Bericht des Bürgermeisters
Für die Errichtung der PV-Freiflächenanlage an der Kläranlage zur Erhöhung des Eigenverbrauchsstroms ist ein weiterer Schritt getan. Von der beauftragten Firma SL Rack wurden an drei Stellen Bodenuntersuchungen durchgeführt, um die notwendige Gründung zu definieren. Probleme sind dabei nicht aufgetreten; es handelt sich in der angenommenen Gründungstiefe 1,80 Meter um feinkörniges Material (Ton, Schluff) mit geringen Beimengungen von Kies. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zug- und Druckkräfte empfiehlt die Firma eine Fundierung mit Fertigrammpfählen mit einer Verankerungstiefe von mindestens 1,80 Meter.
Auch für die Baugenehmigung unserer neuen Bauhofhalle sind fast alle Hindernisse aus dem Weg geräumt. Um mögliche Gefährdungen durch den Deponieuntergrund auszuschließen will die entsprechende Fachabteilung des Landratsamtes noch eine sachverständige Untersuchung von Auswirkungen im sog. Boden-Luft-Pfad und im Boden-Luft-Mensch-Pfad. Konkret bedeutet das eine Messung, um festzustellen, ob Deponiegase vorhanden sind. Die entsprechenden Untersuchungen werden durch das Fachlabor Ende April durchgeführt, die Ergebnisse liegen dann zeitnah vor und werden dem Landratsamt mit sachkundiger Abschlussbeurteilung vorgelegt. Danach erwarten wir die Erteilung der Baugenehmigung.
Auf dem Weg zum Feuerwehrbedarfsplan wurde am Samstag, 13.4., ein wichtiger Abschnitt abgeschlossen. An diesem Tag waren zwei Mitarbeiter der Firma IBG vor Ort und haben zunächst sog. Anfahrtsproben durchgeführt. Dabei wird zur Feststellung der Einsatz- und Reaktionszeiten im Alarmfall in ausgewählten Einzelbeispielen überprüft, ob die errechneten Werte den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Im Anschluss daran wurde in Gesprächen mit allen Kommandanten und deren Stellvertretern, mit dem Kreisbrandrat und mit Erstem und Zweiten Bürgermeister alle relevanten Daten zu Fahrzeugen, Gebäuden und Ausstattung erhoben. Zunächst gab es ein gemeinsames Gespräch im Feuerwehrhaus Haiming, auch dazu, was an überörtlichen Unterstützungen zur Verfügung steht und wie bei einzelnen besonderen Gefährdungslagen die Einsatzpläne gestaltet sind. Diese Abklärung ist notwendig, da z.B. von der örtlichen Feuerwehr nicht die Ausstattung für einen Unfall mit Strahlungsgefahr vorgehalten werden kann. Danach erfolgte dann für jede Feuerwehr getrennt die Datenaufnahme vor Ort. Dabei wurden auch die räumlichen Gegebenheiten erhoben. Als nächster Schritt erstellt die beauftragte Firma IBG einen sog. Projektbericht, der alle Daten enthält und der Gemeinde zur Zwischenprüfung vorgelegt wird. Nach eventuell notwendigen Korrekturen wird dann daraus der Feuerwehrbedarfsplan erstellt.
Zur Infoveranstaltung über das Stromleitungsprojekt der Fa. Tennet kamen rund 150 Bürgerinnen und Bürger in den Saal Unterer Wirt und nutzen die Gelegenheit, mit Fragen und Anmerkungen ihre Meinung zu dem Projekt kund zu tun. Zunächst stellten die drei Projektverantwortlichen von Tennet – Gesamtprojektleiter Robert Miersch, Projektleiter Genehmigung Marvin Gruhn und Annemie Guggemos, technische Planung – die derzeitigen Planungen vor. Danach soll zur Abdeckung des Strombedarfs im Chemiedreieck und zur Verbesserung einer sicheren Stromversorgung eine zweite 380 kV-Leitung vom Anschlusspunkt Simbach 2 nach Burghausen geführt werden. Am Anfang und Ende der Leitung sind jeweils ein neues Umspannwerk geplant, wobei in das Umspannwerk Burghausen auch die 380 kV-Leitung von Pirach nach Tann mit eingeschleift werden soll. Zum Zeitplan wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2028 das Genehmigungsverfahren starten soll, damit 2030 Baubeginn sein kann. Deutlich vor 2035 soll dann diese Leitung in Betrieb gehen. Größtes Problem sind die notwendigen Umspannwerke, da der Flächenbedarf bei rd. 26 ha liegt und diese Fläche im Raum Burghausen nahe der Industrie und auch in der Nähe der Leitungsstruktur liegen soll. Die Trassenplanung für die Leitung kann aber erst beginnen, wenn mit den Umspannwerken die Anfangs- und Endpunkte gegeben sind. Die Diskussion konzentrierte sich bei Fragen und Anmerkungen naturgemäß auf die Umspannwerke und es wurde sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass auf freier Fläche im Bereich der Gemeinde Haiming das nicht möglich ist. Der Verbrauch wertvoller landwirtschaftlicher Fläche bei der eingeschränkten Lage in Haiming, auch unter Berücksichtigung weiter notwendiger Ausgleichsflächen, wäre nicht zu verantworten. Für die Leitungsführung wurden als Alternativen ein Anschluss an die 380 kV-Leitung Braunau – Kaprun oder eine Bündelung mit der 380 kV-Leitung Pirach – Tann ins Gespräch gebracht. Auch hier wurde deutlich gemacht, dass eine weitere Leitung quer durch das Gemeindegebiet schwer zu akzeptieren ist. Auch eine Reihe von technischen Fragen wurde gestellt, die deutlich machen, dass im weiteren Verlauf der Planung noch eine Fülle von Detailfragen zu klären sein werden.
Am 16.4.2024 waren Herr Dr. Müller und Andreas Hüttl vom Landratsamt und Thomas Wolfmeier vom Kieswerk Freudlsperger im Rathaus, um den aktuellen Planungsstand für die geplante PFAS-Monodeponie in der Grube am Industriegebiet vorzustellen. Es soll eine Deponie der Klasse DK I werden und ausgelegt auf die Verfüllung von belasteten Bodenaushub aus den Belastungszonen im Landkreis. Sie soll eine Kapazität von 1,4 Mio m³ haben; dazu ist angedacht, den derzeitigen Aushubbereich noch um ca. 5.000 m² nach Osten zu erweitern und die Sole tiefer zu legen. Die Deponie wird nach unten durch eine sogenannte geologische Barriere und eine Kunststoffbahn abgedichtet und das gesamte Sickerwasser wird aufgefangen und gereinigt. Nach Verfüllung wird auch von oben her die Deponie dicht verschlossen und somit das eingebrachte Material sicher verkapselt. Die Nachsorge wird ca. 30 Jahre betragen, der Verfüllzeitraum wird mit 10 – 15 Jahren angesetzt. Das Sickerwasser wird am Fuß des Veitstafelberges in Becken aufgefangen, über eine Aktivkohlefilteranlage gereinigt und dann das gereinigte Wasser auf zwei Wegen entsorgt: Im ersten Betriebsjahr wird es nach oben gepumpt und von dort über das Industriegebiet abgefahren. Wenn die Beprobung des gereinigten Wassers dessen Unbelastetheit ergibt, wird das Wasser versickert. Die Entsorgung durch Abtransport bleibt aber als zweiter Entsorgungsweg bestehen, wenn sich aus der Beprobung eine PFAS-Belastung des Wassers ergibt. Zur Sicherung des Grundwassers werden im Anstrombereich zwei Messstellen und im Abstrombereich drei Messstellen errichtet. Im Bereich der Sickermulde gibt es eine weitere Grundwassermessstelle. Für die Nachnutzung gibt es zwei Optionen: Der nördliche Teil der Fläche wird überhöht verfüllt und der südliche Teil wird für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Da aber mit Bodensetzungen gerechnet werden muss, ist eine andere Möglichkeit, den ganzen Bereich überhöht zu verfüllen und dann als Fläche für eine PV-Freiflächenanlage zu nutzen. Dass Planungskonzept wird jetzt im Rahmen eines Scoopingtermins mit den Fachbehörden abgestimmt. Das Landratsamt wird das Konzept in der Mai-Sitzung im Gemeinderat vorstellen und dann können wir zum Konzept Änderungs- und Ergänzungsvorschläge machen. Die Genehmigung der Deponie im Rahme eines Planfeststellungsverfahrens wird dann voraussichtlich 2025 erfolgen.
Zum gemeindlichen Projekt Aufzug Rathaus ein kurzer Zwischenstand: Der Baugenehmigungsvorentwurf mit der Ausführungsform einer hinterlüfteten Holzschalung liegt jetzt zur denkmalrechtlichen Beurteilung bei Kreisheimatpflegerin Renate Heinrich. Wenn von dort Einverständnis kommt, wird der Baugenehmigungsantrag dem Gemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Mittlerweile liegt die positive Beurteilung durch das Denkmalamt vor.
Regionalplan Südostoberbayern – Stellungnahme zur 17. Teilfortschreibung
Mit der 17. Teilfortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des geplanten Windparks im Altöttinger und Burghauser Staatsforst geschaffen werden. Bislang ist das Ausschlussgebiet, jetzt soll es entsprechend der Flächenkulisse, die die Bayer. Staatsforsten für die Errichtung von 40 Windkraftanlagen geöffnet haben, zum Windvorranggebiet werden. Dies schafft die rechtliche Voraussetzung für den Bau von Windkraftanlagen und sichert zugleich die Erreichung der Flächenziele gem. des Wind-an-Land-Gesetzes. Im Umweltbericht sind alle wesentlichen Beurteilungskriterien dargestellt und, soweit dies auf raumordnerischen Basis möglich ist, auch Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen definiert. Für das Vorranggebiet (VRG) 80, das die Fläche im Bereich der Gemeinde Haiming bezeichnet, sind diese Kriterien ebenfalls bewertet. Danach sind auf der vorgesehenen Fläche von 235,2 ha auf Grund der gewählten Abstände von mindestens 1,0 km zur Wohnbebauung auf das Schutzgut Mensch keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Für Wasser, Luft und Klima werden keine negativen Auswirkungen erwartet, eine erhebliche Beeinträchtigung wird für das Landschaftsbild und in kleinräumigen Bereichen für die Bodenfunktionen und die biologische Vielfalt durch Versiegelung gesehen. Für den Artenschutz werden Maßnahmen zur Minderung baubedingter und betriebsbedingter Auswirkungen vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat die vorgestellte Planung geprüft und dazu folgende Stellungnahme beschlossen:
Die Gemeinde Haiming befürwortet grundsätzlich die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch das Wind-an-Land-Gesetz und die Erfüllung der Flächenziele durch Ausweisung eines Teilbereiches des Altöttinger und Daxenthaler Forstes als Windvorranggebiet.
Aus Sicht der Gemeinde Haiming sind dabei folgende Planungskriterien von besonderer Bedeutung:
Mit dem durchgehend eingehaltenen Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächstgelegenen Wohnbebauung, wobei auch Einzelgebäude Berücksichtigung finden, ist der notwendige Wohnraumschutz ausreichend gewährleistet.
Beim Schutzgut Natur ist bei der notwendigen flächenbezogenen Betrachtung im Hinblick auf das überregional bedeutsame Vogelschutzgebiet ein besonderes Augenmerk auf den Schutz kollisionsgefährdeter bzw. störungsempfindlicher Vogelarten zu achten. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Flugrouten der Zugvögel.
Ausgehend von den im Umweltbericht beschriebenen potentiellen Gefährdungen des Grundwassers während der Bauphase und durch den Betrieb von Windkraftanlagen begrüßt die Gemeinde ausdrücklich, dass Wasserschutzzonen I und II ausdrücklich von der Ausweisung als Windvorranggebiet ausgenommen sind. Auch wenn diese außerhalb des Gemeindegebietes liegen sind sie als Gewinnungsgebiete für die Wasserversorgung der Inn-Salzach-Gruppe für die gesamte Gemeindebevölkerung von Bedeutung.
Das schützenswerte Bodendenkmal Haarbacher Höhe ist auf Grund der 1000-Meter-Grenzlinie zur Wohnbebauung durch die Gebietsausweisung nicht betroffen.
Die Darstellungen und Bewertungen für das Vorranggebiet 80 sind zutreffend und bedürfen seitens der Gemeinde nur einer Ergänzung hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung: Bei der Flächenausdehnung im Süden und im Süd-Osten ist für das Windvorranggebiet ein Mindestabstand von 1,4 km zur nördlichen Grenze des Industriegebietes einzuhalten, damit Optionen für Anlagen der Energieerzeugung, Speicherung und Verteilung möglich sind. Insbesondere ist die Planung abzustimmen mit den Raumanforderungen des Netzausbauprojekte P 474 der Fa. Tennet – neue Höchstspannungsleitung Burghausen – Simbach mit Umspannwerk im Suchraum Burghausen-Haiming. Hier ist – wie bei der 380-kV-Trasse im westlichen Bereich ein sog. Raumkorridor darzustellen.
Zuschussantrag BRK für Tagespflege Haiming
Die Gemeinde Haiming begann im Jahr 2018 mit der Planung eines Gebäudes für eine Tagespflege in Haiming – mit diesem Angebot sollten die bereits vorhandenen Betreuungsangebote Ambulante Pflege, Betreutes Wohnen und Seniorenhaus geschlossen werden. Die Planung der Räumlichkeiten und der Zahl der Pflegeplätze erfolgte in enger Abstimmung mit dem BRK, das den Bedarf bejahte und von Anfang an die Trägerschaft der Einrichtung zusagte. Nach Verzögerungen, auch der Corona-Pandemie geschuldet, konnte die Tagespflege im März 2022 in Trägerschaft des BRK eröffnet werden. Entgegen der Erwartungen und trotz umfangreicher Werbemaßnahmen erreicht die Auslastung der Tagespflege nicht den Umfang, der einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen würde. Die Vorstandschaft des BRK hat deswegen in der Gemeinderatssitzung die konkreten Buchungszahlen und das Betriebsdefizit vorgestellt und damit den an die Gemeinde Haiming gestellten Zuschussantrag begründet. Danach ergibt sich im Jahr 2023 bei zwei Öffnungstagen ein Defizit in Höhe von 102.500 EUR. Der Versuch, einen dritten Öffnungstag einzuführen, musste wieder eingestellt werden, weil die Nachfrage nicht vorhanden war. Im April 2024 hat die Tagespflege an zwei Öffnungstagen 19 Gäste, 15 davon aus Haiming, 3 aus Burghausen und 1 Person aus Burgkirchen. Würde es gelingen, an zwei Öffnungstagen eine Vollauslastung zu erreichen – je 15 Person – läge das Jahresdefizit nach der Kalkulation des BRK bei 67.100 EUR. Um im Betrieb eine wirtschaftliche Null zu erreichen, müssten an 5 Belegtagen jeweils 14 Personen pro Tag, also in der Woche 70 Personen, die Tagespflege besuchen. Da dies derzeit nicht absehbar ist, hat die Kreisvorstandschaft des BRK an die Gemeinde den Antrag gestellt, dass seitens der Kommune 80% des anfallenden Betriebsdefizits übernommen werden. Nach derzeitigem Stand der Belegung wären das rd. 70.000 EUR. Wenn eine solche Defizitbeteiligung nicht erfolgt wird das BRK zum 31.7.2024 die Tagespflege in Haiming schließen.
Im Vorfeld dieser Beratung im Gemeinderat hatte der Bürgermeister Gespräche mit den drei Vereinsvorständen geführt, die sich in der Gemeinde um Seniorinnen und Senioren kümmern. Neben dem Lob über die Einrichtung und ihre Sinnhaftigkeit kamen aber auch Bedenken, dass eine solche Belegungszahl erreichbar wäre. Die Rückfrage bei den Mitgliedern gab dazu keine positive Tendenz. Der Gemeinderat nahm diese Botschaften des BRK mit Enttäuschung zur Kenntnis und fragte, ob mit weiterer Werbung eine Verbesserung der Situation erreichbar wäre. Dies wurde im Hinblick auf die zahlreichen Anstrengungen im letzten und diesen Jahr verneint und auch darauf verwiesen, dass mit derzeit 13 Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis eine Überversorgung vorliegt. Zugesagt wurde von den Vertretern des BRK, gemeinsam mit der Gemeinde eine mögliche Nachnutzung des Gebäudes zu suchen, bislang hat sich dafür aber auch noch keine Lösung aufgetan. Nach einer längeren Frage- und Diskussionsrunde war sich der Gemeinderat einig, dass ohne Perspektive auf Erreichen einer Vollbelegung eine Zusage einer Defizitübernahme in Höhe von 80% nicht möglich ist. Bei einem Jahresbetrag von derzeit 70.000 EUR würde das die Finanzkraft der Gemeinde übersteigen. Einstimmig musste deswegen der Zuschussantrag des BRK abgelehnt werden.
Jahresrechnung 2023 – Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung
Regelmäßig in der Aprilsitzung werden die Jahresrechnung des Vorjahres vorgestellt, erstattet der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht, erfolgt die Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen und entscheidet der Gemeinderat über die Entlastung von Bürgermeister und Verwaltung. Das Haushaltsjahr 2023 endete mit einem deutlichen Sollüberschuss von 3.734.057,25 EUR, der der allgemeinen Rücklage zugeführt wurde und die Finanzierung der kommenden Jahre sichert. Haushaltsüberschreitungen von besonderem Gewicht waren Mehrausgaben von 9.500 EUR im Feuerlöschwesen, vor allem verursacht durch Erfüllung von Wartungen und Prüfaufgaben; Mehrkosten in Schule und Kindergarten in Höhe von 20.300 EUR, 36.000 EUR im Bereich der Abwasserbeseitigung, vor allem verursacht durch zwei größere Klärschlammentsorgungen und 8.000 EUR Mehrkosten bei der Grüngutentsorgung im gemeindlichen Bauhof. Zwei Ausgabenmehrungen sind positiv: 287.000 EUR Zuführung zum Vermögenshaushalt als Überschuss des Verwaltungshaushaltes und die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.833.113,64 EUR. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat 10.4.2024 die Jahresrechnung geprüft und dabei keine Fehler gefunden. Es gab deswegen auch keine Prüfungsbeanstandungen. Als Empfehlung für die kommenden Jahre sprach er aus im nächsten Jahr die im Bauhof anfallenden Maschinenstunden zu prüfen und ob sich dabei die Anschaffung des Radladers ausgewirkt hat. Auf Vorschlag des Prüfungsausschusses hat der Gemeinderat die Jahresrechnung mit den einzelnen Haushaltsüberschreitungen gebilligt und Bürgermeister und Verwaltung die Entlastung erteilt.
Erfrischungsgeld für Europawahl 2024
Am 9.6.2024 ist wieder Europawahl. Dafür werden zwei Urnenwahlvorstände und ein Briefwahlvorstand gebildet und es sind deswegen 18 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Helfer notwendig. Für ihre Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld bezahlt, das sich an dem Durchschnitt der im Landkreis bezahlten Beträge orientiert. Der Gemeinderat legte das Erfrischungsgeld auf einheitlich 40 EUR je Person fest.
Sonnwendfeier Bauwagen Niedergottsau
Die Freizeitgruppe „Bauwagen Niedergottsau“ will die Sonnwendfeier am 15.6.2024 in etwas anderer Form feiern und dazu auf dem Sportplatz Niedergottsau ein Festzelt aufstellen. Dazu wird bei der Gemeinde als Eigentümerin des Platzes eine Zustimmung beantragt. Der Gemeinderat hat keine Einwendung gegen die Veranstaltung und die Nutzung des Platzes, legt aber Wert auf eine Abstimmung mit der Freizeitgruppe Niedergottsau. Auch die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung und die Gaststättenerlaubnis werden durch die Verwaltung erteilt werden.
Wolfgang Beier