Bericht des Bürgermeisters
Zum Schulbeginn steht immer unser Geschwindigkeitsmessgerät am Pfarrhof. Die Auswertung für den Zeitraum 9.9.2024 bis 9.10.2024 ergab 19.473 Fahrbewegungen, davon sind 2.883 mit weniger als 30 km/h gemessen worden. 10.958 Fahrzeuge fuhren langsamer als 50 Km/, 5.172 Fahrzeuge hatten eine Geschwindigkeit zwischen 50 und 60 km/h. Die höchste gefahrene Geschwindigkeit betrug 85 km/h, der Taghöchstwert waren 754 Fahrzeuge.
Auf Veranlassung des Bürgermeisters hat die Autobahnpolizei Mühldorf am 30.9.2024 in der Zeit von 8.55 Uhr bis 10.00 Uhr an der Burghauserstraße Richtung Ortsmitte mit einem Radargerät Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Die kurze Dauer erklärt sich daraus, dass es nur einen geringen Fahrzeugdurchlauf gab. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wurde nicht festgestellt. Es wird in diesem Jahr noch einen weiteren Messtermin im Herbst und zwar nachmittags geben. Mit dem Bericht über die Geschwindigkeitsmessung hat PHM Brodschelm von der PI Burghausen zugleich eine Auswertung über das Unfallgeschehen in der Burghauserstraße mitgeteilt. Für den Zeitraum von 01.01.2019 bis 30.09.2024 sind nur drei Verkehrsunfälle in der Unfallstatistik verzeichnet, bei denen es glücklicherweise zu keinen Personenschäden kam. Bei einem Unfall kam es nach einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot zu einem Spiegelstreifer, bei einem weiteren Unfall wurde ein geparktes Fahrzeug beim Rangieren beschädigt. Der dritte Unfall war ein Wildunfall mit einem Hasen. Überhöhte Geschwindigkeit ist bei keinem dieser Unfälle als Ursache verzeichnet. Aus Sicht der Polizei Burghausen ist die Burghauser Straße in Haiming deswegen nicht als unfallauffällig zu bewerten.
Im Kindergarten St. Stephanus hat sich für das Kindergartenjahr 2024/25 der neue Elternbeirat konstituiert. Ihm gehören an: Julia Dreier, Veronika Poschinger, Erika Weidner, Andreas Liebl, Franziska Gaßner, Martina Prostmaier, Stephanie Sewald und Anna Unterhaslberger. Vorsitzende des Elternbeirats ist Stephanie Sewald.
Mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden in § 45 Abs. 9 StVO die Ausnahmetatbestände zur Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h innerorts erweitert. Dies ist jetzt auch möglich im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen. Der Bauausschuss hat deswegen befürwortet, einen entsprechenden Antrag auf 30 km/h-Beschränkung an der Hauptstraße bis etwa Einmündung Fahnbacherstraße beim Landkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Mittlerweile hat uns eine Mail der Abteilung Verkehrswesen des Landratsamtes Altötting zu dieser Thematik erreicht. Darin wird gebeten, Anträge auf der Grundlage des erweiterten § 45 Abs. 9 StVO erst zu stellen, wenn die für die Auslegung und Umsetzung maßgebliche VwV-StVO in Kraft getreten ist. Dies wird im Frühjahr 2025 sein. Denn dann wird präzise erläutert werden, was ein „hochfrequentierter“ Schulweg ist und unter welchen Voraussetzungen vor Schulgebäuden eine Geschwindigkeitsregelung möglich ist. Einen Vorgeschmack darauf liefert bereits ein Schreiben des zuständigen Staatsministeriums vom 27.9.2024, in dem ausgeführt wird, dass örtliche Anordnungen nur dort getroffen werden können, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diese Umstände sind zu ermitteln, zu dokumentieren und aktenkundig zu machen. Hinsichtlich der Geschwindigkeitsbeschränkungen weist das Ministerium darauf hin, dass durch die Neuregelung keinesfalls eine Erleichterung eingetreten ist und es auch keinen Automatismus für neue 30-km/h Geschwindigkeitsregelungen gibt. Vielmehr ist eine ergebnisoffene Einzelfallprüfung anhand der konkreten örtlichen Verhältnisse durchzuführen. Dazu soll, so das Landratsamt, die neue VwV-StVO abgewartet werden. Wir werden also unseren Antrag erst im Frühjahr 2025 stellen.
Bei einer Besprechung am 11.10.2024 haben Frau Alea Lang und Herr Andreas Hüttl vom Landratsamt Altötting den aktuellen Planungsstand hinsichtlich der PFAS-Deponie und das Konzept für ein Baustoffzwischenlager vorgestellt. Hinsichtlich der Deponie ist das Scopingverfahren abgeschlossen, die Regierung von Oberbayern ist in der Prüfungsphase und wird zeitnah dem Landratsamt mitteilen, in welcher weise die Antragsunterlagen zu ergänzen sind. Dies wird dann geschehen und der Planfeststellungsantrag wird spätestens Anfang 2025 eigereicht werden. Mit einer Genehmigung wird für 2025 gerechnet, Baubeginn soll 2026 sein.
Beim Bau der PFAS-Monodeponie werden für die Profilierung der Wandbereiche ca. 300.000 m³ Baumaterial benötigt; es handelt sich dabei um bindiges Material, in der Regel Rotlage, das als Bodenaushub anfällt. Dieses Baustoffmaterial soll bis zur Verwendung bei Errichtung der Deponie auf einem Teilbereich der sag. Max-Aicher-Fläche im Industriegebiet zwischengelagert werden. Dies hat den Vorteil, dass dann eine große Menge des benötigten Baumaterials bei Beginn der Arbeiten für die Monodeponie bereits ortsnah zur Verfügung steht und zugleich kann unter Beachtung der gesetzlichen Regeln für sog. Ersatzbaustoffe und Einhaltung der verschärften PFAS-Leitlinien Bodenaushub aus dem Landkreis verwendet werden. Geeignet ist das Material, wenn es physikalisch als Baumaterial verwendet werden kann und zugleich die Belastung nicht höher als 1,0 µg/L PFAS ist. Dann handelt es sich um VK3-Material, das entsprechend des Bundesleitfadens und auch nach der Ersatzbaustoffverordnung in Gruben eingebracht werden darf. Voraussetzung für die Zwischenlagerung im Industriegebiet ist, dass durch einen Sachverständigen die physikalische Eignung und der Grad der PFAS-Belastung festgestellt wird und erst nach Vorlage eines entsprechenden Prüfberichtes gibt das Landratsamt die Ablagerung auf dem umzäunten und überwachten Gelände frei. Der Bereich für Zwischenlagerung beträgt ca. 3 ha und es können ca. 100.000 m³ Material gelagert werden. Die einzelnen Haufwerke werden mit Folien gegen Wassereintritt abgedichtet. Mit Beginn des Baus der Monodeponie wird dieses Zwischenlager aufgelöst und das Material in die Deponie eingebracht. Mit dieser Planung werden zwei Ziele erreicht: Es wird für gering belasteten Bodenaushub aus dem Landkreis, der bisher in Gruben verfüllt werden konnte, eine Lagermöglichkeit geschaffen und zugleich steht für die Profilierung der Monodeponie Material zur Verfügung, das sonst zugekauft werden müsste. Die anfallenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtrechnung für die Errichtung der Monodeponie; deswegen wird mit der Maßnahme auch erst begonnen, wenn mit 3M eine Finanzierungsregelung vereinbart ist. Zu klären ist auch noch ein geeignetes Wegekonzept, das auch die Interessen der am Standort ansässigen Firmen berücksichtigt. Der Gemeinderat wird mit dem Konzept zur Baustoffzwischenlagerung befasst werden, wenn der dazu notwendige Bauantrag eingereicht wurde.
Ein paar Zahlen zu den Kosten für die Gemeinde als Sachaufwandsträger der Grundschule: Wir tragen die gesamten Kosten für die Lernmittel und im Haushalt sind dafür 8.800 EUR eingestellt. Die staatliche Förderung dafür beträgt gem. Bescheid vom 20.9.2024 1.164 EUR. Dabei ist zu Grunde gelegt ein Betrag von 12 EUR je Schüler. Die Schulbuskosten betrage je Tag 569,01 EUR und liegen damit um 27,06 EUR höher als letztes Schuljahr. Im Schuljahr 2022/23 betrugen die Kosten pro Schultag nur 363,80 EUR. Es sind pro Tag 2 Buse im Einsatz und dabei gibt es insgesamt 6 Fahrtrouten.
Am 10.10.2024 übersandte das Wasserwirtschaftsamt Traunstein den Bericht zur technischen Überwachung der Kläranlage am 16.9.2024. Die in der wasserrechtlichen erlaubnis festgelegten Anforderungswerte, insbesondere zum Abwasservolumen, zum Abbauwert und zu einzelnen Inhaltsstoffen sind sämtlich eingehalten. So ist der Anforderungswert für Phosphor von 2,5 mg/l mit 0,41 mg/l oder für Ammoniumstickstoff von 10 mg/l mit 1 mg/l deutlich unterschritten. Dennoch sind derzeit im Bereich des Kanalnetztes Prüfungen notwendig, um den Fremdwassereintrag insbesondere bei längerem regen zu reduzieren. Dabei werden auch Kontrollschächte auf Privatgrund überprüft, um sicherzustellen, dass kein Dach- oder Oberflächenwasser ins Kanalnetz eingeleitet wird. Dies ist erforderlich, da bei erhöhter Abwassermenge, die von der Kläranlage in den Vorfluter abfließt, auch die Abwasserabgabe ansteigt und dies im Ergebnis dann wieder zu höheren Abwassergebühren führt. Also: Jeder Liter Regenwasser, der nicht in den Kanal gelangt, spart Geld.
Die Fa. Tennet bietet für die Planungen der notwendigen Umspannwerke im Raum Simbach und im Raum Haiming-Burghausen einen Infomarkt für die Bürgerinnern und Bürger an. Der Termin für unseren Bereich ist am Mittwoch, 30. Oktober 2024 von 15.30 bis 19.00 Uhr im Bürgerhaus Burghausen. Dabei stehen Planer und Experten für Fragen zur Verfügung; es ist ein jederzeitiges Kommen und Gehen möglich, da es keine Vorträge gibt, sondern Infos in individuellen Gesprächen. Deswegen ist auch keine Anmeldung erforderlich. Beim nächsten Termin des AK Energie sind die Planer von Tennet vor im Rathaus Haiming, um alle Fragen zu diskutieren.
Ein weiterer Terminhinweis, jetzt in Sachen Windkraftanlagen: Die von uns vorgeschlagene Waldbegehung findet statt am Samstag, 9.11.2024, von 13.30 – 16.30 Uhr. Verantwortliche von Qair und Dr. Utschig von den Bayer. Staatsforsten erläutern vor Ort die ausgewählten Standorte, erklären die Untersuchungskriterien, die dabei berücksichtigt wurden und erläutern die waldbaulichen Belange. Auch der zur Errichtung der Windkraftanlagen notwendige Platzbedarf wird dargestellt werden. Treffpunkt ist das Jagerhäusl am Kreuzungspunkt Hauptgeräumt / Mittelgeräumt. Anmeldungen zur Begehung bitte unter wp-aoe.de@qair-energy.
Bericht aus dem Arbeitskreis Energie
In der GR – Sitzung vom 20.06.2024 hat der Gemeinderat die Einrichtung des Arbeitskreises Energie beschlossen. Die Mitgliederzahl wurde auf 20 Mitglieder begrenzt. Derzeit zählt der AK 17 Mitglieder. Die Leitung des AK wurde Wolfgang Straubinger übertragen.
Am Montag, dem 23.09.2024 fand die erste Sitzung des AK statt. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde der einzelnen Mitglieder samt Nennung der Motivation an der Teilnahme am AK fand eine Grundsatzdiskussion über die Aufgabenstellung des AK statt. Diese war geprägt vom Anspruch auf Wissen über die Entwicklungen der verschiedenen und zahlreichen Großprojekte, die von außen an die Gemeinde herangetragen werden, sowie auch „eigene“ innovative Energieprojekte mit dem Ziel, Energie zu sparen bzw. Energie regenerativ zu erzeugen und den Autarkiegrad zu erhöhen.
Zusammenfassend kann die Zielsetzung des AK wie folgt beschrieben werden: Transparenz – Kompetenz – Zukunftsvisionen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde folgende Organisationsstruktur beschlossen: Stellvertreter: Stefan Mayerhofer, Schriftführer: Berthold Schönhoff, Sitzungen finden an jedem 1. Montag des Monats statt. In der Grundsatzdiskussion wurde offensichtlich, dass die Informationsstände über die geplanten Projekte der jeweiligen AK-Mitglieder sehr unterschiedlich sind und die Notwendigkeit besteht, sich erst Informationen zu beschaffen. Deswegen wurde für die 2. Sitzung am 7.10.2024 Dr. Langhammer von ChemDelta Bavaria eingeladen. Er informierte über die Schwerpunkte Entstehung des Chemiedreiecks, aktuelle Energieversorgung des Chemiedreiecks, Gesetzliche Vorgaben zur Klimaneutralität, Technologie der zukünftigen Produktion, Wasserstoff als Energieträger und Rohstoff, Kreislaufwirtschaft und Energiebedarf im ChemDelta bis 2050.
Zur nächsten Sitzung haben Markus Kretzler, Marvin Gruhn und Maximilian Brauer von der Fa. Tennet zugesagt. Sie informieren zum Sachstand Umspannwerk und zweite 380kV – Leitung.
Am 09.11.2024 ist eine Waldbegehung zu den Standorten der Windkraftanlagen mit Vertretern von Qair und mit Dr. Utschig von den Bayer. Staatsforsten geplant. (Bericht: Wolfgang Straubinger)
Information zu PFAS im Trinkwasser – neue Regelungen
Bei der Bürgerversammlung war der Antrag von Petra Haunreiter, der Gemeinderat möge sich mit der PFOA-Problematik in Bezug auf Trinkwasser befassen, mit großer Mehrheit angenommen. In Abstimmung mit der Antragstellerin hat dann der Gemeinderat dazu festgelegt, dass der Leiter der zuständigen Fachbehörde, Herr Dr. Franz Schuhbeck vom Gesundheitsamt Altötting dazu im Gemeinderat eine Information geben soll. Zusammen mit dem Landesamt für Lebensmittel und Nahrungsmittelsicherheit überwacht das Gesundheitsamt die Trinkwasser-versorgungen und bewertet auch die regelmäßigen Trinkwasserproben. Denn der Wasserzweckverband Inn-Salzach untersucht das Trinkwasser regelmäßig auf das Vorhandensein von Stoffen aus der PFAS-Gruppe und sorgt mit dem Betrieb der Aktivkohlefilteranlage dafür, dass der Gehalt an PFAS unterhalb der zulässigen Höchstwerte liegt. Herr Dr- Schuhbeck informierte über die geltenden Höchstwerte und die künftige Entwicklung hinsichtlich Feststellung und Bewertung von Inhaltsstoffen der PFAS-Gruppe. Bereits 2017 hatte das Umweltbundesamt für 13 PFAS nach damaliger Datenlage Trinkwasserleitwerte (LWTW) oder gesundheitliche Orientierungswerte abgeleitet. Mit der 2. Novelle der Trinkwasserverordnung vom 24.6.2023 werden nun europäische Vorgaben zum Trinkwasserschutz in nationales Recht umgesetzt. Sie sieht unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, legt niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Mit der neuen Trinkwasserverordnung wird zudem die chemische Überwachung des Trinkwassers auf die Industriechemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) ausgeweitet, von denen einige bis in das Trinkwasser vordringen. Dabei handelt es sich dabei um eine Gruppe von mehreren tausend Verbindungen, von denen einige sehr stabil sind, sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren anreichern können, nur schwer abbaubar sind und zu gesundheitlichen Schäden führen können. Die neuen Trinkwassergrenzwerte für PFAS werden als Summengrenzwerte in 2 Stufen eingeführt: Ab dem 12.1.2026 für eine Gruppe von 20 PFAS-Substanzen, ab 12.1.2028 für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe, darunter PFOA der Summengrenzwert nochmals verschärft. Der Grenzwert für die Summe der PFAS-20 beträgt 100 ng/L und für die PFAS-4 (darunter PFOA) dann 20 ng/l. Bis zum Inkrafttreten dieser Grenzwerte gilt für PFOA im Trinkwasser ein Höchstwert von 50 ng/l. Da die Hauptaufnahmequelle für PFAS im Regelfall die Lebensmittel darstellen, wird bei der toxikologischen Ermittlung der täglich tolerierbaren Aufnahme eines Stoffes dem Trinkwasser nur ein Anteil von 10% zugestanden. Dieser Anteil wird dann bei der Festlegung eines Trinkwassergrenzwerts zu Grunde gelegt.
Für das PFOA-Ersatzprodukt HFPO-DA liegt der vom Bayer. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit so ermittelte Trinkwasserleitwert bei 11 ng/l und wird im Trinkwasser des Zweckverbandes mit 6 ng/l unterschritten.
Durch Aufbereitung des Trinkwassers mit Aktivkohlefiltern kann die Belastung insbesondere durch langkettige PFAS stark vermindert werden. Dabei wird dies bei kurzkettigen PFAS-Stoffen schwieriger, und es verkürzen sich die Filterlaufzeiten. Aber es ist technisch möglich, die bislang im Landkreis Altötting im Trinkwasser nachgewiesenen PFAS aus dem Trinkwasser zu entfernen bzw. unter den tolerierbaren Höchstwert abzusenken.
Oberflächenentwässerung Salzachstraße
Bei Starkregenereignissen mit hohen Niederschlagsmengen in kurzer Zeit oder bei langem Dauerregen gibt es im westlichen Teilbereich der Salzachstraße, auf Höhe des Anwesens Ballerstaller bis zur Grundstücksgrenze Geltinger, ein Entwässerungsproblem. Denn es sammelt sich hier nicht nur das im Straßenbereich anfallende Wasser, sondern in Bezug auf Flurstraße, Innstraße und einem Teilbereich des Dorfplatzes beim Unteren Wirt ist dort der tiefste Punkt und es kommt somit auch von anderen Straßenteilen zu einem Zufluss. Dann reiche die beiden Sinkkästen nicht mehr aus, um das Wasser abzuleiten. Und auch der Sickerschacht auf dem Hofgelände Ballerstaller, in den das Straßenwasser abgeleitet wird, erreicht dann sein Fassungsvermögen. Es ist deswegen dringend notwendig, in diesem Teil der Salzachstraße auf öffentlichen Grund eine Entwässerung mit zusätzlichen Sinkkästen und Entwässerungsboxen zu schaffen. Eine Vorplanung gibt es bereits. Die Durchführung der Maßnahme wurde auf das KommU Haiming übertragen; die Arbeiten sollen im Frühjahr 2025 durchgeführt werden.
Instandhaltungsarbeiten Gebäude Unterer Wirt
Beim Unteren Wirt gibt es am Haupt- und am Nebengebäude kleinere Schäden an der Fassade und am Anstrich. Auch treten an verschiedenen Stellen Feuchtigkeitsschäden am Putz auf. Im Innenbereich sind auch Abnutzungsspuren an Türen und Wänden vorhanden und auch der Boden im Saal sollte wieder einmal abgeschliffen werden. Die Durchführung dieser Maßnahme, die mehrere Gewerke umfasst und deswegen verschiedene Angebote erforderlich macht, wurde vom Gemeinderat auf das KommU Haiming übertragen. An Haushaltsmittel werden dafür 35.000 EUR bereitgestellt.
Projektgruppe „Information und Kommunikation“
Über das Geschehen in der Gemeinde werden die Bürgerinnen und Bürger neben öffentlichen Bekanntmachungen und Berichte in der Tagespresse hauptsächlich über die Homepage www.haiming.de und die Publikation „Die Niedergerner“ informiert. Die Homepage ist grafisch und vom inhaltlichen Aufbau seit 2015 unverändert. Die in den letzten Jahren dazugekommenen Informationen, vor allem auch die notwendigen Veröffentlichungen von Bauleitplänen, sind strukturell nicht gut eingebunden; manche Inhalte sind veraltet. Deswegen ist es an der Zeit, die Homepage grafisch und von ihrer inhaltlichen Struktur her zu überarbeiten. Die Dorfzeitung „Die Niedergerner“ gibt es seit mehr als 20 Jahren. Sie wird, mit Ausnahme des Drucks, ausschließlich ehrenamtlich erstellt. Inhaltlich wird die Dorfzeitung durch ein Redaktionsteam gestaltet. Mit Ende der Wahlperiode wird es sowohl in der Redaktion wie auch bei der Erstellung der Druckvorlage erhebliche personelle Veränderungen geben. Diese Zäsur verlangt eine grundlegende Diskussion der Zukunft der Dorfzeitung: Inhalte, Erscheinungszyklus, Redaktion, Layout, Erstellung Druckvorlage, Endfertigung. In den sozialen Medien ist die Gemeinde Haiming offiziell nicht präsent. Hier ist zu klären, ob sich das ändern soll und wenn ja, in welcher Form. Es gibt also eine Fülle von Veränderungsbedarf und dies soll durch eine Projektgruppe bearbeitet werden. Deren Vorschläge und Konzepte werden dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Der Gemeinderat richtete diese Projektgruppe ein und benannte als Mitglieder: Bürgermeister Wolfgang Beier, Geschäftsleiter Josef Straubinger, Simon Straubinger (EDV, Datenschutz) und Christian Szegedi, Hans Lautenschlager, Uwe Nagel, Felix von Ow und Georg Sewald. Weitere Fachpersonen aus der Verwaltung und von außen können in die Projektgruppe berufen werden.
Zuschussantrag Kindergarten St. Stephanus
Im Rahmen der Vorbereitung des Haushaltsplanes für 2025 plant der Träger des Kindergartens Niedergottsau auch die notwendigen Investitionen. Dafür ist auch ein Zuschussantrag bei der Gemeinde erforderlich, da gemäß der Trägervereinbarung solche Investitionen von der Gemeinde mit 70% mitzutragen sind. Seitens der Kindergartenleitung werden folgende Anschaffungen für notwendig erachtet: Spielteppich für Gruppe Füchse (1.247 EUR), Schränke für die Gruppe Elefanten (2.386 EUR), für die Unterbringung von Legematerial (2.964 EUR) und für Ersatzwäsche (1.414 EUR). Weiters ist ein defekter Drucker zu ersetzen (1.099 EUR). Von den Gesamtinvestitionen in Höhe 9.110 EUR trägt die Gemeinde 6.377 EUR. Der Gemeinderat hat den Beschaffungen zugestimmt.
Verwendung Gemeindewappen für Feuerwehr Haiming
Im Rahmen des Jubiläumsfestes der Freiwilligen Feuerwehr Haiming im September 2025 wird auch eine neue Fahne geweiht werden. Dabei soll auf dem Fahnentuch auch wieder das Gemeindewappen eingestickt werden. Dazu ist gem. Art. 4 Abs. 3 GO die Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Da hier keine sachfremde Verwendung vorliegt, sondern die Feuerwehren wichtige Einrichtungen der Gemeinde sind, hat der Gemeinderast diese Nutzung des Wappens einstimmig genehmigt.
Neue Grundsteuerhebesätze ab 2025
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der Bundestag die Berechnung der Grundsteuer neu geregelt, um ganz erhebliche Ungleichbehandlungen bei den alten Einheitswertfestsetzungen zu beseitigen. In Bayern wurde, anders als in vielen Bundesländern, das sog. Flächenmodell gewählt. Das bedeutet, dass maßgeblich für die Berechnung der Grundsteuer in Form des Grundsteuermessbetrages die Fläche von Grundstück und Wohngebäude ist, nicht der Verkehrs- oder Ertragswert. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer hatten die Pflicht, neue Erklärungen für die Berechnung der Grundsteuer abzugeben und auf der Grundlage dieser Erklärungen erließ das Finanzamt die neuen Grundsteuermessbescheide. Diese sind maßgeblich für die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer, denn der Hebesatz der Gemeinde ist lediglich noch ein Multiplikator für diesen Messbetrag. Im Rahmen der politischen Diskussion um die Neufassung der Grundsteuer wurde versprochen, dass nicht mehr an Grundsteuer eingenommen werden soll. Diese sog. Aufkommensneutralität ist aber letztlich für den Steuerschuldner ohne Bedeutung, denn seine Grundsteuer wird individuell nach den neuen Regeln berechnet, und zwar unabhängig davon, ob dann in Deutschland oder Bayern oder in der Gemeinde Haiming das Gesamtaufkommen gleich bleibt. Dennoch ist die Gemeinde bei der Festsetzung des neuen Grundsteuerhebesatzes darum bemüht, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer A und B in der Gemeinde nicht wesentlich höher ausfällt. In den zurückliegenden Wochen wurden auf der Grundlage der vom Finanzamt übermittelten neuen Daten zahlreiche Berechnungen vorgenommen. Dabei stellt sich heraus, dass bei der Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Flächen) die Steuermessbeträge sich nicht stark verändern, dagegen bei der Grundsteuer B (Wohngebäude, bebaubare Grundstücke) ganz erhebliche Veränderungen eintreten. Wegen des Flächenmodells wird in der Regel der Messbetrag umso höher, je mehr Fläche Gebäude und bebautes Grundstück aufweisen.
Auf Grundlage der vorliegenden Daten ergeben sich folgende Grundsteuerbeträge:
Grundsteuer A bei 310%: 26.619 EUR, das sind 12.853 EUR weniger als bisher.
Grundsteuer B bei 310%: 461.218 EUR, das sind 173.356 mehr als bisher.
Diese Steigerung bei der Grundsteuer B sieht der Gemeinderat unter dem Gesichtspunkt der Aufkommensneutralität nicht als gerechtfertigt an. Die Verwaltung hat deswegen auf der Grundlage eines um 70 Punkte verringerten Hebesatzes (dann 240%) die Berechnungen vorgenommen. Dies würde zu einem Mehraufkommen von 69.209 EUR führen und in der Gesamtsumme (da Grundsteuer A zurückgeht) zu einer Mehreinnahme von 56.355 EUR (2024: 327.336 EUR Grundsteuer A + B, 2025: 383.691 EUR). Diese Zunahme beträgt 17,22% und liegt damit deutlich unter der Inflationsrate von 25,3% seit der letzten Erhöhung der Grundsteuer im Jahr 2017. Diese Erhöhung entspricht auch dem Mehraufwand für Sachleistungen, die die Gemeinde in allen Bereichen ihrer Pflichtaufgaben zu leisten hat. Im Rahmen der durchgeführten Berechnungen wurden alle Einzelfälle dahingehend überprüft, in welchem Umfang sich die neue Grundsteuer bei den einzelnen Steuerpflichtigen auswirkt. Dabei ergibt sich für die Grundsteuer B: Von 1040 Steuerpflichtigen zahlen 80% maximal 10 EUR mehr monatlich (16,15% zahlen weniger, 36,9% bis zu 5 EUR mehr monatlich, 26,95% zwischen 5 und 10 EUR mehr monatlich). 20% der Steuerpflichtigen zahlen bei der neuen Grundsteuer Beträge, die um mehr als 10 EUR monatlich erhöht sind.
Beim Gesamtaufkommen für die Gemeinde ist zu berücksichtigen, dass davon auch die Kreisumlage abgezogen wird. Nach der derzeit geltenden Regel beträgt für 2025 dieser Kreisumlageanteil 174.426 EUR, also verbleiben der Gemeinde letztlich bei der Grundsteuer nur 209.265 EUR.
Bei seiner Beschlussfassung zu den neuen Hebesätzen von 310% für A und 240% für B legte der Gemeinderat zugleich fest, dass dies für 2025 gilt und wegen der zu erwartenden Veränderungen in der Datenlage zu den Messbeträgen die Kalkulation für 2026 überprüft werden soll.
Wolfgang Beier