Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 22.02.2024

Bericht des Bürgermeisters
Für die Errichtung einer Mono-Deponie im Industriegebiet zur Verfüllung mit PFOA-haltigem Erdaushub gibt es einen kleinen Fortschritt: Nach Mitteilung des Landratsamtes wurde jetzt für die Planungskosten eine Finanzierungsvereinbarung mit 3 M abgeschlossen, so dass die technische Planung in Auftrag gegeben werden kann. In diesem Zusammenhang wird jetzt auch abgeklärt, ob zur Errichtung der Monodeponie eine Bauleitplanung erforderlich ist. Wenn ja, hat der Bürgermeister bereits angekündigt, dass auch insoweit in einem städtebaulichen Vertrag die Übernahme der Kosten geregelt werden muss. Mittlerweile gibt es von der Regierung von Oberbayern eine planungsrechtliche Einschätzung mit dem Ergebnis, dass zur Errichtung der Monodeponie ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist. Ob es im Vorfeld dazu auch noch ein Raumordnungsverfahren braucht wird derzeit noch geprüft. Auf jeden Fall ist dieses Planungsverfahren sehr umfangreich und zeitaufwändig; mit einer schnellen Lösung zur Entsorgung belasteten Bodenaushubs kann also nicht gerechnet werden.
Zum Thema Windkraft gäbe es viele einzelne Punkte zu berichten – angefangen vom Ergebnis des Bürgerentscheids in Mehring, über Gespräche mit Qair am Rande des Info-Forums in Altötting, Gespräche mit Anliegern am Staatsforst und das Treffen mit Staatsminister Aiwanger im Wirtschaftsministerium am 6.2.2024. Viele Themen und Gesichtspunkte kommen im TOP 4 zur Sprache – deswegen jetzt nur der Hinweis darauf, dass mit der heutigen Gemeinderatssitzung das Bemühen der Gemeinde sehr konkret wird, bei der Planung der Windkraftanlagen eine Konsenslösung zu finden, die der Notwendigkeit, regional erneuerbaren Strom im größeren Umfang zu erzeugen und den Belangen der betroffenen Menschen gerecht wird. Dazu gibt es viele Ansatzpunkte, die wir dann in TOP 4 besprechen.
Am 8.2.2024 fand im Bürgerhaus Burghausen eine Informationsveranstaltung des Bayer. Umweltministeriums und des Landesamtes für Umwelt zur Potentialstudie für den Hochwasserschutz an Inn und Salzach statt. Diese umfangreiche Studie wurde nach dem großen Hochwasser 2013 in Auftrag gegeben und untersucht in 6 Bereichen die Möglichkeiten, durch Maßnahmen an Inn und Salzach einen besseren Schutz vor Hochwasser zu erreichen. Die fertige Studie wurde Mitte 2023 veröffentlicht und wird jetzt in Veranstaltungen vor Ort den betroffenen Gemeinden vorgestellt. Für den Bereich der Gemeinde Haiming sieht diese Studie die Errichtung eines Flutpolders mit einem Fassungsvermögen von rd. 5 Mio m³ Wasser vor, der sowohl durch Einlässe an Inn als auch an der Salzach geflutet werden könnte. Siedlungsbereiche im Bereich des Polders und die Kläranlage würden eingedeicht werden. Bei dieser sehr ausführlichen Vorstellung der Studie wurde klar, dass die Umsetzung dieses als potentiell möglichen Polders in Haiming sehr unwahrscheinlich ist. Den von insgesamt 10 favorisierten Poldern an Inn und Salzach hat er bei Wertung verschiedenster Kriterien die zweitschlechteste Bewertung, in der Gruppe der Salzach-Polder die schlechteste. Dabei ist noch nichteinmal eingeflossen die mögliche technische Umsetzung, die hinsichtlich der Infrastruktureinrichtung Kläranlage denkbar schwierig wäre. Auf meine Nachfrage dazu erklärte der Ersteller dieses Teilbereichs der Studie, dass diese weitere Bewertung nicht zum Auftrag gehörte. Auf weitere Nachfrage erklärte der Vertreter des Wirtschaftsministeriums, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch aus finanziellen Gesichtspunkten heraus – vorrangig sind die Errichtung von Flutpoldern an der Donau – an eine Umsetzung der Potentialstudie in Sachen Polder nicht gedacht ist. Vorrangig sind technische Maßnahmen bei der Steuerung der Staustufen am Inn. Dies würde bei geringem Aufwand auch bereits erhebliche positive Einflüsse auf eine Hochwasserwelle im Unterlauf bis Passau bringen.
Die von der Industrie geforderte Errichtung einer zweiten 380-kV-Höchstspannungsleitung zur Stromversorgung des Chemiedreiecks rückt näher. In einer Konzeptskizze ist diese neue Leitung eingezeichnet zwischen Burghausen und dem Anschlusspunkt Simbach 2, der nördlich von Simbach an der dort neu gebauten Ringleitung liegt. In dieser Skizze führt die Leitung in einer geraden Linie quer über das Gebiet der Gemeinde Haiming, wobei in unserem Bereich die Linienführung in etwa der vor rund 10 Jahren bereits planfestgestellten Anschlussleitung für ein Gaskraftwerk entspricht. Nähere Einzelheiten stehen noch nicht fest; mögliche Erkenntnisse gibt es bei einer ersten Informationsveranstaltung am 6. März 2024, zu der Tennet nach Altötting eingeladen hat.
Für die Kläranlage der Gemeinde Haiming gibt es eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gem. Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 21.3.2011. Sie regelt alle Belange des Betriebs der Kläranlage, bestimmt die einzuhaltenden Grenzwerte im behandelten Abwasser und legt eine maximale Menge an Abwasser fest, das in den Winklhamer Bach eingeleitet werden darf. Die Erlaubnis ist befristet bis 31.3.2031. Das damalige Genehmigungsverfahren dauerte 18 Monate und umfasst eine Vielzahl von Plänen, Beschreibungen und Gutachten. Um sicherzustellen, dass rechtzeitig diese gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erneut erteilt wird und der Betrieb der Kläranlage fortgeführt werden kann, hat sich die Gemeinde entschlossen jetzt dieses Genehmigungsverfahren einzuleiten. Zur Vorbereitung gab es am 14.2.2024 ein Gespräch mit der zuständigen Abteilungsleiterin beim WWA Traunstein, Frau Maltan. Sie besichtigte auch die Kläranlage mit seinen jetzigen technischen Einrichtungen. Sie befürwortet den frühzeitigen Beginn des neuen Verfahrens und gab die Empfehlung, bezüglich der technischen Ausgestaltung der Abwasserreinigung auch eine Variantenprüfung vorzunehmen. Dies kann dann im Erläuterungsbericht dargestellt werden und stellt sicher, dass auch mit Blick auf eine Zeitdauer von weiteren 20 Jahren die geeignetste und wirtschaftlichste Betriebsform gewählt wird.
Die Planunterlagen und die Begründung für die 17.Teilfortschreibung des Regionalplans Südostoberbayern wurden der Gemeinde übermittelt, die Unterlagen liegen vom 4.3.2024 bis 15.4.2024 öffentlich aus. Mit dieser Teilfortschreibung sollen in einem Teilbereich des Altöttinger und Burghauser Staatsforstes insgesamt acht Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Bislang ist dieser Bereich Windausschlussgebiet. Die Flächen der acht Vorranggebiete sind deckungsgleich mit den Gebieten, die der Bayer. Staatsforst zur Errichtung von bis zu 40 Windkraftanlagen zur Verfügung stellt und in denen die Fa. Qair derzeit die Planung vornimmt. Den Bereich der Gemeinde Haiming betrifft das Vorranggebiet (VRG) 80 mit einer Fläche von 236,2 ha. Die Abstände zur Wohnbebauung, auch im Außenbereich, betragen mindestens 1 km, das entspricht auch der aktuellen Standortplanung von Qair. Den Unterlagen beigefügt ist bereits der Umweltbericht, in dem die maßgeblichen Schutzgüter und die Abwägungskriterien grundsätzlich und dann auch konkret für die einzelnen VRG dargestellt sind. Daraus wird ersichtlich, dass bereits vor den Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz generell mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft und Kulturgüter gibt. Für die Vorrangfläche im Gemeindegebiet Haiming wurden die Bewertung bereits dargestellt – unsere Aufgabe ist es, diese Bewertung zu überprüfen und zusätzliche Gesichtspunkte vorzutragen. Der Bauausschuss hat empfohlen, dass Seitens der Gemeinde Haiming eine Stellungnahme erarbeitet, vom Gemeinderat beschlossen und innerhalb der Frist bis 15.4.2024 beim Regionalen Planungsverband eingereicht wird.
Die Grundschule Haiming ist auch im Jahr 2023 wieder als Umweltschule ausgezeichnet worden – ein vielfältiges Engagement der Schülerinnen und Schüler, des Elternbeirats und des Fördervereins und der Lehrerinnen ist dafür der Grund. Die verschiedenen Aktionen werden auch 2024 fortgesetzt. Ein neues Projekt ist die Anbringung von Nistkästen für Schwalben und Mauersegler, die auch von Spatzen genutzt werden können. Nach einer Vor-Ort-Besichtigung mit Frau Dr. Friemel vom Landratsamt ist das Vordach an der Ostseite am besten geeignet. Eugen Kästner fragt jetzt bei den Schreinereien an, ob sie die Nistkästen fertigen können und für das Anbringen der Kästen wird die Feuerwehr Haiming angefragt, event. verbunden mit einer Partnerschaftsübung mit Burghausen.
Mit Schreiben vom 05.02.2024 hat das Landratsamt die rechtliche Würdigung der Haushaltssatzung 2024 übersandt. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind weder im Haushalt 2024 enthalten noch im Wirtschaftsplan 2024 des KommU. Auch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle hat keine Prüfungsbemerkungen abgegeben. Der Haushalt 2024 wurde am 12.02.2024 amtlich bekannt gemacht.

Zur finanziellen Lage:
Der Jahresabschluss 2023 konnte bereits erstellt werden. Durch verschiedene unerwartete Mehreinnahmen und Minderausgaben sowie dem Ausbuchen von Haushaltsausgaberesten konnte ein verbessertes Ergebnis erzielt werden. Die negative Zuführung im Verwaltungshaushalt von geplant 1.245.400 € konnte vermieden werden und eine positive Zuführung in Höhe von 287.009,31 € verbucht werden. Verantwortlich dafür waren insbesondere Mehreinnahmen in Höhe von rund 709.000 € bei der Grundsteuer, der Gewerbesteuer, der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer, dem Grunderwerbsteueranteil und bei den Zinseinnahmen. Einsparungen durch Minderausgaben haben sich in Höhe von rund 1.055.000 € ergeben, darunter über 150.000 € bei den Personalkosten. Es haben sich auch etliche Mindereinnahmen und Mehrausgaben ergeben. Diese werden dann im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung erläutert. Die positive Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt hat sich auch auf den Vermögenshaushalt ausgewirkt. Unter Berücksichtigung von Mehreinnahmen und Minderausgaben konnten der Allgemeinen Rücklage insgesamt 3.734.057,25 € zugeführt werden (Sollüberschuss). Dieser wurde auf das Jahr 2024 übertragen. Für den Haushalt 2024 wurde bereits berücksichtigt, dass das Jahr 2023 besser abschließen wird und ein Sollüberschuss von 2.056.450 € zugrunde gelegt. Trotzdem verlief der Abschluss noch besser als erwartet und hat die Rücklage um fast 1,5 Millionen Euro gestärkt. 

Bericht aus dem KommU
Die Ausschreibung für den Straßenbau in Unterviehhausen ist erfolgt. Der Auftrag geht an die Firma Swietelsky aus Burghausen. Baubeginn ist nach Umlegung eines Teils der Wasserleitung durch den Wasserzweckverband Inn Salzach, voraussichtlich im Mai.

Windpark Staatsforst Altötting – Informationen zum aktuellen Stand
Zum Windpark Altötting wurden bereits in zwei Versammlungen viele Einzelheiten dieses Projekts vorgestellt, erklärt, Fragen beantwortet und auch kritisch hinterfragt. Bürgermeister, Gemeinderat und Verwaltung sehen es als eine wichtige Aufgabe an, Informationen zu vermitteln und frühzeitig die Weichen richtig zu stellen. Deswegen waren zur Gemeinderatssitzung am 22.2.2024 Vertreter von Qair eingeladen, um den aktuellen Planungsstand vorzustellen, Möglichkeiten für veränderte Standorte der Windkraftanlagen und deren Auswirkung zu erläutern, finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten darzustellen und alle Fragen zu beantworten.
Zunächst machte Projektleiter Peter Reidelbach deutlich, dass der Wegfall der Windkraftanlagen auf Mehringer Gebiet das Projekt nicht gefährdet und eine Zahl von 40 oder 30 eine energiepolitische Vorgabe ist, nicht aber zwingend ist für die Wirtschaftlichkeit des Windparks. Zur Zeitschiene führte er aus, dass weiterhin die Inbetriebnahme für 20237 angestrebt wird, was auch realistisch ist, wenn im Jahr 2025, wie geplant, die Genehmigungsverfahren abgeschlossen werden. Dann ging er sehr ausführlich auf die derzeit geplanten Standorte für 9 WKAs auf Haiminger Gebiet ein, betonte aber, dass dies immer noch vorläufig ist, weil verschiedene Umstände, insbesondere auch aus den Umweltuntersuchungen, zu Verschiebungen führen können. In Schaubildern und Zahlentabellen zeigte er auf, welche Schall- und Schattenwurf-Wirkungen derzeit für einzelne Orte am Rand des Staatsforstes errechnet wurden. Dabei wurde deutlich, dass lediglich in Moosen als Reinem Wohngebiet der zulässige Geräuschpegel von 30 dB überschritten wird und deswegen hier bei einzelnen WKAs der schallreduzierte Betriebsmodus eingesetzt wird. Beim Schattenwurf gelten die gesetzlichen Höchstwerte von 30 Min pro Tag bzw. 30 Std. pro Jahr – diese werden bei 8 Orten erreicht und deswegen wird dann bei diesen Anlagen die Abschaltautomatik aktiv. Simuliert wurde dann auch, welche Wirkungen es hätte, wenn 4 Anlagen weiter nach Westen verschoben würden. Bei Schall ergäbe sich jeweils eine leichte Verbesserung, beim Schattenwurf bleiben die errechneten Werte fast gleich. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass am 13.3.2024 eine Ortsteilbürgerversammlung für die Orte am Rand des Staatsforstes stattfindet und dabei dann alle diese Standortauswirkungen näher betrachtet werden können.
Zum waldschonenden Bau der WKAs wies Peter Reidelbach darauf hin, dass auch Freiflächen und Kalamitätsflächen einbezogen werden und alle 9 Standorte wegenah sind. Für die Stromeinspeisung sind 2-3 Umspannwerke mit einer Fläche von jeweils ca. 2.000 m² erforderlich, die vom Bayernwerk vorgegebenen Standorte liegen aber nicht in Haiming.
Im Anschluss an die technischen Darstellungen erläuterte Geschäftsführerin Heike von der Hayden die Finanzierung des Projekts und die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten. Vom notwendigen Eigenkapital für das Projekt wird Qair 51% einbringen und 49% sind möglich für direkte oder indirekte Beteiligung. Der größere Teil der Investitionskosten wird durch Banken fremdfinanziert – alle genauen Zahlen stehen aber erst fest, wenn die Genehmigungen erteilt sind und der genaue Wirtschaftsplan vorliegt. Auch erst ab diesem Zeitpunkt werden die Beteiligungsangebote für Bürgerinnen und Bürger konkret. Grundsätzlich wird es zwei Formen der finanziellen Beteiligung geben: Durch Nachrangdarlehen mit fester Laufzeit und festem Zinssatz und die direkte Beteiligung an der Betreiber-KG über eine Energiegenossenschaft. Hier ist die Gewinnchance größer, aber auch das Beteiligungsrisiko. Standortkommunen können sich auch mit einer Einlage direkt beteiligen. Hinzu kommt ein Strombonus für alle Haushalte im Bereich der Windkraftanlagen. Es handelt sich um eine feste jährliche Prämie, die gegen Vorlage der Stromrechnung ausbezahlt wird. Denkbar sind dabei auch eine Koppelung an den Bezug von Ökostrom oder auch eine Stufung der Prämien in Abhängigkeit der Nähe zu einer Windkraftanlage. Die Höhe der Prämie kann auch erst festgesetzt werden, wenn der Wirtschaftsplan steht, sie wird sich zwischen 75,00 EUR und 150 EUR bewegen. Die Gemeinde erhält eine gesetzlich vorgeschriebene Vergütung von 0,2 ct/kW erzeugter Strom, anteilig zu der Fläche, die im Umkreis von 2,5 Km zur Windkraftanlage liegt. Zum Abschluss betonte der Bürgermeister, dass das Ziel der Gemeinde darin besteht, mit Information und Gesprächen eine einvernehmliche Regelung zu finden zwischen der Notwendigkeit, erneuerbaren Strom in der Region zu erzeugen und auf Anliegen und Sorgen der Anlieger einzugehen. Dafür ist es notwendig, Kompromisse zu suchen und auch dann anzunehmen bzw. umzusetzen. Der nächste Schritt dazu ist die Ortsteilbürgerversammlung am 13.3.2024 und auch die Bürgerversammlung am 24.4.2024. Zu dieser hat Staatsminister Aiwanger sein Kommen zugesagt und wird aus seiner Sicht die Erforderlichkeit des Projekts und die Linien möglicher Konsenslösungen darstellen.

Erschließungsbeitrag Birkenweg
Der Birkenweg in Haiming war lange Jahre ein Privatweg, die Fläche befand sich im Privateigentum. Im Zuge der Planungen für den Ausbau der Fahnbacherstraße wurde auch klar, dass der Birkenweg ebenfalls ausgebaut werden soll, insbesondere eine ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers wurde als notwendig erkannt. Im Jahre 2017 begannen dann die Planungen und im Jahr 2022 wurde dann die Straße im Zusammenhang mit der Fahnbacherstraße ausgebaut. Die letzte Rechnung für den Ausbau Birkenweg wurde am 16.11.2023 bezahlt, damit gilt mit diesem Zeitpunkt die erstmalige technische Erschließung abgeschlossen. Der Birkenweg ist eine Erschließungsstraße und deswegen erhebt die Gemeinde gem. ihrer Satzung auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes einen Erschließungsbeitrag. Dieser beträgt 90% der Gesamtkosten, 10% hat die Gemeinde zu tragen. Von den Gesamtkosten in Höhe von 109.918 EUR sind somit 98.926 EUR als beitragsfähiger Aufwand auf die erschlossenen Grundstücke umzulegen. Die Gesamtfläche dieser Grundstücke beträgt 7018,33 m², daraus errechnet sich ein Erschließungsbeitrag von 14,0955 EUR pro m². Der Gemeinderat beschloss, für den Ausbau des Birkenweges einen Erschließungsbeitrag zu erheben, bestätigte den Gemeindeanteil mit 10% und beauftragte die Verwaltung, den Erschließungsbeitrag abzurechnen.

Elternbeiträge für Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung wird seit September auch in verlängerter Form angeboten: Von Montag bis Donnerstag auch bis 16.00 Uhr. Am Freitag war die Nachfrage zu gering. In diesem Schuljahr besuchen 54 Kinder die Mittagsbetreuung, an unterschiedlichen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten. Insgesamt sind es 177 Buchungstage pro Woche. Wergen des erweiterten Angebotes und der gestiegenen Nachfrage sind jetzt auch sieben Frauen in Teilzeit für die Mittagsbetreuung angestellt. Die Gesamtkosten betragen in diesem Jahr (11 Monate) 73.100 EUR, der staatliche Zuschuss liegt bei 16.800 EUR. Die Gebühren betragen 7,00 EUR im Monat pro Wochentag in der normalen Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr und 10,00 EUR in der verlängerten Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr. Die Elternbeiträge decken 19,7 % der Kosten, der Kostenanteil der Gemeinde ist 41.879 EUR (57,2%). Diese Gebühren sind für das kommende Schuljahr 2024/25 anzupassen, damit ein höherer Deckungsgrad durch die Elternbeiträge erzielt werden kann. Bei Gebühren von 10,00 EUR/15,00 EUR wäre der Deckungsgrad 28,4% (Gemeindeanteil 48,6%) und bei 11,50 EUR/16,50 EUR bei 32,4% (Gemeindeanteil 44,6%). Berechnet ist dies auf der Grundlage der jetzigen Anmeldungen, dies kann sich natürlich im kommenden Schuljahr verändern. Dennoch müssen die Gebühren jetzt festgelegt werden, damit die Eltern bei der Anmeldung im März wissen, was an Kosten entsteht. Der Gemeinderat entschloss sich für eine deutliche Anhebung auf 11,50 EUR in der Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr und auf 16,50 EUR für die verlängerte Mittagsbetreuung. Das bedeutet: Wenn ein Kind an 5 Tagen in der Woche bis 16.00 Uhr die Mittagsbetreuung besucht ist der monatliche Beitrag dafür 82,50 EUR.

Wolfgang Beier