Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 21.09.2023

Bericht des Bürgermeisters
In der Zeit vom 15.7. – 31.7.2023 war unser Geschwindigkeitsanzeigegerät ca. 50 Meter hinter dem Ortseingang an der Marienstraße in Niedergottsau aufgestellt. Die dabei erhobenen Daten zeigen ein interessantes Bild: Insgesamt fuhren in diesen 17 Tagen 4.968 Fahrzeuge und Radfahrer nach Niedergottsau rein. Mehr als die Hälfte davon fuhr unter 40 Km/h, 1.346 fuhren zwischen 40 und 50 Km/h, 461 zwischen 50 und 60 Km/h und 165 überschritten mit 60 – 89 Km/h die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h deutlich.
Mit Wirkung zum 1.1.2024 werden Bestimmungen in der Gemeindeordnung und im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz geändert, die für die Kommunalwahl 2026 erhebliche Auswirkungen haben. Bei Gemeinden bis 3.000 Einwohner wird die bisherige Möglichkeit, bis zu 28 sich bewerbende Personen auf einem Wahlvorschlag aufzuführen, abgeschafft. Bei uns gibt es damit nur noch Stimmzettel mit bis zu 14 Namen. Auch entfällt die Möglichkeit der Stimmenverdoppelung: Man hat jetzt nicht mehr 28, sondern nur noch 14 Stimmen. Die Möglichkeit des Kumulierens, landläufig Stimmenhäufeln genannt, besteht aber weiter. Mit Art. 34 GO wurde auch das Kommunalverfassungsrecht erheblich geändert: Bereits ab 2.500 Einwohner ist der Erste Bürgermeister Beamter, also hauptamtlich. Bisher galt dies erst ab 5.000 Einwohner. Der Gemeinderat kann aber beschließen, dass der Erste Bürgermeister weiterhin ehrenamtlich tätig ist.
Bei der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes am 28.8.2023 stand die Jahresrechnung für 2022 und der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses im Mittelpunkt. Verbandsrat Braunsperger berichtete über den Umfang der Rechnungsprüfung und stellte fest, dass alle Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden und es keinerlei Prüfungsfeststellungen oder Beanstandungen gibt. Entsprechend der Empfehlung hat die Verbandsversammlung die Jahresrechnung für 2022 festgestellt und den Verbandsvorsitzenden und die Verwaltung für das Rechnungsjahr 2022 entlastet. Die Umstellung auf die elektronischen Wasserzähler bewährt sich in mehrfacher Weise: Die Datenerhebung ist an einem Halbtag abgeschlossen und verursacht keinen hohen Personalaufwand mehr. Die Produktion analoger Zähler wird von immer mehr Firmen eingestellt, so dass es absehbar keinen Ersatz mehr geben würde. Und in 180 Fällen konnten Eigentümer über Auffälligkeiten beim Wasserverbrauch informiert werden, was zur Aufdeckung von häuslichen Leckagen oder Undichtigkeiten führte.
Für etwas Aufregung bei Spaziergängern und Reitern sorgten in den zurückliegenden Wochen die Baumaßnahmen des Verbunds am Pumpwerk am Inndamm. Denn der untere Weg entlang des Sickergrabens ist durch Errichtung von zwei Plattformen links und rechts des Pumphauses nicht mehr durchgängig begehbar, da diese Plattformen mit einem umlaufenden Zaun abgesperrt sind. Der Verbund baut am Pumphaus eine neue Rechenreinigungsmaschine ein, die vollautomatisch betreiben wird. Auf der einen Plattform steht dann der Container, in dem das Rechengut abgelagert wird; die zweite Plattform dient zur Aufnahme des Notstromaggregats. Bisher war lt. Mitteilung des Verbunds die Begehung des Weges im Bereich des Pumpwerkes geduldet, jetzt wird er auf Grund der Erweiterung der technischen Einrichtungen gesperrt. Für Fußgänger und Radfahrer lässt sich die Sperre durch die Auffahrten zum oberen Dammweg leicht umgehen. Für Reiter ist die Situation deswegen schwieriger, da auf dem oberen Dammweg, der als offizieller Radweg ausgeschildert ist, zur Vermeidung von Unfällen und Schäden nicht geritten werden kann. Um dennoch zu praktikablen Lösungen zu kommen, vermittelt die Gemeinde ein Gespräch mit den Beteiligten.
Am ersten Schultag in Haiming am 12.9. gab es gleich einige Besonderheiten und Neuerungen: 37 Schulanfänger – 20 Mädels und 17 Buben – sind eine Rekordmarke und deswegen gibt es seit langer Zeit wieder zwei 1.Klassen. Die neue, der Grundschule Haiming zugeteilte Lehrerin stammt aus Julbach und war bisher in Simbach eingesetzt. Mit dem Schuljahr startet auch die verlängerte Mittagsbetreuung – schon am zweiten Schultag waren hier 44 Schülerinnen und Schüler zu betreuen. Zeitgleich mit dem Schulanfang erhielten wir auch den Förderbescheid der Regierung von Oberbayern für vier Gruppen mit insgesamt 16.800 EUR. Neu eingeführt ist auch das Mittagessen: Am ersten Schultag gab es Schnitzel mit Kartoffelsalat und den Kindern hats geschmeckt.
Die außerordentliche Bürgerversammlung am 13.9.2023 im Saal Unterer Wirt war sehr gut besucht, rd. 180 Bürgerinnen und Bürger waren gekommen, um sich über den geplanten Windpark Staatsforst Altötting informieren zu lassen. Wackerwerkleiter Peter von Zumbusch betonte die Notwendigkeit regionaler Stromerzeugung. Die Regionalität ist auch wichtig bei möglichen Störungen im europaweiten Stromnetz. Die Vertreter der bayer. Staatsforsten – Lukas Reil und Michael Waldherr – erläuterten die Beweggründe dafür. Windräder in Waldgebieten zu errichten – mittlerweile in Bayern 101, die wichtigsten Kriterien des Ausschreibungsverfahrens und die Mitwirkung und Kontrolle bei Festlegung der Standorte und Errichtung der Windkraftanlagen, um dies so waldschonend wie möglich zu machen. Heike von Heyden, Sabine Müller und Anna Fritsch informierten über die Fa. Qair und stellten ausführlich das geplante Projekt Windpark dar. Umfangreich beantworteten sie schon in der Präsentation die vorab mitgeteilten Fragen und erläuterten auch in der Diskussion die von Bürgerinnen und Bürgern gestellten Fragen. Nach 3 Stunden Information und Diskussion schloss der Bürgermeister die Bürgerversammlung mit dem Hinweis, dass eine weitere Informationsveranstaltung zu Fragen von Nutzen und Risiken der Windkraftanlagen stattfinden wird.

Bericht aus dem KommU
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 29.08.2023 über die weitere Planung des neuen Bauhofs beraten. Die Planungsphasen 1 und 2 (Vorplanung) sind abgeschlossen. Für die weiteren Planungsschritte hat der Verwaltungsrat beschlossen, das Ingenieur-Büro Rinner aus Hebertsfelden zu beauftragen, das auch die Statik und den Brandschutz im eigenen Hause hat. Am 08.09.2023 fand eine hausinterne Abstimmung mit den Mitarbeitern des Bauhofs statt. Am 19.09.2023 erfolgte eine weitere Abstimmung unter Einbezug vom IB Rinner. Die dabei fixierten Eckpunkte sind Grundlage für die Erarbeitung der Eingabeplanung. Diese wird dem Gemeinderat voraussichtlich in der Oktobersitzung vorgelegt.

Information zum neuen Flächennutzungsplan
In der Septembersitzung wurde die Arbeit zur Erstellung des neuen Flächennutzungsplanes (FlNP) für die Gemeinde Haiming begonnen. In einem Vortrag legte die beauftragte Planerin, Frau Petra Kellhuber, die rechtliche Bedeutung des Flächennutzungsplanes, den Regelungsinhalt und den Weg der Erstellung dar. Der FlNP beschreibt in Grundzügen für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung; maßgeblich sind dabei die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde. Aus dem FlNP sind die jeweiligen Bebauungspläne zu entwickeln. Der FlNP ist eine interne Regelung ohne Bindungswirkung für die Bürgerinnen und Bürger; diese rechtsverbindliche Wirkung nach außen hat erst der jeweilige Bebauungsplan. Aber die Gemeinde und auch andere Behörden sind an den im FlNP zum Ausdruck gebrachten Planungswillen gebunden. Der FlNP braucht deswegen, weil er im Zusammenspiel mit anderen Plänen (Regionalplan, Landesentwicklungsplan) die grundsätzliche räumliche Entwicklung vorbestimmt, die Genehmigung durch das Landratsamt. Mit integriert wird ein Landschaftsplan, der die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege darstellt und Maßnahmen zu deren Erreichung festlegt. Dieser Landschaftsplan wird zusammen mit den FlNP erarbeitet. Die konkrete Arbeit erfolgt zunächst in einem Arbeitskreis, bestehend aus Bürgermeister, Mitgliedern des Gemeinderates, Geschäftsleitung und Bauamt. Ausgehend vom Ist-Stand werden Vorschläge für veränderte oder gleichbleibende Nutzungen der Flächen in der Gemeinde erarbeitet. Moderiert wird dieser Arbeitskreis von der beauftragten Planerin, sie bringt auch rechtliche und fachliche Gesichtspunkte mit ein. Die Entscheidungen trifft der Gemeinderat, sowohl in Teilbereichen als auch dann über den gesamten Flächennutzungsplan. Nach Genehmigung durch das Landratsamt ist er dann wirksam. Zeitlich wird das Verfahren rund zwei Jahre dauern.

Bebauungsplan Haiming-West
Die Gemeinde plant auf einer Fläche von knapp 3.000 m² am westlichen Ortsausgang, angrenzend an den Zehentweg, ein Baugebiet zur Errichtung eines kommunalen Wohngebäudes. Das vereinfachte Bauleitplanverfahren wurde auf der Grundlage des § 13b BauGB eingeleitet und befindet sich gerade im Verfahren der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Jetzt hat aber das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.7.2023 entschieden, dass diese Bestimmung mit Europarecht unvereinbar ist, weil aus Vereinfachungsgründen eine Umweltprüfung nicht durchgeführt werden muss. Dies verstößt aber gegen die europäische SUP-Richtlinie, wonach bei allen Bauleitplanverfahren zu überprüfen ist, ob die Maßnahme erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Deswegen ist das Bauleitplanverfahren jetzt umzustellen: Es ist zusätzlich ein Umweltbericht zu erstellen und es sind wegen des Eingriffs in die Umwelt durch eine mögliche Bebauung auch Ausgleichsmaßnahmen zu planen. Zusätzlich ist auch noch ein weiteres Verfahren einzuleiten: Für die Ausweisung des Baugebietes ist auch der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. I der nichtöffentlichen Sitzung ist deswegen auch der Vertrag mit dem beauftragten Planungsbüro entsprechend zu erweitern.

Änderung Bebauungsplan Marktler Straße
Zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.10 Marktler Straße liegen jetzt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und eines privaten Grundstücksnachbarn vor. Der Plan betrifft lediglich das Gelände der Firma Bruckner und soll durch ergänzte Festsetzungen eine geordnete weitere bauliche Nutzung ermöglichen und an der Ostseite zu den Naschbargrundstücken hin den Lärmschutz verbessern. Es wurde deswegen auch ein Lärmschutzgutachten erholt. Danach ist, um alle relevanten Geräuschimmissionen über die zulässigen Tag- und Nachwerte hinaus zu vermeiden, die Errichtung einer Lärmschutzwand mit einer Höhe von bis zu 3,50 Metern erforderlich. Diese hält auf der gesamten Länge den Grenzabstand von 3 Metern ein und führt deswegen nicht zu einer unzulässigen Beschattung des Nachbargrundstücks. Zur Sicherung des Orts- und Landschaftsbildes ist diese Wand an der Westseite zu begrünen. Die Höhen der einzelnen Gebäude wurden genau und jeweils bezogen auf die Geländefläche festgesetzt, um in einem Teilbereich eine geringe bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Auch gibt es genaue Festsetzungen dazu, in welchen Gebäudebereichen auch eine wohnliche Nutzung möglich ist; dies sichert den Gebietscharakter eines sog. Mischgebietes. Die zahlreichen Abwägungsbeschlüsse hinsichtlich vorgetragener Einwendungen, Hinweise und Vorschläge wird der Gemeinderat in der Oktobersitzung fassen.

Änderung Pachtvertrag mit SV Haiming
Zwischen der Gemeinde Haiming und dem SV Haiming besteht über die Nutzung von Sportheim und auch der gesamten Flächen des Sportgeländes ein Pachtvertrag, zuletzt neu gefasst am 16.10.2009. Darin ist eine Laufzeit von 25 Jahren vorgesehen mit einer jährlichen Verlängerungsklausel. Im Rahmen des Förderverfahrens für die Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED stellte sich jetzt heraus, dass diese vertragliche Bindung dem BLSV nicht reicht, sondern es notwendig ist, dass ab dem Zeitpunkt der Umrüstung der Verein einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren hat. Deswegen hat der Bürgermeister im Rahmen eines Eilgeschäftes den entsprechenden § 9 des Vertrages mit dem SV Haiming neu gefasst: „Der Pacht- und Nutzungsvertrag läuft ab dem 25.8.2023 auf 30 Jahre.“ Damit dürfte der Förderung durch den BLSV jetzt kein Hindernis mehr entgegenstehen.

Zuschussantrag SV Haiming
Der SV Haiming muss in diesem Jahr noch Ersatzinvestitionen vornehmen, die im Etat nicht eingeplant sind. Bei einer Kontrolle der Netze rund um die Tennisplätze stellte sich heraus, dass Pfosten angerostet sind und deswegen nicht nur das Zaungeflecht, sondern auch Pfosten zu erneuern sind. Nach einem ersten Angebot betragen die Kosten rd. 11.500 EUR. Noch mehr ins Gewicht fällt der Totalschaden beim erst vor fünf Jahren angeschafften Mähroboter. Hier sind elektronische Bauteile so beschädigt, dass eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist. Die Anschaffung eines neuen Mähgerätes kostet ca. 31.500 EUR. Dieser außerplanmäßigen Investitionen kann der Sportverein aus seinem Etat nicht stemmen, da er für die Rückzahlung des Kredites für die Sporthalle jährlich 13.200 EUR aufbringen muss, die Umstellung der Flutlichtanlage auf LED eine Rücklage von 13.000 EUR erfordert und durch gestiegene Strom- und Gaspreise due Unterhaltskosen für Sportheim und Sportgelände höher ausfallen. Für die außerplanmäßigen Anschaffungen stehen aus dem Haushalt 15.000 EUR zur Verfügung, für den offenen Betrag von 28.000 stellt der Verein einen Antrag auf Zuschuss. Diesen Zuschuss hat der Gemeinderat bewilligt, da zum einen die Anschaffungen notwendig und nachvollziehbar sind und zum anderen in den zurückliegenden Jahren die laufenden Betriebskosten für die Sporthakle weit niedriger ausgefallen sind als kalkuliert. Es gibt deswegen ein gewisses finanzielles Polster für die Bezuschussung dieser Maßnahmen.

Bundesförderprogramm Ausbau Breitband
Während wir im Bayer. Gigabitprogramm auf die Ausbaumaßnahmen durch die Telekom im Jahr 2024 hoffen, laufen die Vorarbeiten für das Bundesförderprogramm weiter. Der Grundsatzbeschluss wurde am 20.4.2023 gefasst und das Markterkundungsverfahren wurde durchgeführt. Es gab Rückmeldungen von der Deutschen Telekom und Vodafone, ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Glasfaser in den ausgewählten Randbereichen wird nicht erfolgen. Mittlerweile hat sich die Förderkulisse für dieses Bundesprogramm geändert: Sog. graue und förderfähige Lücken sind auch Haushalte, die einen Download von mehr als 100 Mbit/s haben, aber noch nicht am Breitband angeschlossen sind. Das sind DSL-Telefonanschlüsse, die mit der sog. Super-Vectoring-Technik aufgerüstet sind. Nach einer vorläufigen Adressenliste sind das derzeit 161 Anschlüsse; diese Zahl wird sich aber nach Überprüfung und Berücksichtigung des laufenden Ausbauprogramms noch reduzieren. Die Erschließung dieser sog. grauen Lücken wird durch den Bund mit 50% und durch das Land Bayern mit 40% gefördert, bei der Gemeinde verbleiben 10%. Die derzeitige Kalkulation der förderfähigen Wirtschaftlichkeitslücke liegt bei 1.449.000 EUR – diese Zahl wird sich aber bei genauer Abstimmung der zu erschließenden Grundstücke verändern. Zu beschließen hatte der Gemeinderat den nächsten Schritt nach der Markterkundung, nämlich die Stellung der Förderanträge bei Bund und Land und die Beauftragung der Breitbandberatung Bayern GmbH mit der weiteren Begleitung im Förderverfahren.

Wolfgang Beier