Bericht zur Gemeinderatssitzung am 24-04-17

Widmung von Ortsstraßen

In der Sondersitzung am 24.April beschäftigte sich der Gemeinderat ausschließlich mit der Widmung der Ortsstraßen im Gemeindebereich. Dies ist die erste wichtige Grundlagenarbeit für die Neuerstellung des Straßenbestandsverzeichnis. Ortsstraßen sind Gemeindestraßen innerhalb geschlossener Ortslagen, in der Regel Straßen im Bereich von Bebauungsplänen und Innenbereichssatzungen. Zunächst nahm der der Gemeinderat eine Reihe von Neuwidmungen vor, so die Straße Am Zehentweg im neuen Baugebiet Haiming-West oder auch kleine Teilstücke von Straßen, die in der Vergangenheit übersehen worden waren und deswegen im aktuellen Straßenbestandsverzeichnis nicht enthalten sind. Den Großteil der Beschlüsse betraf Um-oder Aufstufungen von Gemeindeverbindungsstraßen oder öffentlichen Feld-. und Waldwegen. So ist die Fahnbacherstraße im Ortsbereich von Haiming immer noch als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet, hier erfolgte bis zur Grenze des Baugebietes Haiming-Nord eine Umstufung zur Ortsstraße. Da die Neufassung des Straßenbestandsverzeichnisses auf der Ersterstellung in den früheren Gemeinden Piesing und Haiming in den 60er-Jahren aufbaut, waren eine Reihe von Beschlüssen auch lediglich Bestätigungen der früher bereits vorgenommenen Widmungen als Ortsstraßen, so der Ortsstraßen durch Neuhofen, Kemerting, Haid, Unterviehhausen und Holzhausen. Teilweise waren auch nur geringfügige Ergänzungen vorzunehmen, die durch Neubauten und Erweiterungen von Innenbereichssatzungen notwendig waren. Im nächsten Schritt wird der Gemeinderat die Widmungen der Gemeindeverbindungsstraßen überprüfen und Aufstufungen von öffentlichen Feldwegen vornehmen. Alle Beschlüsse mit Um-und Aufstufungen werden drei Monate öffentlich bekannt gemacht, damit betroffene Bürgerinnen und Bürger Einwendungen erheben können. Erst nach Ablauf dieser Frist fasst der Gemeinderat dann die endgültig wirksamen Beschlüsse.

 

Wolfgang Beier