Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 17.09.2020

Bericht des Bürgermeisters
Am 25. August gab es an der Austraße in Niedergottsau eine Baubegehung zur Vorbereitung der Planungen für einen Funkmast. Der Gittermast wird eine Höhe von rund 40 Metern haben und wird am Rand des Ackers zur Innhangkante hin so platziert, dass die notwendigen Abstandsflächen auf den Grundstücken des Eigentümers und auf öffentlichen Wegen eingehalten werden können. Der Mastenfuß hat ein Maß von 4,80 Meter auf 4,80 Meter. Die Zufahrt erfolgt über den öffentlichen Feld- und Waldweg, der dazu aufgekiest wird. Der nächste Schritt, voraussichtlich im Oktober, sind Bodenuntersuchungen am geplanten Standort.
Am 26.8.2020 wurde von Bürgermeister und Kämmerer die unvermutete örtliche Kassenprüfung durchgeführt. Es geht dabei um die Feststellung der Übereinstimmung von Kassensoll- und Kassenistbestand. die Prüfung war positiv, Bargeldbestand und alle Kontenstände waren ordnungsgemäß. Auch alle weiteren Feststellungen waren positiv, so dass der Kassenverwalterin Gudrun Fischer eine sehr ordnungsgemäße Kassenführung bescheinigt werden kann. Dazu auch noch eine Besonderheit am Rande: Es gibt auch seitens der Gemeindebürger keine Zahlungsrückstände, alle Steuern und Gebühren sind vollständig und rechtzeitig bezahlt worden.
Vor Beginn des Schuljahres steht die Abrechnung der Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2019/2020 auf dem Programm. Die Gesamtkosten für die Mittagsbetreuung belaufen sich auf 19.418,29 EUR. die Eltern bezahlen, gestaffelt nach Buchungszeiten, insgesamt 4.115 EUR, der staatliche Zuschuss beträgt 3.323 EUR. Seitens der Gemeinde werden 11.980 EUR aufgebracht. Das ist eine wesentliche familienorientierte Leistung: 33 Kinder aus 31 Familien nutzen dieses Angebot.
Für den Öffentlichen Personennahverkehr stehen die Zeichen der Zeit eigentlich auf Ausbau und Verbesserung. Im Gegensatz dazu steht aber die Mitteilung der Regierung von Niederbayern, dass dort die Fa. Brodschelm einen Antrag auf Änderung des Fahrplans der Linie 7542 Burghausen – Haiming – Simbach beantragt hat mit dem Ziel, für einen Teil der Verbindungen die Haltestellen Winklham, Vordorf und Haiming-Bäcker nicht mehr bedienen zu müssen. seitens der Gemeinde haben wir dazu folgende Stellungnahme abgegeben: Die Gemeinde Haiming widerspricht der beantragten Änderung des geltenden Fahrplanes für die Linie 7542, insbesondere der Entbindung von der Betriebspflicht für die Haltestellen „Winklham, Haiming-Vordorf, Haiming Bäckerei“.
Diese geplante Änderung stellt eine wesentliche Verschlechterung des ÖPNV im Bereich Haiming dar und wird den allgemeinen politischen Zielsetzungen – Ausbau und quantitative und qualitative Verbesserung des ÖPNV – nicht gerecht. Die Argumentation mit zu geringen Fahrgastzahlen ist vor diesem Hintergrund zu kurz gedacht und berücksichtigt weder eine notwendige Änderung im Verkehrsverhalten der Bürgerinnen und Bürger, noch die strukturelle Veränderung im Bereich Winklham: Hier erschließt die Gemeinde Haiming ein neues Baugebiet mit 7 Parzellen. Weiter bleibt unberücksichtigt, dass Schülerinnen und Schüler aus diesem Bereich Winklham, Vordorf und Haiming-Mitte (Haltstelle Bäcker) nur noch unter erschwerten Bedingungen den Bus zum Schulstandort Burghausen ab Haiming-Rathaus nutzen können. Diese Haltestelle liegt von Winklham 1,8 km entfernt. Weiter weisen wir darauf hin, dass mit dem jetzt geplanten Fahrplan weiterhin nicht einmal ansatzweise die in früheren Stellungnahmen geforderten Verbesserungen des ÖPNV für Haiming erfüllt werden. Weiterhin kann mit dem Linienbus 7542 als erste Zugverbindung Richtung München am Bahnhof in Marktl der Zug um 9.01 Uhr erreicht werden. erneut ist hier auszuführen, dass damit für sämtliche Pendler und Schüler in Richtung Mühldorf und München der ÖPNV mit der Linie 7542 kein Angebot bietet. Auch die Angebote der Linie 21 stellen keine Verbesserung dar. Insgesamt bleibt somit festzuhalten, dass die geplante Fahrplanänderung mit teilweiser Entbindung von der Betriebspflicht eine nicht akzeptable Verschlechterung darstellt. Eine Entscheidung der Regierung liegt bislang nicht vor.
Am 1. September traf sich die Arbeitsgruppe Plant for the Planet im Sitzungssaal, um eine kurze Rückschau zu halten und die nächsten Maßnahmen zu planen. Coronabedingt ist natürlich einiges ausgefallen, kann aber in den kommenden Monaten nachgeholt werden. So werden die Ministranten von Haiming auf dem Golfplatz eine Reihe von Hochstammapfelbäumen pflanzen und die Minis von Niedergottsau pflanzen am Platz in Weg eine neue Linde ein. In der zweiten Novemberwoche wird die 3.Klasse der Grundschule wieder am Schulwald weiterpflanzen, der sich in diesem Sommer dank ausreichend Regen gut entwickelt hat. Die Jugendfeuerwehr Piesing wird rund um den neuen Parkplatz am Feuerwehrhaus einige Säulenhainbuchen einpflanzen und am Eichenweg du der neuen Brücke über den Mühlbach wird der Dirndl- und Lederhosenverein im Oktober eine Reihe von Bäumen pflanzen. Für Bäume in aller Welt hat die Gemeinde auch wieder einen kleinen Beitrag geleistet: Zur Ehrung der Einser-Absolventen gab es neben einem Gutschein auch eine Tafel Schokolade; der Erlös wird zur Anpflanzung von Bäumen verwendet.
Eine erfreuliche Meldung erhielten wir vom Landratsamt zum Thema Ökokonto: Die Anpflanzung der Waldfläche am Grilln-Weiher mit einer Fläche von rd. 2.500 m² wird als Ökofläche anerkannt und kann damit ins Ökokonto der Gemeinde eingestellt werden. Der Grund dafür ist, dass die Auswahl der Bäume und Sträucher und die Gestaltung der Pflanzfläche in enger Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten und mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgten und dadurch ein Fichtenbestand in einen vielfältigen Laubwald umgewandelt wurde. In der Aufwuchsphase ist viel Pflege erforderlich: Zuletzt waren Mitglieder des Dirndl- und Lederhosenvereins an einem Samstagvormittag damit beschäftigt, die stark wachsenden Brennnesseln zu beseitigen, damit die jungen Pflanzen wieder Licht und Luft bekommen. der Bürgermeister war mit dabei und hatte auch die nötige Brotzeit spendiert.
Am 9. September gab es im Landratsamt eine Besprechung zum Thema Bodenbelastung mit PFOA und Bodenmanagement. Teilgenommen haben Landrat Schneider, die Abteilungsleiter Meilner und Dr. Müller, vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein dessen Leiter Herr Raith und Herr Klemm sowie die Bürgermeister von Burghausen, Burgkirchen, Emmerting, Haiming, Kastl und Mehring. Von der Fa. ERM wurde im Auftrag der Firmen 3M und Dyneon ein Bodenmanagementkonzept zum Umgang mit PFOA-haltigem Bodenaushub erarbeitet, das dem Landratsamt zur Prüfung und Entscheidung vorliegt. Inhalt des Gespräches war, abzuklären, wann mit der Entscheidung zu rechnen ist und welche Konsequenzen sich daraus dann ergeben. Denn bis zur Verbindlicherklärung eines solchen Konzeptes ist der Umgang mit belastetem Bodenaushub nach Abfallrecht zu beurteilen, was zu erheblichen Kosten bei der Entsorgung größerer Mengen mit höherer Belastung führt. In dem Gespräch wurde klargestellt, dass nach Auffassung des WWA die Umverteilung von Bodenaushub in Zonen gleicher Belastung keine fachlich akzeptierte Lösung darstellt, da dies dem Gebot zur Vermeidung von Umweltbelastungen zuwider läuft. Ziel aus Sicht des WWA muss sein, die Belastung durch PFOA zu beseitigen oder zu mindern, soweit dies technisch machbar, wirtschaftlich vertretbar und verhältnismäßig ist. Genau an diesem Punkt besteht der Unterschied zum vorgelegten Bodenmanagementkonzept, weil darin letztlich vorgesehen ist, innerhalb der Belastungszonen Bodenaushub wieder einbringen und auch in Gruben mit technischer Sicherung für das Grundwasser verfüllen zu können. Ausgeschlossen ist nur, dass Bodenaushub aus höher belasteten Zonen in solche mit niedriger Belastung verbracht wird. Eine solche, sehr pragmatische Lösung sehen das Landratsamt und das WWA nicht als vertretbar an. Vielmehr ist erforderlich die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, aus dem sich technisch und wirtschaftlich mögliche Wege für den Umgang mit belastetem Bodenaushub ergeben. Damit kann das eigentliche Ziel, PFOA aus dem Boden zu entfernen, angestrebt, wenn auch nicht für die gesamte belastete Fläche erreicht werden. Hinsichtlich eines solchen Sanierungskonzeptes befindet man sich in Verhandlungen mit Dyneon, der Ausgang ist offen. Die Bürgermeister appellierten an den Landrat, so schnell wie möglich eine vertragliche Lösung und für den Umgang mit belastetem Bodenaushub eine verbindliche Regelung zu finden.
Heuer gibt es in der Grundschule Haiming 21 Erstklassler, 9 Buben und 12 Mädchen. Für alle Klassen ist derzeit Regelunterricht, also volle Stundenzahl und mit allen Fächern. Sollten regional die Corona-Zahlen wieder ansteigen, kann es hier aber auch zu Einschränkungen kommen. Eine Woche nach Schulbeginn war die Wahl des Elternbeirats. Vorsitzende ist weiterhin Karin Frömmel, 2. Vorsitzende ist Sabine Wombacher. Gerhard Maier ist Schriftführer.

Bericht aus dem KommU
Die Ausschreibungen für die Baumaßnahmen Straße Weg – Eisching und Erschließung Baugebiet Winklham sind erfolgt und waren vom finanziellen Ergebnis her erfreulich: Die Angebotssummen liegen immer unter den Schätzkosten, so dass die Maßnahmen haushaltstechnisch kein Risiko darstellen. Die Aufträge wurden an die Fa. Swietelsky vergeben; die Baueinweisung für den Straßenbau Weg – Eisching erfolgt am Freitag, 18. September.
Am 16. September war die Angebotseröffnung für den Neubau der Tagespflege. Es wurden fünf Angebote abgegeben und das günstigste Angebot liegt auch hier unter der Kostenschätzung. Die Auftragsvergabe erfolgt zeitnah.

Information zum Weiterbau der A 94
Baudirektor Stefan Pritscher von der Außenstelle Deggendorf der Autobahndirektion Südbayern stellte zunächst den Werdegang für den jetzt geplanten Weiterbau der A 94 von Marktl nach Pocking dar. Auslöser dafür war die Neufassung des Bundesverkehrswegeplans im Dezember 2016 und die Aufnahme des Abschnittes Marktl – Simbach-Ost in den vordringlichen Bedarf. Damit erging an die Autobahndirektion Südbayern der Planungsauftrag und für die Planung und Projektsteuerung des Weiterbaus der A 94 wird dann das Sachgebiet 46 in der Außenstelle Deggendorf geschaffen. Dann gab BD Pritscher einen Überblick über den Planungs- und Baustand der gesamten A 94 von München bis Pocking: Der größte Teil ist mittlerweile unter Verkehr, im Abschnitt Malching bis Pocking laufen die Bauarbeiten bzw. Bauvorarbeiten und im Bereich Simbach laufen die Voruntersuchungen. Für den Abschnitt Marktl – Simbach sind diese Voruntersuchungen abgeschlossen und für den Bau der 2. Fahrbahn liegt jetzt der Vorentwurf zur Prüfung und Freigabe im Bundesverkehrsministerium. Diese Freigabe wird noch im September dieses Jahres erfolgen. Daran schließt sich dann die Genehmigungsplanung an. Mit dieser Planung, so hofft BD Pritscher kann noch 2021 das Planfeststellungsverfahren gestartet werden. Wenn 2030 der Verkehr über die vierspurige Autobahn ab Marktl rollt, wäre er zufrieden.
Nach diesem Vorentwurf wird im Gemeindebereich Haiming die 2. Fahrbahn, so wie ursprünglich schon vorgesehen, von km 0.0 (Ende der vierspurigen Autobahn) bis km 2.000 auf der südlichen Seite gebaut, dann erfolgt der Weiterbau der 2. Fahrbahn bis km 5.360 auf der nördlichen Seite und schwenkt dann wieder nach Süden. Das bedeutet, dass die zweite Brücke über den Inn auf der Nordseite gebaut wird und auf deren nördlicher Seite auch der neue Radweg angelegt wird. Diese Spurverlagerung nach Norden ist dem FFH-Gebiet und den gestiegenen Anforderungen an den Naturschutz geschuldet. Deswegen ist im Bereich Haiming auch ein Zukauf von Flächen notwendig; die vor 30 Jahren erworbenen Flächen werden aber nicht abgegeben, sondern als Ausgleichsflächen genutzt.
Für die künftige Nutzung der Autobahn prognostizierte Pritscher eine Zunahme des Verkehrs von derzeit 16.000 PKW auf 38.000 Fahrzeuge pro Tag. Diese Verkehrsbelastung führt zwangsläufig zu der Frage nach dem dadurch verursachten Lärm und den notwendigen und geplanten Lärmschutzmaßnahmen. Hier stellte BD Pritscher zunächst klar, dass für den Vorentwurf auf Grund vorgegebener Rechenmodelle die Maßnahmen geplant werden, um die gesetzlichen Lärmwerte von 59 db am Tag und 49 dB in der Nacht zu erreichen. Mittlerweile gibt es eine Neufassung der 16. BImSchV, die für die Berechnung des Beurteilungspegels neue Regeln aufstellt und deswegen ist das gesamte Lärmschutzkonzept nochmals zu überprüfen. Dabei, so Pritscher, kann nur ein besserer Lärmschutz rauskommen, keinesfalls schlechter. Für den Bereich Niedergottsau können an allen Häusern die gesetzlichen Werte eingehalten werden, sog. passiver Lärmschutz (Einbau von Lärmschutzfenstern) ist nicht erforderlich. In Oberloh ist das anders: Trotz eines Lärmschutzwalls werden die Nachtwerte nicht eingehalten und hier werden Fenster eingebaut. Im Bereich Niedergottsau ist eine 280 Meter lange und drei Meter hohe Lärmschutzwand vorgesehen und zwar auf Höhe des jetzigen Radweges, davor in nördlicher Richtung ein 1,50 Meter hoher Spritzschutz. Außerdem wird ein lärmarmer Asphalt aufgebracht werden, der eine Dämpfungswirkung von etwa 2 dB hat.
In der Diskussion wies der Bürgermeister auf die erheblichen Lärmauswirkungen der Stöße in der Fahrbahn beim Übergang zur Brücke und auf der Brücke hin. Hier konnte Pritscher keine Abhilfe in Aussicht stellen, da diese Bauwerksübergänge bestimmte technische Anforderungen haben. Offen zeigte er sich aber zum zweiten Vorschlag des Bürgermeisters, die Lärmschutzwand bis auf die Brücke zu verlängern, damit es von der Lärmschutzwand auf der nördlichen Seite nicht zu einem Rückschlageffekt kommt. Generell, so Pritscher, sind Anregungen und Ergänzungsvorschläge im weiteren Planungsverlauf sinnvoll. Er wies aber auch darauf hin, dass eine Verbesserung von Lärmschutzmaßnahmen auch ein sinnvolles Verhältnis von Kosten und Wirkung haben muss. Dies gilt sowohl für die Forderung nach einem Flüsterasphalt wie für die Erhöhung einer Wand um 2 Meter. Wenn dadurch der Vorteil nur 0.7 dB und damit kaum wahrnehmbar ist, sind solche Maßnahmen nicht sinnvoll. Nach einer intensiven Fragerunde, so zum Beispiel auch danach, ob die Rettungsauffahrten an der Brücke bestehen bleiben (voraussichtlich nicht, da diese jetzigen Betriebsauffahrten nicht mehr notwendig sind und für den Einsatz der Rettungsfahrzeuge neue Konzepte erstellt werden) verabschiedete sich BD Pritscher und Projektleiterin Koller mit der Zusage, jederzeit wieder zu einer öffentlichen Info-Veranstaltung nach Haiming zu kommen. Diese wird, so Bürgermeister Beier, auf jeden Fall in Niedergottsau stattfinden, wenn die Corona-Regeln wieder größere Versammlungen zulassen.

Bebauungsplan Haid-Süd
In der Juli-sitzung hatte der Gemeinderat alle Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange ausgiebig diskutiert und seine Abwägungsbeschlüsse gefasst. Die dadurch sich ergebenden Veränderungen bei den textlichen Festsetzungen und bei den Hinweisen wurden von der beauftragten Architektin in den Bebauungsplan eigearbeitet und lag jetzt zur endgültigen Beschlussfassung dem Gemeinderat vor. Einstimmig wurde der Bebauungsplan Haid-Süd mit insgesamt 5 Bauparzellen als Satzung beschlossen.

Erschließung der Baugebiete Haid-Ost und Haid-Süd
Mit dem Satzungsbeschluss in der heutigen Sitzung und den sich anschließenden Veröffentlichungen ist der Bebauungsplan für Haid-Süd rechtswirksam; diese Rechtswirksamkeit für Haid-Ost ist bereits Anfang des Jahres eingetreten. Voraussichtlich 2022 werden hier die ersten Baugrundstücke vergeben und um das Bauen zu ermöglichen, sollte 2021 mit der Erschließung (Straße, Kanal, Wasser, Breitband) begonnen werden. Der Gemeinderat beschloss, die Erschließungsplanung für beide Baugebiete zu beginnen und übertrug die gesamte Durchführung auf das KommU Haiming.

Jubiläumsveranstaltung der KSK Haiming-Niedergottsau
Die Krieger- und Soldatenkameradschaft wurde 1872 gegründet und kann deswegen im Jahr 2022 sein 150-jähriges Gründungsjubiläum feiern. Dazu wird ein großes Fest geplant und die Vorbereitungen laufen bereits. Die Errichtung eines Festzeltes ist auf dem Sportplatz Niedergottsau vorgesehen und deswegen hat der Vereinsvorstand beantragt, dass dazu die Zustimmung der Gemeinde als Grundstückseigentümer erteilt wird. Der Gemeinderat steht dem Vorhaben positiv gegenüber und hat deswegen einstimmig zugestimmt.

Örtliche Bedarfsplanung Kindertagesstätten
Nach den Bestimmungen des Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist die Gemeinde dafür verantwortlich, dass der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Platz in Kinderkrippe und Kindergarten, soweit wirtschaftlich leistbar, erfüllt wird. Deswegen ist eine jährliche Bedarfsplanung zu erstellen und auf der Grundlage dieser Bedarfsplanung sind dann die entsprechenden Plätze in den Kindertagesstätten, auch außerhalb der Gemeinde, anzuerkennen. Mit dieser Bedarfsanerkennung übernimmt die Gemeinde dann auch die Verpflichtung, die Kosten der Träger dieser Einrichtungen, insbesondere die Personalkosten, mitzutragen. In der Gemeinde Haiming gibt es 98 Plätze in Krippe und Kindergarten, darüber hinaus sind außerhalb der Gemeinde derzeit 11 Plätze anerkannt. Der festgestellte Bedarf (auf der Grundlage Anmeldezahlen) beträgt für das Kindergartenjahr 2020/2021 aktuell 112, wobei darin 25 Anmeldungen für die Kinderkrippe enthalten sind, die aber wegen der zeitlich unterschiedlichen Buchung in der Summe nur 18 Plätze belegen. Der Bedarf an Betreuungsplätzen beträgt 107 und insgesamt werden als bedarfsnotwendig 109 Plätze anerkannt. Darin enthalten sind auch zwei Hort- und zwei Tagespflegeplätze. Der Gemeinderat hat dieser jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung zugestimmt.

Breitbandausbau – Interkommunale Zusammenarbeit
Das Bestreben der Gemeinde, alle Haushalte mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand an das Breitbandnetz anzuschließen, geht in die nächste Runde. In nichtöffentlicher Sitzung vergab der Gemeinderat auf der Grundlage des Auswahlverfahrens an einen Bieter den Auftrag, die im Los 1 (einzelne Grundstücke in Neuhofen, Haiming, Haid, Eisching) festgelegten Lücken mit Glasfaser zu erschließen. Wegen zu hoher Kosten konnte das Los 2 (Holzhausen, Niedergottsau) nicht vergeben werden. Die Förderung dieses weiteren Ausbaus erfolgt nach der Breitbandrichtlinie und die Gemeinde hat dann mit dieser Maßnahme die zugesagte Gesamtförderung voll ausgeschöpft. Mittlerweile hat der Freistaat Bayern ein weiteres Förderprogramm aufgelegt, die sog. Gigabitrichtlinie. Hier können sog. graue Flecken oder weiße Flecken versorgt werden, das sind Grundstücke mit einer Versorgung unter 100 Mbit/s. Die Förderbeträge sind aber gedeckelt auf 5.000 EUR je Grundstück, das bereits mit 30 Mbit/s versorgt ist und mit 14.000 EUR für bisher unversorgte Grundstücke. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich der Betrag jeweils um 1.000 EUR. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Förderrichtlinien so gestaltet, dass Bereiche, die bereits mit Breitband erschlossen sind, nicht gefördert werden können, auch wenn dort Einzelgrundstücke keinen Anschluss haben. Damit verbleiben in der Gemeinde Haiming für das Gigabit-Verfahren nur sehr wenige Grundstücke. Da aber, wie früher auch bei anderen Verfahren, damit gerechnet werden kann, dass diese Einschränkung aufgehoben wird, startet die Gemeinde das Gigabit-Verfahren mit der sog. Markterkundung: Es wird festgestellt, ob und in welchem Umfang die noch nicht erschlossenen Grundstück eigenwirtschaftlich angeschlossen werden. Danach steht dann fest, ob und in welchem Umfang weitere Glasfasererschließung in den förderfähigen Bereichen möglich ist. Dieses Verfahren wird mit der Gemeinde Marktl in interkommunaler Zusammenarbeit durchgeführt. Dies ist auch sinnvoll, da ein nicht erschlossener Bereich der Gemeinde nahe an der Grenze zu Marktl liegt. Eine entsprechende Zweckvereinbarung wurde ausgearbeitet und vom Gemeinderat gebilligt. Weiter beschloss der Gemeinderat, dass der erste Schritt im Verfahren nach der Gigabitrichtlinie gegangen wird.

 

Wolfgang Beier