Bericht zur Gemeinderatssitzung am 10-12-09

Bericht des Bürgermeisters

Wegen einer Erkrankung des ersten Bürgermeisters leitete Zweiter Bürgermeister Josef Pittner die letzte Sitzung des Jahres 2009. Er berichtete, dass der erste Abschnitt der energetischen Sanierung der Schule abgeschlossen ist, bald die Hüllen fallen und das Gerüst abgebaut wird und dann die neue Farbgebung des Gebäudes sichtbar wird. Im Frühjahr 2010 geht es dann mit dem 2. Abschnitt weiter.

Auf dem Schulgelände wird eine Ess-Kastanie gepflanzt werden, die von der Familie Schwaier gestiftet wurde.

Der diesjährige Weihnachtsbaum vor dem Rathaus, der allgemein bewundert wird, stammt von Dr. Baist.

Josef Pittner berichtete weiter über die Informationsfahrt zu den Kraftwerksanlagen in Irsching an der Donau. Insbesondere aus den Gesprächen mit den dortigen Verantwortlichen ergibt sich der Eindruck, dass sie das Gaskraftwerk als Glücksfall ansehen und gerne ein weiteres Gaskraftwerk gegen die benachbarte Raffinerie oder die Sonderverbrennungsanlage eintauschen würden. Auch die zahlreichen Stromleitungen mit einem Umspannwerk „direkt vor der Haustür“ werden nicht als störend empfunden.

Weitere Informationen gab es zum Besuch bei der Fa. Wacker mit Besichtigung der neuen Kühltürme. Durch aufwändige Schallschutzlamellen ist es gelungen, Lärmauswirkungen dieser Kühltürme so zu vermindern, dass auch in nächster Nähe kaum ein Geräusch wahrgenommen wird. Im anschließenden Gespräch zeigte sich, dass Wacker nach wie vor großes Interesse an zusätzlichen Industrieflächen hat, um Fremdfirmen vom Werksgelände aussiedeln zu können.



Jahresabschluss KommU

Der geprüfte Jahresabschluss 2008 weist ein Defizit von 8.807 EUR aus, hauptsächlich verursacht durch die notwendigen Umsatzsteuerrückzahlungen mit Verzinsungspflicht. Für 2009 wird wegen der zahlreichen abgeschlossenen Baumaßnahmen ein deutlicher Überschuss erwartet.


Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Lebenswerter Niedergern“

Für die Antragsfrage: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Haiming alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um den Bau und die Inbetriebnahme des geplanten OMV Gas-Kombi-Kraftwerkes zu verhindern, insbesondere für den Bau des OMV Gas-Kombi-Kraftwerkes keine planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft und das anhängige Verfahren zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes sowie zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 einstellt und nicht weiter verfolgt? hatte die Bürgerinitiative am 25.11.2009 beim Bürgermeister eine Unterschriftenliste mit 503 Unterschriften eingereicht. Nach Prüfung durch die Verwaltung wurden 490 Unterschriften als gültig festgestellt, damit ist die Mindestzahl von 199 Unterstützern weit überschritten.

Die Antragsfrage kann mit Ja oder Nein beantwortet werden und betrifft Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde und ist damit zulässig.

Der Gemeinderat stellte die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens einstimmig fest.

Gem. Art 18a Abs. 14 GO kommt es zu dieser Frage zu keinem Bürgerentscheid, wenn der Gemeinderat der Frage zustimmt, also im Sinn der Antragsteller einen Beschluss fasst. Dies hat der Gemeinderat aber einstimmig abgelehnt, damit ist der Weg zum Bürgerentscheid frei.

Als Termin legte der Gemeinderat den 28. Februar 2010 fest, das ist eine Woche vor dem letztmöglichen Termin innerhalb der Drei-Monats-Frist. Zur technischen Vereinfachung werden bei dieser Abstimmung die Stimmbezirke Haiming und Piesing zusammen gelegt.


Ratsbegehren

Ausführlich diskutiert hat der Gemeinderat, ob mit einem Ratsbegehren eine Gegenfrage zur Abstimmung gestellt wird. Gem. Art. 18a Abs. 2 GO ist dies zulässig. Mehrheitlich wurde dies bejaht, weil damit die Möglichkeit besteht, die eigene Auffassung vom weiteren Vorgehen bezüglich Gaskraftwerk den Bürgern deutlich vor Augen zu stellen und sie auch darüber abstimmen zu lassen. Wichtig ist den Gemeinderäten dabei, dass Bürgermeister und Gemeinderat ein weiteres Handeln und Verhandeln mit der OMV möglich ist, also nicht für die einjährige Bindungsfrist eines Bürgerentscheids Stillstand und Blockade eintritt. Außerdem ist die Gegenfrage so formuliert, dass sie nicht ein reine Gegenposition zum Bürgerbegehren darstellt, sondern eine Alternative: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Haiming über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gaskraftwerk erst dann entscheidet, wenn die wichtige Frage der Stromableitung (Trassenführung, Erdkabel oder Freileitung) verbindlich geklärt ist?“. Mit dieser Fragestellung wird zum Ausdruck gebracht, dass erst nach Festlegung bezüglich Stromtrasse eine endgültige Entscheidung über eine Änderung des Bebauungsplanes getroffen wird, diese Entscheidung auch ergebnisoffen ist, je nach dem wie die Stromableitung erfolgt, aber bis zu dieser Entscheidung die Gemeinde weiterhin in diesen Fragen tätig sein kann, insbesondere auch Verhandlungen zur Klärung der Fragen führen kann.

Um diese Entscheidungsalternative und die Bedeutung der Stromtrasse für die Endentscheidung deutlich hervorzuheben, wurde der ursprünglich vorgeschlagene weitere Text „wichtige Fragen zum günstigen Strom- und Wärmebezug für Haiminger Bürger und zur Gewerbesteuer des Kraftwerkes geklärt oder vertraglich geregelt sind“ gestrichen.

Mit 11:3 Stimmen wurde das Ratsbegehren beschlossen.


Antrag auf Baufeldfreimachung

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 24.9.2009 diesen Antrag abgelehnt, da er ihn als Vorgriff auf die Errichtung des Gaskraftwerkes ansah und die damit zusammenhängenden Fragen nicht geklärt sind. Das Landratsamt hat diesen Beschluss als rechtswidrig gerügt, da nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen eine Ablehnung erfolgen dürfte, solche Gründe aber nicht vorliegen. Der Grundstückseigentümer darf eine im Bebauungsplan als Baufläche ausgewiesene Fläche zur Bebauung vorbereiten, unabhängig davon, ob dieses Vorhaben schon genehmigt ist. Mit 11:3 Stimmen hat der Gemeinderat jetzt dem Antrag zugestimmt.


Auftragsvergabe energetische Sanierung Schule

Die Verputzarbeiten an den Fensterlaibungen wurden an die Fa. Gottanka vergeben zum Preis von 19.500 EUR; den Auftrag für den Sonnenschutz bekam die Fa. Schultheiß mit einem Volumen von 40.900 EUR.


Halle der Fa. Kraftanlagen

Die Fa. Kraftanlagen errichtet im Industriegebiet eine weitere Halle (15x25 m) und unterschreit dabei die Abstandsfläche von 10 Metern zur Zufahrtsstraße um 2 Meter. Notwendig ist dies deswegen, um den Rangierradius zwischen den beiden Hallen gewährleisten zu können. Der Gemeinderat hat eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandsfläche erteilt.


Änderung des Bebauungsplanes Wirtsfeld-Ost

Die vereinfachte Änderung – abweichende Baugrenzen, Zulassung von grauen Dachziegeln – wurde einstimmig beschlossen. Einwände gab es nur vom Landratsamt, diesen wurde aber nicht stattgegeben.


Investitionen für 2010

Nach dem Vorschlag des Bauausschusses sollen für das Jahr 2010 folgende Investitionsmaßnahmen geplant werden:

Strassenentwässerung Neuhofen, 2. Teil (7.000 EUR)

Gehweganbindung Seniorenhaus – Ortsmitte (80.000 EUR)

Erneuerung Straße Weg – Haid (80.000 EUR)

Erneuerung Strasse Stockach- Gemeindegrenze Markt (65.000 EUR)

Sanierung Schule 2. Teil (Gemeindeanteil: 40.000 EUR)

Ersatz für Gemeindekombi (40.000 EUR)

Planungskosten Flächennutzungsplan (40.000 EUR)

Die Vorschläge stehen unter der Einschränkung der tatsächlichen Finanzierbarkeit, dazu wird der Finanzausschuss im Rahmen der Vorberatung des Haushaltes 2010 Vorschläge machen.


Sanierung Freiherr-von-Ow-Strasse

Die Feinschicht dieser Strasse weist immer größere Schäden auf und macht eine Reparatur notwendig, um den Bestand der Strasse zu sichern. Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000 EUR; mit der Durchführung wurde das KommU beauftragt.


Betrieb Saal Unterer Wirt

Mit dem Ende der Saalbewirtschaftung durch Manfred Spöcklberger muss jetzt die Nutzung des Saals durch Vereine und Privatpersonen wieder die Gemeinde selbst regeln. Zu den Bedingungen gab es am 1.12.2009 eine Besprechung mit den Vereinsvorständen. Einerseits wird die Saalmiete als zu hoch angesehen, andererseits will man mit Putzarbeiten im Saal und den sanitären Anlagen nichts zu tun haben. Problematisch sind auch die Ausstattung mit Gläsern und Geschirr und die haftungsrechtliche Absicherung der Nutzer. Klarheiten gab es dazu auch in der Sitzung nicht; der Finanzausschuss wurde beauftragt, entsprechende vertragliche Regelungen für die verschiedenen Nutzergruppen vorzubereiten.


Faschingszug 2010

Nach 1990 und 2000 soll es auch 2010 wieder einen Faschingszug in Haiming geben. Die Initiative dazu haben die Fußballabteilung des SV Haiming, die FFW Haiming, die KSK Haiming-Niedergottsau und die FFW Piesing ergriffen. Termin ist Sonntag, 7.2.2010 und der Zugweg führt von der Weiherstraße bis zum Feuerwehrhaus und von dort zurück über die Blumenstraße zum Unteren Wirt. Veranstalter des Faschingszuges ist die Gemeinde Haiming und sie übernimmt die versicherungstechnische Abwicklung. Außerdem unterstützt sie das Organisationsteam der Vereine bei der technischen Durchführung.

Der Gemeinderat stimmte der geplanten Veranstaltung und der Beteiligung der Gemeinde zu.



wb