Bericht zur Gemeinderatssitzung am 14-11-13

Bericht des Bürgermeisters

Mit einer „tierischen“ Angelegenheit eröffnete Bürgermeister Alois Straubinger die Sitzung: Einer oder mehrere Biber treiben seit Wochen im Schwaiger Bach in der Nähe der Kläranlage ihr „Unwesen“ – aus menschlicher Sicht gesehen. Durch den Bau von Dämmen stauen sie den Bach so auf, dass anliegende Wald- und Wiesenflächen durchnässt und zum Teil auch überflutet werden. Für die Gemeinde ist das Verhalten der Tiere deswegen problematisch, da zum Einen die Stabilität des Unterbaus der Kläranlagenzufahrt wegen Durchnässung gefährdet wird, zum Anderen auch ein Wassereintritt in das Kläranlagegebäude zu befürchten ist. Dies würde zu erheblichen Schäden bei der Steuerungselektronik führen. Wegen dieser Gefahren hat das Landratsamt genehmigt, dass die vom Biber errichteten Dämme im Bereich des Schwaiger Baches beseitigt werden dürfen. Dies ist durch die Bauhofmitarbeiter bereits geschehen. Aber bislang ließen sich die Biber dadurch nicht besonders beeindrucken: Bereits nach wenigen Tagen waren die Dämme wieder errichtet. Es sind also kontinuierliche Kontrolle und ständiger Einsatz des Minibaggers erforderlich, um die Gefahren abzuwehren und die Biber zum Umzug zu bewegen.



Bebauungsplan Fahnbacher Straße Süd

Auf insgesamt vier Bauparzellen im Süden der Fahnbacher Straße, gegenüber der Einmündung Birkenweg will die Gemeinde Baurecht schaffen, auf zwei Bauparzellen war dabei eine Bebauung mit Gebäuden mit jeweils 5 Wohneinheiten vorgesehen. Gegen diese Dichte der Bebauung haben sich die umliegenden Anwohner in einer umfangreichen Stellungnahme und das Landratsamt Altötting als Träger öffentlicher Belange gewandt. Nach Diskussionen im Bauausschuss, einer Besprechung mit dem Bauträger im Arbeitskreis für Gemeindeentwicklung und einer Anliegerversammlung hat der Gemeinderat jetzt die Planung geändert: Auf allen vier Bauparzellen sind Einzelgebäude oder Doppelhäuser mit insgesamt max. 2 Wohneinheiten zulässig. Damit entspricht die Wohnraumdichte der umliegenden Bebauung.

Die weiteren Anregungen des Landratsamtes wurden weitgehend berücksichtigt, nicht aber die Forderung, dass die Gebäude nur im rechten Winkel bezogen auf den Straßenverlauf errichtet werden dürfen; es ist auch eine Ausrichtung der Gebäude in der Nord/Süd- bzw. Ost/West-Achse möglich.



Anschaffung Wärmebildkamera

Die Anschaffung einer Wärmebildkamera für die Freiwillige Feuerwehr Niedergottsau wurde genehmigt. Die Kosten von 9.100 EUR werden gedeckt durch den Staatszuschuss in Höhe von 2.750 EUR und durch Spenden, die die Feuerwehr Niedergottsau für diese Anschaffung erhalten hat. Eine Wärmebildkamera ermöglicht in verrauchten Gebäuden eine gezielte und bessere Suche nach Personen.



Nachtragshaushalt 2013

Im Gesamtvolumen verändert sich der Haushalt nur geringfügig: Im Verwaltungshaushalt erhöhen sich die Einnahmen und Ausgaben um 191.450 EUR, im Vermögenshaushalt vermindern sich die Einnahmen und Ausgaben um 168.650 EUR. Einige wichtige Haushaltspositionen haben sich aber wesentlich verändert – dies erfordert die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes.

So steigen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer von 495.000 EUR auf 1,01 Mio EUR – entsprechend erhöht sich die Gewerbesteuerumlage. Wegen der verbesserten Einnahmesituation verringert sich die Zuführung zum Verwaltungshaushalt um 465.500 EUR auf 652.600 EUR. Diese sog. negative Zuführung ist bedingt durch die hohe Kreisumlage wegen der guten Steuereinnahmen im Jahr 2011.

Die vorgesehene Kreditaufnahme von 800.000 EUR wurde durchgeführt; die Zinsbindung beträgt 10 Jahre und es wurde eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit vereinbart. Wegen dieser Kreditaufnahme steigt die Verschuldung der Gemeinde auf 1.066.235 EUR zum Jahresende, die eigentlich geplante Schuldenfreiheit im Jahr 2014 wird damit nicht erreicht. Den Schulden gegenüber steht eine Rücklage in Höhe von 2,1 Mio EUR – diese Rücklage sichert die Handlungsfähigkeit der Gemeinde im Jahr 2014, insbesondere die Zahlung einer erneut hohen Kreisumlage (ca. 1,1 Mio EUR) und den erwarteten starken Rückgang der Gewerbesteuer. Insgesamt ist für das Jahr 2014 mit einer angespannten Finanzlage zu rechnen.



Spendenzahlungen

Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses hat der Gemeinderat Spendenzahlungen an Einrichtungen und gemeinnützige Vereine in einer Gesamthöhe von 1.850 EUR beschlossen. Spendenempfänger und Summe bleiben im Vergleich zu den Vorjahren unverändert; die jeweils größten Beträge (250 EUR) erhält das BRK-Seniorenhaus Haiming für Sommerfest und Weihnachtsfeier.



OMV-Gaskraftwerk - Fristverlängerung

Die OMV Kraftwerk Haiming GmbH hat mit Schreiben vom 31.10.2013 beantragt, die im Kaufvertragsangebot vom 21.12.2007 (Annahme des Angebots durch die OMV am 18.3.2009) enthaltene Frist von 5 Jahren, innerhalb derer auf dem erworbenen Gelände das Kraftwerk schlüsselfertig zu erstellen ist, bis 10.3.2019 zu verlängern. Begründet wurde der Antrag damit, dass die Genehmigungsverfahren sich durch umfangreiche Gutachten erheblich verlängert haben, die gebundene immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk erst seit 1.10.2012 rechtskräftig ist und für die notwendige Stromanbindung noch keine Genehmigung vorliegt. Eine endgültige Entscheidung über den Bau des Kraftwerkes sei deswegen noch nicht möglich.

In der Diskussion in nichtöffentlicher Sitzung wurde bezweifelt, ob die OMV überhaupt noch vorhat, ein Gaskraftwerk zu errichten. Dem gegenüber steht, dass weiterhin Planungen für das Kraftwerk vorangetrieben werden – neben der Stromleitung auch die Gasanbindung. Darüber hinaus wurde diskutiert, dass bei Versagung einer Fristverlängerung die Gemeinde konsequenterweise den nächsten Schritt tun müsste, nämlich den Rückkauf des Kraftwerksgeländes zu verlangen. Dies ist aber nur durch übereinstimmende Erklärung zusammen mit der Stadt Burghausen möglich (diese war zu 9/10 Eigentümer der Fläche); die Stadt Burghausen hat aber mit Beschluss des Stadtrates vom 17.7.2013 der Fristverlängerung bereits zugestimmt. Ein gemeinsames Vorgehen mit der Stadt Burghausen ist somit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich; außerdem müsste die Gemeinde Haiming bei Ausübung des Wiederkaufrechtes sämtliche Zahlungen der OMV (Kaufpreis und Erschließungskosten) sowie Aufwendungen für das Gelände erstatten.

Mit 11:4 Stimmen wurde der beantragten Fristverlängerung zugestimmt mit dem Zusatz, dass diese ausdrücklich nur gegenüber der OMV Kraftwerk GmbH gewährt wird.


Wolfgang Beier