Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019

Bericht des Bürgermeisters
Es tut sich was beim Projekt Seniorenexpress. Unter der Federführung des HaimAT eV soll im Februar 2020 eine Testphase begonnen werden, um zu prüfen, ob für ein solches Angebot in Haiming Nachfrage besteht. Einbezogen sind die Pfarrgemeinderäte, der Altmännerverein und der Mütterverein im Rahmen von Werbung und einzelnen Personen, die den Fahrdienst übernehmen. Angeboten sind Fahrten zu Geschäften oder Dienstleistern im Niedergern und überörtlich Fahrten zu Arzt, Apotheke oder Behörden. Der Fahrdienst erfolgt ehrenamtlich und die Buchungskosten für das HaimAT-Fahrzeug übernimmt die Gemeinde. Näheres wird in einem Info-Flyer zu Beginn des Jahres bekannt gegeben.
Beim Kindergartenausschuss am 27.11.2019 legte Verwalterin Marianne Wimmer den Haushaltsplan für das Jahr 2020 vor. Wegen erheblich gestiegener Kosten für die Raumpflege und auch deutlich erhöhter Ausgaben bei den Personalkosten ist ein Defizit von rund 25.000 EUR zu erwarten. Bemerkenswert an diesem Haushalt ist, dass mittlerweile die Elternbeiträge wegen der staatlichen Kinderförderung so stark zurückgehen, dass sie nur noch 38.000 EUR betragen. Dies sind weniger als 10% der Kosten für das pädagogische Personal (436.000 EUR). Daraus wird deutlich, dass mittlerweile fast Kostenfreiheit im Kindergarten besteht. Zu der Belegung des Kindergartens teilte Leiterin Monika Gassner mit, dass ab Januar 70 Kinder den Kindergarten und 23 Kinder die Krippe besuchen. Damit ist die Krippe voll ausgelastet, im Kindergarten sind noch 10 Plätze frei. Eine Prognose für Herbst 2020, Beginn des neuen Kindergartenjahres, ist schwer zu treffen, da nicht feststeht, wie viele der sog. Korridorkinder sich für den Schulanfang entscheiden und wie hoch die Anmeldezahlen für die Krippe sind. Aber weder vom Personal, noch von den Räumen her ist ein Engpass zu erwarten. Der Bürgermeister nutzte die Sitzung des Kindergartenausschusses, um Monika Gassner als Leiterin der Kita und ihren gesamten Mitarbeiterinnen und Marianne Wimmer als Verwalterin für ihre ausgezeichnete Arbeit und die gute Zusammenarbeit zu danken.
Am 2.12.2019 erhielten wir per Mail die Mitteilung, dass am 4.12.2019 die lange erwarteten Richtlinien zur Pflegeförderung, die sog. PflegesoNahFöR, im Amtsblatt veröffentlicht wird und rückwirkend zum 20.11.2019 in Kraft tritt. Das Warten hat sich gelohnt, denn Einrichtungen zur Tagespflege werden mit bis zu 25.000 EUR pro Pflegeplatz gefördert. Die Antragstellung erfordert umfangreiche Darstellungen des Vorhabens und die Vorlage zahlreicher Unterlagen.
Vor kurzem hatte der Bürgermeister ein Gespräch mit Christian Maier, im Landratsamt Sachgebietsleiter Nuturschutz, wegen des Themas Innspitz. Ich habe ihn gebeten, rechtzeitig vor der nächsten Brutsaison im Vogelschutzgebiet den geplanten Runden Tisch einzuberufen, damit mit allen Beteiligten Absprachen darüber getroffen werden können, mit welchen sinnvollen Maßnahmen in diesem sensiblen Gebiet der Schutz brütender Vögel gewährleistet werden kann, ohne zugleich den heimischen Naturgenuss zu gefährden. Ein konkreter Termin steht bis jetzt nicht fest.
Im Zuge der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hat der Freistaat den Kommunen einen finanziellen Ausgleich zugesagt, der den Verlust von Beiträgen bei der Instandsetzung bestehender Erschließungsstraßen ausgleichen soll. Mit Bescheid vom 2.12.2019 wurde die Zuweisung für die Gemeinde Haiming auf 17.844 EUR festgesetzt. Davon errechnen sich 1.260 EUR aus der Verteilungsmasse „entgangene Einnahmen“ und 16.584 EUR aus der Verteilungsmasse „Siedlungsfläche“. Im Jahr 2020 wird es wieder eine solche pauschale Zuwendung geben, wobei dann aber alle Gemeinden einbezogen werden und nicht nur diejenigen, die eine Straßenausbaubeitragssatzung hatten. Welcher Betrag sich dann für die Gemeinde ergibt, ist offen. Jedenfalls kann mit 17.844 EUR schon jetzt keine Straße mehr instandgesetzt werden.
Für Anlieger, die seit 1.1.2014 noch Beiträge auf der Grundlage einer Straßenausbaubeitragssatzung zu zahlen hatten, gewährt der Freistaat einen Härteausgleich. Voraussetzung ist ein Beitrag höher als 2.000 EUR und ein Einkommen unter 100.000 EUR. Antragsfrist ist der 31.12.2019. In unserer Gemeinde ist in diesem Zeitraum lediglich der Neuhauser Weg in Winklham abgerechnet worden. Wir haben deswegen die betroffenen Anlieger angeschrieben und sie auf die Möglichkeit dieses Härteausgleichs hingewiesen.
Eine erfreuliche Ehrung erhielt unsere Grundschule am 9. Dezember in München. Als eine von drei Schulen aus dem Landkreis Altötting wurde sie als Umweltschule in Europa ausgezeichnet. Maßgeblich für die Auswahl aus einem großen Kreis sich bewerbender Schulen ist das Projekt Schulwald und die damit verbundene Projektarbeit in der jeweils dritten Klasse. Es verbindet praktisches Tun mit dem Lernen über Pflanzen und Wald und ist mit seiner jährlichen Wiederholung auch sehr nachhaltig. Zeichen der Ehrung sind eine Urkunde und eine große Fahne.
Rechtzeitig zur Gemeinderatssitzung und zum 3. Adventssonntag stehen vor dem Rathaus und der Kirche in Niedergottsau wieder die Christbäume. In diesem Jahr sind es schöne Fichten, die von Felix von Ow gespendet wurden. Ganz herzlichen Dank dafür.
Zum Abschluss seines Berichts nutzte der Bürgermeister die letzte Sitzung des Jahres zu einer kurzen Rückschau auf wesentliche Ereignisse im engeren gemeindlichen Bereich.
Stichworte dazu: Schaffung von zwei neuen kleineren Baugebieten in Winklham und Haid, die Festlegung von Kriterien für die Vergabe gemeindlicher Grundstücke, die rechtliche Klärung zu Straßenausbau und Straßenerschließungsbeitrag, die Herstellung der Erschließungsstraße Erlenstraße mit dem ganzen leidvollen Vorlauf, der Ausbau verschiedener Straßen und der Sanierung des ersten Teils der Ortsdurchfahrt Holzhausen, Fertigstellung des Spielplatzes Haiming-West, Erweiterung des Erdgasnetzes, Anschluss Schule und Feuerwehrhaus an das Glasfasernetz, Erweiterungsbau Feuerwehrhaus Piesing und Beschaffung des MTWs, Ernennung zur Ökomodellregion und weitere Anstrengung für ökologische Aufwertung gemeindlicher Flächen und Bäche. Und: Eine viel gelobte Feier des 50-jährigen Jubiläums der Gemeindezusammenlegung: Eine Bestätigung unseres Wir-Gefühls in der Gemeinde.
Alles konnte nur mit Erfolg gemeistert werden weil es eine gute Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und eine weit übereinstimmende Zielsetzung in den Fragen für die Entwicklung der Gemeinde gab und gibt. Dies gilt in gleicher Weise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Trotz der einschneidenden personellen Veränderungen und auch Belastungen durch Krankheit wurde mit hoher Zuverlässigkeit und großer Kompetenz sehr gute Arbeit geleistet. Auch in schwierigen Situationen konnte er sich auf Frauen und Männer der Verwaltung verlassen. Allen dafür ein herzliches Vergelt’s Gott.

Regelungen zur Grünordnung in der Gemeinde
Immer wieder wurde in letzter Zeit darüber diskutiert, ob und in welcher Form die Gemeinde Regelungen treffen kann für mehr naturnahe Gestaltung von Hausgärten und wie mauerartige Grundstückseinfriedungen zu vermeiden sind. Im Zusammenhang mit abweichenden Pflanzungen und Zaun- und Mauergestaltungen tauchte dann die Frage auf, wer das kontrolliert und gegebenenfalls für Abhilfe sorgt. In dieser Sitzung stellte der Bürgermeister in einer Präsentation dar, zu welchen Ergebnissen verschiedene Gespräche im Landratsamt geführt haben und wie die Rechtslage ist. Die Gemeinde kann in Bebauungsplänen Festsetzungen zur naturnahen Gestaltung von Gärten und die Art und Weise der Bepflanzung treffen. Dabei muss aber, wenn es das Recht zur freien Nutzung des Eigentums einschränkt, ein sachlicher Grund gegeben sein. Diese sog. städtebauliche Erforderlichkeit kann in einer Verbesserung klimatischer Bedingungen gegeben sein, oder eine Erhöhung der Wohnqualität durch Begrünung oder gestalterische Wirkung durch Bäume. Mit eigenen Ortssatzungen kann die Gemeinde auch weitergehende gestalterische Regelungen treffen, z.B. zur Art von Einfriedungen, um damit das „Gesicht des Ortes“ zu wahren. Eine solche Ortsgestaltungssatzung gibt es in Haiming nicht. Die Einhaltung aller Festsetzungen kontrolliert das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde und kann die Beseitigung unzulässiger Anlagen – dazu zählen auch Bäume, Sträucher und Kiesflächen – anordnen und auch durchsetzen. Die Gemeinde selbst hat ein solches Eingriffsrecht nicht. Für sie gibt es ein sog. Pflanzgebot, mit dem sie die Pflanzung fehlender Bäume und Sträucher anordnen oder im Wege der Ersatzvornahme auch selbst vornehmen kann. Aber auch hier gilt der Vorrang des Eigentümerrechts, jede Maßnahme muss deswegen verhältnismäßig sein. Ob der Gemeinderat auf der Grundlage dieser Rechtsinformation eine Ortsgestaltungssatzung in Angriff nehmen will, ist bei dieser Gemeinderatssitzung nicht geklärt worden.

Bebauungsplan Haid-Süd
Am südlichen Ortsrand von Haid kann die Gemeinde auf einem kürzlich erworbenen Grundstück ein kleines, den Ortsbereich abrundendes Baugebiet schaffen. Auf einer Fläche von rund 3.600 m² entstehen fünf Bauparzellen in einer Größe von 650 m² bis 750 m², vier dieser Parzellen sind im Eigentum der Gemeinde und werden gemäß der Richtlinien in den kommenden Jahren vergeben. Die Festsetzungen für die Bebauung ist identisch mit den Regelungen im Baugebiet Haid-Ost: Einzelhäuser mit einer Wandhöhe bis 4,89 Meter und Satteldach. Die Erschließung erfolgt flächensparend durch eine Stichstraße mit Wendekreis. Im Süden schließt sich eine Grünfläche mit rund 2.200 m² an, die langfristig als Blumenwiese mit Obstbäumen angelegt und ins Ökokonto eingestellt wird. Mit diesem Baugebiet kann die Gemeinde dann in den nächsten sechs Jahren jeweils drei Baugrundstücke jährlich vergeben. Der Gemeinderat hat den Planungsentwurf der Architektin Weiler-Heyers gebilligt und die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Zur Information der Anlieger findet eine Anliegerversammlung am Montag, 13.1.2020 um 18.00 Uhr im Rathaus statt.

Bebauungsplan Haiming-West
Die Gemeinde Haiming ist Mitglied in dem Kommunalunternehmen Kreiswohnbau Altötting und will auf diese Weise Mietwohnraum zu erschwinglichen Mietpreisen schaffen. Dies ist eine wichtige soziale Ergänzung zur Siedlungspolitik der Gemeinde, die sich bisher auf Grundstücksverkauf zur Schaffung von Wohneigentum beschränkte. Der gemeindliche Beitrag in dem Kommunalunternehmen ist das Einbringen eines geeigneten Grundstücks. Auf diesem errichtet die Kreiswohnbau ein Gebäude und verwaltet die entstehenden Wohnungen, wobei die Gemeinde bei der Vergabeentscheidung ein Mitspracherecht hat. Der soziale Mietpreis wird dadurch gewährleistet, dass die Gebäude mit staatlicher Förderung errichtet werden. Die Gemeinde konnte im Anschluss an das Baugebiet am Zehentweg ein Grundstück mit einer Fläche von 2.600 m² erwerben. Von der Lage und der Erschließung her ist es für die Bebauung mit ein oder zwei Gebäuden mit Mietwohnungen sehr gut geeignet. Wichtig ist dabei aber eine gute Gebäudeform und Grundstücksgestaltung, die der exponierten Lage am Ortsrand gerecht wird. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Haiming-west Nr. 23 schafft die Gemeinde die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbebauung. Nachdem die Einzelheiten füpr die Bebauung noch nicht feststehen, hat der Aufstellungsbeschluss noch keine konkreten Festsetzungen; diese werden im weiteren Bauleitplanverfahren erarbeitet.

Erfrischungsgeld für Kommunalwahl 2020
Bei der Kommunalwahl am 15. März 2020 werden wieder viele Frauen und Männer in den wahllokalen und bei der Briefwahl beschäftigt sein. Für dieses Ehrenamt gibt es als kleines Entgelt das sog. Erfrischungsgeld, dessen Höhe der Gemeinderat festlegt. Die Höhe bestimmt sich nach dem zu erwartenden zeitlichen Aufwand. Deswegen bekommen die Mitglieder des Wahlvorstandes in den drei Wahllokalen, die ab Sonntag um 8.00 Uhr beschäftigt sind, 50 EUR, die Mitglieder des Briefwahlvorstandes 40 EUR und wer auch noch am Montag beim Auszählen anwesend ist, 30 EUR. Insgesamt werden 36 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sein.

Wolfgang Beier