Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 26.03.2026

Bericht des Bürgermeisters

Am 8. März waren die Kommunalwahlen, es wurde ein neuer Gemeinderat gewählt. Ab Mai hat die CSU/AWG sieben Sitze, die Niedergerner Liste vier Sitze und die Bürger Interessengemeinschaft BIG drei Sitze. 
Ich gratuliere allen gewählten, bedanke mich aber auch bei allen nicht-gewählten für ihren Einsatz um die Demokratie und vor allem um unseren Ort!
Ich bin gespannt auf die künftige Arbeit mit dem Gemeinderat.
Konstituierende Sitzung ist am 7. Mai, am 21. Mai ist dann die erste reguläre Sitzung.
In der Bürgerversammlung vom 29.April werden wir die aus dem Gemeinderat ausscheidenden Mitglieder verabschieden. 

Die Gemeinde befindet sich bei der Breitbandversorgung im Kofinanzierungsprogramm Bund/Land im Status des Abschlusses des Kooperationsvertrags. Dieser muss vom Projektträger geprüft werden. Der Bund hat vor Kurzem den Projektträger gewechselt. Damit ist die Übergabe aller vorhandenen Projektunterlagen verbunden. Diese Übergabe funktioniert nur sehr eingeschränkt und das bedeutet, dass unser Förderbescheid nicht geprüft wird. Gleichzeitig läuft die bereits maximal verlängerte Bindefrist der Telekom an ihr Angebot zum 31.03.2026 ab. Erfolgt bis dahin kein Zuschlag, muss das gesamte Verfahren neu gestartet werden. Wir haben deshalb auf Empfehlung der Breitbandberatung Bayern den Zuschlag erteilt. Bereits im Kooperationsvertrag ist in § 18 eine aufschiebende Bedingung enthalten, falls eine Zuschlagserteilung vor Erlass des endgültigen Zuwendungsbescheids von Bund und Land erfolgt und dann die Zuwendungsbescheide nicht oder nicht vollständig kommen.

In den vergangenen Wochen waren einige Jahreshauptversammlungen, zum Teil mit Neuwahlen. Ich danke den ausgeschiedenen Vorständen für ihre Arbeit, ihren Einsatz. Ebenso den neu- oder wiedergewählten Vorständen. Dieses Einbringen, dieses ehrenamtliche Engagement macht unsere Gemeinde aus und ist eine Stütze der Gesellschaft und des Miteinanders.

Am 4. März waren wir im Landratsamt, um mit der Baugenehmigungsabteilung die nächsten Schritte für die Genehmigung der Ameisengruppe zu besprechen. Wir werden für die Ameisengruppe eine Änderung der Innenbereichssatzung brauchen. Das haben wir auch schon mit der Architektin in Kontakt, um das schnellstmöglich anzugehen. 

Wir hatten Abstimmungsgespräche mit der TenneT zum benötigten Bannwaldausgleich und zum Flächenersatz, den die Bay. Staatsforsten fordern.

Im Stiftungsrat der von Ow’schen Altenheimstiftung wurde der Jahresabschluss 2025 besprochen. Es gibt einen kleinen Überschuss in der verfügbaren Rücklage. Mit diesem Geld werden neue Liegesessel für das Altenheim angeschafft. Diese wurden vor Jahren schon über die Stiftung beschafft, sind nun aber zum Teil defekt.

Zum Feuerwehrbedarfsplan gab es eine Abstimmung mit den Kommandanten. Die erarbeiteten Anmerkungen habe ich an das Ingenieurbüro geschickt. Es wird jetzt der offizielle Bedarfsplan zur Diskussion mit den Gemeinderäten und den Feuerwehren erstellt.

Im Kindergarten war der Austausch der Feuermelder fällig. Wir haben uns dazu verschiedene Meinungen und Angebote eingeholt und dann den Austausch beauftragt. Knapp 7.000,00 Euro hat das gekostet. Für diese Kosten ist die Gemeinde zuständig.

In der Januar-Sitzung wurde von Gemeinderat Tobias Sachsenhauser angeregt, über eine Kommunale Kompostierung nachzudenken. Er hat dann in der Folge auch Unterlagen geschickt.
Diese Idee behalten wir im Hinterkopf. Aktuell müssen wir aber das Thema mit der Nachsorge auf dem Gebiet des Bauhofs, der Fläche der Bauschuttdeponie klären. 
Bei der Kompostierung würden Sickersäfte, sog. Perkolat austreten. Man braucht also abgedichtete Flächen und ein Drainagesystem. Vielleicht kann man das bei der Nachsorge-Planung einbinden.

Die Trägervereinbarung mit dem BRK wegen der Mittagsbetreuung ist ausgearbeitet und vom BRK akzeptiert. Unterschrift wird nach den Osterferien sein.

Letzte Woche haben wir einen „Schulbus-Gipfel“ abgehalten, mit Schule, Kindergarten, Busbegleitung und einem Vertreter der Fa. Brodschelm. Der aktuelle Fahrplan ist nicht einzuhalten, deshalb kommt der Bus morgens zu spät in der Schule an und auch mittags ca. 15 Minuten später an der Grundschule an und entsprechend später bei den Kindern zu Hause.
Die Fa. Brodschelm wird die Fahrzeiten nochmals über deren GPS-System kontrollieren. Außerdem wird überlegt, die Schulzeiten etwas abzuändern, dass man die Verzögerungen beim Bus auffängt.
Weiteres Thema war die Sperrung der B20 im Mai / Juni / Juli.
Man überlegt, die Strecke umzukehren und / oder einen zusätzlichen Bus einzusetzen. Das wird man kurzfristig bekanntgeben. 
Schülern, die Prüfungen haben, wird geraten, in der Zeit nicht mit dem Bus zu fahren.

Das Landratsamt Altötting lädt am Samstag, den 18. April 2026, von 9.00 Uhr bis etwa 13.00 Uhr zu einem Anfängerkurs für Wespen- und Hornissenberater ein.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Naturinteressierten, die mehr über die faszinierende Welt von Wespen, Hornissen, Hummeln und Wildbienen erfahren und sich für deren Schutz engagieren möchten.

Bericht über die finanzielle Lage: (regelmäßig)
Die finanzielle Lage ist stabil, aber nach wie vor unbefriedigend. Die Gewerbesteuer liegt zwar bei rund 1.000.000 € statt geplanter 400.000 €, aber es kommt ein starker Ausgabedruck von mehreren Bereichen (Schule, Feuerwehren, Bauschuttdeponie, Unterer Wirt, Homepage Gemeinde usw.). Wieweit sich die geopolitischen Ereignisse wieder auf die öffentlichen Finanzen auswirken, ist derzeit nicht abschätzbar.

Bericht aus dem KommU:
Bei der Alten Schule wurde das Gerüst aufgestellt und haben die Ausbesserungsarbeiten am Putz am 19.03.2026 begonnen. Bis Anfang Mai muss die Baustelle wegen des Mauerseglers beendet sein. Der Sockelbereich in der Schulstraße (gegenüber Bonimeier) wurde unter Einschaltung des Putzherstellers gründlicher untersucht. Es wurde festgestellt, dass die Mauer zwar feucht ist (rund 70 %), aber der Putz hält. Wenn man die Feuchtigkeit auf Dauer aus dem Mauerwerk bekommen möchte, ist ein Unterfangen erforderlich. Dabei wird neben dem Sockel aufgegraben und auch der Putz bis auf eine Höhe von rund 1,5 bis 1,75 m abgetragen. Dann werden die Fugen ausgekratzt und ein neuer Putz aufgezogen. Zu diesen Arbeiten braucht man die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, welche man aber möglicherweise nicht bekommt. Wir haben uns daher entschieden, die Situation außen so auszuführen, wie geplant. Innen könnte man im Bereich der Muki-Räume auf eine Höhe von 1 m einen speziellen Putz aufziehen und das Schimmelproblem beheben. Der Maler macht einen entsprechenden Vorschlag.

Wegen des neuen Standortes für den Kommunalen Bauhof muss ein Gespräch bei der Regierung von Oberbayern geführt werden. Auch ein alternativer Standort im westlichen Deponiegelände wurde untersucht. Dort gilt eine baurechtliche Verfüllung und damit wäre eine Nachnutzung grundsätzlich denkbar. 
Nach Rücksprache mit dem Büro BUG Graml riet dieser abes generell von einem Gebäude auf dem Grundstück ab. Denkbar wäre eine (gewerbliche) Nutzung nur für Zwecke, die keinen statisch festen Untergrund benötigen oder mit einer Pfahlgründung. Das muss aber in ein Konzept einfließen.

Bzgl. des Standorts Eisching haben wir eine Genehmigung als sonstiges privilegiertes Vorhaben im Außenbereich angestrebt. Das war im ersten Termin noch als grds. möglich genannt worden. Im letzten Termin jetzt nicht mehr. Deshalb habe ich ein Schreiben ans Landratsamt geschickt, in dem ich die Begründung, dass dies doch möglich ist, nochmals darstelle.
Ungeachtet dessen setzen wir unsere Planungen bzgl. des Baus fort. Diese Woche hatten wir wieder ein Gespräch mit einer Baufirma zur Gestaltung und zu einem Kostenangebot.

Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss 2024 geprüft und ein uneingeschränktes Testat erteilt.

Bericht aus dem Arbeitskreis Energie
Herr Wolfgang Straubinger berichtet aus dem AK Energie:

In der Sitzung vom 02.03.2026 wurden die AK Mitglieder über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens des Windparks sowie über das Projekt „Wärmeplanung“ informiert. Bei Letzterem liegen der ausführenden Firma genügend Daten zur Erstellung der Wärmeplanung vor, es ist z.Z. keine Unterstützung seitens des AK notwendig. 

Weiters wurde über eine gasisolierte Anlage bei Oberhaid gesprochen, die Tennet vor Kurzem in Betrieb genommen hat. 

Anlässlich der erfolgten Stellungnahme Bund Naturschutz / BBV wurde ein erneutes Gespräch mit dem Bund Naturschutz terminiert zur Klärung aktueller Positionen, Klagerisiken und ggf. einvernehmliche Festigung gemeinsamer strategischer Punkte hinsichtlich der Lage des UW im Bannwald und den weiter im Raum stehenden Infrastrukturprojekten.

In der Vergangenheit wurde von einzelnen Mitgliedern aus dem AK zum einen mit der Mitgliedschaft im AK geworben und zum anderen an Veranstaltungen mit konträren Zielen zum AK als Redner aufgetreten. Hier wurden auch Informationen unvollständig weitergegeben. 
Dazu wurden folgende Beschlüsse gefasst. 
- keine Werbung mit der Mitgliedschaft im AK 
- alle Protokolle aus dem AK werden auf dem Gemeindeserver gespeichert.
- Protokolle werden über die Sprecher freigegeben
- Gemeinderat wird eine Leitstrategie verabschieden
- Protokollführung bleibt im AK, kann personell wechseln. 

Zu den weiteren Tagesordnungspunkten und Beschlüssen:

Homepage der Gemeinde / Heimat-App
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.10.2024 die Projektgruppe „PG Information und Kommunikation“ wieder eingesetzt. Der Auftrag der Projektgruppe liegt in der Erstellung von Vorschlägen für die Neugestaltung der Homepage, der Dorfzeitung und die Klärung der Präsenz in sozialen Medien. Die Vorschläge und Konzepte werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
Die Dorfzeitung wurde inhaltlich und graphisch erneuert.
Die bestehende kommunale Webseite der Gemeinde Haiming entspricht in ihrer aktuellen Form nicht mehr den technischen Standards einer modernen Verwaltung und wird den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit, Nutzerführung und Schnittstellenkompatibilität nur unzureichend gerecht.
Der Gemeinderat in Haiming beschließt den Relaunch der gemeindlichen Webseite, die Einführung der Heimat-Info App sowie die Einführung des virtuellen Mitarbeiters auf Basis von Künstlicher Intelligenz. Für diese Maßnahmen wird die Fa. Cosmema GmbH beaufragt.

Bauvorhaben (Vorbescheid): Errichtung von vier Doppelhaushälften und vier Garagen (2026/0064), Bauort: Moosen 19, 84533 Haiming, Gemarkung Piesing, Flur-Nr. 699/4,– Korrektur der Beschlüsse vom 26.02.206
In der letzten Gemeinderatssitzung hatte der Gemeinderat zwei Beschlüsse zu dem oben genannten Vorbescheid gefasst. Das Landratsamt hat sich hinsichtlich der Beschlussfassungen an die Gemeinde gewandt und um Klarstellungen gebeten.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt, weil die Gemeinde dies an den Festsetzungen des Bebauungsplans ausgerichtet hat. Das Landratsamt empfiehlt der Gemeinde, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, weil dem Vorhaben ja im Baubooster zugestimmt wurde.
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 26.02.2026, wonach das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wurde, auf und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Das Landratsamt empfiehlt der Gemeinde Haiming, die Regelung der Auflagen im Beschluss umzuformulieren. Das, was die Gemeinde will, soll in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages soll die Auflage sein.
Die Gemeinde Haiming hebt den Beschluss vom 26.02.2026, wonach die Auflagen für die Zustimmung nach § 36a BauGB gelten, auf und erteilt dem Bauvorhaben die gemeindliche Zustimmung gemäß § 36a BauGB (Bau-Turbo) unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages zur Einhaltung der von der Gemeinde geforderten Bedingungen.
Die Gemeinde bestätigt dem Landratsamt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages. Dann erst kann das Landratsamt die Baugenehmigung erteilen.
Weiter empfiehlt die Gemeinde Haiming dem Bauherrn, mit dem Landratsamt Altötting zu besprechen, wie mit dem sehr geringen Abstand zum Bach umzugehen ist.

Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienhauses (3 WE) mit Garagen sowie Umbau des Dachgeschosses im Bestand zu einer Wohneinheit (2026/207), Bauort: Neuhofen 48, 84533 Haiming, Gemarkung Piesing, Flur-Nr. 318/2
An das schon bestehende Gebäude soll auf der nördlichen Seite ein Mehrfamilienhaus gebaut werden. Es sollen somit drei Wohneinheiten entstehen. Das Dachgeschoss des bestehenden Gebäudes, das zwei Wohneinheiten aufweist, soll umgebaut werden, so dass eine weitere Wohneinheit entsteht.
Im neu zu errichtenden Mehrfamilienhaus sollen im Erdgeschoss drei Garagen Platz finden. Die übrigen Stellplätze sollen vor den Garageneinfahrten bzw. neben den Gebäuden platziert werden.
Die Gemeinde Haiming lehnt das gemeindliche Einvernehmen ab, da es die ausgewiesenen Stellplätze als nicht ausreichend, die vor den Garagen als nicht ausreichend groß erachtet.

Bauvorhaben (Vorbescheid): Erweiterung des Wohnhauses durch Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses (2026/0261), Bauort: Innstraße 11, 84533 Haiming, Gemarkung Haiming, Flur-Nr. 67
Der Bauherr hat einen Antrag auf Vorbescheid hinsichtlich einer Erweiterung des Wohnhaueses durch Aufstockung des Dachgeschosses gestellt. Die Maßnahme soll der Schaffung von Wohnraum dienen, ferner soll Flächenfraß vermieden werden. 
Das bestehende Dach soll zurückgebaut werden. Der Ausbau hat eine Höhe von 5,57 m. An der Südseite soll eine Balkonaustrittsgaube Platz finden.
Die Gemeinde Haiming erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen und stellt eine Übernahme der Abstandsflächen auf der angrenzenden Straße in Aussicht.

Bestätigung der Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Piesing
Die Feuerwehrkommandanten und ihre Stellvertreter werden jeweils für die Dauer von sechs Jahren von den Feuerwehren gewählt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat (Art. 8 Abs. 4 BayFwG). Der Kreisbrandrat hat sein Benehmen zu jedem Einzelnen erteilt.
Die Piesinger Feuerwehr hat am 27.02.2026 Herrn Simon Huber für die Dauer von 6 Jahren zum Feuerwehrkommandanten gewählt und Herrn Stephan Stelzl jun. für die Dauer von 6 Jahren zum stellvertretenden Feuerwehrkommandanten gewählt.
Die Gemeinde Haiming bestätigt Herrn Simon Huber als Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Piesing und Herrn Stephan Stelzl jun. als stellvertretenden Feuerwehrkommandanten, jeweils unter der auflösenden Bedingung, dass innerhalb von zwei Jahren den Kurs „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich besucht wird.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
Für die Abwasserbeseitigung gibt es den Kanalherstellungsbeitrag und die laufende Einleitungsgebühr. Für beide Abgaben ist die Kalkulationszeit abgelaufen.
1.    Kanalherstellungsbeitrag
Dieser beträgt seit 01.07.2022 pro m² Geschoßfläche 15,80 € und wird nach dem Periodenkalkulationssystem berechnet. Die Rechnungsperiode beträgt 6 Jahre und umfasst drei Jahre in der Vergangenheit (2023 bis 2025) und drei Jahre in der Zukunft (2026 bis 2028). In diesem Zeitraum wurden bzw. werden 612.014 € investiert. Es wird ermittelt, wieviel Geschoßflächen vor der Rechnungsperiode abgerechnet wurden (437.647 m²) und wieviele innerhalb der Rechnungsperiode (52.291 m²). Daraus ergibt sich ein Prozentsatz (11,94821 %), mit dem man die anteiligen Investitionskosten (278.968 €) für die zentralen Anlagenteile (2.334.811 €) ermittelt.
Der gesamte Investitionsaufwand (612.014 € plus 278.968 € = 890.982 €) wird durch 6 Jahre Rechnungsperiode geteilt (= 148.497,03 €; durchschnittlicher Investitionsaufwand). Anschließend wird dieser Wert mit 3 Jahren der Zukunft multipliziert (= 445.491,09 €) und durch die Geschoßflächen geteilt, die in den 3 Jahren der Zukunft geschätzt veranlagt werden (= 28.200 m²). Daraus errechnet sich ein Wert von 15,7976 €/m² Geschoßfläche. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den bisherigen Satz von 15,80 € für die nächsten drei Jahre beizubehalten. Eine Änderung der Satzung ist nicht nötig.

2.    Kanalgebühr
Für die laufende Nutzung der Kanalisation ist eine Grundgebühr und eine Einleitungsgebühr zu entrichten. Die Grundgebühr beträgt in der Regel 48,00 €/Jahr. Die Einleitungsgebühr beträgt seit 01.07.2018 pro m³ 1,90 €. Der Kalkulationszeitraum umfasst die Jahre 2026 bis 2029. Die Gebührenschwankungsrücklage belief sich zum 31.12.2025 auf 28.813,39 €. 
Die Kosten der Abwasserentsorgung konnten in den letzten Jahren deutlich gedrückt werden, weil die Eigenstromproduktion zu erheblichen Einsparungen geführt hat und durch einen Personalwechsel günstigere Verwaltungskosten angefallen sind. Trotzdem reichen die Einnahmen nicht mehr, um die Ausgaben zu decken. 
Mit den bisherigen Einnahmen von rund 230.000 € können die Kosten nicht mehr gedeckt werden.
Mit einem Kubikmeterpreis von 2,32 € ergäbe sich ein Puffer von 25.000 € (für Unerwartetes) für die Jahre 2026 bis 2029. Das ist nicht viel, aber zumindest würde nicht jede kleinere Maßnahme schon zu einem Defizit führen. 
Der Verbraucherpreisindex ist in der Zeit seit der letzten Gebührenanpassung vom 01.07.2018 und Dezember 2025 um 24,80 % gestiegen, was eine Kubikmeterpreis von 2,37 € entspräche. Da die Grundgebühre nicht angehoben wird, entspricht die Erhöhung bei einem Haushalt mit 100 m³ Verbrauch pro Jahr eine Steigerung um 42 € pro Jahr bzw. 17,65 % und liegt damit deutlich unter der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes von 24,80 %.

Der Gemeinderat beschließt eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Form, dass die Einleitungsgebühr je m³ von 190 EUR auf 2,32 EUR angehoben wird.
Herstellungsbeitrag und Grundgebühr bleiben unverändert.

Beschaffung eines Graders für den Bauhof
Der Bauhof hat die Beschaffung eines Graders beantragt. Mit diesem werden Kiesstraßen repariert. Das gewünschte Modell erzeugt ein Dachprofil. Die spezielle Schildform und V-Form Schiene sorgen für gleichmäßige Kiesverteilung und effektive Wasserdrainage, wodurch die Weghaltbarkeit verbessert wird. Eine Zugmaschine mit mindestens 50 PS ist jetzt vorhanden. Die Reparatur von Kiesstraßen ist eine permanente Aufgabe des Bauhofs.
Der Straßenunterhalt ist eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde (Art. 57 GO). In manchen Bereichen ist diese Aufgabe eine Pflichtaufgabe, nämlich dann, wenn Straßen in einem Zustand sind, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder sie nur bedingt befahrbar macht. Das ist bei Kiesstraßen öfters der Fall. Das gewählte Modell hat den Vorteil, dass es weniger Nacharbeit an den Straßenrändern verursacht, weil es überschüssiges Material nicht zur Seite schiebt, sondern nach innen verteilt.
Die Gemeinde Haiming nimmt das Angebot der Firma „Unser Lagerhaus Warenhandelsges. mbH“, Niederlassung Innsbruck, zum Kauf eines MS Grades 205 zum Preis von 15.500 € (exklusiv Mehrwertsteuer) an.

Arbeitskreis Flächennutzungsplan, Arbeitskreis Energie – Befristung der Bestellungen
Der Arbeitskreis Flächennutzungsplan wurde im Jahr 2023 eingerichtet. Er setzt sich zusammen aus den drei Bürgermeistern, drei Gemeinderatsmitgliedern, zwei Verwaltungsmitarbeitern (Bauamt und Geschäftsleitung) und zwei Personen des Planungsbüros Kellhuber. Der Plan war, die Tätigkeit des AK bis zum Ende der Wahlperiode abzuschließen. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Analog zu den bestellten Ausschüssen sollte zu Beginn der neuen Wahlperiode eine Neubestellung in den AK Flächennutzungsplan erfolgen.
Der Arbeitskreis Energie wurde im Jahr 2024 eingerichtet. Seine Mitgliederzahl wurde auf maximal 20 festgelegt. Bei seiner Gründung waren 16 Personen bereit, sich im AK zu engagieren, derzeit sind es 19. Bei der Einrichtung des AK wurde über seine Fortführung über die Wahlperiode hinaus nicht diskutiert. Analog zu den bestellten Ausschüssen sollte zu Beginn der neuen Wahlperiode eine Neubestellung in den AK Energie erfolgen.
Für den AK FNP empfiehlt sich eine gezielte Bestellung von drei Mitgliedern durch Gemeinderatsbeschluss. Sollten mehr Bewerber vorhanden sein, erfolgt die Bestellung durch geheime Wahl in öffentlicher Sitzung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.
In die neue Geschäftsordnung wird eine entsprechende Regelung aufgenommen. Grundsätzlich erfolgen Beschlüsse in offener Abstimmung durch Handzeichen. Wahlen finden dann statt, wenn sie durch Gesetz oder eine Rechtsvorschrift geregelt sind. Die Geschäftsordnung muss deshalb als Rechtsvorschrift eine Regelung enthalten, dass für den AK Flächennutzungsplan und den AK Energie eine Bestellung in öffentlicher Sitzung durch geheime Wahl erfolgt.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Mitgliedschaft in den Arbeitskreisen Flächennutzungsplan und Energie endet jeweils mit Ablauf der Wahlperiode des Gemeinderats. 
Die drei Mitglieder im AK FNP neben den Bürgermeistern werden vom Gemeinderat bestellt. Sind mehr als drei Bewerber vorhanden, erfolgt die Bestellung durch geheime Wahl in öffentlicher Sitzung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Der AK Energie besteht aus bis zu 20 Mitgliedern. Die Bestellung erfolgt durch geheime Wahl in öffentlicher Sitzung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Größe des AK Energie bestimmt sich danach, wie viele Mitglieder mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten.

Christian Szegedi
Bürgermeister