dort Deponiegut mit höheren Belastungsgrenzwerten eingelagert werden dürfen als in den Deponien in Mühldorf und Kastl, in diesen kann Material der Einstufung Z 1.1 (Bauschutt) bzw. in Kastl Material mit der Einstufung Z 0 (Baugrubenaushub) eingelagert werden. Bei der bereits abgeschlossenen Sanierung der Grube Mühldorf und bei der Grube Kastl wird das dort unzulässig eingelagerte Material ausgebaut, in Mieten zwischengelagert und in 250 t – Haufwerken beprobt. Je nach festgestellter Belastung wird das Material dann in Deponien der Klassen DK 0 oder DK 1 umgelagert. Es handelt sich somit um Umlagerungen in Deponien weit höherer Klassen, diese sind mit entsprechendem Bodenaufbau, Sorptionsschichten, Grundwasserschutz gesichert und werden auf Dichtigkeit auch überprüft.

Weiter berichtete der Bürgermeister aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 5.12.13, in der mit Vertretern der zu gründenden Genossenschaft für Fernwärme im Niedergern über finanzielle und organisatorische Fragen gesprochen wurde. Dabei wurde klargestellt, dass es bei dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates bleibt, wonach sich die Gemeinde an einer Genossenschaft beteiligt und gemeindeeigene Gebäude auch an eine Fernwärmeversorgung anschließen will. Der Bürgermeister teilte weiter mit, dass die anfallenden Beträge für den Anschluss der Gebäude nach Gründung der Genossenschaft bezahlt werden könnten und damit der Genossenschaft ausreichend Kapital zur Verfügung stehen würde, um qualifizierte Planungen in Auftrag zu geben.

Unter Verschiedenes wurde dieser Punkt nochmals zur Diskussion gestellt und auch darauf hingewiesen, dass dazu ein gesonderter Beschluss des Gemeinderates erforderlich ist.

Abschließend teilte der Bürgermeister mit, dass jetzt die Gemeinde aus der Schadensregulierung im Löschfahrzeugkartellverfahren eine Zahlung in Höhe von 1.620 EUR erhalten hat. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.



Außenbereichssatzung Haarbach

Um das heimatnahe Bauen eines Bewohners in Haarbach zu ermöglichen, wird die Gemeinde eine Außenbereichssatzung für diesen Ortsteil aufstellen. Streitig ist der Umgriff des bebaubaren Bereiches: Im Gegensatz zum Vorschlag des Landratsamtes einigte sich der Gemeinderat auf eine weiter nach Norden ausgedehnte Baulinie, da ansonsten der Erhalt eines alten Gebäudes und der Obstwiese nicht möglich ist. Es soll auf jeden Fall versucht werden, auf diese Weise das Bauen an der vom Eigentümer gewünschten Stelle zu ermöglichen.



Erweiterung Flächennutzungsplan Niedergottsau

Eine ausführliche Diskussion und zahlreiche Beschlüsse gab es zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur geplanten Ausweisung des Bereiches nördlich der Dorfstraße als bebaubare Fläche (Dorfgebiet). Sowohl die Abteilung Hochbau des Landratsamtes als auch die naturschutzfachliche Stellungnahme sprechen sich deutlich gegen eine weitere Bebauung der nördlichen Hangkante aus. Sie führen dazu die Geländegegebenheiten an, insbesondere dass der Abstand zum Dorfbach in weiten Bereichen zu gering ist, um bei einer Bebauung die notwendige Pufferzone einhalten zu können. Außerdem weisen sie darauf hin, dass diese Hangkante geologisch und historisch eine Baugrenze darstellt, die das gesamte Ortsbild von Niedergottsau prägt. Außerdem stellt der jetzige Zustand die gewachsene Ortsrandeingrünung dar, die bei einer Bebauung entfallen würde. Beide Fachstellen befürchten einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt und eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.

Diese Bedenken werden vom Gemeinderat mehrheitlich nicht geteilt. In den Beschlüssen zu diesen Einwendungen wird festgestellt, dass die Ortsrandeingrünung weiter nördlich, jenseits des Baches gewährleistet werden kann und im jetzigen Zustand keineswegs durchgängig gegeben ist. Auch sei das Ortsbild bereits jetzt durch Bebauung an der nördlichen Seite der Dorfstraße geprägt, so dass weitere Bebauung nicht zusätzlich störend wirken wird. Auch wird darauf verwiesen, dass in anderen Gemeindebereichen Hangkanten bebaut werden dürfen. Schließlich wurde festgehalten, dass Bedenken hinsichtlich Eingriffes in Naturschutz durch die Art der Bebauung in den Detailfestsetzungen eines Bebauungsplanes berücksichtigt werden. Im Ergebnis blieb der Gemeinderat bei der vorgesehenen Erweiterung des Flächennutzungsplanes.

Längere Diskussion gab es auch zur Stellungnahme des Wasserzweckverbandes. In dieser wird darauf hingewiesen, dass die Hauptwasserleitung in der Schulstraße verläuft und alle Anwesen und Häuser an der Dorfstraße durch Stichleitungen versorgt werden. Über diese Anbindungen können aber nur insgesamt vier Grundstücke nördlich der Dorfstraße versorgt werden, für weitere Grundstücke reicht die Kapazität der bestehenden Stichleitungen nicht aus. Der Gemeinderat wollte aus diesem Grund aber die geplante Erweiterung nicht auf diesen Bereich beschränken. Vielmehr ist dann bei Aufstellung eines Bebauungsplanes konkret die Sicherung der Wassererschließung zu prüfen und gegebenenfalls das Leitungsnetz zu erweitern.

Nicht übernommen hat der Gemeinderat die Forderung des Bauernverbandes, zur Sicherung der Durchfahrtmöglichkeit landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge mit einer Breite bis 3,30 m an der Dorfstraße einen Parkstreifen einzuplanen. Die Dorfstraße weist eine Breite von 4,50 m auf und würde durch einen Parkstreifen erheblich verengt werden. Einen Parkstreifen zusätzlich auf Privatgrund auszuweisen ist aus Geländegründen in den meisten Bereichen nicht oder nur schwer möglich. Das Problem der Verengung der Fahrbahn durch parkende Autos ist in der Detailplanung eines Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird fortgeführt, in der Januar-Sitzung wird der entsprechende Feststellungsbeschluss gefasst. Dann bleibt abzuwarten, ob das Landratsamt die Genehmigung erteilt.



Bebauungsplan Fahnbacherstraße Süd

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung wurden von der Architektin Weiler-Heyers jetzt in die Festsetzungen des Bebauungsplanes eigearbeitet. Abgeändert wurde noch die zulässige Wandhöhe auf 6,40 Meter (bisher 6,20 Meter) und es werden Dacheinschnitte und Dachgauben zugelassen.

Der geänderte Plan wurde einstimmig beschlossen. Es ist jetzt nochmals eine öffentliche Auslegung erforderlich.



Überörtliche Prüfung der Gemeindekasse

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt durch die Mitarbeiter der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle in unregelmäßigen Abständen eine unvermutete Kassenprüfung. Es wird festgestellt, ob der Kassensollbestand mit dem Kassenistbestand übereinstimmt, die Bücher ordnungsgemäß geführt sind und die Kassensicherheit gewährleistet ist.

Bei der Prüfung gab es keine Beanstandungen, alle Kassenbestände stimmten überein und die Kassenlage wurde als „sehr zufriedenstellend“ bewertet.



Neubau Turnhalle

In nichtöffentlicher Sitzung waren die Architekten Fuchshuber und Fischer anwesend und erläuterten ihr Angebot für eine umfassende Vorplanung für eine neue Turnhalle. Entsprechend den Vorgaben aus einer letzten Besprechung zwischen Vertretern des Gemeinderates und des Sportvereins sollen alle denkbaren Bauvarianten und auch die verschiedenen Zuschussmöglichkeiten untersucht und abgeklärt werden. Dabei geht es vor allem um die Alternativen: Einbezug und Sanierung der bestehenden Halle oder Ersatz der bestehenden Schulturnhalle durch eine Schul- und Sporthalle mit zusätzlichem Gymnastikraum. Diue Belange der beiden Hauptnutzer Sportverein und Schule sind sowohl von der Funktionalität als auch der Bauabwicklung zu berücksichtigen. Deswegen ist auch zu klären, ob bei Ersatz der jetzigen Halle diese zunächst stehen bleiben muss oder gleich abgerissen und an ihrer Stelle die neue Halle errichtet werden kann. Mit in die Untersuchung einbezogen werden die baulichen und technischen Anforderungen, wenn die bestehende und/oder die neue Halle auch als Versammlungsstätte genutzt werden soll.

Der Untersuchungsauftrag umfasst auch die gesamten Außenanlagen bis hin zur Wegerschließung und Parkplatzsituation.

Ziel der Vorplanung ist die Darstellung von Konzeptalternativen mit baulicher, technischer, finanzieller Bewertung unter Berücksichtigung der Einbindung in das Ortsbild. Auf der Grundlage dieser Konzepte kann dann eine endgültige Entscheidung über die neue Halle getroffen werden.

Der SV Haiming wird den beiden Architekten, die in einer Arbeitsgemeinschaft zusammenarbeiten, den entsprechenden Planungsauftrag erteilen, der Gemeinderat sicherte in seinem Beschluss die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten zu.

Am 30.1.2014 wird es eine Sondersitzung des Gemeinderates geben, in der Zwischenergebnisse präsentiert werden.



Wolfgang Beier