Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 14.11.2024

Bericht des Bürgermeisters
Am 19.10.2024 war das Schirmherrn- und Festdamenbitten der Feuerwehr Haiming ein toller Start in das große Festjahr 2025. Lustig, unterhaltsam, kreativ und auch manchmal spannend haben sich die Verantwortlichen der Feuerwehr das Ja der Festdamen und des Schirmherrn für die Mitwirkung beim 150-jährigen Jubiläum erarbeitet.
Die Fa. Verbund hat mit Mail vom 23.10. mitgeteilt, dass sich die Sanierungsarbeiten am Damm wegen naturschutzrechtlicher Auflagen verzögern. Baubeginn konnte nicht im Juli sein, sondern erst im Oktober und deswegen verschiebt sich das Bauende jetzt auch um 3 Monate. Je nach Witterung und auch Dauer winterlicher Verhältnisse wird das Bauende voraussichtlich Mitte April 2025 sein. Während der Weihnachtsfeiertage bis 12. Januar wird nicht gearbeitet werden.
Am 31.10.2024 gab es zum Thema Bodenbelastung mit PFAS-Stoffen, vor allem PFOA, eine Bürgermeisterdienstbesprechung. Ausgangspunkt sind dabei die neuen, verschärften Leitlinien zum Umgang mit belastetem Bodenaushub, die wegen der sog. Null-Toleranz bei belastetem Bodenaushub praktisch zu einer Art Baustopp in einem großen Teil des Landkreises geführt hat. Denn es ist zwingend eine Beprobung des Material vorgeschrieben und in den Verfüllgruben des Landkreises darf kein Material mehr eingebracht werden, in dem eine PFAS-Belastung festgestellt wird. Da zugleich auch die Methode für die Beprobung verschärft wurde, hat sich das sog. Belastungsgebiet auf ca. 2/3 der Landkreisfläche ausgeweitet. Bei dieser Besprechung war einhelliger Tenor, dass diese Leitlinien verändert und den Bundesleitlinien angepasst werden müssen. Danach wäre nämlich wieder eine praktikable Handhabung mit Schwellenwerten für PFOA-Belastung möglich und gering belastetes Material könnte wieder normal verfüllt werden. Bislang gibt es aber seitens des Ministeriums keine Zusage für eine Veränderung der Leitlinien; es werden aber Verhandlungen geführt. Im Nachgang zur Bürgermeisterdienstbesprechung hat das Landratsamt eine Handreichung zum Umgang mit belastetem Bodenmaterial veröffentlicht, die über unsere Homepage abgerufen werden kann. Wesentlich sind zwei Grundsätze: Bodenaushub so weit wie möglich vermeiden und unter der Bagatellgrenze von 500 cbm bleiben. Denn dann kann auf eine Beprobung verzichtet werden und eine Verwendung im näheren Umfeld des Aushubgeländes ist möglich. Jeder Einzelfall ist dabei aber mit der zuständigen Stelle des Landratsamtes abzusprechen., wenn das Bodenmaterial vom Grundstück weggebracht wird. Die Kontaktdaten sind in der Handreichung abgedruckt.
Weitere Themen waren die Planung der Monodeponie und ein Rechtsgutachten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber 3 M als Verursacher. Bei der Monodeponie geht man von einer Genehmigung im Jahr 2025 aus; ungeklärt ist aber derzeit noch die Finanzierung von Errichtung und Betrieb. Erst wenn dafür Klarheit besteht, wird auch das Zwischenlager für die notwendigen Baumaterialien eingerichtet, was für unser Gemeindegebiet eine Entlastung beim Umgang mit Bodenaushub bringen würde. Die Möglichkeiten für Schadensersatzansprüche werden im Gutachten bejaht; schwierig ist die Durchsetzung für einzelne Geschädigte. Hier wird sich die Gemeinde in weiteren Gesprächen mit dem Landratsamt dafür einsetzen, dass es eine Pool-Lösung gibt, also die Geltendmachung für Privatpersonen in einfacher Form möglich ist. Ideal wäre eine unbürokratische Entschädigung aus einem Fonds.
Am 28.10. und 4.11.2024 informierte Tennet in einem Online-Infozirkel die Bürgermeister über die aktuellen Planungen für die 380 kV-Ersatzbauleitung Pirach – Tann und den Neubau der Energiewendeleitung Burghausen – Simbach mit den Umspannwerken. Jeweils im Anschluss wurden diese Planungen in Infomärkten in Simbach, Burghausen und Marktl der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Ersatzbauleitung berührt das Gemeindegebiet Haiming nicht; die jetzt bereits konkret dargestellten Mastenstandorte sind aber im Bereich westlich der B 20 von Belang, denn nach unseren Forderungen soll die Leitungsführung so modifiziert werden, dass ein Umspannwerk westlich der B 20 eingebunden werden kann. Denn ein solcher Standort für das Umspannwerk, nahe dem Bayernwerk-Umspannwerk bei der OMV, würde aus unserer Sicht die meisten Synergien bieten. Dies war auch Thema beim AK-Energie beim Gespräch mit den Vertretern von Tennet.
Hinsichtlich der Leitung Burghausen – Simbach gab es beim Info-Zirkel eine unangenehme Überraschung: Tennet hat den Suchkreis für das Umspannwerk verändert und stellt jetzt eine Fläche zwischen Haiming und Viehhausen bzw, Haarbach und Winklham als Optionsfläche dar. Eine Fläche im Bannwald nördlich unseres Industriegebietes wird zwar von Tennet priorisiert, aber – sie deren Aussage – muss in der Planungsphase immer auch eine Alternative benannt werden. Seitens des Bürgermeisters wurde diese Fläche nördlich Haiming als vollkommen ausgeschlossen bezeichnet und verlangt, sie wieder aus der Planung zu nehmen. Auch im AK Energie war der Standort für ein Umspannwerk wesentliches Thema. Hier wurde in der Diskussion mit Tennet großer Wert darauf gelegt, durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen den Flächenbedarf für ein Umspannwerk zu veringern. Zur Leitungsführung selbst gab es seitens Tennet beim Info-Zirkel noch keine Aussagen, hier gibt es noch keine Festlegung.
Am 9.11.2024 fand die von der Gemeinde Haiming vorgeschlagene Waldbegehung im Daxenthaler Forst statt. Vertreter von Qair und Dr. Utschig von den Bayer. Staatsforsten erläuterten an zwei ausgewählten Standorten für Windkraftanlagen den notwendigen Flächenbedarf, die Kriterien für die Auswahl der Standorte und die waldbaulichen Auswirkungen. Für die rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, überwiegend aus der Gemeinde Haiming, wurde sehr deutlich, welcher Flächenbedarf für den Turm des Windrades, für die Kranstellfläche und für den Kranausleger entsteht. Waldbaulich von Bedeutung ist, dass die Standorte dort sind, wo vom Alter der Bäume her in den kommenden Jahren Fällaktionen erforderlich wären, dass keine ungeschützten Waldränder entstehen und ein Großteil der beanspruchten Fläche nach den Bauarbeiten wieder genutzt wird als Wiesen- oder Sukzessionsfläche. Auch wenn auf der Fläche für Kran und Kranausleger keine Bäume mehr wachsen, entstehen ökologisch wertvolle Bereiche, die die Biodiversität im Wald erhöhen. So dienen Flächen für Windkraftanlagen dem Waldumbau, auch wenn sich optisch der Wald in Erscheinungsbild und Struktur verändert.
Statistische Daten von unserem Geschwindigkeitsmessgerät: Vom 10.10. bis 6.11.2024 stand es in der Erlenstraße, unmittelbar an der Abbiegung zum Zehentweg, auf Höhe Grundstück Asenkerschbaumer. In dieser Zeit wurden 1.321 Fahrbewegungen registriert. 150 unter 10 km/h, 760 unter 20 km/h und 377 unter 30 km/h. Schneller als 40 km/h fuhr kein Fahrzeug. Der größte Tageswert betrug 65 Fahrbewegungen, der geringste 18. Die Messung erfolgte auch deswegen, weil Anlieger sich über zu viel Verkehr in der Erlenstraße beschweren und Abhilfe seitens der Gemeinde erwarten.
Am 11.11. wurde im Rahmen der Aktion Plant for the Planet die Pflanzung am Schulwald fortgesetzt. 16 Mädel und Buben der 3. Klasse haben unter Anleitung von Felix von Ow wieder rd. 300 junge Baumpflanzen eingesetzt und damit ein sichtbares Zeichen für Schutz der Umwelt und Einsatz für das Klima gegeben.
Jetzt steht der Termin für die Bundestagswahl fest: Sonntag, 23. Februar 2025. In Haiming gibt es wieder 3 Wahllokale für die Stimmabgabe und 3 für die Briefwahl. Dafür werden 36 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger sich für diese interessante Aufgabe im Rathaus zu melden.

Bericht aus dem KommU
Die Bauarbeiten für die PV-Freiflächenanlage bei der Kläranlage haben begonnen. Der Zaun wurde gesetzt, die Messpunkte für die Rammpfähle bestimmt und der Dachbodenausbau begonnen. Die Aufstellung der Solarmodule ist für die nächsten Wochen vorgesehen.

Bericht aus dem Arbeitskreis Energie
In seinem Bericht aus dem AK Energie informierte Stefan Mayerhofer zunächst über die Vorträge der VHS in Burghausen zum Thema „Energiewirtschaft bis Kreislaufwirtschaft“. Insbesondere in der abschließenden Podiumsdiskussion wurde wieder deutlich, dass die Industrie im Chemiedreieck fähig und bereit ist, die Transformation der Energiewende zu schaffen. Voraussetzung für das Ziel, 100% des CO2-Ausstoßes zu vermeiden ist die Bereitstellung großer Strommengen, das 2,5-fache des heutigen Bedarfs. Dazu kommen muss Wasserstoff als notwendiger Grundstoff für Produktion und Energie. Bedeutend ist auch die Strategie von Wacker, aus CO2 und Wasserstoff Methanol als Produktionsrohstoff zu gewinnen; hier ist eine Partnerschaft mit den Zementwerken Rohrdorf geplant.
Bei einer Diskussionsrunde in Neuötting stand die finanzielle Bürgerbeteiligung an Windkraftanlagen im Focus. Dies bringt im Ergebnis eine große Akzeptanz für Windräder.
Bei der Sitzung des AK Energie waren Verantwortliche von Tennet zu Gast und es wurden sehr intensiv alle Aspekte der Planungen für 380 kV-Leitung und Umspannwerk diskutiert. Die im Vorfeld von AK-Mitgliedern eingereichten 35 Fragen an Tennet wurden teilweise beantwortet; Tennet sichert aber eine schriftliche Antwort zu. Intensiv wurden hinsichtlich des Umspannwerks örtliche Alternativen besprochen, insbesondere auch westlich der B 20. Hier wurde Tennet aufgefordert, die Trassenführung der Ersatzbauleitung Pirach – Tann so zu modifizieren, dass ein Umspannwerk westlich B 20, etwa in Höhe OMV (ein Standort, den auch die Stadt Burghausen vorschlägt) technisch und von den Leitungsführungen her möglich ist. Auch wurde dringend empfohlen, den Flächenbedarf für das Umspannwerk zu reduzieren, um die Akzeptanz einer Platzierung im Bannwald zu erhöhen. Erneut wurde aber auch deutlich, dass die verschiedenen Akteure immer noch zu wenig ihre Planungen untereinander abstimmen. Dies gilt auch für ein mögliches Wasserstoff-Kraftwerk. In der Januar-Sitzung des AK wird Bayernwerk zu Gast sein.

Bebauungsplan Haiming-West II
In der zweiten Runde der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gab es nochmals einige Anregungen und Anmerkungen, die aber nicht zu einer wesentlichen Änderung der Planung oder der Festsetzungen des Bebauungsplanes führten. So teilt die Regierung von Oberbayern mit, dass die Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang steht. Sie regt aber wegen des Grundsatzes der Innenentwicklung vor Außenentwicklung an, dass in der Begründung dargelegt wird, warum geeignete Flächen im Innenbereich von Haiming nicht zur Verfügung stehen. Unter Bezugnahme auf geführte Gespräche mit Eigentümern wird dies noch ergänzt. Von der Abteilung Bodenschutz des Landratsamtes wurde hinsichtlich des Umgangs mit dem belasteten Boden ein, der aktuellen Situation angepasster Text vorgeschlagen, der wortgleich als Hinweis in den Bebauungsplan übernommen wird. Vom Gesundheitsamt wird vorgeschlagen, den Schwarzen Holunder von der Pflanzliste zu streichen, da deren rohe Beeren und Blätter giftig sind. Dem wird nachgekommen, obwohl die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes fordert, dass die Pflanzliste nur autochthone Pflanzen enthalten darf und diese Liste auch verpflichtend sein soll. Es bleibt bei der Empfehlung zur Verwendung von autochthonen Saat- und Pflanzgut, da es auch zahlreiche heimische Pflanzen gibt, die nach strenger Definition nicht als autochthon gelten. Auf Anregung dieser Abteilung wird in den Festsetzungen der Hinweis aufgenommen, dass Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse angebracht werden sollen. Die Empfehlung der Abteilung Immissionsschutz wird übernommen, wonach der Verantwortliche für ein Bauvorhaben im Rahmen der Genehmigungsplanung Nachweise zum Schallschutz erbringen muss. Eine erneute umfangreiche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes führt lediglich zu kleineren redaktionellen Änderungen, denn alle wesentlichen Gesichtspunkte sind bereits im Entwurf des Bebauungsplanes enthalten. Seitens des Wasserzweckverbandes wird auf gesetzliche oder praktische Selbstverständlichkeiten hingewiesen (z.B. eine Wasserleitung nicht zu überbauen); ansonsten kann zur Versorgung mit Trinkwasser erst Stellung genommen werden, wenn das konkrete Bauvorhaben bekannt ist. Nach den jeweiligen Abwägungsbeschlüssen konnte dann der Gemeinderat den endgültigen Satzungsbeschluss für das Baugebiet Haiming-West II fassen und damit das Bauleitplanverfahren abschließen.

Haushalt 2025
Das Gesamtvolumen des Haushalts 2025 nähert sich mit insgesamt 9.694.000 EUR den sehr mageren Haushaltsjahren 2015 und 2016 an. Dies spiegelt sich vor allem in niedrigen Einnahmen bei der Gewerbesteuer wider (360.000 EUR), weiterhin keiner Schlüsselzuweisung und damit reduzierten Ausgaben für Investitionen. Erfreulich sind die Einnahmen bei der Einkommensteuer (2.166.000 EUR), sie sind Zeichen für eine gute Einkommensstruktur bei den Arbeitnehmern, die in der Gemeinde wohnen. Weitere Einnahmen sind Umsatzsteueranteil (200.000 EUR), Grundsteuer (383.000 EUR, mit großer Unsicherheit wegen der Grundsteuerreform) und Zuweisungen des Staates (206.500 EUR). Der Verwaltungshaushalt kann wiederum nur durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt ausgeglichen werden (1.966.000 EUR), da die Kreisumlage als größter Ausgabeposten (2.459.800 EUR) wiederum den Großteil der Einnahmen verbraucht. Im Verwaltungshaushalt werden alle Personal- und Sachkosten abgedeckt, die regelmäßig anfallen. Darunter alle Personalkosten mit 1.139.000 EUR, der gesamte Sachaufwand für die Schule (389.100 EUR), der Kostenanteil der Gemeinde für Krippe und Kindergarten (1.025.350 EUR), Bauamt und Bauhof (662.200 EUR) und die allgemeine Verwaltung (806.950 EUR). Für verschiedene Bereiche dieser Ausgaben gibt es Einnahmen (z.B. Gebühren Kläranlage) und öffentliche Zuschüsse (Personalkosten Kita, Zuschuss Schülerbeförderung ua), die in der Summe 1.035.650 EUR ausmachen. Bei der Abwasserbeseitigung ergibt sich derzeit ein Defizit von 99.300 EUR, das über die Schwankungsrücklage abgedeckt wird. Turnusgemäß werden 2025 die Gebühren für das Abwasser neu kalkuliert und dabei sind dann die gestiegenen Kosten für Energie und Entsorgung Klärschlamm zu berücksichtigen.
Im Vermögenshaushalt mit einem Gesamtvolumen von 3.237.000 EUR tauchen wichtige Maßnahmen und Investitionen nicht oder nur mit reduzierten Beträgen auf, da die Ausgaben dafür bereits in den Haushalten 2023 und 2024 eingeplant waren. Dies gilt für den Neubau des Bauhofs, für den Aufzug am Rathaus und die Sanierung der Ortsdurchfahrt Holzhausen, 2.Abschnitt. Größere Investitionen im Jahr 2025 sind Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenentwässerung in der Salzachstraße (70.000), Sanierung Teilstück Zehentweg (50.000 EUR), Ausstattungen in der Kläranlage (23.000 EUR), neue Klassenzimmereinrichtung Schule (21.500 EUR), Erwerb von Grundstücken (265.000 EUR) und Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke beim Breitbandausbau (451.250 EUR). Auf der Einnahmenseite fallen die Zuschüsse für Breitbandausbau (483.600 EUR), Investitionspauschale Land (50.000 EUR), und Verkauf von Grundstücken (250.000 EUR) ins Gewicht. Die Lücke im Vermögenshaushalt wird gedeckt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.099.650 EUR. Diese Rücklage beträgt am Ende des Haushaltsjahres noch 4.271.306 EUR und wird benötigt, um die weiteren Haushaltsjahre weiterhin ohne Kreditaufnahme abzusichern. Langfristig ist es aber wichtig, dass sich die Einnahmesituation der Gemeinde nachhaltig verbessert, da für viele Ausgabepositionen die Einwirkungsmöglichkeiten der Gemeinde beschränkt sind.

Neuabschluss Konzessionsvertrag Strom
Die Bayernwerk Netz GmbH nutzt zum Betrieb ihres Niederspanungsstromnetzes, mit dem alle Haushalte mit Strom versorgt werden, die öffentlichen Straßen und Grundstücke der Gemeinde. Die Rechtsgrundlage dafür ist der Konzessionsvertrag, der auch die Gegenleistung, die Konzessionsabgabe, regelt. Dieser Konzessionsvertrag beruht auf gesetzlichen Vorgaben und darf eine Laufzeit von 20 Jahren nicht überschreiten. Der mit Bayernwerk bestehende Vertrag läuft zum 5.11.2026 aus. Grundsätzlich hätte die Gemeinde die Möglichkeit, das Stromnetz selbst zu übernehmen und zu betreiben. Dies ist aber für uns nicht sinnvoll, deswegen wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages neu ausgeschrieben. Innerhalb der Frist hat sich lediglich Bayernwerk beworben; deren Angebot entspricht in vollem Umfang den Ausschreibungsbedingungen. Die dabei verlangte Konzessionsabgabe entspricht den gesetzlichen Höchstgrenzen und beträgt 1,32 ct/kWh. Für Schwachlaststrom und Sondervertragskunden gibt es geringere Sätze. Ungeregelt bleibt der Stromtransport in umgekehrter Richtung, nämlich die Einspeisung des PV-Stroms ins öffentliche Netz. Auch hier werden die Leitungen auf Gemeindegrund genutzt – die gesetzlichen Vorgaben sehen dazu aber keine Regelung vor. Die Konzessionsabgabe geht auch kontinuierlich zurück, der sich der Strombezug durch die Eigenstromverbrauchsanlagen deutlich verringert. Der von der Bayernwerk Netz GmbH angebotene Vertrag umfasst das gesamte Gemeindegebiet und läuft vom 6.11.2026 bis 5.11.2046. Der Gemeinderat hat das Vertragsangebot angenommen; der neue Konzessionsvertrag wird mit der Bayernwerk Netz GmbH abgeschlossen.

Zweckvereinbarung mit Gemeinde Kirchdorf
Seit vielen Jahren bietet die Gemeindeverwaltung eine Rentenberatung an, die auch sehr gut nachgefragt wird. Dies ist auch wichtig, weil es immer schwieriger wurde, im Landratsamt für die Beratung einen zeitnahen Termin zu bekommen. Mit Frau Simone Strohhammer hat die Gemeinde auch eine sehr qualifizierte Kraft für diese Beratung, die auch mit Schulungen sich immer auf dem aktuellen Stand hält. Jetzt hat ihre Heimatgemeinde Kirchdorf sie dafür gewonnen, in gewissen Umfang auch dort die Rentenberatung zu übernehmen. Dazu besteht dann ein gesondertes Arbeitsverhältnis, das unseren Arbeitsvertrag nicht berührt. Wir haben uns aber mit der Gemeinde Kirchdorf darauf verständigt, das wir in Zukunft die Kosten von Fortbildungen für Frau Strohhammer aufteilen. Zur Berechnung werden hinsichtlich der Lohnkosten ein Durchschnittssatz und für Reisekosten und Seminargebühren die tatsächlichen Kosten herangezogen. Die Aufteilung erfolgt gemäß den unterschiedlichen Einwohnerzahlen: Haiming trägt 32,74% und Kirchdorf 67,26%. Die entsprechende Zweckvereinbarung zwischen den beiden Gemeinden hat der Gemeinderat einstimmig gebilligt.

Wolfgang Beier