Bericht zur Gemeinderatssitzung am 22-01-15

Bericht des Bürgermeisters

Thomas Eckbauer hat an der Staatlichen Feuerwehrschule in Geretsried am Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich teilgenommen. Der Lehrgang ist Voraussetzung für die Aufgabe eines Feuerwehrkommandanten.


Bei einer Bürgermeisterdienstbesprechung wurde die Kündigung der Vereinbarung über die Erhebung der Standesamtsumlage vom 17.12.1990 erläutert. Die Standesämter Altötting, Burghausen, Neuötting, Töging, Garching und Burgkirchen nehmen für die anderen Gemeinden die Aufgaben des Personenstandrechts wahr. Die Standesamtsumlage deckt aber die anfallenden Kosten nicht mehr, wobei sich die Kostenhöhe von Standesamt zu Standesamt unterscheidet. Die Kündigung der Vereinbarung erfolgte mit Frist zum 31.12.2015. In der nächsten Zeit wird dann eine neue Vereinbarung erarbeitet und dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.


Am 15.12.2014 fand in Niedergottsau der runde Tisch zum Maßnahmenplan Natura 2000 statt. Aus Haiming und den umliegenden Gemeinden kamen rund 130 Eigentümer und Interessierte sowie zahlreiche Verbandsvertreter und die Verantwortlichen der Regierung und der Ämter für Landwirtschaft. Ausführlich wurden die Bestandsaufnahmen und die Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der Wald-, Pflanzen-, Tier und Vogelvielfalt vorgestellt und erläutert. Daraus wird deutlich, dass die Gemeinde Haiming mit den Inn- und Salzachauen und insbesondere mit dem Innspitz einen besonderen Naturschatz besitzt.

In der Diskussion ging es besonders um Einschränkungen in der Bewirtschaftung der Auwälder; dabei wurde herausgestellt, dass für private Eigentümer alle Maßnahmen freiwillig sind und lediglich bei Verschlechterungen der Situation Auflagen und Vorschriften kommen können.


Statistische Zahlen für das Jahr 2014:

Wir hatten 12 Geburten, 14 Eheschließungen und 49 Todesfälle. Zugezogen sind 124 Personen, weggezogen sind 81 Personen.

Zum Jahresende hatten wir 2453 Einwohner, das sind 6 mehr als im Jahr 2013.


Mit Bescheid vom 7.1.2015 wurde vom Landesamt für Digitalisierung zur Deckung des administrativen Aufwandes beim Breitbandausbau das Startgeld Netz in Höhe von 5.000 EUR bewilligt und bereits ausbezahlt.

Derzeit läuft noch die Markterkundung – dazu sind die bisherigen Versorgungsdaten der Gemeinde auf der Homepage veröffentlicht. Die Rückmeldungen sind noch spärlich, ganz offensichtlich sind die Kommunikationsdienstleister von der Welle der Markterkundungsverfahren in Bayern stark beansprucht. Die Frist zur Rückmeldung geplanter Eigeninitiativen läuft noch bis 10.3.2015. Die Bekanntmachung auf dem Portal „schnelles-internet-in-bayern“ erfolgte am 18.12.2014.


In Sachen LTE-Funkmast der Fa. Vodafone tut sich nichts Neues: Nach Auskunft des Landratsamtes fehlen im Genehmigungsverfahren immer noch notwendige Antragsunterlagen, so auch die Darlegung durch die Fa. Vodafone, wie die Anforderungen der 26. BImSchV eingehalten werden.


Am 19. Januar 2015 fand das Informationsgespräch zum Thema Grundwasser und Situation der Haiminger Bäche mit Herrn Andreas Klemm und Thomas Lantenhammer vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein statt. Mit eingeladen waren kommerzielle Bachanlieger und Georg Strasser vom Wasserzweckverband.

Im Ergebnis ergab das Gespräch, dass lt. Messungen seit der 60er-Jahre der Grundwasserstand im Bereich Haiming weitgehend unverändert ist, also die Grundwasserentnahme durch Wacker und OMV bislang keine Auswirkungen hat. Die jetzt von der Fa. Wacker beantragte erhebliche Ausweitung der Grundwasserentnahme werde aber sehr sorgfältig geprüft, da der Grenzwert von Entnahme in Höhe von 10% der natürlichen Regenerationsmenge durch Niederschlag deutlich überschritten wird. Unter Berücksichtigung der rückläufigen Niederschlagsmengen beträgt der Eintrag ins Grundwasser im maßgeblichen Einzugsgebiet rund 7 Mio m³, der Grenzwert für unbedenkliche Entnahme liegt somit bei 700.000 m³. Allein OMV entnimmt jährlich etwa 1,5 Mio m³, Wacker beantragt eine Erlaubnis für 1,3 Mio m³. Dennoch – so die Vertreter des WWA – kann der Grundwasserstand als Ursache für die abnehmende Wasserführung der Bäche, insbesondere des Haiminger Mühlbaches, ausgeschlossen werden.

Zu den Bächen hatte das WWA keine nähere Untersuchung oder Besichtigung durchgeführt; lediglich für den Hubmühlbach lagen regelmäßige Mengenmessungen vor und die ergaben für die letzten zehn Jahre über die üblichen Schwankungen hinaus keine wesentlichen Veränderungen.

Um die Situation des Haiminger Mühlbaches zu klären, soll mit einem Fachmann des WWA Traunstein eine Begehung durchgeführt werden.


Weniger erfreulich ist die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühr: Wir schließen das Jahr 2014 mit einem Defizit von 35.601 EUR ab, maßgeblich sind dabei erheblich gestiegene Stromkosten (56.208 EUR) und erhöhte Aufwendungen für den Unterhalt der Kläranlage durch Sanierungsmaßnahmen. Damit vermindert sich die Schwankungsrücklage von 67.000 EUR erheblich und es ist eine Nachkalkulation der Einleitungsgebühr von derzeit 1,65 EUR pro m³ erforderlich.


Am 20.1.2015 führte der Bürgermeister ein Gespräch mit dem Ortsvorstand des BBV. Themen waren dabei die Belange der Landwirtschaft bei Ausweisung neuer Baugebiete, die sinnvolle Beschaffung ökologischer Ausgleichsflächen, der Unterhalt der Feld- und Waldwege, die neuen Regelungen der Straßenausbaubeitragssatzung für unbebaute Flächen, das Mulchen der Straßenränder und die Freihaltung der Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass ein solches regelmäßiges Gespräch sinnvoll und nützlich ist.


In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Auftrag zur Isolierung des Dachbodens im Kindergarten an die Firma Edhofer und Schwanner vergeben. Die Arbeiten sind noch nicht ausgeführt, weil zunächst noch eine statische Prüfung der Decke erflgen muss und bei einer letzten Kontrolle wieder Holzwurmspuren entdeckt worden sind.


Die diesjährige Bürgerversammlung findet am Donnerstag, 07.05.2015, um 20:00 Uhr im Gasthaus Mayrhofer in Niedergottsau statt.



Bericht aus dem KommU

In der Sitzung des Verwaltungsrats am 14.01.2015 wurde der Wirtschaftsplan 2015 beschlossen. Die flüssigen Mittel betragen rund 180.000 €. Außerdem wurde vorsorglich ein Kontokorrentkreditrahmen bis zu 50.000 € (wie in den Vorjahren) beschlossen. Für das Jahr 2015 wird mit einem Gewinn in Höhe von 18.600 € gerechnet.


Der Jahresabschluss 2013 wurde vom Wirtschaftsprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss 2013 wurde festgestellt. Das Jahr 2013 endete mit einem Verlust in Höhe von 16.036,97 €. Der Verlust entstand, weil Schlussrechnungen erst im Jahr 2014 eingegangen sind. Die Entlastung wurde erteilt.


Baugebiet Haiming-West

Die geplante Straße im neuen Baugebiet braucht einen Namen. Der Gemeinderat entschied sich für „Am Zehentweg“; die vorgeschlagenen Alternativen waren „Antonius-Ring“; „Pfarrer-Haug-Ring“ oder „Eichen-Ring“.

Mit der Planung und Ausführung der Erschließungsmaßnahmen wurde das Kommunalunternehmen beauftragt.


Bebauungsplan Niedergottsau-Nord

Die Schaffung von Bauland (geplant 4 Bauparzellen) an der Nordseite der Dorfstraße in Niedergottsau gestaltet sich jetzt doch schwieriger als gedacht. Das Landratsamt weist in seiner Stellungnahme vom 22.12.2014 darauf hin, dass ein neues Baugebiet aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss und bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erhebliche Bedenken bestehen. Aus Sicht des Landratsamtes fehlt für ein weiteres Baugebiet in Niedergottsau der Bedarf. Auch ist der damit verbundene Eingriff in Natur und Landschaftsbild nicht unvermeidbar, weil – wenn überhaupt Bedarf besteht – eine bauliche Entwicklung an anderer Stelle wesentlich weniger Eingriff darstellt. Das Landratsamt sieht es auch nicht als zutreffend an, wenn dieser Bereich als Dorfgebiet ausgewiesen wird; vom Charakter der vorgesehenen Bebauung ist es ein allgemeines Wohngebiet.

Trotz dieser Bedenken hält der Gemeinderat an seiner Planung fest und will zunächst – um diese Streitfragen zu klären – das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zum Abschluss bringen. Dazu bedarf es guter Begründungen, um die Argumente des Landratsamtes zu widerlegen und einen festen politischen Willen. Diesen dokumentierte der Gemeinderat mit einer 12:3 Entscheidung für die Fortführung des Verfahrens.



Sanierung Schwaigerstraße

Jährlich sollen Straßen, die bereits starke Abnutzungsspuren oder Schäden zeigen, saniert werden. Dabei kann bei Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen das Babic-Verfahren zum Einsatz kommen: es ist wesentlich kostengünstiger als ein Vollausbau und nach den bisherigen Erfahrungen ist geeignet, für längere Zeit eine weitere Verschlechterung der Straßenoberfläche zu verhindern.

Die Straße Richtung Schwaig ist das nächste Projekt, das die Gemeinde in Angriff nimmt, die Kostenschätzung für die Strecke von 540 Metern beträgt 23.000 EUR.


Sperrung und Umwidmung Gemeindeverbindungsstraße Leichspoint - Hochreit

Die Straße von Leichspoint Richtung Hochreit hat verkehrstechnisch keine große Bedeutung, da der Gewerbebetrieb in Hochreit durch die gut ausgebaute Straße von Moosen her erreicht werden kann und ansonsten keine Gebäude oder wichtige Flächen mit Verkehrsaufkommen anliegen. Dennoch verursacht diese Kiesstraße jährlich erhebliche Instandhaltungskosten, weil in den zurückliegenden Jahren dieser Weg vermehrt als Abkürzung genutzt wird. Für ein größeres Verkehrsaufkommen ist dieser Weg weder vom Ausbauzustand, noch von seiner Breite und im Bereich Leichspoint auch wegen der engen Kurve nicht geeignet.

In einem Treffen mit den Anliegern wurde eine mögliche Sperrung der Straße besprochen; mit einer Ausnahme waren alle damit einverstanden, wobei aber die Anbringung von Sperrpollern nicht befürwortet wurde.

Der Gemeinderat beschloss nach ausführlicher Diskussion, diese Straße für den Kraftverkehr zu sperren (landwirtschaftlicher Verkehr ist frei) und die Absicht bekannt zu geben, die Straße von Gemeindeverbindungsstraße in öffentlichen Feld- und Waldweg umzuwidmen. Die endgültige Umwidmung ist dann nach einer Frist von drei Monaten möglich.


Änderung der Hundesteuersatzung

Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer Steuerhoheit für das Halten von Hunden eine Steuer festgesetzt. Dabei dürfen aber nur Hunde erfasst werden, die beim Besitzer einen Aufwand erzeugen und nicht solche Tiere, die dem Erwerb dienen; deswegen heißt die Hundesteuer auch „Aufwandssteuer“.

Von den Jägern kam jetzt der Antrag, Jagdhunde von der Steuer zu befreien. Dies ist möglich, dac diese Hunde für einen bestimmten, auch im öffentlichen Interesse liegenden Zweck eingesetzt werden. Es kommt hinzu, dass mit zunehmender Zahl der Wildschweine auch im Gemeindegebiet die Ausübung der Jagd weniger Vergnügen als zeit- und nervenaufreibende Pflicht ist.

Der Gemeinderat beschloss deswegen, Jagdhunde von der Steuer auszunehmen.

Ein vorheriger Antrag, die Hundesteuer gänzlich abzuschaffen, wurde mit 1:14 Stimmen abgelehnt.


Bürgerentscheid Krankenhaus

Für den Bürgerentscheid am 15- März 2015 werden zwei Wahlbezirke gebildet – Haiming und Niedergottsau – und zwei Briefwahlbezirke. Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer wurde auf 30 EUR bzw. 20 EUR bei der Briefwahl festgesetzt.



Wolfgang Beier