Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 23.06.2022

Bericht des Bürgermeisters
Die sog. Vorwarntafel, das Verkehrsinformationssystem für die Feuerwehr Niedergottsau, ist im Mai auf das Mehrzweckfahrzeug montiert worden und ist jetzt einsatzbereit. Die Gesamtkosten betragen 16.044 EUR; der staatliche Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR wurde bewilligt.
Bei der Jahreshauptversammlung des SV Haiming am 23.5.2022 gab es die Neuwahl der Vorstandschaft, diesmal ohne große Veränderungen. Die Führungsriege um Vorsitzenden Anton Maier bleibt unverändert.
Bei der Jahreshauptversammlung des Carsharing-Vereins HaimAT eV am 25.5.2022 gab es gute und nicht so gute Nachrichten. Positiv ist die finanzielle Situation des Vereins: Im Jahr 2021 konnte eine schwarze Null erzielt werden, auch unter Einrechnung der Abschreibung für das im Eigentum des Vereins stehende Fahrzeug. Möglich wurde dies durch eine bessere Nutzung des Fahrzeuges und durch den Sondereinfluss einer Versicherungszahlung zur Abdeckung eines Hagelschadens. Da das eigene Fahrzeug fast vollständig abgeschrieben ist, hat sich die finanzielle Situation des Vereins gebessert. Weiterhin ist Hauptnutzer der Carsharingfahrzeuge die Gemeinde, deren Anteil an den Erlösen aus den Fahrten liegt bei 54%. Dies ändert sich auch nicht wesentlich durch das jetzt seit Jahresende zur Verfügung stehende Elektroauto. Der Kreis der Nutzer und die Zahl der gefahrenen Kilometer haben sich entgegen der Erwartungen nicht wesentlich erhöht. Dennoch wird die Nutzung des E-Autos bis September verlängert, da für das Leasing des Fahrzeuges weiterhin gute Konditionen gelten. Noch enttäuschender ist die Reaktion auf ein jetzt in Niedergottsau dauerhaft stationiertes Fahrzeug. Obwohl dort jetzt ein Auto fußläufig erreichbar wäre, hat sich auf eine Umfrage in Niedergottsau kein Interessent für das Carsharing-Fahrzeug gemeldet. Dies bringt deutlich zum Ausdruck, dass trotz aller Sinnhaftigkeit des Auto-Teilens der Besitz des eigenen Autos und dessen flexible Verfügbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger vorrangig sind. Hauptnutzer des Carsharing-Angebotes sind die Gemeinde und das Angebot des Seniorenexpresses; nur durch das hohe ehrenamtliche Engagement des Vorstandes des Vereins kann das Angebot weitergeführt werden.
Nach den Wahlen beim BBV-Ortsverband gab es auch bei den Landfrauen im BBV Haiming personelle Entscheidungen: Neue Ortsbäuerin ist Katrin Gartmeier aus Moosen, sie löst Christa Kürmeier aus Neuhofen ab. Stellvertreterin ist Elisabeth Hofer aus Winklham und zu Beisitzerinnen wurden gewählt Carola Barth aus Niedergottsau und Martina Rausch und Gerti Burreiner, beide aus Kemerting.
Neuwahlen auch beim Obst- und Gartenbauverein: Vorsitzender bleibt weiterhin Konrad Mühlbacher und sein Stellvertreter ist Maximilian Dreier. Änderungen gab es lediglich bei den Beisitzern: Hier sind ausgeschieden Franz Ballerstaller, Evi Maier und Uwe Winkler. Deren Nachfolger sind Anna Unterhaslberger, Robert Eckl und Sepp Strasser. Franz Ballerstaller wurde als Verdienst für seine langjährige Tätigkeit im Vorstand zum Ehrenmitglied ernannt.
Bei der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes am 14.6.2022 war wichtigster Punkt die Neufestlegung der Wasserrgebühr und die Verabschiedung des Haushaltes für 2022. Zunächst gab der Vorsitzende Alexander Huber bekannt, dass seit 4.4.2022 ein neuer Mitarbeiter eingestellt ist und weitere Einstellungsgespräche stattfinden. Für die Stelle des Wassermeisters gibt es bislang nur eine Bewerbung, die Besetzung ist offen. Nach langer Verzögerung ist jetzt das neue Fahrzeug mit Aufbau geliefert worden, die Kosten liegen bei netto 48.000 EUR. Erfreulich ist, dass der Austausch der Wasserzähler fast vollständig abgeschlossen ist. Es fehlen noch ca. 50 Stück, dann ist im gesamten Verbandsgebiet auf digitale Erfassung des Wasserverbrauchs umgestellt.
Die Neukalkulation des Wasserpreises war erforderlich, weil gestiegene Kosten ein hohes Defizit im Erfolgsplan verursachen und deswegen eine Erhöhung des Wasserpreises zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Zweckverbandes unabdingbar ist. Seit 1.7.2015 beträgt der Wasserpreis pro m³ 1,76 EUR. Bei der durchgeführten Gebührenkalkulation ergab sich, dass im Zeitraum 1.7.2019 – 30.6.2022 wegen erheblich gestiegener Personalkosten, hohen betrieblichen Aufwendungen und der Sanierung des Wassernetzes ein Defizit von 310.000 EUR entstanden ist. Bei der Vorauskalkulation für die kommenden vier Jahre, also bis 30.6.2026 sind weiter steigende Kosten bei Personal und Unterhalt, insbesondere aber bei der Sanierung des Leitungsnetzes zu berücksichtigen. Das Leitungsnetz des Zweckverbandes ist 50 Jahre alt und deswegen sind neben vermehrt auftretenden Rohrbrüchen auch Sanierungen längerer Leitungsabschnitte erforderlich. Insbesondere bei Neubau von Straßen sind die Wasserleitungen ebenfalls zu erneuern und in den meisten Fällen die Leitungen aus Privatgrund in öffentlichen Grund zu verlegen. Das gesamte Leitungsnetz ist nahezu abgeschrieben, aber es gibt keine Rücklagen für anfallende Sanierungskosten. Dies ist die Folge davon, dass in zurückliegender Zeit die Wassergebühren zu knapp kalkuliert wurden und die Abschreibung nicht deckten. Dazu kommt, dass der Wasserverbrauch (2021: 270.590 m³) nicht ansteigt, sondern eher zurückgeht – was aus Gründen des Grundwasserschutzes zu begrüßen ist. Aber auch dies hat Einfluss auf die Höhe des Wasserpreises, denn mit der verkauften Wassermenge sind alle laufenden Kosten zu decken. Im Ergebnis ist die Wassergebühr auf 2,67 EUR/m³ zu erhöhen, das ist eine Steigerung um 51,7%. Verteilt auf 7 Jahre unveränderten Preis sind das durchschnittlich 7,4 %. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass dieser Wasserpreis für die gesamte Kalkulationsperiode fest ist, also bis 30.6.2026 gilt und damit die jetzige Inflation in vielen Kostenbereichen bereits einrechnet und abdecken muss. Die Entscheidung der Verbandsversammlung zur Erhöhung der Wassergebühr erfolgte einstimmig. Mit dieser Erhöhung konnte für 2022 ein ausgeglichener Haushalt beschlossen werden. Für die Investitionen im Erfolgsplan – Neuerschließungen, neuer Brunnenstandort, Betriebs- und Geschäftsausstattung – ist bei Gesamtausgaben von 336.000 EUR eine Darlehensaufnahme von 219.000 EUR erforderlich. Dies wurde in der Haushaltssatzung entsprechend festgelegt.
Mit Bescheid vom 15.6.2022 wurde der Ausgleichsbetrag für den Wegfall der Straßenausbaubeitragssatzung festgesetzt. Für das Jahr 2022 beträgt er für uns 55.377 EUR. Diese Zuweisung ist erneut leicht gestiegen und wird in den kommenden Jahren noch ansteigen, da die Verteilungsmasse sich auf 150 Mio EUR erhöht; heuer wurden 125 Mio verteilt.
Eine Geduldsprobe ist die Sanierung der Fassade des Rathauses. Der Auftrag dazu ist längst erteilt und sollte eigentlich im Frühjahr ausgeführt werden. Jetzt bekamen wir von der Firma die Mitteilung, dass es noch dauern wird und die Arbeiten Mitte August bis Ende September starten werden. Die auftretenden Schäden an der Westfassade machen die Arbeiten aber dringlich.
In den zurückliegenden Monaten wurden alle gemeindlichen Bebauungspläne digitalisiert und auf der  Homepage eingestellt. Zum Abschluss dieser öffentlichen Zugänglichkeit der Bebauungspläne sind diese jetzt auch mit dem Bayernatlas verlinkt. Der Zugang erfolgt über Gemeinde Haiming: Bebauungspläne und dann sind über die Karte des Bayernatlas sämtliche Pläne aufrufbar.

Bericht aus dem KommU
PV Rathaus: Die Module sind bestellt und der Batteriespeicher ebenso. Die Batterie hat eine voraussichtliche Lieferzeit bis Anfang 2023.
PV Kläranlage: Eine Netzverträglichkeitsprüfung wurde durchgeführt. Für eine Einspeisung stehen noch 13 KW zur Verfügung. Darüberhinaus wäre der Neubau einer Leitung von 1,5 Kilometer Länge für rund 250.000 € erforderlich. Die Konzeption konzentriert sich daher über die 13 KW hinaus auf eine Nulleinspeisung. Dabei könnte eine Leistung von 60 bis 70 KW auf eine Batterie gepuffert und dann auf der Anlage verbraucht werden. Für die Batterielösung kommt nur ein dafür zertifizierter Anbieter in Frage. Das KommU hat zur Vorplanung die Firma Hölzle eingeschaltet, die dafür schon Erfahrungen vorweisen kann.
Die Bauarbeiten an der Fahnbacherstraße gehen planmäßig voran, derzeit wird im ersten Abschnitt und im Birkenweg die Wasserleitung verlegt. Bei genauerer Untersuchung wurede festgestellt, dass die Brücke über den Mühlbach nicht mehr in gutem Zustand ist; hier wird eine, neue Brücke in Form eines Durchlasses mit großem Querschnitt eingebaut. Die Lieferzeit beträgt 12 Wochen, was zu einer Erschwernis beim Einbau der Asphalttragschicht im ersten Bauabschnitt führen wird.
Die Straßenbauarbeiten in Au und in Oberdaxenthal stehen vor dem Abschluss: Die Asphaltdecken sind in dieser Woche aufgebracht worden, jetzt werden die Bankette gemacht.

Neukalkulation Abwassergebühren
Die Höhe der Abwassergebühren werden in periodischen Abständen kalkuliert und dabei jeweils die drei zurückliegenden Jahre und die drei künftigen Jahre mit den prognostizierten Einnahme und Ausgaben zu Grunde gelegt.
Bei der letzten Kalkulation im Jahr 2018 erfolgte eine geringfügige Erhöhung der Abwassergebühr von 1,65 EUR/m³ auf 1,90 EUR/m³. Damals wurde bei der Kalkulation davon ausgegangen, dass zum 31.12.2021 die Gebührenschwankungsrücklage auf 0 EUR absinkt. Tatsächlich haben aber höhere Einnahmen (mehr angeschlossene Haushalte) und geringere Ausgaben durch sparsame und wirtschaftliche Wirtschaftsweise dazu geführt, dass die Gebührenschwankungsrücklage auf 158.000 EUR angewachsen ist. Deswegen kann für die kommenden drei Jahre – bis 31.12.2024 – die Abwassergebühr unverändert bleiben, obwohl der Aufwand für Überprüfung des Kanalnetzes durch Befahrungen und notwendige Sanierungen deutlich steigen wird. Denn die rechnerisch eigentlich notwendige Abwassergebühr von 2,48 EUR/m³ wird abgedeckt durch die Gebührenschwankungsrücklage. Wenn die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung bis 31.12.2024 so verläuft wie in der Kalkulation angenommen, sinkt die Schwankungsrücklage auf 0. Für den eitraum ab 2025 ist die Gebühr dann wieder neu zu kalkulieren.

Neukalkulation Kanalherstellungsbeiträge
In regelmäßigen Abständen sind auch die Kanalherstellungsbeiträge, also der Beitragssatz für Neuanschließer, neu zu kalkulieren. Der Beitragssatz liegt seit 1.7.2015 bei 14,85 EUR/m² Wohnfläche. Der Kalkulationszeitraum beträgt 6 Jahre, als jetzt von 2019 – 2024. Bei der Berechnung sind die zurückliegenden und künftigen Investitionen in das Kanalnetz, der erwartete Zuwachs an Wohnfläche und anteilig die schon getätigten Investitionen für die zentralen Anlagenteile (Kläranlage, Verbindungskanäle, Pumpwerke) zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass für die Jahre 2022 – 2024 rechnerisch Gesamtinvestitionen von 339.938,45 EUR anfallen und ein Wohnflächenzuwachs von 21.500 m² erwartet wird. Dies ergibt dann einen notwendigen Beitragssatz von 15,81 EUR/m². Der gerundete Beitragssatz von 15,80 EUR/m² ist ab 1.7.2022 gültig; die entsprechende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung beschloss der Gemeinderat einstimmig.

Ergebnis der überörtlichen Rechnungsprüfung
Die überörtliche Rechnungsprüfung durch das Landratsamt Altötting findet in regelmäßigen Abständen statt; zuletzt wurden an 10 Arbeitstagen von Februar bis Mai durch den Prüfer des Landratsamtes die Rechnungsjahre 2019 – 2021 überprüft. Im schriftlichen Prüfungsbericht, der 36 Seiten umfasst wurden einige Feststellungen, Erinnerungen und Anregungen ausgesprochen, die dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen sind. Bei einzelnen Erinnerungen sind auch Beschlüsse des Gemeinderates erforderlich.
So wurde darauf hingewiesen, dass bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Gemeinde die Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer anzuheben sind, weil sie teilweise unter dem Landesdurchschnitt liegen.
In der Feuerwehrkostensatzung sind die zur Abrechnung kommenden Kostensätze neu zu kalkulieren und zwar konkret auf die bei der örtlichen Feuerwehr anfallenden Ausgaben. Dies ist bereits in Arbeit.
Zur Neufassung des Straßenbestandsverzeichnisses wird empfohlen, die baldmöglichst zum Abschluss zu bringen. Auch hier sind hinsichtlich Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen nur noch abschließende Arbeiten erforderlich.
Beim Beförderungsanspruch der Schulkinder wird darauf hingewiesen, dass ein Beförderungsanspruch nur besteht, wenn der Wohnort des Kindes weiter als 2 km von der Schule entfernt ist. Dabei ist die Berechnung für jeden Einzelfall gesondert vorzunehmen und nicht pauschal von der jeweiligen Einstiegsstelle in den Schulbus. Dies wird in Zukunft so vorgenommen und dies kann auch dazu führen, dass von einzelnen Ortsteilen aus kein Anspruch mehr auf Schulbusbeförderung besteht. Auswirkungen hat das vor allem dann auf die Förderung von Schulbuskosten.
Bei den Gebühren und Beiträgen für die Abwasserbeseitigung wurde eine neue Kalkulation vorgeschlagen; dies ist in der Sitzung bereits erfolgt. Bei den Kanalgebühren hatte dies vom Betrag her keine Auswirkungen. Es wurde auch eine Neufassung der Entwässerungssatzung auf der Grundlage einer neuen Mustersatzung empfohlen; dies wird in der Oktobersitzung erfolgen. Gleiches gilt für die Erschließungsbeitragssatzung.
Bei der Vergabe von Aufträgen ab einer bestimmten Auftragssumme sind eine Fülle von Veröffentlichungs- und Statistikpflichten zu erfüllen. Bei Vergaben ab 25.000 EUR sind dies aktuell 6 verschiedene Veröffentlichungs- und Statistikplattformen. Diese sind jetzt in einem Vergabeblattschema aufgelistet und werden künftig bei jeder einzelnen Vergabe durchgeprüft und erledigt.
Bei den Gebühren für die Grüngutentsorgung wurde eine moderate Erhöhung vorgeschlagen, da das Defizit in den Jahren 2019 – 2021 insgesamt 69.300 EUR beträgt und im Vergleich zum vorhergehenden Prüfungszeitraum sich um 17.700 EUR erhöht hat. Hier billigt der Gemeinderat die Auffassung der Verwaltung, dass in diesem Gesamtbetrag auch die erheblichen Kosten der Grüngutentsorgung gemeindlicher Flächen enthalten sind und diese bei der Gebührenberechnung außer Betracht bleiben müssen. Außerdem ist bei der Höhe der Gebühren immer zu beachten, dass zu Gebühren zur „wilden“ Entsorgung veranlassen. Die Gebühren für Grüngut- und Strauchschnittentsorgung bleiben deswegen unverändert.
In der Zusammenfassung des Prüfungsberichtes wurde festgestellt, dass der Gemeinde eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung bescheinigt werden kann.

Wolfgang Beier