Bericht des Bürgermeisters
An der Kläranlage hatten wir am Wochenende des 04./05. Mai einen Wasserschaden. Der Druckkessel der Brauchwasseranlage ging kaputt und der Keller war komplett mit Wasser geflutet. Immerhin war es Trinkwasser. Es ist ein Wasserstandsalarm eingebaut, der über einen Schwimmer auslöst. Der Schwimmer hat nicht funktioniert. Im Keller befinden sich Motoren, die komplett unter Wasser standen. Sie sind direkt an das Stromnetz angeschlossen, deshalb hat kein FI-Schalter ausgelöst. Eine Pumpe ist aber über eine Steckdose angeschlossen, welche auch unter Wasser stand. Hier hat der FI nicht ausgelöst. Als Maßnahmen werden ein Umbau der Wasserstandsalarmierung und die Überprüfung der Elektro-Installation ergriffen. Der Aufwand zur Schadensbehebung ist voraussichtlich über die Leitungswasserversicherung gedeckt.
Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am 30.4.2024 war der wichtigste Punkt die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes für die 16. Teilfortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern. Frau Katja Gloser von der Regierung von Oberbayern stellte erneut dar, welche Vorarbeiten bisher geleistet wurden, um das vorgeschriebene Flächenziel von 1.1% für Windvorranggebiete in der Planungsregion 18 bis 31.12.2027 zu erreichen. Im sog. Abschichtungsprozess wurden alle Flächen, die für Windenergieanlagen ungeeignet oder zu kleinräumig sind, herausgenommen und der Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung wurde auf 800 Meter für geschlossene Wohnbauflächen und auf 500 Meter für Einzelgebäude im Außenbereich reduziert. Dadurch hat sich die potentielle Fläche auf etwa 3% reduziert. Ab jetzt werden weitere Fachbehörden und auch die Kommunen im Rahmen eines Konsultationsprozesses mit einbezogen und nach deren Beurteilung gefragt. Insbesondere geht es auch darum, kommunale Anliegen und Planungen innerhalb der jetzt dargestellten Flächenkulisse abzufragen. Dies ist zunächst ein interner Verwaltungsvorgang, das förmliche Beteiligungsverfahren nach dem Landesplanungsgesetz wird 2025 stattfinden. Für die Gemeinde Haiming bedeutet die erweiterte Flächenkulisse keine Überraschung – sie bezieht sich wiederum ausschließlich auf den Staatsforst und wir können die beschlossene Stellungnahme zur 17. Teilfortschreibung inhaltlich identisch auch zur 16. Teilfortschreibung an die Planungsbehörde mitteilen.
Auf Einladung der Bayer. Staatsforsten fuhren am 3.5.2024 rund 45 Personen aus Haiming nach Berg am Starnberger See, um dort den Windpark Wadlhauser Gräben zu besichtigen. 2015 wurden dort auf Betreiben der Gemeinde Berg, auch gegen erheblichen Widerstand, vier Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 150 Meter in einem Waldgebiet der Staatsforsten errichtet. Startpunkt für die Wanderung der rund 100 Interessierten aus Haiming, Mehring und Marktl war der Ortsteil Neufahrn, der etwa 1.200 Meter von einer der Anlagen entfernt ist. Begleitet wurde die Gruppe von Staatsminister Hubert Aiwanger, Verantwortlichen von Bayer. Staatsforsten und Qair und Fachleuten, die an mehreren Zwischenstopps Erläuterungen gaben. Der Bürgermeister von Berg erläuterte kurz die Entstehungsgeschichte und betonte, dass die Bedenken gegen die Anlagen sich nicht bestätigt haben und mit einer Beteiligungsrendite von 10% sich auch das finanzielle Engagement der Gemeinde auszahlt. Beeindruckend auf dem Weg zu den Windkraftanlagen war, dass erst in unmittelbarer Nähe ein gleichförmiges geringes Geräusch wahrnehmbar war, die Zuwege, die auch zum Antransport verwendet wurden, keinesfalls auffallend breit angelegt oder licht ausgeschnitten waren und die Fläche im unmittelbaren Umfeld der Windkraftanlagen, die nicht wieder aufgeforstet wurde, nicht sehr groß war. Es bestätigte sich vor Ort, dass Windkraftanlagen durchaus waldangepasst errichtet werden können, sich auf diesen Flächen die ökologische Vielfalt erhöht und keineswegs von einer Waldzerstörung gesprochen werden kann. Für die Meinungsbildung zu den geplanten Windkraftanlagen im Daxenthaler Forst brachte dies Fahrt unmittelbare und realistische Eindrücke – auch dazu, dass die Türme mit den Rotoren weitum sichtbar sind und damit das Landschaftsbild deutlich verändern.
Am 6.5.2024 hatte der Bürgermeister mit den Projektverantwortlichen von Tennet eine längere Onlinekonferenz, in der in Fortsetzung der Info-Veranstaltung vom 15.4.2024 nochmals wichtige Themen besprochen wurden. Erneut wies der Bürgermeister darauf hin, dass für das Umspannwerk eine landwirtschaftlich genutzte Fläche im Gemeindegebiet Haiming nicht denkbar ist und deswegen seitens der Gemeinde im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes großer Wert darauf gelegt wird, dass potentielle Flächen für Trassenführung und Umspannwerk im Forstbereich nicht durch Ausweisung als Windvorranggebiet blockiert werden. Weiter wurde auf die in der Versammlung gestellten Fragen hingewiesen und ein Zeitziel für deren Beantwortung vereinbart. Zur Trassenführung forderte der Bürgermeister die Projektplaner auf, Alternativen zu überprüfen; diese können seitens der Gemeinde oder interessierten Gruppen im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung benannt werden und Tennet sicherte eine sachliche und ergebnisoffene Prüfung zu. In diesem Zusammenhang sprach der Bürgermeister auch die Notwendigkeit einer Zusammenschau der verschiedenen Entwicklungen in unserem Raum an – Windkraft, Ausbau Photovoltaik, Wasserstoffspeicher und Wasserstoffnetz, Standort für ein Gas- und Wasserstoffkraftwerk – und die sich daraus ergebenden Chancen von Synergien. Die Stärkung regionaler Stromerzeugung und eine beschleunigte Wasserstoffstrategie unter Nutzung der bestehenden Netz- und Speicherstruktur könnte eine weitere Höchstspannungsleitung überflüssig machen. Angesprochen wurde auch der Zeitplan: Tennet will so schnell wie möglich Standorte für Umspannwerk und Schaltanlage klären und zur Vorbereitung der Raumverträglichkeitsprüfung einer Trasse beginnen jetzt die Voruntersuchungen. Ein Raumordnungsverfahren wird durch die Regierung von Oberbayern durchgeführt, ein frühestens möglicher Zeitpunkt dafür ist nach derzeit geltender Gesetzeslage Mitte 2025.
Mit der 6. Sitzung des Arbeitskreises Flächennutzungsplan wurde ein wesentlicher Abschnitt zur Neuerstellung des Planes abgeschlossen. Es ist jetzt für die gesamte Gemeindefläche der aktuelle Stand erfasst und für alle Ortsteile die baurechtliche Bewertung, z. B. Dorfgebiet, Wohngebiet, Mischgebiet, dargestellt. In einem kleinen Bereich wurde eine zusätzlich mögliche Wohnbebauung dargestellt, in anderen Bereichen werden als Entwicklungsziel geringe Erweiterungen von Innenbereichssatzungen vorgeschlagen. In der letzten AK-Sitzung war Hauptpunkt die Bedarfsermittlung für künftige Baulandausweisungen. Aus dem statistischen Datenmaterial zur Bevölkerungsentwicklung bis 2033, der Anzahl der Wohneinheiten, der sog. Belegungsdichte und der bereits vorhandenen Baulandreserven ergibt sich rechnerisch ein Baulandbedarf von 3,44 ha. Das bedeutet: In dieser Größenordnung könnte die Gemeinde neue Baugebiete ausweisen und dabei auch die Vorgaben der Landes- und Regionalplanung einhalten. Der AK wird dem Gemeinderat aber für das weitere Vorgehen vorschlagen, solche zusätzlichen Flächen für Bauen nur dann in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, wenn vorab die Gemeinde das Eigentum daran erworben hat. Nur so kann eine bedarfsgerechte und zeitlich gestaffelte Grundstücksvergabe sichergestellt werden. Gleiches gilt für mögliche Gewerbegebiete: unabhängig davon, wo örtlich eine Fläche für Kleingewerbe sinnvoll ist, soll eine Darstellung im Plan nur erfolgen, wenn auch die Verfügbarkeit der Fläche gesichert ist. Bezüglich von PV-Freiflächenanlagen vertritt der AK die Meinung, dass über die gesetzliche Privilegierung hinaus in der Gemeinde keine zusätzlichen Flächen für PV-Anlagen dargestellt werden. Dies vor allem deswegen, um den ohnehin großen Druck auf landwirtschaftliche Flächen nicht zusätzlich zu erhöhen. Anderes gilt für Agri-PV-Flächen: Hier sind die gesetzlichen Möglichkeiten weiter gefasst und deswegen bedarf es, um solche Anlagen in begrenztem Umfang zuzulassen, keiner Bauleitplanung, also auch keiner Darstellung im Flächennutzungsplan. In der Septembersitzung der wird der Planentwurf, dann auch mit integriertem Landschaftsplan dem Gemeinderat vorgestellt, daran anschließend folgt die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat am 8.4.2024 wieder die regelmäßige technische Kontrolle unserer Kläranlage durchgeführt. Am 8.5.2024 wurde uns dazu mitgeteilt, dass alle zu prüfenden Werte eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für den genehmigten Abwasservolumenstrom: Genehmigt sind 10 Liter/s Abwasser, gemessen wurden 3,3 l/s. Auch bei der Reinigungsleistung, gemessen durch BSB5-Gehalt, ist der Vorgabewert 20 mit gemessenen 3 deutlich unterschritten.
Am 7.5.2024 wurden uns vom Gesundheitsamt Altötting die neuesten Messergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen an den Brunnen Alzgern und dem Hochbehälter Stammham übermittelt. Durch Anwendung neuer empfindlicheren Messmethoden liegt die Bestimmungsgrenze für Stoffe der PFAS-Gruppe jetzt unter 1,6 ng/l, dabei wird jetzt als neue Messeinheit ng/l angewendet. Durch die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung werden mit den Stichtagen 12.1.2026 für „Summe PFAS-20“ und zum 12.1.2028 für „Summe PFAS-4“ die Grenzwerte neu festgelegt. Ohne jetzt die im einzelnen ermittelten Werte darzulegen ergibt sich aus der Gesamtbeurteilung der Messwerte durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dass in den vorgelegten Proben des Trinkwassers, das nach Filterung ins Netz abgegeben wird, die geltenden und auch die zukünftigen Grenzwerte eingehalten werden. In einer der nächsten Sitzungen werden wir das Thema neue Grenzwerte für Trinkwasser und deren Einhaltung genauer behandeln und dazu auch Vertreter des Gesundheitsamtes und den Vorsitzenden des Wasserzweckverbandes einladen.
Im Rahmen der EU-Interegg-Förderung wurde vom Tourismusverband Inn-Salzach ein neues Förderprojekt vorgestellt: Der grenzüberschreitende Schaukelweg. Zielsetzung ist die Förderung des Wander- und Radtourismus durch die Errichtung von 15-20 Schaukeln, diesseits und jenseits der Salzach. Denn beteiligt sind die Inn-Salzach-Region und in Oberösterreich das Entdeckerviertel. Es sollen verschiedenartige Schaukeln an besonderen landschaftlichen oder kulturellen Orten errichtet werden, am besten im Bereich des bestehenden Radwegenetzes. Denn diese Schaukeln werden dann digital zum Schaukelweg verknüpft und sollen dann zum Radeln, Wandern und Entspannen und Nachsinnen einladen. Jede Schaukel hat ein besonderes Motto mit einem Impuls zum Nachdenken und in ein digitales Gästebuch kann man seine Gedanken und Überlegungen dazu eintragen. Die Gemeinde bestimmt den Ort der Schaukel und ist dann auch verantwortlich für Errichtung und Unterhalt. Die entstehenden Kosten werden zu 75% gefördert. Notwendig ist, bis Mitte Juli beim Tourismusverband Inn-Salzach eine Projektskizze einzureichen. Im Bauausschuss wurde das Thema behandelt und dabei der Vorschlag gemacht Beispiele für mögliche Schaukeln einzuholen und dann in der Juni-Sitzung zu entscheiden, ob die Gemeinde sich am Projekt beteiligt.
Am 13.5.2024 stellte der Leiter der PI Burghausen, EPHK Spiegelsberger, den Sicherheitsbericht 2023 vor. Die Zahlen für die Gemeinde Haiming sind sehr erfreulich: Die Gesamtzahl der Straftaten ist von 29 im Jahr 2022 auf 14 im vergangenen Jahr zurückgegangen; mit einer Häufigkeitszahl von 5,5 (Anzahl der Straftaten pro 1.000 Einwohner) ist Haiming die zweitsicherste Gemeinde im Landkreis. Schwerpunkte der Delikte sind Diebstahl (5, davon 2 Fahrraddiebstähle), Betrug (3) und Verstoß gegen das Ausländergesetz (2) – dabei handelt es sich um Schleuserfälle im Bereich der Ab 94. Die Aufklärungsquote liegt bei 50%. Irgendwelche besonderen Auffälligkeiten können im Gemeindebereich nicht festgestellt werden, auch nicht im Bereich Jugendkriminalität. Generell ist die Belastungssituation im Bereich der PI Burghausen weiterhin hoch, auch wegen der verringerten Personalstärke. Dies bedeutet auch gewisse Einbußen bei präventiven Schulungsmaßnahmen. Insgesamt ist aber speziell die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Polizeiinspektion sehr gut.
Bei einer Informationsveranstaltung am 13.5.2024 stellten Andreas Auer und Richard Ranftl vom VERBUND und Dipl.Ing. Frank Kleist vom planenden Büro die Sanierungsmaßnahmen am Salzachdamm in Haiming vor. Das Projekt wird seit Jahren geplant und hat sich wegen der Probleme bei der naturschutzrechtlichen Erlaubnis stark verzögert. Jetzt werden die technischen Maßnahmen am Damm, am Sickergraben und am Dammweg vorgezogen und alle Maßnahmen hinsichtlich Baumfreimachung und Bewuchs folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Zielsetzung ist die Sicherstellung der Dammstabilität für ein sog. 1000-jähriges Hochwasser und Auslöser für Prüfung dieser Standsicherheit und eventueller Maßnahmen war das Salzachhochwasser 2013. Dipl.Ing. Kleist legte dar, unter welchen maximalen Belastungsannahmen die Sicherheit der Dämme untersucht wurden und konnte als Ergebnis feststellen, dass lediglich in zwei Bereichen Verbesserungen erforderlich sind: Am südwestlichen Ende des Damms an der Zufahrt von Neuhofen werden die Abfahrt vom Damm und der Weg auf der Dammkrone neu gestaltet und ausgeweitet. Auch wird in diesem Bereich, wo noch kein Sickergraben verläuft, eine Drainageleitung eingebaut, um mögliches Sickerwasser abzuleiten. Im weiteren Verlauf sind am Damm selbst keine wesentlichen Maßnahmen mehr erforderlich. Hier – auf der Strecke bis zum Pumpwerk – beziehen sich die Maßnahmen auf den Sickergraben und den Weg zwischen Sickergraben und Damm: In Teilbereichen werden die Böschungen des Sickergrabens abgeflacht und in unterschiedlicher Stärke am Fuß der Böschung Schotterkörper eingebaut. Auf dem Weg selbst werden Geogitter zur Stabilisierung und besseren Lastaufnahme eingebaut. Teilweise erfolgt auch eine Ausweitung des Weges auf die erforderliche Breite von 6,00 Metern. Außerdem werden sämtliche Durchlässe erneuert und es werden Rohre mit größerem Durchmesser eingebaut. Die Maßnahmen der beauftragten Firma GLS-Bau und Montage GmbH beginnen in den nächsten Wochen und werden Ende 2024 abgeschlossen sein. Die Begrünung erfolgt dann im Frühjahr 2025. In Abschnitten ist der Damm dann auch für die Benutzung gesperrt; hier sicherte Andres Auer eine rechtzeitige Beschilderung zu.
Nach der Schuleinschreibung liegen jetzt auch die Anmeldezahlen für die Mittagsbetreuung vor: Für die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr sind es 55 Kinder, davon 22 an allen 5 Tagen und für die verlängerte Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr sind es 10 Kinder, wobei nur 8 Kinder förderfähig sind, da dafür mindestens 2 Tage gebucht werden müssen. Insgesamt haben sich also 65 Kinder für die Mittagsbetreuung angemeldet.
Für die Europawahl gibt es in Haiming 2040 Wahlberechtigte – erstmals dürfen Jugendliche ab 16 Jahre zur Wahl gehen. Bis 15.5. haben 360 Bürgerinnen und Bürger Antrag auf Briefwahl gestellt.
Bericht aus dem KommU
Die Bauarbeiten in Unterviehhausen sind angelaufen. Nach der Wasserleitung geht es mit den Straßenbauarbeiten weiter.
Die PV-Anlage an der Kläranlage wurde in weiteren Schritten konkretisiert und das technische Konzept zur primären Versorgung der Kläranlage mit Strom verfeinert. Es fehlt noch die Baugenehmigung.
Vorstellung der Planung PFAS-Monodeponie
Noch bevor ein förmliches Genehmigungsverfahren eingeleitet wird und auch vor Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird der aktuelle Planungsstand für die geplante PFAS-Monodeponie im Gemeinderat vorgestellt. Dazu kamen Herr Andreas Hüttl von der Fachabteilung des Landratsamtes und Herr Thomas Wolfmeier von den Alt-Neuöttinger Kieswerken in die Gemeinderatssitzung.
Es wird eine Deponie der Klasse DK I werden und ausgelegt auf die Verfüllung von belasteten Bodenaushub aus den Belastungszonen im Landkreis. Sie soll eine Kapazität von 1,65 Mio m³ haben; dazu ist angedacht, den derzeitigen Aushubbereich noch um ca. 6.000 m² nach Osten zu erweitern und die Sole um rund 5 Meter tiefer zu legen. Die Deponie wird nach unten durch eine sogenannte geologische Barriere und eine Kunststoffbahn abgedichtet und das gesamte Sickerwasser wird aufgefangen und gereinigt. Nach Verfüllung wird auch von oben her die Deponie dicht verschlossen und somit das eingebrachte Material sicher verkapselt. Die Nachsorge wird ca. 30 Jahre betragen, der Verfüllzeitraum wird mit 10 – 15 Jahren angesetzt. Das Sickerwasser wird am Fuß des Veitstafelberges in Becken aufgefangen, über eine Aktivkohlefilteranlage gereinigt und dann das gereinigte Wasser auf zwei Wegen entsorgt: Im ersten Betriebsjahr wird es nach oben gepumpt und von dort über das Industriegebiet abgefahren. Wenn die Beprobung des gereinigten Wassers dessen Unbelastetheit ergibt, wird das Wasser versickert. Die Entsorgung durch Abtransport bleibt aber als zweiter Entsorgungsweg bestehen, wenn sich aus der Beprobung eine PFAS-Belastung des Wassers ergibt. Zur Sicherung des Grundwassers werden im Anstrombereich zwei Messstellen und im Abstrombereich drei Messstellen errichtet. Im Bereich der Sickermulde gibt es eine weitere Grundwassermessstelle. Für die Nachnutzung gibt es zwei Optionen: Der nördliche Teil der Fläche wird überhöht verfüllt und der südliche Teil wird für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Da aber mit Bodensetzungen gerechnet werden muss, ist eine andere Möglichkeit, den ganzen Bereich überhöht zu verfüllen und dann als Fläche für eine PV-Freiflächenanlage zu nutzen. Nach einer ausführlichen Diskussion der vorgestellten Planung und zahlreichen Fragen, auch zu Details des Betriebs der Monodeponie, stimmte der Gemeinderat einstimmig der Variante zu, den Deponiebereich überhöht zu verfüllen und im Rahmen der Nachnutzung als Standort für PV-Anlagen vorzusehen. Wichtig ist dabei ein ausreichender Sichtschutz in Richtung Osten. Weiter wurde mit dem Beschluss gefordert, dass die Gemeinde einen Sitz im Kontrollgremium der Entsorgungsgesellschaft erhalten soll.
Wolfgang Beier