Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 17.01.2019

Bericht des Bürgermeisters
Bei einem Ortstermin mit den Anliegern des Birkenweges am 12.12.2018 wurden noch einige bauliche Detailfragen geklärt, die den Anliegern wichtig waren und bei Vorbereitung der Ausschreibung zu berücksichtigen sind. Die Lage der asphaltierten Fahrbahn wird jetzt so sein, dass an beiden Seiten jeweils ein schmales Bankett von 0,50 Metern bestehen bleibt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird der Einmündungsbereich zur Fahnbacherstraße hin nicht gepflastert, auf einen Einzeiler des höher liegenden Fahrbahnrandes wird zur Kosteneinsparung verzichtet. Außerdem wurde die Gestaltung der Anschlüsse zu den jeweiligen Grundstückseinfahrten festgelegt.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Jahresrechnung wurden auch die Kosten der Abwasserentsorgung im Jahr 2018 festgestellt. Wegen einiger Sondereinflüsse ist die Abrechnung sehr erfreulich: Statt eines Defizits von rd. 40.000 EUR ergibt sich ein Überschuss von 54.695 EUR, der der Schwankungsrücklage zugeführt wird. So wurde der Kostenansatz bei Strom um 16.000 EUR und beim betriebstechnischen Unterhalt um 7.000 EUR unterschritten. Nicht verbraucht wurde der Ansatz von 20.000 EUR beim Unterhalt Entwässerungsanlagen, da im Jahr 2018 keine Untersuchungen oder Instandsetzungen erforderlich waren. Positive Auswirkungen hatte auch der Anschluss des Anwesens Hochreit an das Kanalnetzt: Denn dadurch wurde die Abwasserabgabe der letzten drei Jahre rückvergütet und ein Kostenansatz von 10.000 EUR wurde nicht benötigt. Allein bei dieser Position gab es einen Positivsaldo von 22.000 EUR. Das erfreuliche dieser Entwicklung ist: Durch die Erhöhung der Schwankungsrücklage können größere Ausgaben der nächsten Jahre insbesondere bei Kanaluntersuchungen finanziert werden, ohne dass dies zur Erhöhung der Abwassergebühren führt.
Seit Anfang Januar wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus als amtliche Haushaltsbefragung durchgeführt. Im Rahmen einer stichprobenartigen Befragung werden statistische Daten zur Bevölkerungsstruktur, zur wirtschaftlichen und sozialen Lage, zur Wohnsituation und über den Arbeitsmarkt erhoben. Für diese Erhebung wird etwa 1% der Bevölkerung befragt; die Auswahl der zu befragenden Haushalte wird nach einem mathematischen Zufallsverfahren bestimmt. Die Erhebung erfolgt durch Interviewer und findet während des gesamten Jahres 2019 statt. Haiming ist in dieses Erhebungsverfahren einbezogen, die Befragung findet in mehreren ausgewählten Haushalten statt.
Ein sehr vielfältiges und interessantes Gespräch gab es beim regelmäßigen Treffen mit dem Ortsvorstand des Bauernverbandes und den Landfrauen am 15.1.2019. Es ging um Auswirkungen der PFOA-Belastung auf die Landwirtschaft, die Möglichkeiten einer Öko-Modell-Region, die Baulandentwicklung in der Gemeinde und das Konzept des ökologischen Ausgleichs, den Unterhalt von Löschbrunnen und die Dichtheit der Kanäle, Artenschutz durch innovative Flächenbewirtschaftung und eine mögliche Förderung durch die Gemeinde, die Entwicklung im Industriegebiet und die Pflege der Bäche.
In den Feuerwehrhäusern Haiming und Piesing wurden jetzt die Abgasabsauganlagen eingebaut, damit sind jetzt alle Stellplätze für Löschfahrzeuge mit dieser wichtigen technischen Einrichtung ausgestattet. Die Kosten betrugen jeweils rund 10.000 EUR.
Einen ersten bunten und musikalischen Höhepunkt im Fasching 2019 gibt es in der Gemeinde am 31. Januar: Um 11.00 Uhr kommen die Arbinger Schäffler mit ihrer Blaskapelle und führen im Schulhof ihre Tänze auf. Der Tanz der Schäffler ist eine alte Tradition und findet alle sieben Jahre statt. Auch 2012 waren sie in Haiming zu Gast und fanden großes Interesse. Auch dieses Jahr sind alle Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die ganze Bevölkerung herzlich eingeladen.

Gelber Sack oder Gelbe Tonne
Ab 1.1.2021 können auf Grund einer durchgeführten Ausschreibung der Müllerfassung im dualen System die Leichtverpackungen auch mit der Gelben Tonne eingesammelt werden. Der Kreistag hat dazu aber keine Entscheidung getroffen, da – jetzt neu – jede Gemeinde selbst für ihr Gebiet die Entscheidung treffen kann, ob die Erfassung – wie bisher – mit dem Gelben Sack oder künftig mit der Gelben Tonne erfolgen soll. Eine Kombination beider Möglichkeiten ist nicht zulässig, da dies zu erheblichen Mehrkosten führen würde. denn dann müsste sowohl der Gelbe Sack wie auch die Tonne vorgehalten werden. Unter Abwägung der verschiedensten Gesichtspunkte, z.B. mehr Flexibilität durch den Sack, Platzbedarf für eine zusätzliche Tonne, sortenreine Trennung, Verwaltungsaufwand, entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Beibehaltung des bisherigen Erfassungssystems: Gelber Sack.

Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke
Bislang wurden die gemeindlichen Baugrundstücke nach Eingang der Bewerbung in der jeweils nachfolgenden Gemeinderatssitzung vergeben. Dies war für die Grundstücke im Bereich des Baugebietes Am Zehentweg auch deswegen zeitnah notwendig, da die ausstehenden Erwerbs- und Erschließungskosten in erheblicher Höhe refinanziert werden mussten. Interne Bewertungskriterien kamen nicht zur Anwendung, da bis auf einen Fall keine konkurrierenden Bewerbungen vorlagen.
Mit den vom Bürgermeister vorgelegten und vom Bauausschuss vorberatenen Richtlinien beschließt der Gemeinderat eine Selbstverpflichtung bei der künftigen Grundstücksvergabe. Ziel ist eine zahlenmäßig reduzierte und über mehrere Jahre gleichförmige Vergabe. Damit stehen gemeindliche Grundstücke über einen längeren Zeitraum zur Verfügung und es wird eine verlangsamte, aber stetige bauliche Entwicklung ermöglicht. Deswegen werden ab 2019 nur noch 3 Baugrundstücke pro Jahr vergeben. Zudem gibt es einen festen Zeitpunkt, bis zu dem Bewerbungen eingehen können (31.8. des Jahres) und erst danach entscheidet der Gemeinderat über die Vergabe. Dadurch ist für Bauwillige eine langfristige Planung und Perspektive möglich und für örtliche Bauwerber erhöht sich die zeitliche Chancengleichheit. Für diese Vergabe beschloss der Gemeinderat zugleich Bewertungskriterien mit einem Punktesystem, bei dem Wohnsitz, Arbeitsplatz und soziale Integration in der Gemeinde, Kinderzahl und ehrenamtliche Tätigkeit berücksichtigt werden.
Die beschlossenen Leitlinien und die Bewertungskriterien werden auf der Homepage unter „Rathaus/Service – Baugebiete“ veröffentlicht.

Erneuerung Fahnbacherstraße
Erneut befasste sich der Gemeinderat mit der geplanten Erneuerung der Fahnbacherstraße. Dabei ging es nicht um Planungsvorgaben oder technische Details, sondern um die Grundfrage: Jetzt bauen oder später. Diese Frage ist deswegen von erheblicher Bedeutung, da die endgültige Herstellung einer Erschließungsstraße, deren Ausbau vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde aber bisher nicht abgeschlossen worden ist, gegenüber den Anliegern nur noch abgerechnet werden kann, wenn die Ausbaumaßnahme bis 31.3.2021 beendet ist. Erfolgt der Ausbau einer „alten“ Erschließungsstraße nach diesem Datum, ist nach der 2016 eingeführten gesetzlichen Bestimmung eine Abrechnung nicht möglich. Der Gemeinderatssitzung vorangegangen war am 20.12.2018 eine intensive Beratung aller technischen und rechtlichen Fragen im AK Gemeindeentwicklung, zusammen mit den Vertretern der Anlieger Fahnbacherstraße. Im Gegensatz zur technisch-rechtlichen Beurteilung durch die Verwaltung (wegen Fehlens einer durchgehenden technischen Einrichtung zur Entwässerung ist die Straße nicht endgültig hergestellt) vertreten die Anlieger die Auffassung, die Entwässerung entspricht den früher geltenden technischen Gepflogenheiten und war beim ersten Ausbau der Straße Ende der 60er Jahre auch ausreichend und deswegen ist die Fahnbacherstraße auch endgültig hergestellt. Dies würde dazu führen, dass unabhängig vom Zeitpunkt der jetzigen Ausbaumaßnahme keine Abrechnung mehr möglich ist. Sollte dies tatsächlich anders sein, verlangen die Anlieger eine Gleichbehandlung mit einer Reihe anderer Straßen im Gemeindegebiet (z.B. Weiherstraße, Ortsstraßen in Holzhausen, Daxenthal, Eisching, ein Teil der Straßen in Haiming-Mitte) und Verschiebung der Maßnahme bis nach dem Stichtag 31.3.2021, um so eine Abrechnung zu vermeiden. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Umstand, dass die Fahnbacherstraße bis vor kurzem noch als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet war und somit historisch nicht als „klassische“ Erschließungsstraße anzusehen ist.
Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände und um eine Gleichbehandlung mit Anliegern vergleichbarer Straßen herzustellen beschloss der Gemeinderat mit 11:1 Stimmen, den Ausbau der Fahnbacherstraße zurückzustellen und erst im Jahr 2021 durchzuführen. Mit ein Grund für diese Entscheidung war auch, dass bei einem sofortigen Ausbau auch der Straßenstich Richtung Anwesen Geltinger und Winter mitausgebaut werden muss, um eine Abrechnung der gesamten Straße zu ermöglichen. Dies war aber eigentlich nie beabsichtigt, ist technisch auch nicht notwendig und bisher auch nicht geplant. Nach dem 31.3.2021 ist man hier in der Entscheidung frei und kann ohne Abrechnungszwang frei entscheiden.

Erschließungsstraße Am Mitterfeld
Für diese Straße, die auch vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, deren Ausbau aber hinsichtlich Entwässerung und Deckschicht nicht vollständig ist, beschloss der Gemeinderat den sofortigen Ausbau. Damit soll rechtzeitig vor dem 31.3.2021 sichergestellt werden, dass die Straße mit den Anliegern auch abgerechnet werden kann. Der Gemeinderat sieht hier einen Zusammenhang mit der Straße „Am Kirchfeld“, die vor Jahren bereits endgültig hergestellt und abgerechnet wurde. Genauso wie bei der Straße „Am Kirchfeld“ wird auf der nicht wasserführenden Seite der Straße auf den Einbau eines Graniteinzeilers verzichtet.

Beschaffung von Defibrillatoren
Defibrillatoren können Leben rettten. Bislang gibt es solche Geräte nur im seniorenhaus in Haiming und beim Golfclub in Piesing. Der Gemeinderat beschloss deswegen, vier solche Geräte auf Gemeindekosten anzuschaffen. Damit wird jeweils ein Mannschaftswagen der Feuerwehr ausgestattet, da diese bei gemeindlichen Ereignissen mit größeren Menschenansammlungen oft in der Nähe oder schnell erreichbar sind und aktive Mitglieder der drei Feuerwehren regelmäßig in erster Hilfe geschult werden. Ein viertes Gerät wird öffentlich an der Außenwand der Schulturnhalle angebracht. Die Anschaffung erfolgt über das BRK Kreisverband Altööting, da von dort ein Schulungsgerät zur Verfügung gestellt wird und über das BRK auch Infos zu Neuerungen und kostenlose Updates zur Verfügung gestellt werden.

Wolfgang Beier