Bericht zur Gemeinderatssitzung am 15-07-10

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Alois Straubinger eröffnete die Sitzung mit der Mitteilung, dass der Auftrag zum Bau der Gehwegverbindung an der Marktler Straße an die Fa. Swietelsky vergeben ist und die Bauarbeiten voraussichtlich im August beginnen. Die Kosten betragen 20.000 EUR.

Bei dem Starkregen am 30.6.2010 ist unterhalb des Grenzerberges der Kanal übergegangen, da der Gegendruck im Leitungsverlauf zu groß war. Durch das austretende Wasser wurde eine Wiese überflutet, der Ernteausfall wurde dem Eigentümer erstattet. Da es sich um höhere Gewalt handelt, tritt eine Versicherung für den Schaden nicht ein.

Ab 19.7.2010 beginnen die Arbeiten zum zweiten Abschnitt der energetischen Sanierung der Schule; unmittelbar mit Beginn der Ferien werden die alten Fenster durch neue ersetzt. Das Auftragsvolumen für den Vollwärmeschutz mit Malerarbeiten außen beträgt 141.000 EUR.

Im Zuge dieser Arbeiten werden in Klassenzimmern auch Bodenbeläge erneuert; im Mehrzweckraum im Erdgeschoss wird dabei auf Anregung des SV Haiming ein zusätzlicher Bodenaufbau von 5 mm eingebracht, so dass dieser Raum auch für Gymnastik genutzt werden kann.

Das Pflaster bei den Baumscheiben an der Einmündung Schlossstraße wurde zur Straße hin um 8 cm abgesenkt und die Verfugung neu vergossen. Möglicherweise ist das Kunststoffmaterial nicht optimal, so dass nächstes Jahr die Verfugung nochmals nachbearbeitet wird.

In der Erlenstraße wird derzeit vom Straßenzweckverband zur Verbesserung der Oberschicht eine ca. 6 bis 8 cm starke Schicht mit Asphalt-Fräsgut aufgebracht. Die heiße Witterung ist zur Herstellung der Bündigkeit des Materials ideal.

Probleme gab es am Haiminger Mühlbach hinter der Schule: Im Zuge des Umweltunterrichtes an der Schule hatte Herr Klett vom Landschaftspflegeverband mit Haiminger Grundschülern eine naturnahe Verbauung mit drei Verengungen des Bachlaufes hergestellt. Durch Einfluss auf die Fließgeschwindigkeit sollte der starken Verschlammung des Baches entgegengewirkt werden. Die Verengung führt aber zugleich zu einem Rückstau und hat Einfluss auf die Wassermenge im Unterlauf des Baches. Um Probleme mit Bachanliegern zu vermeiden ordnete der Bürgermeister den sofortigen Rückbau der Verengung an. Dies wurde durch Herrn Klett auch vorgenommen; bei den Schülern besteht jetzt eine Enttäuschung über die Vergeblichkeit ihrer Arbeit. Dem Bürgermeister wurde empfohlen, die fleißigen Arbeiter zu einer Brotzeit einzuladen und sie dabei auch über die Aufgaben des Bürgermeisters zu informieren.



Raumordnungsverfahren 380 kV Anschlussleitung

Die Gemeinde kann im derzeit laufenden Raumordnungsverfahren bis 30.7.2010 ihre Stellungnahme abgeben. In nichtöffentlicher Sitzung am 8.7.2010 hatten Vertreter der OMV und des Planungsbüros Fichtner über die verschiedenen Trassenvarianten und Untersuchungsergebnisse informiert; die damals geführte Diskussion war Grundlage für einen Stellungnahmeentwurf, den die Verwaltung zu Sitzung vorlegte.

In ausführlicher Diskussion befasste sich der Gemeinderat mit der Stellungnahme, in der die sog. Waldtrasse als bestmögliche Alternative befürwortet wird. Denn dadurch wird eine Beeinträchtigung von Wohngebäuden weitgehend vermieden und in Zusammenhang mit der von der OMV angestrebten Zusammenlegung mit der 110 kV-Leitung wird in Teilbereichen der Gemeinde eine Verbesserung erreicht. Unter diesen Gesichtspunkten besteht für diese Trasse auch Einverständnis mit einer Freileitung, wird also insoweit auf die Forderung nach Erdverkabelung verzichtet. In diesem Punkt bestand im Gemeinderat keine volle Übereinstimmung, da einige Gemeinderäte auch für den Teilbereich Haarbach-Winklham eine Erdverkabelung für notwendig und sinnvoll ansehen.

In der Stellungnahme wird auch gefordert, dass die Regierung die von Bürgern vorgeschlagene Trassenvariante B20 genau prüft, da hier der Gemeinderat das Planungsziel „Trassenbündelung“ am besten verwirklicht sieht. Unklarheit bestand hier bei der Frage, ob die Regierung diese vom Vorhabensträger OMV nicht beantragte Trasse überhaupt zum Gegenstand des Raumordnungsverfahrens machen kann.

In der Stellungnahme regt die Gemeinde weiter an, im Bereich Neuhaus einen Schwenk der Trasse weiter nach Norden zu prüfen, da dann ein größerer Abstand zum Wohngebäude Dreier und zu den Häusern in Winklham erreichbar wäre.

Mit 9:3 Stimmen beschloss der Gemeinderat die Stellungnahme der Gemeinde; einzelne Gemeinderäte behalten sich vor, ihre abweichenden Auffassungen der Regierung mitzuteilen.

Den Wortlaut der Stellungnahme veröffentlichen wir auf der Homepage, sobald sie von der Verwaltung übermittelt wurde.



Genehmigungsverfahren OMV-Gaskraftwerk

In den vorgelegten geänderten Genehmigungsunterlagen sind die von der Gemeinde Haiming am 1.3.2010 beanstandeten Fehler behoben: Die Wegverbindung vom Industriegebiet zum Feichtstafelberg ist nicht mehr überplant und es ist ein gültiger Lageplan den Unterlagen beigefügt. Alle anderen Ergänzungen betreffen ausschließlich Detailausführungen, insbesondere Brandschutzmaßnahmen.


Nutzungsänderung Dachgeschoss Rathaus

Der Reserveraum im Dachgeschoss des Rathauses wird umgebaut in einen Büroraum mit einer Nutzfläche von 30 m². Zur zusätzlichen Belichtung wird ein Dachflächenfenster eingebaut. Die Nutzungsänderung wurde genehmigt.


Energetische Sanierung Schule

Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung Schule und den nachträglichen Genehmigungen zur Nutzungsänderung einzelner Räume wird für die Schule auch ein neues, umfassendes Brandschutzkonzept erarbeitet. Für den notwendigen zweiten Rettungsweg vom 1.Stock des Altbaus gibt es zwei Alternativen: Eine Treppe an der Ostseite des Gebäudes (zur Kirche hin) oder eine Treppe im Bereich des Haupteinganges, also an der Nordseite. Dabei wird jeweils ein Gangfenster in eine Tür umgebaut.

Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die Lösung im Bereich Haupteingang aus, da dies der geringere Eingriff in die Fassade des Gebäudes ist und zugleich die Überdachung dieses Bereiches besser gestaltet werden kann. Aus brandschutztechnischen Gründen sind beide Lösungen gleichwertig. Die Arbeiten beginnen bereits nächste Woche.



Bebauungsplan Winklham-Schöffbergweg

Die Erweiterung des Bebauungsplanes wurde einstimmig beschlossen, nachdem von Anliegern keine Einwände erhoben wurden und die Bedenken der Träger öffentlicher Belange durch verschiedene ergänzende Festsetzungen berücksichtigt wurden. So ist auf Anregung der Kreisheimatpflegerin wegen Bodendenkmälern bei der Baulandfreimachung das Landesamt für Denkmalpflege einzuschalten und zur Vermeidung von störendem Lärm ist einem Bauantrag für ein zu errichtendes gewerbliches Gebäude ein schalltechnisches Gutachten beizugeben. Diese Festsetzung im Bebauungsplan fand im Gemeinderat nur eine knappe Mehrheit.



Innenbereichssatzung Kemerting

Die Innenbereichssatzung für Kemerting wird geringfügig erweitert, um beim Anwesen Rausch eine Baumöglichkeit zu schaffen.



Einkaufszentrum Burghausen

Die Gemeinde wurde von der Stadt Burghausen gebeten, eine Stellungnahme zur Bauleitplanung zur Errichtung eines Einkaufszentrums an der Marktler Straße abzugeben. Mit Blick auf den drohenden zusätzlichen Kaufkraftabfluss, der im gesamten Umland von Burghausen eintritt, sieht die Gemeinde diese Entwicklung mit Sorge und befürchtet eine weitere Schwächung der örtlichen Nahversorgungsgeschäfte, eventuell sogar deren Existenzgefährdung.



Überörtliche Rechnungsprüfung

Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes hat im Rahmen der Geschäftsprüfung auch eine unvermutete Prüfung der Gemeindekasse durchgeführt. Es gab keinerlei Beanstandungen, die Kassenlage wurde als ausgezeichnet bewertet.



Sondernutzungsgebühr für private Stromeinleitungen

Im Zuge des Ausbaus der Photovoltaikanlagen werden vermehrt private Stromeinspeiseleitungen in öffentlichem Grund verlegt, in Haiming gibt es derzeit drei solche Anlagen.

Dies stellt eine Sondernutzung dar und dafür kann die Gemeinde Gebühren erheben (so wie EON für die Stromleitungen Konzessionsabgabe bezahlt). Nach einem Mustervorschlag des Gemeindetages legt die Gemeinde Haiming die Gebühren wie folgt fest:

0,11 Cent pro kW Anschlussleistung und pro Jahr;

bei Verlegung der Leitung in oder an Feld- und Waldwegen: 0,75 EUR je Meter.

in oder an asphaltierten Straßen ohne Versorgungsleitungen: 1,50 EUR je Meter

in oder an asphaltierten Straßen mit Versorgungsleitungen: 3,00 EUR je Meter; diese leitungsgebundene Gebühr fällt einmalig an.



Schallmessungen im Gemeindegebiet

In der Info-Veranstaltung am 12.7.2010 wurde der Vorschlag gemacht, die Gemeinde soll auf eigene Kosten Schallmessungen durchführen, damit die Belastung im Gemeindegebiet objektiv ermittelt werden kann. Die Verwaltung wurde jetzt beauftragt, die Kosten einer solchen Messung festzustellen und zugleich zu klären, inwieweit die Ergebnisse solcher Messungen in den laufenden Verfahren Verwendung finden können.



wb