Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 27.05.2021

Bericht des Bürgermeisters
Zu Beginn der Sitzung gratulierte Bürgermeister Wolfgang Beier Gemeinderat Alfred Kagerer zu 25 Jahren Mitgliedschaft im Gemeinderat und überreichte ihn eine von Josef Pittner gestaltete Ehrenurkunde.
Auch dieser Bericht beginnt mit einem kurzen Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Gemeinde: Glücklicherweise gehen die Fallzahlen auch im Landkreis Altötting deutlich zurück. Deswegen konnten ab 14. Mai wieder alle Klassen der Grundschule den Präsenzunterricht aufnehmen; nach einer Woche begannen dann aber wieder die Pfingstferien. In der Kita gab es eine Teil-Quarantäne für eine Gruppe in der Krippe samt der Betreuerinnen. Ursache war die in einer Familie festgestellte Infektion, von der auch das Krippenkind betroffen war. In der Folge wurde dann für alle Kontaktkinder die Quarantäne angeordnet. Ansonsten läuft der Notbetrieb weiter, der im Hinblick auf durch Home-Office und Homeschooling angespannte familiäre Situationen stärker in Anspruch genommen wird. Seitens Kindergartenleitung und Verwaltung werden die Regeln für den Notbetrieb aber eingehalten: Für jedes Kind, das die Notbetreuung in Anspruch nimmt, meist auch nur einzelne Tage in der Woche, wird eine entsprechende Elternerklärung abgegeben. Mittlerweile gibt es im Kindergarten wieder eingeschränkten Regelbetrieb. Die Corona-Teststation in der Turnhalle, jeweils am Donnerstag von 13.00 – 15.00 Uhr wird gut angenommen. es können jetzt auch mehr Anmeldungen berücksichtigt werden, da das Zeitintervall für den Test verkürzt wurde. Wegen der wesentlich verbesserten Infektionslage hat die Gemeindeverwaltung ab Dienstag, 25.5. 2021 wieder zu den normalen Zeiten geöffnet.
Vom Landratsamt erhielten wir am 11.5.2021 die Mitteilung, dass sich der angekündigte Erlass einer Allgemeinverfügung zum Bodenmanagement hinsichtlich der mit PFOA belasteten Böden weiter verzögert. der Grund dafür ist, dass seitens der Regierung von Oberbayern die Prüfung noch nicht abgeschlossen wurde. Das ist bedauerlich, da damit die Handlungsklarheit besonders für die Flächen im Industriegebiet weiter fehlt.
Die Gartenschule Ackerdemia, ein Projekt, das über die Ökomodellregion in unserer Gemeinde bekannt wurde, nimmt richtig Fahrt auf. Am Rand der Gottschallerwiese wurde bereits im Herbst eine entsprechende Fläche für den Gemüseanbau vorbereitet, im Frühjahr dann von den Mitarbeitern des Bauhofs hergerichtet und eingezäunt. Die Schülerinnen und Schüler der zweiten Klasse sind für Pflege, Anbau und Betreuung bis zum Ernten für den Schanigarten verantwortlich, werden dabei aber von den Lehrkräften und Eltern unterstützt. Von der Ackerdemia, eine gemeinnützige Einrichtung, gibt es genaue Zeit-und Anbaupläne und Vorgaben für die Pflege während des Jahres sowie auch pädagogisches Material zur Erklärung der Hintergründe. Es handelt sich also um ein ganzheitliches Konzept, um Kinder an Gartengestaltung, Gemüseanbau und auch gesunde Ernährung heranzuführen. Bis jetzt wächst alles prächtig und macht den Kindern auch mächtig Spaß. Unmittelbar neben dem Schulgarten wurde ein neues Insektenhotel aufgestellt und Alois Unterhaslberger vom Bauhof hat seine Idee in die Tat umgesetzt, um mit einer Glasscheibe das Bodenleben im benachbarten Humushaufen sichtbar zu machen. Nach dem gleichen Prinzip der Gartenschule gibt es auch die Ackerkita – vielleicht ein Projekt für unsere Natur- und Gartengruppe, die im Herbst startet.
Für die Digitalisierung der Schule gibt es vier Förderprogramme: den Digitalpakt (Bund), das Digitalbudget, das Sonderförderprogramm Leihgeräte Schüler und das Sonderförderprogramm Leihgeräte Lehrer. Die Leihgeräte für Schüler und Lehrer sind beschafft. Das Digitalbudget wird durch einen Ladekoffer und Tablets (Teilklassensatz) ausgeschöpft. Im Rahmen des Digitalpaktes wurden Ausschreibungen erstellt für WLAN-Hotspots, NAS-Lösung anstatt Server und eine Firewall. Es folgen Ausschreibungen für weitere Ladekoffer und Tablets (insgesamt 21). Je nachdem, wieviel Mittel dann noch verfügbar sind, werden weitere Klassensätze oder digitale Tafeln usw. beschafft.
Bei der ordentlichen Online-Mitgliederversammlung der LEADER AG Traun-Alz-Salzach am 19.5.2021 war die Gemeinde Haiming bereits als Gast vertreten. Vorsitzender Andreas Bratzdrum, Bürgermeister von Tittmoning, gab einen umfassenden Bericht über die bisherigen Aktivitäten und die geplanten Projekte. Schwergewicht wird die Fortschreibung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) sein, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Resilienz, d.h. der Stärkung von Bestandskräften in Zeiten krisenhafter Entwicklungen. Oder vereinfacht gesagt: In den gesellschaftlichen, sozialen und politischen Strukturen vor Ort liegt die Kraft zur Bewältigung großer Zukunftsaufgaben wie z.B. Klimaschutz, Erhalt des sozialen Zusammenhangs und der demokratischen Strukturen. Die LAG Traun-Alz-Salzach hat bisher 90 Mitglieder, davon 15 Gemeinden. Es kommen jetzt weitere 9 Gemeinden hinzu: Burgkirchen, Engelsberg, Haiming, Kastl, Marktl, Mehring, Tacherting, Unterneukirchen und Winhöring. Deren Aufnahme wurde einstimmig beschlossen. Jede Gemeinde entsendet eine Vertretung in den Steuerungskreis, der die maßgebliche Bewertung der eingereichten Förderprojekte vornimmt. Um die satzungsgemäße Besetzung dieses Steuerungskreises zu gewährleisten sind aus den neuen Gemeinden weitere 11 private Mitglieder notwendig. Diese sind von der Gemeinde zu benennen. Deren jährlicher Mitgliederbeitrag beträgt 5,00 EUR, für die Gemeinde Haiming ist der Mitgliedsbeitrag 2.530 EUR, für 2021 wurde er auf 50% festgesetzt.
Bei der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes am 3. Mai 2021 wurde der Haushalt für das Jahr 2021 verabschiedet. Wie bereits 2020 ist auch heuer wieder zur Finasnzierung der notwendigen Investitionen eine Kreditaufnahme von geplant 100.000 EUR notwendig. Denn im Erfolgsplan, das entspricht dem Verwaltungshaushalt, kann kein Überschuss erwirtschaftet werden, da die Einnahmen aus dem Wasserverkauf die laufenden Ausgaben, die notwendigen Reparaturen im Wassernetz und die Abschreibungen nicht decken. Es entsteht vielmehr ein Defizit in Höhe von 122.680 EUR. Deswegen sind die geplanten Investitionen – Leitungserweiterungen und Erschließung von Baugebieten sowie neue Schächte mit 90.000EUR, Anschaffung eines KfZ mit 45.000 EUR und sonstige Investitionen von 15.000 EUR nur durch Kreditaufnahme zu finanzieren. In der Verbandsversammlung wurde deswegen der Vorsitzende beauftragt, zu prüfen, ob die Neukalkulation des Wasserpreises nicht vorgezogen werden kann, um ein weiteres Ansteigen des Defizits zu vermeiden. In seinem Bericht wies Verbandsvorsitzender Alexander Huber darauf hin, dass mit Nachdruck die Untersuchungen für einen neuen Brunnen im Bereich Stammham vorangetrieben werden. Weiter berichtete er, dass zum 1.2.2021 ein weiterer Mitarbeiter im technischen Bereich eingestellt wurde, im Jahr 2020 842 Meter Hauptleitung und 9 Hydranten erneuert wurden und unter Einsatz der eigenen Kräfte die Erschließung des Baugebietes Winklham sehr zügig fertiggestellt werden konnte.
Am 7.Mai hat der Bundestag das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen, das eine Reihe von Änderungen des Baugesetzbuches beinhaltet. Aus Haiminger Sicht die wesentlichste Regelung ist die Verlängerung des § 13 b BauGB bis Ende 2022. Damit ist für weitere zwei Jahre die Möglichkeit gegeben, in einem vereinfachten Verfahren ohne Änderung des Flächennutzungsplanes und ohne aufwändige Untersuchungen in begrenztem Umfang im unmittelbaren Anschluss an bestehende Wohnbebauung Bauland für Wohnbaunutzung auszuweisen. Die Anwendbarkeit weiterer planungsrechtlicher Möglichkeiten – Baugebietstyp Dörfliches Wohngebiet, sektoraler Bebauungsplan – ist zu prüfen. Die weiteren Regelungen zur Mobilisierung von bestehendem Bauland, wichtig für eine verstärkte Innenentwicklung, sind für uns kaum anwendbar. Denn die Einführung des neuen Satzungsvorkaufsrechts, die Erleichterung zur Anwendung von Baugeboten und die erweiterten Möglichkeiten zur Befreiung von Festsetzungen in Bebauungsplänen sind davon abhängig, dass der Freistaat Bayern in einer zu erlassenden Rechtsverordnung die Gemeinde Haiming als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweist. Das ist aber kaum zu erwarten. Deswegen geben die neuen Regelungen im BauGB für uns keine zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten.
Am 25.5.2021 informierten Herr Stefan Pritscher und weitere Mitarbeiter der Dienststelle Deggendorf der Bundesautobahnen GmbH die Bürgermeister der Anliegergemeinden über den Planungsfortgang für den Weiterbau der A 94. Derzeit werden die Planunterlagen für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erstellt und im Bereich Marktl – Simbach haben sich im Vergleich zu der in der Gemeinderatssitzung im September vorgestellten Planung im Wesentlichen nur Änderungen im Bereich Lärmschutz ergeben. Diese sind für den Bereich der Gemeinde Haiming erfreulich. Denn auf Grund der Neuberechnung der Lärmauswirkungen auf der Grundlage der zum 31.3.2021 wirksam gewordenen Lärmschutzrichtlinie wird auf der ganzen Strecke zur Reduktion des Verkehrslärms eine zusätzliche dünne Asphaltdeckschicht aufgebracht, die zu einer Lärmreduktion um 2,3 dB führt. Im Bereich Oberloh wird statt des Lärmschutzwalls jetzt eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 300 Metern und einer Höhe von 3 Metern angebracht. Damit können dort die Tagesgrenzwerte eingehalten werden, für die Nachtgrenzwerte ist ein sog. Passivlärmschutz erforderlich. Im gesamten weiteren Bereich von Niedergottsau ist lediglich bei einem weiteren Gebäude für die Nachtgrenzwerte ein Passivlärmschutz notwendig; bei allen anderen Gebäuden werden die gesetzlich vorgeschriebenen Tag- und Nachtwerte eingehalten. Dies wird erreicht durch eine Lärmschutzwand mit einer Länge von 860 Metern und einer Höhe von 3 Metern. Hier wird die Forderung der Gemeinde erfüllt: Die Lärmschutzwand beginnt weiter westlich und wird auf ganzer Länge durchgezogen bis zur Brücke. Auf der Brücke schließt sich ein Spritzschutz unmittelbar an der Fahrbahn mit einer Höhe von 1,20 Metern an. Hier wurde die Forderung der Gemeinde, die Lärmschutzwand bis zum östlichen Ende der Brücke zu verlängern, nicht erfüllt – begründet wird dies mit statischen Gründen und weil auch ohne diese Wand in Niedergottsau alle Lärmwerte eingehalten sind. Im Planfeststellungsverfahren können Forderungen der Gemeinde hinsichtlich der Ausführung der Dehnungsfugen beim Brückenbauwerk eingebracht werden, hier ist in der Planung derzeit die Standardausführung vorgesehen. Mit den Verantwortlichen der Dienststelle Deggendorf ist vereinbart, in einer öffentlichen Versammlung über den Planungsstand zu informieren, sobald dies die Corona-Regelungen zulassen.

Bericht aus dem KommU
Die Bauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes Winklham gehen planmäßig voran. Am 25.5.2021 wurde die Tragschicht eingebaut. Der Auftragnehmer für die Erschließung von Haid-Ost und Haid-Süd wollte eigentlich mit den Arbeiten bereits am 10. Mai beginnen, konnte aber diesen Plan wegen Lieferschwierigkeiten bei den Kanalanschlussrohren nicht in die Tat umsetzen. Jetzt hat die Baufirma mitgeteilt, dass am 18.5.2021 mit den materialunabhängigen Flächenarbeiten begonnen wurde.
Trotz gewisser Materialengpässe gehen die Bauarbeiten am Gebäude für die Tagespflege planmäßig voran. Zur Dachdämmung musste ein anderes Produkt gewählt werden, was zu einer minimalen Erhöhung der Dachkonstruktion führt; der entstehende Mehrpreis wird durch Einsparungen bei anderen Positionen kompensiert.
Das Gebäude für die Natur- und Gartengruppe zur Erweiterung des Kindergartens Niedergottsau ist bestellt.
Der Stauraumbehälter für den Kanalhauptsammler in Niedergottsau befindet sich noch in der Prüfphase. Es wird eine weitere Alternative mit einem gebrauchten Stahlbehälter untersucht. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.

Außenbereichssatzung Eisching
Für Eisching gibt es schon viele Jahre eine Außenbereichssatzung. Damit wird ermöglicht, dass auch in kleineren Orten unserer Gemeinde, die eigentlich baurechtlicher Außenbereich sind, eine Wohnbebauung möglich ist. Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sind die Grenzen eines solchen Satzungsgebietes eng um die bestehenden Gebäude zu ziehen, um die Bebauung innerhalb der bestehenden Siedlung zuzulassen, aber eine Erweiterung nach außen zu vermeiden. Im konkreten Fall verläuft die bestehende Satzungsgrenze im südwestlichen Bereich von Eisching quer durch ein Grundstück, so dass ein geplantes zweites Wohngebäude auf diesem Grundstück nicht mehr errichtet werden kann. Um aber ein heimatnahes Bauen zu ermöglichen wurde der Antrag gestellt, hier den Umfang der Außenbereichssatzung geringfügig zu erweitern. Dr Gemeinderat steht dem Bauwunsch positiv gegenüber und beschloss deswegen einstimmig, das Verfahren zur Erweiterung der Außenbereichssatzung Eisching einzuleiten.

Straßensanierung in Oberdaxenthal
Eine der ältesten Asphaltstraßen in der Gemeinde ist die Straße in Oberdaxenthal, die vom Doriberg kommend Richtung Daxenthal führt. Entsprechend schlecht ist der Zustand und es besteht Sanierungsbedarf. Bis zum neuen Anwesen Thaun ist die Straße im Zuge der Kanalverlegung neu ausgebaut worden, aber das sich anschließende Straßenstück mit einer Länge von rd. 475 Metern bis zum Anwesen Wieslhuber ist in schlechtem Zustand. Die Kostenschätzung für die Sanierung beläuft sich auf netto 74.000 EUR. In gleichem Zustand ist der Abzweiger Richtung Bauhof mit einer Länge von rd. 275 Metern. Hier werden die Kosten der Sanierung auf netto 41.000 EUR geschätzt. Würde zusätzlich die Fortsetzung der Gemeindestraße bis hinunter nach Daxenthal saniert werden, entstünden weitere Kosten von netto 87.000 EUR. Dieses Straßenstück ist rund 400 Meter lang, hier wäre aber mit höheren Kosten für die Straßenentwässerung zu rechnen. Der Gemeinderat beschloss die Sanierung der beiden Straßenabschnitte in Oberdaxenthal mit Kosten von rund 180.000 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer, Planungs- und Nebenkosten) und beauftragte das KommU Haiming mit der Durchführung der Maßnahme.

Erlass einer Einfriedungssatzung
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 22.4.2021 den Entwurf einer Einfriedungssatzung vorberaten und die Verwaltung beauftragt, vorab die Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu veranlassen. Bislang gibt es gemeindliche Regelungen zu Einfriedungen nur in einzelnen Bebauungsplänen, in allen anderen Fällen gilt die Regelung der Bayer. Bauordnung: Danach sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 Metern genehmigungsfrei. Um für den Gemeindebereich eine einheitliche und für alle gleiche Regelung zu erreichen, gibt es die gesetzliche Möglichkeit einer solchen Einfriedungssatzung. In dieser wird – so wie auch in Bebauungsplänen – festgelegt, welche Einfriedungen überhaupt zulässig sind und in welcher Höhe. Kernpunkt der Einfriedungssatzung ist die Bestimmung: „Geschlossene Einfriedungen – also Mauern, Holzwände, Gabionen und Einfriedungen, die mit Matten und Folien bespannt sind – sind nicht zulässig. Weiter wird festgelegt, dass Zäune nicht höher als 1,20 Meter sein dürfen und zwischen Geländeoberfläche und Zaun ein Mindestabstand von 10 cm einzuhalten ist. Zu Maschendrahtzäunen gibt es die Regelung, dass sie straßenseitig nicht erlaubt sind und an anderen Grundstückseiten mit einheimischen Gehölzen zu hinterpflanzen sind. Wenn die Satzung in Kraft tritt, gilt sie ab diesem Zeitpunkt; bestehende Einfriedungen sind von den Regelungen nicht betroffen. Außerdem ist geregelt, dass in begründeten Fällen auch Abweichungen von der Satzung möglich sind. Das Landratsamt teilt mit, dass die Satzung rechtlich korrekt ist; auch durch die entsprechende Fachabteilung wurde die Satzung geprüft und sie wurde auch hinsichtlich der inhaltlichen Regelungen für ordnungsgemäß bewertet. Die Satzung begründet für verfahrensfreie Vorhaben keine neue Genehmigungspflicht; lediglich, wenn bei Errichtung einer Einfriedung davon abgewichen wird, ist eine Antragstellung bei der Gemeinde erforderlich. Verstöße gegen die Satzung werden vom Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde geahndet. Nach nochmaliger kurzer Diskussion hat der Gemeinderat die Satzung mit 12:2 Stimmen beschlossen.

Ökomodellregion – Verlängerung der Projektphase
Die Gemeinde Haiming ist von Beginn an Mitglied der staatlich anerkannten Öko-Modellregion Inn-Salzach (ÖMR), war auch bei der Gründung aktiv beteiligt. Der Start der ÖMR erfolgte am 1.9.2019 und die erste Projektphase war auf zwei Jahre begrenzt, läuft also zum 30.8.2021 aus. Der Beitrittsbeschluss der Gemeinde Haiming erfolgte am 20.9.2018. Aufgabe der ÖMR ist es, die Fläche, die ökologisch bewirtschaftet wird auszubauen und den Landwirten, die auf ökologische Bewirtschaftung umstellen wollen, Unterstützung zu geben. Dabei ist vordringlich, Wertschöpfungsketten für regionale Bio-Lebensmittel aufzubauen, Vermarktungsstrukturen zu verbessern und auch die Verbraucher zu informieren und zu motivieren. Schwerpunkt in der bisherigen Arbeit der ÖMR, die natürlich auch durch Corona erheblich eingeschränkt wurde, war der Aufbau kurzer Lieferketten für Getreide und Rindfleisch und die Integration regional erzeugter Lebensmittel in die Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Einrichtungen und in Betriebskantinen der großen Werke im Chemiedreieck. Messbarer Erfolg der bisherigen Tätigkeit ist eine Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Fläche im Landkreis von 5,9% auf 8%, Zielwert ist 12% bis zum Jahr 2024. Ein weiteres wichtiges Thema ist Grundwasser- und Artenschutz durch eine Bewirtschaftung, die den Humusaufbau auf landwirtschaftlichen Flächen dauerhaft erhöht. Dies ist auch ein ganz wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele, da Humus ein wichtiger CO2-Speicher ist. Dieses Thema ist Gegenstand der auch auf Initiative von Haiming gegründeten Humus-AG, an der sich auch konventionell wirtschaftende Landwirte beteiligen. Ein weiteres wichtiges Thema im Rahmen der ÖMR, das wir im Haiminger Gesprächskreis verfolgen, ist die Information der Verbraucher über die Wirtschaftsweise der Landwirte und damit ein besseres gegenseitiges Verständnis. Mehrere Veranstaltungen wären dazu geplant gewesen, leider mussten sie wegen Corona ausfallen. Auch der Schulgarten im Rahmen des Projekts Ackerdemie ist so ein wichtiger Beitrag der Wissensvermittlung ökologischer Zusammenhänge. Nicht alle Projekte sind ein Kernthema der ÖMR, sie gehören aber alle in die Grundzielsetzung eines Verhaltens, das dem Artenschutz und der Erreichung der Klimaziele dient. Deswegen wird die Gemeinde Haiming auch weiterhin Mitglied der ÖMR bleiben und deren Zielsetzung aktiv mittragen. Seitens des Ministeriums wurde mittlerweile die Projektphase um drei weitere Jahre verlängert, so dass die staatlichen Fördermittel für die Personalkosten der ÖMR bis 2024 zur Verfügung stehen. der Kostenbeitrag für die Gemeinde Haiming liegt wiederum – wenn alle bisher beteiligten 23 Gemeinden mit im Boot bleiben – bei 0,23 EUR pro Einwohner jährlich. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die weitere Beteiligung an der ÖMR und die anteilmäßige Übernahme der Projektkosten für weitere drei Jahre.

Beitritt zu LEADER Traun-Alz-Salzach eV
LEADER ist ein Förderprogramm der EU, das es schon viele Jahre gibt und von vielen Gemeinden genutzt wird, lediglich im Landkreis Altötting ist die Beteiligung sehr gering. Das wird sich ändern, denn insgesamt sieben Gemeinden (Burgkirchen, Haiming, Marktl, Mehring, Kastl, Unterneukirchen, Winhöring) nutzen die Möglichkeit, in der verlängerten Förderperiode bis Ende 2022 der bestehenden LEADER AG Traun-Alz-Salzach beizutreten. Mit dem LEADER-Programm werden die ländlichen Regionen auf dem Weg einer selbstbestimmten und eigenständigen Entwicklung unterstützt. Innerhalb der drei festgelegten Entwicklungsziele „Förderung und Vernetzung von Kultur, Tourismus und Freizeit“, „Demographischer Wandel und Daseinsvorsorge“ und „Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft“ werden innovative Ideen und Projekte unterstützt, die zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raumes beitragen. Wesentliche Kriterien sind Nachhaltigkeit, Wertschöpfung, Vernetzung und Bürgerbeteiligung. Deswegen ist es wichtig, dass Projekte so gestaltet sind, dass neben der Kommune auch bürgerschaftliches Engagement mit eingebunden wird. Bei der fördertechnischen Abwicklung von Projekten ist die LEADER-Geschäftsstelle in Tittmoning behilflich; über die Förderfähigkeit eines Projektes entscheidet ein Steuerkreis, in dem die Mitgliedsgemeinden vertreten sind. Wird bei der Bewertung eine Mindestpunktzahl erreicht, ist das Projekt förderfähig. Die Förderhöhe beträgt 50% der Projektkosten, max. aber 200.000 EUR. Mit dem im Herbst gegründeten Arbeitskreis OLGA haben wir in der Gemeinde bereits eine ideale Vernetzungsstruktur, um geeignete Projekte zu entwickeln. Konkret ins Auge gefasst sind ein Mehrgenerationenplatz zwischen Seniorenhaus und Tagespflege und die Aufwertung des Eichenweges am Mühlbach zu einem kleinen Baumlehrpfad. Der Jahresbeitrag für die Gemeinde beträgt 2.350 EUR, für das Jahr 2021 lediglich die Hälfte. Bei der Mitgliederversammlung der LEADER AG am 19.5.2021 wurde die Aufnahme der Gemeinde Haiming bereits beschlossen; zur Wirksamkeit ist noch der Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Diesen Beitrittsbeschluss fasste der Gemeinderat einstimmig und bestimmte zugleich, dass Christoph Pittner als Sprecher des Arbeitskreises OLGA als weiteres nichtöffentliches Mitglied benannt wird. Sein Vertreter ist Uwe Nagel.

Neue Grundwassermessstelle in Daxenthal
Mit der Stilllegung der Baustoffdeponie in Daxenthal wurde zugleich eine regelmäßige Überwachung der Grundwasserqualität angeordnet, um mögliche Eintragungen ins Grundwasser feststellen zu können. Diese sog. Nachsorge verlangt eine jährliche Volluntersuchung der Grundwasserqualität an den drei Grundwassermessstellen im Zu- und Abstrombereich. Diese Messstellen wurden 2004 errichtet, die Stilllegung der Deponie erfolgte 2010. Die Messstelle für den Zustrom liegt aber im Verfüllungsbereich und ist deswegen für den notwendigen Vergleich der Grundwasserwerte nicht gut geeignet, da hier bereits Einflüsse durch die Verfüllung vorliegen können. Deswegen gibt es vom Wasserwirtschaftsamt die Empfehlung, für die Überwachung des Zustroms eine neue Messstelle außerhalb des Verfüllungsbereiches anzulegen. Es wurde deswegen nach einem geeigneten Standort gesucht; dieser liegt nach Empfehlung des Fachlabors oberhalb der Hangkante der ursprünglichen Kiesgrube, noch auf Gemeindegrund. Es wird von einer Bohrtiefe von 27 Metern ausgegangen. Für die Errichtung dieser neuen Messstelle liegen drei Kostenangebote vor; das günstigste Angebot liegt bei 8.600 EUR netto. Der Gemeinderat beschloss die Errichtung der Messstelle und Vergabe des Auftrages an den günstigsten Anbieter.

LED-Vorwarneinrichtung für Feuerwehr Niedergottsau
Die Feuerwehr Niedergottsau ist immer wieder im Einsatz bei Verkehrsunfällen auf der A 94 und dabei auch mit schwierigen Unfallsituationen konfrontiert. Das neue Einsatzfahrzeug ist darauf abgestimmt und bewährt sich sehr gut. Für die Verkehrslenkung und zur Absicherung der Unfallstellen wird für das Mehrzweckfahrzeug eine LED-Vorwarneinrichtung als notwendige Ergänzung empfohlen. Diese Vorwarneinrichtung, die auf dem Dach montiert wird und im Bedarfsfall aufgeklappt wird, ermöglicht eine schnelle und besonders auffällige Warnung der Verkehrsteilnehmer und beinhaltet auch eine variable Text-Information. Die Kosten betragen ca. 13.000 EUR und der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung mit 5.000 EUR. Der Gemeinderat hat dieser Beschaffung zugestimmt.

BRK-Zuschussantrag Seniorenhaus Haiming
Zum dritten Mal befasste sich der Gemeinderat mit dem Zuschussantrag es BRK für die geplanten umfassenden Investitionen im Seniorenhaus Haiming. Im März hatte Kreisgeschäftsführer Josef Jung die Maßnahmen mit einem Kostenumfang von insgesamt 680.000 EUR vorgestellt. In der Aprilsitzung hatte der Gemeinderat einen Zuschuss von 60.000 EUR für die Neugestaltung der Außenanlagen im östlichen Teil des Seniorenhauses – die Verbindung zum neuen Gebäude für die Tagespflege – bewilligt. Grundsätzlich wurde dabei auch zum Ausdruck gebracht, dass die Gemeine Haiming auch die Einrichtung der neuen beschützenden Abteilung im Seniorenhaus finanziell unterstützen will. Die Kosten dafür sind mit rd. 180.000 EUR geschätzt und diese neue Einrichtung für Menschen mit demenzieller Beeinträchtigung ist eine wichtige Ergänzung im Angebot des Seniorenhauses. Zur Höhe des Zuschusses gab es im Gemeinderat noch offene Fragen, die mittlerweile Kreisgeschäftsführer Jung bei einem informellen Treffen umfassend beantwortet hat. So ist klar, dass ein Zuschuss der Gemeinde auf die Höhe des Tagessatzes, in dem auch Kosten für das Gebäude eingerechnet sind, keinen Einfluss hat. Den dieser investive Kostenanteil kann erst dann verändert werden, wenn die Investitionskosten eine Veränderung um mehr als 5% ausmachen. Dies wird aber nicht der Fall sein, denn der Hauptanteil des Tagessatzes – 73% - sind die Personalkosten. Aus den Informationen durch Herrn Jung ergibt sich auch, dass ein gemeindlicher Zuschuss ausschließlich dem Seniorenhaus Haiming zugutekommt, da das Haus eine eigene Bilanzrechnung hat und damit finanztechnisch vom BRK-Kreisverband unabhängig ist. Ein Zuschuss der Gemeinde stärkt als die wirtschaftliche Basis des Seniorenhauses. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat für die neue beschützende Einrichtung einen Zuschuss in Höhe von 99.000 EUR mit 12:2 bewilligt. Der weitergehende Zuschussvorschlag 120.000 EUR hatte vorausgehend mit 7:7 Stimmen keine Mehrheit gefunden. Der Zuschuss ist verbunden mit einer vertraglichen Abrede, dass er lediglich für diese Investition verwendet werden kann und eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren vereinbart wird. Wird die beschützende Einrichtung vorzeitig aufgelöst, ist der Zuschuss anteilig zurückzubezahlen. Weiter verbindet die Gemeinde Haiming den Zuschuss mit der Erwartung, dass Belegungswünsche im Seniorenhaus durch Haiminger Bürgerinnen und Bürger soweit möglich vorrangig berücksichtigt werden. Über den Zuschuss ist nach Abschluss der Maßnahme gegenüber der Gemeinde auch Rechnung zu legen.

Wolfgang Beier