Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 23.03.2023

Bericht des Bürgermeisters
Am 17.2.2023 gaben wir gegenüber der Regierung von Oberbayern zur geplanten Einstellung der Pendlerlinie zum Werk Gendorf folgende Stellungnahme ab:
Gem. Antrag sollen auf der Linie 7542 die Fahrten der Nummern 54 und 55 gestrichen werden. Dies ist offensichtlich schon vollzogen, denn in dem im Mail übermittelten Fahrplan (gültig ab 1.3.2023) sind diese Fahrten bereits nicht mehr enthalten. Der Sinn der Anhörung und das Gewicht der Stellungnahme erscheint vor diesem Hintergrund fragwürdig – dazu möge bitte die Regierung von Oberbayern eine Erklärung abgeben.
Zur Sache selbst: Es handelt sich hier um die seit vielen Jahren bestehenden Pendlerfahrten zum und vom Industriepark Gendorf. Sicher ist richtig, dass dieses Angebot derzeit weniger genutzt wird als früher. Aus dem Bereich der Gemeinde Haiming sind es nach Auskunft eines regelmäßigen Nutzers derzeit – wechselnd -ca. 5 Personen.Die Einstellung dieser Fahrten widerspricht dem grundsätzlichen Ansatz, den ÖPNV zu stärken und gerade auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Wechsel vom Auto weg zu motivieren, in eklatanter Weise. Darüber hinaus fällt die geplante Einstellung in einen Zeitraum, in dem durch Einführung des 49-Euro-Tickets ÖPNV attraktiv gemacht werden soll.  Sarkastisch kann man hier nur feststellen: Es gibt zwar ein Ticket, aber man kann nicht damit fahren.

Besonders möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Wegfall der Linie 54 nicht nur die Pendler bei der Rückfahrt vom Industriepark Gendorf betrifft, sondern diese Linie mit einer Ankunftszeit von 16.54 Uhr am Bahnhof Marktl einen idealen Übergang zur Abfahrtszeit der Züge um 17.00 Uhr bietet. Die in diesem Zeitraum noch bestehenbleibende Linie 32 hat einen Übergang von mehr als 30 Minuten. Auch dies stellt bei Wegfall der Linie 54 eine erhebliche Verschlechterung dar.
Wenn ausschließlich Rentabilität der Gesichtspunkt der Entscheidung ist, dann kann man wenig einwenden.
Wenn Maßstab die Förderung und Stärkung des ÖPNV ist (was alle wollen und immer sagen): Dann ist die Einstellung der beiden Linien ein Fehler. Die Gemeinde Haiming widerspricht deswegen dieser Einstellung.

Eine Rückmeldung haben wir nicht erhalten; auf Nachfrage bei der Regierung von Oberbayern wurde mitgeteilt, dass unsere Stellungnahme liegengeblieben ist und nicht an die zuständige Regierung von Niederbayern weitergeleitet wurde. Die Änderung des Fahrplans wurde mittlerweile vollzogen.

Am 23.2.2023 wurde die Eigenstromverbrauchsanlage im Rathaus in Betrieb genommen. Auf dem Dach wurden in Südausrichtung PV-Module mit einer Leistung von 12,5 kWp montiert – fast um ein Jahr verzögert wegen der zunächst ausbleibenden denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis und dann wegen Lieferschwierigkeiten der notwendigen Blechschindeln. Mit zur Anlage gehört ein 10 kW-Speicher, mit dem dann der Strombedarf zusätzlich abgedeckt wird. Die Anlage ist so konzipiert, dass sie im sog. Inselbetrieb betrieben werden kann – im Fall des Black-Outs wird das Rathaus autark über die PV-Anlage versorgt oder, wenn die Sonne nicht scheint, mittels eines Notstromaggregats.
Nochmals PV: Am 7.3.2023 wurde auch die neue Eigenstromverbrauchsanlage an der Kläranlage in Betrieb genommen. Es handelt sich um eine Anlage mit am Beckenrand aufgeständerten Modulen und einer Leistung von 13,0 kWp. Sie ergänzt die PV-Anlage auf dem Dach des Kläranlagengebäudes. Insgesamt haben wir dann eine Leistung von 30 kWp. Horst Eger wird den Einsatz der Pumpen und Belüfter weiter so optimieren, dass sie bestmöglich den erzeugten Eigenstrom nutzen. Bisher hatten wir schon einen Eigennutzungsgrad von über 90%.
Erfreulich ist auch, dass einer weiteren PV-Anlage auf dem Dach der Schulturnhalle kein Hindernis mehr entgegen steht. Nach einer Nachfrage und einem Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin wurde am 28.2.2023 vom Landratsamt Altötting die denkmalrechtliche Erlaubnis für die Nutzung des Turnhallendaches mit einer PV-Anlage erteilt. Das war nicht selbstverständlich, da die Richtlinien des Denkmalamtes zur Beurteilung von PV-Anlagen nochmals verschärft worden waren. Unser Hinweis auf die Änderung des bayerischen Klimaschutzgesetzes zum 1..1.2023 hat aber dann zur schnellen Erteilung der Erlaubnis geführt.
In Hochreit wurde zur Verbesserung der Versorgung mit Löschwasser der dortige Unterflurhydrant in einen Oberflurhydrant umgebaut. Zugleich wurde der Bereich des Dreiecks an der Wegegabelung abgeflacht, damit Liefer-LKWs besser wenden können.
Am 14.3.2023 überbrachten Stefan Pritscher und Steffi Koller von der Autobahn GmbH, Außenstelle Deggendorf, die Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A 94 im Abschnitt Marktl – Simbach-West. Das Planfeststellungsverfahren ist bei der Regierung von Niederbayern eingeleitet worden und von dort kommt dann noch die offizielle Aufforderung zur öffentlichen Auslegung der Pläne und Begründungen. Es besteht dann ein Monat Zeit zur Einsichtnahme und zur Erhebung von Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme. Bei den für uns maßgeblichen Einrichtungen zum Lärmschutz hat es keine wesentlichen Änderungen mehr gegeben: Im Bereich Oberloh ist eine Lärmschutzwand geplant mit einer Höhe von 9 Metern von der Fahrbahnebene aus gerechnet und im Bereich Niedergottsau wurde die Lärmschutzwand auf rund 800 Meter in Richtung Westen verlängert. Auf der Brücke ist ein Spritzschutz mit einer Höhe von 1,20 Meter vorgesehen. Zur Verminderung der Lärmemissionen ist auf ganzer Länge die Anbringung eines Dünnschichtbelags auf der Fahrbahn vorgesehen, der das Abrollgeräusch der Fahrzeuge um 2 dBA vermindert.
Der Kanalanschluss für die beiden Anwesen und dem beabsichtigten Neubau in Oberloh wurde mittlerweile fertiggestellt. Es handelt sich um eine Druckleitung, die dann in Holzhausen an den dort bestehenden Kanal angeschlossen wurde. Zugleich wurde auch ein Leerrohr für eine spätere Glasfaseranbindung verlegt. Dies könnte ein entscheidender Vorteil für das neue Bundesprogramm bei der Breitbandversorgung sein, da damit die Chance gegeben ist, auch diese Anwesen an die Glasfaser anzuschließen und gleichzeitig könnten erhebliche Kostenanteile für die Tiefbauarbeiten der Kanalleitung über das Glasfaserprogramm refinanziert werden. Am 21. März gingen die Pumpen bei den beiden Anwesen in Betrieb.
Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am 22.3.2023 hat Frau Sabine Ahlers-Reimann vom Landkreistag über das Ganztagsförderungsgesetz, also über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, informiert. Sie hat bestätigt, dass neben Hort und Ganztagsschule auch die Mittagsbetreuung den Rechtsanspruch erfüllt. Es muss aber eine Betreuung an 5 Wochentagen bis 16.00 Uhr angeboten werden. Zudem gilt der Betreuungsanspruch auch in den Ferien, wobei 4 Wochen Schließzeit zulässig sind. Hier ist aber darauf hinzuweisen, dass dies erst ab dem Schuljahr 2026 gilt. Interessant war der Hinweis darauf, dass diese Ganztagsbetreuung ein Angebot der Jugendhilfe ist und deswegen Rechtsanspruchsgegner der Landkreis ist. Die Verpflichtung der Gemeinde für Planung und Betreiben der Ganztagsbetreuung, auch zur Finanzierung, ergibt sich für die Gemeinde aus Art. 5 BayKiBiG. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bedeutet aber nicht die Pflicht zum Besuch einer Ganztagsbetreuung; es besteht aber auch kein Anspruch auf kostenlose Betreuung oder auf einen Ganztagsschulplatz. Ein Angebot muss es dann geben, wenn eine Nachfrage besteht. Dabei gibt es auch keine Bagatellklausel: Selbst wenn nur ein Kind zu einem bestimmten Zeitraum Betreuung braucht, muss dies erfüllt werden. Dies gilt jedenfalls ab Beginn des Rechtsanspruches 2026. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass wir mit der beschlossenen Lösung der verlängerten Mittagsbetreuung auf dem richtigen Weg sind. Den konkreten Bedarf ab Herbst 2023 werden wir nach Abschluss der Schuleinschreibung feststellen.
Am 17.03.2023 wurde der Auftrag zur Lieferung eines Teleskopradladers an die Firma Bichler aus Unterneukirchen vergeben. Der Auftrag umfasst auch die Lieferung von drei Anbaugeräten. Der Radlader wird in ca. 8 Wochen geliefert. Die Anbaugeräte haben teilweise eine längere Lieferzeit.

Bericht aus dem KommU
Bei der Errichtung der PV-Anlagen, die dem KommU übertragen waren verlief die Zusammenarbeit mit den Firmen Reisner (PV Rathaus) und Hölzle (PV Kläranlage) reibungslos. Ungeplante Mehrkosten sind trotz der schwierigen Marktverhältnisse nicht entstanden. Der Bau der PV-Anlage bei der Kläranlage wurde von Horst Eger betreut und mit großem Einsatz verwirklicht. Ebenso war er beim Bau der Kanalpumpstationen in Oberloh und der Druckleitung Richtung Holzhausen als Bauleiter tätig. Er hat hier eine sehr günstige Lösung entwickelt und sich auch bei der Abwicklung der Baustelle intensiv eingebracht.
Die neue Bauhofhalle befindet sich planerisch in der Leistungsphase 2 (Vorentwurf). Diese Planungsarbeiten werden in den nächsten Tagen fertiggestellt, so dass mit verschiedenen Systemanbietern Gespräche geführt werden können und die Planung trotzdem noch weitgehend offen ist. Es wurde auch die Geländevermessung beauftragt und durchgeführt.
Für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Unterviehhausen wurden die Planungsaufträge vergeben. Es wird eine Bestandsvermessung durchgeführt. Der Wasserzweckverband wird auch die Trinkwasserleitung in den öffentlichen Straßengrund legen.
Nächste Woche, am Samstag, dem 01.04.2023, beginnt die operative Tätigkeit der Niedergerner Dorfladen GmbH. In den letzten Wochen wurden zahlreiche vorbereitende Arbeiten erledigt. Es wurden die Verträge mit der EDEKA erfolgreich geschlossen, die Buchhaltung eingerichtet, die Steuer- und Betriebsnummern erteilt, Bankkonten eingerichtet, Arbeitsverträge vorbereitet, Lieferanten über die Rechtsformänderung informiert und die Umstellung vieler Verträge beantragt. Der operative Start beginnt in der Karwoche mit den Ostertagen, an denen an das Personal hohen Anforderungen gestellt sind. Es ist zwar eine gute Startwoche, aber insgesamt ein extrem schwieriges Umfeld, weil die Inflation und die generelle Unsicherheit den Konsum nicht fördern. Wir hoffen, dass sich stets viele Kunden einfinden und zeigen, dass sie an der Sicherung ihrer Nahversorgung interessiert sind.

Container am Feuerwehrhaus Haiming
In seiner letzten Sitzung hatte der Gemeinderat beschlossen, zu prüfen, ob mit der Aufstellung von Containern das Problem der Unterbringung von Spinden für die Feuerwehrschutzkleidung gelöst werden kann. Dazu gab es mehrere Gespräche und auch nochmals eine Besichtigung des Feuerwehrhauses durch den Bauausschuss. Mittlerweile liegt eine Zusage der OMV vor, der Gemeinde für Feuerwehrzwecke einen Container zur Verfügung zu stellen, der dann am Seiteneingang des Feuerwehrhauses aufgestellt werden kann. Auch baurechtliche Fragen wurden mittlerweile mit dem Landratsamt vorgeklärt. Auf Empfehlung des Bauausschusses trifft der Gemeinderat die endgültige Entscheidung im Rahmen des Bauantragverfahrens.

Neugestaltung Niedergern-Kiesel
Bei allen zurückliegenden Vergaben des Niedergern-Kiesels, dem Ehrenpreis der Gemeinde Haiming, hat Josef Pittner bisher die Fassung des geschliffenen Kieselsteins in einem Edelholzkörper einzeln angefertigt. Er hat jetzt den Vorschlag gemacht, dieses Verfahren der Herstellung etwas zu vereinfachen und eine gegossene Platte aus Edelmetall mit Wappen und Inschrift vorfertigen zu lassen und dann für die Verleihung den einzeln ausgewählten Stein einzufügen. Er legte dazu dem Gemeinderat zwei Entwürfe vor. Das Gremium konnte sich für kei8ne der beiden neuen Formen entscheiden. Die Gemeinderäte wünschen auch für die Zukunft eine Form mit Einbezug des Materials Holz; es wird deswegen der Niedergern-Kiesel 2023 in der bisherigen Ausführung verliehen und dann über einen neuen Entwurf von Josef Pittner abgestimmt.

Wolfgang Beier