Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 22.06.2023

Bericht des Bürgermeisters
Bei einer Anliegerversammlung am 5.6.2023 wurden die Eigentümer der Häuser und Grundstücke an der nördlichen Stichstraße in Unterviehhausen informiert über die Planung zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Unterviehhausen und befragt, ob in diesem Zug auch die bisherige Kiesstraße ausgebaut werden soll. Wesentliches Kriterium dafür sind die Kosten, die von den Anliegern zu tragen wären, da es sich um eine Ersterschließung handelt. Auf Grund einer vorläufigen Kostenschätzung würden die umzulegenden Kosten ca. 160.000 EUR betragen, was bei einzelnen Grundstückseigentümern zu Erschließungsbeiträgen von 71.000 EUR, 48.000 EUR oder 14.500 EUR führen würde. Vor diesem Hintergrund waren sich die Eigentümer einig, dass die Herstellung einer Erschließungsstraße bei dieser Kostenbelastung nicht sinnvoll ist.
Bei der Jahresversammlung des HaimAT gab es einen positiven Rückblick auf das Jahr 2022: Der Mitgliederstand blieb mit 14 stabil, der Seniorenexpress wird weiterhin gut angenommen und durch das zeitweise verfügbare zweite Fahrzeug hat sich die gefahrene Kilometerleistung auf 14.993 km fast verdoppelt. Der Anteil der Fahrten der Gemeinde liegt wie auch im Vorjahr bei ca. 58%. Auch der Finanzbericht ist positiv: Der Dacia Dokker ist jetzt abgeschrieben und das Jahr 2022 schloss mit einem leichten Defizit von 476 EUR; ohne Abschreibung ergäbe sich ein Plus von 1.314 EUR. Was im Jahr 2022 nicht gelungen ist im Bereich des Wohnbaugebietes Am Zehentweg das Interesse an einem Carsharing-Fahrzeug in aktive Teilnahme und Nutzung zu wandeln. Damit konnte der Plan für ein zweites Fahrzeug mit Standort im Wohnbaugebiet nicht umgesetzt werden. Bei der Versammlung gab es auch Neuwahlen: Dagmar Schwaier, Josef Pittner und Peter Krieger wurden einstimmig für weitere 2 Jahre im Amt des Vereinsvorstandes bestätigt. Für 2023 ist geplant, den Daccia Dokker durch ein neues Fahrzeug zu ersetzen; damit soll das gute Preisniveau am Gebrauchtwagenmarkt genutzt werden.
Am 23.5.2023 hat die Bayer. Staatsforsten mit QAir Deutschland den Standortsicherungsvertrag zur Errichtung von bis zu 40 Windkraftanlagen im Gebiet des Staatsforstes im Landkreis Altötting abgeschlossen. Bei einem Treffen im Landratsamt am 11.6.2023 informierten die Verantwortlichen von QAir über den aktuellen Stand des Projektes. Im Bewerbungskonzept sind bis zu 40 Windkraftanlagen im Bereich der Gemeinden Altötting, Neuötting, Burgkirchen, Mehring, Marktl, Haiming und Burghausen geplant. Das derzeitige Konzept sieht Vestas-Windkraftanlagen vom Typ V 172 – 7.2 MW: Nabenhöhe 199 Meter, Rotordurchmesser 172 Meter, Gesamthöhe 285 Meter. Bei der technischen Ausstattung dieser WKA neuesten Typs ist die Windmenge lt. Windatlas für einen wirtschaftlichen Betrieb ausreichend. Die Windmessungen in den nächsten 12 Monaten entscheiden somit nicht über das Ob, sondern dienen zur Feinplanung der Standorte. Die Standorte sind waldschonend konzipiert: Vorrangig auf Freiflächen oder Kalamitätsflächen und entlang der bestehenden Forstwege. Nach jetziger Planung benötigt eine WKA 7.700 m² Fläche dauerhaft und 1.400 m² temporär. Die erzeugte Leistung der 40 WKA liegt bei 550 Mio kWh pro Jahr = Verbrauch von 150.000 durchschnittlichen Haushalten = 400.000 Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr. Der derzeit geschätzte Gesamtinvest beträgt 400 Mio EUR. QAir wird die Anlagen planen, betreiben, den Strom vermarkten und nach 30 Jahren die Anlagen rückbauen oder erneuern. Die gesamte Projektentwicklungsphase (Windmessungen, naturschutzfachliche Untersuchungen, technische Vorplanung) bis zum Abschluss des Pachtvertrages und Einleitung des Genehmigungsverfahrens erfolgt auf eigenes Risiko der QAir Deutschland und wird aus Eigenmitteln finanziert. Eine direkte oder indirekte Bürgerbeteiligung ist bis zu einer Quote von 49% denkbar; die Rechtsform der Betreibergesellschaft wird eine QAir-Tochter KG sein. Konkrete Beteiligungsformen werden in Gesprächen mit den Kommunen nach deren Vorstellungen entwickelt; dies erfolgt dann, wenn nach den vorbereitenden Untersuchungen die Phase der Genehmigung erreicht wird (Wechsel vom Standortsicherungsvertrag zum Pachtvertrag mit Staatsforsten). Nach dem vorläufigen Zeitplan werden 2023 und 2024 die Windmessungen und die umfangreichen naturschutzfachlichen Untersuchungen stattfinden und im Frühjahr 2025 soll das Genehmigungsverfahren starten. Die Errichtung der WKA ist für 2027 geplant.
Zum 1.6.2023 ist das neue Landesentwicklungsprogramm in Kraft getreten. Es ist die erste umfassende Fortschreibung seit 2013 und benennt auf 133 Seiten grundlegende Ziele und Maßnahmen für alle Lebensbereiche, so z.B. Wirtschaft, Verkehr, Wohnen, Siedlungswesen, Landwirtschaft, Energie, Klimaschutz, Bildung und Gesundheitsvorsorge. Eine noch kurz vor der abschließenden Beschlussfassung im Landtag eingebrachte Aufweichung des Gewässerschutzes wurde nicht aufgenommen und für das mehrfach postulierte Ziel des Flächensparens gibt es keine starren Vorgaben, z.B. eine Begrenzung auf 5 ha pro Tag. Für die Entwicklung unserer Gemeinde von besonderer Bedeutung sind die Regelungen zur Entwicklung von Siedlungs- und Gewerbegebieten. Denn aus den jetzt getroffenen Grundaussagen werden dann in der Fortschreibung des Regionalplanes konkretere Vorgaben. Bei strenger Auslegung und Umsetzung der jetzigen Festlegungen sehe ich die Entwicklung unserer Gemeinde im Baubereich sehr eingeschränkt. Im Abschnitt Raumstruktur (2) werden die zentralen Orte definiert; ein Grundzentrum soll ein umfassendes Angebot an zentralörtlichen Einrichtungen der Grundversorgung für die Einwohner ihres Nahbereichs vorhalten und dabei die zentralörtliche Versorgung für mindestens eine weitere Gemeinde vorhalten. Die Festlegung der Grundzentren erfolgt im Regionalplan. Wichtig ist die Vorrangstellung der zentralen Orte: „Bei der Sicherung, der Bereitstellung und dem Ausbau zentralörtlicher Einrichtungen ist Zentralen Orten der jeweiligen Stufe in der Regel der Vorzug einzuräumen.“ (2.1.4) Das Streben nach Konzentration wird auch deutlich aus der Begründung zu Zif. 2.1.5: „Im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung ist es erforderlich, dass die zentralörtlichen Einrichtungen, vor allem der Grundversorgung, gebündelt im Siedlungs- und Versorgungskern der Zentralen Orte angeboten werden.“ Zur Siedlungsentwicklung ist als Grundsatz formuliert: „Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen und bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wan-dels und seiner Folgen, den Mobilitätsanforderungen, der Schonung der natürlichen Ressourcen und der Stärkung der zusammenhängenden Landschaftsräume aus-gerichtet werden.“ (Zif. 3.1.1) Weiter heißt es: „In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung begründet nicht zur Verfügung stehen.“ (Zif. 3.2) Auch diese Anforderung wird damit begründet, dass dadurch Infrastruktur besser genutzt werden kann und insbesondere aus Gründen der Reduzierung des Verkehrs so die Nähe zu Einrichtungen des ÖPNV erreicht werden kann. Von großer Bedeutung für die künftige Siedlungsentwicklung ist Gebot der Vermeidung von Zersiedelung („Eine Zersiedelung der Landschaft ist insbesondere gekennzeichnet durch Streubebauung. Diese unerwünschte Entwicklung schränkt die Funktionsfähigkeit der Freiräume ein und bildet Ansatzpunkte für eine weitere Besiedelung im Außenbereich.“)  und das Anbindegebot (Zif. 3.3). Dieses Anbindegebot - „Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen“ – gilt auch für Gewerbegebiete. Damit wird der Konflikt zwischen sensibler Wohnbebauung und störender Gewerbeansiedlung wiederum nicht aufgelöst. Die Konkretisierung dieser Ziel- und Grundaussagen erfolgt dann in der Fortschreibung des Regionalplanes – dazu gab es ja bereits einen ersten Entwurf, der heftige Kritik nach sich zog. Es muss deswegen aufmerksam verfolgt werden, wie jetzt dann die Neufassung der Fortschreibung ausfällt.
Zum Thema Kindergarten: Mit Schreiben vom 13.6.2023 haben wir der zuständigen Fachabteilung bei der Regierung von Oberbayern die gesamten maßgeblichen Finanzdaten der Gemeinde übermittelt um abzufragen, in welcher Höhe wir derzeit einen Zuschuss für einen Kindergartenneubau erhalten würden. Sobald eine Rückantwort vorliegt, kann auf der Grundlage aller Daten und Fakten eine Grundsatzentscheidung getroffen werden.
Am 15.6.2023 gab es ein Planungs- und Abstimmungsgespräch mit den jetzt sechs Mittagsbetreuerinnen für das Angebot der verlängerten Mittagsbetreuung im kommenden Schuljahr. Dabei wurde auch das von der Schulleitung erarbeitete pädagogische Konzept für die Mittagsbetreuung besprochen sowie die Organisation des Mittagessens. Eine weitere Fachkraft für die Mittagsbetreuung kann die Aufgabe leider nicht übernehmen, deswegen ist die Abdeckung der Stunden von Montag bis Freitag nicht ganz einfach. Da für die verlängerte Mittagsbetreuung am Freitag nur zwei Anmeldungen vorlagen, kann aus ökonomischen und personellen Gründen am Freitag die Mittagsbetreuung nur bis 14.00 Uhr angeboten werden. Sollte sich im Verlauf des Schuljahres herausstellen, dass wegen der Zahl der Kinder oder wegen der Qualität des Angebotes weitere Mitarbeiterstunden notwendig sind, werden wir die Stelle erneut ausschreiben. Für die Mittagsbetreuung sind jetzt 38 Kinder und für die verlängerte Mittagsbetreuung 10 Kinder angemeldet.
Mit Bescheid vom 15.6.2023 wurde uns die Straßenausbaupauschale für 2023 zugewiesen. Sie beträgt 50.327 EUR. Die Berechnung erfolgt jetzt nur noch nach der Siedlungsfläche und da ist der prozentuale Anteil der Gemeinde leicht auf 0,043777% gesunken. Der zugewiesene Betrag ist auch leicht gesunken, da die Verteilungsmasse von insgesamt 115 Mio EUR geringer war als im Vorjahr.
Im Bauausschuss wurde die darüber beraten, ob es sinnvoll ist, für die Gemeinde Haiming eine Baumschutzverordnung zu erlassen. Ursache dafür, sich mit dem Thema zu befassen, war eine entsprechende Anregung in der Bürgerversammlung. Tatsächlich kommt es immer wieder vor, dass Bäume gefällt werden und dabei auch solche Bäume aus dem Ortsbild verschwinden, die prägend oder wertvoll sind. Rechtsgrundlage für eine Baumschutzverordnung ist § 29 Abs.1 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz iVm Art. 51 Abs.1 Nr. 5a Bayer. Naturschutzgesetz: Danach können Gemeinden zum Schutz von Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile eine Baumschutzverordnungen erlassen. Ziel ist es, solche Bäume zu schützen, die für eine Durchgrünung des bebauten Ortsbereiches wichtig sind und positive Wirkungen für das Ortsbild und das Wohnklima haben und einen Beitrag leisten zur Minderung des Lärms und zur Reinhaltung der Luft. Wesentlicher Inhalt einer Baumschutzverordnung ist die genaue Definition des örtlichen Geltungsbereiches (durch Kartenausschnitte) und Festlegung der Größe geschützter Bäume und Sträucher. Dies erfolgt meist durch Angabe von Höhe und Stammumfang, z.B. 1 Meter hoch und 80 cm Stammumfang. In der Baumschutzverordnung werden auch festgelegt die Pflicht zur Ersatzpflanzung und die Regelungen für Antragstellung, Genehmigung und Befreiungen. Weiter sind zu regeln die Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Gefahren und die Pflicht zu Ausgleichszahlungen, wenn Ersatzpflanzung nicht möglich ist. Damit erfordert eine Baumschutzverordnung einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand bei Kontrolle, Antragsprüfung, Genehmigung und Konsequenzen bei Nichtbeachtung. Der Bauausschuss hat sich deswegen einhellig gegen den Erlass einer Baumschutzverordnung für den Bereich der Gemeinde Haiming ausgesprochen.
Vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde jetzt der Zwischenbericht zur Human-Biomonitoring-Folgeuntersuchung zur Belastung der Bevölkerung im Landkreis Altötting mit PFOA veröffentlicht. Nach den Erstuntersuchungen im Jahr 2018 wurde im Jahr 2022 ein großer Teil der damals untersuchten Frauen und Männer erneut auf PFOA-Gehalt im Blut untersucht. Im Wesentlichen hat sich dabei bestätigt, dass nach einer Halbwertzeit von vier Jahren im Durchschnitt ein Rückgang des PFOA-Gehalts um rund 50% eintritt. Das Landesamt bewertet das damit, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Sanierung der Trinkwasserversorgung wirksam waren. Der prozentuale Rückgang bei den aus dem Bereich des Wasserzweckverbandes Inn-Salzach untersuchten Personen liegt mit 41,6% im Durchschnitt unter den Werten aus anderen Orten, wobei aber der Median-Wert von 8,88 μg/l erneut der niedrigste ist. Das Landesamt gibt als Erklärung dafür an: „Zu berücksichtigen ist dabei, dass bereits bei dem HBM im Jahr 2018 der Median für PFOA im Versorgungsgebiet der Inn-Salzach-Gruppe deutlich niedriger war als in den meisten anderen Versorgungsgebieten, so dass der bei der Untersuchung im Jahr 2022 erhaltene Median für PFOA weiterhin unter dem Durchschnitt aller Ver­sorgungsgebiete liegt. Zu der etwas geringeren Reduktion des Medians für PFOA im Versorgungsgebiet der Inn-Salzach-Gruppe könnte beigetragen haben, dass auch nach dem ersten HBM im Jahr 2018 im Trinkwasser des Zweckverbands Inn-Salzach zum Teil noch niedrige Gehalte von PFOA nachweisbar waren. Diese lagen jeweils weit unter den entsprechenden fachlichen Vorgaben. So wurde seit April 2020 ein Gehalt von 0,01 μg/l, d. h. ein Zehntel des derzeit noch gültigen Trinkwasserleitwertes des Umweltbundesamtes für PFOA, nicht mehr überschritten. Damit wurde auch jeweils bereits der Grenzwert für die Summe der vier EFSA­PFAS (PFAS-4: PFOA, PFOS, PFNA, PFHxS) von 0,02 μg/l eingehalten, der mit der Verabschiedung der neuen Trinkwasserverordnung erst Mitte 2023 eingeführt und ab 12. Januar 2028 Gültigkeit erlangen werden wird.“ Der Bericht wird auf der Homepage veröffentlicht und ist den Gemeinderäten bereits zugegangen.

Bericht aus dem KommU
Projektabschluss „Neue Zufahrt Au 7 und 9“: Für das Projekt waren 100.000 € im Haushalt 2022 bereitgestellt. Die Schlussrechnung belief sich auf 85.442,19 € zuzüglich 7.069,39 € Planungskosten. Vier Anlieger leisten einen Eigenbeitrag zu der Baumaßnahme.
Das Projekt „Daxenthal 15 bis 34 Deckenbau“ wurde ebenfalls abgeschlossen. Die Kostenschätzung belief sich auf 300.000 € und wurde im Haushalt 2021 eingeplant. Die Schlussrechnung betrug 157.689,20 €. Die wesentliche Unterschreitung begründet sich damit, dass die Ortsdurchfahrt Daxenthal zwar finanziell eingeplant war (131.700 €), aber nicht ausgeführt wurde, weil die Entwässerungssituation erst noch geprüft werden muss. Ohne diesen Maßnahmenteil lag die Kostenschätzung von 168.300 € knapp am Schlussrechnungsergebnis.

Bebauungsplan Haiming-West II
Westlich angrenzend an den Zehentweg und im Anschluss an das Neubaugebiet hat die Gemeinde eine Fläche von 3.200 m² erworben um darauf in Zusammenarbeit mit der Kreiswohnbau Altötting ein Gebäude mit Mietwohnungen unterschiedlicher Größe zu errichten. Die baurechtliche Voraussetzung dafür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Bereits in der Sitzung vom 12.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB gefasst, jetzt hatte sich der Gemeinderat mit den einzelnen Festsetzungen für diese Baufläche zu befassen. Die zeitliche Verzögerung liegt darin begründet, dass zunächst die Entwurfsplanung für das Gebäude erstellt wurde und darauf bezogen die Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen. Die Regelungen sind aber dennoch so offen getroffen, dass auch andere Bebauungsmöglichkeiten eröffnet werden. In dem allgemeinen Wohngebiet sind Einzelhäuser mit mindestens 6, aber max. 15 Wohneinheiten vorgesehen und die Grundflächenzahl ist auf 0,4 begrenzt. Zur Anpassung an die angrenzende Bebauung ist die zulässige Wandhöhe auf 6,20 Meter begrenzt und die Firsthöhe darf 7,50 Meter nicht überschreiten. Bei den Dachformen sind Satteldach, Walmdach und versetztes Pultdach möglich. Weiter gibt es Festsetzungen zur Grünordnung, insbesondere zur Eingrünung Richtung Osten und einer ökologischen Gestaltung der Freiflächen und zu den Zaunarten (keine blickdichten Zäune, Maschendrahtzäune nicht an den Straßenseiten) und zur Zaunhöhe (1,20 Meter). Pro Wohneinheit sind 2 Stellplätze erforderlich. Der Gemeinderat fasste den Billigungs- und Auslegungsbeschluss einstimmig und beauftragte die Verwaltung, im Rahmen der Auslegung die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Interkommunale Zusammenarbeit Gigabitverfahren
Eine bisher einmalige Entscheidung im Zusammenhang mit Glasfaserförderverfahren hatte der Gemeinderat zu treffen: Die Übertragung von Fördermitteln auf eine andere Kommune. Im derzeit laufenden Bayerischen Gigabitprogramm, das wir in interkommunaler Zusammenarbeit mit Marktl und Stammham nutzen, sind unsere möglichen Fördermittel nicht ausgeschöpft. Denn die Wirtschaftlichkeitslücke bei den 33 Anschlüssen in unserem Gemeindegebiet ist mit 355.850 EUR so gering, dass der Gemeindeanteil von 10%, das sind ca. 35.000 EUR, auf jeden Fall zu tragen ist. Deswegen spielt die Zusatzförderung von 1.000 EUR je Anschluss bei interkommunaler Zusammenarbeit keine Rolle. In Stammham ist die Situation aber umgekehrt: hier ist der Gemeindeanteil erheblich gestiegen, da eine Reihe von Anschlüssen nicht als weiße Flecken, sondern nur als graue Flecken anerkannt wurden und deswegen die staatliche Förderung erheblich geringer ausfällt. Die Breitbandberatung Bayern hat deswegen in Gesprächen mit der Regierung erreicht, dass die freien Fördermittel der Gemeinde Haiming auf die Gemeinde Stammham übertragen werden können und sich dadurch deren Gemeindeanteil verringert. In der Summe sind das 33.000 EUR. Für Haiming hat das keine negativen Auswirkungen, Stammham hilft es. Der Gemeinderat stimmte diesem Verfahren zu.

Carsharing – Ersatzfahrzeug
Von Beginn an nutzt der Haiminger-Autoteiler eV den Daccia Dokker als Carsharing-Fahrzeug. Es wird eingesetzt für die gebuchten Fahrten der privaten Mitglieder des Vereins und der Gemeinde und für die Fahrten als Seniorenexpress. Das Fahrzeug ist buchhalterisch abgeschrieben und würde derzeit auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen guten Preis erzielen. deswegen hat die Mitgliederversammlung beschlossen, als Ersatzfahrzeug einen Daccia Jogger als Neufahrzeug anzuschaffen. Der Kaufpreis liegt bei rund 20.000 EUR und kann nicht in vollem Umfang aus den liquiden Mitteln des Vereins finanziert werden. Deswegen wurde an die Gemeinde Haiming der Antrag auf Finanzierungshilfe gestellt: 7.000 EUR als zinsloser Vorschuss würden die Anschaffung des viertürigen Fahrzeuges mit großem Kofferraum ermöglichen. Die Rückzahlung würde unter Anrechnung der Stundenentgelte für die Fahrzeugnutzung erfolgen. Der Gemeinderat hat dem Antrag auf zinslosen Vorschuss stattgegeben.

Wolfgang Beier