Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 22.01.2026

Januar 2026

Bericht des Bürgermeisters
Am 12. und 13. Dezember war der CSU-Parteitag in München. Es gibt nur wenige Gelegenheiten, so leicht an Politiker heranzukommen, mit Ihnen zu sprechen. Ich hatte ein Gespräch mit Frau Staatsministerin Kaniber und sie hat mich wegen der Bannwaldthematik / Umspannwerk an ihren Mitarbeiter verwiesen. Den habe ich angeschrieben und am Anfang Februar findet eine Videokonferenz mit ihm statt. Auch mit anderen Landes- und Bundesabgeordneten, Ministern konnte ich sprechen. Außerdem war ich an den Ständen der Fa. TenneT, der Vertreter der Chemischen Industrie, die ebenfalls anwesend waren.

Am 15.12.2025 wurde die finale Fassung der sonderartenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zum Antrag auf Verlängerung der Gehobenen Wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage vorgelegt und an das Landratsamt Altötting weitergereicht. Die Untersuchung ist erwartungsgemäß zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Vermeidungsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) nötig sind, keine Ausgleichsmaßnahmen nötig sind, im Plangebiet nicht mit dem Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten zu rechnen ist, die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang für alle planungsrelevanten Arten sowie europäischen Vogelarten weiterhin erfüllt ist und somit das geplante Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. Es bestehen also keine artenschutzrechtlichen Bedenken, Verbotstatbestände werden nicht erfüllt und erhebliche Beeinträchtigung können ausgeschlossen werden. Die nächsten Schritte im Wasserrechtsverfahren leitet das Landratsamt Altötting ein.

Für den Anbau des Aufzugs haben wir parallel zur Bodenprüfung auch auf PFAs-Belastungen testen lassen. Es wurde nur eine geringe Belastung mit PFOA festgestellt, genau in Höhe der Bestimmungsgrenze.
Gleichzeitig haben wir drei Stellen im Garten des Kindergartens auf PFAS-Belastung prüfen lassen. Es ergaben sich Messergebnisse zwischen 1,1 Nanogramm pro Liter und 0,8 Nanogramm pro Liter (neuer Standort Ameisengruppe). Diese Werte dürften unter den künftigen Regelwerten liegen.
Beim Schulgarten wurde ein Wert von 2,6 Nanogramm pro Liter festgestellt, so dass wir uns hier mit dem Landratsamt abstimmen und ggf. einen Bodenaustausch vornehmen.

Das Bayernwerk hat die Auswertung der Ladevorgänge für die Ladesäule vor dem Rathaus geschickt. Im Schnitt waren es im 2. Hj. 2025 pro Monat sieben Ladevorgänge und insgesamt 972,78 kW/h (im Jahr 2025 insgesamt 1.248,30 kW/h). Für das Management der Ladesäule hat die Gemeinde Haiming 829,43 € bezahlt, das heißt, dass für jede geladene Kilowattstunden 0,66 € für das Management der Ladesäule von der Gemeinde zu zahlen waren.

Bauvorhaben: Umbau und Nutzungsänderung eines Einfamilienhaues in ein Zweifamilienhaus, Bauort: Aumühle 1, 84533 Haiming, Gemarkung Haiming, Flur-Nr. 71, 697. Die Genehmigungsfiktion tritt am 22.02.2026 ein; die nächste Gemeinderatssitzung ist auf den 26.02.2026 terminiert. Dem Bauvorhaben steht nichts entgegen, die Grundzüge der Planung werden nicht maßgeblich berührt.

Am 17. Dezember war ich beim Kassenzweckverband in Grabenstätt. Dieser Zusammenschluss von Kommunen aus mehreren Landkreisen verwaltet Zuschüsse zum Gewässerunterhalt, unterstützt bei der Randverbauung usw. Wir können hier unseren Aufwand für die Bachräumaktion einreichen und bekommen hier ggf. eine Erstattung.

Ebenfalls am 17.12. war Sitzung des Kindergartenausschusses. Es wurde unter anderem der Haushalt 2026 behandelt. Ein paar Zahlen: Im Januar 2026 sind beschäftigt:
11 Erzieherinnen, 6 Kinderpflegerinnen, 2 Auszubildende, 1 Hausmeister, 1 Reinigungskraft, 1 Verwaltungskraft (Trägervertretung).
Kinder: ab Januar besuchen 108 Kinder die Kita, seit April sind es insgesamt 103 Kinder. Davon:

  • 18 Spatzen (täglich 18 Uhr) (Plätze frei)
  • 65 + davon 2 Integrativkinder in der KITA (Plätze frei)
  • 25 Kinder sind in der Ameisengruppe, davon 1 Integrativkind

Wir haben in diesem Sommer 36 Schulanfänger, 6 davon sind Korridorkinder, davon 1 sicher bleibt. Gastkinder haben wir 2 aus Burghausen und 2 aus Marktl. Wir haben 6 Migrationskinder.

Zum Haushalt wurden geplante Investitionen besprochen. Das Defizit 2026 wird mit 94.165,51 kalkuliert, wovon die Gemeinde 70 % zu tragen hätte.

Am 18.12. wurde Rudi Bauer, der Hausmeister der Grundschule, zum Jahresende hin in den Ruhestand verabschiedet. Aktuell wird die Aufgabe vom Bauhof betreut.
Zum 1. Januar hat Carina Dirschedl aus Mühldorf die Stelle im Bauamt angetreten. DA sie vorher im Bauamt Unterneukirchen tätig war hat sie entsprechend gute Vorkenntnisse. Sie ist schon jetzt eine große Unterstützung.

Auf der Gemeinderatsklausur haben wir einen möglichen neuen Standort für den Bauhof und die Regelungen des Bau-Turbos besprochen.

Beim Gespräch mit den Vereinsvorständen haben wir uns gegenseitig über aktuelle Themen informiert. Auf das Kaufsponsoring für Einkäufe im Dorfladenhabe ich nochmals hingewiesen. Auch auf den Sofortrabatt für Einkäufe zu Vereinszwecken. Viele Termine sind im Jahresreisgen fest etabliert. Besonders ist heuer das 40jährige Gründungsfest des APSC Holzhausen und das 25+2jährige Bestehen der Böllergruppe. Sie feiern das am 11. Juli mit den Ortsvereinen am Sportplatz Niedergottsau. Außerdem feiert der Kulturverein Feinherb e.V. sein Jubiläum. Dies aber mit laufenden Veranstaltungen das ganze Jahr über.

Es soll heuer wieder ein Ferienprogramm geben. Steffi Sewald und Chrissi Kettner haben das federführend übernommen. Vereine, die was beitragen möchten, dürfen sich gerne bei Steffi oder bei der Gemeinde melden.

Der Wahlausschuss zur Kommunalwahl hat am 20. Januar getagt. Es wurden drei Listen zur Gemeinderatswahl am 8. März für Haiming zugelassen. Die Liste der CSU /AWG, die Niedergerner Liste und die Liste der BürgerIntressengemeinschaft BIG. Das Ergebnis wurde von uns veröffentlicht. Auf den Wahlveranstaltungen stellen sich die Listen in den kommenden Wochen vor. Briefwahl wird kurz nach Fasching möglich sein, Wahl ist am 8. März.

Im Sonderamtsblatt des Wahlkreises wurden auch die Wahlvorschläge zur Wahl des Landrats und zur Wahl des Kreistags veröffentlicht.

Das jährliche Gespräch der SPD Haming mit dem Burghauser Bürgermeister hat stattgefunden, am 20. Januar. BGM Florian Schneider hat die gute Kommunikation zwischen den beiden Kommunen betont. In naher Zukunft wird wieder ein Austausch zwischen den Bürgermeistern stattfinden.

Ab dem 02.02. wird die 16. Teilfortschreibung des Regionalplans nochmals ausgelegt. Dazu können wir wieder Stellung nehmen. Es ist mit einer Änderung im Daxenthaler Forst zu rechnen, dass nämlich das Windvorbehaltsgebiet, das in der vorangegangenen 17. Fortschreibung schon eingezeichnet war, wieder aufgenommen wurde. Die Größe ist kritisch zu prüfen.

Bericht über die finanzielle Lage: (regelmäßig)
Die finanzielle Lage ist stabil, aber unbefriedigend.

Wir haben die Mitteilung zur Beteiligung der Gemeinde an Einkommenssteuer und Umsatzsteuer für das 4. Quartal 2025 erhalten.

  • Umsatzsteuer knapp 65.000 EUR, das ist ein Plus von 7.500 EUR.
  • Einkommenssteuer 632.000 EUR, das sind fast 13.000 EUR weniger.
  • Einkommenssteuerersatz ist minimal gestiegen auf knapp 46.000 EUR.

Bericht aus dem KommU:
Nächste Woche sollen die Unterlagen für die Ausschreibung des Aufzugs erstellt werden.

Bericht aus dem Arbeitskreis Energie
Am 09.12.2026 fand ein Abstimmungsgespräch mit MdB Stephan Mayer bzgl. der Platzierung des Umspannwerkes statt. Hr. Mayer organisiert einen runden Tisch in Form einer Videokonferenz, in der der Standort westlich der B20 nochmals erörtert werden soll. Ziel dieser Abstimmung soll eine ganzheitliche Darstellung von Umspannwerk, Anbindung eines G&D Kraftwerk, 380kV Trassen sowie 110kV Trassen der verschiedenen Projektplanern sein.

Am 29.01.2026 findet das Kick off Meeting für das Projekt Wärmeplanung statt.

Zum Jahreswechsel wurden die Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren des Windparks eingereicht. Der AK hat sich mit den Genehmigungsunterlagen zum Windpark auseinandergesetzt und folgende Punkte besprochen:

Die Vollständigkeitsprüfung mit Stellungnahme wurde durch den Bürgermeister erledigt (Termin 22.01.2026).

Die Stellungnahme zum Standort / Genehmigungsverfahren:
Kollision von HAI 19 und HAI 21mit dem geplanten UW – Standort. An dieser Stelle wird angeregt, dass Qair und Tennet eine Einigung treffen sollen, da sie Standorte der WEA´s das Ansiedeln eines Umspannwerkes blockieren würde.

Schall / Schatten:
Die Auswirkungen der Schallemissionen in Bezug auf den Grundlärm, ausgehend von Wärmepumpen, konnte nicht abschließend geklärt werden.
In die Stellungnahme soll der Hinweis auf eine Abschaltautomatik aufgenommen werden.

Brandschutz:
Im Gutachten wird, neben den baurechtlichen Anforderungen, vermerkt, dass auf die örtlichen Feuerwehren lediglich Sicherungs- und Absperraufgaben, jedoch keinerlei Brandbekämpfungs- und Löschaufgaben zukommen werden. Weiter wird ausgeführt, dass die Eindämmung der Brandausbreitung sowie die Bereitstellung von Löschwasser Aufgabe der Kommune ist. Weiteführende Infos sind noch mit LRA abstimmen.

Rückbauverpflichtung:
An dieser Stelle wird empfohlen, die Kranflächen in die Rückbauverpflichtungen sowie eine Indexklausel zur Berücksichtigung der Kostensteigerungen mitaufzunehmen.

PFOA:
In den Genehmigungsunterlagen wird eine Lagerung des Aushubs (PFOA belasteten Material) rund um die WEA beschrieben. Zusätzlich soll das Material mit Kunststofffolien abgedeckt werden, was einer Deponierung gleichkommt. Der AK ist der Ansicht, die Anforderungen an die Handhabung mit PFOA belasteten Boden nicht über die behördlichen Anforderungen zu erweitern, um eine Ansiedelung eines UW im Bannwald nicht zu gefährden.

Die ungeklärten Sachverhalte werden geklärt in der AK-Sitzung am 02.02.2026 besprochen und zum Abgabetermin finalisiert.

Entscheidung über die Weiterführung der Mittagsbetreuung oder Offene Ganztagsschule
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird schrittweise ein Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. In der Sitzung des Gemeinderates am 13.11.2025 stellte Maximilian Gschwendtner die Unterschiede zwischen Mittagsbetreuung und Offene Ganztagsschule (OGTS) dar. Als möglicher Träger für die Mittagsbetreuung oder OGTS hat ausschließlich das BRK Interesse bekundet.

Im Gemeinderat werden die Kosten gegenübergestellt, die für die Gemeinde Haiming sowohl bei eigener Trägerschaft als auch bei einer Übertragung an das BRK entstehen. Die Berechnung basiert auf fiktiven Werten des Schuljahres 2025/2026. Für die OGTS wurden den aktuellen Buchungszeiten entsprechend vier Kurz- und eine Langgruppe angesetzt.
Bei der OGTS wird für die Förderung eine Leistungsbeschreibung von der Gemeinde oder vom Träger gefordert, welche aussagt, wie hoch die reinen Betreuungskosten sind. Hierunter fallen ausschließlich die Zeiten „am Kind“, nicht aber die Vorbereitungs-, Nachbereitungs- und Verwaltungszeiten. Die maximale Förderung beträgt derzeit bei einer Langgruppe und vier Kurzgruppen insgesamt 101.699 € und deckt nur die Betreuungskosten.
In der Berechnung wurde angenommen, dass 90 % der Personalkosten die reinen Betreuungskosten sind (77.850 €). Für die Gemeinde fällt ein kommunaler Mitfinanzierungsanteil zur Mitfinanzierung der Betreuungskosten in Höhe von derzeit 8.068 € pro Gruppe an (bei fünf Gruppen insgesamt 40.340 €) an. Wenn die Gemeinde die OGTS selbst betreibt, wird dieser Anteil mit der Förderung verrechnet. Bei einem freien Träger (z.B. BRK) erhält dieser zusätzlich zum Förderbetrag den Mitfinanzierungsanteil.
Die Gemeinde Haiming bleibt auch bei einem Trägerwechsel Sachaufwandsträger und ist weiterhin für Materialkosten (z. B. Bastelmaterial), Reinigung und Heizung zuständig.
Bei der OGTS hat die Gemeinde auch für die Schülerbeförderung zu sorgen, um 14.00 und um 16.00 Uhr. Es wurden Angebote eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 46.000 EUR pro Jahr.
Insgesamt überwiegen die Vorteile eines Trägerwechsels deutlich. Ein freier Träger wie das BRK kann die Ganztagsbetreuung wesentlich effizienter, professioneller und langfristig stabiler organisieren als die Gemeinde selbst. Dies zeigt sich insbesondere bei der Personalgewinnung, der Personalvertretung im Krankheits- und Urlaubsfall sowie bei der Einhaltung pädagogischer und organisatorischer Standards, die in den kommenden Jahren weiter steigen werden. Gerade im Hinblick auf den ab 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist eine zuverlässige und dauerhaft abgesicherte Betreuungsstruktur unerlässlich.
Während bei der OGTS durch den kommunalen Mitfinanzierungsanteil höhere Gesamtkosten entstehen können, relativiert sich dieser Effekt erheblich, wenn man die Personalkosten und den Verwaltungsaufwand berücksichtigt, die bei einem Trägerwechsel entfallen. Besonders im Fall der Mittagsbetreuung ergeben sich für die Gemeinde durch den Wegfall der Personalbetreuung, Personalabrechnung, Personalsuche und der aufwendigen Einarbeitung in rechtliche Grundlagen deutliche Einsparungen und eine spürbare Verwaltungsentlastung. Dies führt zu einer nachhaltig besseren Ressourcenverteilung innerhalb der Gemeindeverwaltung.
In der Gesamtbetrachtung ist der Trägerwechsel damit vor allem organisatorisch und qualitativ die deutlich bessere und langfristig stabilere Lösung für die Gemeinde Haiming.
Die Elternbeiträge legt auch zukünftig der Gemeinderat fest. Sie mindern das Defizit, das auch von der Gemeinde ggü. dem Träger auszugleichen wäre.
Das Defizit bemisst sich insbesondere aus dem Delta zwischen Elternbeiträgen, staatlichen Zuwendungen und Personalkosten. Wenig Kinder und viel Personal bedeutet also ein hohes Defizit. Die Verwaltungskosten für das BRK sind fixiert. Auch sonst hat das BRK keinen unbekannten Parameter, um ein Defizit hoch zu treiben.
Bei der OGTS fallen keine Elternbeiträge an.
Eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung im Sinne von richtig und vollständig wird nur in der gebundenen Ganztagsbetreuung in Aussicht gestellt. Verlässlich bedeutet bei der Mibe, dass eine Hausaufgabenbetreuung angeboten wird. Ob diese richtig und vollständig sind, kann nur eine Lehrkraft beurteilen.
Ebenso sind in der gebundenen Ganztagsbetreuung unterrichtsbezogene Förderangebote und freizeitpädagogische Angebote vorgesehen. Das Betreuungsprogramm der Mibe ist bereits sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtet, aber auf der Ebene von Spielen, Bewegen, Basteln usw. Das BRK plant hier nichts Spezielles.
Die Ferienbetreuung bleibt Gemeindesache. Es gibt hierzu noch wenig Informationen. Die Ferienbetreuung soll gemeindeübergreifend erfolgen (interkommunale Kooperation). Der Landkreis plant hierzu nichts. Das Angebot wird sich stufenweise entwickeln. Der Bedarf ist beim Träger der Jugendhilfe anzumelden (Landratsamt), der diesen an die Gemeinden weitergibt. Bisher steht nur fest, dass es 20 Schließtage gibt. Die Kosten der Ferienbetreuung werden zu 100 Prozent von den Eltern getragen. Einen Schülerbeförderungsanspruch gibt es in der Ferienbetreuung nicht.

Nach der Besprechung der von den Gemeinderäten vorab eingereichten Fragen fasst der Gemeinderat die Beschlüsse:
Die Gemeinde Haiming wählt ab dem Schuljahr 2026/2027 als Form der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter die verlängerte Mittagsbetreuung.
Der erste Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, mit dem BRK eine Trägervereinbarung zur Verwaltung der Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 abzuschließen.

Bauvorhaben: Überdachung eines bestehenden Fahrsilos als Maschinenunterstand, Bauort: Haid 15, 84533 Haiming, Gemarkung Piesing, Flur-Nr. 2022
Es wird die Überdachung eines bestehenden Fahrsilos als Maschinenunterstand beantragt. Die Maschinenhalle steht bereits seit 30 Jahren und soll nun überdacht werden. Das bestehende Fahrsilo gibt somit den Grundriss für die Überdachung vor. Der Bauherr hat einen Antrag auf isolierte Befreiung der Abstandsflächen gestellt. Der Flächennutzungsplan weist ein landwirtschaftliches Gebiet aus, somit befindet sich das Bauvorhaben im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Das das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, somit privilegiert ist, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienhauses (4 WE), Bauort: Am Kirchfeld 45, 84533 Haiming, Gemarkung Haiming, Flur-Nr. 394/15
Es wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten beantragt. Zwei Wohneinheiten sollen sich im Erdgeschoss befinden und zwei im ersten Obergeschoss, die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück entsprechend nachgewiesen (Garage und Carport).  Das Dach des Mehrfamilienhauses (12,99 m x 15,99 m) soll eine Dachneigung von 30 ° aufweisen, als Dachform wird ein Satteldach beantragt, die Dacheindeckung (Ziegel) soll naturrot oder anthrazitfarben sein.
Das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Vorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2025 einstimmig erteilt.
Vom Landratsamt wurde die Gemeinde Haiming erneut um Zustimmung gem. § 36a BauGB gebeten, ohne diese Zustimmung ist eine Genehmigung ohne Bebauungsplanänderung nicht möglich.

Exkurs zum „Bau-Turbo:
§ 31 Abs. 3 BauGB (Ausnahmen und Befreiungen): Mit Zustimmung der Gemeinde kann im Einzelfall…von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Befreiung nach Satz 1 ist mit öffentlichen Belangen insbesondere dann nicht vereinbar, wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prüfung voraussichtlich zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen hat.
§ 246e Abs. 2 BauGB (Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau) regelt die Zustimmung der Gemeinde zum "Bau-Turbo", einer Sonderregelung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, indem § 36a BauGB (Zustimmung bei Abweichungen) entsprechend angewendet wird, was der Gemeinde ein erweitertes, nicht ersetzbares Zustimmungsrecht (§ 36a BauGB) einräumt, um bei Wohnbauvorhaben von Regelungen des Baugesetzbuchs abzuweichen, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und keine erheblichen Umwelt- oder Nachbarschaftsbelastungen zu erwarten sind.
§ 36a BauGB regelt die Zustimmung der Gemeinde zu bestimmten Vorhaben, die von der üblichen Baugenehmigung abweichen, wie z. B. bei Vorhaben innerhalb oder an den Rändern von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, die den Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht widersprechen, aber ansonsten nur mit (fingiertem) Einvernehmen zulässig wären (z. B. § 34 Abs. 2 BauGB). Die Gemeinde erteilt die Zustimmung, wenn das Vorhaben mit ihren städtebaulichen Vorstellungen vereinbar ist und kann diese an Auflagen knüpfen (z.B. Sozialwohnungen, Infrastrukturbeiträge), wobei eine Fiktionswirkung eintritt, wenn die Gemeinde nicht innerhalb einer bestimmten Frist reagiert, die Zustimmung aber nicht ersetzt werden kann wie das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Die gemeindliche Zustimmung gem. § 36a BauGB wird erteilt.

Bauvorhaben: Errichtung eines Mehrfamilienhauses (7 WE), Bauort: Marktler Straße, 84533 Haiming, Gemarkung Haiming, Flur-Nr. 7, 7/3
Es wird die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten beantragt. Drei Wohneinheiten sollen sich im Erdgeschoss befinden und vier im ersten Obergeschoss, die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück entsprechend nachgewiesen.
Das Dach des Mehrfamilienhauses (23,99 m x 13,99 m) soll eine Dachneigung von 25 ° aufweisen, als Dachform wird ein Satteldach beantragt.
Auch für dieses Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen bereits in der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2025 einstimmig erteilt. Vom Landratsamt wurde die Gemeinde Haiming auch in diesem Fall um Zustimmung gem. § 36a BauGB gebeten, ohne diese Zustimmung ist eine Genehmigung ohne Bebauungsplanänderung nicht möglich.
Die gemeindliche Zustimmung gem. § 36a BauGB wird erteilt.

Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude als Ersatzbau sowie Teilabbruch des bestehenden Betriebsleiterwohnhauses, Bauort: Stockach 1, 84533 Haiming, Gemarkung Piesing, Flur-Nr. 2543
Das Bauvorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2025 behandelt und einstimmig positiv bewertet. Das Landratsamt Altötting hat mit Schreiben vom 22.10.2025 das Bauvorhaben abgelehnt.
Das Baugrundstück ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Dort sind nach § 35 Abs. 1 BauGB grundsätzlich nur privilegierte Bauvorhaben zulässig; in diesem Fall liegt keine Privilegierung für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb vor. So widerspricht das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans und es lässt die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten. Möglich wäre ein Ersatzbau für ein ehem. landwirtschaftlich genutztes Gebäude oder ein bestehendes Wohnhaus. Der Bauherr hat einen entsprechenden Antrag nun gestellt, da u.a. das Gebäude aus dem Jahr 1934 stark renovierungsbedürftig ist und deswegen ein Neubau unumgänglich ist.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

Abstandsflächenübernahme im Rahmen eines Bauvorhabens: Anbau, Aufstockung und Umbau des bestehenden Wohnhauses zu einem Zweifamilienhaus, Bauort: Flurstraße 4, 84533 Haiming, Gemarkung Haiming, Flur-Nr. 59/5
Im Rahmen eines noch einzureichenden Bauantrags wird vorab eine Abstandsflächenübernahme der Gemeinde Haiming erbeten. Es handelt sich um das Grundstück Innstraße 3, Flur-Nr. 55.
Das Grundstück dient dem Bürgerhaus Unterer Wirt als Parkplatz. An der Grundstücksgrenze fällt das gemeindliche Grundstück leicht ab, ist begrünt und wird nicht zum Parken benutzt.
Durch die Abstandsflächenübernahme sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Gemeinde Haiming stimmt der beantragten Abstandsflächenübernahme zu.

Windpark Altötting – Stellungnahme
Die Firma Qair hat beim Landratsamt Altötting drei Neugenehmigungsanträge für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 27 Windenergieanlagen (WEA) eingereicht. Davon betreffen 11 Anlagen den Burghauser Forst (Antrag 01), 14 Anlagen den Altöttinger Forst (Antrag 02) und 2 Anlagen Burgkirchen (Antrag 03). Das Landratsamt Altötting hat die Gemeinde Haiming mit Schreiben vom 22.12.2025 zur Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Auf dem Gemeindegebiet Haiming sind 7 WEA geplant.
Alle Anträge werden in einem förmlichen Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, da für einen Windpark größer gleich 20 WEA nach Nr. 1.6.1 Anh. 1 der 4. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Hinsichtlich Sichtbarkeit, optisch bedrängende Wirkung wurden Kriterien entwickelt mit 1.200 m Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung, 1.000 m zu Einzelgebäuden (im Außenbereich) sowie 180 Grad maximale Windparkumfassung. Die Kriterien gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus (1.000 m zu Siedlungen).
Hinsichtlich Schallimmissionen kommt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Nacht-Immissionswerte nach TA Lärm eingehalten werden. Hierfür wird eine Großzahl der WEA zur Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) in ihrer Leistung begrenzt werden.
Hinsichtlich periodischer Schattenwurfimmissionen und Lichtimmissionen ist festzustellen, dass an 73 von 92 Immissionsorten die Richtwerte eingehalten werden. An den übrigen Immissionsorten kann es zu Überschreitungen kommen. Deshalb wird eine Abschaltautomatik installiert. Die Blinkfrequenz der Feuer untereinander wird synchronisiert und eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung realisiert.
Zum Eiswurf hat die Untersuchung ergeben, dass mit einem zertifizierten Eiserkennungssystem und Hinweisschildern ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Landschaftsbild entstehen erhebliche Beeinträchtigungen, die einer Kompensation bedürfen. Für die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft können erhebliche Beeinträchtigungen dagegen ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung eines multifunktionalen Ansatzes werden alle erheblichen Beeinträchtigungen kompensiert. Mit Umsetzung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen werden die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach BNatSchG erfüllt.
Hinsichtlich Boden, Baugrund und Flächeneingriff wurde ein Bodenmanagementkonzept entwickelt, das insbesondere die PFAS-Belastungen berücksichtigt. Dazu werden in der Planung minimalinvasive Vorgehensweisen festgelegt. Durch diese Vorgehensweisen wird das bewegte Erdreich um bis zu 60% reduziert. Das Ganze ist mit Landratsamt, Regierung von Oberbayern, Umweltministerium und WWA sowie einem spezialisierten Ingenieurbüro abgestimmt.
Zur Hydrogeologie erfolgte eine gutachterliche Bewertung. Im Rahmen dieser Bewertung wurden geeignete Maßnahmen zur Risikoreduzierung während der Bauphase definiert (Auffangwannen usw.). Außerdem ist ein Abstand von 199 m (Nabenhöhe) zu den Schutzzonen II vorzusehen. Für den Havariefall ist ein detaillierter Maßnahmenplan auszuarbeiten und den zuständigen Behörden zur Abstimmung vorzulegen.
Da Eingriffe in das Landschaftsbild durch die WEA weder vermeidbar noch kompensierbar sind, erfordern diese eine Ersatzzahlung gemäß § 15 Abs. 6 BNatSchG. Dafür gibt es eine Berechnungsformel. Die Gesamtsumme des Ersatzgeldes beträgt 1,7 Millionen Euro.
Die im Radius von 10 km befindlichen besonders landschaftsprägenden Denkmäler „Burg Burghausen“ und „Kath. Wallfahrtskirche St. Ägidius“ werden gemäß Gutachten weder übertönt, noch erdrückt oder verdrängt oder ihr Aussagewert missachtet.
Im Planungsgebiet gibt es Bodendenkmäler. Es wird vermutet, dass es noch weitere Bodendenkmäler im Planungsgebiet gibt. Deshalb wird eine denkmalschutzfachliche Begleitung des Vorhabens in einigen Teilabschnitten als sinnvoll erachtet.
Im Außenbereich gibt es gemäß § 35 Abs. 5 BauGB eine gesetzliche Vorgabe zum Rückbau. Die rückgebauten Flächen werden abschließend wieder aufgeforstet oder der natürlichen Sukzession überlassen.
Die Genehmigung wird nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) beantragt.
Die geplanten Standorte befinden sich in den ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie VRG 79, 80, 82, 83 und 85 sowie VBG 80, 81, 86 und 84 gemäß der 17. Teilfortschreibung der Regionalplanung Südostoberbayern. Das Vorhaben wird in Übereinstimmung mit den energiepolitischen Zielen und Vorgaben des Landes Bayern und des Bundes entwickelt. Nach WindBG wurde für Bayern ein Flächenbeitragswert von 1,1 % der Landesfläche bis zum 31.12.2027 und ein Flächenbeitragswert von 1,8 % der Landesfläche bis zum 31.12.2032 festgeschrieben.

Bezüglich der Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen (§ 7 der 9. BImSchV) ist bis spätestens 22.01.2026 Rückmeldung an das Landratsamt zu geben.
Es wurde festgestellt, dass der Antrag nicht vollständig ist. Deshalb wurde ein entsprechendes Schreiben an das Landratsamt verfasst. In dem Schreiben wird auf genannte, aber nicht mit vorgelegte Anlagen verwiesen, auf geänderte Anlagen, auf fehlende Mengenangaben im Gutachten zum Bodenmanagement. Der Gemeinderat genehmigt das Schreiben zu den fehlenden Unterlagen.

Fachliche Stellungnahme (§ 10 Abs. 5 BImSchG), die bedarfsweise Auflagenvorschläge enthalten soll, ist innerhalb eines Monats nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen, spätestens bis 23.02.2026 beim Sachgebiet 22 im Landratsamt Altötting abzugeben (§ 11 Satz 1 der 9. BImSchV).
Der Erste Bürgermeister hat dem AK Energie bereits Punkte für eine Stellungnahme vorgelegt. Es wurden weitere Punkte besprochen Diese werden bis zur nächsten Sitzung des AK Energie ausformuliert und ggf. nochmals ergänzt. Die Gemeinde Haiming sieht ihre Forderungen hinsichtlich Anzahl der Anlagen, Standorte (Abstand über das Gesetz hinaus), Betriebsweise (Abschaltmechanismen, Immissionen usw.) als erfüllt an.  Der Umgang mit dem Boden liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes Altötting. Planungsrechtlich liegen die WEA im Vorranggebiet Nr. 80 für Windenergieanlagen (Regionalplan). Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, zu fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme in Abstimmung mit dem AK Energie.

Errichtung eines neuen kommunalen Bauhofs – Beratung und Beschlussfassung über die Aufgabe der bisherigen Planung
Der Gemeinderat hat in seiner Klausursitzung am 12.01.2026 darüber diskutiert, ob die Planungen für den neuen kommunalen Bauhof auf dem Deponiegelände zum Ziel führen. Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine sinnvolle Eingabeplanung nicht erreicht werden kann. Insbesondere scheitert die Planung am Abfallrecht für die Deponie. Ohne einen Eingriff in das Deponat kann das Bauwerk nicht ordnungsgemäß platziert werden.
Die Bauschuttdeponie ist stillgelegt und befindet sich in der Nachsorge (Bescheid des Landratsamtes vom 09.05.2011 – Entlassung in die Nachsorge). Andere Nutzungen des Deponiegeländes sind in geringem Umfang möglich. Dabei kann die Rekultivierungsschicht (= Abdeckschicht) durch eine technisch gleichwertige oder bessere Schicht (zum Beispiel Bebauung mit entsprechenden technischen Maßnahmen) ersetzt werden. Ein Eingriff in das Deponat ist jedoch unzulässig. Gemäß Email des Landratsamtes Altötting ist „die vorgelegte Planung so nicht möglich und eine Durchführung des Bauvorhabens ohne Abgrabung der Oberfläche praktisch nicht sinnvoll“.
Der Gemeinderat verfolgt daher diese Planung nicht weiter.

Beratung und Beschlussfassung über die Planung an einem neuen Standort
Der Gemeinderat hat in seiner Klausursitzung am 12.01.2026 über Standortalternativen für einen neuen kommunalen Bauhof diskutiert. Dabei hat sich ergeben, dass die Nähe zum bestehenden Bauhofgebäude von Vorteil ist.  Als denkbarer Standort ist eine kommunale Fläche südlich von Eisching gefunden worden. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Haiming. Das bisher entwickelte Gebäudekonzept kann auf den neuen Standort übertragen werden. Es sollte aber ein Satteldach anstelle eines Pultdaches erhalten.
Das KommU wird beauftragt, die Planungsleistungen erstellen zu lassen (Eingabeplan mit Eingrünungsplan, Entwässerungsplan, Zufahrtsplan usw.). Wenn die Planungen die entsprechende Reife erreicht haben, sind sie dem Gemeinderat noch einmal vorzulegen. Dieser wird die Planungen durch Beschluss freigeben.

Kreisstraße AÖ 24 – Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h vor der Schule
Die Haiminger Grundschule liegt an der Kreisstraße AÖ 24 mit einem entsprechenden Verkehrsaufkommen. Der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor der Schule wurde bereits mehrmals vorgebracht, konnte aber wegen der Rechtslage nicht umgesetzt werden. Die hohen Anordnungshürden wurden abgesenkt, so dass nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung möglich ist.
So müssen vor Schulen die besonderen örtlichen Verhältnisse, die eine Gefahrenlage bedingen, nicht mehr nachgewiesen werden. Vielmehr ist es jetzt so, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung zur Regel werden soll. Grundsätzlich kann deshalb im unmittelbaren Bereich vor der Schule in Haiming die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/ h beschränkt werden, da die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Der Gemeinderat beschließt, beim Landratsamt Altötting eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor der Grundschule Haiming zu beantragen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Landratsamt Altötting die Positionierung der Verkehrszeichen festzulegen und die örtliche Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung zu bestimmen.

Haushalt 2026
Der Haushalt 2026 wurde vom Kämmerer erarbeitet. Der Haushaltsausgleich geschieht durch Rücklagenentnahmen und –zuführungen, sowie einer Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt.
Zur Situation im Verwaltungshaushalt sei angemerkt, dass die Gewerbesteuer mit 400.000 € und der Einkommensteueranteil mit 2.273.000 € zusammen 2.673.000 € betragen und die Kreisumlage mit 2.067.200 € und die Gewerbesteuerumlage mit 42.500 € zusammen 2.109.700 € betragen. Die wichtigsten Einnahmepositionen reichen also nur, um die Kreisumlage zu bestreiten und dann sind noch knapp 560.000 € übrig.
Zur Betrachtung des Vermögenshaushalts hat die Kämmerei die Investitionen laut Projektliste eingeplant (siehe Investitionsprogramm) und ggf. anfallende Einnahmen aus den Investitionen angeführt. Daraus ermittelt sich jeweils der Finanzbedarf. Eine Kreditaufnahme ist zum Haushaltsausgleich nicht notwendig. Die Gemeinde ist schuldenfrei.
Insgesamt geht die Kämmerei von einer stringenten Haushaltsführung aus. Sonderwünsche, die nicht eingeplant sind, müssen genau geprüft werden und eventuell auf einen Folgehaushalt warten oder können einfach nicht umgesetzt werden. Je nach Erfordernis kann eine haushaltsrechtliche Verspannung auch durch die Auflösung von Haushaltsresten gelöst werden. Das bedeutet aber den Verzicht auf die entsprechenden Investitionen.
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung in der vorgelegten Form.

Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Kommunalwahl 2026
Für die Kommunalwahl 2026 werden folgende Erfrischungsgelder festgelegt:

  1. Mitglieder des Wahlvorstands am Sonntag 70 €
  2. Mitglieder des Wahlvorstands Montag 30 €

Karl und Helga Höcketstaller Stiftung - Annahme einer Spende
Am 19.12.2025 hat die Gemeinde Haiming eine Spende in Höhe von 3.000 € von der Karl und Helga Höcketstaller Stiftung aus Winhöring erhalten. Die Spende ist zweckgebunden für sozial schwache Kinder bis zu 12 Jahren aus der Gemeinde Haiming zu verwenden. Die Spende ist mit keinerlei kommunalen Gegenleistungen, Versprechungen oder sonstigen Handlungen verbunden. Eine Geschäftsbeziehung zur Stiftung bestand bislang nicht und wird auch nicht eingegangen. Die Spende wird zweckgebunden verwendet. Die Gemeinde Haiming nimmt die zweckgebundene Spende (3.000 €) der Karl und Helga Höcketstaller Stiftung, Winhöring, an.

Anfragen
Auf Nachfrage teilt Bürgermeister Szegedi mit, dass ein Teil der Spende für ein Selbstverteidigungstraining für Schülerinnen und Schüler der Grundschule verwendet wird. Neben dem Förderverein trägt die Gemeinde die Kosten für die sozial schwächeren Kinder. Vereine und die Schule wurden auf die Fördermöglichkeit hingewiesen. Schwierig ist, an die richtigen Kinder heranzukommen.

Gemeinderat Tobias Sachsenhauser schlägt aufgrund der schlechten Finanzlage vor, beim Grüngut eine kommunale Kompostierung zu prüfen. Diese kostet 20- bis 50-tausend Euro an Investition. Man benötigt eine befestigte Fläche, Maschinen/Häcksler.  Es gibt einen LFU-Leitfaden. Der Geschäftsleiter sagt eine Prüfung zu.

Gemeinderat Heinz Besier regt an, die Entscheidung für die Mittagsbetreuung und den Träger nach einem Jahr zu evaluieren.

Gemeinderat Felix von Ow frägt nach, ob mit dem BRK wegen der Tagespflege gesprochen wird. Diese zahlt zwar Miete, aber das Gebäude steht grds. leer. 1. Bürgermeister Christian Szegedi bestätigt regelmäßige Gespräche. Das BRK sieht aber keinen Bedarf für Tagespflege. Das Gebäude wird für Schulungen genutzt, zum Teil für Veranstaltungen untervermietet. Auch wurde ein anderer Träger angefragt. Der zeigte sich zuerst begeistert, gab dann keine Rückmeldung mehr. Gemeinderat Lautenschlager fragt nach, wie der Bedarf ermittelt wird. 1. Bürgermeister Christian Szegedi: Das BRK hat die Anmeldezahlen bei seinen Einrichtungen. 
Gemeinderat Besier meint, man sollte von Seiten der Gemeinde BürgerInnen ab 70 Jahre nach Bedarf anfragen. 1. Bürgermeister Christian Szegedi sagt zu einen Fragebogen zu verschicken.
Gemeinderat Bernhard Prostmaier regt an, der Name „Tagespflege“ sei nicht ideal – ein anderer Name sinnvoll. Seniorentreff?
Gemeinderat Hans Lautenschlager will, dass auch die Generation unter 70 abgefragt wird.

Christian Szegedi
Bürgermeister