Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 20.06.2024

Bericht des Bürgermeisters
Der langanhaltende Regen Ende Mai hat im Niedergern keine Schäden verursacht, aber die Hochwasserkatastrophe in Schwaben und dem nordwestlichen Oberbayern hatte auch Auswirkungen für unsere Gemeinde: Die Feuerwehren Haiming und Niedergottsau wurden zum Katastropheneinsatz gerufen und waren zur Deichsicherung in Manching eingesetzt. Zum Einsatz kam dabei auch die in Haiming stationierte Sandsackfüllmaschine, die wertvolle Dienste leistete. Aus Haiming waren von Samstag, 1.6. bis Dienstag, 4.6., drei Gruppen mit insgesamt 17 Frauen und Männern im Einsatz, für Niedergottsau war der Einsatz auf einen Tag (3.6.2024) begrenzt und es waren sechs Mann zum Dammbau in Manching im Einsatz. Alle kamen müde, aber gesund wieder nach Hause. Die Bereitschaft bei beiden Feuerwehren, hier Hilfe zu leisten, war überaus groß – schon bei der ersten Alarmierung meldeten sich mehr Personen, als dann mitfahren konnten. Damit haben die Ehrenamtlichen aus der Gemeinde Haiming ihren Teil für die große Solidaritätsaktion aus ganz Bayern beigetragen – ich sage seitens der Gemeinde dafür meinen großen Dank.
Am 7.6.2024 hat das Landratsamt für die Kiesgrube im Industriegebiet Soldatenmais die Abgrabungsgenehmigung gem. Bescheid vom 6.4.2005 bis zum 31.12.2036 verlängert. Es kann also bis zu diesem Datum Kies entnommen werden. Bemerkenswert sind weitere Festlegungen in diesem Bescheid: Bedingung für den Abbau und die Verwendung des Kieses ist eine vorherige repräsentative Beprobung des Materials auf PFOA und andere Stoffe der PFAS-Gruppe. Nur wenn seitens des Landratsamtes die Unbedenklichkeit festgestellt wird, erfolgt die Freigabe des Materials. Diese Beprobung wird einmalig durchgeführt. Eine weitere Wiederverfüllung der Grube wird nur noch bis 31.12.2025 genehmigt. Mit dieser Befristung ist berücksichtigt, dass anschließend die Verfüllung in einer gesicherten Mono-Deponie erfolgen kann. Weitere Auflagen sind die Errichtung von drei Grundwassermessstellen und der Nachweis einer weiteren Bannwaldaufforstung von 0,4 ha.
Der Dirndl- und Lederhosenverein hat sich auch in diesem Jahr wieder an der Baumpflanzaktion Plant für the Planet beteiligt. Am Samstag, 8. Juni, hat eine Gruppe junger Leute im Garten von Marilena und Andreas Schwaiger in Winklham fünf Obstbäume gepflanzt. Das ist ein wertvoller Beitrag für Natur, Ortsbild und gute Ernährung.
Die Starregenereignisse haben zu einem Schaden am Auberg in Niedergottsau geführt: Bei der Abfahrt zur Autobahnbrücke hat das abfließende Oberflächenwasser in einem Teilbereich die Böschung unterspült und zu einem Abrutschen der Hangkante geführt. Dabei ist auch die Leitplanke instabil geworden und die Asphaltdecke teilweise unterhöhlt. Jedenfalls kann der Auberg mit schwereren Kraftfahrzeugen nicht mehr befahren werden, für die Radlfahrer ist er aber frei. Zeitnah soll durch eine Straßenbaufirma der Schaden beseitigt und der Hang nachhaltig gesichert werden.
Am 11.6.2024 waren vom BRK Altötting Herr Fendt, Herr Höcketstaller und Herr Gaisberger zu einem Gespräch im Rathaus, um die weitere Nutzung des Gebäudes für die Tagespflege abzuklären. Auch nach der Ankündigung der Schließung der Tagespflege zum 31.7.2024 gab es keinen nennenswerten Anmeldeschub; es wurde zwar vielfach Bedauern über diesen Schritt des BRK geäußert und insbesondere die regelmäßigen Teilnehmerinnen an der Tagespflege und deren Angehörige sehen darin einen großen Verlust, aber die Defizitsituation hat sich in keiner Weise verändert. Der Mietvertrag des BRK mit der Gemeinde läuft über viele Jahre und deswegen wird das BRK das Gebäude tageweise für interne Zwecke wie Fortbildungen, Klausurtage und Besprechungen nutzen. Darüber hinaus ist angedacht, auch offene Angebote wie Hoagart für Senioren, Gesprächskreise für pflegende Angehörige oder verschiedene Beratungsangebote zu machen. Einigkeit bestand darin, keine wesentlichen baulichen Veränderungen vorzunehmen, um die Option einer Wiedernutzung als Tagespflegeeinrichtung nicht auszuschließen. Denkbar ist aber auch eine Nutzung durch externe Vermietung an einen Dienstleister oder Gewerbetreibenden; hier ist aber dann eine einvernehmliche Regelung mit der Gemeinde zu treffen.
Die Ergebnisse der Europawahl in Haiming: CSU: 47,8%, SPD: 5,8%, Grüne: 7,3%, AfD: 11,9%, FW: 10,0%, ÖDP: 3,6%. BSW: 3,7%, Wahlbeteiligung: 70,0%

Am Mittwoch, 12.06.2024, war Herr Bloier vom Bayernwerk im Rathaus. Am 05.11.2026 läuft der mit dem Bayernwerk geschlossene Konzessionsvertrag aus. Gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz ist die Gemeinde verpflichtet, den Ablauf des Konzessionsvertrages spätestens zwei Jahre vor Vertragsende in geeigneter Weise bekannt zu machen. Das geschieht in der Regel im Bundesanzeiger. Die Verwaltung hat die Bekanntmachung veröffentlichen lassen. Nun können sich Netzbetreiber für den Konzessionsvertrag bewerben. Die Frist dafür beträgt 3 Monate. Geht keine Bewerbung ein, kann die Gemeinde mit dem Bayernwerk in Verhandlungen eintreten. Der Konzessionsvertrag umfasst die Niederspannungsebene (260/400 Volt) und das 20-KV-Netz. Der Konzessionsvertrag stellt für den Netzbetreiber den Auftrag dar, ein Stromnetz zu errichten und gewährt dazu das Recht, dafür öffentliche Straßen zu nutzen (gewidmete Flächen). Für die Verhandlungen kann die Gemeinde eine Bewertungsmatrix zugrunde legen, je nachdem, welche Parameter ihr bei der Vergabe wichtig sind. Das Thema kommt nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf die Tagesordnung.
Am 14.6.2024 erhielten wir vom Landratsamt die neuesten Einwohnerzahlen gem. Mitteilung des Bayer. Statistischen Landesamtes. Danach beträgt die zum 31.12.2023 fortgeschriebene Einwohnerzahl für Haiming 2.527. Das ist um 6 Einwohner weniger als im Vorjahr. Die Einwohnerzahl im Landkreis ist um 376 größer und beträgt jetzt 114.459.Den größten Zuwachs verzeichnet Burghausen mit 132 Einwohnern.
Für die Genehmigung der PV-Freiflächenanlage an der Kläranlage ist jetzt mit den vom Landratsamt vorgeschlagenen naturschutzrechtlichen Auflagen eine weitere Hürde genommen worden. Für die teilweise Überdeckung der Wiesenfläche sind neben notwendiger Eingrünung auch Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Auf Grund des dafür geltenden Leitfadens hatten wir eine an der Süd- und Westseite zu pflanzenden Eingrünungshecke eine Breite von 3 Metern errechnet. Die in der Zwischenzeit neu zuständig gewordene Mitarbeiterin konnte diese Berechnung nicht akzeptieren. Denn bis zu einer Breite von 5 Metern gilt eine Hecke nur als Eingrünung, nicht aber als Ausgleich für die Bodenversiegelung durch die PV-Anlage. § Meter sind also keinesfalls ausreichend. Als Kompromiss wurde jetzt vereinbart, dass zur Einbindung der PV-Freiflächenanlage in die Umgebung und als Ausgleich für die versiegelte Fläche die Pflanzung einer mindestens dreireihigen Hecke mit einer Breite von 5 Metern vorzunehmen ist. Für die Pflanzung sind gebietsheimische (autochthone) Pflanzen der Herkunftsregion Hu (Unterbayerisches Hügelland mit Isar-Inn-Schotterplatten) gem. „Erzeugergemeinschaft für Autochthone Baumschulerzeugnisse in Bayern (EAB)“, zu verwenden. Die Pflanzung hat unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten, spätestens in der nächstfolgenden Pflanzperiode vorzunehmen.
Zum Themenbereich Energiewende: Für die Errichtung der Windkraftanlagen gehen die naturschutzrechtlichen Untersuchungen weiter und im Juli will Qair in einem Workshop mit Mitarbeitern der Bayer. Staatsforsten vor Ort die einzelnen Standorte der Windkraftanlagen vorbestimmen. Auf dem weg zum Genehmigungsverfahren ist am 17.7.2024 ein wichtiger Termin: In einem gemeinsamen Termin mit den Fachbehörden und den Trägern der öffentlichen Belange werden in einem sogenannten Scopingtermin die im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Unterlagen und Gutachten benannt. Auch die Gemeinde Haiming wird daran beteiligt sein. In politischer Hinsicht ist in Kürze zu erwarten, dass die sog. Kommunalklausel für das jetzt in der Planung schon weit fortgeschrittene Projekt Windpark im Staatsforst Altötting aufgehoben wird, also ein gegen die Errichtung von Windkraftanlagen gerichteter Bürgerentscheid keine Auswirkungen mehr auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Bayer. Staatsforsten und Projektträger hat. Es würde dann auch nicht mehr die Anzahl der Windräder oder die Gebietskulisse verändert werden.
In Sachen Stromleitung und Umspannwerk gibt es keine neueren Entwicklungen; weiterhin vertritt der Bürgermeister in verschiedenen Gesprächen unsere Position, dass ein Umspannwerk nicht auf landwirtschaftlich genutzter Fläche im Gemeindegebiet errichtet werden darf. Zu diesem Thema treffe ich mich nächste Woche auch mit den Kemertinger Grundeigentümern zu einem Gespräch.
Bei einem Gespräch am 18.6.2024 mit Verantwortlichen von RAG und RWE sowie zwei Mitarbeitern des Wirtschaftsministeriums ging es um den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur und um die deutsche Kraftwerksstrategie. Danach sollen in einem ersten Schritt Gas- und wasserstofffähige Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 10 GigaWatt ausgeschrieben werden. Ein solches Kraftwerk wäre für den Standort Burghausen von erheblicher Bedeutung und deswegen gibt das Wirtschaftsministerium jetzt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag, um über die notwendige Versorgungssicherheit hinsichtlich Strom und dien Beitrag zur Stabilität des Stromnetzes hinaus weitere Synergien und Vorteile im und für den Standort Burghausen zu prüfen. Dies ist zugleich die notwendige Vorarbeit dafür, dass sich RWE am Ausschreibungsverfahren des Bundes beteiligen kann. Der Zeitplan und die einzelnen Bedingungen dafür liegen noch nicht fest.
Am 24.7.2024 findet im Saal Unterer Wirt das Energie-Gespräch mit allen Akteuren der Energiewende in unserer Region statt. Eingeladen dazu haben Landrat Erwin Schneider und ich für die Gemeinde; mit dabei sind auch die Nachbarbürgermeister. Ziel des Gesprächs ist die Präsentation der Projektplanungen und Vorhaben, um insbesondere auch beim Flächenbedarf Konkurrenzen und Überschneidungen zu vermeiden und Synergien zu erkennen. Mit dabei sind auch Fachreferenten des Wirtschaftsministeriums.
Beim Thema Monodeponie ist die Gemeinde Haiming eingebunden in die Vorhabensplanung und auf unsere Anregung hin werden jetzt die technischen Anlagen zur Sickerwasserbehandlung nicht mehr am Hangfuß, sondern im Bereich des Industriegebietes geplant. Die Einzelheiten dazu werden aber noch ausgearbeitet. Das Genehmigungsverfahren soll zum Jahresende starten. Die Notwendigkeit der Monodeponie für belastetes Aushubmaterial hat sich nochmals verschärft durch eine Neufassung der Richtlinien zur Verfüllung von Gruben. Danach kann momentan auch beprobtes und unbelastetes Material nicht mehr in eine normale Grube im Landkreis eingebracht werden.
Mit Bescheid vom 11.06.2024 hat das WWA Traunstein die Zuwendung für die Erstellung des kommunalen Sturzflutrisikomanagementkonzepts bewilligt. Es wird eine staatliche Zuweisung in Höhe von 150.000 € in Aussicht gestellt. Da der Fördersatz bei 75 % liegt, kann eine Ausgabe von maximal 200.000 € gefördert werden. Der Zuwendungsbescheid lässt aber ausdrücklich offen, wie hoch die Förderung wirklich wird, weil sie unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel steht. Wieviel gewährt wird, wird mit dem gesonderten Bewilligungsbescheid nach Vorlage des Verwendungsnachweises entschieden. Der Bewilligungszeitraum entet am 31.12.2025. Der nächste Schritt wäre die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Planungsleistungen.

Bericht aus dem KommU
Der Bau der Ortsdurchfahrt Unterviehhausen schreitet voran. Derzeit wird die Auskofferung ab Station 0 durchgeführt. Die Kabelbauarbeiten von Telekom und Bayernwerk sind abgeschlossen.
Für den Bau der Entwässerungsanlage in Daxenthal (wegen Verlagerung aus dem privaten Grund) ist die Schlussrechnung eingegangen. Das Projekt war auf rund 48.000 € kalkuliert. Es wurde mit 34.065,73 € abgerechnet.
Hinsichtlich des Neubaus des kommunalen Bauhofs konnte noch kein Auftrag vergeben werden, da die Baugenehmigung noch nicht vorliegt.
Auch für Aufzug des Rathauses liegt die Baugenehmigung noch nicht vor.

Antrag auf Bürgerentscheid „Keine Windräder im Haiminger Forst“
Nachdem über eine längere Zeit hinweg in der Gemeinde Unterschriften gesammelt worden waren haben am 5.6.2024 zwei Vertreter der Bürgerinitiative (BI) Gegenwind in der Gemeinde 29 Unterschriftenlisten mit insgesamt 419 Unterschriften abgegeben. Zugleich wurde mitgeteilt, dass der auf der Unterschriftenliste benannte Vertreter Wolfgang Peiskar nicht mehr für diese Aufgabe zur Verfügung steht. Weitere zwei auf der Unterschriftenliste benannte Vertreter sind Gerhard Sewald aus Moosen und Bernhard Lammer aus Kastl. Die Fragestellung auf der Unterschriftenliste lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde ihr gemeindliches Einvernehmen zur Baumaßnahme der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet im Haiminger Forst verweigert und alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um die Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zu verhindern?“.
Über die Zulässigkeit dieses Antrags auf Durchführung eines Bürgerentscheids gem. Art. 18a BayGO hat der Gemeinderat binnen einem Monat zu entscheiden. Wesentlich sind dabei vier Zulässigkeitsvoraussetzungen:
a) mindestens 10% der Wahlberechtigten müssen das Bürgerbegehren unterzeichnen;
b) auf den Unterschriftslisten müssen bis zu 3 vertretungsberechtigte Personen benannt sein;
c) die zu beantwortende Frage muss den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde betreffen und darf gesetzliche oder vertragliche Pflichten der Gemeinde nicht verletzen;
d) die Fragestellung muss eine Begründung enthalten, damit den Unterzeichnenden die Zielrichtung, der Umfang und die Konsequenz der Frage klar ist.
Das Quorum von 10% wurde erreicht; nach der Prüfung waren 379 Unterschriften gültig und damit haben 18,3% der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterzeichnet.
Nicht ordnungsgemäß ist aber die Benennung der vertretungsberechtigten Personen: Auf der Unterschriftenliste stehen drei Personen und diese sind mit den Unterschriften durch die Bürgerinnen und Bürger mit der Vertretung des Bürgerbegehrens beauftragt. Sie genießen somit das Vertrauen der Unterzeichnenden und sind rechtlich deren Vertreter. Dabei gilt das Gesamtvertretungsprinzip: Alle benannten Personen können nur gemeinsam und übereinstimmend handeln. Damit soll verhindert werden, dass im Bürgerbegehren widerstreitende Erklärungen oder Handlungen erfolgen; insbesondere wird dadurch sichergestellt, dass das mit der Unterschrift gegebene Vertrauen in inhaltliche Haltung und das Handeln einer benannten Person auch im Bürgerbegehren umgesetzt wird. Scheidet eine Person vor der Zulassung des Bürgerbegehrens aus, ist diese Gesamtvertretung nicht mehr möglich, es liegt keine ordnungsgemäße Benennung von vertretungsberechtigten Personen gem. Art. 18a Abs. 4 BayGO mehr vor und das Bürgerbegehren ist formal unzulässig. Um eine solche Folge bei Ausscheiden einer vertretungsberechtigten Person zu verhindern, können auf der Unterschriftenliste stellvertretende Personen benannt werden, das hat die Bürgerinitiative aber nicht getan.
Damit ist das Bürgerbegehren formell unzulässig.
Es ist aber auch die materiell-rechtliche Zulässigkeit nicht gegeben. Denn der zweite Teil der Fragestellung „…und alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergreift, um die Errichtung von Windkraftanlagen zu verhindern?“ ist sehr umfassend und kann eine Vielzahl von nicht näher bezeichneten, teilweise noch gar nicht absehbaren und auch von den finanziellen Folgen her nicht einschätzbaren Handlungen umfassen. Müsste die Gemeinde Klage erheben gegen die Fortschreibung des Regionalplanes, mit dem Windvorranggebiete festgelegt werden und dabei das gesamte Kostenrisiko tragen? Müsste verhindert werden, dass gemeindliche Straßen für die Anlieferung von Bauteilen für Windkraftanlagen genutzt werden? Oder würde es ausreichen, im Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen nur das Einvernehmen zu verweigern und dann nichts mehr zu tun? Alles das ist unklar und in der Begründung der Fragestellung gibt es dazu keine Aussage. Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat am 22.3.2022 zu einer solchen umfassenden Fragestellung entschieden, dass „ein Bürgerbegehren nur zugelassen werden kann, wenn die mit ihm unterbreitete Fragestellung ausreichend bestimmt ist.Die Bürger müssen zumindest in wesentlichen Grundzügen erkennen können, wofür oder wogegen sie ihre Stimme abgeben und wie weit die gesetzliche Bindungswirkung des Bürgerentscheids reicht. Das auf eine Grundsatzentscheidung abzielende Bürgerbegehren unterliegt damit strengen Bestimmtheitsanforderungen.“ Diese Anforderungen an die Fragestellung sind nicht erfüllt und das Bürgerbegehren ist deswegen auch materiell-rechtlich unzulässig.
Die Bürgerinitiative wollte mit Mailschreiben vom 18.6.2024 diese Fragestellung noch austauschen gegen folgende Formulierung: „.. und ihre Zustimmung zur Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen vom 26.1.2023 zurück nimmt?“. Gemeint ist der damalige Gemeinderatsbeschluss, mit dem gegenüber der Bayer. Staatsforsten die Zustimmung zum Start des wettbewerbsrechtlichen Auswahlverfahrens erteilt wurde. Diese Frageänderung in letzter Minute war aber vom Gemeinderat nicht zu beachten, denn das Schreiben stammte von einem Sprecher der BI Gegenwind und nicht von den vertretungsberechtigten Personen. Nur diese sind durch die Unterzeichner des Bürgerbegehrens dazu ermächtigt „zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrags berühren“. Mit dieser neuen Fragestellung wäre zudem der Kern des Anliegens berührt, denn statt einer grundsätzlichen Verhinderung von Windkraftanlagen im gesamten Gemeindegebiet (nicht nur im Staatsforst), würde nur noch ein Gemeinderatsbeschluss vom 26.1.2023 aufgehoben werden. Ob dies noch Auswirkungen auf die Errichtung von Windkraftanlagen hat, ist mittlerweile zweifelhaft. Zu Recht musste der Gemeinderat deswegen über die auf den Unterschriftenlisten enthaltene Fragestellung entscheiden; diese ist aber im zweiten Teil unzulässig.
Im Ergebnis hat der Gemeinderat dann beschlossen: Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids ist formell und materiell unzulässig. Ein Bürgerentscheid zum Bürgerbegehren „Keine Windräder im Haiminger Forst“ findet nicht statt.

Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft
Als Sachaufwandsträger für die Grundschule hat die Gemeinde die Aufgabe, für die notwendige IT-Ausstattung in der Schule, für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler zu sorgen. Dies obliegt allen Kommunen im Freistatt und bei den Beschaffungen sind die unterschiedlichsten technischen und auch inhaltlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Besonders aufwendig ist das Beschaffungsverfahren, wenn öffentliche Fördermittel beansprucht werden und deswegen zusätzlich die Bestimmungen des Vergaberechts im Rahmen von Ausschreibungen zu berücksichtigen sind. Um hier eine organisatorische Entlastung zu schaffen und durch Bündelung von Beschaffungen auch bessere Preise zu erzielen, hat die AKDB die Bayerische Kommunaler IT-Einkaufsgenossenschaft gegründet. Im Zusammenwirken mit der ADSG, einer Tochtergesellschaft der AKDB, führt die BayKIT die Markterkundung und das Vergabeverfahren durch. Dadurch werden mit Lieferanten Rahmenverträge geschlossen und die Mitglieder der BayKIT können dann ihren Bedarf im Rahmen dieser Verträge in einem Webshop decken. Mit Erwerb eines Genossenschaftsanteils von 1.000 EUR wird die Gemeinde Mitglied der BayKIT und kann die Vorteile nutzen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Die Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden, pro Jahr fallen geringfügige, der Höhe noch nicht bestimmte Verwaltungsgebühren an. Der Gemeinderat stimmte dem Beitritt zur BayKIT zu.

Einführung eines Leinenzwangs für Hunde
Immer wieder gibt es Beschwerden über freilaufende Hunde, die plötzlich im Privatgrundstück auftauchen und dort als Gefahr empfunden werden, die Tiere auf der Weide aufschrecken, die Spaziergängern unvermittelt gegenüberstehen, die vermeintlich Wildtieren nachstellen und diese aufscheuchen und die unkontrolliert ihren Kot an Straßenrändern und in Wiesen hinterlassen. Wegen der Beunruhigung der Alpaka-Herde in Moosen durch freilaufende Hunde hatte Martin Gartmeier in der Bürgerversammlung den Antrag gestellt, in der Gemeinde soll ein Leinenzwang für Hunde angeordnet werden. Eine große Mehrheit in der Bürgerversammlung sprach sich für diesen Antrag aus und deswegen hatte der Gemeinderat dieses Thema erneu, wie schon 2015, zu behandeln.
Nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz hat die Gemeinde die Möglichkeit, einen Leinenzwang anzuordnen, dies aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es muss der Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum dienen oder für die öffentliche Reinlichkeit nützlich sein. Dabei ist der Leinenzwang beschränkt auf Kampfhunde und auf große Hunde, das sind Hunde mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 cm und er kann nur für öffentliche Anlagen, Wege, Straßen und Plätze angeordnet werden. Dabei kann dies nicht für das ganze Gemeindegebiet angeordnet werden, sondern aus Gründen des Tierschutzes und zur Sicherstellung des Bewegungsbedarfs eines Hundes nur für genau festgelegte Teilbereiche. Dort ist dann durch Aufstellen von Schildern jeweils auf den Leinenzwang hinzuweisen. Bei Verstößen gegen die Anleinpflicht kann die Gemeinde, wenn der Hundehalter ermittelt ist, ein Bußgeld verhängen.
Im Rahmen der Diskussion wurde weitere Einzelfälle von Gefährdungen durch freilaufende Hunde geschildert, vor allem aber auch die zunehmende Verunreinigung durch Hundekot, teilweise auch bewusst dadurch herbeigeführt, dass Kottüten am Straßenrand deponiert oder in die Wiese geschmissen werden. Ein Gemeinderat berichtete davon, dass er einen Teil seines Grasschnitts entsorgen muß, weil soviel „Hundsdreck drin“ ist.
Nach einer längeren Diskussion über das Für und Wider eines Leinenzwangs, auch die Sinnhaftigkeit einer räumlichen Begrenzung und die Probleme bei der Ahndung von Verstößen lehnte der Gemeinderat den Erlass einer Verordnung über den Leinenzwang ab und beauftragte die Verwaltung, in einem Anschreiben an die Hundehalter auf die Probleme hinzuweisen. Für Tierhalter mit Weidebetrieb sollen Hinweisschilder zur Verfügung gestellt werden, auf denen um Rücksichtnahme auf Weidetiere gebeten wird.

Einrichtung eines Arbeitskreises „Energie“
Eine Fülle von Projekten kommen derzeit von außen auf die Gemeinde zu – Windkraftanlagen, Höchstspannungsleitung, großes Umspannwerk, Auf- und Ausbau der Wasserstoffversorgung, Anlagen zur Speicherung von Wind- und Sonnenstrom – die als Infrasstrukturmaßnahmen dazu dienen, die im Rahmen des Klimawandels notwendige Energiewende zu bewältigen. Aber auch im Bereich der Gemeinde selbst wird der Ausbau von PV-Anlagen und deren Einbindung in Konzepte der Eigenstromversorgung weitergehen und es besteht die Verpflichtung zur Kommunalen Wärmeplanung. Die Gemeinde ist also vielfältig herausgefordert, bei den anstehenden Planungen und in den einzelnen Genehmigungsverfahren Fragen zu den Projekten zu stellen, inhaltliche Stellungnahmen abzugeben, Informationen zu vermitteln, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und Planungsalternativen aufzuzeigen. Für das eigene Handeln der Gemeinde zur Bewältigung der Energiewende sind Konzepte und Strategien zur Umsetzung erforderlich. Dies erfordert Fachwissen, Sachkompetenz, Befragung von Fachleuten, Informationsvermittlung, Einbindung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern. Deswegen will der Gemeinderat einen Facharbeitskreis „Energie“ einrichten, in dem bis zu 20 interessierte Bürgerinnen und Bürger mitarbeiten und diese Themenfelder bearbeiten können. Der Gemeinderat ruft zur Mitarbeit im Arbeitskreis auf – wer daran Interesse hat, soll sich baldmöglichst per Mail unter bgm@haiming.de bei Bürgermeister Wolfgang Beier melden. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird der Gemeinderat den Vorsitz im Arbeitskreis namentlich festlegen.

Wolfgang Beier