Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 23.03.2017

Bericht des Bürgermeisters

Seit Anfang März sind die beiden WLan-Hotspots am Schulgebäude in Haiming und am Feuerwehrhaus in Niedergottsau freigeschaltet, es gibt hier also in einem Umkreis von rund 100 Metern einen kostenfreien Internetzugang. Die Gerätekosten trägt der Freistaat Bayern, die Hausinstallationskosten von rund 1.500 EUR hat die Gemeinde übernommen. Die monatlichen Betriebskosten von ca. 100 EUR trägt ebenfalls die Gemeinde.
Noch eine technische Neuerung: Seit 9. März ist unser Bürgerservice-Portal geöffnet. Mit einem Direktlink über die Homepage können zahlreiche Dienste des Einwohnermeldeamtes genutzt werden. Bei entsprechender Legitimation (E-Personalausweis) ist das persönliche Erscheinen nicht mehr notwendig und auch E-Payment ist über das Serviceportal möglich.
Der Wasserschaden im Dachboden des Kindergartens – es gab einen durch Verschleiß ausgelösten Rohrabriss an einer Heizleitungsverzweigung - ist vollständig behoben; die Gesamtkosten von rd. 4.000 EUR sind vollständig von der Versicherung bezahlt worden. Es wird jetzt im Essraum des Kindergartens noch eine Raumluftmessung veranlasst, um sicherzustellen, dass keine Belastungen vorhanden sind.
Ebenfalls abgerechnet ist der Wasserschaden im Feuerwehrhaus. Hier gab es seitens der Versicherung Kürzungen bei den Malerarbeiten, da nicht alles als schadensursächlich angesehen wurde und bei der Höhe der Eigenleistung seitens der Feuerwehr. Insgesamt liegt die regulierte Schadenssumme bei 15.000 EUR.
Die Beschaffung des Mannschaftstransportfahrzeuges für die Feuerwehr Haiming geht voran: Das Fahrzeug ist seit Mitte März bei der Fa. Furtner und Ammer in Landau, dort wird jetzt der Innenausbau vorgenommen. Bis September dürfte das Fahrzeug einsatzbereit sein.
Am 13. März hat ein Mitarbeiter der Fa. Polytan den Schulsportplatz besichtigt, um zu überprüfen, ob durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Silvestertag ein Schaden entstanden ist. Er stufte die zahlreichen, unterschiedlich großen Flecken als optische Beeinträchtigung ein, die Funktionsfähigkeit des Platzes wird nicht beeinträchtigt. Reparaturmaßnahmen sind deswegen nicht erforderlich.
Am 15.3.2017 war im Rathaus die Anliegerversammlung für die Anwohner im Baugebiet Haiming-Nord, in deren Bereich ab Anfang April die Kamerabefahrung des Schmutzwasserkanals durchgeführt wurde. Dieser Abend diente zum einen der Information über Ursache und Durchführung der Aktion, zum anderen erhielten die Grundstückseigentümer das Angebot, zu einem Pauschalpreis auch die private Grundstücksentwässerungsanlage gem. der Satzungsbestimmung überprüfen zu lassen. Zum Einsatz kommt die sog. Lindauer Schere, mit der die Lage der Kanäle genau bestimmt und in die gemeindliche digitale Flurkarte übertragen werden kann. Die Kosten für einen Hauseigentümer betragen im Normalfall rd. 130 EUR. Die nächste Befahrung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist dann in 20 Jahren, für die Hauptkanäle ist der Überprüfungszeitraum alle 10 Jahre.
Am 16.3.2017 gab es das erste Vorgespräch für die Erweiterung des Feuerwehrhauses Piesing. Für den Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern ist ein Plan mit Ansichten und Schnitten des geplanten Gebäudes und eine Kostenschätzung vorzulegen. Wenn dann der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt ist, beginnen die Vorarbeiten für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, sowohl für das Fahrzeug wie auch für das Gebäude.
Frühjahrsputz in doppelter Weise machten der Obst- und Gartenbauverein, der Dirndl- und Lederhosenverein und einige Schulkinder: Am Samstag, 18.3., beseitigten sie bei der Rama-Dama-Aktion an zahlreichen Gemeindestraßen den Müll und Unrat, der gedankenlos weggeworfen wird. Trotz des sehr schlechten Wetters waren rd. 40 Kinder und Erwachsene mehr als zwei Stunden unterwegs. Eine Woche früher sorgten Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins beim Baumschneidekurs für einen sachgerechten Rückschnitt der Obstbäume in dem Grundstück westlich der Schule, das jetzt zum neuen Spielplatz gehört.
Mit Schreiben vom 17.3.2017 hat die Fa. bayernets mitgeteilt, dass ab April die vorbereitenden Maßnahmen für den Bau der Gashochdruckleitung beginnen. Dies betrifft Vermessungsarbeiten, Oberbodenabtrag auf der Trasse, Kampfmittelortung und Rohrausfuhr. Im Bereich Haiming sollen diese Arbeiten Anfang August beginnen. Wir hatten bayernets ausdrücklich auf die Sperrung der b 20 ab Mai 2017 hingewiesen, damit der Antransport der Rohre noch ungehindert erfolgen kann.
Außerordentlich gut besucht war die Informationsveranstaltung der Gemeinde am 20.3. zur Sperrung der B 20 ab Mai 2017. Herr Maltan vom Straßenbauamt Traunstein stellte Baumaßnahme, Umleitungskonzept und Maßnahmen gegen den befürchteten Schleichverkehr durch Haiming dar. In der Diskussion drehten sich die Fragen vor allem um zusätzliche Ampelanlagen zur Sicherung des Fußgänger- und Querverkehrs, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Kontrollen der Einschränkungen bei Geschwindigkeit und zulässigem Gesamtgewicht und allgemein die Sicherheit für Schulkinder und ältere und behinderte Menschen.
Ein Zahlenbeweis für die Sinnhaftigkeit einer Eigenstromverbrauchsanlage: Die PV-Anlage in der Kläranlage hat im Jahr 2016 insgesamt 12.625 kWh Strom erzeugt. Davon wurden 12.125 kWh auf der Anlage verbraucht (= 96,04 %) und 500 kWh in das Netz eingespeist. Vom Gesamtstromverbrauch in der Kläranlage werden 12,5% abgedeckt. Das ist aktive Entlastung des Stromnetzes und wäre mit einer PV-Anlage auf dem Rathausdach auch möglich gewesen.
Beim Förderverein Schule gibt es eine Veränderung beim Vorsitzenden: Nach 12 Jahren legte Uwe Winkler sein Amt nieder, er war Gründungsmitglied und von Anfang an 1.Vorsitzender, dafür gebührt ihm ein ganz besonderer Dank. Sein Nachfolger ist Jens Rücker, Haiming. Neue Stellvertreterin ist Michaela von Ow.

 

Gewerbegebiet in Eisching – Änderung des Flächennutzungsplanes

Seit mindestens 20 Jahren bemüht sich die Gemeinde um ein Gewerbegebiet für den örtlichen handwerklichen Bedarf. Bislang scheiterte es meist daran, dass geeignete Grundstücke nicht zur Vermarktung zur Verfügung standen oder die bei der Planung zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Anbindegebot, Lärmschutz und Immissionen kaum zu erfüllen waren. Jetzt wird für eine Fläche, die südlich an Eisching angrenzt und überwiegend im Eigentum der Gemeinde ist, ein neuer Anlauf gemacht. Ausgangspunkt ist, dass Eisching durch einige Betriebe bereits eine handwerklich-betriebliche Prägung hat, das Anbindegebot zu erfüllen ist und die Grundstücksfläche eine zentrale Lage in der Gemeinde hat. In Vorgesprächen bei der Regierung von Oberbayern und dem Landratsamt wurde signalisiert, dass bei nachvollziehbarer Begründung eines örtlichen Bedarfs und schlüssiger Darstellung der Standortwahl eine Verwirklichung denkbar ist. Erster Schritt ist die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes: Danach wird der jetzige Ortsbereich Eisching als Dorfgebiet dargestellt und in diesen ca. 4,3 ha großen Bereich werden einzelne Außenbereichsgrundstücke einbezogen. Das ca. 2,2 ha große südlich angrenzende Grundstück würde dann als Gewerbegebiet dargestellt. Der Gemeinderat beschloss, auf dieser Grundlage das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

 

Bebauungsplan Niedergottsau - Nord

In den Entwurf für das Baugebiet Niedergottsau-Nord wurden jetzt alle bisherigen Anregungen der Träger öffentlicher Belange eingearbeitet und auch deren Bedenken, soweit möglich, auch berücksichtigt. Dargestellt sind jetzt auch Art und Umfang der ökologischen Ausgleichsfläche und wegen der Trinkwasserversorgung wurde ein klärendes Gespräch mit dem Wasserzweckverband geführt, so dass auch von dort keine negative Stellungnahme mehr zu erwarten ist. Mit dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss beginnt jetzt das förmliche Anhörungsverfahren, bei dem nochmals Bürger und Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen können.

 

Flächennutzungsplan Marktl

Der Markt Marktl stellt für sein Gemeindegebiet einen Flächennutzungsplan auf; die Gemeinde Haiming als unmittelbar angrenzend kann dazu eine Stellungnahme abgeben. Dies erfolgt nicht, da die Planungssituation im angrenzenden Bereich unverändert bleibt und auch andere Planungen im bereich Marktl die Gemeinde Haiming nicht betreffen.

 

Überörtliche Rechnungsprüfung durch das Landratsamt

Im Herbst vergangenen Jahres wurden die Jahresrechnungen der Jahre 2013 – 2015 durch die Staatliche Rechnungsprüfung beim Landratsamt Altötting geprüft. Dabei geht es nicht nur um das Zahlenwerk der Gemeinde, sondern auch um die verwaltungsrechtliche Abwicklung der Geschäfte, die Anwendung von Rechtsvorschriften, die Personalausstattung und die Erfüllung der Pflichtaufgaben. Die Prüfung wird abgeschlossen mit einem umfangreichen Bericht mit Anmerkungen, Empfehlungen und einer zusammenfassenden Beurteilung.
In dieser zusammenfassenden Beurteilung wird festgestellt:
Insgesamt kann der Gemeinde Haiming eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung bescheinigt werden. Die Vorschriften über das Zustandekommen der Haushaltssatzungen mit Haushaltsplänen sowie über die Aufnahme von Krediten und Kassenkrediten wurden beachtet. Die Einnahmen und Ausgaben waren begründet und belegt. Die gesetzlichen Vorgaben über den Erlass der Haushaltssatzung, den Jahresabschluss, die örtliche Rechnungsprüfung sowie die Feststellung des Jahresergebnisses und die Entlastung durch den Gemeinderat wurden beachtet.
Die Gemeinde Haiming hat im Prüfungszeitraum Investitionen von knapp 3.000.000 € getätigt. Die mit Abstand größte Investition war der Zuschuss an den Sportverein zum Bau der Sporthalle mit 1,4 Mio. €. Des Weiteren wurde in Straßenbaumaßnahmen, die Entwässerung und den Grunderwerb investiert.
Haupteinnahmequellen der Gemeinde Haiming waren im Prüfungszeitraum die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuerbeteiligung. Aufgrund der guten Steuerkraft erhielt die Gemeinde lediglich im Jahr 2014 eine geringe Schlüsselzuweisung. Die Gewerbesteuereinnahmen sind aufgrund der Abhängigkeit von Großbetrieben sehr starken Schwankungen unterworfen. So gab es in den Jahren 2012/2013 einen massiven Einbruch bei der Gewerbesteuer und im laufenden Jahr 2016 wird nur mehr mit Gewerbesteuereinnahmen von rd. 470,000 € (2015: 2.6000.000 €) gerechnet. Aufgrund der hohen Rücklagen kann die Gemeinde Haiming „schlechte“ Jahre relativ gut überbrücken.
Die Verschuldung der Gemeinde Haiming betrug Ende 2012 93.000 €. Die Gemeinde Haiming wäre kurz darauf schuldenfrei geworden. Aufgrund der schlechten Jahre 2012 und 2013 musste im Jahr 2013 eine Kreditaufnahme über 1.100.000 € getätigt werde. Die Verschuldung zum Jahresende 2015 lag bei 837.046,50 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 346 €. Damit liegt die Verschuldung ganz erheblich unter dem Landesdurchschnitt von 679 € zum 31.12.2014. Bei der Verschuldung darf man aber nicht außer Acht lassen, dass auch kreditähnliche Verpflichtungen über 2.002.421,43 € vorhanden waren. Der Löwenanteil entfiel hierbei auf den Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Bayerngrund für das Baugebiet Haiming-West (2.000.000 €). Unter Einbeziehung dieser kreditähnlichen Rechtsgeschäfte ergäbe sich eine Gesamtverschuldung von 2.839.467,93 € (1.173 € pro Einwohner).

Wichtige Einzelanmerkungen bezogen sich auf die Notwendigkeit, das Straßenbestandsverzeichnis neu anzulegen, durch geeignete Maßnahmen das Defizit bei den beiden Bürgerhäusern zu verringern, bei Auslaufen des Schülerbeförderungsvertrages diesen neu auszuschreiben (wegen des Umfangs ist dann eine europaweite Ausschreibubg erforderlich) und die Abrechnung der Erlenstraße als Erschließungsstraße.
Der Gemeinderat nahm den Prüfungsbericht zur Kenntnis und billigte hinsichtlich der Einzelanmerkung die dazu vom Bürgermeister und der Verwaltung vorgestellten Erledigungsvermerke.

 

Notwendigkeit einer Schneeräumverordnung

Bei der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde erneut beanstandet, dass die Gemeinde Haiming, jetzt die einzige Gemeinde im Landkreis, keine Schneeräumverordnung erlassen hat. Mit einer solchen Verordnung werden die Eigentümer der innerhalb geschlossener Ortslage anliegenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege im Bereich ihres Grundstücks oder, wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist, die öffentliche Straße in der für den Fußgängerweg erforderlichen Breite bei Schnee und Glatteis zu den üblichen Verkehrszeiten zu räumen und in einem sicheren Zustand zu halten. Die Gemeinde würde dadurch von ihrer in diesem Bereich bestehen Räum- und Streupflicht befreit, sie hat aber die Einhaltung der Räumpflicht der Eigentümer zu überwachen. Ebenso geht die Haftung bei Unfällen in diesem Bereich auf die Eigentümer über.
Bislang wurde von dem Erlass einer solchen Verordnung abgesehen, weil es kaum nennenswerte Unfälle mit Haftungsansprüchen gibt und vor allem weil eine solche Verordnung die Eigentümer sehr ungleich belasten würde. So gibt es in Haiming nur einseitig Gehwege, die Grundstückseigentümer auf der gegenüberliegenden Seite haben keine Räum- und Streupflicht. In Straßen ohne Gehsteige sind durchgeführte Räum- und Streuarbeiten dann wieder nutzlos, wenn der Schneepflug durchgefahren ist. Und bei Erlass der Verordnung ist die Gemeinde dann in der Pflicht, die Einhaltung der Räum- und Streupflicht zu überwachen und bei wiederholter Nichterfüllung auch Bußgelder zu verhängen. Deswegen hat der Gemeinderat beschlossen, auch weiterhin vom Erlass einer solchen Verordnung abzusehen.

Zuschussantrag für Renovierung der Friedhofsmauer in Haiming

Die Kirchenstiftung der Pfarrei Haiming plant für 2018 eine umfassende Sanierung der Friedhofsmauer, die im südlichen Bereich auch eine Stützmauer für die Kirche ist. Die Gesamtkosten werden auf 140.000 EUR geschätzt, die Pfarrei hat davon als Eigenanteil rund 50.000 EUR zu tragen, die anderen Kosten trägt die Diözese Passau. Die Pfarrkirchenstiftung hat dafür einen Zuschussantrag an die Gemeinde gestellt. In vergleichbaren Fällen hat die Gemeinde, für die die Erhaltung von Kultur- und Baudenkmälern eine freiwillige Aufgabe ist, Zuschüsse in Höhe von 1/6 der Eigenleistung gewährt. Gemäß dieses Anteils würde der Zuschuss 8.200 EUR betragen. Der Gemeinderat beschloss, der Pfarrkirchenstiftung Haiming in dieser Höhe einen zweckgebundenen Zuschuss zu gewähren.

 

Wolfgang Beier