Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 24.09.2026

Bericht des Bürgermeisters
Mit Bescheid vom 27.07.2026 haben wir aus dem Förderprogramm SchulMobE eine Zuweisung in Höhe von 6.109,98 € bekommen. Dazu hatten wir 13 Schülerleihgeräte und 2 Lehrergeräte für den Gerätepool beschafft. Die Beschaffungskosten lagen bei 13.111,11 € (Fördersatz 46,60 %). Aufgrund einer Änderung der Förderrichtlinien stehen uns jetzt noch vier Leihgeräte und zwei Lehrergeräte zu und die Mittel wurden budgetiert. Für die zusätzliche Klasse können wir zumindest das notwendige Lehrergerät beschaffen.

Einen Tag nach der letzten Gemeinderatssitzung teilte uns die Firma Cellmind mit, dass das Batteriespeicherprojekt in Piesing nicht mehr weiterverfolgt wird. Der Netzbetreiber hat den Netzanschluss abgelehnt.

Das Landratsamt Altötting hat mitgeteilt, dass die Rahmenvorgaben für die Erfassung von Leichtverpackungen bei privaten Haushalten ab 01.01.2028 umgestellt werden könnten. Die letzte Diskussion über gelbe Tonne oder gelber Sack wurde im Mai 2023 geführt.

Das Dorferneuerungsprogramm ermöglicht diverse Fördermöglichkeiten. Vor sieben Jahren wurde für das Gasthaus Mayrhofer, den Kellerwirt, nah & gut Straubinger und das Lagerhaus Bruckner eine einfache Dorferneuerung beantragt und genehmigt. Damit konnten die privaten Firmen Investitionen durchführen und dazu Förderungen beantragen. Aktuell sind beim Dorfladen Investitionen notwendig. Ein erneuter Antrag auf Durchführung einer einfachen Dorferneuerung war nach Rücksprache mit dem Amt für ländliche Entwicklung im August zunächst nicht notwendig, dann allerdings doch. Der Beschluss vom Jahr 2019 gilt zwar weiterhin, nach sechs Jahren muss eine Maßnahme aber offiziell beendet werden. Deshalb habe ich einen Antrag auf Beendigung und gleichzeitig einen neuen Antrag für eine einfache Dorferneuerung gestellt. Der Bescheid über die Beendigung ist eingegangen.

Als neue öffentliche Maßnahme habe ich dazu Sanierungsaufwendungen für den Unteren Wirt eingetragen. Innerhalb der nächsten sechs Jahre müsste bei entsprechender Bewilligung diese durchgeführt werden. Dazu können bis zu 300.000 € gefördert werden mit einem Fördersatz von bis zu 60 %. Momentan liegt die Gemeinde bei einem Fördersatz von 0 % (wegen zurückliegender guter Finanzkraft). In den nächsten Jahren steigt der Fördersatz aber an, so dass dann geprüft werden muss, wann die Maßnahme umgesetzt werden kann. Von privater Seite beantragte der Dorfladen eine Investitionsförderung und gegebenenfalls die Kagerer Anhängerbau GmbH. Leider ist der Dorfladen wegen beherrschender kommunaler Beteiligung nicht förderfähig.  Die Dorferneuerungsmaßnahmen haben eine sehr positive Wirkung auf die Gemeinde. Einerseits werden wichtige private Investitionen angeschoben, andererseits kann die Gemeinde ihre eigenen Gestaltungsmaßnahmen fördern lassen. Das Programm richtet sich insbesondere an die Nahversorgung und handwerkliche Kleinunternehmen und hat die Revitalisierung des Dorfes zum Ziel, ist also keine umfassende Wirtschaftsförderung. Es enthält keine speziellen planerischen Vorgaben. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind aber jeweils drei Angebote einzuholen. Hintergrund der Dorferneuerung ist die gezielte Projektförderung.

Flüsse / Bäche:
Der vom Verbund geplante Bauablauf zur Gehölzfreistellung am Hochwasserdamm Haiming wurde uns mitgeteilt:
Abschnitt 1 wurde, wie bekannt, bereits 2025 /26 umgesetzt.
Abschnitt 2 ist wie folgt geplant: Die Bewuchs-Entfernung am Hochwasserdamm Haiming ist von KW 41 (Anf. Okt.) bis ca. KW 51 geplant. Die Stockrodung ist geplant von Mitte März bis Ende April 2027.

Der Bauhof hat sich für die Pflege der Bäche für Anfang kommender Woche ein Leihgerät zum Testen besorgt, mit Mähkorb. Es soll an mehreren Bächen getestet werden, u.a. Winklhamer Bach.

Die gemeinsame Bachräumaktion der Gemeinde findet am 17.10.2026, 08:00 Uhr statt. Treffpunkt und Einteilung vor dem Rathaus. Viele Helfer sind wieder willkommen.

Im Amtsblatt Nr. 37 des Landkreises vom 11. September wurde unser Antrag, Antrag der Gemeinde Haiming auf Neuerteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung gesammelt gereinigter Abwässer aus der Kläranlage Haiming auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1178/3 Gemarkung Haiming in den Winklhamer Bach veröffentlicht.
Der Antrag ist vom 29.01.2025 und wurde bereits vor Fristablauf gestellt, um nach der Investition u.a. bei der PV-Anlage Planungssicherheit zu bekommen.
Die für das wasserrechtliche Verfahren entscheidungserheblichen Unterlagen sind für die Dauer eines Monats auf der Internetseite des Landratsamtes Altötting unter

www.lra-aoe.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/#/

seit Freitag, den 18.09.2026 bis einschließlich Montag, den 19.10.2026 zur Einsichtnahme zugänglich.
Jeder, dessen Belange durch die Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegung und in der Zeit bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (=Einwendungsfrist), d.h. vom Dienstag, den 20.10.2026 bis einschließlich Dienstag, den 03.11.2026

  • beim Landratsamt Altötting, Bahnhofstraße 13 (Sparkassengebäude), 84503 Altötting, Sachgebiet Wasserrecht, Zi.-Nr. S2.01, oder
  • bei der Geschäftsleitung, Zi-Nr. 1.1 (OG) der Gemeinde Haiming, Hauptstr. 18, 84533 Haiming,

zu den üblichen Öffnungszeiten Einwendungen gegen die Pläne schriftlich oder zur Niederschrift erheben. E-Mail genügt nicht!

Einwohnerzahl der Gemeinde zum 30.06.2026 auf Basis des Zensus 2022: 2.531 Einwohner (leichter Rückgang).

Am 7. August fand eine große gemeinsame Feuerwehrübung statt. Organisiert von der Feuerwehr Haiming, Beteiligung der Ortsfeuerwehren Niedergottsau und Piesing, aber auch Marktl, Burghausen, BRK, Kreisbrandinspektion.

Den ganzen August über waren Angebote des Ferienprogramms. U.a. gab es zwei von der Gemeinde mitfinanzierte Tagesausflüge, Bayernpark und Klettergarten in Vogelsam.

Beim letzten Treffen der Geburtstagsjubilare durfte ich 35 zu ehrende Personen begrüßen. Frau Heidi Schickl war wegen ihres 85. Geburtstags geladen und an diesem Nachmittag sehr gefragt, da ein Teil der Jubilare, bei vielen die Kinder von ihr unterrichtet wurden.

Das LRA, Abt. Zivilschutz war am 8. September im Rathaus. Es muss Anfang 2027 ein Alarmplankalender eingeführt werden. Der beruht auf grds. alten Vorschriften, die aber in den letzten Jahren nicht mehr umgesetzt wurden. Jetzt scheitern wir schon an den modernen Kommunikationswegen, weil diese die Anforderungen an die Vertraulichkeit nicht gewährleisten.

In der letzten Woche wurde der Warenautomat zwischen Rathaus und Dorfladen in Betrieb genommen. Es werden aktuell verschiedene Angebote getestet.

Ausblick: am 28.09. ist die nächste LRA-Dienstbesprechung zum Thema PFOA und am 30.09. ist ab 18.30 Uhr im Rathaus eine Vernissage des Kunstvereins Altötting e.V.

Die Messergebnisse aus der Juni-Messung sind eingegangen. Beim Brunnen 2 ist die PFOA-Belastung vor der Filterung wieder leicht zurückgegangen, liegt etwa auf dem Niveau des Brunnen I. Alle anderen Werte sind so wie im Quartal davor oder darunter.

Straßen- und Wasserzweckverband: die konstituierende Sitzung war am heutigen 24.09.2026. Es wird auf digitalen Rechnungsversand umgestellt und es gibt eine neue Preisliste.

Das Landratsamt hat die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Prüfwerte für Boden-Mensch – Hintergrundgehalt bundesweit (überall in Deutschland) – Prüfwert 0,45 (Grundwert schon bei 0,41) Prüfwert einfach verdoppelt – siehe Bericht PNP vom 04.09.2026.

Bericht über die finanzielle Lage: (regelmäßig)
Die finanzielle Lage ist als stabil zu betrachten. Der Sparkurs kann überwiegend gut umgesetzt werden. Durch einmalige Mehreinnahmen und einige Minderausgaben hat sich der Verwaltungshaushalt verbessert. Im Oktober befasst sich der Finanzausschuss mit einem Nachtragshaushalt, der im November im Gemeinderat behandelt wird.
Heute ist die Stromabrechnung 2025 für die Kläranlage eingegangen. Wir bekommen 26.500 € zurück. Der Grund ist die Eigenversorgung durch die Freiflächen-PV-Anlage. Die Abschläge für den Strom wurden letztes Jahr in unveränderter Höhe weiterbezahlt. Der externe Strombezug ist von rund 110.000 kW/h auf rund 35.000 kW/h gefallen. Die Ersparnis kommt den Gebührenzahlern bei der Kanalisation zugute.

Bekanntgabe von Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind:
TOP 11: Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten 
TOP 11.1: Vergabe von Baugrundstücken – Kriterien für die Vergabe 2026
Beschluss:
Die Gemeinde Haiming verkauft in diesem Jahr bis zu drei Grundstücke in Haid-Ost oder Haid-Süd zum Preis von 157 € zuzüglich Erschließungskosten und sonstiger öffentlicher Abgaben.

Bericht aus dem KommU
Die Baustelle Aufzug Rathaus ist in den Sommermonaten wegen Betriebsurlaub der Baufirmen nur wenig vorangekommen. In diesen Tagen werden die Arbeiten Zug um Zug weitergeführt. Heute wurde der Aufzug angeliefert.
Am Projekt „Neubau des kommunalen Bauhofs“ sind wir in den Sommermonaten gut vorangekommen. Es wurden die Maßnahmen für den Tiefbau von der Zufahrt, der Kanalisation, der Wasserversorgung, der Löschwassereinrichtung, der Regenwasserentsorgung durch Mulden und Rigolen, der Abscheider für belastetes Abwasser, der Beprobungen, dem Aushubkonzept (Bodenmanagement) usw. geprüft und in die Planungen eingearbeitet. Nächste Woche wird das Aushubkonzept mit dem Landratsamt abgestimmt und heute sind die Planungsunterlagen für die Nachbarbeteiligung eingegangen.
Der Jahresabschluss für 2025 wurde erstellt und liegt derzeit beim Wirtschaftsprüfer.
Der Verwaltungsrat wird sich im Oktober zu einer Sitzung treffen.

Bericht aus dem AK Energie
Herr Stefan Mayerhofer berichtet aus dem AK Energie:
Es hat zwei Treffen des AK gegeben (Erstfassung der Kommunalen Wärmeplanung – zahlreiche Fragen – Antworten wurden eingearbeitet – bei der zweiten Sitzung wurde das Ergebnis beraten).
1.102 Gebäude im Gemeindegebiet 350 Öl, 220 Gas, Rest nicht bekannt. Diese Datenlücke soll durch eine Umfrage geschlossen werden.
Am 02.11.2026 erfolgt die Übermittlung des Zielszenarios an den AK. Derzeit ist in den Unterlagen noch viel Theorie enthalten. Die Kernfrage ist die Wirtschaftlichkeit eines Projekts.

Windpark war auch auf der Tagesordnung, es gab aber nichts Neues.

Die Raumverträglichkeitsprüfung zum Umspannwerk wurde diskutiert. Der hohe Flächenverbrauch ist problematisch. Es gäbe neue Technologien, die weniger als 50 % Fläche brauchen. TenneT wehrt dieses Thema leider immer wieder ab. Es wird noch einmal nachgehakt. Die Bayerischen Staatsforsten werden eingeladen. Am 27.10. soll ein neuer Energiegipfel in Burghausen stattfinden (18 Uhr).

Bauleitplanung
2. Änderung der Innenbereichssatzung Niedergottsau – Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Damit das Haus der Natur- und Gartengruppe in Niedergottsau zum Kindergarten hin umgesetzt werden kann, ist die Änderung der Innenbereichssatzung Niedergottsau notwendig (Erweiterungssatzung). Das Verfahren wurde über die Sommermonate durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend behandelt.
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie sonstigen juristischen Personen der privaten Seite sind nicht eingegangen.
Es sind diverse Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sind eingegangen, v.a. im Hinblick auf die PFOA-Problematik.
Die Stellungnahmen wurden bereits in die endgültige Fassung der Satzung, der Planzeichnung und der Begründung eingearbeitet. Eine weitere Auslegung mit anschließender Trägerbeteiligung ist nicht erforderlich, da die Stellungnahmen in die Satzung eingearbeitet wurden.
Der Gemeinderat beschließt die Einarbeitung der beschlossenen Abwägungen zu den Stellungnahmen in die Satzung, die Planzeichnung und die Begründung.

Zweite Satzung zur Änderung der Innenbereichssatzung Niedergottsau – Satzungsbeschluss
Zur Schaffung von Baurecht an der Kita St. Stephanus für die Umsetzung der Natur- und Gartengruppe wurde eine Änderung der Innenbereichssatzung auf den Weg gebracht. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange haben keine besonderen Ergebnisse gebracht. Sie wurden in die Satzung, das Planwerk oder die Begründung eingearbeitet. Eine erneute Auslegung ist nicht notwendig.
Der Gemeinderat beschließt sodann die Zweite Satzung der Gemeinde Haiming zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils „Niedergottsau“ (Innenbereichssatzung Niedergottsau) vom 24.09.2026.

Bauangelegenheiten
1: Vorstellung des Entwurfs für eine grundlegende Sanierung, Aufstockung der ehemaligen Bäckerei und Umbau in ein Mehrfamilienhaus – Innstraße 7
Das Anwesen Innstraße 7 wurde verkauft. Der neue Eigentümer möchte das Gebäude grundlegend sanieren, die ungenutzten Räume der ehemaligen Backstube in Wohnraum umwandeln und diesen Teil des Gebäudes aufstocken, so dass auch hier Wohnraum entstehen kann. Am Grundriss des Gebäudes ändert sich nichts und die Giebelhöhe bleibt ebenfalls gleich.
Das Gebäude weist derzeit bereits mehrere Mietwohnungen auf, für die aber keine gesonderte baurechtliche Genehmigung vorliegt. Möglicherweise war eine solche auch nicht erforderlich. Mit der vorgelegten Planung sollen auch alle Nutzungen wieder auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Die Planungsabsicht hat sich mittlerweile konkretisiert. Der Bauwerber hat am 17.09.2026 beim Landratsamt Altötting den Baueintrag eingereicht.
Der Architektin, Frau Bubl und dem Bauwerber, Herrn Zeberer, erläutern die Planung:
Aktuell sind 5 WE vorhanden, welche aber nie offiziell beantragt wurden und die alte Bäckerei. Es handelt sich überwiegend um eine Leerstandfüllung und eine nachträgliche Herstellung rechtmäßiger Zustände. Die Mieter können bleiben bzw. im Gebäude umziehen. Zunächst wird die Außenhülle angegangen und dann Wohnung für Wohnung saniert. Es gibt nach Fertigstellung insgesamt drei Zugänge.

Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen.
Eine Nutzung als Wohngebäude ist im Mischgebiet zulässig (Art der baulichen Nutzung). Das Maß der baulichen Nutzung ist, wie dargelegt, ebenfalls im zulässigen Rahmen. 
Der Tagesordnungspunkt konnte nicht in einen Beschlusspunkt umgewandelt werden, da nicht alle Gemeinderatsmitglieder anwesend waren. Der Bauantrag wird deshalb in der Oktober-Sitzung offiziell behandelt. Der Bürgermeister holte sich vorweg ein Meinungsbild, das eine einstimmige Befürwortung ergab.

2: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen – Rosenstraße 7
Der Beratungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt, weil noch Unterlagen fehlen. Das Landratsamt hatte den Bauwerber zur Vorlage dieser Unterlagen aufgefordert. Die Frist für den Ablauf der Genehmigungsfiktion ist bei einer Behandlung in der Oktobersitzung gewahrt.

3: Aufstockung des Wohngebäudes zur Wohnraumerweiterung – Marktler Straße 6
Das Anwesen Marktler Straße 6 soll auf der Ost-Seite aufgestockt und damit Wohnraum geschaffen werden. 
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Marktler Straße“. Das Baugebiet ist als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen. Das Baugrundstück ist dem Nutzungsbereich A2 zugewiesen. Wohngebäude sind dort zulässig. Das Vorhaben liegt innerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplans, es soll auf dem Bestandsgebäude errichtet werden (Aufstockung).
Für die Abstandsflächen hat der Bauwerber eine isolierte Abweichung von gesetzlichen Vorschriften mit beantragt. Diese können zum Verkaufsgebäude hin nicht eingehalten werden. Eine Alternative gibt es nicht, nur den Verzicht auf das Bauvorhaben. Der beantragten Abweichung kann zugestimmt werden, da die beteiligten Nachbarn damit einverstanden sind.
Die Gemeinde Haiming erteilt dem Vorhaben das Einvernehmen nach § 36 BauGB und stimmt der isolierten Abweichung hinsichtlich der Abstandsflächen zu.

4: Überdachung eines bestehenden Fahrsilos als Maschinenunterstand (Änderung am bestehenden Bauantrag) – Haid 15
Mit Antrag vom 10.12.2025 hat der Bauwerber die Überdachung eines bestehenden Fahrsilos als Maschinenunterstand beantragt. Dabei wurden die Abstandsflächen nicht eingehalten. Es erfolgte nun eine Umplanung, weil der Brandschutz diese Maßnahme erforderte. Das Gebäude entwickelt sich jetzt stärker nach Westen. Die bisherige Planung umfasste ein Vorhaben mit 19,40 auf 9,90 Meter.
Die neue Planung umfasst nun ein Vorhaben mit den gleichen Maßen, aber einem Abstand von 6,31 Metern zum nächstgelegenen Gebäude im Osten. Durch die Verschiebung ergibt sich nun ein symmetrisches Satteldach, dadurch gewinnt das Gebäude optisch.
Die Gemeinde Haiming erteilt dem Bauvorhaben das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Kommunale Wärmeplanung – Vorstellung der Bestandsanalyse und Potentialanalyse
Herr Florian Heindl von der Max Solar GmbH erläutert das Ergebnis der Bestandsanalyse und der Potentialanalyse.
Ziel ist eine strategische Handlungsgrundlage. Es ist keine Empfehlung für ein konkretes Gebäude. Über einen QR-Code können die Bürgerinnen und Bürger Fragen einreichen. Es wird ein 3-dimensionales Satellitenmodell verwendet (digitaler Zwilling). Der Datenschutz erfordert die Darstellung in Clustern (mindestens 5 Gebäude). Deshalb scheiden einige Gebiete bei der Darstellung aus.
Analysen: 
Gebäude- und Siedlungsstruktur, Energieinfrastruktur, Energie- und Treibhausbilanz, Potenzialanalyse: Sanierungspotential (Energieeinsparung), Tiefe Geothermie, Oberflächennahe Geothermie, Flusswasserwärme, Abwasserwärme, unvermeidbare Abwärmepotenziale, Biomassepotenzial, Photovoltaik Dachflächen, Solarthermie Dachflächen, Photovoltaik Freiflächenanlagen, Windenergie
Nächste Schritte sind:
Offenlegung ab 25.09.2026 bis 25.10.2026 – dann Entwicklung des Zielszenarios (Vorstellung in einer Bürgerversammlung) – Maßnahmenkatalog – Umsetzungsstrategie – Kurzprüfung – Fachgutachten – Umsetzung.
Das Ergebnis der Bestands- und Potentialanalyse wird auf der Homepage ab 25.09.2026 für die Dauer eines Monats der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (bis 25.10.2026). Über einen QR-Code kann ein Link aufgerufen werden, über den man eine Stellungnahme abgeben kann.

Beratung über den Erlass einer Stellplatzsatzung für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen
In den letzten Gemeinderatssitzungen wurde über die Stellplätze bei verschiedenen geplanten Bauvorhaben diskutiert. Beantwortet sich die Frage nach den Stellplätzen innerhalb von beplanten Baugebieten aus den Regelungen im Bebauungsplan, war für unbeplante Gebiete die staatliche Garagen- und Stellplatzverordnung maßgebend. Mit dem Ersten Modernisierungsgesetz ist die staatliche Anordnung einer Stellplatzpflicht jedoch entfallen. Sieht die Gemeinde die Notwendigkeit, eine Regelung über Stellplätze zu schaffen, ist eine entsprechende Satzung notwendig.
Das Gleiche gilt für die Regelung zu Fahrradabstellplätzen.
Die Gemeinde Haiming hat in ihren Bebauungsplänen pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze vorgeschrieben. Lediglich auf dem Grundstück des ursprünglich beabsichtigten kommunalen Wohnungsbaus (Delfin-Grundstück) waren es 2 Stellplätze pro Wohneinheit. Fahrradabstellplätze wurden nicht konkret definiert.
Gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a BayBO kann die Gemeinde durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften über die Pflicht, Stellplätze oder Fahrradabstellplätze bei der Errichtung von Anlagen herzustellen, erlassen, sofern ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist.
Das Gleiche gilt gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b BayBO, bei der Änderung (oder Nutzungsänderung) von Anlagen, was im unbeplanten Bereich der häufigste Fall ist. Allerdings sind hier alle Nutzungsänderungen, der Ausbau von Dachgeschossen, der Einbau weiterer Wohnungen in bestehende Wohngebäude und die Aufstockung von Wohngebäuden ausgenommen, wenn sie zu Wohnzwecken erfolgen. Konkret bedeutet das, dass die Satzung in sehr vielen Fällen gar nicht anwendbar ist.
Als Obergrenze für KFZ-Stellplätze gilt gemäß Anlage zu § 20 GaStellV bei Gebäuden mit Wohnungen 2 Stellplätze je Wohnung. Bei Mietwohnungen, für die eine Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz besteht, 0,5 Stellplätze. Diese Obergrenzen darf die Gemeinde in der Satzung nicht überschreiten.
Die Satzungsermächtigung des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO erlaubt keine Festlegungen zu Beschaffenheit, Größe, Ausstattung oder Zuwegung eines Stellplatzes (oder Abstellplatzes), nur die Verwendung wasseraufnahmefähiger Beläge kann vorgegeben werden.
Für den Vollzug der „Stellplatzsatzung“ ist die Untere Bauaufsichtsbehörde, also das Landratsamt, zuständig. Sie läge dann beim Landratsamt vor und dieses prüft, ob die Vorgaben eingehalten sind. Von den Vorschriften der Satzung können nach Art. 63 BayBO Abweichungen von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden.  Bei verfahrensfreien Vorhaben entscheidet die Gemeinde allein.
Der Gemeinderat spricht sich für den Erlass einer Stellplatzsatzung aus (ohne Regelungen zu Fahrradabstellplätzen) und beauftragt die Verwaltung, einen Entwurf zu erarbeiten und diesen mit dem Landratsamt Altötting abzustimmen.

Qair Windpark – Aufforderung des Landratsamtes zur Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen und Abgabe einer Stellungnahme
Die Firma Qair hat beim Landratsamt Altötting drei Neugenehmigungsanträge für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 27 Windenergieanlagen (WEA) eingereicht. Davon betreffen 11 Anlagen den Burghauser Forst (Antrag 01), 14 Anlagen den Altöttinger Forst (Antrag 02) und 2 Anlagen Burgkirchen (Antrag 03). Das Landratsamt Altötting hatte die Gemeinde Haiming mit Schreiben vom 22.12.2025 zur Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Mit Schreiben vom 30.07.2026 waren ergänzende Unterlagen an die Träger öffentlicher Belange versandt worden. Es wurde um eine fachliche Stellungnahme gebeten und eine Mitteilung dazu, ob die bisherige Stellungnahme zu ändern ist.
Im Grunde hat sich nichts geändert:
Die Anlagen werden mit dem Typ Nordex N175 mit einer Nennleistung von jeweils 6,8 MW, einem Rotordurchmesser von 175 Metern, einer Nabenhöhe von 199 Metern und einer Gesamtbauwerkshöhe von ca. 286,5 Metern geplant.
Auf dem Gemeindegebiet Haiming sind 7 WEA geplant.  Die ergänzten Unterlagen wurden bereits im AK Energie angesprochen.
Es wurde in den ergänzten Unterlagen nur bzgl. zwei Windkraftanalgen im Gebiet Burghauser Forst (Antrag 01) und nur an fünf der 14 Anlagen im Altöttinger Forst (Antrag 02) die Installation einer Stickstoff-Löschanlage dargestellt. Die Forderung der Gemeinde ist daher noch nicht erfüllt.
In weiteren Ergänzungsunterlagen wurde die Problematik des Grundwasserschutzes durch ggf. austretende Schmier-, Kühl- und Hilfsstoffe abgegangen. Dabei wurde unter anderem der Einbau von Auffangbehältern zur Zurückhaltung von Kältemittel dargestellt. Es gibt aber unterschiedliche Ausgestaltungen zur Größe der Auffangwannen. Das kann aus Sicht der Gemeinde nicht akzeptiert werden.

In der ersten Stellungnahme hat die Gemeinde bereits gefordert, dass bzgl. des Wespenbussards eine Abschaltverpflichtung aufzunehmen ist, anstatt der Ausgleichszahlung.Ergänzend fordert die Gemeine jetzt, dass zum Schutz der ebenfalls nachgewiesenen Vogelarten Seeadler und Schwarzstorch ebenfalls Abschaltverpflichtungen vorzusehen sind.  Die übrigen Auflagen wurden mit den nachgereichten Unterlagen gar nicht erfüllt und bleiben daher vollumfänglich aufrechterhalten.

Außerdem wurden zwei Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge der Gemeinderäte der BIG diskutiert, die in geänderter Form in die Stellungnahme aufgenommen werden (einer davon ist wegen vertraulicher Daten nicht-öffentlich).

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme unter der Maßgabe, dass gegenüber dem Landratsamt Altötting weiterhin folgende, zum Teil ergänzte Punkte als Auflagen im Bescheid angeregt werden:

  1. Auf dem Gemeindegebiet Haiming werden maximal sieben WEA errichtet. Die Standorte der WEA sind gemäß der Darstellung in Antrag 01 Kapitel 1.4 der Kurzbeschreibung festzulegen.
  2. Die WEA HAI 19 und HAI 21 stehen einem Umspannwerk bei Ansiedlung nördlich von Loxxess wahrscheinlich im Weg. Sie sind deshalb nicht zu genehmigen, da sie vorrangige Energiewendeprojekte gefährden. Auf den Regionalplan, 16. Fortschreibung wird verwiesen. Es wird angeregt, dass eine Vereinbarung zwischen TenneT und Qair geschlossen wird.
  3. Die Schattenimmissionen sind bei Überschreitung der Grenzwerte (30 Stunden/Jahr und 30 Minuten/Tag) durch Einbau einer Schatten-Abschaltautomatik zu steuern. Mittels Sensoren ist die Sonneneinstrahlung zu messen und durch einen Algorithmus sind die Anlagen dann vorübergehend abzuschalten.
  4. Die Schallimmissionen sind gemäß Gutachten bei Überschreitung der Grenzwerte durch Betriebsauflagen zu reduzieren (Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Tag- und Nachtwerte entsprechend den Gebietscharakteren Dorfgebiete und allgemeine Wohngebiete – reine Wohngebiete und Kurgebiete sind nicht vorhanden).
  5. Im Gutachten wird erwähnt, dass der Lärm von vorhandenen Wärmepumpen in die Betrachtung der Vorbelastung mit eingeflossen ist. Am beispielhaft untersuchten Immissionsort IO01.03 Moosen 41 sagt das Gutachten aus, dass der erlaubte Grenzwert durch die Windenergieanlagen genau erreicht wird. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Inbetriebnahme von neuen Wärmepumpen auch zukünftig möglich sein muss, wenn durch den Betreiber der neuen Wärmepumpe eine Überschreitung des Grenzwertes in seiner Nachbarschaft hervorgerufen wird.
  6. Geändert: Es ist eine Stickstoff-Löschanlage an allen Turbinen zu fordern. In den ergänzenden Unterlagen werden diese nur an zwei der 11 Anlagen im Burghauser Forst (Antrag 01), und nur an fünf der 14 Anlagen im Altöttinger Forst (Antrag 02) dargestellt. Das ist zu wenig, um den Brandschutz ausreichend zu gewährleisten.
  7. NEU: Die Auffangbehälter sind an allen WKAs mit demselben Fassungsvermögen auszugestalten (3.200 Liter).
  8. Die Feuerwehrpläne für Brandgefahr im Wald sind vorzulegen.
  9. Die Auflage bzgl. der Sicherheitsleistung für die Rückbauverpflichtung: hier sind die Rückbaukosten bei der Kranstellfläche mit zu berücksichtigen.
  10. Die Auflage bzgl. der Sicherheitsleistung für die Rückbauverpflichtung ist mit einer Preisindexklausel zu versehen, welche jedenfalls die allgemeine Preisentwicklung bis zum Ende der regelmäßigen Nutzungsdauer abdeckt, sowie mit einer Zwangsgeldklausel für den Fall, dass die Anpassung der Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erfolgt.
  11. Eine Auflage über die Zahlung einer Ausgleichszahlung für die Eingriffe in Natur und Landschaft entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Hinweise zur Genehmigung von Windenergieanlagen für den Bereich Naturschutz vom 14. August 2023 (BayMBl. Nr. 430) ist festzulegen. Die Zahlung muss vor Baubeginn geleistet werden.
  12. Bzgl. des Vogelschlags ist für den Wespenbussard eine Abschaltverpflichtung aufzunehmen anstatt der Ausgleichszahlung.
  13. Neu: Es sind Auflagen in die Genehmigung aufzunehmen, nach denen die WKAs mit weiteren Abschaltverpflichtungen belastet werden, um Vogelschlag auch beim Seeadler und beim Schwarzstorch zu vermeiden.
  14. Es ist eine Auflage aufzunehmen, dass der in den Anlagen verbaute Eiswurfschutz – Abschaltmechanismus auch anzuwenden, vom Betreiber zu aktivieren ist.
  15. Soweit das Bodenmanagement für ausreichend erachtet werden sollte, ist dieses für alle Bauvorhaben anzuwenden, um eine Gleichbehandlung aller Bauwerber zu erreichen.
  16. NEU: Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Trinkwasserversorgung weist die Gemeinde Haiming ausdrücklich darauf hin, dass diesem Belang im vorliegenden Genehmigungsverfahren ein hohes Gewicht beizumessen ist. Aufgrund der Art und des Umfangs des Vorhabens können sowohl während der Bauphase als auch im laufenden Betrieb sowie im Falle von Brandereignissen Beeinträchtigungen von Trinkwasserschutzgebieten, Fassungsbereichen oder wasserwirtschaftlich sensiblen Bereichen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Die Gemeinde hält es daher für erforderlich, dass die Risiken für die Trinkwasserversorgung dauerhaft minimiert, möglichst ausgeschlossen werden. Soweit hierfür Schutz-, Vorsorge- oder Überwachungsmaßnahmen notwendig sind, sind diese verbindlich festzulegen und im Genehmigungsbescheid über Auflagen eindeutig zu regeln. Weiter schlägt die Gemeinde eine Sicherheitsleistung vor, die für etwaige Reinigungskosten des Trinkwassers verwendet werden soll, sofern eine Verunreinigung durch Baumaßnahmen der Windräder oder deren Betrieb stattgefunden hat. Im Bodenmanagementkonzept und im nachgereichten Entwässerungsplan des Antragstellers ist mehrfach dokumentiert, dass in jeder Phase des Projektes beginnend bei der Rodung über den Bau und Betrieb bis zum Rückbau, im Boden gebundenes PFOA freigesetzt und Auswirkungen auf das Grundwasser haben wird. Der Gutachter hat beim Erörterungstermin am zweiten Tag klar und prägnant bestätigt, dass er negative Auswirkungen durch PFOA auf das Grundwasser nicht ausschließen kann. Die nachgereichten Unterlagen von Qair bestätigen darüber hinaus weitere mögliche Gefährdungen des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe während der Bautätigkeit und bei möglichen Havarien.
    Das Vorsorgeprinzip verpflichtet die Gemeinde zum Erhalt der Gesundheit Ihrer Bevölkerung. Das ist in Bezug auf Trinkwasser auch im Wasserrecht verankert. Nach dem wasserrechtlichen Vorsorgeprinzip sind Vorhaben in besonders sensiblen Gebieten nur zulässig, wenn nachteilige Auswirkungen auf Boden und Grundwasser mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Das ist hier nicht der Fall. Das VGH Urteil Az. 22 A 25.40080 im Kontext eines anderen Windparks bestätigt im Leitsatz 3 „Bleibt ein nicht nur vernachlässigbares Restrisiko für eine Verunreinigung des Wassers bestehen, so hat die öffentliche Wasserversorgung Vorrang“.
    Darüber hinaus weist das Wasserwirtschaftsamt in Quelle [15] zum Bauantrag darauf hin, „dass der Schutzgebietsumgriff, insbesondere der engeren Schutzzone nach den heutigen verbindlichen Bemessungsregeln deutlich größer ausfallen wird. Sollte dann eine Windenergieanlage in der Zone II liegen, wäre eine Schutzfähigkeit des Wasserschutzgebietes nicht mehr gegeben. Damit wäre nach den fachlichen/rechtlichen Vorgaben eine Trinkwassergewinnung aller Voraussicht nach nicht mehr möglich“
    Das bedeutet, ändern sich Grundwasserströme, was mittel- und langfristig nicht unüblich ist, fällt die Wasserversorgung für Haiming komplett aus, da die Wasserförderung im Forst eingestellt werden muss.
    In der Zusammenfassung ist festzuhalten, dass zunächst die Gesundheit der Bevölkerung durch PFOA im Trinkwasser gefährdet wird, und während der Betriebszeit des Windparks möglicherweise die Wasserversorgung für die Bevölkerung eingestellt werden muss.
    Die Genehmigungsbehörde wird aufgefordert, die Anforderungen insbesondere aus der Stellungnahme des WWA und aus dem Urteil des VGH Az. 22 A 25.40080 im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen und ggf. entsprechende Auflagen zu erteilen.
  17. NEU: Im Umgang mit dem PFAS belasteten Aushub, in Zusammenhang mit der Errichtung der Windräder favorisiert die Gemeinde die Variante der Entsorgung, sprich die externe Verwertung, Deponierung und Versatz wie im Bodenmanagementkonzept vom 17. Dezember 2025 beschrieben.
  18. Im Antragskapitel 7.4 Bodenmanagementkonzept, Punkt 9.6., fordert der Gutachter berechtigterweise beim Rückbau am Ende der Betriebszeit eine rückstandslose Entfernung aller baubedingten Fremdstoffe.

Ergebnis der überörtlichen Rechnungsprüfung 2022 bis 2025 – Stellungnahmen der Gemeinde (öffentlicher Teil)
Die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Altötting hat die Jahresrechnungen der Gemeinde Haiming für die Jahre 2022 bis 2025 geprüft und den Prüfungsbericht erstellt. Normalerweise sollen drei Jahre geprüft werden, da letztes Jahr aber eine außerordentliche Bürgermeisterwahl durchgeführt wurde, wurde der Prüfungszeitraum um ein Jahr verlängert. Der vollständige Prüfungsbericht wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Die Prüfung erfolgte von April bis August 2026. Insgesamt wurden 13 Prüfungstage in Anspruch genommen.
Prüfungsergebnis:

Es wurden einige Feststellungen, Erinnerungen und Anregungen ausgesprochen. Vorweg wurde in einem Schlussgespräch mit dem Prüfer Florian Rauscher, dem 1. Bürgermeister Christian Szegedi, dem Geschäftsleiter Josef Straubinger und der stellvertretenden Geschäftsleiterin Angelika Gerauer über die wesentlichen Punkte diskutiert.Zu einzelnen Prüfungserinnerungen hat die Gemeinde Stellung zu nehmen.

  • Frühere Prüfungserinnerungen waren nicht mehr offen.
  • Im Bereich der Ausgaben für Material in den Bereichen Mittagsbetreuung/Schule, Bauhof sowie Feuerwehr wurde festgestellt, dass bei mehreren Rechnungen ein Einkauf durch Beschäftigte als Privatkunde erfolgte. Anschließend wurde seitens der Gemeinde der entsprechende Betrag an den Beschäftigten erstattet. Beschaffungen sollten zentral durch die Gemeinde bzw. Schule selbst abgewickelt werden.
  • Die Gemeinde wird eine zentrale Beschaffung forcieren und eine entsprechende Dienstanweisung insb. für die Schule erstellen.
  • Unter anderem erneut angemahnt wurden die Defizite im Betrieb Unterer Wirt und Alte Schule. Beide Häuser sind Einrichtungen für örtliche Gruppierungen und Vereine und werden für eine breite Palette von gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Aufgaben genutzt. Ganz überwiegend erfolgt das auch ehrenamtlich und es würde Sinn und Zweck eines sozialen Gemeinwesens widersprechen, hier Benutzungsgebühren zu verlangen. Soweit eine privatwirtschaftliche Nutzung erfolgt, werden angemessene Mieten erhoben, die auch in der Vergangenheit angepasst wurden. Auf der Ausgabenseite steht vor allem die notwendige Instandhaltung, wobei im Bereich Pflege und Putzen ein notwendiger Standard nicht unterschritten werden kann. Es ist und bleibt eine Aufgabe, die Kostensituation im Auge zu behalten, aber das Ziel einer Kostendeckung ist unter diesen Gesichtspunkten nicht realistisch.
  • Die Gemeinde Haiming hat bzgl. der Vergabe von Baugrundstücken den amtlichen Bodenrichtwert bei Grundstücksverkäufen zukünftig zwingend zu berücksichtigen. Von Verkäufen unterhalb des Wertes ist Abstand zu nehmen, sofern keine begründeten Ausnahmefälle vorliegen.
  • Der Finanzausschuss und der Gemeinderat werden sich bei den Haushaltsberatungen mit den bemängelten Hundesteuersätzen befassen.

Der Gemeinderat nimmt von dem Prüfungsbericht Kenntnis und stimmt den Erledigungsvermerken zu.        

Örtliche Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2026/2027 nach dem BayKiBiG
Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist für Kindertagesstätten eine Bedarfsplanung zu erstellen. Diese Planung ist regelmäßig zu aktualisieren (Art. 7 BayKiBiG). Die örtliche Bedarfsplanung 2026/2027 hat zu erfolgen.
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder in einer Tagespflege (§ 24 Abs. 2 und 3 SGB VII). Nach Art. 5 Abs. 1 BayKiBiG sollen deswegen die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis gewährleisten, dass notwendige Plätze in Kindertageseinrichtungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
In auswärtigen Einrichtungen wurden durch Gemeinderatsbeschlüsse bereits Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Die individuelle Anerkennung von Plätzen wird als Geschäft der laufenden Verwaltung behandelt, soweit in der Bedarfsplanung ein entsprechender Bedarf festgestellt und anerkannt war.
Die örtliche Bedarfsplanung erfolgt in vier Schritten (Bestandsfeststellung, Bedürfniserhebung, Bedarfsfeststellung, Bedarfsanerkennung).
Der Gemeinderat stellt in seinem Beschluss den Bedarf für das Kindergartenjahr 2026/2027 für 116 Kinderbetreuungsplätze (im Gemeindegebiet Haiming für den Kindergarten 88 und für die Kinderkrippe 18) fest und erkennt 133 Betreuungsplätze (im Gemeindegebiet Haiming für den Kindergarten 105, darunter 12 Kinder unter 3 Jahren und für die Kinderkrippe 18) an.

Anfragen
Auf Nachfrage der Gemeinderätin Schönhoff werden die PFOA-Messwerte für den neuen Standort der Kita mitgeteilt. Es gibt drei Messwerte für die Entsorgung von Material (nicht Boden-Mensch): 0,37 – 0,43 – 0,58. Der Umgang damit wird mit dem LRA abgeklärt.
Gemeinderätin Zaunseder regt an, dass in anderen Gemeinden für Familien mit Nachwuchs eine Einladung ausgesprochen wird und die örtlichen Angebote vorgestellt werden. 1. Bürgermeister Szegedi sagt zu, dazu Informationen einzuholen.

Christian Szegedi
Erster Bürgermeister