Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 23.07.2020

Bericht des Bürgermeisters
Der Bund Naturschutz veranstaltete seinen diesjährigen Geo-Tag auf dem Golfplatz in Piesing, leider wegen der Corona-Pandemie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Golfplatz umfasst ca. 70 ha, von dieser Fläche sind nur ca. 2 ha intensiv genutzt, im Umfeld der Greens sind zahlreiche Biotope entlang des Haiminger Mühlbaches entstanden und große Flächen überlasst man der Sukzession, neuerdings auch mit Schafbeweidung. Deswegen war es auch kein Wunder, dass die 20 Experten des GEO-Tages zahlreiche und besondere Funde aus dem Bereich Vögel, Insekten und Pilze machten. Insgesamt 45 Vogelarten wurden identifiziert, darunter der Neuntöter und der Schwarzspecht. Besonderheiten gab es auch unter den rund 80 Pilzarten und 33 verschiedenen Spinnen. Besonders erfreut waren die Fachleute über den Sonnen-Täubling und den extrem seltenen olivhäutigen Zärtling. Im Bericht von Eveline Merches wird als besonderer Fund auch die Knautien-Sandbiene hervorgehoben, die am Golfplatz ihre Heimat hat. Weiteres Entwicklungspotential für mehr Artenschutz sehen die Fachleute vom Bund Naturschutz im Bereich der ehemaligen Kiesgrube.
Seit dem ersten Juli-Wochenende ist die neue Brücke über den Haiminger Mühlbach begehbar. Alois Straubinger hat die Brückenkonstruktion gefertigt und dann zusammen mit den Mitarbeitern des Bauhofs die Endmontage vorgenommen. Das Holzgeländer hat Alois Unterhaslberger gefertigt und mittlerweile sind auch die angrenzenden Bereiche angeböscht, der Weg fertig aufgekiest und die freien Flächen angesät, zum Teil als Blühwiese. An beiden Seiten der Brücke werden noch zwei Ruhebänke aufgestellt und bereits jetzt lässt sich feststellen, dass die Kinder zum Überqueren des Baches nicht die bequeme Brücke, sondern den kleinen Steindamm im Bach nutzen. Im Herbst werden dann entlang des Weges noch mehrere Bäume gepflanzt – dies ist wieder eine Aktion im Rahmen von Plant for the Planet, hier wird der Dirndl- und Lederhosenverein aktiv werden. Insgesamt ist damit eine direkte Fuß- und Radwegverbindung vom Spielplatz am Zehentweg in Richtung Dorfmitte entstanden. Wegen der alten Eiche am Bachufer und der neu zu pflanzenden Eichen entlang des Weges wird er den Namen „Eichenweg am Haiminger Mühlbach“ bekommen. Und an der Brücke wird eine Namenstafel auf den Konstrukteur hinweisen: „Alois-Straubinger-Brücke“.
Ein Gasaustritt in der Burghauserstraße auf Höhe Anwesen 42 führt am Freitagvormittag, 10.7.2020, zu einem Einsatz der drei Feuerwehren aus Haiming, der Burghauser und der Altöttinger Feuerwehr. Bei Grabungsarbeiten an einer Stromleitung hatte der Baggerfahrer Gasgeruch wahrgenommen und die Einsatzkräfte alarmiert. Zur genauen Schadensursache teilte auf Anfrage des Bürgermeisters der technische Leiter Franz Wutz von Energienetzte Bayern mit: Das Bayernwerk (vertreten durch Fa. Elektro Meier) war auf der Suche nach einem Kabelschaden in diesem Bereich. Um die genaue Stelle dieses Kabelschadens zu identifizieren, werden höhere Stromleistungen auf das Kabel geschaltet. Diese hohen Leistungen verursachen hohe Temperaturen in der Erdumgebung, den sogenannten Erdschluss. Befindet sich eine Erdgasleitung in diesem unmittelbaren Bereich, kann dies zu Leckagen führen, was hier der Fall war. Derzeit wird noch geklärt, ob das Kabel bei der Verlegung der Erdgashausanschlussleitung verletzt wurde und ob der Bestandsplan der Stromleitung gestimmt hat. Ein zündfähiges Gemisch von Erdgas (ab 4,4 % Volumenprozent bis 16,5 Vol.%) war laut unseren Mitarbeitern nicht gegeben (mehrmalige Messungen mit Gasspürgerät). Die Gasleitung wurde unmittelbar nach weiteren Öffnen der Baugrube repariert (in unserem Auftrag von Fa. Streicher), die Gasversorgung ging mittags um 12 Uhr 50 wieder in Betrieb. In allen Erdgashausanschlüssen befinden selbstschließende Gasströmungswächter, welche bei gefahrdrohenden Leckagen selbstständig schließen. Diese Situation war durch die geringe Leckage nicht gegeben. Damit bestand keine Gefährdung für die Bewohner der umliegenden Häuser oder die Benutzer der Burghauserstraße.
Bei der Sitzung der 3.Steuerungsgruppe der Ökomodellregion Inn-Salzach stand im Mittelpunkt die Entscheidung über zwei Projekte, mit denen die Arbeit und das Anliegen der ÖMR verstärkt in die Öffentlichkeit gebracht werden kann. Zum einen wird der mediale Auftritt in den sozialen Netzwerken und mit Druckerzeugnissen verbessert und ausgebaut und zum anderen werden mit einem Film ausgezeichnete Gartenprojekte als Beispiele für Natur- und Artenschutz vorgestellt. Darunter ist auch der Hortusgarten von Eugen Kästner in Niedergottsau. Die Verantwortlichen hoffen, dass die Blockade durch die Corona-Pandemie überwunden werden kann: Im ersten Halbjahr 2020 sind 20 geplante Veranstaltungen deswegen ausgefallen, zwei auch in Haiming: Die kuhle Radltour durch den Niedergern und das Erlebniskochen in der Gärtnerei Emmersberger. Beide Veranstaltungen sollen aber nachgeholt werden. ein weiteres Projekt wendet sich an die Grundschulen im Landkreis: Im Zusammenwirken mit der Ackerdemia wird den Schulen Unterstützung und Lernmaterial für das Konzept der Ackerschule angeboten. Hier wird den Kindern vermittelt, wie Lebensmittel erzeugt werden und soll die Wertschätzung von Lebensmitteln erhöhen und das Wegwerfen von Nahrungsmitteln vermeiden. Das Angebot der ÖMR hat der Bürgermeister der Leiterin unserer Grundschule Sabine Birneder persönlich überbracht und ans Herz gelegt.
Ein weiteres Thema für die Ökomodellregion ist der Humusaufbau auf landwirtschaftlich genutzten Böden. Dies ist auch für konventionell wirtschaftende Betriebe eine ganz wesentliche Form nachhaltiger Bodenbearbeitung und ein wichtiger Beitrag für sauberes Grundwasser, Klimaschutz und Biodiversität. Hinzu kommt der Gesichtspunkt der CO 2-Speicherung durch verbesserten Humusgehalt des Bodens und die Ausgabe von Zertifikaten für die Industrie. Am 21.7.2020 traf sich im Rathaus eine kleine Arbeitsgruppe zu diesem Thema und bereitete die nächsten Schritte vor. Geplant sind eine Info-Veranstaltung mit dem erfahrenen Praktiker Hermann Pennwieser aus Schwand, Oberösterreich, Betriebsbesichtigungen und ein Gesprächskreis zum Erfahrungsaustausch. Für die Landwirte in der Gemeinde Haiming ist das gerade auch wegen der Nähe zur Industrie ein wichtiges Thema.
Nach längerer Pause kommt heuer wieder das Spielmobil des Landkreises nach Haiming. Vom 17. August bis 21. August, jeweils nachmittags ab 13.00 Uhr werden sich vier Betreuerinnen mit Spielen und kreativen Angeboten mit den Kindern beschäftigen. Das Spielmobil steht auf dem Schulhof und das gesamte Gelände ist für Spiel, Sport und Spass geradezu ideal. In Corona-Zeiten ist natürlich alles ein wenig anders: In die beiden Gruppen können nur jeweils 12 Kinder kommen und es ist eine Anmeldung erforderlich. Die Gruppen sind zeitlich getrennt: Von 13.00 Uhr bis 14.45 Uhr und von 15.15 bis 17.00 Uhr. Dazwischen sind alle Tische, Geräte und auch die Toiletten zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Trotz dieser Umstände: Den Kindern wird es bestimmt Spass machen und wir hoffen auf schönes Wetter.

Bericht über die finanzielle Lage
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch weitgehende Stilllegung des wirtschaftlichen Lebens sind nun auch finanziell spürbar. Im zweiten Quartal 2020 ist das Aufkommen aus der Einkommensteuerbeteiligung und der Umsatzsteuerbeteiligung erheblich zurückgegangen. Die Umsatzsteuer hat 35.307 € gebracht, das sind 14,74 % weniger als im ersten Quartal und 10,76 % weniger als im zweiten Quartal 2019. Die Einkommensteuer ist um 18,44 % gegenüber dem ersten Quartal gesunken bzw. um 14,49 % gegenüber dem zweiten Quartal 2019. Und der Einkommensteuerersatz ist um 0,4 % gegenüber dem ersten Quartal zurückgegangen bzw. um 21,51 % gegenüber dem zweiten Quartal 2019. Die Einnahmen aus diesen drei Beteiligungsbeträgen lagen im ersten Quartal bei 537.767 € und im zweiten Quartal bei 444.710 €. Eine seriöse Hochrechnung auf das Jahr ist derzeit nicht möglich. Auf der Hand liegt allerdings, dass ein schwerer Einbruch erfolgt, der so schnell nicht wieder aufgeholt wird.

Die Stadt Burghausen hat eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 KommHV-Kameralistik erlassen. Eine solche Sperre wird erforderlich, wenn die Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben wesentlich anders verläuft, als dies bei der Planung angenommen wurde. Die Sperre wird als eine Maßnahme zur Sicherung des Haushaltsausgleichs beim Haushaltsvollzug gesehen. Durch eine Sperre nach § 28 KommHV-Kameralistik soll vor allem versucht werden, den Ausgleich noch ohne Nachtragshaushaltssatzung zu erreichen oder den Ausgleich mit Hilfe einer vorzubereitenden Nachtragshaushaltssatzung zu erleichtern. Die Gemeinde Haiming muss sowieso eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre ist daher nicht erforderlich. Der Gemeinde stünde es aber frei, im Rahmen ihrer Finanzhoheit nach Art. 22 GO eine haushaltswirtschaftliche Sperre auch zu verfügen, um die Haushaltswirtschaft auf neu sich ergebende Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (Art. 61 Abs.1 Satz 3 GO) auszurichten, also konjunkturpolitisch neu zu orientieren. Diese Erfordernisse liegen allerdings nicht vor, da die Gemeinde Haiming 2020 ein auch konjunkturpolitisch umfangreiches und gewünschtes Investitionsvolumen umsetzt. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre hat, wie der Haushaltsplan selbst, keine Außenwirkung (Art. 64 Abs.3 Satz 3 GO). Bestehende Verpflichtungen müssen auch bei einer haushaltswirtschaftlichen Sperre erfüllt werden. Darüber hinaus beachtet die Verwaltung bei allen Ausgaben den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Bebauungsplan Haid-Süd – Ergebnis der Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Der Entwurf jedes Bebauungsplanes wird öffentlich ausgelegt, um den Bürgerinnen und Bürgern und den beteiligten Behörden und öffentlichen Einrichtung (Träger öffentlicher Belange) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Für den Bebauungsplan Haid-Süd, der eine geringfüge Randbebauung auf fünf Grundstücken ermöglicht, hat sich jetzt der Gemeinderat mit den eingegangenen Anregungen, Hinweisen und Empfehlungen beschäftigt.
Von den Bürgerinnen und Bürgern kamen keine Einwendungen.
Die Regierung von Oberbayern sieht die Grundsätze des Landesentwicklungsprogrammes als nicht erfüllt an, denn danach soll sich die Ausweisung von Bauflächen an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter Ausnutzung vorhandener Potentiale der Innenentwicklung und dem Grundsatz des Flächensparens orientieren. In diesem Zusammenhang wird auf freie bebaubare Flächen in den Hauptorten Haiming und Niedergottsau verwiesen. Auch unter der Gesichtspunkt der demographischen Entwicklung und der künftigen Altersstruktur und der Nutzung vorhandener Infrastruktur eignet sich Haid auf Grund seiner Entfernung zum Hauptort Haiming nicht für eine weitere Siedlungsentwicklung. Es wird deswegen empfohlen, weiterec Siedlungsentwicklungen auf die Hauptorte Haiming und Niedergottsau zu konzentrieren. In seinem umfangreichen Abwägungsbeschluss legt der Gemeinderat dar, dass durch die Planung der Grundstücksgrößen und einer reduzierten Straßenerschließung das Gebot des Flächensparens berücksichtigt wird und auch bei einer Baugebietsausweisung in einem zentralen Ort letztlich ein Flächenverbrauch stattfindet. Im Blick auf die hohe Nachfrage nach Bauflächen und der Vergabe von Grundstücken vorrangig an junge Familien 8ist die Ausweisung eines Baugebietes unbedingt erforderlich. Dies auch deswegen, weil die der Gemeinde in anderen Baugebieten zur Verfügung stehenden Grundstücke in den zentralen Baugebieten Haiming und Niedergottsau mittlerweile vergeben sind und aus sehr unterschiedlichen Gründen Potentiale zur Innenentwicklung derzeit, auch wegen der eingeschränkten gesetzlichen Möglichkeiten, nicht zur Verfügung stehen. Das jetzt geplante kleine Baugebiet stellt eine Abrundung des Ortes Haid, eine Ergänzung des Baugebietes Haid-Ost dar und nutzt die vorhandene umfassende Infrastruktur. Nach Auffassung des Gemeinderates wertet das Baugebiet mit fünf Bauparzellen den gut strukturierten und gewachsenen Ortsteil Haid auf und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Deswegen liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz des Vorranges der Innenentwicklung vor und das Gebot des sparsamen Umganges mit Grund und Boden wird sorgfältig beachtet.
Seitens des Landratsamtes Altötting gab es Vorschläge bezüglich der Wand- und Firsthöhe von Nebengebäuden, zu Festlegungen bezüglich der Ortsrandgestaltung und zu Hinweisen auf Belastung des Bodens mit PFOA. Entsprechend der Vorschläge wurde die Wandhöhe von Nebengebäuden außerhalb der Baugrenzen auf 2,50 Meter festgesetzt. Zur Sicherung der Ortsrandeingrünung gibt es Festsetzungen zur Pflanzdichte mit Bäumen und Sträuchern. So sind je angefangene 300 m² Grundstücksfläche ein Baum und die Grundstücksgrenze zu mindestens 60% mit Sträuchern zu begrünen. Am Ortsrand ist die Randeingrünung als 2-reihige freiwachsende Heckenstruktur auszubilden. Der Formulierungsvorschlag des Landratsamtes bezüglich Hinweis auf mögliche Bodenbelastung mit PFOA wird in vollem Umfang in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wie auch schon bei Haid-Süd, übernommen. Ebenso übernommen wird der Kreisheimatpflegerin zur Vermeidung greller Fassadenanstriche und des Landesamtes für Denkmalpflege auf die Überprüfung und Anzeige möglicher Bodendenkmäler.
Die gesamten ergänzenden Festsetzungen und Hinweise werden jetzt in den Bebauungsplan eingearbeitet und in der Septembersitzung wird dann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.

Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Haiming-Flurstraße bis Neuhauserweg
Eine stark befahrene Straße im Gemeindegebiet ist die Flurstraße von Haiming Richtung Niedergottsau, der sog. Promilleweg. Im Abschnitt bis zur Kreuzung mit den vier Linden hat die Straße zahlreiche Querrillen und auch Risse, die Oberschicht des Asphaltbelags ist teilweise ausgemagert. Da nur zwei Feldwege abzweigen und in der Straße keine Infrastrukturleitungen verlaufen ist eine Sanierung technisch nicht anspruchsvoll. In Betracht kommt, da der Unterbau augenscheinlich ausreichend ist, die Asphaltschicht abzufräsen und eine neue Asphaltschicht aufzubringen. Der abgefräste Asphalt wird nicht entsorgt, sondern wieder als Verstärkung des Unterbaus eingebaut. Dies spart Entsorgungskosten und ist eine nachhaltige Verwendung des Materials. Diese Maßnahme ist im Projektplan der Gemeinde nicht enthalten, deren Sanierung wurde vom Bürgermeister kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt, da nach Auskunft des Tiefbauingenieurs Unterrainer nach seiner Erfahrung derzeit bei Ausschreibungen im Straßenbau günstige Preise zu erwarten seien und er aus seiner fachmännischen Sicht die Straße als sanierungsbedürftig ansieht. Die zu erwartenden Kosten kalkuliert er mit rund 240.000 EUR. Der Gemeinderat hat dieser Sanierungsmaßnahme nicht zugestimmt, da er die Kosten im Verhältnis zur Verkehrsbedeutung der Straße als zu hoch ansieht, auch unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Situation. Darüber hinaus bewerten die Mitglieder des Gemeinderates den Zustand der Straße keineswegs so schlecht, dass ein dringender Handlungsbedarf gegeben wäre. „Da gibt es im Gemeindegebiet Straßen, die im schlechteren Zustand sind.“ Und bei der beabsichtigten Form der Sanierung spielt es letztlich keine Rolle, ob diese jetzt oder in drei oder vier Jahren gemacht wird.

Straßen - Widmungen
Wenn Straßen oder Wege neu angelegt werden und sie dem öffentlichen Verkehr dienen, hat der Gemeinderat dafür eine Widmung nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes auszusprechen. Damit wird auch die Verkehrssicherheitspflicht der Gemeinde festgestellt und zugleich wird mit der Widmung meist auch eine Benennung der Straße vorgenommen.
Im Baugebiet Haiming-West gibt es als neue Straße die Verbindung von der Erlenstraße zur Straße Am Zehentweg. Dieses 50 Meter lange Straßenstück wird als Ortsstraße gewidmet und gilt vom Namen her als Fortsetzung der Erlenstraße. Neu ist auch der Fußweg von der Erlenstraße zum Am Zehentweg – er dient lediglich dem Fußgänger- und Radfahrerverkehr und wird deswegen als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Gleiches gilt für den Verbindungsweg zwischen den beiden Straßenbereichen Am Zehentweg – auch dieser Fuß-und Radweg wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Beide Wege erhalten keine eigenen Namen, sondern heißen Fußweg an der Erlenstraße bzw. Am Zehentweg.
Nei ist auch der Fußweg beginnend Am Zehentweg, am Spielplatz vorbei und über die Brücke zum Mühlbachweg und weiter zur Fahnbacherstraße. Auch das ist lediglich ein Fuß- und Radweg und wird deswegen auf ganzer Länge von 343 Metern als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Dieser weg bekommt einen eigenen Namen: Er heißt Eichenweg am Haiminger Mühlbach.

Straßenzustandsuntersuchung
Die Fa. HPC AG, mit der die Gemeinde seit vielen Jahren in allen wichtigen Tiefbaumaßnahmen zusammenarbeitet, bietet zur systematischen Untersuchung der Gemeindestraßen eine Bestandsaufnahme mittels Drohnenbefliegung an. Dabei werden nicht nur der Zustand der Oberfläche, sondern auch Untergrundveränderungen, insbesondere Verdrückungen dokumentiert. Dies ist ein Vorteil gegenüber einer rein optischen Bewertung. Durch eine solche Untersuchung ergibt sich für die Gemeinde auch die Möglichkeit, bei der Sanierung von Straßen inner- und außerorts zeitliche und finanzielle Prioritäten zu bestimmen. Laut Angebot der Fa. HPC AG betragen die Kosten einschließlich Beurteilung der Schäden und Erstellen eines Höhenmodells rund 1.000 EUR je überprüften Kilometer. Diese Kosten sind dem Gemeinderat zu hoch und im Hinblick auf die bisherige Praxis der Straßenbewertung nicht zu verantworten. Er sieht es als ausreichend an, für die erkennbar sanierungsbedürftigen Straßen eine sachkundige Bewertung nach Augenschein vorzunehmen und dann, nach Vorlage einer Kostenschätzung, über eine Maßnahme zu entscheiden.

Wolfgang Beier