Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 30.01.2025

Satzung über das örtliche Gemeindeverfassungsrecht
In dieser Satzung, die üblicherweise am Beginn einer Wahlperiode vom Gemeinderat beschlossen wird, sind Anzahl und Art der Ausschüsse und deren zahlenmäßige Besetzung geregelt und es wird auch die Zahl der weiteren Bürgermeister festgelegt. Eine weitere Regelung betrifft die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters: Ist er hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig. Da sich durch Änderung der Bayer. Gemeindeordnung hier die Gesetzeslage verändert hat, muss dazu der Gemeinderat in der Satzung eine Regelung ausdrücklich beschließen. Tut er dies nicht, wäre der nächste Bürgermeister hauptamtlich, soll er weiterhin ehrenamtlich sein, ist dies spätestens 90 Tage vor der Wahl festzulegen. Wegen des Amtsverzichtes von Bürgermeister Wolfgang Beier wird voraussichtlich am 4.5.2025 eine Neuwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin erfolgen und um darauf bezogen die 90-Tages-Frist einzuhalten, war diese Sondersitzung notwendig.
Ob haupt- oder ehrenamtlich hat hauptsächlich Einfluss auf Arbeitszeit, Urlaub, Versorgung und Gehalt. Im Gegensatz zu einem ehrenamtlich tätigen Bürgermeister ist der Hauptamtliche Beamter mit einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, Urlaubsanspruch von 30 Tagen, hat beamtenrechtliche Versorgungsbezüge und enthält eine Vergütung nach Beamtentarif. Bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister gibt es zu Arbeitszeit und Urlaub keine Vorschriften, es gibt eine gesetzliche Krankenversicherung und die Vergütung richtet sich nach einer gesetzlichen Rahmenvorschrift nach der Anzahl der Einwohner. In der Summe kann der finanzielle Aufwand bei einem hauptamtlichen Bürgermeister rund 4.000 EUR mehr betragen.
Unabhängig von solchen Auswirkungen sah der Gemeinderat in der Fortführung der bisherigen rechtlichen Einordnung als ehrenamtlicher Bürgermeister die für unsere Gemeinde sinnvollste Lösung und fasste dazu in der neuen Satzung zum Gemeindeverfassungsrecht den entsprechenden Beschluss. Damit wird auch der neu gewählte Bürgermeister/die Bürgermeisterin ehrenamtlich tätig sein.

Wolfgang Beier