Bericht zur Gemeinderatssitzung am 17-01-08

Bericht des Bürgermeisters

Zu Beginn der ersten Sitzung des Jahres 2008 teilte Bürgermeister Alois Straubinger mit, dass die Gemeinde ihr Kieskontingent in der Kiesgrube bei Neuhofen ausgeschöpft hat; der entnommene Kies wurde für den Straßenbau im Industriegebiet verwendet.

Im Kindergarten wurden bei den Außentreppen zum Spielplatz die Steinplatten und Stolperstellen beseitigt, so dass ein gefahrloses Begehen möglich ist. Die neuen Fliesen werden im Frühjahr verlegt.

In der Alten Schule beginnen ab 6.2.08 die Mauertrockenlegungsarbeiten. Der untere Gruppenraum ist dann nicht mehr nutzbar.

Im AK Gemeindeentwicklung sollen zwei unabhängige Fachleute über die technischen Risiken eines Gaskraftwerkes und die Möglichkeiten und technischen Voraussetzungen für eine Fernwärmeversorgung informieren. Die Gemeinderäte wollen sich damit so frühzeitig wie möglich auf technische Fachfragen im Genehmigungsverfahren eines Gaskraftwerkes vorbereiten.


Bericht aus dem Kommunalunternehmen

Für die Druckerhöhungsstation der Wasserleitung zum Industriegebiet laufen derzeit die Installationsarbeiten. Es soll auch gleich ein Notstromaggregat mit eingebaut werden.

Für die Erschließungsmaßnahmen im Kleerbauerweg (Baugebiet Winklham Süd) laufen derzeit die Ausschreibungen.


Baugebiete

Der Bebauungsplan für das Baugebiet Winklham-Süd ist mit Veröffentlichung des einstimmigen Satzungsbeschlusses rechtswirksam; für ein erstes Bauvorhaben liegt bereits der Genehmigungsantrag vor. Der Satzungs- und Feststellungsbeschluss für das Baugebiet Wirtsfeld-Ost in Niedergottsau wurde nach nochmaliger Abwägung der Einwände seitens des Landratsamtes einstimmig gefasst.


Industriegebiet

Der Bürgermeister informierte ausführlich über die Ergebnisse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.1.08, unmittelbar nach der Informationsveranstaltung. Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung der Kaufoption zu Gunsten der Fa. OMV Deutschland zugestimmt: Die Firma kann danach, befristet bis 31.12.2008, im Industriegebiet eine Fläche bis zu 10,1 ha erwerben, um dort ein Verwaltungsgebäude und ein Gas- und Dampfkraftwerk (GuD-Kraftwerk) mit Parkplätzen und Außenanlagen zu errichten. Bei Nichtausübung der Option ist eine Entschädigung zu bezahlen. Der Stadtrat Burghausen hat der Kaufoption ebenfalls zugestimmt.

Um zu verhindern, dass zu Kühlzwecken in erheblichem Umfang Grundwasser entnommen wird und dadurch im Gemeindegebiet schädliche Auswirkungen eintreten, hat der Gemeinderat zusätzlich folgenden Beschluss gefasst: „Der OMV wird schriftlich mitgeteilt, dass die Zustimmung zur Kaufoption vor dem Hintergrund erfolgt, dass in der Informationsversammlung deutlich erklärt wurde, dass nach dem Planungsstand kein Grundwasser für Kühlzwecke im offenen Bereich angezapft wird. Dies ist für den Gemeinderat von höchster Wichtigkeit. Der OMV wird heute schon in Aussicht gestellt, dass eine Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren von der Gemeinde Haiming nur zu erwarten ist, wenn die Planungen eindeutig erkennen lassen, dass keine Grundwasserentnahme erfolgt. Die Optionen für einen Fernwärmebezug und gegebenenfalls Strombezug werden von der Gemeinde geprüft und bei positiver Prüfung angenommen.“


Neuer Konzessionsvertrag

Mit der EON wird nach einem neu ausgehandelten Mustervertrag der bereits am 12.10.2006 abgeschlossene Konzessionsvertrag angepasst. Die wesentlichen Änderungen beruhen auf der Energierechtsnovelle, die eine rechtliche und organisatorische Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen regelt; nachteilige Veränderungen ergeben sich für die Gemeinde nicht


Bezuschussung von Führerscheinkosten für Feuerwehrdienstleistende

Wer in Zukunft ein gemeindliches Feuerwehrfahrzeug führen will, braucht dazu die Führerscheinklasse CE. Zu den Kosten erhält der jeweilige Feuerwehrdienstleistende einen Zuschuss seitens der Gemeinde in Höhe von 1.000 EUR. Im Gegenzug verpflichtet er sich gegenüber dem Feuerwehrverein, der die Zuschusszahlung prüft und überwacht, noch mindestens 10 Jahre Dienst in der Feuerwehr zu leisten und an den angesetzten Übungen teilzunehmen. Bei vorzeitigem Ausscheiden oder Nichtteilnahme am aktiven Feuerwehrdienst verpflichtet er sich weiter, den Zuschuss zeitanteilig zurück zu erstatten. Einer entsprechenden Musterverpflichtungserklärung hat der Gemeinderat zugestimmt.


wb