Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 19.09.2024

Bericht des Bürgermeisters
Für die Errichtung der PFAS-Monodeponie am Rande des Industriegebietes wird von der Regierung von Oberbayern ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Vor Einreichung der Genehmigungsunterlagen durch die Betreibergesellschaft hat jetzt die Regierung einen Scoping-Termin im Umlaufverfahren durchgeführt: Alle wichtigen Behörden, Verbände und Einrichtungen, die im Rahmen der Genehmigung angehört werden, wurden aufgefordert, ihre Fragen und Anliegen bereits vorab zu benennen, damit darauf in den Antragsunterlagen bereits eingegangen werden kann. Mit Schreiben vom 26.8.2024 haben wir das auch seitens der Gemeinde Haiming getan. Dabei haben wir darauf hingewiesen, dass der im hydrologischen Gutachten vorgeschlagene Mindestabstand von 2 Metern der Oberkante der geologischen Barriere zum höchsten Grundwasserspiegel auf jeden Fall einzuhalten ist. Weiter haben wir mindestens vier Messstellen im Grundwasserabstrom gefordert, um auch während der zeitlich gestreckten Verfüllphase die Grundwasserwerte im Vergleich zum Zustrom genau überprüfen zu können. Für die angedachte PV-Freiflächenanlage als Folgenutzung auf der verfüllten Deponie empfehlen wir bereits jetzt die Auswirkungen auf das Natur- und Landschaftsbild, auch hinsichtlich Blendwirkung, zu prüfen und die geplante Einfassung des Deponiekegels mit einer Baum-Strauch-Hecke entsprechend hoch zu planen. Abschließend wiesen wir auf die weiteren geplanten Großprojekte hin und verlangten insbesondere bezüglich Leitungsführungen und Infrastrukturmaßnahmen um eine integrierte Planung.
Mit Mail vom 5. August übermittelte Bayernwerk eine Projektinformation zur Sanierung der 110 kV-Leitung Burghausen – Simbach, die auch über Haiminger Gemeindegebiet führt. Ziel der Maßnahme ist eine Erhöhung der Leistung dieser Leitung. Dazu wird ein Strommast ersetzt, acht Masten werden erhöht und an 14 Masten werden Bauteile erneuert. Dadurch wird es möglich, auch bei einer höheren Auslastung der Leitung die nötigen Bodenabstände der Leiterseile einzuhalten. Im Bereich Haiming ist der Mast 48 im Bereich Kemerting betroffen: Dieser Mast wird um 2 Meter auf 29,6 Meter erhöht. Die Vorarbeiten beginnen im September, Bauausführung ist laut Bayernwerk im Oktober und November.
Anfang August erhielten wir vom Bayer. Wirtschaftsministerium ein Informationsschreiben zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Das WPG des Bundes verpflichtet ja zu einer flächendeckenden Wärmeplanung in Städten und Gemeinden, das Gesetz zur Übertragung dieser Verpflichtung in die Zuständigkeit der Gemeinden ist in Bayern noch in Vorbereitung. Dieses Landesgesetz ist insbesondere für kleinere Gemeinden von Bedeutung, weil erst dadurch klargestellt wird, ob und in welchem Umfang Erleichterungen für die Wärmeplanung gesetzlich festgelegt werden. So ist denkbar, dass zur Vermeidung einer konkreten Wärmeplanung im Landesgesetz eine zentrale Eignungsvorprüfung eingeführt wird, also auf der Grundlage bekannter Daten und örtlicher Fakten ohne große Planung festgestellt werden kann, dass ein zentrales Wärmenetz nicht sinnvoll ist. Hier rät das Ministerium, den Beginn der Wärmeplanung nicht zu überstürzen, sondern die geplante Unterstützung des Freistaates Bayern abzuwarten und dann zu nutzen. Genau dies gilt derzeit für die Gemeinde Haiming solange nicht durch Landesgesetz geregelt ist, ob und in welchem Umfang eine Gemeinde unserer Größenordnung das WPG umsetzen muss, ist der Start einer Planung nicht sinnvoll.
Am 11. September startete auch in Haiming das neue Schuljahr: 14 Mädchen und 17 Buben sind heuer erstmals dabei, für die 31 Kinder gibt es zwei Klassen. Insgesamt sind jetzt 105 Kinder in sechs Schulklassen in der Grundschule. Auch die Mittagsbetreuung ist gut nachgefragt: Insgesamt sind 55 Kinder angemeldet, davon bekommen 23 ein Mittagessen und 12 Kinder besuchen die verlängerte Mittagsbetreuung. Am stärksten gebucht in der normalen Mittagsbetreuung ist der Dienstag mit 42 Kindern und in der verlängerten Mittagsbetreuung der Mittwoch mit 12 Kindern. Die Gesamtkosten der Mittagsbetreuung betragen rund 70.000 EUR, die Elternbeiträge sind 25.000 EUR und der Staatszuschuss beträgt 16.800 EUR. Bei der Gemeinde verbleiben somit an Kosten 28.200 EUR.
Am 17.9.2024 waren in der Grundschule Haiming die Klassenelternversammlungen und zum Abschluss dann auch die Wahl des Elternbeirats. Vorsitzender ist weiterhin Gerhard Maier, 2. Vorsitzende Johanna Schaal und Schriftführer Andreas Maier. Die jeweiligen Klassenelternsprecher sind auch Mitglieder des Elternbeirats: Das sind Michael Obergröbner (1a), Astrid Gstatter (1b), Gerhard Maier (2a), Johanna Schaal (2b), Elisabeth Hofer (3) und Melanie Mies (4).
Mitte März hat das Landesamt für Umwelt in Bayern neue Leitlinien zur Bewertung von PFAS veröffentlicht. Die Konsequenzen daraus hat das Landratsamt jetzt mit Rundschreiben vom 16.9.2024 an alle Betreiber von Verfüllgruben im Landkreis Altötting mitgeteilt. Durch die Leitlinien werden die Zuordnungswerte und die Verwertungsmöglichkeiten neu geregelt: Der VK 1-Wert für PFOA wurde auf 0,1 µg/l festgesetzt und zugleich wurde geregelt, in welchen Gruben und Brüchen, die in Kategorien N – C2 eingeteilt sind, dieses Material verfüllt werden darf. Für den Landkreis Altötting ergibt sich daraus konkret, dass alle bekannten Gruben zur Kategorie A, N oder „zu B aufgewertet“ gehören und in allen diesen Gruben darf das VK1-Material nicht eingebracht werden. In dem Rundschreiben des Landratsamtes heißt es dann wörtlich: „Aufgrund dieser neuen, deutlich verschärften fachlichen Leitlinien des LfU ist eine Verwertung (Verfüllung) von Bodenmaterial aus dem PFOA-Belastungsgebiet in allen Gruben im Landkreis Altötting nicht mehr möglich bzw. unzulässig. Eine Verfüllung von Bodenmaterial aus dem PFOA-Belastungsgebiet ist nur zulässig, wenn eine Untersuchung des zu verfüllenden Bodenmaterials auf PFOA durchgeführt wurde und kein PFOA nachgewiesen wird.“ Dabei ist zu beachten, dass die PFOA-Analytik wesentlich verändert wurde: Das Verhältnis Wasser-Feststoff muss jetzt 2:1 betragen, früher galt ein Verhältnis 10:1. Damit ergeben sich zwangsläufig höhere Werte, wenn PFOA im Boden vorhanden ist.

Bericht aus dem KommU
Die Baumaßnahmen in Unterviehhausen sind abgeschlossen und die Abnahme hat am 05.09.2024 stattgefunden.
Die Baugenehmigung zur Errichtung der PV-Anlage an der Kläranlage ist erteilt worden. Errichtet wird eine Anlage mit einer Leistung von 100 KWp und ein Speicher mit einer Kapazität von 90 KWh. Der erzeugte Strom dient der Eigenstromversorgung der Kläranlage und wird dadurch die Betriebskosten erheblich senken. Die Verhandlungsgespräche zur Vergabe finden derzeit statt.
Die Baugenehmigung für den Aufzug am Rathaus steht noch aus, ebenso die Baugenehmigung für den neuen Bauhof.

Vorstellung des Entwurfs für den neuen Flächennutzungsplan
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung vom 21.9.2023 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Er soll den Flächennutzungsplan von 1989 ablösen, der in den zurückliegenden Jahren vielfach geändert wurde, aber nicht mehr der aktuellen Planungssituation entspricht. Für die Erstellung des Vorentwurfs wurde das Planungsbüro Jochum & Kellhuber beauftragt und in den zurückliegenden Monaten wurde in 7 Arbeitskreissitzungen die Inhalte des neuen Flächennutzungsplanes erstellt. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, den aktuellen Stand der Bebauung und sonstigen Flächennutzung in den Kernorten, Siedlungen und im Außenbereich der Gemeinde darzustellen und dabei auch den Gültigkeitsbereich von Satzungen der Bauleitplanung (Baugebiet, Innenbereich, Ortsabrundungssatzung) zu dokumentieren. Weiter enthält der Flächennutzungsplan die Darstellung der gewerblich genutzten Flächen in der Gemeinde und er stellt auch dar, wo die besondere planungsrechtliche Situation eines Dorfgebietes oder Mischgebietes gegeben ist. Der Flächennutzungsplan soll auch Grundzüge der künftigen baulichen Entwicklung der Gemeinde für einen Zeitraum von 15 – 20 Jahren darstellen. Hier macht der Arbeitskreis mit dem vorgelegten Vorentwurf nur im Bereich Haid einen geringen baulichen Erweiterungsvorschlag. Diese Zurückhaltung beruht darauf, dass der Gemeinderat die Grundposition vertritt, Baugebiete und Gewerbegebiete nur dort zu planen, wo die notwendige Fläche im Eigentum der Gemeinde steht. Nur so ist zu verhindern, dass Bauparzellen geplant und erschlossen werden, dann aber für das Bauen nicht zur Verfügung stehen. Dies blockiert nämlich die Entwicklung der Gemeinde ganz erheblich. Nach den gesetzlichen Regelungen der Landesplanung darf es neues Bauland nur dort geben, wo durch die Bevölkerungsentwicklung ein Bedarf besteht und dieser Bedarf nicht schon durch ausgewiesenes Bauland erfüllt werden kann. Diese sog. Bedarfsanalyse ist damit auch Bestand des Flächennutzungsplanes und wurde in der Sitzung dem Gemeinderat in aktueller Fassung vorgestellt. Daraus ergibt sich, dass für die Zeit bis 2033 nach den statistischen Daten für die Gemeinde ein Bevölkerungszuwachs von 227 prognostiziert wird. Anhand der Analyse der derzeitigen Siedlungsstruktur (Belegungsdichte und Wohneinheitendichte) entsteht dadurch ein Bedarf an 98 Wohneinheiten mit einem Flächenbedarf von 12,58 ha. Verfügbares Bauland gibt es mit einer Fläche von 10,64 ha. Da man aber für diesen Zeitraum lediglich von einer Verfügbarkeit von 60% ausgeht, liegt die Baulandreserve bei 6,38 ha und der zusätzliche Flächenbedarf für Wohnraum bei 6,2 ha. Im neuen Flächennutzungsplan sind aber derzeit lediglich 0,98 ha als zusätzliche Baufläche dargestellt, so dass eine Planungsreserve von 5,22 ha verbleibt. Ein Zuwachs von gewerblich genutzten Flächen wird lediglich östlich des bestehenden Industriegebietes Soldatenmais dargestellt.
In den Flächenplan integriert ist auch der Landschaftsplan: Dargestellt sind darin die landwirtschaftlich genutzten Flächen, unterschieden nach Acker- und Grünland, die Waldflächen mit Bannwald und besonderen Schutzfunktionen, prägende Baum- und Gehölzstrukturen, wertvolle Einzelbäume, ökologisch wertvolle Flächen, Biotope und die ausgewiesenen ökologischen Ausgleichsflächen. Im Plan enthalten sind auch die FFH-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete und die Gebietskulissen für Kiebitze. Als mögliche Entwicklungsmaßnahmen sind im Plan dargestellt Bereiche zur Verbesserung der Ortsrandeingrünung, zur Strukturierung von Waldsäumen, zur Freihaltung von Besiedlung zum Schutz des Landschaftsbildes und Bereiche geringer Bodenqualität zur Entwicklung extensiver bzw. ökologischer Bewirtschaftung.
Nach der Vorstellung des Planes und der Bedarfsanalyse und der Diskussion dazu fasste der Gemeinderat den Billigungsbeschluss und startet damit die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die Auslegung für die Öffentlichkeit. Für die Bürgerinnen und Bürger wird es neben der allgemeinen Einsicht in den Plan und die schriftliche Begründung auch Sprechstunden mit Terminvereinbarung geben, um Einzelfragen zu klären und um Anregungen und Einwendungen aufzunehmen. Die Frist für Anregungen und Einwendungen läuft bis 15.1.2025. Danach werden diese Einwendungen und Hinweise im Rahmen einer weiteren Gemeinderatssitzung beraten und darüber beschlossen. Daran schließt sich dann eine weitere, förmliche öffentliche Auslegung an. Fertig ist der Flächennutzungsplan dann, wenn der Gemeinderat am Ende aller Beratungen den Feststellungsbeschluss gefasst und das Landratsamt den Flächennutzungsplan genehmigt hat. Rechtlich ist der Flächennutzungsplan eine Beschreibung des Istzustandes mit Darstellung von möglichen Entwicklungszielen; er ist eine verwaltungsinterne Planungsgrundlage ohne Rechtswirkung für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere schafft er kein Baurecht – dies geschieht erst durch einen Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan herausentwickelt wird.

Bebauungsplan Haiming West II
Die Gemeinde hat für eine Fläche am westlichen Ortsausgang die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. §c 13b BauGB beschlossen. Dazu wurde in den zurückliegenden Monaten die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Mittlerweile ist durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts festgestellt worden, dass die Regelung des § 13b BauGB wegen des Verzichts auf eine Umweltprüfung und eines ökologischen Ausgleichs gegen EU-recht verstößt. Um die zwischenzeitlich eingeleiteten Verfahren aber ordnungsgemäß abschließen zu können, hat der Gesetzgeber mit § 215a BauGB eine sog. Reparaturregelung eingeführt: Danach ist eine umweltrechtliche Vorprüfung durchzuführen mit der Fragestellung, ob das Baugebiet erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Diese umfangreiche Prüfung ist mittlerweile durchgeführt worden und unter Anwendung der Kriterien der Anlage 2 des BauGB kommt diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass wegen der Größe, der Lage und der geplanten Nutzung des Baugebietes für ein oder zwei Mehrfamilienhäuser eine erhebliche Auswirkung auf Natur und Umwelt nicht zu erwarten ist. Deswegen kann das Verfahren gem. § 13b BauGB fortgeführt werden. Diesen Vorbericht hat der Gemeinderat als Bestandteil des Bebauungsplanes beschlossen.
Weiter war über die Einwände und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zu beraten und in Form von Abwägungsbeschlüssen zu beschließen. Seitens der Regierung von Oberbayern wird grundsätzlich der Bedarf an Wohnraum für kleine und mittlere Wohnungen in Haiming anerkannt, eine zentralere Lage im Ort und nicht eine Ausweitung des Siedlungsbereiches würde aber als besser angesehen. Hierzu stellt der Gemeinderat fest, dass die vorhandenen Baulücken entweder durch Bebauungsplan oder durch die prägende Umgebung für Einfamilienhäuser vorgesehen sind und der Gemeinde innerorts eine Grundstück geeigneter Größe für ein Mehrfamiliengebäude nicht zur Verfügung steht. Der weiteren Anregung der Regierung, nämlich eine neue Bedarfsanalyse zu erstellen, wird gefolgt werden: Es wird die für die Aufstellung des Flächennutzungsplans neu erstellte Bedarfsanalyse auch zum Gegenstand des Bebauungsplanes gemacht. Seitens der Fachabteilungen des Landratsamtes gab es eine Reihe von Anmerkungen und Hinweisen, denen der Gemeinderat weitgehend folgte, insbesondere auch hinsichtlich der Zufahrterschließung des Grundstücks vom Zehentweg aus und der Festsetzung von sog. Lärmzonen auf dem Grundstück bezüglich der Schallimmissionen von der Kreisstraße her. Ein wiederholtes Thema in den Stellungnahmen des Landratsamtes und auch des Wasserwirtschaftsamtes war die Bodenbelastung mit PFOA. Hier werden im Bebauungsplan die entsprechenden Hinweise aufgenommen. Den Bedenken des Wasserzweckverbandes hinsichtlich Erschließung des Grundstücks mit Trinkwasser stellte der Gemeinderat die Feststellung entgegen, dass am Rand des Grundstücks eine Hauptwasserleitung Richtung Piesing und Neuhofen verläuft, und deswegen eine Versorgung des Grundstücks problemlos möglich sein muss. Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplanes mit den Änderungen gem. der Abwägungsbeschlüsse und beschloss eine weitere Auslegung mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

Nachtragshaushalt für 2024
Auch dieses Jahr werden mit dem Nachtragshaushalt einige wesentliche Veränderungen während des Jahres durch den Gemeinderat beschlussmäßig festgestellt. Auf der Einnahmeseite ergeben sich positive Veränderungen bei den Gewerbesteuerzinsen (+ 91.150 EUR), der Gewerbesteuer (+ 350.000 EUR), dem Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteil (+ 100.000 EUR) und den Zinserträgen (+ 46.000 EUR). Diese Verbesserungen bei den Einnahmen führt zu einer Verringerung der Zuführung aus dem Vermögenshaushalt um 652.300 EUR. Wesentliche Veränderungen bei den ausgaben im Verwaltungshaushalt sind der Anstieg der Entgelte für Beschäftigte in der Schule (Mittagsbetreuung und IT-Administration) um 30.000 EUR, Erhöhung der Ausgaben für Stromentgelte in verschiedenen Einrichtungen um 34.350 EUR und Mehrkosten beim Flächennutzungsplan von20.900 EUR. Eine erhebliche Minderausgabe im Verwaltungshaushalt ist der Betrag für die Kreisumlage: Statt 3.273.500 EUR werden 172.250 EUR weniger fällig.
Im Vermögenshaushalt gibt es Mehreinnahmen von 63.000 EUR bei Erschließungsbeiträgen, 43.750 EUR bei Kanalbeiträgen und 93.100 EUR bei Grundstücksverkäufen. Erfreulich auch die um 231.100 EUR verringerte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Bei den Investitionen (Ausgaben des Vermögenshaushalts) gibt es folgende Veränderungen: 116.400 EUR für die Erweiterung der PV-Anlage mit Speicher an der Kläranlage, die Bereitstellung von Mitteln für Container beim Feuerwehrhaus Niedergottsau (50.000 EUR), eine zusätzliche Fluchttreppe an der Schule (30.000 EUR) und zusätzlich 200.000 EUR für Grunderwerb. In der Summe verändern sich die Haushalte nur geringfügig: Der Verwaltungshaushalt um minus 6.800 (0,09%) und der Vermögenshaushalt um minus 231.100 EUR (3,89%).

Spenden für 2025
Mit Blick auf das Jahr 2025 hat der Gemeinderat folgende Spenden an vereine und gemeinnützige Organisationen bewilligt. Die Auszahlung erfolgt nur gegen Anforderung, in der Regel auch verbunden mit einem Rechenschaftsbericht.

Empfänger

Vorschlag

Gilt seit

Deutscher Kinderschutzbund

100,00

< 2006

Frauen helfen Frauen e.V. (Frauenhaus)

100,00

2006

Frauen helfen Frauen e.V. (Notruf und Beratung)

100,00

2006

Imkerverein Marktl

100,00

< 2006

Die Brücke, Suchtkrankenhilfe

130,00

< 2006

Dorfhelferinnen

250,00

2021

Familienpflegewerk

250,00

2021

AWO - Sternfahrt

60,00

2012

BRK Haiming - Spende für Sommerfest

250,00

< 2006

BRK Haiming - Spende für Weihnachten

250,00

< 2006

Hörgeschädigtenverein

25,00

< 2006

BRK - Behindertenfahrdienst, Essen auf Rädern, Psychosoziale Krebsnachsorge

500,00

2018

Sternsinger

50,00

2021

Hospizverein

100,00

< 2006

Caritas - Beitrag

55,00

< 2006

Diakonisches Werk

150,00

2006

Propräventiv

200,00

2015

Donum Vitae

200,00

2008

VDK Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

50,00

2024

Summe (HHSt. 0.4701.7001)

2.920,00

 

Kulturfonds (0.3431.6580)

100,00

2010

Summe (HHSt. 0.3431.6580)

100,00

 

Feuerwehrverein Haiming

600,00

2023

Feuerwehrverein Niedergottsau

600,00

2023

Feuerwehrverein Piesing

600,00

2023

Summe (HHSt. 0.1301.7180)

1.800,00

 

 

Bestellung Kassenverwaltung
Gudrun Fischer ist seit 17.1.2003 die vom Gemeinderat bestellte Kassenverwalterin. Im kommenden Jahr wird sie ihr Arbeitsverhältnis beenden und bis dahin noch Urlaub einbringen. Deswegen wird bereits Anfang Oktober die Führung der Kassengeschäfte übergeben. Petra Vilzmann ist seit 1.3.2021 als stellvertretende Kassenverwalterin bestellt und hat sich seitdem gut in diesen Aufgabenbereich eingearbeitet. In den letzten Wochen gab es zur Vorbereitung der Übergabe eine intensive Zusammenarbeit in den vielfältigen Bereichen der Kasse. Geplant ist die Übergabe der Kasse, verbunden mit einer örtlichen Kassenprüfung, für den 7.10.2024 Ab diesem Zeitpunkt bestellte der Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss Petra Vilzmann zur Kassenverwalterin; Gudrun Fischer wurde mit Ablauf des 6.10.2024 von dieser Aufgabe entbunden.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Stellvertretung in der Kassenverwaltung. Diese Aufgabe wurde vom Gemeinderat an Hanna Merschformann mit Wirkung ab 7.10.2024 übertragen.

Wolfgang Beier