Bericht zur Gemeinderatssitzung am 19-04-18

Bericht des Bürgermeisters

Bei der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes am 22.3. wurden der Erfolgsplan und der Vermögensplan für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen. Die geplanten Investitionen von 206.000 EUR können ohne Kreditaufnahme finanziert werden. Hauptpunkt der Sitzung war die Information über die Umstellung auf funkauslesbare elektronische Wasserzähler. Ein Vertreter der dänischen Herstellerfirma stellte die wesentlichen Vorteile dar: Hohe Zählergenauigkeit durch Ultraschallmessung, Dauereinsatz von 15 Jahren, problemlose Feststellung von Rückfluss in der Leitung, Dokumentation von ungewöhnlichen Verbrauchswerten, vereinfachte Verbrauchserfassung durch Funkauslesung, unmittelbare Verarbeitung der Verbrauchsdaten. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Einbau dieser neuen Zählergeneration sind noch nicht geschaffen, dazu muss die Wasserabgabensatzung ergänzt werden. Diesen Beschluss hat die Verbandsversammlung noch nicht gefasst, da zunächst noch die Kosten abgeklärt werden müssen und auch die Konsequenzen, wenn ein Wasserabnehmer dem Einbau dieser Zähler widerspricht. Denn aus datenschutzrechtlichen Gründen darf nicht gegen den Willen eines Wasserabnehmers die Funkauslesung durchgeführt werden.
Am 5. April besichtigte ich zusammen mit dem Projektleiter der Monaco-Erdgasleitung, Herrn Stoffers von bayernets, die Wege-Situation am Feichtstafelberg. Entgegen der getroffenen Vereinbarung hatte schweres Baugerät die Straße befahren und erhebliche Schäden, auch an angrenzenden Bäumen, verursacht. Dies war ganz offensichtlich und die Verursachung durch Baufirmen war unstreitig. Bayernets wird jetzt die zuständige Baufirma zur Wiederherstellung auffordern; seitens der Gemeinde wurde vorgeschlagen, dass wir eine geeignete Firma beauftragen und dann die Kosten ersetzt verlangen. Ob dieses Vorgehen möglich ist wird derzeit von bayernets abgeklärt.
Am 9.4.2018 war für einen Tag wieder die Fa. Babic unterwegs, um auf ausgewählten Straßenrisse zu vergießen. Dieses Verfahren ist in den Bereichen angezeigt, wo noch keine flächigen Schäden auftreten und mit einem relativ geringen Aufwand die Haltbarkeit der Asphaltdeckschicht verlängert werden kann. Die Kosten betragen rd. 3.000 EUR.
Zur Vorbereitung des Parkplatzkonzeptes in Haiming-Mitte fand am 11.4.2018 eine Begehung mit dem beauftragten Planer Josef Anglhuber statt. Er wird für die verschiedenen Bereiche, insbesondere natürlich für den Platz am Feuerwehrhaus in einem ersten Schritt Planungs- und Konzeptideen entwickeln, auf deren Grundlage dann alternative Planentwürfe entstehen. Mit im Blick hat er dabei nicht nur isolierte Parkplatzflächen, sondern auch die räumlichen Bezügen fußläufige Verbindungen und Aufwertung gemeindlicher Grünflächen.
Der vom Gemeinderat vordiskutierte Vorschlag für eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Burghausen zur gemeinsamen Weiterentwicklung des Industriegebietes Soldatenmais wurde dem Burghauser Bürgermeister übermittelt. Am 10. April erhielten wir die Rückantwort, dass dieser Vorschlag positiv bewertet wird und der Burghauser Stadtrat am 9. Mai 2018 darüber entscheidet. Wenn das Votum positiv ausfällt werden wir in der Mai-Sitzung am 17.5.2018 se Zustimmung beschließen.
Auf insgesamt drei privaten Flächen unterstützen wir seitens der Gemeinde die Anlegung von Blühflächen als Bienenweiden, der Gesamtumfang sind rd. 4.000 m². Die Gemeinde finanziert das Saatgut und übernimmt teilweise Vorbereitungsarbeiten auf den Flächen. Zusätzlich wird auf den öffentlichen Magerflächen im Baugebiet Wirtsfeld-Ost ein spezieller Blütensamen für Verkehrsinsel ausgesät. Eine gewisse Verbesserung im Bereich der Straßenränder wollen wir dadurch erreichen, dass wir versuchsweise in Teilbereichen der Gemeinde nicht mehr mulchen, sondern den Bewuchs der Ränder und damit Blumen und Kräuter länger stehen lassen, dann abmähen und das Mähgut wegfahren. Nach Meinung von Fachleuten führt dies langfristig zu einer ökologischen Aufwertung der Straßenränder. Der Versuch soll auch zeigen, ob der größere Aufwand letztlich gerechtfertigt ist.
Neues zum Weiterbau der A 94: Auf meine Anfrage hat mit Baudirektor Stefan Pritscher mitgeteilt, dass für den Abschnitt Marktl – Simbach bis Juni 2018 erste Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vorliegen werden. Die Planung der Straße und der Bauwerke wurde an die Ingenieurgemeinschaft EIBS/ANUVA vergeben, hier ist vorgesehen, dass eine erste Vorplanung bis Juni 2018 erstellt wird und die Vorentwurfsunterlagen dann bis April 2019 vorliegen. Dann ist die Planung so konkret, dass diese im Rahmen einer öffentlichen Versammlung vorgestellt werden kann.
Am 16.4.2018 haben wir die Ausschreibungsunterlagen für die Errichtung der E-Ladestation vor dem Rathaus fertiggestellt und an insgesamt sechs potentielle Anbieter versandt. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Die bauliche Errichtung und der Betrieb einschließlich Software und Abrechnung. Vergabetermin ist der 4. Juni 2018; die Bauausführung ist ab Mitte August vorgesehen.
Weitere, nicht unerhebliche Probleme gab es im Zusammenhang mit der Verlegung der Monaco-Erdgasleitung im Bereich Feichtstafelberg: Beim Versuch der Verfüllung der immer noch freiliegenden Leitungen für Wasser und Kanal ist die Wasserleitung abgerissen worden. Bei der Überprüfung der Schadstelle stellte sich heraus, dass auch die Kanalleitung bereits gestückelt wurde und zumindest an einer Stelle die Rohrverbindung gelockert war. Deswegen wurde die weitere Verfüllung eingestellt und darf nur in Anwesenheit unseres Kläranlagenbetreibers Horst Eger und eines Fachmannes vom Wasserzweckverband fortgesetzt werden.
Zur aktuellen Diskussion der Stromleitungstrasse Pirach - Tann:
Zunächst ist bedauerlich, dass bei der Suche nach einer möglichen und geeigneten Stromleitungstrasse zunächst fast reflexhaft auf Leitungswege außerhalb der eigenen Gemeinde verwiesen wird. Uns selbst ist das auch nicht fremd: Bei der Diskussion um die Anschlussleitung für ein geplantes Gas- und Dampfkraftwerk wurde zunächst auch über eine Anbindung an das Umspannwerk Pirach diskutiert. Solche Alternativerwägungen sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie eine qualifizierte Grundlage haben.
Deswegen zu den Fakten:
Im Gemeindebereich Haiming gibt es keine Höchstspannungsleitung der Fa. TenneT; dieser Netzbetreiber hat hier somit keine Handlungsnotwendigkeit und auch keine Handlungsmöglichkeit.
Im Gemeindebereich Haiming besteht für eine neu zu planende 380 kV-Höchstspannungsleitung ein erheblicher Raumwiderstand, sowohl hinsichtlich bestehender Wohnbebauung als auch in der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft. Die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde würden erheblich beeinträchtigt.
Aus dem Bereich der Gemeinde Haiming gibt es zum Ausgangspunkt der jetzt diskutierten Höchstspannungstrasse, dem Umspannwerk Pirach, keine unmittelbare Leitungsverbindung. Auch zum Endpunkt, dem Knotenpunkt bei Tann, gibt es keine bestehende Leitungsverbindung.
Ein Rückgriff auf die in den Jahren 2012 – 2015 geplante 380 kV-Leitungstrasse zum Einspeisepunkt Simbach ist nicht möglich: Am Planfeststellungsverfahren war die Fa. TenneT nicht beteiligt, sie kann deswegen aus dem Planfeststellungsbeschluss keine Rechte herleiten.
Diese Leitung sollte ausschließlich der Anbindung des geplanten Gas- und Dampfkraftwerkes dienen. Die OMV hat die Verwirklichung der Kraftwerkspläne aufgegeben und auf die Nutzung des entsprechenden Grundstücks verzichtet; der Anschlussleitung ist deswegen, unabhängig vom Bestand des Planfeststellungsbeschlusses, die rechtliche Grundlage entzogen. Aus Sicht der Gemeinde Haiming kann deswegen auf diese Trasse nicht zurückgegriffen werden. Dies auch deswegen, weil die vertraglichen Sicherungen der einzelnen Mastenstandorte durch Zeitablauf wirkungslos geworden sind. Aus Sicht der Gemeinde Haiming besteht deswegen keinerlei sachlicher Grund, das Raumordnungsverfahren für die Aufrüstung der bestehenden 220 kV-Höchstspannungsleitung zwischen Pirach und Tann auf das Gemeindegebiet Haiming zu erstrecken.

 

Bericht aus dem KommU
Im Mühlbachweg, die Erschließungsstraße im Baugebiet südlich der Fahnbacherstraße, beginnen am 23.4. die Arbeiten zum Aufbringen der Feinschicht. Sie dauern rund eine Woche, dann sind dort die Erschließungsarbeiten abgeschlossen. Bei der Ausschreibung kam die Fa. TTB mit dem wirtschaftlichsten Angebot zum Zug.

 

Innenbereichssatzung Daxenthal
Zur geplanten Erweiterung der Innenbereichssatzung für Daxenthal kamen wesentliche Stellungnahmen nur vom Landratsamt Altötting. Beim Umgriff der Satzung wurde die Empfehlung gegeben, sich an den jeweiligen Grundstücksgrenzen zu orientieren. dies wird auch bis auf eine einzige Ausnahme eingehalten; lediglich im südlichen Bereich ist zur Ermöglichung einer geringfügigen Grenzüberbauung auch der satzungsumgriff so zu wählen. Die textlichen Festsetzungen zur Zahl der Wohneinheiten, der Traufwandhöhe, der Dachformen und der Farbgebung der Dächer werden nicht so streng geregelt, wie das vom Landratsamt gefordert wird, sondern unter Bezug auf das Erfordernis einer ländliche und der Umgebung angepassten Bauweise werden – wie auch in anderen Innenbereichssatzungen – weitergehende Festlegungen nicht getroffen. Übernommen werden die Anregungen bezüglich nicht zugelassener Reihenhausanlagen und Hausgruppen und die Verpflichtung, vor dem Oberbodenabtrag das Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Bodendenkmäler, zu informieren.

 

Zuschussantrag für Haiminger Maispiele
Der Verein „Theater für die Jugend e.V.“ veranstaltet unter Regie von Mario Eick vom 19. – 20. Mai 2018 in Haiming die Haiminger Lustspiele. Im Salettl des Kellerwirts werden für die Kinder die Märchen „Der gestiefelte Kater“, „Hase und Igel“ und „Die Bremer Stadtmusikanten“ aufgeführt. Für die erwachsenen Zuschauer gibt es die Komödie „Der Haberer“. Bei der derzeitigen Kalkulation kann ein Defizit von ca. 850 bis 1.000 EUR entstehen und der Verein beantragt bei der Gemeinde eine Bezuschussung zum Ausgleich des Defizits, begrenzt auf 1.000 EUR. Da Kulturförderung insbesondere für Kinder und Jugendliche zu den freiwilligen Aufgaben der Gemeinde gehören und in diesem Bereich es derzeit auch kein anderes Angebot gibt, stimmte der Gemeinderat dem Zuschussantrag zu. Verlangt wird aber vom Veranstalter eine Abrechnung der Veranstaltungen.

 

Wolfgang Beier