Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 14.02.2019

Bericht des Bürgermeisters
Bei der Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Niedergottsau am 18.1. wurde die Jagdpacht für 9 Jahre neu vergeben. Zunächst wurde festgelegt, dass das gesamte Jagdrevier mit 759 ha jagdbare Fläche in zwei etwa gleich große Jagdbögen aufgeteilt wird. Dann erfolgte unter fünf Bewerbern die Entscheidung über die neuen Jagdpächter. Den Jagdbogen Niedergottsau-West erhält Rainer Sommersdorfer aus Bergham, für den Jagdbogen Niedergottsau-Ost wird als Nachfolger von Ludwig Unterhuber ab 1.4.2019 Thomas Eder aus Mehring zuständig sein.
Der Brand im Hackschnitzellager der Fa. Hofer am 20. Januar war für die Feuerwehren unserer Gemeinde eine große Herausforderung. Ab morgens waren die Wehren Haiming und Piesing im Einsatz, nachmittags kamen wegen der großen Zahl der erforderlichen Atemschutzträger auch die Wehren Niedergottsau und Burghausen zum Einsatzort. Zur sicheren Bekämpfung des Schwelbrandes und zur Beseitigung jeglicher weiterer Brandgefahr war es notwendig, den gesamten Bunker mit einer Befüllung von ca. 60 m³ Hackschnitzel zu räumen. Dazu wurde ein Spezialgerät aus Wasserburg angefordert. Gegen 19.00 Uhr war der Einsatz am Brandort dann beendet. Die Feuerwehrleute verdienen für ihren großen Einsatz und hochqualifiziertes Handeln höchstes Lob; der Einsatz zeigte auch, dass umfassende Schulung und Übung und gute Ausrüstung sich im Ernstfall bewähren.
Großes Interesse fand der von der Gemeinde angebotene Info-Abend zu den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung für Vereine. 23 Verantwortliche aus den örtlichen Vereinen und den beiden Pfarrgemeinderäten waren ins Rathaus gekommen und bekamen von Stefan Bachmann wertvolle Hinweise zum richtigen Umgang mit den Prinzipien des Datenschutzes. Auf die zahlreichen Fragen aus der täglichen Praxis im Vereinsleben konnte er sachkundig Antwort geben und dabei den Verantwortlichen auch die Sorge nehmen, den gesetzlichen Bestimmungen hilflos gegenüber zu stehen. So war der Abend für alle ein Gewinn.
Am 5.2.2019 fand am Terminal in Burghausen und bei Wacker ein Wirtschaftsstandortgespräch mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger statt, an dem Bürgermeister Beier für die Gemeinde Haiming teilnahm. Nach Informationen über die Bedeutung des Terminals und die Ausbaupläne und einer kurzen Werksführung bei Wacker ging es im Gespräch vor allem um die PFOA-Bodenbelastung. der Minister stimmte dem Ansatz für eine schnelle und pragmatische Lösung zu um weitere Investentscheidungen auf Burghauser und Haiminger Gebiet nicht zu blockieren. Denkbar ist die Einbringung von Abraummaterial in Sicht- und Lärmschutzwälle entlang der B 20 oder auch am Rand der Kiesgrube der Alt- Neuöttinger Kieswerke. Dazu ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens auch die Mitwirkung des Umweltministeriums notwendig. Deswegen wird Minister Aiwanger auch ein weiteres klärendes Gespräch mit dem zuständigen Umweltminister veranlassen. Dabei soll auch der Verursacher der PFOA-Belastung mit einbezogen werden, um über die Abdeckung der Mehrkosten für eine solche Umlagerung und Verbauung des Bodenmaterials zu verhandeln. Der Bürgermeister wies im Gespräch darauf hin, dass mit Blick auf private Bauvorhaben die bisherige „Frei“-Grenze von 500 m³ Bodenaushub unbedingt ausgeweitet werden muss, um auch hier unzumutbare Belastungen zu vermeiden. Insgesamt verlief das Gespräch in einem sachlichen und zielorientierten Stil und lässt auf baldige Lösungen hoffen.
Der erste Schritt zur Verwirklichung des Projektes Eigenstromanlage auf dem Dach der Sporthalle ist getan: Am 7.2. erfolgte die Gewerbeanmeldung für diesen Betrieb gewerblicher Art. Dies war vorzeitig nötig, damit uns für diese Anlage eine Umsatzsteuernummer zugeteilt wird und dann in der Kämmerei die entsprechende steuerliche Abwicklung vorbereitet werden kann.
Im Feuerwehrhaus Niedergottsau und in den beiden Einsatzfahrzeugen sind jetzt die funkgesteuerten Rauchmelder installiert worden. Nach einer kurzen Testphase erfolgt dann die Alarmerweiterung auf einen größeren Kreis von Verantwortlichen. Damit ist sichergestellt, dass ein ausgelöster Alarm wahrgenommen wird.
Beim Volksentscheid zum Artenschutz haben in der Gemeinde Haiming 445 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben, das sind 22,22 % der Wahlberechtigten.

Bericht aus dem Kommu
Am 7. und 12. Februar waren die Eröffnungen der Angebote für den Ausbau der Straße Am Mittterfeld und der Fortsetzung der Straße Am Zehentweg. Erfreulicherweise gab es jeweils mehrere Angebote mit teilweise erheblichen Preisspannen. Die Kostenschätzungen wurden aber weitgehend eingehalten. Nach Prüfung der Angebote werden die Aufträge umgehend erteilt, damit die Arbeiten, wenn es die Witterung zulässt, baldmöglichst beginnen können.

Bebauungsplan Winklham
Der Gemeinderat befasste sich zur Vorbereitung des endgültigen Satzungsbeschlusses mit den verschiedenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Festsetzung der zulässigen Wandhöhe auf 4,80 Meter. Dadurch wird eine reduzierte Höhenbauweise erreicht, die dem Siedlungscharakter des angrenzenden Baugebietes Schöffbergweg entspricht. Aus gleichem Grund wird auch die Dachneigung der ausschließlich zulässigen Satteldächer auf 24° – 32° festgesetzt. Mit aufgenommen wird ein Hinweis auf eine naturnahe und artenreiche Gestaltung der Gärten; Verschotterung und flächige Versiegelung ist nicht mehr zulässig. Ebenfalls Bestandteil der textlichen Festsetzungen ist ein Hinweis auf mögliche PFOA-Belastung des Bodens und die Pflicht zur Beprobung bei einem Aushub ab derzeit 500 m³. Nicht gefolgt ist der Gemeinderat dem Einwand von zwei benachbarten Bürgern, die wegen der dezentralen Lage und der ungünstigen Verkehrserschließung sowie der Nähe zur 110-kV-Hochspannungsleitung der Ausweisung des Baugebietes widersprochen haben. Bei lediglich sieben zusätzlichen Einzelhäusern ist der dadurch verursachte Ziel- und Quellverkehr auch für die bestehende Verkehrserschließung vertretbar, das Baugebiet ist infrastrukturell gut erschlossen und kann unter Beachtung der bereits bestehenden Größe des Ortsteiles Winklham nicht als dezentral bewertet werden. Der Schutzbereich zur Hochspannungsleitung wird eingehalten, so dass auch die Grenzwerte bezüglich elektromagnetischer Strahlung nicht überschritten sind. Ob aus subjektiven Gründen Bauinteressenten nicht in der Nähe zu einer Stromleitung ein Wohngebäude errichten wollen, ist nicht Gegenstand der Prüfung im baurechtlichen Verfahren.
Bezüglich der Lärmimmissionen sind noch Werte aus der Nachbarschaft zu erheben, damit das Landratsamt dazu seine Stellungnahme abgeben kann. Erst wenn das vorliegt, kann der Gemeinderat den Satzungsbeschluss fassen und der Bebauungsplan rechtsgültig werden.

Ausbau der Erlenstraße
Der Gemeinderat hat den Startschuss zur Herstellung der Erschließungsstraße im Baugebiet Mühlenfeld gegeben. Denn die Gemeinde ist jetzt Eigentümerin der gesamten notwenigen Straßenfläche für die Erlenstraße und kann damit die Planung, die bereits längere Zeit vorliegt, umsetzen. Den anliegenden Grundstückseigentümern wurde in einer Versammlung vom 24.1.2019 diese Planung vorgestellt, verschiedene Anregungen werden dann in der konkreten Bauausführung übernommen.
Am Tag der Sitzung hatten namentlich nicht näher bezeichnete Anlieger der Erlenstraße einen schriftlichen Widerspruch gegen den jetzt geplanten Ausbau der Erlenstraße eingereicht. Sie kritisieren die unnötige Eile bei den Ausbauplänen, weil Hausanschlüsse für Gas und Glasfaser nicht mehr rechtzeitig hergestellt werden können und die Gefahr besteht, dass dann eine fertige Straße wieder aufgeschnitten werden muß. Außerdem sei eine Reihe von Grundstücken noch nicht bebaut und es bestehe die Gefahr der Beschädigung der Straße. Deswegen sollte zumindest die Feinschicht erst in einigen Jahren aufgebracht werden. Weiter vertreten die Anlieger die Auffassung, die Erlenstraße sei entweder eine historische Straße oder ein sog. Altfall. Deswegen soll die Erschließung bis nach dem 31.3.2021 verschoben werden, damit eine Abrechnung der Straßenbaumaßnahme nicht mehr erfolgen könne.
In der ausführlichen Diskussion verwies der Bürgermeister darauf, dass seit Jahren immer wieder der schlechte Zustand der Erlenstraße kritisiert wurde und jetzt, wenn der Ausbau endlich beginnen soll, wird eine Verschiebung gefordert. Außerdem legte er dar, dass bei der Erlenstraße nach gründlicher Prüfung durch die Verwaltung die Voraussetzungen für einen sog. Altfall nicht vorliegen. Denn außer einem nicht beschlossenen unplanmäßigen Einbau eines Straßenbeleuchtungskabels im Jahr 1993 gibt es keine einzige Maßnahme, die den technischen Beginn der erstmaligen Erschließung darstellen könnte. Damit kommt es auf die Frist des 31.3.2021 überhaupt nicht. Aber selbst dann, wenn die Erlenstraße ein „Altfall“ wäre, wäre es nicht vertretbar, den Ausbau so lange aufzuschieben, dass eine Abrechnung nicht mehr möglich wäre. Denn von Beginn der Diskussion um das Baugebiet Mühlenfeld an war immer klar, dass es sich um eine abzurechnende Ersterschließung handelt, deren Kosten nicht von der Allgemeinheit zu tragen sind.
Mit 15:0 Stimmen genehmigte der Gemeinderat das vorgelegte Bauprogramm und beschloss den Ausbau der Erlenstraße. Jetzt erfolgt die Ausschreibung der Baumaßnahme, der Vergabebeschluss soll in der März-Sitzung gefasst werden.

Haushalt 2019
Der Haushaltsplan für das Jahr 2019, der dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wurde, gehört mit einem Gesamtvolumen von 22,7 Mio EUR zu einem Rekordhaushalt. Wesentlich verursacht ist das durch die hohen Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2017 und 2018, denn dadurch steigt in diesem Jahr die Kreisumlage auf 7,0 Mio EUR. Das ist ein Rekordwert und kann deswegen geleistet werden, da die Rücklage der Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres bei 15,3 Mio EUR liegt.
Auf der Einnahmeseite ist 2019 ein normales Jahr: Bei der Gewerbesteuer werden 1,0 Mio EUR angesetzt, der Einkommensteueranteil beträgt 1,7 Mio EUR und die Grundsteuer macht 256.000 EUR aus. Schlüsselzuweisung wird die Gemeinde in diesem Jahr nicht erhalten.
Neben der Kreisumlage sind im Verwaltungshaushalt die größten Posten:
Personalkosten 931.500 EUR
Betriebskostenförderung Kindergarten 371.000 EUR
Sportförderung incl. Unterhalt Sporthalle 79.500 EUR
Unterhalt gemeindliche Gebäude 50.000 EUR
Straßenunterhalt 100.000 EUR
Wegen der hohen Kreisumlage ist der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt möglich, diese beträgt 6,2 Mio EUR.
Die für 2019 geplanten Investitionen belaufen sich einen Betrag von 3,6 Mio EUR.
Die wichtigsten Vorhaben sind:
Errichtung eines Gebäudes für eine Tagespflegeeinrichtung 2,0 Mio
Ausbau von Straßen und Wegen 492.000 EUR
Einbau eines Aufzugs im Rathaus 100.000n EUR
Glasfaseranschluss Schule 50.000 EUR
Notstromversorgung Feuerwehrhäuser 50.000 EUR
Neugestaltung Außenanlagen Kindergarten 50.000 EUR
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED 120.000 EUR
Erweiterung Kanalnetz 171.000 EUR
Neue Tische und Stühle für Saal Unterer Wirt 70.000 EUR
Erwerb von Grundstücken 350.000 EUR.
Die Schuldentilgung verläuft mit 230.000 EUR planmäßig, am Ende des Haushaltsjahres betragen die Schulden der Gemeinde lediglich noch 60.000 EUR.
Die Rücklagen, insbesondere zur Absicherung weiterer hoher Kreisumlagen, betragen zum Jahresende 5,3 Mio EUR.
Im Bereich des gemeindlichen Personals gibt es drei Änderungen: Eine Mitarbeiterin im EWO scheidet aus und eine Auszubildende wird als Ganztagskraft übernommen. Im Herbst beginnt dann ein neuer Mitarbeiter seine Ausbildung.
Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert, eine Kreditaufnahme ist nicht eingeplant.
Der Gemeinderat hat den Haushalt für 2019 einstimmig beschlossen.

Härteausgleich bei Kinderkrippengebühr
Seit Eröffnung der Kinderkrippe im Herbst 2012 gewährt die Gemeinde Haiming einen Härteausgleich in Höhe der Differenz zwischen Krippengebühr und Gebühr für die gleiche Buchungszeit im Kindergarten. Hintergrund dieser Regelung war, dass für ein Kind, das im Herbst die Krippe besuchte und dann während des Jahres 3 Jahre alt und damit Kindergartenkind wurde, dennoch für das gesamte Jahr die erhöhte Krippengebühr zu zahlen war. Diese Situation hat sich seit jetzt grundlegend geändert. Für ein Kind, das während des Kindergartenjahres 3 Jahre alt wird, gibt es jetzt eine Vertragsanpassung und damit keine höhere Krippengebühr mehr. Weiterhin ist die staatliche Förderung seit September 2018 erheblich ausgeweitet worden: Für ein- und zweijährige Kinder erhalten die Familien jetzt monatlich 250 EUR Familiengeld, auch dann, wenn das Kind die Krippe besucht. Damit sind die Eltern finanziell erheblich entlastet worden. Hinzu kommt, dass ab 1.4.2019 für jedes Kind, das 3 Jahre alt wird, ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 100 EUR bezahlt wird, um den Kindergartenbesuch weitgehend Kostenfrei zu stellen. Diese Veränderungen machen den bisher gewährten Härteausgleich überflüssig, vielmehr würde er dazu führen, dass Zahlungen seitens der Gemeinde geleistet würden, obwohl für das Kind gar keine Kita-Gebühr mehr anfällt. Der Gemeinderat hat deswegen beschlossen, den Härteausgleich zum 1.4.2019 abzuschaffen.

Außerordentliche Kredittilgung
Für die Errichtung der Kinderkrippe in Niedergottsau war 2013 ein Kredit in Höhe von 1,1 Mio EUR aufgenommen worden, der jährlich mit 114.000 EUR getilgt wird. Daneben gibt es die Möglichkeit einer Sondertilgung in Höhe von jährlich 110.000 EUR. Wegen der guten Haushaltslage beschloss der Gemeinderat, auch in diesem Jahr diese Sondertilgung in Anspruch zu nehmen. Damit wird zum Jahresende lediglich noch ein Restbetrag von 60.000 EUR zur Zahlung offen sein; die Gemeinde ist damit fast schuldenfrei.

Erfrischungsgeld für Europawahl
Für die Europawahl am 26.5.2019, möglicherweise verbunden mit einem Volksentscheid, werden wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in den Wahllokalen tätig sein. Als Erfrischungsgeld erhalten sie jeweils 30 EUR, als Mitglied in einem Briefwahlvorstand 20 EUR. Wenn auch ein Volksentscheid auszuzählen ist, erhöht sich die Entschädigung um 5,00 EUR.

Wolfgang Beier