Bericht zur Gemeinderatssitzung am 14-04-05

Bericht des Bürgermeisters

Zu Beginn der Sitzung teilte Bürgermeister Alois Straubinger mit, dass der Kiesabbau der Alt-Neuöttinger Kieswerke im Daxenthaler Forst oberhalb des Veits-Tafel-Berges genehmigt ist. Die restlichen Rodungsarbeiten werden in Kürze beginnen. Der Kiesabbau kann bis zu einer Tiefe von zwei Metern über dem Grundwasserspiegel erfolgen.

Der Sicherheitsbericht der Polizei für das Jahr 2004 verzeichnet für Haiming insgesamt 17 Straftaten; die Gemeinde liegt damit im Landkreis auf den hinteren Plätzen der Kriminalstatistik. Verkehrsunfälle gab es einen innerorts und 43 außerhalb geschlossener Ortschaft.

Aus der Bürgermeisterdienstbesprechung teilte der Bürgermeister mit, dass auch der Haiminger Wertstoffhof vom Landkreis geschlossen wird. Nicht betroffen sind die Bauschuttdeponie und die Grüngutannahme.

Ein erfreuliches Ergebnis erbrachte die Losaktion beim Starkbierfest: 1.022 EUR kamen für das Rathaus zusammen.


Kindergarten

Petra Dorfner, Leiterin des Kindergartens Niedergottsau, informierte den Gemeinderat über die Konsequenzen der neuen Förderbestimmungen ab September 2006.

Bislang wurden vom Staat 40% der notwendigen Personalkosten erstattet, weitere 40% übernahm die Gemeinde, den Rest der Personalkosten und die Sachkosten finanzierte die Kirchenstiftung als Träger.

Nach dem neuen Gesetz erfolgt jetzt eine Förderung je Kind, das den Kindergarten besucht. Die tatsächlich anfallenden Personalkosten spielen bei der Förderung keine Rolle mehr.

Die Eltern können die Dauer des Kindergartenbesuches individuell buchen und die Förderung orientiert sich an dieser Dauer (Zeitfaktor). Bei einer Besuchszeit bis 4 Stunden je Tag beträgt die Förderung 759,82 EUR pro Kind und pro Jahr; bei einer Besuchsdauer bis 5 Stunden erhöht sich die Förderung auf 949,78 EUR (Zeitfaktor 1,25).

Diese Förderung erhöht sich nochmals um einen sog. Gewichtungsfaktor, der sich an der Situation des Kindes orientiert. Behindertes Kind: Erhöhung um Faktor 4,5; Kind ausländischer Eltern: 1,3, Kind unter 3 Jahren: 2,0.

Grundsätzlich erhält die Gemeinde eine Förderung nur, wenn eine Mindestöffnungszeit von 4 Stunden angeboten wird.

Für den Kindergarten Niedergottsau bedeutet dies eine Ausweitung des Angebotes, um eine bestmögliche Förderung erreichen zu können und um ein hohes Defizit zu vermeiden. Außerdem muss eine Öffnungszeit von 6 Stunden angeboten werden, um zu vermeiden, dass bei dem Besuch eines auswärtigen Kindergartens an die betreffende Gemeinde ein Gastkinderbeitrag gezahlt werden muss.

Die Kindergartenleitung ist bereits jetzt bemüht, die Personalstunden der künftigen Situation anzupassen und wird in einem Info-Abend die Eltern über die neuen Möglichkeiten aufklären.


Antrag PGR Niedergottsau zur privaten Nutzung der Alten Schule

Mit seinem Antrag will der Pfarrgemeinderat Niedergottsau die Zustimmung der Gemeinde, dass die Räume der Alten Schule auch für private Feiern genutzt werden können. Voraussetzung soll sein, dass die Essenszulieferung durch einen örtlichen Wirt erfolgt. Außerdem soll dies probeweise für zwei Jahre ermöglicht werden.

Der Bürgermeister informierte über die Regeln des Erbpachtvertrages mit der Kirchenstiftung Niedergottsau. Danach soll das Haus der Jugend- und Erwachsenenbildung dienen; Änderungen in der Nutzung und auch Vermietung der Räume sind vorher durch den Eigentümer schriftlich zu genehmigen.

Die Wirte Bonimeier und Mayrhofer haben sich mündlich und in einer schriftlichen Stellungnahme entschieden gegen eine gastronomische Nutzung der öffentlichen Räume für private Feiern ausgesprochen. Sie verweisen darauf, dass die Gemeinde ein Interesse am Erhalt der örtlichen Gasthäuser haben muss, auch im Blick auf die gezahlte Gewerbesteuer.

In einer längeren Diskussion wurde das Für und Wider einer solchen privaten Nutzung erörtert; hingewiesen wurde auf dadurch entstehende zusätzliche Kosten durch Abnutzung, Pflege und Organisation. Auch wurde die Meinung vertreten, dass der Haiminger Saal für solche Zwecke zur Verfügung steht.

Das Gremium war sich dann darin einig, dass zunächst die Stellungnahme der Kirchenverwaltung Niedergottsau als Eigentümer eingeholt werden muß und dann in einem gemeinsamen Gespräch auch mit den örtlichen Wirten eine vernünftige Lösung gesucht werden soll, die nicht zusätzlichen Streit hervorruft.


Anbau Halle Wertstoffhof

An der Halle im Wertstoffhof wird straßenseitig eine Überdachung für eine Lagerfläche angebaut. Den Plan dazu hat der Gemeinderat einstimmig gebilligt. Verwendet wird das gespendete Holz, das beim Feuerwehrhaus Niedergottsau nicht mehr gebraucht wurde. Die Arbeiten werden in Eigenleistung durchgeführt; für zusätzliches Material sind ca. 5.000 EUR veranschlagt.


Neubau Rathaus Haiming

Der Vorentwurf, der bei der Sondersitzung a, 7.3.2005 die Mehrheit fand, wurde mittlerweile mit Architekt Sunder-Plassmann besprochen. Unter Hinweis auf die Sanierungssatzung für den Ortsbereich Haiming und zur Wahrung des Charakters des Dorfplatzes verlangt er eine deutliche Ausprägung eines Giebels zur Straßenseite hin, der in der Breite mindestens die Hälfte der gesamten Gebäudebreite einnimmt. Entsprechend hat Architektin Bobinger-Weiler einen abgeändeten Vorentwurf als Modell vorgestellt. Danach hat das Rathausgebäude jetzt eine Giebelfront zur Straße hin, hier befindet sich auch der etwas zurückgesetzte Eingang; der First des Gebäudes in Nord-Süd-Richtung überragt die Firste der in Ost-West-Richtung links und rechts angesetzten Quergebäude. Offen ist noch die konkrete Raumeinteilung; möglicherweise verlangt diese auch eine asymetrische Form der Quergebäude, was nach Auffassung von Sunder-Plassmann architektonisch durchaus zu begrüßen wäre.

Mit 13:2 Stimmen hat der Gemeinderat diesem geänderten Vorentwurf zugestimmt.


Vereinbarung mit Forstverwaltung zur Ersatzaufforstung

Mit der Forstverwaltung wird eine Vereinbarung geschlossen, in der Ersatzaufforstungen für beabsichtigte Rodungen im Zusammenhang mit Industrie- und Gewerbegebietsausweisungen im Daxenthaler Forst geregelt werden. Dadurch nimmt die Forstverwaltung den beteiligten Gemeinden eine schwierige Aufgabe ab, die nur in einem größeren Gebietsumfang erfolgreich durchgeführt werden kann. Außerdem fallen für die Gemeinde Kosten erst dann an, wenn tatsächlich Eingriffe in den Wald erfolgen und beschränken sich auf reine Pflanzmaßnahmen. Insbesondere müssen keine Grundstücke erworben werden.


Gründung eines Kommunalunternehmens

Für eine schnellere, effektivere und kostensparende Durchführung von Projekten im Bereich Erschließung, Straßenbau und Hochbau gründet die Gemeinde Haiming ein Kommunalunternehmen. Diese durch Satzungsbeschluss begründete Anstalt des öffentlichen Rechts wird durch den Gemeinderat mit der Abwicklung von einzelnen Projekten beauftragt und hat dabei, im Gegensatz zur Auftragsvergabe der öffentlichen Hand, freiere Möglichkeiten der Ausschreibung und Vergabe. Insbesondere ist auch die Berücksichtigung heimischer Betriebe besser möglich. Den Geschäftsbetrieb des Kommunalunternehmens führt der Vorstand; dieser besteht aus einer Person. Nach dem Willen des Gemeinderates wird mit dieser Aufgabe Geschäftsleiter Josef Straubinger beauftragt werden. Die Tätigkeit des Vorstandes wird überwacht durch den Verwaltungsrat, dessen Vorsitzender der Erste Bürgermeister ist. Die weiteren vier Mitglieder des Verwaltungsrates entsprechen des Mitgliedern des Finanzausschusses (Rupert Koch, Heinz Wimmer, Wolfgang Beier, Werner Feichtner).

Die Satzung für das Kommunalunternehmen wurde einstimmig beschlossen.


Schulbusvertrag Fa. Brodschelm

Wegen gestiegener Dieselpreise wurden auf Antrag der Fa. Brodschelm die Tagespauschalen für Schulbus und Kindergartenbus ab 1.9.2005 erhöht: Schulbus um 13,91 EUR auf 276,06 EUR (5,31 %) und Kindergartenbus um 3,21 EUR auf 78,11 EUR (4,29%). Die Pauschalen fallen für jeden Nutzungstag an.