Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 18.01.2018

Bericht des Bürgermeisters

Beim jährlichen Gespräch mit dem Ortsvorstand des Bayer. Bauernverbandes gab der Bürgermeister zunächst einen Überblick über aktuelle Themen in der Gemeinde. er wies darauf hin, dass aus politischen Gründen die Straßenausbaubeitragssatzung in Bayern wohl abgeschafft werden wird. Damit wird der Diskussion, in ähnlicher Weise auch Kosten von Straßenbau im Außenbereich auf Grundstücksanlieger umzulegen, die Grundlage entzogen. Hauptthemen in der Diskussion waren der Wasserpreis und die damit verbundenen hohen Belastungen für die Landwirte, der Flächenentzug durch Baumaßnahmen und Ausgleichsflächen, die zunehmenden Wildschäden und der Unterhalt der Feld- und Waldwege.
Zum Thema Trinkwasser: Die Wasserproben in der zurückliegenden Zeit waren ohne Beanstandungen, an den zehn Entnahmestellen wurden zuletzt keine Keimbelastungen festgestellt. Bei den regelmäßig vom Landratsamt durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen wird sowohl an den Brunnen wie auch nach der Aktivkohlefilteranlage und am Hochbehälter nicht nur PFOA, sondern auch der jetzt in Gendorf verwendete Ersatzstoff ADONA geprüft. Die PFOA-Werte an den Brunnen I und II befinden sich auf gleichbleibend hohem Niveau von 44 bzw. 50 Mikrogramm pro Liter. ADONA wird seit November 2014 geprüft und die Werte liegen dabei regelmäßig unter 0,004 Mikrogramm pro Liter. Eine Ausnahme gab es bei der Messung im November 2016 mit 0,012 Mikrogramm. Wegen dieser an der Nachweisgrenze liegenden Werte wird das Trinkwasser auf diesen Stoff jetzt nur noch einmal jährlich untersucht. Nach Mitteilung des Zweckverbandes wird ADONA auch durch den Aktivkohlefilter herausgefiltert.
Auf Grund der politischen Äußerungen der letzten Tage ist damit zu rechnen, dass noch 2018 die Rechtsgrundlage für die bestehende Straßenausbaubeitragssatzung wegfällt und deswegen künftig Straßenerneuerungen oder Verbesserungen nicht mehr bei den Anliegern abzurechnen sind. Dies bedeutet nicht nur eine finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, sondern gibt der Gemeinde bei verschiedenen Straßenzügen auch einen größeren Handlungsspielraum. Denn die Pflicht zur Abrechnung bedeutete zugleich immer auch die Pflicht zur Einhaltung des gesamten technischen Regelwerkes, auch dort, wo es nicht notwendig oder sinnvoll war. Auch konnten keine räumlichen Teillösungen durchgeführt werden. Für die Gemeinde wird aber der finanzielle Aufwand erheblich steigen, so dass insgesamt weniger Maßnahmen möglich sind und jetzt nicht mit Blick auf die Anlieger, sondern in Verantwortung für das Steuergeld von uns allen kostengünstige Lösungen gefunden werden müssen. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Fahnbacherstraße wird auch deutlich, dass bei genauer Prüfung des Ausbauzustandes und der beim erstmaligen Ausbau geltenden Satzungsregelungen jetzt keine Erneuerung oder Verbesserung erfolgt, sondern die erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsstraße. Dies hat eine rechtliche Überprüfung durch das Landratsamt ergeben. Diese Prüfungsmaßstäbe gelten möglicherweise auch für andere Ortsstraßen; dies wird derzeit verwaltungsintern geprüft und dann mit einer Auflistung dem Gemeinderat vorgelegt.

Außenbereichssatzung Leichspoint
In den textlichen Festsetzungen diese Satzung ist vorgeschrieben, dass die Traufwandhöhe 6,30 Meter nicht überschreiten darf. Im Hinblick auf die Topographie des Geländes war damit die „mittlere“ Traufwandhöhe gemeint. Im Genehmigungsverfahren für einen Bauantrag im Bereich Leichspoint vertritt das Landratsamt die Auffassung, dass es auf den Wortlaut ankommt und deswegen das beantragte höhere Gebäude nicht genehmigungsfähig ist. Deswegen ist durch eine Änderung der Außenbereichssatzung das Wort „mittlere“ Traufwandhöhe einzufügen. der Gemeinderat beschloss diese Änderung.

Ausbau Fahnbacherstraße
Die Anlieger der Fahnbacherstraße beantragen eine Verschiebung des Ausbaus, weil rechtliche Fragen (Gültigkeit der Straßenausbaubeitragssatzung; Anwendung der Erschließungsbeitragssatzung) noch nicht endgültig geklärt sind und damit nicht absehbar ist, welche Kosten auf die Anlieger zukommen. Auch ist noch keine Aussage dazu getroffen worden, ob die Telekom den Funkmast Nähe Fahnbach mit einer Glasfaserleitung anschließen will und diese Leitung in der Fahnbacherstraße verlegt wird. weiterhin ist offen, ob der Birkenweg ebenfalls als Erschließungsstraße durch die Gemeinde ausgebaut wird und dies im Zuge des Baus der Fahnbacherstraße – was aus Kostengründen sinnvoll wäre – erfolgt. Wegen der damit verbundenen Verzögerungen befürchten die Anlieger, dass bei einer Ausschreibung der Baumaßnahme im Februar oder März wegen der guten Auftragslage zu überhöhten Preisen angeboten wird und dadurch auch die Kosten für die Anlieger steigen. Der Gemeinderat ließ sich durch diese Argumente der Anlieger überzeugen und wies das mit der Durchführung beauftragte KommU an, die Baumaßnahme auf das Jahr 2019 zu verschieben und die Ausschreibung zu einem günstigen Termin im Spätherbst 2018 vorzunehmen.

Zuschussantrag Kindergarten Niedergottsau
Als Ersatz für den maroden Holz-Spielbus beantragt der Kindergartenträger als Ersatzbeschaffung ein Baumhaus mit notwenigem Fallschutz. Nach der Trägervereinbarung hat die Gemeinde 70% der nicht durch anderweitige Zuschüsse gedeckten Kosten zu tragen und kann deswegen bei der Anschaffung mitentscheiden. Die Gesamtkosten incl. Montage betragen 8.832 EUR, die Gemeinde müsste im ungünstigsten Fall 6.182 EUR tragen. Da schon seit längerer Zeit keine Anschaffungen mehr für den Kindergartenspielplatz gemacht wurden und die Finanzierung gesichert ist, stimmte der Gemeinderat der Anschaffung zu.

 

Wolfgang Beier