Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 27.06.2019

Bericht des Bürgermeisters
Bei der Segnung und offiziellen Indienststellung des neuen Feuerwehrfahrzeuges HLF 20 der Feuerwehr Niedergottsau gab es eine positive Überraschung: Der Feuerwehrverein überreichte an die Gemeinde zur Eigenbeteiligung einen Scheck in Höhe von 30.000 EUR. Damit reduzieren sich die von der Gemeinde zu tragenden Anschaffungskosten auf 255.000 EUR.
Am 29.5.2019 stellten Herr Raith, Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein und Herr Lantenhammer die lange erwartete Grundwasserstudie vor. Mit ihr soll die bestehende Situation der Trinkwasserversorgung im Bereich Landkreis Altötting und eine Prognose zum Verlauf vorhandener Grundwasserbelastungen mit PFOA aufgezeigt werden und zugleich erhält sie eine Darstellung und Bewertung grundsätzlicher Alternativen zur Sicherstellung der mittel- und langfristigen Trankwasserversorgung im mit PFOA-Belastung betroffenen Gebiet. Den Gemeinderäten hat Bürgermeister Beier unmittelbar nach Erscheinen die umfassende Studie per Mail übermittelt.
Für den Bereich des Zweckverbandes Inn-Salzach bestätigt die Studie die bereits im Bodenmanagementgutachten dargestellte Prognose: Für die Brunnen in Alzgern wird die PFOA-Belastung bis zum Jahr 2050 auf 1,1 µg/l ansteigen und zum Prognoseende im Jahr 2065 beträgt die Belastung immer noch 0,5 µg/l, das entspricht etwa dem derzeitigen Wert. Damit muss um den gegenwärtigen Leitwert von 0,1 µg/l zu erreichen, weit über 2065 hinaus die Aktivkohlefilteranlage betrieben werden.
In der Studie wurden insgesamt 17 alternative Gebiete zur Trinkwasserversorgung untersucht und nach den Kriterien Entnahmemenge, Grundwasserqualität, Risiken im Einzugsgebiet, Betroffenheiten (bei Ausweisung eines Wasserschutzgebietes) und Kostenaufwand bewertet. Nach diesen Kriterien wäre – unabhängig von politischen Gegebenheiten – der Bezug von Trinkwasser aus dem Weilharter Forst in Österreich am optimalsten. Alle anderen untersuchten Optionen sind in der Summe nicht besser als der Wasserbezug aus dem Bereich Altöttinger Forst unter Einbezug der notwendigen Aktivkohlefilterung. Ganz bewusst will das Wasserwirtschaftsamt keine Lösungen vorschlagen, stellt aber fest: „Ein gleichwertiger Ersatz zum Bestand findet sich kaum; keine der Alternativen ist ohne Kompromisse erschließbar; durch Verlagerung der Wasserversorgung werden Betroffenheiten und Widerstände entstehen.“
Der Wasserzweckverband Inn-Salzach hat bei Ing. Eichenseher eine eigene Studie zu alternativen Orten der Trinkwassergewinnung erstellen lassen, diese wird am 1.7.2019 vorgestellt. Am 9.7.2019 findet dann die nächste Verhandlungsrunde mit Vertretern der Fa. Dyneon statt, um das weitere Vorgehen zu klären.
Der neue Spielplatz beim Baugebiet Haiming-West wurde am 31.5.2019 offiziell eröffnet. Nach einer kurzen Begrüßung durch Bürgermeister Beier und der kirchlichen Segnung durch die Herren Pfarrer Michael Weny und Thorsten Fecke machten die drei Bauhofmitarbeiter Franz Osl, Hubert Emmersberger und Alois Unterhaslberger den Weg zu den Spielgeräten frei. Mit Hurra stürmten die Kinder auf den Platz und probierten mit sichtbarer Freude die neuen Spielmöglichkeiten aus. Passend zum schönen Wetter gab es Eis, Brezen und kalte Getränke und von den anwesenden Eltern und Großeltern viel lobende Worte für die schöne Gestaltung.
Zum Thema Innspitz führten Bürgermeister Wolfgang Beier und Gemeinderat Felix von Ow am 4.6.2019 ein Gespräch mit Christian Maier und Sabine Finster bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Landratsamt Altötting. Einigkeit bestand darin, dass außerhalb von befestigten oder unbefestigten Wegen im Natur- und Vogelschutzgebiet Unterer Inn zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt ein ganzjähriges Betretungsverbot gilt. Dies umfasst auch den sog. Sporn, also den Damm zwischen Inn und Salzach, an dessen östlichem Ende sich der eigentliche „Innspitz“ befindet. Bei dem Gespräch war man sich auch darüber einig, dass es nicht darum geht, das Betretungsverbot mit strengen Kontrollen und Strafen durchzusetzen, sondern über den Sinn dieses Schutzes und die negativen Folgen falschen Verhaltens zu informieren. Insbesondere ist zu vermeiden. dass dieser sensible Bereich touristischer Zielort wird und von größeren Besuchergruppen überlaufen wird. Ärgerlich sind auch Radfahrer oder Biker, die den Trampelpfad als Abenteuerstrecke nutzen, freilaufende Hunde oder Partybetrieb direkt am Innspitz. Es wurden im Gespräch drei konkrete Maßnahmen vereinbart: Es wird eine Infotafel aufgestellt, die den Sinn des Betretungsverbotes erläutert und dadurch zu einem schutzgerechten Verhalten motivieren soll. Mit gleicher Zielrichtung wird die UNB einen Naturschutzranger beauftragen, der vor Ort auf die Einhaltung eines naturgerechten Verhaltens achtet. Und die UNB wird alle beteiligten Gruppen zu einem runden Tisch einladen, um die wichtigste Zielsetzung zu erreichen: am Innspitz wieder Ruhe einkehren zu lassen.
Zum Thema „Beitrag der Gemeinde zum Artenschutz“ präsentierte Bürgermeister Beier zunächst ein Foto mit Disteln an einem ungemähten Straßenrand. Gut ein Drittel der Straßenränder wird aus Gründen des Artenschutzes nicht mehr gemulcht, sondern bleibt länger stehen und wird dann mit Balkenmäher gemäht und das Grüngut abgefahren. Optisch ist das natürlich gewöhnungsbedürftig und er zitierte dazu Alois Glück, der den runden Tisch zum Umgang mit dem Volksbegehren Artenschutz moderiert hatte: „Nach dem Grundsatz „Mehr Unordnung in der Natur wagen“ gibt es eine breite Palette an Beispielen, wo durch mehr Großzügigkeit im Umgang mit der Natur ein enormes Potenzial vorhanden ist, um artenreiche Lebensräume zu entwickeln, neu zu begründen und zu optimieren.“ Ausdrücklich benennt er dafür Vernetzungsstrukturen entlang von Straßen, Feldwegen und Gewässern und fordert ausdrücklich die Bürgermeister auf, den Vorwurf der unordentlichen Schlamperei auszuhalten. Wenn man die Disteln am Straßenrand nur fünf Minuten beobachtet, sieht man, wie wertvoll sie für Falter, Bienen und Insekten sind. Die Kehrseite ist natürlich: Disteln haben in einer Ackerfläche zur Nahrungsproduktion oder in einer Wiese für Viehfutter nichts zu suchen und müssen dort bei hohem Aufkommen mühsam bekämpft werden. Hier wird das Spannungsfeld zwischen Artenschutz und ertragsorientierter Landbewirtschaftung deutlich.
Ein weiteres Handlungsfeld der Gemeinde für mehr Artenschutz ist die Gestaltung der privaten Gärten. Zwar gibt es in den neueren Bebauungsplänen Vorschriften zur Vermeidung von Schotterflächen und Steinwüsten und die Aufforderung zur naturnahen Grüngestaltung mit einheimischen Bäumen und Sträuchern. Diese Festsetzungen allein reichen aber nicht aus. Wichtiger ist Information und Motivation der privaten Gartenbesitzer, um hier positive Veränderungen zu erreichen. Künftig wird mit dem genehmigten Bauplan auch ein Schreiben der Gemeinde übergeben, das auf die Wichtigkeit naturnaher Gartengestaltung hinweist, persönliche Beratung durch Fachleute anbietet und dem eine Liste mit Pflanzvorschlägen beiliegt. Ein weiteres Schreiben mit konkreten Gestaltungshinweisen gibt es dann noch, wenn das Haus bald fertig ist und der Zeitpunkt der Außengestaltung näher rückt. Mit dem Obst- und Gartenbauverein ist vereinbart, dass es in der Frühjahrsversammlung 2020 einen Vortrag zur naturnahen Gartengestaltung gibt, zu dem die Gemeinde gezielt Eigentümer von Neubauten einladen wird. In der nächsten Niedergerner gibt es einen Beitrag über einen besonderen naturnahen Garten in Niedergottsau. Mit Sicherheit kommt noch die eine oder andere Idee dazu, um uns alle miteinander für mehr Natur im eigenen Lebensumfeld zu motivieren. Als Beleg dafür, dass viele Bürgerinnen und Bürger in dieser Richtung denken übergab der Bürgermeister den Gemeinderäten ein Schreiben von Lorenz Unterbuchberger, in dem dieser mehr Grün in den Hausgärten anmahnt.
Die digitale Grundausstattung unserer Schule ist optimal – das war die Feststellung der Digital-Fachberaterin des staatlichen Schulamtes, Frau Vogl, bei einem Gespräch mit der Schulleitung und Bürgermeister und Geschäftsleiter am 25.6.2019. Denn die Klassenzimmer sind alle mit Laptop, Beamer und Dokumentenkamera ausgestattet, ein Klassenzimmer hat zusätzlich als Tafel ein Smartboard. Dessen Einsatz im Unterricht scheitert aber oft an technischen Störungen, die auch trotz eines bestehenden Wartungsvertrages nicht immer sofort behoben werden können. Zielsetzung des Gesprächs war die Klärung der weiteren Ausstattung der Schule im Rahmen des Digitalpaktes. Hier ist der Gemeinde ja bereits eine Zuschusszusage von 7.500 EUR für Anschaffungen im Zeitraum 2018 bis 2021 gegeben worden. Im Gespräch ergab sich die Tendenz der Lehrerinnen dafür, nicht zusätzliche interaktive Displays für das Klassenzimmer anzuschaffen, sondern mobile Geräte, also Tabletts für die einzelnen Schüler. Im Vordergrund steht dabei aber die Frage nach dem richtigen pädagogischen Einsatz im Rahmen des Lehrplanes (digitale Didaktik) und die Erziehung zum Umgang mit den neuen Medien (Medienpädagogik). Hier kommt es weniger auf die Geräte und deren Wartung an, sondern um die Auswahl der richtigen App unter einer fast unüberschaubaren Vielfalt. Hier wollen die Lehrerinnen in nächster Zeit ihr eigenes, auf die Klassen 1 – 4 angepasstes Konzept erarbeiten und dann der Gemeinde den Beschaffungsbedarf mitteilen. Gefördert wird nur die Anschaffung der Hardware, nicht aber die Wartung und technische Betreuung und auch nicht die erforderliche Lernsoftware. Dies fällt in die Kompetenz der Gemeinde.
Der Glasfaseranschluss für die Schule ist hergestellt und in den nächsten 14 Tagen wird die Telekom das Signal aufschalten. Bei einer Veranstaltung am 25.6. in München erhielt 2. Bürgermeister Josef Pittner vom Bayer. Finanzminister den offiziellen Förderbescheid. Zu den Gesamtkosten von 32.534 EUR erhält die Gemeinde eine staatliche Förderung in Höhe von 26.027 EUR, der Eigenanteil beträgt somit 6.507 EUR.
Noch drei bauliche Mitteilungen: der Löschwasserbrunnen in Haid wurde erneuert und mit einer neuen Abdeckung versehen. Damit ist er für die Verwendung als Löschwasserbrunnen für die Feuerwehr Niedergottsau wieder voll funktionsfähig. Im Bauhof sind die vier Schüttgutboxen aufgestellt worden und bringen jetzt Ordnung in die Lagerung verschiedener kies- und Sandfraktionen. Die Asphaltierung des Feichtstafelberges beginnt am 1. Juli.

Bericht aus dem KommU
Für den ersten Teilabschnitt der Sanierung der Ortsdurchfahrt Holzhausen liegen jetzt die Ausschreibungsergebnisse vor. In den kommenden Tagen wird der Auftrag durch das KommU vergeben werden und die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich im August.

Neuer Bebauungsplan für Haid-Ost
Auf einer Fläche von knapp 1 ha wird im östlichen Anschluss an die bestehende Siedlung Haid für die kommenden Jahre eine Baumöglichkeit auf insgesamt 11 Bauparzellen geschaffen. Der Bebauungsplan lässt auf den im Durchschnitt ca. 700 m² großen Bauparzellen jeweils nur Einzelhäuser mit maximal 2 Wohneinheiten zu und sorgt mit den Festsetzungen zur Wandhöhe (4,80 Meter), Dachform (Satteldach) und Firstrichtung für eine an den jetzigen Baustil in Haid angepasste und dörflich geprägte Bauform. Die Erschließung erfolgt über eine Stichstraße mit Wendehammer. Acht der insgesamt 11 Bauparzellen befinden sich im Eigentum der Gemeinde und werden entsprechend der Leitlinien in den kommenden Jahren vergeben. Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet der Gemeinderat die öffentliche Beteiligung der Bürger und der verschiedenen Behörden ein. Für die Anwohner in Haid gibt es zur näheren Information am Montag, 22. Juli um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine gesonderte Anliegerversammlung.

Änderung Bebauungsplan Fahnbacherstraße
Zur geplanten geringfügigen Änderung des Bebauungsplanes Fahnbacherstraße Süd – aus zwei Grundstücken mit jeweils einem Doppelhaus werden vier Bauparzellen mit je einem Einzelhaus – gab es keine Einwände. Das Landratsamt hat lediglich vorgeschlagen, in den textliche Festsetzungen einen Hinweis auf mögliche PFOA-Belastung aufzunehmen. Dem ist der Gemeinderat gefolgt und hat dann die Änderung des Bebauungsplanes als Satzung beschlossen.

Ergebnisse der überörtlichen Rechnungsprüfung
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Altötting hat an insgesamt 10 Tagen die Jahresrechnungen der Gemeinde Haiming für die Jahre 2016, 2017 und 2018 geprüft. Diese Prüfung erfolgt regelmäßig und beinhaltet eine Kassenprüfung, eine Prüfung der gesamten Rechnungslegung und darüber hinaus eine umfangreiche Prüfung verschiedener Bereiche des gemeindlichen Handelns. In der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses wird festgestellt: Insgesamt kann der Gemeinde Haiming eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung bescheinigt werden. Die Vorschriften über das Zustandekommen der Haushaltssatzungen mit Haushaltsplänen sowie über die Aufnahme von Krediten und Kassenkrediten wurden beachtet. Die Einnahmen und Ausgaben waren begründet und belegt. Die gesetzlichen Vorgaben über den Erlass der Haushaltssatzung, den Jahresabschluss, die örtliche Rechnungsprüfung sowie die Feststellung des Jahresergebnisses und die Entlastung durch den Gemeinderat wurden beachtet.
Dem Gemeinderat wurde der Prüfungsbericht zur Kenntnis gebracht. Zugleich hatte er zu einzelnen Prüfungserinnerungen Stellung zu nehmen. So ging es um den Ausgleich von Überdeckungen bei Kanal und Wassergebühren im Industriegebiet und die Kontrolle von Notwendigkeit und Rentabilität des Kommunalunternehmens. Bei der Grüngutentsorgung und der Annahme von Bauschutt wurde die Überprüfung des Defizits angemahnt. Hier weist der Gemeinderat in seiner Stellungnahme darauf hin, dass bereits 2016 die Gebühren den steigenden Kosten angepasst wurden, aber dabei auch auf eine vernünftige Höhe zu achten ist, um eine „wilde“ Entsorgung von Grüngut in der Landschaft zu vermeiden. Beim Bauschutt werden nur noch Geringstmengen angenommen und die maßvollen Gebühren sollen auch hier eine ungeordnete Entsorgung verhindern.
Bei der Vergabe der Schülerbeförderung ist ein Ausschreibungsverfahren in Vorbereitung; ob eine dann europaweite Ausschreibung tatsächlich Vorteile bringt, bleibt abzuwarten.
Erneut angemahnt wurden die Defizite im Betrieb Unterer Wirt und Alte Schule. Beide Häuser sind Einrichtungen für örtliche Gruppierungen und Vereine und werden für eine breite Palette von gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Aufgaben genutzt. Ganz überwiegend erfolgt das auch ehrenamtlich und es würde Sinn und Zweck eines sozialen Gemeinwesens widersprechen, hier Benutzungsgebühren zu verlangen. Soweit eine privatwirtschaftliche Nutzung erfolgt, werden angemessene Mieten erhoben, die auch in der Vergangenheit angepasst wurden. Auf der Ausgabenseite wird sehr kostenbewusst gearbeitet, wobei im Bereich Pflege und Putzen ein notwendiger Standard nicht unterschritten werden kann. Es ist und bleibt eine Aufgabe, die Kostensituation im Auge zu behalten, aber das Ziel einer Kostendeckung ist unter diesen Gesichtspunkten nicht realistisch.
Zur Feststellung der Rechnungsprüfung zu den familienfreundlichen Leistungen der Gemeinde „sollte sich die Finanzlage der Gemeinde wider Erwarten dauerhaft erheblich verschlechtern, dürfte eine Einstellung dieser Leistungen unumgänglich sein“ vertritt der Gemeinderat die Auffassung, dass insbesondere der eingesetzte Kindergartenbus – zu dem alle Eltern von Kindern im Kindergarten einen Solidarbeitrag von 8 EUR monatlich leisten – eine große Entlastung für die Eltern bringt und in einer Flächengemeinde auch erhebliche ökologische Vorteile bringt, da dadurch viele PKW-Einzelfahrten vermieden werden. Die Leistung „Müllsäcke für Familien mit neugeborenen Kindern“ fällt mit einem Jahresbetrag von 432 EUR im Jahr 2018 praktisch nicht ins Gewicht und die Übernahme von Buchungsgebühren in der Kinderkrippe wurde ja zum 1.4.2019 wegen veränderter staatlicher Förderung eingestellt. Insgesamt sieht der Gemeinderat hier keinen Handlungsbedarf für Kürzungen.
Die Feststellung der Rechnungsprüfung zur zeitlichen Verschiebung des Ausbaus der Fahnbacherstraße als sog. „Erschließungsstraßen-Altfall“ und der damit verbundene Ausfall von Erschließungsbeiträgen für die Gemeinde ist richtig; der Gemeinderat weist in seiner Stellungnahme aber darauf hin, dass dies Folge der geänderten Rechtslage bei Straßenausbaubeitrag und Erschließungsbeitrag ist und die von der Staatsregierung propagierte Option für die Kommunen, bei der endgültigen Herstellung von sog. „Altfällen“ auch gar keine Beiträge mehr zu verlangen.

Errichtung einer Zahlstelle Bürgerbüro
Die meisten Bareinzahlungen von Bürgerinnen und Bürgern erfolgen im Bereich Einwohnermeldeamt. Seit einigen Jahren war es so, dass die Einzahlung dann in der Kasse zu erfolgen hatte, also zwei Büros aufgesucht wurden. Das wird jetzt mit der Einrichtung einer „Zahlstelle Bürgerbüro“ wieder vereinfacht: Die Gebühren für Pässe, Personalausweise, Sperrmüllkarten und ähnliches können jetzt wieder unmittelbar im EWO bezahlt werden. Eine entsprechende Dienstanweisung hat der Gemeinderat beschlossen.

Wolfgang Beier