Bericht zur Gemeinderatssitzung am 23-04-15

Bericht des Bürgermeisters

Am 30.März wurden die Aufträge vergeben für die Beschaffung von drei Garderobeelementen für den Kindergarten (Auftragssumme 2.576 EUR) und die Sanierung der Westfassade Unterer Wirt (Auftragssumme 5.150 EUR).


Eine weitere Auftragsvergabe betrifft die Beseitigung der Holzwurmschäden im Dachboden des Kindergartens: Zur Sicherung der Deckenstatik werden vor Einbringung der neuen Isolierung die Bretter, die den gesamten unteren Deckenaufbau tragen an den Balken zusätzlich angeschraubt, bislang waren sie nur genagelt. Der zusätzliche Kostenaufwand beträgt 3.000 EUR, der Auftrag wurde an die Fa. Edhofer vergeben, die dann auch die Isolierung einbringt.

Die Kosten für die Isolierung betragen 8.000 EUR.


Mit den Verantwortlichen für die Begrüßungsschrift der Pfarreien traf ich mich am 7.4.2015. Es ging dabei um den Vorschlag aus der Klausur, diese Begrüßungsschrift künftig gemeinsam zu erstellen und zu verteilen. Nach der Diskussion vom Für und Wider verschiedener Möglichkeiten und den Notwendigkeiten des Datenschutzes einigten wir uns auf folgendes Vorgehen: Die Begrüßungsschrift wird künftig von Gemeinde und Pfarreien gemeinsam heraus gegeben; inhaltlich wird dazu zunächst nur das Vorwort angepasst, alle anderen Inhalte decken ja auch die kommunalen Einrichtungen ab. Bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt bekommen die Neubürger ein Hinweisblatt auf die Begrüßungsschrift und mit der Frage, ob sie eine persönliche Überbringung wünschen. Bei Ja werden Name und Adresse an die Pfarrei weitergegeben und ein Mitglied des Pfarrgemeinderates überbringt die Begrüßungsschrift. Bei Nein wird die Begrüßungsschrift mit einem kurzen Begleitschreiben einige Zeit später durch die Gemeinde übersandt.


Bezüglich der Straße von Leichspoint nach Hochreit gab es im Nachklang zu unserem Sperrungsbeschluss einen Antrag, ein persönliches dauerhaftes Durchfahrtsrecht zu gewähren. Dieser Antrag wurde wegen der Zielrichtung der Sperrung der Straße und aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger abgelehnt.


Am 16.4.2015 machten wir eine Schlussbesprechung zum Winterdienst 2014/15. Grundsätzlich herrschte Zufriedenheit mit den Einsätzen zum Räumen und Streuen, auch die Methode der Alarmierung verbunden mit einer Bereitschaft der Bauhofmitarbeiter kann beibehalten werden.

Die Kosten für diese Wintersaison betragen rund 23.000 EUR, dabei sind die Kosten für die Bereitschaft der Bauhofmitarbeiter nicht eingerechnet.


Der Wasserzweckverband hat gem. der gesetzlichen Vorgaben die Beiträge und Gebühren für den Zeitraum von vier Jahren neu kalkuliert. Das Ergebnis ist eine deutliche Erhöhung, da jetzt die staatlichen Zuschüsse bei Errichtung des Zweckverbandes nicht mehr angerechnet werden können, die Kosten für Leitungserneuerungen erheblich steigen und auch die Aktivkohlefilter nicht unerhebliche Kosten verursachen. Bei gleichbleibender Grundgebühr kostet der Kubikmeter Wasser (1.000 Liter) künftig 1,76 EUR (bisher 1,25). Die Gegenleistung ist Trinkwasser in bester Qualität und streng kontrolliert.

Die Beiträge für Grundstücksanschlüsse betragen 0,69 EUR pro m² Grundstückfläche und 7,73 EUR pro m² Geschossfläche (bisher 0,38 und 3,11 EUR).

Die Gebühren und Beiträge gelten ab 1.7.2015 und sind für vier Jahre fest.


Für den Antrag der Fa. Wacker auf Erteilung einer befristeten wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme von jährlich 1,3 Mio m³ (statt ursprünglich 2,6 Mio) hat das Landratsamt im Amtsblatt vom 2.4.2015 mitgeteilt, dass „erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind“ und deswegen die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Ausdrücklich wird dabei verwiesen auf das 5-jährige Umweltmonitoring, durch das diese Annahme bestätigt werden soll.

Da der Bereich der Neuhofener Au am stärksten betroffen sein kann, habe ich für 18.5.2015 um 19.30 Uhr im Gasthaus Altenbuchner in Neuhofen eine Informationsveranstaltung organisiert, bei der Dr. Gilles und weitere Mitarbeiter der Wacker-Chemie das Vorhaben darstellen und die Möglichkeit zu Fragen und Diskussion besteht.


Zur finanziellen Lage teilte der Bürgermeister mit:

Die Baulandentwicklung der letzten Jahre trägt jetzt auch für die Gemeinde finanzielle Früchte: Ab 1.1.2015 haben sich die Schlüsselzahlen für die Gemeinde Haiming, aus denen die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbeteiligung errechnet wird, positiv entwickelt. Die Folge ist eine um 30% höhere Umsatzsteuerbeteiligung und ein Anstieg der Einkommensteuerbeteiligung um 10%.


Aus dem KommU berichtete der Bürgermeister, dass die Zeit des laufenden Umlegungsverfahrens das beauftragte Ingenieurbüro HPC nutzt, um die Erschließungsanlagen zu planen.


Im Rahmen der Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung, der Geheimhaltung aufgehoben ist, teilte der Bürgermeister mit, dass in der Sondersitzung am 20.4.2015 ausgiebig über das Angebot der EnerGen zur Errichtung einer Fernwärmeversorgung im neuen Baugebiet beraten wurde, aber aus wirtschaftlichen Gründen das Angebot nicht angenommen werden konnte. Die Gemeinde hätte nämlich Fernwärmenetz und Wärmeerzeugungsanlage auf eigene Kosten errichten müssen und die Refinanzierung dieser Kosten war nicht darstellbar.


Baugebiet Moosen/Nordost

Der Gemeinderat fasste jetzt den in der März-Sitzung zurückgestellten Satzungsbeschluss – damit ist am Rand von Moosen für ein weiteres Bauvorhaben Baurecht geschaffen worden.


Flächennutzungsplanänderung Niedergottsau-Nord

Die Stellungnahmen des Landratsamtes zu dieser geplanten Ausweitung der Bebauungsmöglichkeit an der Nordseite der Dorfstraße sind eindeutig ablehnend: Insbesondere weil diese Hangkante eine klare historisch und geologisch bedingte Grenze der Siedlungsentwicklung darstellt, weil es sich um ein im Regionalplan eingetragenes landschaftliches Vorbehaltsgebiet handelt und auch wegen des Baches und des unmittelbar angrenzenden FFH-Gebietes ein ökologisch besonders wertvoller Bereich gegeben ist, wird eine weitere Bebauung als nicht möglich angesehen.

Der Gemeinderat hielt aber an seiner Bewertung fest und vertritt weiterhin die Auffassung, dass diese Belange durch Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden können, die bereits vorhandene Bebauung den ursprünglichen Charakter schon verändert hat und – als wesentliches Argument – eine Erweiterung des Dorfgebietes Niedergottsau mit gemischter Bebauung (im Gegensatz zu einem allgemeinen Wohngebiet) nur in nördlicher Richtung möglich ist.

Den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes fasste der Gemeinderat mit 12:3 Stimmen.

Jetzt bleibt abzuwarten, ob das Landratsamt die erforderliche Genehmigung erteilt.


Qualitätsbonus für Kindergarten

Der Staat gewährt für eine Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung einen Qualitätsbonus in Höhe von 53,69 EUR pro Kind und Jahr – Voraussetzung ist, dass die Gemeinde sich in gleicher Höhe an dieser Zusatzleistung beteiligt. Eine bessere Qualität entsteht zum Beispiel durch pädagogische Zusatzangebote oder auch durch Verbesserung des Anstellungsschlüssels. hier ist der Träger des Kindergartens in der Entscheidung frei. Die Höhe des zu leistenden Betrages ergibt sich aus der genauen Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2015/2016.

Der Gemeinderat stimmte der Gewährung des Qualitätsbonus zu, der Jahresbetrag wird ca. 4.000 EUR betragen.


Jahresrechnung 2014

Das Haushaltsjahr 2014 schloss mit einem Sollüberschuss von 1.971.717,94 EUR ab; dieser Betrag wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Zum Jahresende betrugen die Rücklagen insgesamt 3.898.577,78 EUR, darin enthalten sind die Bausparverträge für die Sporthalle mit 770.000 EUR.

Der Schuldenstand der Gemeinde hatte sich zu 31.12.2014 auf 943.391,95 EUR reduziert.

Im Laufe des Rechnungsjahres gab es in verschiedenen Haushaltspositionen Ausgabenüberschreitungen, die vom Gemeinderat genehmigt wurden.

Gemeinderätin Petra Haunreiter berichtete von der örtlichen Rechnungsprüfung am 8.4.2014.

Sie lobte das wohl geordnete Rechnungswerk und die gute Unterstützung durch die Verwaltung bei den Prüfungsschritten. Es haben sich keine Beanstandungen oder Feststellungen ergeben und deswegen empfahl sie dem Gemeinderat, dem Bürgermeister und der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.

Hinsichtlich des Turnhallenbaus empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss eine kontinuierliche Information über die Kostenentwicklung, insbesondere auch bei abzusehenden Kostenmehrungen, notwendigen Nachträgen, Bauänderungswünschen oder Störungen im Baufortschritt.

Weiter wird eine Information durch den SV Haiming hinsichtlich haftungsrechtlicher Vereinbarungen mit den Auftragnehmern gewünscht.

Mit Blick auf die Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung aus dem Jahr 2014 wurde die Empfehlung gegeben, dass der neugewählte Gemeinderat die darin enthaltenen Anmerkungen und Vorschläge, soweit nicht bereits erledigt, behandelt.


Die Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung und die Entlastung für die Jahresrechnung und den Jahresabschluss 2014 beschloss der Gemeinderat jeweils ohne Gegenstimme.




Wolfgang Beier