Bericht zur Gemeinderatssitzung am 17-06-10

Bericht des Bürgermeisters

Zu Beginn der Sitzung informierte Bürgermeister Alois Straubinger zunächst über die beiden nichtöffentlichen Informationsabende zu Kraftwerksplanung und Stromtrasse, die am 9.6. und 16.6. mit Vertretern der Bürgerinitiative und Trassenanliegern und beim zweiten Treffen auch mit Vertretern der OMV stattfanden.

Mit deutlichen Worten ging der Bürgermeister dann auf die Plakate ein, mit denen an den Anschlagtafeln auf die heutige Sitzung hingewiesen wurde. Er bezeichnete diese Art als respektlos und sagte weiter: „Eine Gemeinderatssitzung als Kaspertheater bekanntzumachen, mag für einige einen gewissen Unterhaltungswert haben; als Mitglied des Gemeinderates empfindet man diese Art aber als Beleidigung.“ Verwundert zeigte er sich auch über den Brief der Bürgerinitiative, der an alle Haushalte verteilt wurde. Eine solche Aktion sei nicht sachgerecht, wenn man am Tag vorher zum Informationsaustausch zusammensitzt und ein Gespräch in Gang bringen will. Der Bürgermeister betonte, dass sich der Gemeinderat seine Entscheidungen in Sachen Kraftwerk und Stromtrasse wahrlich nicht leicht gemacht und nichts vorschnell oder unüberlegt entschieden habe. Zwar gebe es in der Demokratie Meinungsfreiheit, aber es gibt auch Grenzen im Umgang miteinander. „Nicht jeder Ton und jede Art der Äußerung, die nach den Gesetzen erlaubt ist, kann man einfach so ertragen. Der Sache dient es nicht, wenn man andere verletzt, beleidigt oder als inkompetent hinstellt, denn irgendwann sind die laufenden Verfahren abgeschlossen und dann soll das Dorfleben auch wieder harmonisch weitergehen. Ich appelliere deshalb an alle, sorgsamer miteinander umzugehen und mehr Respekt und Achtung voreinander zu haben.“

Der Bürgermeister wies in seinem Bericht darauf hin, dass die Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren Stromtrasse am 14.6. im Rathaus eingetroffen seien und vom 23.6. bis 23.7.2010 zur Einsichtnahme für Jedermann während der allgemeinen Dienststunden ausliegen. Während der Auslegungszeit können schriftliche Äußerungen bei der Gemeinde eingereicht werden, diese werden dann gesammelt an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet. Einen Erörterungstermin wird es nicht geben, dies ist erst im Planfeststellungsverfahren, das voraussichtlich 2012 beginnt, vorgesehen.

In diesem Zusammenhang berichtete der Bürgermeister über einen Informationstermin der OMV für alle Bürgermeister und Verwaltungsspitzen der von der Stromtrasse betroffenen Gemeinden. Dabei sei übereinstimmend festgestellt worden, dass das geplante Kraftwerk als Umsetzung der neuen OMV Zukunftsstrategie ein außerordentlich wichtiger Schritt für die Region ist. Bei dieser Veranstaltung wurde auch klar, dass die OMV ein großes Interesse an einer Akzeptanz der Freileitung in den betroffenen Gemeinden hat. Deswegen favorisiert sie für das Gemeindegebiet Haiming auch die sog. Waldtrasse und bemüht sich in diesem Zusammenhang um die Zusammenlegung mit der bestehenden 110 KV-Leitung.

Der Bürgermeister teilte weiter mit, dass der Strassenzweckverband derzeit den Zustand an den beiden Baumscheiben an der Einmündung der Schlossstraße verbessert.

Zum Abschluss seines Berichtes dankte er Theresia Fleischer für die Tätigkeit als Busbegleiterin zur Betreuung der Kindergartenkinder. Zum Schuljahresende wird sie diese Aufgabe, die sie seit Jahren übernommen hatte, beenden.


Genehmigungsverfahren Gaskraftwerk der OMV

Hauptpunkt der Sitzung war erneut die Bauleitplanung im Zusammenhang mit der Errichtung des GuD-Kraftwerkes der OMV im Industriegebiet.

Bei einem Gespräch mit Vertretern der Regierung von Oberbayern, zuständige Genehmigungsbehörde, am 10.6.2010 in München wurde deutlich, dass dort wegen der Sechs-Monatsfrist (nach Eingang der Bauantragsunterlagen) die Entscheidung über den Bauantrag der OMV getroffen werden muss und mit Ausnahme des Einvernehmens der Gemeinde Haiming alle weiteren Voraussetzungen für die Genehmigung, die mit Auflagen versehen sein wird, gegeben sind.

Der Gemeinderat hatte am 12.11.2009 sein Einvernehmen versagt, da bei zwei Gebäuden die Wandhöhe von 39 Metern den Festsetzungen des Bebauungsplanes (30 Meter) widerspricht und er hatte eine Befreiung von diesen Festsetzungen abgelehnt, da insoweit ein Grundzug der Bauleitplanung betroffen ist. Gleichzeitig hatte der Gemeinderat festgelegt, zusammen mit der Erweiterungsplanung für das angrenzende Kiesgrubengelände für das Kraftwerk einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und dabei die Festsetzungen für die Gebäudehöhe zu ändern. Diese Planungsabsicht war dann auch Gegenstand des Ratsbegehrens, das beim Bürgerentscheid am 28.2.2010 die Mehrheit fand. Bei der Sitzung am 20.5.2010 wurde auch der Aufstellungsbeschluss für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst.

Bei der Besprechung in München legte der leitende Regierungsdirektor Dr. Weiß dar, dass die Wandhöhe wohl kein Grundzug der Planung sei und deswegen der Beschluss des Gemeinderates, die Befreiung zu versagen, wohl rechtswidrig ist. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen wurden bei dieser Besprechung so dargestellt:

a) Die Gemeinde beseitigt durch entsprechende Beschlüsse diesen rechtswidrigen Zustand; oder

b) Die Regierung ersetzt in ihrem Genehmigungsbescheid das fehlende gemeindliche Einvernehmen; oder

c) Die Genehmigung wird versagt und die OMV als Antragsteller hat die Möglichkeit, die Gemeinde für Schäden haften zu lassen, die aus dem Scheitern oder Umplanen des Projekts entstehen.


Auf der Grundlage dieser Informationen aus der Besprechung bei der Regierung von Oberbayern hat der Gemeinderat mit 11:3 Stimmen festgestellt, dass die Festsetzung der Gebäudehöhe im Industriegebiet kein Grundzug der Planung ist. Eine andere rechtliche Beurteilung – in Abweichung von der Rechtsauffassung der Regierung – wäre nur begründbar gewesen, wenn man dazu ein Rechtsgutachten eingeholt hätte. Dies wurde aber nicht in Erwägung gezogen.

Mit gleicher Mehrheit (11:3 Stimmen) hat der Gemeinderat dann für die geplanten Gebäude des Kraftwerkes die Befreiung von den Höhenfestsetzungen erteilt und in einem weiteren Beschluss für das Bauvorhaben der OMV das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Damit ist auch bauplanungsrechtlich das Gaskraftwerk genehmigungsfähig.

Vorausgehend hatte der Gemeinderat festgestellt, dass der Bürgerentscheid vom 28.2.2010 diesen Beschlüssen nicht entgegensteht. Denn das Ziel des Ratsbegehrens – endgültige Entscheidung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erst dann, wenn die Stromableitung geklärt ist – kann nicht mehr erreicht werden. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus zwei Gründen nicht mehr möglich: Die OMV hat kurz vor der öffentlichen Anhörung zum Gaskraftwerk die Planunterlagen (Lageplan) dahingehend abgeändert, dass die Erweiterungsfläche Kiesgrube nicht mehr dargestellt wurde und darauf bezogen auch kein Baurecht mehr beansprucht wird. Damit entfällt dieser Bereich für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan; ihn nur für ein Gebiet mit bereits bestehendem Baurecht zu erstellen wäre nicht sinnvoll. Wesentlich aber ist, dass die OMV in einem Schreiben vom 1.6.2010 mitgeteilt hat, dass sie nicht bereit ist, einen Durchführungsvertrag mit der Gemeinde Haiming abzuschließen. Wenn aber der Bauherr als Vorhabensträger beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht mitwirkt, kann dieser nicht aufgestellt werden. Somit hat die Gemeinde rechtlich keine Möglickeit mehr, das im Ratsbegehren angekündigte Vorgehen zu verwirklichen; wegen dieser wesentlichen Veränderung der Sachlage hat der Bürgerentscheid auch keine Bindungswirkung mehr.


Widmung der Straße „Am Wirtsfeld“

Die Erschließungsstraße im neuen Baugebiet Wirtsfeld Ost in Niedergottsau mit einer Länge von 190 Metern wird als Ortsstraße gewidmet; der Name ist „Am Wirtsfeld“.


Ausbau der Ortsstraße Moosen

Bei einer Anliegerversammlung bestand grundsätzlich Einverständis mit einer Asphaltierung der noch unbefestigten Straßen im Baugebiet Moosen. Gewünscht wird aber, dass die Wasserleitungen in öffentlichen Straßengrund verlegt werden und die restlichen Stromfreileitungen vorher verkabelt werden. Geplant ist eine Ausbaubreite von 3,50 Metern.


Zuschussantrag Maibaumverein Niedergottsau

Der Maibaumverein Niedergottsau, dem alle Niedergottsauer Ortsvereine angehören, plant die Errichtung einer Fährmann-Figur auf dem Dorfbrunnen. Zu den geplanten Kosten von 8.400 EUR, zu denen noch bauliche Nebenkosten kommen, gewährt der Gemeinderat einen Zuschuss von 5.000 EUR. Einweihung soll rechtzeitig vor der Spielsaison des „Fährmann von Haunreit“ im nächsten Jahr sein.


Info-Versammlung zu Kraftwerk und Stromtrasse

Um die neuesten Entwicklungen zum Gaskraftwerk und zur Stromtrasse darzustellen gibt es am 12.7.2010 um 19.30 Uhr im Saal Unterer Wirt eine öffentliche Informationsversammlung. Dabei werden auch das Raumordnungsverfahren zur Stromtrasse und die dazu vorliegenden Unterlagen erläutert.



wb